[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami,
Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4304 –
Die Bedeutung Nigers für die deutsche Militärpräsenz in der Sahelzone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 20. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag die Einsatzmandate der
Bundeswehr im Sahel im Rahmen der UN-Mission (MINUSMA) in Mali und der
EU-Ausbildungsmission (EUTM) in Mali und im Niger um ein weiteres Jahr
verlängert. Seit 2017 sind Intensität und Ausbreitung der Konflikte in Mali
und den angrenzenden Sahelstaaten stark gestiegen (
https://www.swp-berlin.o
rg/publications/products/studien/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_ma
l i .pdf). Ungeachtet des bisherigen Scheiterns des deutschen militärischen
Engagements in der Region wird der deutsche Beitrag zu MINUSMA nun auf
bis zu 1 400 Soldaten aufgestockt.
Das EUTM-Engagement der Bundeswehr in Mali soll hingegen bis auf eine
Minimalpräsenz deutscher Soldatinnen und Soldaten zur fachlichen Beratung
in Bamako eingestellt werden, während der neue Schwerpunkt der deutschen
Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der EU im Sahel stattdessen auf Niger gelegt
wird (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundestag-verlaengert-minusma-und-
eutm-schwerpunkt-niger-5431548). Dort soll die Mission Joint Special
Operation Task Force (JSOTF) GAZELLE im Niger mit nunmehr 230 der bis zu
300 im Rahmen von EUTM Mali im Sahel stationierten
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten ausgebaut werden. Seit 2018 bildet dort ein
deutscher Spezialkräfteverband in der Wüstenregion Tillia an der Grenze zu
Mali ein nigrisches Spezialkräftebataillon von etwa 500 Soldaten aus
(Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/1797), der seit dem 14. August
2021 EUTM Mali unterstellt ist (Bundestagsdrucksache 20/1762, S. 6).
In der Hauptstadt Niamey unterhalten Bundeswehrsoldaten einen
Lufttransportstützpunkt, der als logistisches Drehkreuz zur Versorgung der deutschen
Kräfte in Mali und im Niger dient (
https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-b
undeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali/lufttransport
stuetzpunkt-niger-minusma-einsatz-5225052). Außerdem beteiligt sich
Deutschland an den zivilen GSVP-Missionen EUCAP Sahel Mali und
EUCAP Sahel Niger mit bis zu zehn bzw. 20 Polizeibeamten
(Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 9). EUCAP Sahel Niger verfolgt das Ziel, durch
Beratung und Ausbildung zum Aufbau der nigrischen Polizei, Nationalgarde und
Gendarmerie beizutragen und einen Beitrag bei der Ausbildung von mobilen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4957
20. Wahlperiode 13.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Grenzschutzeinheiten zu leisten (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp
olitik/europa/aussenpolitik/eucap-sahel-niger/249560).
Die deutsche Ausweitung der militärischen Zusammenarbeit mit Niger
korrespondiert mit dem endgültigen Abzug der französischen Militäroperation
„Barkhane“ aus Mali am 15. August 2022 und deren teilweiser Verlegung in
das Nachbarland Niger infolge der Zerwürfnisse mit der malischen
Militärregierung (
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/niger-sahel-101.html).
Im Rahmen der Militärmission „Barkhane“ hatte die ehemalige
Kolonialmacht zeitweise bis zu 4 500 Soldaten in Mali stationiert (
https://www.spiege
l.de/ausland/mali-frankreich-zieht-letzte-soldaten-ab-a-0ba4ab33-c0d6-4dc3-8
3d2-088aea466df4). Fast 40 Jahre lang verfügte Frankreich über ein Monopol
auf die Uranförderung in seiner ehemaligen Kolonie Niger (
https://www.tages
schau.de/ausland/afrika/niger-anti-terror-partner-101.html). Dort betreibt der
französische Staatskonzern Areva drei Uranbergwerke, aus denen Frankreich
im Jahr 2017 rund 70 Prozent seines benötigten Urans bezog (
https://www.deu
tschlandfunk.de/anti-terror-operation-barkhane-umstrittene-mission-in-der-10
0.html).
Für die Bundesregierung gilt Niger als „Stabilitätsanker“ in der Region
(
https://www.dw.com/de/scholz-lobt-bundeswehr-für-einsatz-im-niger/a-6190
5526). Insbesondere nach dem EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei 2015
ist Niger als Transitland einer der wichtigsten Migrationsrouten zunehmend in
den Blick deutscher Migrationsabwehrpolitik gerückt (
https://www.swp-berli
n.org/publications/products/studien/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_
mali.pdf). Auf Druck der EU und im Gegenzug zu Geld und Unterstützung
setzte Niger ab Mitte 2016 ein Gesetz um, das die Transitmigration
kriminalisierte (
https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/niger-sahel-101.html).
Indes kommt es dort zu systematischen Einschränkungen politischer
Freiheiten und anderen Menschenrechtsverletzungen (
https://blog.prif.org/2022/0
9/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-nig
er-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregierung/). Der Niger zählt
zu den ärmsten und unsichersten Ländern der Welt. Große Teile der 25
Millionen Einwohner leben in absoluter Armut. Im Entwicklungsindex der Vereinten
Nationen (HDI) belegt das westafrikanische Land den letzten Platz von
189 Ländern (
https://www.welthungerhilfe.de/fileadmin/pictures/publications/
de/fact_sheets/ccountrie/2021-factsheet-niger.pdf). Wie Mali leidet auch Niger
unter Instabilität und schwacher Staatlichkeit (
https://www.n-tv.de/politik/Zu-
viel-des-Guten-in-Niger-article23464047.html). Laut Global Terrorism Index
kam es im Jahr 2021 im Niger mit 588 Todesfällen infolge von Terrorismus zu
der höchsten Rate an Terroropfern in der letzten Dekade (
https://news.un.org/e
n/story/2022/05/1117372).
Nach der teilweisen Verlegung der französischen Truppen von Mali in das
Nachbarland Niger regt sich auch dort zunehmend Protest in der Bevölkerung
(
https://www.swp-berlin.org/publikation/mta-spotlight-15-zivilgesellschaftlich
er-protest-in-niger). Zuletzt demonstrierten mehrere Tausend Menschen in der
Hauptstadt Niamey gegen die als Besatzer wahrgenommene Militärpräsenz
der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich (
https://web.de/magazine/panoram
a/proteste-niger-stabilitaet-deutschland-37312498).
1. Wie haben sich die diplomatischen Beziehungen der Bundesregierung zu
der nigrischen Regierung in den letzten Monaten entwickelt?
Deutschland und Niger pflegen seit vielen Jahren enge diplomatische
Beziehungen. Im April 2022 besuchten die Bundesministerin des Auswärtigen
Annalena Baerbock sowie die Bundesministerin der Verteidigung Christine
Lambrecht Niger, im Mai 2022 besuchte Bundeskanzler Olaf Scholz das Land.
Zudem besuchte im Juni 2022 die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) Dr. Bärbel Kofler Niger. Im September 2022 besuchte der nigrische
Außenminister Hassoumi Massoudou Deutschland anlässlich der Berliner
Konferenz zu Klima und Sicherheit.
2. Erwägt die Bundesregierung, die militärische Präsenz der Bundeswehr
von Mali in andere Länder der Sahelregion zu verlagern, und plant die
Bundesregierung eine Ausweitung der Präsenz der Bundeswehr im Niger
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/article241313403/Bundeswehr-
Einsatz-in-Mali-Rufe-nach-Abzug-der-Soldaten-werden-lauter.html, und
wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat entschieden, dem Deutschen Bundestag
vorzuschlagen, das Mandat für den Bundeswehreinsatz im Rahmen der Mission der
Vereinten Nationen in Mali, MINUSMA, im Mai 2023 letztmalig um ein Jahr zu
verlängern, um diesen Einsatz nach zehn Jahren strukturiert auslaufen zu
lassen.
Zur künftigen Ausgestaltung des deutschen Engagements im Sahel und Niger
befindet sich die Bundesregierung derzeit in einem Abstimmungsprozess.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen auf der
EU-Ebene im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung der militärischen
Präsenz im Niger, und inwieweit unterstützt sie die Bestrebungen nach
einer stärkeren Partnerschaft zwischen Niger und der EU in den
Bereichen Militär und Verteidigung (
https://www.consilium.europa.eu/de/pres
s/press-releases/2022/07/18/european-peace-facility-council-adopts-an-as
sistance-measure-to-support-the-nigerien-armed-forces/)?
Die EU hat in ihrer integrierten Sahel-Strategie von 2021 beschlossen, in der
Bekämpfung von Terrorismus, irregulärer Migration und organisiertem
Verbrechen im Sahel weiterhin aktiv zu bleiben. Die Bundesregierung unterstützt
als Teil eines integrierten Ansatzes und auf Basis nigrischer Einladung und
Bedarfe die Fortsetzung der Partnerschaft der EU mit Niger im Sicherheitssektor.
Darüber hinaus kann die Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen. Die
Einstufung von Teilen der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden
daher eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in der Anlage 1
übermittelt.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei
Niger um einen „Stabilitätsanker in der Region“ (
https://www.dw.com/d
e/scholz-lobt-bundeswehr-für-einsatz-im-niger/a-61905526), vor dem
Hintergrund, dass wie Mali auch Niger unter Instabilität und schwacher
Staatlichkeit leidet (
https://www.n-tv.de/politik/Zu-viel-des-Guten-in-Ni
ger-article23464047.html, der Niger zu den ärmsten und unsichersten
Ländern der Welt zählt (
https://www.welthungerhilfe.de/fileadmin/pictur
es/publications/de/fact_sheshe/ccountrie/2021-factsheet-niger.pdf) und
es dort zu systematischen Einschränkungen politischer Freiheiten und
anderen Menschenrechtsverletzungen kommt (
https://blog.prif.org/2022/
09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-u
nd-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregierung/)?
Die amtierende nigrische Regierung ist bilateral und auf internationaler Ebene
ein wichtiger Partner und setzt Schwerpunkte, um die Lage im Land sowie im
Sahel insgesamt zu verbessern. Sie tut dies auf der Grundlage demokratischer
Legitimation.
5. Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung Niger
für die vermeintlich angestrebte Stabilisierung der Sahelregion zu
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunk
te/afrika/sahel/2450526)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Maßnahmen wurden in welchem Umfang im Rahmen des
Einzelplans 60 seit Einführung der „Ertüchtigungsinitiative“ im Jahr 2016
im Niger vorgenommen (
https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicher
ung/ertuechtigung)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher eingestuft und
dem Deutschen Bundestag gesondert in der Anlage 1 übermittelt.*
7. Welche finanzielle Gesamtförderung ließ Deutschland seit 2015 den
nigrischen Sicherheitskräften zukommen, welche Gesamtförderung
anderen staatlichen Empfängern, welche Gesamtförderung der nigrischen
Zivilgesellschaft (bitte angeben, aus welchen Etatposten diese Mittel
jeweils stammten)?
Im Rahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, der
humanitären Hilfe sowie der Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen
wurden folgende Haushaltsmittel des Auswärtigen Amts seit 2015 für Niger
verausgabt:
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung mit Fokus auf der
nigrischen Zivilgesellschaft: 41 Mio. Euro (Haushaltstitel 0501 687 34).
Humanitäre Hilfe: 55 Mio. Euro (Haushaltstitel 0501 687 32).
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen: 851.403 Euro (Haushaltstitel
0502 896 12).
Aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) wurden für Niger seit 2015 vor allem Mittel im Rahmen
der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (Zuschüsse), der bilateralen
Technischen Zusammenarbeit, der strukturbildenden Übergangshilfe (Haushaltstitel:
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur) und der Sonderinitiative
„Eine Welt ohne Hunger“ bereitgestellt:
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit – Zuschüsse: 333,10 Mio. Euro
(Haushaltstitel 2301/896 11).
Bilaterale Technische Zusammenarbeit: 152,22 Mio. Euro (Haushaltstitel
2301/896 03).
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur: 278,57 Mio. Euro
(Haushaltstitel 2301/687 06 – ab 2021 einschließlich Anteile von verschiedenen
Regionalvorhaben).
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“: 4 Mio. Euro (Haushaltstitel
2310/896 31).
Für 2022 sind vorläufige Zahlen enthalten.
Aus weiteren Titeln des BMZ-Haushalts wurden von 2015 bis 2021 zusätzlich
Mittel in Höhe von rund 16 Mio. Euro aufgewendet; davon rund 11 Mio. Euro
für Vorhaben im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Niger wird darüber hinaus gefördert über regionale und somit nicht nach
Ländern aufteilbare Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
verschiedener Haushaltstitel sowie über die deutschen Beiträge zur europäischen
Entwicklungszusammenarbeit an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen und andere internationale Einrichtungen/Fonds (Kapitel 2303) und die
multilateralen Entwicklungsbanken (Kapitel 2304).
Die Mittel des BMZ werden nicht direkt an staatliche Stellen oder
zivilgesellschaftliche Organisationen des Partnerlandes ausgezahlt, sondern über die
Durchführungsorganisationen und Mittler der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (unter anderem Deutsche Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit [GIZ], Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW], multilaterale
Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen) umgesetzt. Die
Maßnahmen richten sich an die Bevölkerung und Zivilgesellschaft.
Auszahlungen an staatliche Stellen und zugunsten der nigrischen Sicherheitskräfte
erfolgen nicht. Eine Aufschlüsselung der Maßnahmen nach verschiedenen Partner-
und Empfängergruppen ist wegen des übergreifenden Ansatzes der Vorhaben
nicht möglich.
Darüber hinaus kann die Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen. Die
Einstufung von Teilen der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden
daher eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in der Anlage 1
übermittelt.*
Mit Blick auf weitere Teile der Antwort ist die Bundesregierung nach
sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte, sofern Ausgaben im Bundesnachrichtendienst betroffen sind,
sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Die erbetenen
Auskünfte zu Kosten des deutschen Beitrages betreffen wesentliche
Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den
Haushalt, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des
Bundesnachrichtendienstes ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigen, was
wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren
Interessen schweren Schaden zufügen könnte. Diese Informationen werden
daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in der
Anlage 2 übermittelt.*
8. Wie sind die für den Zeitraum von 2020 bis 2022 vorgesehenen
Aufwendungen des deutschen Gesamtengagements G5-Sahel-Staaten auf das
a) Auswärtige Amt,
Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts wurden im Rahmen der
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, der humanitären Hilfe sowie
von Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen im Zeitraum 2020 bis 2022
ca. 402,40 Mio. Euro für die G5-Sahel-Staaten aufgewendet.
Eine systematische Aufstellung der im fraglichen Zeitraum aufgewendeten
Haushaltsmittel ist aufgrund des teils überjährigen und des teils überregionalen
Engagements nur bedingt möglich. Für das Haushaltsjahr 2022 können darüber
hinaus nur Zahlen erfasst werden, die haushaltsrechtlich bereits verplant oder
verausgabt wurden. Die genannten Zahlen stellen vor diesem Hintergrund einen
vorläufigen Richtwert dar. Enthalten sind Regionalmaßnahmen für die G5-
Sahel-Staaten, nicht jedoch überregionale Vorhaben, deren Anteil für die
G5-Sahel-Staaten nicht aufgeschlüsselt werden kann (zum Beispiel für
Gesamtafrika).
b) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung,
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung
und Zusammenarbeit belaufen sich Aufwendungen für die G5-Sahel-Staaten im
Zeitraum 2020 bis 2022 insgesamt auf ca. 1,32 Mrd. Euro.
Enthalten sind Regionalmaßnahmen für die G5-Sahel-Staaten, nicht jedoch
überregionale Vorhaben, deren Anteile für die G5-Sahel-Staaten nicht
aufgeschlüsselt werden können; ebenso nicht Haushaltsmittel aus Kapitel 2303
(mit Ausnahme von Treuhandfonds, „Funds in Trust-Mitteln“) und aus Kapitel
2304. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Zusagen und
Bewilligungen. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 liegen die konkreten
Zahlen noch nicht vollumfänglich vor. Die angegebenen Zahlen stellen vor diesem
Hintergrund Annäherungswerte aufgrund vorläufiger Berechnungen dar.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
wurden im Zeitraum 2020 bis 2022 Mittel in Höhe von ca. 1,04 Mio. Euro
aufgewendet.
d) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft wurden im Zeitraum 2020 bis 2022 Mittel in Höhe von ca. 1,33 Mio.
Euro aufgewendet.
e) Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
wurden im Zeitraum 2020 bis 2022 Mittel in Höhe von ca. 34,77 Mio. Euro
aufgewendet.
f) Bundesministerium der Verteidigung
verteilt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18647)?
Die Antwort auf Frage 8f kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung von Teilen
der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA)
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher eingestuft
und dem Deutschen Bundestag gesondert in der Anlage 1 übermittelt.*
9. Wie sind die für den Zeitraum von 2020 bis 2022 vorgesehenen
Aufwendungen des
a) Auswärtigen Amts,
b) Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung,
c) Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat,
d) Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,
e) Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
f) Bundesministeriums der Verteidigung
verteilt auf die einzelnen G5-Staaten (Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/18647)?
Die Fragen 9a bis 9f werden zusammen beantwortet. Die nachfolgend
genannten Aufwendungen beziehen sich auf Beträge in Euro.
Burkina Faso Mali Mauretanien Niger Tschad
Auswärtiges Amt* 43,61 Mio. 58,60 Mio. 2,63 Mio. 65,89 Mio. 15,81 Mio.
Bundesministerium für
wirtschaftliche Entwicklung und
Zusammenarbeit**
261 Mio. 292 Mio. 151 Mio. 400 Mio. 65 Mio.
Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat 10,88 Mio. 562.769,31 95.571 327.240 –
Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft – – 1,33 Mio. – –
Bundesministerium für
Bildung und Forschung 14,13 Mio. 1,74 Mio. – 19,89 Mio. –
Bundesministerium der
Verteidigung***
* Zum Teil wurden Zahlungen an regionale Vorhaben im Bereich der humanitären Hilfe nicht
berücksichtigt – vor allem für die Jahre 2020 und 2021 – da deren Fördersummen für einzelne Länder
nicht genau zu ermitteln waren. Zudem kann der Anteil der humanitären Hilfe für Mauretanien für
2022 noch nicht spezifiziert werden.
** Zusätzlich wurden in dem Zeitraum rund 152 Mio. Euro für Regionalmaßnahmen in den G5-
Sahel Staaten aufgewendet. Nicht enthalten sind überregionale Vorhaben, deren Anteile für die
G5-Sahel-Staaten nicht aufgeschlüsselt werden können, sowie Beiträge aus Kapitel 2303 (mit
Ausnahme von Funds in Trust Mittel) und Haushaltsmittel aus Kapitel 2304. Bei den Aufwendungen
handelt es sich im Wesentlichen um Zusagen und Bewilligungen. Für das laufende Haushaltsjahr
2022 liegen die konkreten Zahlen noch nicht vollumfänglich vor. Die angegebenen Zahlen stellen
vor diesem Hintergrund Annäherungswerte aufgrund vorläufiger Berechnungen dar.
*** Die Antwort auf die Frage 9f kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung von Teilen der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher eingestuft und dem Deutschen
Bundestag gesondert in der Anlage 1 übermittelt.*
10. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für den Export von
Kriegswaffen für Niger erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der
Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 8. November 2022 wurden keine
Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Niger erteilt.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
11. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für den Export von
sonstigen Rüstungsgütern für Niger erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der
Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch
nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 8. November 2022 wurden zwei
Einzelgenehmigungen in einem Gesamtwert von 380.426 Euro für den Export von
sonstigen Rüstungsgütern nach Niger erteilt.
12. Welche Kenntnisse (auch geheimdienstliche) hat die Bundesregierung
über die aktuelle Sicherheitslage im Niger?
Die Sicherheitslage in Niger variiert regional. In der Hauptstadt Niamey und
in anderen Städten besteht eine relative Sicherheit. In den Grenzgebieten sind
verschiedene terroristische und bewaffnete kriminelle Gruppen aktiv,
insbesondere in der Verwaltungsregion Tillabéri an der Grenze zu Mali und Burkina
Faso, in Tahoua an der Grenze zu Mali und in der Region Diffa an der Grenze
zu Nigeria und zu Tschad. In diesen Regionen besteht ein hohes Risiko von
Entführungen, Gewaltkriminalität und Terroranschlägen. Zudem tragen die
Knappheit natürlicher Ressourcen in Verbindung mit einem sehr hohen
Bevölkerungswachstum, die Auswirkungen des Klimawandels und
Ressourcenkämpfe zwischen Ackerbau und Viehwirtschaft Betreibenden zu sozialen und
wirtschaftlichen Konflikten bei. Die fragile Sicherheitslage hat dabei zu einer
Steigerung humanitärer Bedarfe, Ernährungsunsicherheit und Fluchtbewegungen
geführt.
13. Wie haben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch
geheimdienstliche) die Proteste oder Demonstrationen der nigrischen
Zivilgesellschaft gegen die Präsenz
a) französischer,
b) deutscher und
c) allgemein ausländischer Streitkräfte
seit der teilweisen Verlegung der französischen Militäroperation
„Barkhane“ aus Mali nach Niger entwickelt (
https://www.swp-berlin.org/publi
kation/mta-spotlight-15-zivilgesellschaftlicher-protest-in-niger)?
Öffentliche Äußerungen zur Ablehnung der Präsenz ausländischer Streitkräfte
in Niger beschränken sich bislang auf eine kleine Zahl vor allem in der
Hauptstadt Niamey tätiger Organisationen. Diese verbinden ihre Aufrufe zu Protesten
gegen ausländische Truppenpräsenz in der Regel mit Protesten gegen
Entwicklungen wie den Anstieg der Preise für Treibstoff und Nahrungsmittel. Eine
erstmals seit längerem wieder zugelassene Demonstration dieser im Bündnis M62
zusammengeschlossenen Organisationen am 18. September 2022 hat mehrere
hundert bis wenige tausend Demonstranten mobilisiert. Dabei wurde vor allem
gegen die Präsenz französischer Truppen protestiert. Der Bundesregierung
liegen keine Informationen zu gegen deutsche Streitkräfte gerichtete Proteste vor.
14. Wie bewertet die Bundesregierung das Konfliktpotenzial im Niger für
den Fall einer weiteren Verlagerung ausländischer Truppen in das Land,
vor dem Hintergrund, dass dort seit zuletzt mehrere Tausend Menschen
in der Hauptstadt Niamey gegen die als Besatzer wahrgenommene
Militärpräsenz der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich protestierten
(
https://web.de/magazine/panorama/proteste-niger-stabilitaet-deutschlan
d-37312498), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus mit Blick auf das deutsche Engagement im Niger?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bewertet die nigrische Regierung vor einer
Einladung ausländischer Truppen auch die Wirkung ausländischer
Militärpräsenzen im Lande und befasst auch das Parlament mit dieser Frage. Die
Bundesregierung beachtet bei der Entsendung militärischer Kräfte von Niger
erteilte Auflagen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Kennnisse (auch geheimdienstliche) darüber,
ob die jahrzehntelange Förderung von Uran im Niger durch die
ehemalige Kolonialmacht Frankreich ein Grund für die Proteste gegen die
französische Militärpräsenz ist, vor dem Hintergrund, dass die in weiten
Teilen verarmte nigrische Bevölkerung nicht von der Ressourcenausbeutung
profitiert (
https://web.de/magazine/panorama/proteste-niger-stabilitaet-de
utschland-37312498) und Vorwürfe gegen französische Firmen wegen
radioaktiver Verseuchung zusätzlich die öffentliche Meinung gegen die
Ex-Kolonialmacht beeinflusst haben sollen (
https://www.tagesschau.de/a
usland/afrika/niger-anti-terror-partner-101.html), und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor.
16. Welche Rolle haben nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch
geheimdienstlichen) (Spezial-)Einheiten der französischen Armee bei der
Sicherung und Bewachung von Uranminen des staatseigenen
Energiekonzerns Areva im Niger gespielt und werden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung auch heute noch zu diesem Zweck eingesetzt (
https://w
ww.nzz.ch/niger-franzoesische-truppen-schuetzen-uran-mine-ld.62
3706)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1797 verwiesen.
17. Welche islamistischen Terrorgruppen sind nach Kenntnissen der
Bundesregierung (auch geheimdienstlichen) im Niger aktiv, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch geheimdienstliche) über die
zunehmende Ausbreitung des islamistischen Terrorismus im Niger (
https://ww
w.tagesschau.de/ausland/afrika/niger-anti-terror-partner-101.html)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort zu Frage 17 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.*
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen zu der Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem
nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist
daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem
Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung
zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert in der Anlage 1 übermittelt.
18. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
ungeachtet der wachsenden ausländischen Militärpräsenz die terroristische
Gewalt im Niger zugenommen, vor dem Hintergrund, dass es laut Global
Terrorism Index im Jahr 2021 im Niger mit 588 Todesfällen infolge von
Terrorismus zu der höchsten Rate an Terroropfern in der letzten Dekade
gekommen ist (
https://news.un.org/en/story/2022/05/1117372), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf ihr
Engagement im Niger?
Niger leidet auf einer Fläche, die dreieinhalbmal der Deutschlands entspricht,
in mehreren Regionen unter schwer abzuwehrenden Angriffen hochmobiler
und schlagkräftiger Terrorgruppen. Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten und
die Einschüchterung der Bevölkerung stärken diese Gruppen weiter. Die für die
enorme Schutzaufgabe noch zu geringe Zahl von nigrischen Sicherheitskräften
verhindert einen umfassenden gleichzeitigen Schutz aller Gebiete. Der
Kapazitätsaufbau durch Deutschland und andere internationale Partner soll die
nigrischen Sicherheitskräfte befähigen, der Bevölkerung zunehmend wirksam
Schutz zu bieten.
19. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung im Niger
Handlungsbedarf in der Umsetzung des Handlungsprinzips „Menschenrechte achten,
schützen und gewährleisten“ gemäß den Leitlinien „Krisen verhindern,
Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (
https://blog.prif.org/2022/09/08/
friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-nig
er-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregierung/)?
Wenn ja, welcher, und wie wird das Engagement der Bundesregierung im
Niger diesem gerecht?
Wenn nein, warum nicht?
Ein konfliktpräventiver und kontextsensibler Ansatz ist Priorität der deutschen
Außenpolitik. Die Umsetzung gemäß der 2017 verabschiedeten Leitlinien der
Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“
ist ein zentrales Anliegen des deutschen Engagements in Niger. Nach diesen
Handlungsprinzipien ist das deutsche Engagement in Niger ausgerichtet.
20. Welche konkreten Vorstellungen für ein deutsches Engagement durch die
nigrische Regierung sind der Bundesregierung übermittelt worden, und
inwieweit plant die Bundesregierung, das weitere Engagement im Niger
nach Ablauf des Spezialkräfteeinsatzes GAZELLE anzupassen
(Bundestagsdrucksache 20/1762, S. 6), vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung plant, „Niger auch nach Abschluss des Spezialkräfteeinsatzes
GAZELLE weiter substanziell sicherheitspolitisch zu unterstützen“
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonf
erenz-vom-11-mai-2022-2038834)?
Die Gespräche der Bundesregierung mit der nigrischen Regierung dauern an.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
21. Welche Rolle spielt bei dem deutschen Engagement im Niger die
Bekämpfung von
a) Migration, vor dem Hintergrund, dass durch Niger eine der
wichtigsten Migrationsrouten führt, und
b) von Terrorismus (
https://www.deutschlandfunk.de/niger-der-schwieri
ge-kampf-gegen-den-grenzueberschreitenden-100.html)?
Die Bundesregierung verfolgt eine umfassende Migrationspolitik, die sich
intensiv für den Schutz von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten sowie
für die Minderung der Ursachen für Flucht und irreguläre Migration einsetzt.
Darüber engagiert sie sich im Sinne ihrer nationalen und europäischen
Interessen und unter Beachtung ihrer internationalen und humanitären Verpflichtungen
für eine aktive Steuerung und Gestaltung von Migration.
Niger wird durch verschiedene Formen von Migration geprägt. Darunter fallen
neben konflikt- und klimabedingter Vertreibung unter anderem
Transitmigration, saisonale Arbeitsmigration im Innern sowie in der Region,
Binnenvertreibungen sowie Rückkehrbewegungen aus Algerien und Libyen. Mit
Unterstützung auch der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde in Niger eine
nationale Migrationspolitik erarbeitet, die auf die migrationspolitischen
Herausforderungen des Landes eingeht. Die Bundesregierung unterstützt die
nigrische Regierung im Kampf gegen den Terrorismus.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2096, auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/867 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/16660 verwiesen.
22. Welche Vereinbarungen und konkreten Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Arbeitsabkommens zwischen
der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
und EUCAP Sahel Niger geschlossen, und inwieweit sind die im
Rahmen von EUCAP Sahel Niger an der Ausbildung nigrischer
Sicherheitskräfte und Grenzschutzeinheiten beteiligten deutschen Polizisten hiervon
betroffen (
https://frontex.europa.eu/media-centre/news/news-release/fron
tex-signs-working-arrangement-with-eucap-sahel-niger-R8bj2Z)?
Das Arbeitsabkommen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache (FRONTEX) und der EU Capacity Building Mission in Niger
(EUCAP Sahel Niger) ist auf der Website von Frontex öffentlich einsehbar
(
https://prd.frontex.europa.eu/document/working-arrangement-between-the-eur
opean-border-and-coast-guard-agency-frontex-and-the-european-union-capacit
y-building-mission-in-niger-eucap-sahel-niger/). In dem Arbeitsabkommen
wurde die Möglichkeit einer Kooperation im Bereich Kapazitätsaufbau für
nigrische Grenzschutzbehörden im Sinne einer Stärkung eines integrierten
Ansatzes zum Grenzschutz (Integrated Border Management), der temporäre
Austausch von Expertinnen und Experten und eine Kooperation im Rahmen des
EU Border Surveillance System (EUROSUR) vereinbart.
Das Tätigkeitsfeld des als Trainingsberater für nigrische Polizeikräfte
sekundierten deutschen Polizisten ist bislang nicht durch das Arbeitsabkommen
betroffen.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhalte des
zwischen den Energieministern Nigers, Nigerias und Algeriens
unterzeichneten Memorandums zum Bau der Trans-Saharan Gas Pipeline (TSGP)
von Nigeria über Niger und Algerien nach Europa, und welche mögliche
Bedeutung kommt diesem Projekt nach Auffassung der Bundesregierung
für eine Diversifizierung der europäischen Gasversorgung zu (
https://ww
w.dw.com/de/pipeline-projekt-erdgas-quer-durch-die-sahara-nach-europ
a/a-62768311)?
Der Bundesregierung ist das Pipelineprojekt bekannt. Nähere Informationen
zum Memorandum und zu seiner Umsetzung liegen der Bundesregierung nicht
vor.
24. Aus welchen Gründen hat die nigrische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung am 21. September 2022 beschlossen, den Transit von
Erdölprodukten nach Mali zu stoppen und MINUSMA als Empfänger
von dieser Blockade auszunehmen (
https://www.reuters.com/world/afric
a/niger-suspends-oil-product-deliveries-mali-except-un-2022-09-27/),
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
zunehmenden Spannungen zwischen Mali und Niger mit Blick auf ihr
Engagement in den Ländern der Sahelregion?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu außenpolitischen Beweggründen von
Drittstaaten.
25. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
erneute Putsch in Burkina Faso und die in diesem Zusammenhang
stattfindenden Proteste vor der französischen Botschaft (
https://www.tagessc
hau.de/ausland/afrika/burkina-faso-putsch-111.html) auf die in Burkina
Faso im Rahmen von EUTM Mali stattfindenden Ausbildungs- und
Beratungsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 20/1762, S. 7 f.), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der im Zuge des Putsches
erneut zutage getretenen strukturellen Instabilität der Sahelregion für ihr
dortiges militärisches Engagement?
Aufgrund des am 30. September 2022 erfolgten Militärputsches hat die EU alle
im Rahmen von EUTM Mali laufenden Aktivitäten in Burkina Faso bis auf
Weiteres eingestellt.
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ISSN 0722-8333]