[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3341
17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius,
Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2995 –
Energiekonzept der Bundesregierung – Gebäudesektor
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 6./7. September 2010 ihr „Energiekonzept – Neun
Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung“ basierend auf der Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept
der Bundesregierung“ vorgestellt. Zu Recht konstatiert das Energiekonzept der
Bundesregierung die zentrale Schlüsselstellung des Gebäudebestandes zur
Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der
Klimaschutzziele. Betreffend der Ausrichtung des Energiekonzepts und angesichts der
Haushaltslage sowie Haushaltsplanung ergeben sich hinsichtlich des Konzepts der
Bundesregierung einige Unklarheiten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Energiekonzept hat das Bundeskabinett am 28. September 2010 eine
Vision für eine zuverlässige, wirtschaftliche und umweltverträgliche
Energieversorgung vorgelegt. Damit verbindet sich erstmalig eine langfristige,
energiepolitische Gesamtstrategie, die ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, einen
wirksamen Klima- und Umweltschutz sowie eine wirtschaftliche Perspektive
erfolgreich verbindet.
Das Energiekonzept weist dem Gebäudebestand zu Recht eine Schlüsselrolle
zu. Ziel ist, im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit die Energieeffizienz
erheblich zu erhöhen und darauf aufbauend die Versorgung auf eine möglichst
weitgehende Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen. Bis 2050 strebt das
Konzept an, den Primärenergiebedarf um 80 Prozent zu reduzieren. Diese Pläne
sind ehrgeizig, aber machbar. Der Fahrplan basiert dabei auf finanziellen
Anreizen, statt auf Zwang. Das gilt gleichermaßen für Neubauten, als auch für den
Gebäudebestand. Mit diesem Ansatz bleiben Energieeinsparung und
Klimaschutz wirtschaftlich verträglich für Mieter und Eigentümer. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 19. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3341 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie setzt sich das auf Seite 5 des Energiekonzepts konstatierte
Investitionsvolumen von 20 Mrd. Euro jährlich zusammen (bitte aufschlüsseln
nach Bund, Bundesländern, Kommunen, private Investoren, Förder- und
Marktanreizprogramme)?
2. Welche Summe entfällt auf den zentralen Schwerpunkt der Sanierung des
Gebäudebestandes, wie soll diese finanziert werden, und aus welchen
Förder- und Marktanreizprogrammen setzt sich diese zusammen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der
Bundesregierung notwendigen Zusatzinvestitionen (gegenüber einer
Trendfortschreibung) wurden im Rahmen der „Energieszenarien für das Energiekonzept“
(Prognos/EWI/GWS) detailliert berechnet und nach Sektoren aufgeschlüsselt.
Es wird auf Abschnitt 5.1.2 des Gutachtens verwiesen.
3. Wird die Bundesregierung eine transparente Kennzeichnung des
Energieverbrauchs, wie auf Seite 12 des Energiekonzepts angekündigt, auch für
den Gebäudebestand per Gebäudeenergieausweise verbindlich machen
und somit die Rolle von Mietern im Gebäudebestand deutlich stärken, und
erkennt sie an, dass einheitliche, den Mietern uneingeschränkt zugängliche
Ausweise wichtige Faktoren für die Transparenz sind?
Das Energiekonzept sieht vor, dass die Bundesregierung eine transparente
Kennzeichnung des Energieverbrauchs für Gebäudeenergieausweise
voranbringen will. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der novellierten
europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die bis Mitte
2012 in nationales Recht umzusetzen ist. Um die Qualität der Ausweise über
die Gesamtenergieeffizienz zu gewährleisten, sieht die Richtlinie u. a. vor, dass
die EU-Mitgliedstaaten ein unabhängiges Kontrollsystem einrichten. Die
Richtlinie sieht außerdem u. a. vor, dass bei einer Neuvermietung dem neuen Mieter
eine Kopie des Energieausweises übergeben wird.
4. Wie ist die Aussage „der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz ist der
Gebäudebereich“ auf Seite 13 des Energiekonzepts mit den Kürzungen im
Haushaltsansatz 2011 und der weiterhin unklaren Finanzierung des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms über 2011 hinaus in Einklang zu bringen?
5. Wie will die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage und der
Reduzierung sowie der unklaren Finanzierung des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms über 2011 hinaus die Sanierungsquote auf 2 Prozent steigern?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das am 28. September 2010 vom Bundeskabinett verabschiedete
Energiekonzept der Bundesregierung sieht u. a. in der „Modernisierungsoffensive für
Gebäude“ ein Paket von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur
Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebereich vor. Der Wirtschaftsplan
2011 des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ sieht zusätzliche
titelbezogene Mittel für die jeweils zuständigen Ressorts vor. Für das CO2-
Gebäudesanierungsprogramm wurden zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen über
500 Mio. Euro für 2011 eingestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/33416. Was versteht die Bundesregierung unter einem auf Seite 14 des
Energiekonzepts angekündigten aussagekräftigen Energieausweis für Gebäude?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Qualität der Energieausweise weiter zu
steigern. Aus dem Energieeffizienzfonds sollen deshalb u. a. Energieausweise
für Gebäude gefördert werden, denen eine qualifizierte Energieberatung
vorangegangen ist.
7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Annahme auf Seite 27
des Energiekonzepts zu Grunde, dass eine Sanierungsquote von 2 Prozent
ausreichend ist, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand
zu erreichen?
In den Zielszenarien der „Energieszenarien für das Energiekonzept“ hat das
Gutachterkonsortium Prognos/EWI/GWS Pfade zur Erreichung der energie-
und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung aufgezeigt. Nach
Berechnungen der Gutachter ist das Ansteigen der Sanierungsrate auf 2 Prozent
im Zeitablauf eine der Voraussetzungen dafür, dass die für die Zielerreichung
notwendige qualitativ hochwertige und umfassende energetische Sanierung des
Gebäudebestands erreicht werden kann. Darüber hinaus ist es zusätzlich
erforderlich, die Sanierungseffizienz bis 2050 zu verdoppeln und die Langlebigkeit
der getätigten Investitionen zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 3.1.3 des
Gutachtens). Die entsprechende Aussage im Energiekonzept basiert damit auf den
Ergebnissen der Energieszenarien.
8. Wie begründet die Bundesregierung es, erst nach 2020, also mehrere
Legislaturperioden nach der jetzigen Bundesregierung, deutlich verschärfte
Einsparziele im Gebäudebereich anzustreben, indem, gerechnet ab 1990,
bis 2020 lediglich 20 Prozent des Wärmebedarfs in Gebäuden eingespart
werden, bis 2050 dann aber 85 Prozent?
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands erfordert erhebliche
Investitionen und die Umsetzung einen langfristigen Sanierungsfahrplan, der den
Akteuren sowohl den Orientierungsrahmen für Investitionen gibt, wie auch die
notwendige Flexibilität belässt. Deshalb strebt das Energiekonzept an, bis 2050
den Primärenergiebedarf in einer Größenordnung von 80 Prozent zu mindern.
9. Wann und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die im
Energiekonzept angesprochene deutlich bessere Ausstattung des bewährten CO2-
Gebäudesanierungsprogramms realisieren?
Im Einzelplan 12 sind für das Haushaltsjahr 2011 insgesamt 436 Mio. Euro für
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen. Zusätzlich sollen aus dem
Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ 500 Mio. Euro Programmmittel
für 2011 bereitgestellt werden.
10. Wie und wann wird die Bundesregierung die ebenso angesprochene
verbesserte Förderung zur energetischen Sanierung – welche neu eingeführt
werden soll – umsetzen?
Im Energiekonzept ist keine Aussage zu einer Neueinführung einer
verbesserten Förderung der energetischen Sanierung enthalten.
Drucksache 17/3341 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie schätzt die Bundesregierung den Austausch von Ölheizkesseln als
Maßnahme zur Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Energieträgern
mit Blick auf die auf Seite 26 des Energiekonzepts getroffene Aussage
ein, die die energetische Sanierung des Gebäudebestandes als „wichtigste
Maßnahme“ bezeichnet, „um den Verbrauch an fossilen Energieträgern
nachhaltig zu mindern“?
Die Modernisierung der Anlagentechnik, wie z. B. der Austausch veralteter
Ölheizkessel, wird durch die Bundesregierung bei Bestandsgebäuden als ein
Baustein zur Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern angesehen.
12. Was ist mit einem langfristigen Sanierungsplan gemeint, erwägt die
Bundesregierung eine Sanierungspflicht, und wenn ja, wie soll diese
ausgestaltet sein?
Der langfristige Sanierungsplan soll insbesondere Eigentümern und der
Wohnungswirtschaft einen Orientierungsrahmen für Investitionen geben. Wie dem
Energiekonzept entnommen werden kann, setzt die Bundesregierung bei der
Umsetzung des Sanierungsfahrplans auf Anreize und nicht auf Zwänge.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verdopplung der
energetischen Sanierungsrate von 1 Prozent auf 2 Prozent notwendig ist,
um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen?
Ja. Erst wenn Effizienzpotentiale optimal ausgeschöpft werden, kann der
Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung seine volle Wirkung
entfalten. Zur Definition „nahezu klimaneutral“ wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
14. Wie wird sich der Nullemissionsstandard, den die Bundesregierung bis
2050 im gesamten Gebäudebestand erreicht haben will, bemessen?
Ein Nullemissionsstandard ist in dem von der Bundesregierung beschlossenen
Energiekonzept nicht enthalten.
15. Welche Kennwerte für den Primärenergieverbrauch sollen in welchen
Stufen bis 2050 eingeführt werden, und wie werden diese Kennwerte
berechnet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
16. Was ist unter einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand nach
Auffassung der Bundesregierung zu verstehen?
Das Energiekonzept versteht „nahezu klimaneutral“ in dem Sinne, dass neue
Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der
verbleibende Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil überwiegend durch
erneuerbare Energien gedeckt wird. Für Gebäude im Bestand führt der
Sanierungsfahrplan ab 2020 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des
Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist
dabei einzuhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/334117. Worin genau unterscheidet sich ein Gebäudebestand auf
Nullemissionsniveau von einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, und was ist
unter den beiden Standards genau zu verstehen?
Das Energiekonzept strebt einen „nahezu klimaneutralen“ Gebäudebestand an
und ist daran ausgerichtet. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 14 und 16 verwiesen.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Studie zu den
„Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ auf Seite 62 des
Energiekonzepts, dass effizientere Heizanlagen und der Ersatz von
Bestandsgebäuden nachrangig der energetischen Sanierung von Gebäuden
zu behandeln ist?
Effizienzsteigerungen bei Heizungsanlagen können ein wichtiger Baustein bei
einer energetischen Sanierung sein. Der Ersatz von Bestandsgebäuden durch
Neubauten kann im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ebenfalls sinnvoll sein.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der vorgenannten Studie, dass auch
diese Maßnahmen deutlich zur Verbrauchssenkung beitragen.
19. Setzt sich die Bundesregierung für eine Fortführung des
Marktanreizprogramms zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien mit
zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro pro Jahr ein?
Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien
wird ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ fortgeführt. Die Höhe der zusätzlichen Mittel wird in dem
jährlichen Wirtschaftsplan geregelt werden.
20. Wie schätzt die Bundesregierung ein „haushaltsunabhängiges
Instrument“ zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im
Wärmebereich ein, und was genau ist darunter zu verstehen?
Die Bundesregierung wird zeitnah die Möglichkeiten der Einführung einer
haushaltsunabhängigen Förderung durch ein Anreizsystem im Wärmebereich
prüfen. Über das Ergebnis wird die Bundesregierung im Rahmen des
Erfahrungsberichts nach § 18 EEWärmeG berichten, den sie bereits 2011 vorlegen
wird.
21. Wie schätzt die Bundesregierung eine verschärfte Ordnungspolitik und
Sanktionen für Haushalte mit zu alten Heizungen ein, und wie sollen
diese ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung setzt bei der energetischen Sanierung des
Gebäudebestands und so auch bei der Modernisierung der Heizanlagentechnik auf Anreize
und nicht auf die Anordnung von Zwangssanierungen.
22. Plant die Bundesregierung eine „Modernisierungsoffensive für
Gebäude“, und was sind deren Kerninhalte?
Ja. Die Kernelemente der Modernisierungsoffensive für Gebäude sind im
Einzelnen im Abschnitt E des Energiekonzepts aufgeführt.
Drucksache 17/3341 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer
Sonderabschreibung für die Sanierung des Gebäudebestandes nach dem Muster des alten
§ 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, und wenn ja,
soll diese Sonderabschreibung nur auf energetische
Sanierungsmaßnahmen oder auf alle Sanierungsmaßnahmen bezogen werden?
24. Sind weitere Steuermodelle zur Unterstützung der energetischen
Sanierung geplant, und wenn ja, welche?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Energiekonzept sieht vor, dass steuerliche Anreize für die Förderung der
Sanierung geprüft werden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
25. Plant die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm
„Energetische Städtebausanierung“ bei der KfW Bankengruppe, und wenn ja,
welche Mittel werden dafür im Haushalt 2011 bereitgestellt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
26. Wie soll das Programm „Energetische Städtebausanierung“ inhaltlich und
finanziell ausgestaltet werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
27. Aus welchen anderen Förderlinien und Haushaltspositionen kommen vor
dem Hintergrund der Schuldenbremse die Mittel für das neue Programm?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
28. Inwiefern plant die Bundesregierung, wie auf Seite 29 des
Energiekonzepts formuliert, das Mietrecht für energetische Sanierungen
investitionsfreundlicher zu gestalten und zu novellieren?
Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Mietrecht auf seine
Ausgewogenheit hin zu überprüfen und hierbei seinen sozialen Charakter zu wahren.
Der Schwerpunkt der dort verabredeten Maßnahmen liegt bei der energetischen
Modernisierung des Gebäudebestands einschließlich des Contracting
(gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte). Im Energiekonzept der Bundesregierung
werden diese Vorgaben aufgegriffen. Das Bundesministerium der Justiz
erarbeitet derzeit Vorschläge, um die Maßgaben des Koalitionsvertrags und des
Energiekonzepts umzusetzen.
29. Welche Fehlanreize sieht die Bundesregierung, wie auf Seite 29 des
Energiekonzepts formuliert, in Bezug auf energetische Gebäudesanierungen
in der derzeitigen Vergleichsmietenregelung nach § 558 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB)?
Die Bundesregierung wird prüfen, ob von den derzeit bestehenden Regelungen
zur Miethöhe nach einer energetischen Modernisierung Fehlanreize ausgehen.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/334130. Mit welchen zusätzlichen Belastungen für die Mieterinnen und Mieter
rechnet die Bundesregierung durch die Umlagemöglichkeit der Kosten
von energetischen Sanierungen?
Für die Mieter hängt die Kostenbelastung nach einer energetischen
Modernisierung von einer Vielzahl von Faktoren ab, so dass eine pauschale Antwort nicht
möglich ist. Neben den tatsächlich entstandenen Kosten der energetischen
Modernisierung und den damit verbundenen Einspareffekten bei den Heiz- und
Warmwasserkosten gehören hierzu vor allem die Verhältnisse auf den lokal
höchst unterschiedlichen Mietwohnungsmärkten.
31. Welche Konzepte bestehen seitens der Bundesregierung, mit denen
mögliche zusätzliche Belastungen gerade für einkommensschwache
Mieterinnen und Mieter abgefedert werden könnten?
Es greifen die geltenden Instrumente der sozialen Sicherung:
Einkommensschwache Haushalte werden durch Wohngeld unterstützt. Das Wohngeld deckt
durchschnittlich etwa 30 Prozent der Miete ab und dient der wirtschaftlichen
Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein
Zuschuss zu den Wohnkosten und wird an Haushalte gezahlt, die nicht auf
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind. Die Höhe des
Wohngeldes richtet sich unter anderem nach der Bruttokaltmiete bis zu
bestimmten, durch die Wohngeldreform 2009 deutlich erhöhten Höchstbeträgen.
Eine Mieterhöhung führt zu einem höheren Wohngeld, sofern die Miete unter
dem entsprechenden Höchstbetrag liegt.
Bei Haushalten, die nicht durch Wohngeld unterstützt werden, weil sie
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, werden die tatsächlichen
Aufwendungen für die Unterkunft – sofern sie angemessen sind – und somit die
erhöhten Mietkosten als notwendiger Bestandteil im Rahmen der
Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt und durch den Sozialleistungsträger übernommen.
Die Entscheidung über die Angemessenheit obliegt dem zuständigen
Sozialleistungsträger.
32. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass für die umfassenden
Kosten der notwendigen energetischen Gebäudesanierungen der Staat,
die Eigentümer und die Mieter aufkommen sollten?
Ja. Die energetische Sanierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an
deren Kosten sich bereits schon jetzt der Staat, die Eigentümer und die Mieter
beteiligen.
33. Mit welchen gesetzlichen Regelungen und in welchem Zeitfenster
möchte die Bundesregierung das Energie-Contracting erleichtern und,
analog dazu, einheitliche Regelungen schaffen?
Die Bundesregierung wird bis Ende 2011 einen Gesetzentwurf für einen
einheitlichen Rahmen für das Wärmeliefer-Contracting vorlegen (siehe Punkt 8
des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des
Energiekonzepts). Die konkrete Ausgestaltung dieses Rechtsrahmens wird derzeit geprüft.
Drucksache 17/3341 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Was versteht die Bundesregierung unter der auf Seite 28 des
Energiekonzepts angeführte Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), und wie
soll diese Weiterentwicklung ausgestaltet werden?
Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um die Ziele des
Energiekonzepts für energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
umzusetzen. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die Maßnahmen des
integrierten Energie- und Klimaprogramms 2007 auf ihre Wirksamkeit überprüft
und ggf. nachgesteuert werden. Teil der „Modernisierungsoffensive für
Gebäude“ des Energiekonzepts ist auch die Klärung der Fragen, ob und wie eine
weitere Erhöhung der energetischen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots möglich wäre. Die
Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird darüber
hinaus im Rahmen des Erfahrungsberichts nach § 18 EEWärmeG, den sie bereits
2011 vorlegen wird, die Möglichkeiten zur Fortentwicklung des EEWärmeG
prüfen und hierüber dem Deutschen Bundestag berichten.
35. Welche Kennwerte für den Primärenergieverbrauch sowie
Endenergieverbrauch sollen in welchen Stufen bis 2050 eingeführt werden, und wie
werden diese Kennwerte berechnet?
Das Energiekonzept sieht einen Sanierungsfahrplan auf der Basis
primärenergetischer Kennwerte mit Beginn im Jahr 2020 und einer stufenweisen
Minderung des Primärenergiebedarfs im Gebäudebereich um 80 Prozent bis zum Jahr
2050 vor. Dabei ist das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Die
jeweiligen Anforderungswerte müssen noch festgelegt werden.
36. Wie steht das Zielszenario der Bundesregierung für den
Primärenergieverbrauch mit dem Endenergieverbrauch in Zusammenhang?
Der Primärenergieverbrauch ergibt sich definitorisch als Summe aus
Endenergieverbrauch und den Verlusten, die bei der Umwandlung von Primär- in
Endenergie auftreten. Entsprechend dieser Definitionen ist der Zusammenhang von
Primär- und Endenergieverbrauch auch in Referenz- und Zielszenarien der
„Energieszenarien für das Energiekonzept“ zu sehen. Die Entwicklung sowie
Aufschlüsselung des Primär- bzw. Endenergieverbrauchs sind in Abbildung
1.3.2-1 bzw. 1.3.3-1 des Gutachtens dargestellt.
37. Plant die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm
„Energetische Städtebausanierung“ im Rahmen der Programme der KfW
Bankengruppe, und wie soll das inhaltlich und finanziell ausgestaltet werden?
Im Energiekonzept der Bundesregierung ist die Auflage eines
Förderprogramms „Energetische Städtebausanierung“ bei der KfW Bankengruppe
vorgesehen. Ziel eines solchen Programms wird die finanzielle Unterstützung
quartiersbezogener Lösungen der Wärmeversorgung sein. Über die Einzelheiten des
Programms wird die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des
Energiekonzepts und nach der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers befinden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/334138. Plant die Bundesregierung die Energiesteuern im Wärmemarkt stärker
nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger auszurichten, und
wenn ja, was würde dies z. B. für die Besteuerung von (fossilem) Heizöl
und Erdgas bedeuten?
Das Energiekonzept sieht vor, dass die Energiesteuern im Wärmemarkt
mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen
Energieträger ausgerichtet werden. Insoweit ist zunächst abzuwarten, welche
Regelungen die durch die Europäische Kommission angekündigte Revision der
Energiesteuer-Richtlinie hierzu trifft. Mögliche gemeinschaftsrechtliche
Vorgaben könnten dann bei einer Änderung der Heizstoffbesteuerung
mitberücksichtigt werden.
39. Plant die Bundesregierung bei eigenen künftigen Neubauten und bei
bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des
Energieverbrauchs einzunehmen, und wenn ja, welchen Gebäudestandard
sollen Neubauten und Sanierungen im Bestand dann konkret mindestens
ab 2011 erfüllen, und welche weiteren Stufen sind geplant?
Für Bauvorhaben des Bundes sollen bereits jetzt die jeweiligen EnEV-
Anforderungen unterschritten werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die
Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden
Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs
und beim Einsatz erneuerbarer Energien einnehmen. Etwaige dabei
einzuhaltende Gebäudestandards sind im Energiekonzept nicht festgelegt und sind noch
im Detail zu erarbeiten.
40. Wird die Bundesregierung sektorspezifische CO2-Minderungsziele für
den Gebäudebereich bis 2020 und darüber hinaus benennen, und wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Das Energiekonzept sieht keine sektorspezifischen CO2-Minderungsziele vor,
benennt aber die energetische Sanierung des Gebäudebestands als den zentralen
Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der
Klimaschutzziele.
41. Wann wird das im Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) zur Nachbereitung der Klimakonferenz in
Kopenhagen und den zu ziehenden Konsequenzen (Ausschussdrucksache
17(15)19), vom BMVBS angekündigte „sektorspezifische Energie- und
Klimakonzept für die Bereiche Verkehr und Gebäude“ aufgestellt, oder
sind der Verkehrs- und der Gebäudeteil des Energiekonzepts, das unter
der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet wird, als dieses angekündigte
Konzept zu verstehen?
Das Konzept des BMVBS für die Bereiche Gebäude und Verkehr ist nicht Teil
der von BMWi/BMU beauftragten Studie „Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung“. Das Energiekonzept der Bundesregierung legt
Ziele und Eckdaten für die Umsetzung in den Sektoren fest. Es ist damit
Ausgangsbasis für die Arbeiten zu einem „Energie- und Klimakonzept des
BMVBS“ für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Dieses wird detailliert
Maßnahmen und Instrumente zur Zielerreichung vorschlagen.
Drucksache 17/3341 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine eigene
öffentliche Positionierung des zuständigen Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem sektorspezifischen Energie-
und Klimakonzept deutlich vor der Verabschiedung eines allgemeinen
Energiekonzepts sinnvoll gewesen wäre, um die Bedeutung des
Verkehrs- und Gebäudebereichs für den Energiebereich zu unterstreichen
und in den anstehenden Ressortabstimmungen mit den federführenden
Bundesministerien mit mehr eigenem Gewicht auftreten zu können?
Nein. Das Energiekonzept der Bundesregierung unterstreicht die Position des
BMVBS zur Bedeutung der Bereiche Gebäude und Verkehr: Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
43. In welchem Maße wurde die im August 2009 durch das
Umweltbundesamt erstellte Studie „Gesamtwirtschaftliche Wirkungen von
Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Unternehmen und
Verkehr“ im Energiekonzept der Bundesregierung berücksichtigt?
44. In welchem Maße wurde die in 2008 durch das Umweltbundesamt
erstellte Studie „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“, in der
konstatiert wurde, dass eine Reduktion umweltschädlicher Subventionen
ein Finanzvolumen von bis zu 42 Mrd. Euro jährlich ergeben würde, im
Energiekonzept der Bundesregierung berücksichtigt?
Die Fragen 43 und 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Auftraggeber hat für die Erstellung der „Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung“ zur Vorgabe gemacht, die Ergebnisse aktuell
vorliegender Studien auszuwerten und bei den notwendigen Arbeiten ggf. auf
vorliegende aktuelle Szenarien und Prognosen aufzusetzen. Die
Bundesregierung hat den unabhängigen Wissenschaftlern jedoch keine Vorgabe hinsichtlich
konkret einzubeziehender Studien gemacht. Die Energieszenarien sind eine
wichtige Grundlage des Energiekonzepts.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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