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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Politische Vertretung der Handwerkskammern im Freistaat Bayern

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

27.12.2022

Aktualisiert

16.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/486813.12.2022

Politische Vertretung der Handwerkskammern im Freistaat Bayern

der Abgeordneten Bernd Schattner, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die handwerksrechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gesetzt und durch die Novellierung der Handwerksordnung und der verschiedenen Handwerksverordnungen den aktuellen Entwicklungen angepasst (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Mittelstand/handwerk.html).

Das BMWK hat hierzu die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerksrecht“, die zuletzt am 28. und 29. September 2022 tagte, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“, die zuletzt am 7. Juli 2022 beriet, eingesetzt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3662; Antwort auf die Mündlichen Fragen 49 und 50, Plenarprotokoll 20/59).

Die Fragesteller möchten in Bezug auf die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg deren Aktivitäten im Rahmen der beiden o. g. Gremien unter Einbezug der obersten Landesbehörde gemäß § 115 der Handwerksordnung (HwO) erfragen, weil die Transparenz zur Arbeitsweise der o. g. Handwerkskammer im Sinne der politischen Vertretung der Interessen der beitragszahlenden Handwerksunternehmen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund einer fehlenden Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller nicht gegeben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 24. und 25. März 2022 beim BMWK eingebracht?

a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt?

b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht?

e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 1a bis 1d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?

2

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 28. und 29. September 2022 beim BMWK eingebracht?

a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt?

b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht?

e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 2a bis 2d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?

3

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ am 7. Juli 2022 beim BMWK eingebracht?

a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt?

b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart?

d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht?

e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 3a bis 3d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?

4

Haben sich die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 beim BMWK eingebracht?

a) Wenn ja, wurde auf Insolvenzen und Betriebsschließungen von bayerischen Handwerksbetrieben hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt?

b) Wenn ja, wurde auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit den staatlichen Förderprogrammen (Überbrückungshilfen) hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt?

c) Wenn ja, wurde auf mögliche Zwangsschließungen hingewiesen, und haben sich die Handwerkskammern dafür eingesetzt, dass diese Zwangsschließungen zurückgenommen wurden?

Berlin, den 5. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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