[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3288
17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3018 –
Haltung der Bundesregierung zu Massen-Abschiebungen von Roma
aus Frankreich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Mitte August 2010 wird nicht nur in Frankreich, sondern auch in anderen
EU-Staaten und außerhalb der EU über die von Frankreichs Präsident Nicolas
Sarkozy forcierte Politik der Abschiebungen von Roma aus Frankreich
diskutiert. Nach Presseberichten wurden im vergangenen Jahr fast 10 000 Roma
abgeschoben, in diesem Jahr sollen es bereits 8 000 gewesen sein. Die meisten
der Betroffenen kommen aus Rumänien und Bulgarien. In den meisten Fällen
werden die Abschiebungen als „freiwillig“ deklariert, die Deportierten erhalten
eine „Rückkehrhilfe“ von 300 Euro. Ihre Rückkehr gilt als „freiwillig“ und ist
mit einem Wiedereinreiseverbot verbunden. Im Zusammenhang mit den
Maßnahmen zur Abschiebung der Roma stehen auch die Maßnahmen zur
Auflösung ihrer Siedlungen bzw. Lager. 600 solcher Lager gab es insgesamt in
Frankreich, die von den osteuropäischen Roma und den französischen „Gents
de Voyage“ bewohnt werden. Insgesamt sollen 300 dieser Lager geschlossen
werden.
Dagegen gab es auch international deutliche Proteste. Ein Sprecher des
Menschenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg, sagte
gegenüber der Nachrichtenagentur epd (9. September 2010), die Äußerungen
gegenüber den Roma ähnelten sehr der „Rhetorik der Nationalsozialisten“ und verglich
das Vorgehen Frankreichs mit der Verfolgung der Roma in den 30er- und 40er-
Jahren des 20. Jahrhunderts. Angesichts ähnlicher Vorkommnisse in Schweden,
Dänemark und Italien warnte er vor einer „Welle von Fremdenfeindlichkeit“ in
Europa. Das Europäische Parlament stellte in einer Entschließung vom
7. September 2010 fest, die Abschiebungen verstießen gegen die EU-Verträge
(Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger/-innen) und die
Europäische Menschenrechtskonvention. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding
erklärte, sie halte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich für
unumgänglich (dapd, 14. September 2010). Bereits am 27. August 2010 hatte der UN-
Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beim UN-
Hochkommissar für Menschenrechte kritisiert, dass die Abschiebungen ohne
Prüfung im Einzelfall durchgeführt würden. Die EU-Kommission hat eine
Prüfung eingeleitet, ob Frankreich gegen die EU-Freizügigkeitsrichtlinie verstößt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Oktober 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3288 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche rechtliche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Kritik des
Europäischen Parlaments, Frankreich verletze mit den Abschiebungen das
einschlägige Europarecht?
Inwieweit die Verwaltungspraxis anderer EU-Mitgliedstaaten den Vorgaben der
europäischen Freizügigkeitsrichtlinie entspricht, wird – ebenso wie deren
Bewertung durch Organe der EU – von der Bundesregierung grundsätzlich nicht
kommentiert.
Es ist Aufgabe der EU-Kommission als Hüterin der Verträge, die EU-
Rechtskonformität nationaler Maßnahmen zu bewerten.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung des Europäischen
Parlaments an die Mitgliedstaaten „alle Ausweisungen von Roma
unverzüglich auszusetzen“ (P7_TA-PROV(2010)0312)?
Die Bundesregierung hat diese Aufforderung zur Kenntnis genommen.
Ausweisungsentscheidungen und Entscheidungen über die Beendigung des Aufenthalts
sind von den zuständigen Behörden der Länder nach sorgfältiger Prüfung des
jeweiligen Einzelfalls auf der Grundlage des geltenden Rechts zu treffen. Dabei
ist es ausgeschlossen, dass Roma aufgrund ihrer Ethnie ausgewiesen und
abgeschoben werden.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie kann im Einzelfall nach § 60
Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes das Verbot einer Abschiebung begründen,
wenn in dem Staat, in den die betroffene Person zurückgeführt werden soll,
deswegen ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist.
3. Gab es in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland ähnlich gelagerte Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger aus den neuen
Mitgliedstaaten der EU, die der Minderheit der Roma zugerechnet werden
können, aus Deutschland ausgewiesen wurden, ihnen die Ausweisung
angedroht wurde oder sie auf Druck der zuständigen Behörden bei Zahlung einer
„Rückkehrhilfe“ freiwillig ausgereist sind?
Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst die Staatsangehörigkeit von
Ausländern, nicht jedoch ihre ethnische Zugehörigkeit. Daher können zu
Ausweisungen von Bürgern der neuen EU-Mitgliedstaaten, welche der Minderheit der
Roma zugerechnet werden können, keine Zahlenangaben gemacht werden.
In wie vielen Fällen Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten, welche der
Minderheit der Roma zugerechnet werden können, auf Initiative der zuständigen
Behörden der Länder bei Zahlung einer Rückkehrhilfe ausgereist sind, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr allerdings
2009 die Ausreise von 106 Roma aus Rumänien nach mehrmonatigem
Aufenthalt im Land Berlin.
Aus dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten REAG/GARP-
Programm zur Förderung und Unterstützung einer freiwilligen Ausreise werden
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine
Rückkehrbzw. Starthilfen gewährt, sofern es sich bei den ausreisenden Personen nicht um
Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel handelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/32884. War die Politik der französischen Regierung gegenüber den osteuropäischen
Roma Thema bei einem internationalen Arbeitstreffen zum Thema Asyl und
Migration am 6. September 2010 in Brüssel, welche Positionen äußerten
andere Mitgliedstaaten, und welche Position hat die Bundesregierung
(vertreten durch die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia
Rogall-Grothe) bei dieser Gelegenheit vertreten?
Am 6. September 2010 fand anlässlich des Besuchs des Ministers für
Staatsbürgerschaft, Immigration und Multikulturalität Kanadas, Jason Kenney, in
Frankreich auf Einladung des französischen Ministers für Immigration und
Integration, Éric Besson, ein internationales Arbeitstreffen zum Thema Asyl und
Migration in Paris statt, an dem außerdem der italienische Innenminister, Roberto
Maroni, EU-Kommissarin, Cecilia Malmström, sowie Vertreter der
Regierungen Belgiens, Griechenlands, Großbritanniens und als Vertreterin der
Bundesregierung Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe teilgenommen haben. Die
Politik der französischen Regierung gegenüber den osteuropäischen Roma stand
nicht auf der Tagesordnung dieses Treffens.
5. Hat der italienische Innenminister Roberto Maroni dort wie angekündigt
eine Initiative zur Erleichterung der Ausweisung von EU-Bürgerinnen/-
Bürgern vorgelegt, lag eine solche Initiative zum Rat der Innen- und
Justizminister der EU am 13./14. September 2010 vor, welches waren die zentralen
Eckpunkte dieser Vorschläge, und welche Position hat die Bundesregierung
dazu eingenommen?
Bei dem internationalen Arbeitstreffen zum Thema Asyl und Migration am
6. September 2010 in Paris hat sich der italienische Innenminister Roberto
Maroni in einer Wortmeldung abseits der Tagesordnung zur Situation in Italien
in Bezug auf Roma aus Rumänien und Bulgarien geäußert. Die Vertreterin der
Bundesregierung bei diesem Treffen hat ebenso wie die übrigen Teilnehmer zu
dem Wortbeitrag des italienischen Innenministers nicht Stellung genommen.
Am 13./14. September 2010 fand in Brüssel auf Einladung der belgischen EU-
Ratspräsidentschaft unter dem Vorsitz von Staatssekretär Melchior Wathelet
eine Ministerkonferenz zum Thema „Qualität und Effizienz im Asylverfahren“
statt. Eine Initiative, wie sie in der Frage angesprochen wird, war nicht
Gegenstand der Konferenz.
6. Welche konkreten Vorschläge gab es darüber hinaus im EU-Rat der Innen-
und Justizminister in den vergangenen sechs Jahren, die Freizügigkeits- und
Niederlassungsregelungen in der EU aus sozial- und ordnungspolitischen
Gründen restriktiver zu handhaben, und welche Position hat die
Bundesregierung zu diesen Vorschlägen jeweils eingenommen?
Der Rat der Innen- und Justizminister hat in seinen Schlussfolgerungen vom
27. November 2008 im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2008 in der Rechtssache C- 127/08 (Metock) auf
die Gefahren des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts hingewiesen.
Im Rahmen der Behandlung des von der EU-Kommission am 10. Dezember
2008 vorgelegten Berichtes zur Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie hat der
Rat der Innen- und Justizminister am 26./27. Februar 2009 erneut die
Auswirkungen des Metock-Urteils erörtert und dabei u. a. das Problem arrangierter
Ehen thematisiert.
Weitergehende Vorschläge zur Änderung der EU-Freizügigkeitsrichtlinie
wurden nicht erörtert.
Drucksache 17/3288 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung der EU-Kommission
aus Anlass des Zweiten Europäischen Roma-Gipfels am 8. und 9. April 2010
in Cordoba (Spanien), die Mitgliedstaaten sollten Mittel aus den EU-
Strukturfonds benutzen, um die Integration der Roma voranzutreiben?
Die Gruppe der Roma ist in der neuen ESF Förderrunde 2007 bis 2013
zugangsberechtigt zum „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung
für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“. Das
Programm hat ein Ausgabenvolumen von rund 34 Mio. Euro und ist mit Projekten
in allen Bundesländern vertreten.
In diesem Programm werden Flüchtlinge mit einem mindestens nachrangigen
Zugang zum Arbeitsmarkt und Bleibeberechtigte, darunter auch Roma, beraten,
qualifiziert und bei Vorliegen entsprechender arbeitsgenehmigungsrechtlicher
Voraussetzungen in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integriert. Roma
können Projektaktivitäten aller Projektstandorte in Anspruch nehmen. Die
Projektstandorte Göttingen, Freiburg, Münster und Osnabrück, insbesondere mit den
Landkreisen Rotenburg/Wümme und Diepholz, arbeiten besonders intensiv mit
der Gruppe der Roma.
Die Zielgruppe der Roma fällt überwiegend unter die Bleiberechtsregelung und
musste, um nicht in die Duldung zurückzufallen, eine überwiegend
eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Mit den Projekten ist es aufgrund
des hochindividualisierten Leistungsmodus vielfach gelungen, eine Arbeit zu
finden und zu sichern, so dass ein auf zwei Jahre befristeter Aufenthaltstitel nach
§ 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes gewährt werden konnte.
Insbesondere die Verlängerung der Regelung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder vom 24. November 2009 ermöglichte,
dass viele Teilnehmende der Projekte nicht in die Duldung zurückgefallen sind.
Eine quantifizierte Größe zu Teilnehmerzahlen und Finanzierung liegt hierzu
nicht vor, da das Programm die Bleibeberechtigten insgesamt fokussiert und
keine gesonderte Betrachtung nach ethnischen Zugehörigkeiten vornimmt.
Auch haben die Projekte einen Leistungskatalog, der grundsätzlich allen
Projektteilnehmenden zugutekommt.
Die Gruppe der Roma wird auch in der 2. Förderrunde des Programms
berechtigt sein, Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsleistungen der ESF-
geförderten Projekte in Anspruch zu nehmen. Die 2. Förderrunde startet im
November 2010, sieht bundesweit ein Ausgabenvolumen von rund 40 Mio. Euro
vor und wird bis Mitte 2014 umgesetzt.
In der vergangenen Förderperiode 2000 bis 2007 wurden Personen, die der
Gruppe der Roma angehören, im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL
gefördert.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung selbst ergriffen, um die
Integration von Sinti und Roma in Deutschland voranzutreiben, gerade auch
jener Roma, die nicht zu den „autochthonen“ Minderheitenangehörigen in
Deutschland gehören?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Die Bundesregierung sieht als nationale Minderheiten Gruppen der
Bevölkerung an, die u. a. folgende Kriterien erfüllen: Ihre Angehörigen sind deutsche
Staatsangehörige und sie sind traditionell in Deutschland heimisch (siehe
Denkschrift zum Ratifizierungsgesetz zu dem Rahmenübereinkommen des
Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten;
Bundestagsdrucksache 13/6912, Seite 21). Neben den Friesen, Dänen und Sorben sind die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3288deutschen Sinti und Roma eine solche Gruppe, auf die das
Rahmenübereinkommen Anwendung findet. Für diese Gruppe deutscher Staatsangehöriger führt die
Bundesregierung keine Integrationsmaßnahmen durch.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Grad gegen Roma und
Sinti gerichteter fremdenfeindlicher bzw. rassistischer Stimmungen in der
deutschen Gesellschaft, wie sie beispielsweise die EU-Statistikbehörde
Eurostat und die EU-Grundrechteagentur für die gesamte EU untersucht
haben?
Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit erfolgt
durch den Bund auf Grundlage eines umfassenden Gesamtkonzeptes. Es stellt
neben repressiven Maßnahmen vor allem den präventiven Ansatz in den
Vordergrund, wie der am 14. Mai 2002 dem Deutschen Bundestag vorgelegte „Bericht
über die aktuellen und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten der
Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und
Gewalt“ dokumentiert.
Die Angehörigen der nationalen Minderheiten in Deutschland sind in der Regel
kein Ziel fremdenfeindlicher Akte. Jedoch kam es vereinzelt zu Übergriffen
gegen deutsche Sinti und Roma. Ein Anwachsen dieser Vorkommnisse lässt sich
nicht beobachten.
10. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an oder sind ihr aus den
Ländern und Kommunen bekannt, mit denen einer Beeinträchtigung des
Kindeswohls entgegengewirkt werden soll, wenn Kinder von Roma aus
den osteuropäischen EU-Staaten beispielsweise nicht regelmäßig zur
Schule gehen können, weil sich ihre Eltern mangels eines dauerhaften
Aufenthalts- bzw. Freizügigkeitsrechts zu permanenter Weiterwanderung und/
oder einem Leben in prekären Lebens- und Wohnverhältnissen gezwungen
sehen, und wie schätzt sie die Zahl und Situation dieser Kinder ein?
Für Maßnahmen, mit denen einer Beeinträchtigung des Wohls von Kindern
ausreisepflichtiger Unionsbürger entgegengewirkt werden soll, sind die
zuständigen Behörden auf Ebene der Länder und Kommunen verantwortlich. Hierzu,
wie auch zur Lebenssituation und Zahl dieser Kinder liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen beabsichtigt die
Bundesregierung, die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen zu
ändern, damit auch der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird, die den
Ausländerbehörden nicht bekannt sind und die weder über Aufenthaltstitel noch
Duldung verfügen.
11. Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Zahl,
Aufenthaltsdauer und Lebenssituation der in Deutschland lebenden bzw.
sich aufhaltenden Roma aus den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten
(hilfsweise: rumänischer bzw. bulgarischer Staatsangehöriger),
insbesondere auch ihrer Kinder, wie viele rumänische bzw. bulgarische
Staatsangehörige (falls bekannt auch nach Roma-Zugehörigkeit differenzieren)
wurden seit 2007 ausgewiesen, zur Ausreise aufgefordert, abgeschoben bzw.
haben ihr Freizügigkeitsrecht verloren (bitte jeweils nach Jahren
differenzieren und zum Vergleich auch die Gesamtzahlen in Bezug auf alle EU-
Angehörigen nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, wonach die ethnische
Zugehörigkeit im AZR nicht erfasst wird.
Drucksache 17/3288 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZum Stichtag 30. Juni 2010 lebten in Deutschland 67 333 Ausländer mit
bulgarischer Staatsangehörigkeit, darunter 6 261 Minderjährige. 15 400 Bulgaren
leben seit mindestens acht Jahren in Deutschland, 24 606 seit mindestens fünf
Jahren und 32 567 seit mindestens drei Jahren (jeweils insgesamt). Zum
genannten Stichtag lebten in Deutschland 114 848 Ausländer mit rumänischer
Staatsangehörigkeit, darunter 9 587 Minderjährige. 32 083 Rumänen leben seit
mindestens acht Jahren in Deutschland, 44 689 seit mindestens fünf Jahren und
57 866 seit mindestens drei Jahren.
Nach Statistiken der Bundespolizei wurden von 2007 bis zum 30. Juni 2010
insgesamt 150 bulgarische (davon 2007: 35; 2008: 36; 2009: 49; 1. Halbjahr
2010: 30) sowie 526 rumänische Staatsangehörige (davon 2007: 113; 2008: 167;
2009: 172; 1. Halbjahr 2010: 74) aus Deutschland abgeschoben. 2007 gab es
insgesamt 834 Abschiebungen von Unionsbürgern, 2008 waren es 829, 2009 840
und im ersten Halbjahr 2010 391 Abschiebungen.
Statistiken zu jährlichen Ausweisungen, Ausreiseaufforderungen oder zum
Verlust des Freizügigkeitsrechts werden nicht geführt.
12. Bei wie vielen EU-Angehörigen aus welchen Mitgliedstaaten liegt derzeit
ein Einreiseverbot bzw. ein Verlust des Freizügigkeitsrechts vor, gegen wie
viele Staatsangehörige aus welchen EU-Mitgliedstaaten wurde seit 2007
(bitte nach Jahren differenzieren) wegen Verstößen gegen § 9 des
Freizügigkeitsgesetzes ermittelt, und wie viele wurden deshalb verurteilt, und
wie viele Zurückweisungen von welchen EU-Angehörigen gab es seit
2007 (bitte nach Jahren differenzieren) wegen einer Einreise bzw. wegen
Aufenthalts in Deutschland trotz Verlusts des Freizügigkeitsrechts?
Aus den Daten des AZR können – bezogen auf Einreiseverbote – Angaben zu
Unionsbürgern ermittelt werden, die sich nicht in Deutschland aufhalten und bei
denen der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (EU-
Freizügigkeitsrecht) festgestellt worden ist. Eine Aufschlüsselung nach den Mitgliedstaaten
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Belgien 30 Niederlande 404
Bulgarien 154 Österreich 84
Dänemark u. Färöer 15 Polen 829
Estland 34 Portugal 32
Finnland 2 Rumänien 429
Frankreich 84 Slowakei 132
Slowenien 21 Schweden 24
Griechenland 76 Spanien 50
Irland 2 Tschechoslowakei (alt) 3
Italien 289 Tschechische Republik 111
Lettland 43 Ungarn 138
Litauen 403 Großbritannien (Ver. Königr.) 49
Luxemburg 2 Zypern 1
Malta 0 Summe 3 441
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3288Zu Verstößen gegen § 9 des Freizügigkeitsgesetzes liegen Angaben der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2007 bis 2009 vor, die entsprechend
der Fragestellung der folgenden Tabelle entnommen werden können. In der PKS
werden die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten
Straftaten erfasst, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche bei Abgabe an die
Staatsanwaltschaft. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene
Strafverfolgungsstatistik weist Verurteilungen nach dem Freizügigkeitsgesetz nicht
gesondert aus. Zahlen zu Verurteilungen wegen Verstößen gegen § 9 des
Freizügigkeitsgesetzes liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
2007 2008 2009
Belgien 0 0 1
Bulgarien 1 3 4
Estland 0 1 1
Frankreich 6 5 6
Griechenland 1 3 4
Großbritannien 2 0 1
Irland 1 0 0
Italien 4 10 8
Lettland 1 0 2
Litauen 1 4 14
Niederlande 7 9 7
Österreich 3 3 6
Polen 22 47 54
Portugal 0 3 1
Rumänien 9 14 16
Schweden 1 0 0
Slowakei 5 9 6
Slowenien 1 0 1
Spanien 1 1 3
Tschechische Republik 4 6 6
Ungarn 1 4 6
Unionsbürger gesamt 71 122 147
Drucksache 17/3288 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAngaben zu Zurückweisungen von Unionsbürgern können entsprechend der
Statistik der Bundespolizei der folgenden Tabelle entnommen werden.
13. Welche weiteren Erkenntnisse und Zahlen in Bezug auf bulgarische und
rumänische Staatsangehörige (wenn möglich: mit Roma-Zugehörigkeit)
gibt es, die Aufschluss über ihre Lebenssituation in Deutschland geben
könnten (z. B. auch die Zahl von Ermittlungsverfahren wegen illegaler
Beschäftigung, der Umfang gewährter Rückkehrhilfen)?
Die Statistiken zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitslosen
differenzieren nach Staatsangehörigkeit, nicht jedoch nach ethnischer
Zugehörigkeit. Von den insgesamt 1 836 368 sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Ausländern zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 13 727 bulgarische und
Staatsangehörigkeit 2007 2008 2009 Januar bis
Juni 2010
Belgien 3
Bulgarien 5 3
Dänemark 17
Estland 1 1
Finnland 3
Frankreich 12 2 2
Großbritannien 2 2
Italien 1 4
Lettland 3
Litauen 17
Niederlande 17 4 4
Österreich 1 2
Polen 99 1 1
Portugal 3 2
Rumänien 12 2 4 1
Schweden 7
Slowakische Republik 3
Spanien 4 1
Tschechische Republik 15
Ungarn 2
Zypern 1
Gesamt 228 15 17 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/328830 122 rumänische Staatsangehörige. Von den 460 972 im August 2010
arbeitslos gemeldeten Ausländern waren 2 573 Bulgaren und 4 459 Rumänen.
Daten zu Roma liegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
ebenfalls nicht vor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ist
neben der Verfolgung von illegaler Ausländererwerbstätigkeit für die
Verfolgung von Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB, § 111 Absatz 1 Nummer 2
SGB IV), Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Leistungsmissbrauch (§ 263 StGB,
§ 404 Absatz 2 Nummer 26 SGB III, § 63 Absatz 1 Nummer 6 SGB II) sowie
Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 23 AEntG) und das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 16 Absatz 1 Nummern 1 bis 2a AÜG) zuständig.
Hinsichtlich rumänischer und bulgarischer Staatsangehöriger wurden in den
Jahren 2008 und 2009 nachfolgend dargestellte Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Eine Unterscheidung nach Deliktarten ist dabei nur hinsichtlich insgesamt
ermittelter Sachverhalte im Zusammenhang mit illegaler
Ausländererwerbstätigkeit erfolgt; es handelt sich dabei um eine Teilmenge der insgesamt
eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
Aus dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten REAG/GARP-
Programm zur Förderung und Unterstützung einer freiwilligen Ausreise erhalten
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – also auch
bulgarische und rumänische Staatsangehörige – grundsätzlich keine
Rückkehrbzw. Starthilfen. Eine Ausnahme davon ist nur für freiwillig ausreisende
Personen vorgesehen, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel sind.
Neben der Übernahme ihrer Heimreisekosten erhalten sie eine Reisebeihilfe in
Höhe von 200 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre: 100 Euro). Nach den
Angaben der programmdurchführenden „Internationalen Organisation für
Migration“ (IOM) haben im Jahr 2009 44 bulgarische und 17 rumänische
Staatsangehörige eine solche Förderung aus dem REAG/GARP-Programm erhalten.
Eine Differenzierung nach Ethnien wird in der IOM-Statistik nicht
vorgenommen.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gezielt gegen
rassistisch motivierte Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland
vorzugehen und antiziganistischer Stigmatisierung entgegenzutreten?
Die Bundesregierung verfolgt generell bei der Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit einen ganzheitlichen Ansatz. Er zielt darauf, alle
gesellschaftlichen Ebenen zu erreichen und geht davon aus, dass eine wirkungsvolle
Prävention von Gewalt und Diskriminierung insbesondere auch durch die frühe
Förderung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts erreicht
werden kann (z. B. durch die Entwicklung von Zugehörigkeitsgefühl,
Demokratiebewusstsein, Förderung von politischer Partizipation, freiwilligem Engagement).
Diese Strategie der individuellen Kompetenzförderung und der entsprechenden
Rumänien Bulgarien
2008 eingeleitete Ermittlungsverfahren insgesamt 1 731 1 065
2009 eingeleitete Ermittlungsverfahren insgesamt 2 250 1 237
2008 Ermittlungsverfahren wegen illegaler
Ausländererwerbstätigkeit
1 498 986
2009 Ermittlungsverfahren wegen illegaler
Ausländererwerbstätigkeit
1 998 1 129
Drucksache 17/3288 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVeränderung von Strukturen setzt weit im Vorfeld des Entstehens extremistischer
Entwicklungen an, sei es im Bereich des Kindergartens, der Schule, der
Erziehung, der Jugendhilfe und vieler Bereiche mehr. Letztlich muss das gesamte
soziale Umfeld in den Blick genommen werden. Wissenschaftlichen
Erkenntnissen zufolge bewirken ein ganzheitlicher Ansatz und frühzeitiger Beginn von
universellen Fördermaßnahmen mittel- und langfristig eine potenzielle
Widerstandsfähigkeit gegenüber jeder Form von Extremismus und Gewalt.
Entsprechend fördert die Bundesregierung in großem Umfang Maßnahmen zur
politischen Bildung, beispielsweise über die Bundeszentrale für politische
Bildung. Diese beschäftigt sich in vielen ihrer Angebote mit dem Thema Vorurteile
und Diskriminierung, um diesen generell entgegenzuwirken. Spezifische Inhalte
zum Thema Antiziganismus bzw. zur Bekämpfung von Vorurteilen gegen Sinti
und Roma finden sich im Rahmen verschiedener Publikationen. Hier wird die
historische und aktuelle Situation der Sinti und Roma beschrieben, um für ihr
Schicksal zu sensibilisieren, so etwa in:
– Informationen zur politischen Bildung (4/2005): Vorurteile. (ausführliches
Kapitel „Sinti und Roma als Feindbild“),
– Schriftenreihe: Rumänien. Mehr als Dracula und Walachei. (hier gibt es ein
Kapitel: Nur als Musiker etwas wert – Roma in Rumänien),
– Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) 29–30/2009: Ungarn (hier gibt es
einen Beitrag unter dem Titel „Die Roma in Ungarn“).
Im Rahmen der APuZ ist für Sommer 2011 eine komplette Ausgabe zum Thema
Sinti und Roma geplant.
Die Bundesregierung unterstützt zudem aktiv die Vernetzung und
Öffentlichmachung von zivilgesellschaftlichem Engagement, beispielsweise durch das
Bündnis für Demokratie und Toleranz. Dieses unterstützt den Verein Amaro
Drom e. V., der gemeinsam mit dem Projekt Roma Center Göttingen e. V. das
zweite Bundesvernetzungstreffen junger Sinti und Roma im September 2010
veranstaltete und das Selbstbewusstsein und die Selbstorganisation junger Sinti
und Roma stärken will. Des Weiteren hat die Bundesregierung verschiedene
sehr umfangreiche Förderprogramme aufgelegt, die das besondere Engagement
der Zivilgesellschaft fördern und unterstützen.
15. Hat sich die Bundesregierung an der vom Europarat und der Europäischen
Union finanzierte Kampagne „Dosta“ (Romanes für „Genug!“) beteiligt,
mit der Vorurteile gegenüber den Roma abgebaut werden sollen, und wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form unterstützt sie diese
Kampagne?
Dosta ist eine gemeinsame Aktion des Europarates und der Europäischen Union,
die sich zum Ziel gesetzt hat, Vorurteilen und Stereotypen im Hinblick auf Roma
zu begegnen. Dosta richtet sich an Staaten und Menschen in Südosteuropa. Die
Kampagne wird vom Europarat und der Europäischen Union gefördert, die
jeweils erhebliche Leistungen Deutschlands erhalten.
16. Inwiefern hält die Bundesregierung die allgemein angestrebte Integration
der Roma in der EU für vereinbar mit ihrer Politik der Abschiebung aller
nur geduldeten Roma aus dem Kosovo, die dort mit allen Formen von Dis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3288kriminierung und Segregation konfrontiert sind, die die EU-Kommission
in ihrem Bericht zur Lage der Roma auflistet und bekämpft sehen will?
Zur Rückführung von Roma aus dem Kosovo hat die Bundesregierung bereits
mehrfach umfänglich Stellung genommen. Auf die Antworten der
Bundesregierung
– vom 14. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/2089),
– vom 11. Februar 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/692),
– vom 12. Januar 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/423)
und
– vom 12. September 2009 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 16/14129)
wird verwiesen.
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