Verbindungen und Aktivitäten der rechtsextremen „Neue Stärke Partei“
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Rechtsextreme und völkische Gruppierungen und Parteien versuchen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller, sich auch wiederholt mit Neugründungen bei potenziell Gleichgesinnten anzubieten. Hierzu gehört möglicherweise auch die Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“, welche zunächst als „Volksgemeinschaft Erfurt e. V.“ in Thüringen und nach einem zeitweisen Intermezzo einiger Mitglieder in der rechtsextremen Kleinpartei „Der III. Weg“ gegründet wurde. Zunächst noch als „Neue Stärke Erfurt e. V.“ folgte eine Umwandlung des Vereins in eine Partei (https://www.belltower.news/neue-neonazi-partei-neue-staerke-will-von-erfurt-aus-deutschland-erobern-124253/; https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/_Neue+Staerke+Partei). Schnell versuchte die Partei über Erfurt bzw. Thüringen hinaus zu wachsen und gründete örtliche Ableger (sogenannte Abteilungen) in Gera, Magdeburg und Rheinhessen (https://www.belltower.news/neue-neonazi-partei-neue-staerke-will-von-erfurt-aus-deutschland-erobern-124253/). Neben eigenen Demonstrationen und Demonstrationsversuchen beispielsweise in Magdeburg, Gera, Mainz oder Worms beteiligten sich Mitglieder der „Neue Stärke Partei“ sichtbar auch an Demonstrationen anderer Gruppen. Auch wenn der Eindruck entstehen könnte, es handele sich lediglich um eine unbedeutende Splitterpartei (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-11/rechtsextremismus-neonazi-partei-erfurt), geht auch von dieser Kleinpartei nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Gefahr aus. Anlässlich der Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder einer Personengruppe aus dem rechtsextremen Milieu, bei der es sich Medienberichten zufolge um Mitglieder der „Neue Stärke Partei“ handeln soll, fanden nunmehr in Stuttgart, Mannheim, im Raum Ludwigsburg sowie in Bayern Durchsuchungsmaßnahmen statt. Die Beschuldigten stehen u. a. im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und die Beschaffung von Waffen für den „Tag X“ geplant zu haben (https://www.zvw.de/stuttgart-region/razzia-bei-rechtsextremisten-im-raum-stuttgart-neue-st%C3%A4rkepartei-im-fokus_arid-582569; https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/razzia-bw-bayern-nsp-rechtsextreme-partei-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit ihrer Gründung mit der „Neue Stärke Partei“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die möglichen Ermittlungen gegen die „Neue Stärke Partei“ angelegt, und wenn ja, seit wann?
Wie viele Mitglieder hat die „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig, und welche regionalen bzw. landesweiten Gliederungen der Partei sind der Bundesregierung bekannt?
Werden der „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung Personen zugerechnet, die als Gefährder oder Relevante Person eingestuft wurden, und wenn ja, wie viele Personen werden den jeweiligen Kategorien jeweils per 31. Dezember 2021 und 30. September 2022 zugerechnet?
Gehören der „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung Personen an, die
a) Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind,
b) Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse sind,
c) in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind oder regelmäßig Zugang zu solchen Bereichen haben,
d) Soldaten der Bundeswehr waren oder sind,
e) Reservisten der Bundeswehr waren oder sind?
Verfügen Mitglieder oder Anhänger der „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Immobilien bzw. Nutzungsrechte daran, und stellen sie diese Immobilien oder Grundstücke der „Neue Stärke Partei“ oder anderen Parteien, Gruppen und Organisation der rechtsextremen Szene zur Verfügung, und wenn ja, welche (bitte nach Ort der Immobilien bzw. Grundstücke sowie wann und aus welchem Anlass sie zur Verfügung gestellt wurden auflisten)?
Hat die „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung Demonstrationen oder andere Versammlungen durchgeführt, welche nach den Ankündigungen gegenüber der Öffentlichkeit und potenziellen Teilnehmern eines der folgenden Themen aufgreifen sollte
a) Zuwanderung und Migration,
b) staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie,
c) Rechte von Minderheiten bzw. Angehörigen unterschiedlicher Identitäten und sexueller Orientierungen,
d) (vermeintliche) Bedrohung von Teilen der Bevölkerung oder des Landes aufgrund krisenhafter Szenarien,
e) wohnungs- oder sozialpolitische Probleme oder
f) eigene politische Forderungen (bitte jeweils nach Datum, Ort und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
Haben Mitglieder oder Anhänger von der „Neue Stärke Partei“ nach Kenntnis der Bundesregierung an Demonstrationen oder öffentlichen Versammlungen anderer Gruppen teilgenommen, welche nach den Ankündigungen gegenüber der Öffentlichkeit und potenziellen Teilnehmern eines der folgenden Themen aufgreifen sollte
a) Zuwanderung und Migration,
b) staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie,
c) Rechte von Minderheiten bzw. Angehörigen unterschiedlicher Identitäten und sexueller Orientierungen,
d) (vermeintliche) Bedrohung von Teilen der Bevölkerung oder des Landes aufgrund krisenhafter Szenarien oder
e) wohnungs- oder sozialpolitische Probleme (bitte jeweils nach Datum, Ort und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem mutmaßlich beabsichtigten Erwerb von Waffen in Osteuropa durch Mitglieder einer Personengruppe aus dem rechtsextremen Milieu, bei der es sich Medienberichten zufolge um Mitglieder der „Neue Stärke Partei“ handeln soll, welcher Gegenstand aktueller strafrechtlicher Ermittlungen ist, deutsche Behörden Informationen mit ausländischen Behörden oder Stellen ausgetauscht, und wenn ja, welche deutschen Behörden waren daran beteiligt?
Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Neue Stärke Partei“ auch bezüglich der Gefahr einer Vernetzung mit anderen Gruppen, die sich im Hinblick auf ein „Tag-X-Szenario“ bewaffnen?
Wie viele und welche Parteien, Organisationen und Vereine propagieren nach Kenntnis der Bundesregierung ein „Tag-X-Szenario“?
Welche der in Frage 11 genannten Parteien, Organisationen und Vereine fordern nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Mitglieder und Anhänger zu Vorbereitungen auf ein „Tag-X-Szenario“ durch Selbstbewaffnung auf?
Welche der in Frage 11 genannten Parteien, Organisationen und Vereine bzw. deren Vertreter bieten nach Kenntnis der Bundesregierung den Erwerb von Materialien, Schulungen oder Informationen im Kontext eines „Tag-X-Szenarios“ an?