[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5083 –
Armut erhöht das Risiko einer COVID-19-Infektion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Ausmaß der COVID-19-Infektionen in einer Region wird von vielen
Faktoren beeinflusst. Dazu zählen u. a. die Bevölkerungsdichte, das Alter in
einem Gebiet sowie das Verhalten hinsichtlich sozialer Kontakte (Dragano,
Nico et al.: Soziale Ungleichheit in der regionalen Ausbreitung von SARS-
CoV-2, in: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung –
Gesundheitsschutz, 64, 2021,
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03387-
w). Mehrere Studien konnten einen Zusammenhang zwischen dem Ausmaß
der COVID-19-Infektionen und sozioökonomischen Faktoren aufzeigen
(Armut erhöht die Corona-Gefahr, Rheinische Post vom 5. Oktober 2022). Damit
verbundene Einflussfaktoren sind beispielsweise Wohnbedingungen und die
Bevölkerungsdichte. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Infektion,
u. a. aufgrund der erhöhten Exposition mit dem Virus. Benachteiligte
Regionen, das heißt Regionen mit einem geringen Durchschnittseinkommen sowie
hoher Arbeitslosigkeit, weisen vergleichsweise höhere Inzidenzen auf.
Gesundheitliche Risikofaktoren und Vorerkrankungen sind gesellschaftlich
ungleich verteilt, daher stehen auch der Verlauf und das damit
zusammenhängende Krankheits- und Sterberisiko nach einer COVID-19-Infektion im
Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status. Auch das Robert Koch-Institut
(RKI) stellt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status
und der Sterblichkeit her. Demnach lag im Winter 2020/2021 allein in den
Monaten Dezember und Januar die COVID-19-Sterblichkeit in finanziell stark
benachteiligten Regionen um rund 50 bis 70 Prozent höher als in Regionen
mit geringer finanzieller Benachteiligung (
https://www.rki.de/DE/Content/Ges
undAZ/S/Sozialer_Status_Ungleichheit/Faktenblatt_COVID-19-Sterblichkei
t.html).
Eine Auswertung von Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in
Kooperation mit der medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf von
Oktober 2022 hatte das Ziel, herauszufinden, ob Kinder und Jugendliche aus
sozioökonomisch benachteiligten Familien häufiger von schweren COVID-
19-Krankheitsverläufen betroffen sind. Das Ergebnis zeigte, dass Kinder von
Langzeitarbeitslosen ein 1,36-mal höheres Risiko haben, aufgrund einer
COVID-19-Infektion stationär behandelt werden zu müssen. Diejenigen, die
in beengten ärmeren Wohnvierteln wohnen, wiesen sogar ein dreimal höheres
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5392
20. Wahlperiode 23.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 23. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Risiko auf (
https://www.presseportal.de/download/document/914310-47-pm-c
ovid-studie-kiju-hhu-aokrh.pdf).
Der Zusammenhang von Armut und Gesundheit ist durch Studien belegt: „Die
soziale Lage hat einen starken Einfluss auf die Gesundheit und resultiert in
ungleich verteilten Gesundheitschancen. Eine soziale Benachteiligung geht
mit größeren Gesundheitsbelastungen, wie z. B. schlechteren
Lebensbedingungen und einem riskanterem Gesundheitsverhalten, einher. Der
Zusammenhang von Sozialstatus und Gesundheit ist dabei in allen Altersstufen erkennbar
und zieht sich durch alle Lebensphasen“ (
https://www.armut-und-gesundhei
t.de/kongress-2023/diskussionspapier). Zahlreiche Studien der
Gesundheitsberichterstattung des RKI bestätigen den engen Zusammenhang von sozialer
Lage und Gesundheit (
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitorin
g/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/GesInDtld_inhalt.html).
1. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Auswertung von
Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit der
Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf über soziale
Unterschiede in der Pandemie, nach dem Kinder von Langzeitarbeitslosen ein
1,36-mal höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
(Klinikeinweisung) im Vergleich zu Kindern von Versicherten in Lohnarbeit
aufweisen (
https://www.presseportal.de/download/document/914310-47-
pm-covid-studie-kiju-hhu-aokrh.pdf), und welche Konsequenzen zieht
sie daraus?
Die hier angesprochene Studie von Dragano et al. (2022) ist eine der weltweit
bisher wenigen Studien zum Zusammenhang zwischen sozioökonomischem
Status und dem Risiko für eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) mit
COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen. Es ist die einzige für Deutschland
vorliegende Studie zum genannten Thema. Insgesamt ist eine Hospitalisierung
mit COVID-19 im Untersuchungszeitraum der Studie zwischen dem 1. Januar
2020 und dem 13. Juli 2021 bei Kindern und Jugendlichen ein seltenes Ereignis
gewesen. Analysen nach dem Erwerbsstatus der Eltern zeigten dabei u. a. ein
erhöhtes Risiko für Kinder von Eltern, die von Langzeitarbeitslosigkeit
betroffen waren. Wie es zu dieser Ungleichverteilung kommt, kann anhand dieser
Studie nicht abschließend geklärt werden. Eine ungleiche Verteilung von
Vorerkrankungen, die Risikofaktoren für einen schweren klinischen Verlauf von
COVID-19 sind, konnte diese Assoziation nicht erklären. Die Studie ist auf die
Population von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zwischen 0 und
18 Jahren mit Aufenthalt in Deutschland beschränkt. Die Ergebnisse der Studie
können somit nicht ohne weiteres auf die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung
im Kindes- und Jugendalter übertragen werden. Wie genau es zu dem erhöhten
Hospitalisierungsrisiko für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern kommt, ist
auch in der internationalen Literatur bisher nicht genau untersucht worden.
Eine mögliche Erklärung, die auch die Autorinnen und Autoren der Studie
anführen, ist das erhöhte Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 für Kinder mit
sozialer Benachteiligung, das international beschrieben wurde (Goyal et al. 2020,
Saatci et al. 2021, Mannheim et al. 2022, Neuberger et al. 2022). Dieses
erhöhte Infektionsrisiko könnte konsekutiv zu einem erhöhten Risiko für
Krankenhauseinweisungen mit COVID-19 in dieser Gruppe geführt haben. Diese
mögliche Erklärung kann allerdings durch die Studie nicht empirisch belegt werden
und ist für Deutschland bisher nicht untersucht worden.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des RKI, nach dem
im Winter 2020/2021 allein in den Monaten Dezember und Januar die
COVID-19-Sterblichkeit in finanziell stark benachteiligten Regionen um
rund 50 bis 70 Prozent höher war als in Regionen mit geringer
finanzieller Benachteiligung (
https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/S/Sozial
er_Status_Ungleichheit/Faktenblatt_COVID-19-Sterblichkeit.html), und
welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?
3. Inwieweit plant die Bundesregierung weitere Untersuchungen, die
individuelle soziodemografische Variablen mit Blick auf die
sozioökonomische Ungleichheit von COVID-19-Infektionen mit einbeziehen, um
gezielte Maßnahmen des Infektionsschutzes zu etablieren?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Robert Koch-Institut (RKI) führt seit dem Jahr 2020 in Zusammenarbeit
mit verschiedenen Kooperationspartnern die Studie Corona-Monitoring
bundesweit (RKI-SOEP-Studie) durch. Dabei handelt es sich um eine
deutschlandweite Antikörper-Studie mit mehreren Erhebungswellen, die auf Basis von
Bevölkerungsstichproben des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) durchgeführt
wird. Das SOEP ist die größte multidisziplinäre haushaltsbasierte
Langzeiterhebung in Deutschland und wird vom Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung konzipiert. Aufgrund der im SOEP verfügbaren sozioökonomischen
Daten von Einzelpersonen können mit den Daten der RKI-SOEP-Studie
sozioökonomische Ungleichheiten in der Verbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen
auf individueller Ebene analysiert werden (Hoebel et al. 2021, Bartig et al.
2022). Die erste Erhebungswelle der RKI-SOEP-Studie erfolgte zwischen
Oktober 2020 und Februar 2021. Die zweite Erhebungswelle der Studie fand von
November 2021 bis Februar 2022 statt. Die Befunde liefern wichtige Hinweise
für die Konzeption gezielter Maßnahmen zur Verbesserung des Infektions- und
Impfschutzes. Derzeit finden im Rahmen dieser Studie vertiefende Analysen
statt, in denen auch sozioökonomische Ungleichheiten weiter im Blickfeld
stehen.
4. Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung, die durch die Pandemie
entstandenen Belastungen, die weiterhin ungleich verteilt sind, zu
ändern, und welchen Zeitrahmen plant die Bundesregierung ein, um
entsprechende Maßnahmen umzusetzen?
Aktuell haben wir es mit der Gleichzeitigkeit mehrerer Krisen zu tun:
Die COVID-19-Pandemie sowie kriegerische Auseinandersetzungen,
unterbrochene Lieferketten, starke Preissteigerungen sowie der Klimawandel stellen
eine gleichzeitige Belastung für Individuen und den Staat dar. Eine isolierte
Betrachtung der von der Pandemie verursachten Belastungen ist vor diesem
Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll. Die Bundesregierung
wird auch zukünftig soziale Härten vermindern und zu einer gerechten
Lastenverteilung in Krisen aber auch in Vorausschau zukünftiger Veränderungen
beitragen. Diese Bestrebungen sind fortlaufend. Als Leitlinie dienen hierbei der
Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen.
Zu Maßnahmen für Kinder und Jugendliche hat sich die Bundesregierung im
Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ am 3. und 24. November
2022 mit Expertinnen und Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin, aus
der Kinder- und Jugendpsychotherapie, den Krankenkassen, von
Forschungsinstituten, des Bundeselternrates und der Länder beraten. Grundlage war die
7. Stellungnahme des Corona-Expertinnen- und Expertenrates der
Bundesregierung, in der die Wiedereinsetzung der IMA empfohlen wurde. Besonders
schwerwiegend ist nach Einschätzung des Expertinnen- und Expertenrates die
sekundäre (nicht direkt durch SARS-CoV-2-Infektionen bedingte)
Krankheitslast durch psychische und physische Erkrankungen, wobei Kinder aus sozial
benachteiligten Familien besonders betroffen sind. Bei der Arbeit der IMA
standen diese Themen daher im Fokus. Maßnahmen für von Armut betroffene
Kinder und Jugendliche im Sinne der fragestellenden Fraktion werden daher in
den Empfehlungen der IMA eine zentrale Rolle einnehmen. Ein
Abschlussbericht mit Maßnahmenempfehlung ist für Februar 2023 geplant. Auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/5027 wird verwiesen.
Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder
Versäumtes aufholen und nachholen können. Deshalb hat die Bundesregierung das
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in
Höhe von 2 Mrd. Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In diesem
Rahmen schaffte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit rund 1 Mrd. Euro Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen
und Familien ankommen wie z. B. im Bereich der frühkindlichen Bildung mit
zusätzlichen Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie mit Unterstützung für
Kinder und Jugendliche im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung unterstützte Schülerinnen und Schüler mit 1 Mrd. Euro dabei,
Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen.
Mit dem für das Jahr 2023 geplanten „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur
und Gesundheit“ werden Projekte umgesetzt, die von Kindern und
Jugendlichen für Kinder und Jugendlichen realisiert werden. Ziel ist es, mit diesem
partizipativen Ansatz die gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen zu stärken, um sie so auch ganzheitlich
gesundheitlich stärken zu können. Zudem wird in diesem Rahmen mit Hilfe von
Informations- und Mitmachkampagnen im Bereich von Bewegung/Sport und
kultureller Bildung auf bestehende Angebote aufmerksam gemacht, um Kinder und
Jugendliche zu aktivieren bzw. wieder zur reaktivieren. Des Weiteren werden
mit Hilfe des Modellvorhabens „Mental Health Coaches“ besonders belastete
Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 durch den Einsatz von Coaches dabei
unterstützt, sich mit Hilfe von Gruppenangeboten präventiv um die Stärkung der
Resilienz und weiterer Gesundheitsaspekte zu kümmern und im Sinne einer
ersten Hilfe individuell psychisch und sozial belasteten jungen Menschen
zuwenden zu können. Bei all diesen Projekten wird ein Fokus auf Kinder und
Jugendliche gelegt, die mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert
sind und bei denen die aktuellen Krisen verstärkt Zukunftssorgen und Ängste
auslösen. Für die o. g. Projekte stehen im Bundeshaushalt 55 Mio. Euro für
2023 zur Verfügung.
5. Welche Präventionsmaßnahmen hat die Bundesregierung etabliert und
welche plant sie, um die gesundheitliche Ungleichheit, die sich schon im
Kinder- und Jugendalter abzeichnet, zu bekämpfen, und wie viel Zeit
plant sie zur Umsetzung der Maßnahmen ein?
Die Krankenkassen sind nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, in ihren Satzungen Leistungen zur primären
Prävention und Gesundheitsförderung vorzusehen. Nach Satz 2 der Vorschrift
sollen diese Leistungen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter
Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen und kind- und jugendspezifische
Belange berücksichtigen. Die Krankenkassen haben ihre Leistungen daher
vorrangig auf solche Versicherten bzw. Gruppen von Versicherten auszurichten,
die nach gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen überdurchschnittlich
hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Nach dem Präventionsbericht 2022 des
Medizinischen Dienstes Bund und des GKV-Spitzenverbandes haben die
Krankenkassen im Berichtsjahr 2021 am häufigsten in Kitas und Schulen
Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention umgesetzt (
https://www.gkv-spit
zenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthi
lfe__beratung/praevention/praeventionsbericht/2022_GKV_MDS_Praevention
sbericht_barrierefrei.pdf). Danach fanden in Kitas und Grundschulen jeweils
26 Prozent der Aktivitäten statt und in weiterführenden Schulen 20 Prozent.
28 Prozent der mit Aktivitäten erreichten Kitas und 28 Prozent der mit
Aktivitäten erreichten Grundschulen lagen im Jahr 2021 schätzungsweise in
Wohngebieten, deren Bewohnerinnen und Bewohner stark von Einkommensarmut,
Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und ein
eingeschränktes soziales Netzwerk haben.
Ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Erkrankungen und
Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen sind die
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (sogenannte U- und J-Untersuchungen),
die als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in § 26 SGB V
festgelegt sind. Bei diesen Untersuchungen wird der allgemeine
Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich
überprüft. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt
und Eltern beraten werden, wie sie Risiken vermindern und die gesunde
Entwicklung des Kindes unterstützen können. Bei Bedarf kann der Arzt oder die
Ärztin eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-
Angebote hinweisen. Die U-Untersuchungen werden mit einer Teilnahmerate
von insgesamt über 95 Prozent gut in Anspruch genommen. Zwar nehmen
Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status im Vergleich zu Gruppen
der mittleren und höheren Statusgruppe etwas seltener teil, jedoch hat sich
dieser Unterschied in den letzten Jahren verringert. Für die inhaltliche
Ausgestaltung des Kinderuntersuchungsprogramms ist der Gemeinsame
Bundesausschuss (G‑BA) zuständig.
Über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (sogenanntes „Gute-KiTa-Gesetz“) unterstützte der Bund
die Länder von 2019 bis 2022 bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und
zum Abbau finanzieller Hürden in der frühkindlichen Bildung mit rund
5,5 Mrd. Euro. Dieses Engagement setzt der Bund über das Zweite Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(KiTa-Qualitätsgesetz) in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Mrd.
Euro fort. Im Rahmen dieser Gesetze konnten und können die Länder weiterhin
unter anderem Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergreifen. Insbesondere vor dem
Hintergrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie ist das Handlungsfeld
„Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ im
KiTa-Qualitätsgesetz in den Katalog der Handlungsfelder von vorrangiger
Bedeutung aufgenommen worden, in denen die Länder ihre Maßnahmen
überwiegend zu ergreifen haben.
Exemplarisch sei auch auf die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) verwiesen, die seit vielen Jahren mit gezielten Maßnahmen
besonders auch vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Blick nimmt. Der
Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ wurde im Jahr 2003
von der BZgA initiiert und umfasst derzeit 75 Partnerorganisationen:
Spitzenverbände der Krankenkassen, der Wohlfahrt, der Kommunen und der
Ärzteschaft, Landesministerien, Verbände der Prävention und Gesundheitsförderung,
die Bundesagentur für Arbeit und andere (
www.gesundheitliche-chancengleich
heit.de). Arbeitsschwerpunkte des Kooperationsverbundes sind die
Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung, der
Wissenschafts-Praxis-Transfer, der Betrieb einer Praxisdatenbank, in der fast 3 000
Projekte, Programme und Netzwerke recherchiert werden können, die fachliche
Mitgestaltung des Kongresses „Armut und Gesundheit“ sowie der kommunale
Partnerprozess „Gesundheit für alle“, dem inzwischen mehr als 70 Kommunen
angehören. In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und
dem „Gesunde-Städte-Netzwerk“ werden die Kommunen auf der Grundlage
konsentierter Handlungsempfehlungen bei ihren Bemühungen um
gesundheitliche Chancengleichheit unterstützt. Die Koordinierungsstellen Gesundheitliche
Chancengleichheit in den Bundesländern beraten Kommunen hinsichtlich
Qualitätsentwicklung, Netzwerkaktivitäten und der Verbreitung von „Good-
Practice“.
Zu weiteren Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten
Familien wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung eine strukturelle Unterstützung (gut vernetzte,
niedrigschwellige Versorgungsangebote) für erkrankte Kinder aus
sozioökonomisch benachteiligten Familien, und wie will die Bundesregierung
weiterhin denen helfen, die am meisten unter dieser gesundheitlichen
Ungleichheit leiden?
Bereits heute existieren umfassende Leistungsansprüche und gut vernetzte
Versorgungsangebote für alle Kinder in Deutschland, die auch für Kinder aus
sozioökonomisch benachteiligten Familien niedrigschwellig zugänglich sind und
gut in Anspruch genommen werden.
Mit der geplanten Errichtung von Gesundheitskiosken in besonders
benachteiligten Stadtteilen und Regionen werden weitere niedrigschwellige Angebote
geschaffen, die u. a. allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen
anbieten, etwa zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und
Präventionsangeboten. Dies kann die individuelle Gesundheitskompetenz erhöhen, die
Prävention stärken und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf helfen,
ihren Anspruch auf medizinische Versorgung zu verwirklichen.
Zu weiteren Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten
Familien wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
7. Hat sich die Bundesregierung der Bekämpfung von Kinderarmut, der
aus bevölkerungsmedizinischer Sicht eine Schlüsselaufgabe zukommt
(
https://www.presseportal.de/download/document/914310-47-pm-covid-
studie-kiju-hhu-aokrh.pdf), angenommen, welche Maßnahmen plant sie,
und inwiefern geht sie davon aus, dass diese Maßnahmen zum Erfolg
führen werden?
Geringes oder fehlendes Einkommen und Vermögen dürfen nicht dazu führen,
dass es den Betroffenen an den für die physische und psychische Gesundheit
notwendigen Gütern und Dienstleistungen fehlt. Dies gilt auch für Kinder.
Daher werden über die Mindestsicherungssysteme (insbesondere Grundsicherung
für Arbeitsuchende – Bürgergeld – und Sozialhilfe) die zum Existenzminimum
gehörenden Bedarfe wie zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Wohnen, Heizung
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
berücksichtigt, so dass das Existenzminimum auch der Kinder gedeckt ist. Zudem ist
es Ziel der Bundesregierung, finanziell hilfebedürftige Kinder hierüber hinaus
zu unterstützen. Hilfebedürftige Kinder erhalten daher seit Juli 2022 neben den
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einen monatlichen
Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Er ist bis zur Einführung einer
Kindergrundsicherung vorgesehen.
Im Übrigen ist es ständige Aufgabe der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sowohl in
der Arbeitslosenversicherung als auch in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und diese abzubauen. Eine
dauerhafte und auskömmliche Erwerbstätigkeit der Eltern ist der nachhaltigste Schutz
vor Kinderarmut. Die Bundesregierung setzt sich daher seit Jahren für eine gute
und partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Die wichtigste
Maßnahme ist hier die Förderung der Kindertagesbetreuung. Sie trägt zudem
zur frühen Förderung, sozialen Teilhabe und guten Entwicklung der Kinder bei.
Die Bereitstellung und Stärkung einer guten Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur ist ein zentraler Ansatzpunkt zur Verringerung von Kinderarmut. In
diesem Bereich unterstützt der Bund die Länder seit Jahren mit
Investitionsprogrammen, Bundesprogrammen sowie zuletzt dem Gute-KiTa-Gesetz und dem
KiTa-Qualitätsgesetz. Zudem tragen jenseits der Grundsicherung finanzielle
Familienleistungen zur materiellen Sicherung von Kindern bei wie
beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder das Elterngeld.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus die Einführung einer
Kindergrundsicherung, mit der bestehende Leistungen, wie insbesondere das Kindergeld,
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder, der Kinderzuschlag
sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, gebündelt werden sollen. Die
Kindergrundsicherung soll ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von
Kinderarmut sein und bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen für Kinder
schaffen. Dabei sollen insbesondere diejenigen Familien in den Blick genommen
werden, die finanzielle Unterstützung für ihre Kinder benötigen, bislang aber
oft noch nicht erreicht werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer
Europäischen Garantie für Kinder wird derzeit ein nationaler Aktionsplan für
Deutschland erstellt, um bedürftigen Kindern einen effektiven Zugang zu
wichtigen Diensten zu gewährleisten. Dazu zählen kostenlose frühkindliche
Betreuung, Bildung und Erziehung, kostenlose Bildung (einschließlich
schulbezogener Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag),
kostenlose Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung und angemessener
Wohnraum.
8. Was tut die Bundesregierung, um gesundheitliche Chancengleichheit
herzustellen?
a) Welches Ziel hat die Bundesregierung als Erfolg der Strategie
definiert?
b) Hat die Bundesregierung in dem Zusammenhang messbare
Gesundheitsziele definiert oder will sie messbare Unterschiede definieren,
um die Unterschiede in den Gesundheitschancen zu verringern (wenn
ja, bitte Parameter angeben)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Gesundheit hängt neben individuellen Determinanten auch von vielen
unterschiedlichen Faktoren auf den verschiedenen politischen Ebenen und in allen
politischen Sektoren ab. Gesundheitliche Effekte lassen sich zudem oft erst
über längere Zeiträume nachweisen und komplexe Wirkungszusammenhänge
erschweren es erheblich, den Erfolgsbeitrag einzelner Aktivitäten und
gemeinschaftlicher Anstrengungen zu bewerten.
Zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit tragen auch die
lebensweltbezogenen Leistungen zur Prävention sowie zur Gesundheits-, Sicherheits-
und Teilhabeförderung zahlreicher staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bei. Die mit dem Präventionsgesetz
geschaffene Nationale Präventionskonferenz bietet den Akteuren eine
Kooperationsstruktur, um ihre Aktivitäten mit Hilfe der gemeinsamen nationalen
Präventionsstrategie nach gemeinsamen Zielen auszurichten. Als Mitglied der
Nationalen Präventionskonferenz wird sich das Bundesministerium für
Gesundheit gemeinsam mit den ebenfalls in der Präventionskonferenz vertretenen
Bundesministerien weiterhin dafür einsetzen, dass die nationale
Präventionsstrategie auch zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit beiträgt.
Zu den Maßnahmen der Bundesregierung, die der Reduzierung der
zugrundeliegenden sozialen Ungleichheit diene, siehe insbesondere die Antwort zu
Frage 4.
9. Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht der Bundesregierung
zwischen dem Sozialstatus (Einkommen, Bildungs- und Berufsstand) und
Gesundheitsverhalten?
In Studien wurde mehrheitlich festgestellt, dass bestimmte
gesundheitsförderliche Verhaltensweisen bei Personengruppen mit geringem Sozialstatus oder mit
geringer Bildung seltener vorkommen als in vergleichbaren Gruppen mit
höherem Sozialstatus oder höheren Bildungsabschlüssen (s. Überblick bei Lampert
et al. 2017). Auswertungen der bundesweiten und bevölkerungsrepräsentativen
Studie GEDA 2019/2020-EHIS für Personen ab 18 Jahren zeigten
beispielsweise, dass der Anteil von Personen mit günstigem Gesundheitsverhalten bei
Menschen in der niedrigen Bildungsgruppe geringer ist als in der hohen
Bildungsgruppe (Richter et al. 2021). Dies galt für gesundheitsförderliche
Verhaltensweisen wie Nichtrauchen, das Erreichen der Empfehlung der
Weltgesundheitsorganisation zur Ausdaueraktivität sowie mindestens täglichem Obst- und
Gemüsekonsum. Die Auswertungen der GEDA-Daten zeigen weiterhin für Frauen
der hohen Bildungsgruppe häufiger ein Körpergewicht im Normalbereich als
bei Frauen der unteren und mittleren Bildungsgruppe. Ein anderes Bild zeigt
sich beim Alkoholkonsum: Alkoholmengen im Bereich eines risikoarmen
Konsums werden bei Frauen und Männern in der niedrigen Bildungsgruppe
deutlich häufiger beobachtet als bei denjenigen der hohen Bildungsgruppe.
Insgesamt war der Anteil von Personen, die mindestens vier dieser fünf betrachteten
gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen (Nichtrauchen, risikoarmer
Alkoholkonsum, das Erreichen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation zur
Ausdaueraktivität, mindestens täglicher Obst- und Gemüsekonsum und
Einhalten eines Körpergewichtes im Normalbereich) aufwies, in der niedrigen
Bildungsgruppe deutlich geringer als in der hohen Bildungsgruppe. So liegt die
Chance der Umsetzung von vier der fünf betrachteten Verhaltensweisen in der
hohen Bildungsgruppe um das 2,8-Fache und in der mittleren Bildungsgruppe
um das 1,5-Fache höher als in der niedrigen Bildungsgruppe. Ähnliche
Zusammenhänge wurden anhand Daten der zweiten Welle des European Health
Interview Survey 2013 bis 2015 (EHIS 2) für Deutschland und der EU berichtet. Im
Vergleich des Ausmaßes relativer Bildungsunterschiede in diesen
gesundheitlich relevanten Verhaltensweisen mit anderen EU-Ländern liegt Deutschland im
Mittelfeld (Finger et al. 2019).
Ergebnisse aus KiGGS Welle 2 wiesen außerdem darauf hin, dass bereits im
Kinder- und Jugendalter soziale Unterschiede im Gesundheitsverhalten
existierten. Die 3- bis 17-jährige Kinder und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem
sozioökonomischem Status (SES) zeigten häufiger als Gleichaltrige aus sozial
bessergestellten Familien Merkmale einer ungesunden Ernährung (kein
täglicher Obstkonsum, täglicher Konsum von gesüßten Getränken), trieben seltener
Sport und waren häufiger übergewichtig oder adipös. Bei den 11- bis 17-
Jährigen wurde außerdem beobachtet, dass Mädchen und Jungen mit niedrigem SES
häufiger rauchten als Gleichaltrige mit hohem SES (Kuntz et al, 2018). Dabei
zeigen die KiGSS-Daten zu dem, dass sich die sozialen Unterschiede in der
Prävalenz von Übergewicht seit Anfang der 2000er-Jahre weiter ausgeweitet
haben, da die Übergewichtsprävalenz bei Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status über die Zeit weiter angestiegen
ist (Hoebel et al. 2022).
10. Welche Zahlen hat die Bundesregierung zu der Prävalenz chronischer
sowie infektiöser Erkrankungen in Bezug auf den sozioökonomischen
Status?
Daten zu Unterschieden in der Verbreitung chronischer Krankheiten in
Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status werden für Deutschland regelmäßig in
den bundesweiten Gesundheitssurveys des Robert Koch-Instituts erhoben und
zeigen konsistent einen ausgeprägten sozialen Gradienten mit einer höheren
Prävalenz chronischer Erkrankungen in niedrigeren sozioökonomischen
Statusgruppen. Bei vielen dieser Erkrankungen zeigt sich, dass Personen mit einem
niedrigen sozioökonomischen Status ein etwa zwei- bis viermal so hohes
Krankheitsrisiko haben wie Gleichaltrige mit einem hohen sozioökonomischen
Status
Beispielhaft werden hier Ergebnisse der bundesweiten Befragungsstudie
Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA 2019/2020-EHIS) dargestellt, die
zwischen April 2019 und September 2020 durchgeführt wurde. Dabei wurden
ausgewählte Indikatoren der gesundheitlichen Lage der erwachsenen Bevölkerung
ab 18 Jahren untersucht. Abgesehen von Asthma bronchiale und Allergien
zeigten sich für alle betrachteten Erkrankungen (Diabetes, Koronare
Herzkrankheit, Schlaganfall, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung und
Arthrose) ein Bildungsgradient zuungunsten von Erwachsenen mit niedrigerem
Bildungsstand.
Für infektiöse Erkrankungen ist die Datenlage hier deutlich eingeschränkter ist
als für chronische nicht-übertragbare Erkrankungen. Während des ersten Jahres
der COVID-19-Pandemie zeigte sich für die erwachsene Bevölkerung in
Deutschland, dass Geringqualifizierte gegenüber Hochqualifizierten ein etwa
doppelt so hohes Risiko hatten, sich mit dem pandemischen Coronavirus
(SARS-CoV-2) zu infizieren. Ausbruchsuntersuchungen während der COVID-
19-Pandemie zeigten auch eine besonders hohe Vulnerabilität von Menschen,
die unter prekären Wohnverhältnissen leben.
11. Welche Zahlen hat die Bundesregierung zu der Prävalenz psychischer
Erkrankungen in Bezug auf den sozioökonomischen Status?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in den Jahren 2009 bis 2012 eine Erhebung
zu psychischen Störungen in einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe
durchgeführt, bei der die Prävalenzen der wichtigsten psychischen Störungen
ermittelt wurden. Die Ergebnisse nach sozioökonomischen Status (SES) sind in
der folgenden Tabelle zusammenfasst.
Tabelle: Prävalenzen der häufigsten psychischen Störungen in der
Bevölkerung, 2009 bis 2012 (Jacobi et al. 2014)
Substanzmissbrauch oder
Abhängigkeit (ohne
Nikotinabhängigkeit)
Affektive Störungen (alle
Formen der Depression)
Angststörungen Somatoforme
Störungen
SES niedrig 9,3 % 14,0 % 21,3 % 3,6 %
SES mittel 4,6 % 9,1 % 16,0 % 4,0 %
SES hoch 5,4 % 6,3 % 11,0 % 2,5 %
SES = sozioökonomischer Status
Eine Trendanalyse, bei der ein Vergleich mit dem in den Jahren 1997 bis 1999
durchgeführten Bundesgesundheitssurvey speziell zur Majoren Depression
durchgeführt wurde, zeigte teilweise einen Trend nach sozioökonomischem
Status auf. Es zeigte sich ein Anstieg der Prävalenz bei Frauen mit niedrigem
SES von 11,7 Prozent auf 17 Prozent und konstante Prävalenzen bei mittlerem
SES (10,1 Prozent zu 9,3 Prozent) und hohem SES (zu beiden Zeitpunkte
8,6 Prozent). Bei Männern zeigten sich weder bei niedrigem (5,6 Prozent zu
5,1 Prozent), mittlerem (5,3 Prozent zu 4,4 Prozent) oder hohem SES (3,3
Prozent zu 3,1 Prozent) wesentliche Veränderungen im Zeitvergleich.
In dem Bericht „Psychische Gesundheit in Deutschland, Erkennen –
Bewerten – Handeln, Schwerpunktbericht Teil 1 Erwachsene“ des RKI aus dem Jahr
2021 wurde die Bedeutung des SES im Kontext anderer Risiko- und
Schutzfaktoren zusammenfassend beschrieben (
https://edoc.rki.de/handle/176904/9259;js
essionid=39D2565DB11572F48BA672AE7A3749FC). Es zeigte sich, dass der
Risikofaktor „niedriger SES“ besonders ausgeprägt ist, wenn er mit anderen
Risikofaktoren, wie z. B. Erwerbslosigkeit, chronischem Stress oder fehlender
sozialer Unterstützung vergesellschaftet ist.
12. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
Sozialstatus (Einkommen, Bildungs- und Berufsstand) und der
gesundheitlichen Versorgung?
Allgemein gilt, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) gemäß § 27 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einen
Anspruch auf Krankenbehandlung haben, soweit diese notwendig ist, um eine
Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern. Der Gesetzgeber hat in § 12 SGB V für die
Leistungen der GKV geregelt, dass diese ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein müssen. Sie dürfen das Maß des medizinisch Notwendigen nicht
überschreiten. Eine Unterscheidung nach dem Sozialstatus ist hier nicht
vorgesehen. Charakteristisch für das der gesetzlichen Krankenversicherung
zugrundeliegende Solidaritätsprinzip ist gerade, dass die Leistungen unabhängig von
der wirtschaftlichen Leistungsstärke der Versicherten und der Höhe der
gezahlten Beiträge gewährt werden.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), die bereits im Jahr 2001 hinsichtlich des
Zusammenhangs von Armut und Gesundheit von einem Teufelskreis sprach und für
Entwicklung gute Gesundheit voraussetzt (
https://www.euro.who.int/__
data/assets/pdf_file/0011/117479/gdoc8.pdf), und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Die Bundesregierung geht ebenfalls davon aus, dass ein wechselseitiger
Zusammenhang besteht und setzt ihre Maßnahmen daher sowohl bei der
Verbesserung der Gesundheit als auch bei der Verbesserung der sozialen Lage der
Bevölkerung an.
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ISSN 0722-8333]