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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vertreter ausländischer Staaten in Deutschland und geheimdienstliche Agententätigkeit durch diplomatisches und konsularisches Personal in Deutschland

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.12.2022

Aktualisiert

06.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/480105.12.2022

Vertreter ausländischer Staaten in Deutschland und geheimdienstliche Agententätigkeit durch diplomatisches und konsularisches Personal in Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Unterhaltung diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und ausländischen Staaten sind 159 Staaten in Deutschland mit Botschaften und Konsulaten vertreten. Laut Bundeministerium des Innern und für Heimat agieren Nachrichten-und Geheimdienste dieser ausländischen Staaten häufig von diesen diplomatischen, konsularischen bzw. halbamtlichen Vertretungen aus und richten dort getarnte Stützpunkte (sogenannte Legalresidenturen) ein, von denen aus sie operieren. Mitarbeiter etwaiger Nachrichtendienste seien an den diplomatischen und konsularischen Vertretungen oftmals als angebliche Diplomaten oder Journalisten tätig, würden aber jedoch selbst aktiv Informationen beschaffen oder bei nachrichtendienstlichen Operationen in Deutschland unterstützen (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/spionageabwehr-wirtschafts-und-geheimschutz/spionage/spionage-node.html). In der jüngsten Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit mutmaßlichen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten vermehrt zu Ausweisungen ausländischer, vor allem russischer, Vertreter aus Deutschland.

Anfang April dieses Jahres erklärte die Bundesregierung 40 russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“. Sämtliche von der Ausweisung betroffene Diplomaten seien laut der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, für russische Geheimdienste tätig gewesen (https://www.tagesschau.de/inland/russland-diplomaten-103.html). Bereits im Januar dieses Jahres war von der Bundesregierung ein weiterer russischer Diplomat zur „unerwünschten Person“ erklärt worden. Der Diplomat, der als Mitarbeiter am Generalkonsulat der Russischen Föderation in München beschäftigt war, soll hauptamtlicher Mitarbeiter des russischen Auslandsgeheimdienst SWR und nur „zum Schein als Diplomat akkreditiert“ gewesen sein. Bei Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität Augsburg, der Informationen zu Forschungsprojekten im Bereich Luft- und Raumfahrt an den SWR weitergeleitet haben soll, sei der Diplomat aufgeflogen (https://www.tagesschau.de/inland/spionage-russland-swr-geheimdienst-ausweisung-101.html). Am Morgen des 19. Oktober 2021 entdeckten Polizeibeamte in der Behrenstraße in Berlin, unweit der Botschaft der Russischen Föderation, einen toten Mann. Laut Medienberichten war dieser als Diplomat und Zweiter Botschaftssekretär in der Botschaft der Russischen Föderation akkreditiert. Nach Erkenntnissen der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes soll der Mann auch für einen russischen Geheimdienst tätig gewesen sein (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russland-diplomat-berlin-botschaft-105.html). Im Zusammenhang mit dem Mord an Selimchan C. am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin wies die Bundesregierung im Dezember 2019 zwei Diplomaten der Russischen Föderation aus, die nach Informationen von „WDR“, „NDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ Mitarbeiter des Militärgeheimdienstes GRU der Russischen Föderation gewesen sein sollen (https://www.tagesschau.de/inland/russische-diplomaten-ausgewiesen-tiergarten-mord-103.html). Nach dem Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess am 15. Dezember 2021, in dem das Berliner Kammergericht es als erwiesen ansah, dass der Mord an Selimchan C. von staatlichen Stellen in Russland in Auftrag gegeben wurde, erklärte die Bundesregierung erneut zwei Diplomaten der Russischen Föderation zu „unerwünschten Personen“ (https://www.tagesschau.de/inland/auswaertiges-amt-russland-diplomaten-ausgewiesen-tiergartenmord-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Vertreter ausländischer Staaten genießen derzeit in Deutschland diplomatische Immunität (bitte nach Entsendestaaten aufschlüsseln)?

a) Wie viele Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen in Deutschland wurden in den letzten fünf Jahren durch die Bundesregierung zu „unerwünschten Personen“ erklärt bzw. des Landes verwiesen (bitte nach Datum, Grund und Entsendestaat aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen war die Ausweisung von Diplomaten bzw. Mitarbeitern ausländischer Vertretungen in Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre Teil einer abgestimmten Vorgehensweise mit anderen Staaten?

c) Wie viele der innerhalb der letzten fünf Jahre zu „unerwünschten Personen“ erklärten bzw. ausgewiesenen Diplomaten und Mitarbeiter ausländischer Vertretungen wurden aufgrund des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst zu „unerwünschten Personen“ erklärt bzw. des Landes verwiesen (bitte nach Datum und Entsendestaat aufschlüsseln)?

d) Gegen wie viele der innerhalb der letzten fünf Jahre zu „unerwünschten Personen“ erklärten bzw. ausgewiesenen Diplomaten und Mitarbeitern ausländischer Vertretungen wurde seitens der Bundesanwaltschaft aufgrund des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst ermittelt?

e) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen sind aktuell bei der Bundesanwaltschaft anhängig?

f) Wie viele Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen in Deutschland wurden innerhalb der letzten fünf Jahre aus welchen Gründen nach Artikel 9 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen zur persona non grata bzw. als nicht genehm erklärt, bevor sie im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind (bitte nach Jahren und Entsendestaat aufschlüsseln)?

2

Sind Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen in Deutschland berechtigt, Waffen zu tragen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

b) Benötigen Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Tragen einer Waffe auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, und durch welche Behörde wird diese Erlaubnis erteilt und auf welcher Rechtsgrundlage?

3

Wie viele Straftaten durch Diplomaten bzw. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen in Deutschland wurden innerhalb der letzten fünf Jahre durch die Sicherheitsbehörden des Bundes registriert (bitte nach Jahr, Straftatbestand und Entsendestaat aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen sind in Deutschland an Auslandsvertretungen offiziell als Verbindungsbeamte von ausländischen Nachrichtendiensten („Residenten“) und Sicherheitsbehörden akkreditiert (bitte Gesamtzahl angeben und so weit möglich nach Entsendestaaten auflisten)?

Berlin, den 1. Dezember 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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