[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5057 –
Ein Jahr Verkaufsmoratorium bei Flächen der Bodenverwertungs- und
-verwaltungs GmbH – Transparenz und Gerechtigkeit im landwirtschaftlichen
Bodenmarkt
1. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige
Flächenbestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)
in Hektar (bitte nach Bundesländern und Nutzungsform:
landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche Flächen, sonstiges, untergliedern)?
Eine Übersicht der bei der BVVG noch vorhandenen Flächen zum Stichtag
30. Juni 2022 ist als Anlage* beigefügt.
2. Wie viele Hektar Boden stammen nach Kenntnis der Bundesregierung
aus Enteignungen, die auf besatzungsrechtlicher oder
besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 erfolgten, wie viele aus
Enteignungen zwischen 1949 und 1989, wie viele aus anderen Quellen (bitte
nach Bundesländern und Nutzungsform: landwirtschaftliche Flächen,
forstwirtschaftliche Flächen, sonstiges, untergliedern)?
Über die Differenzierung des Flächenbestandes nach den genannten
Enteignungszeiträumen wird keine Statistik geführt. Da das Vermögensgesetz für
Enteignungen in der ehemaligen DDR (1949 bis 1990) die Rückgabe von
Vermögenswerten unter bestimmten Voraussetzungen vorsah und die darauf
gerichteten Anträge von den zuständigen Stellen zur Regelung offener
Vermögensfragen weitgehend abgearbeitet worden sind, kann davon ausgegangen werden,
dass der derzeitige Flächenbestand der BVVG fast ausschließlich auf
Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
zwischen 1945 und 1949 stammt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5467 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5467
20. Wahlperiode 30.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 27. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die BVVG seit ihrer Gründung 1992 an
Betriebe folgender Größenklassen verkauft oder verpachtet: unter 20 ha,
20 bis 100 ha, 100 bis 500 ha, 500 bis 1000 ha, 1000 bis 2000 ha, über
2000 ha (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Über die Betriebsgröße der Käufer oder Pächter ihrer landwirtschaftlichen
Flächen führt die BVVG keine Statistik. Gemäß dem Grundsatz der
Datensparsamkeit und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden und wurden diese Daten nicht erhoben.
4. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die BVVG seit ihrer Gründung 1992 an
Betriebe verkauft oder verpachtet, die Teil von Agrarholdings waren oder
hinter denen überregionale Investoren standen?
Über die Rechtsform oder die gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Käufern
oder Pächtern landwirtschaftlicher Flächen führt die BVVG keine Statistik.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Aufgrund welcher Verwaltungsanweisung oder auf welcher gesetzlichen
Grundlage (z. B. Richtlinie, Verordnung oder Erlass) hat die BVVG nach
Kenntnis der Bundesregierung entschieden, landwirtschaftliche Flächen
zeitweise nur noch an ökologisch wirtschaftende Betriebe zu verpachten?
Die zuständigen Ressorts haben sich in Umsetzung der Festlegungen des
Koalitionsvertrages darauf verständigt, dass ein Großteil der noch verfügbaren
landwirtschaftlich genutzten Flächen der BVVG künftig verpachtet wird, hierbei
vorrangig aber nicht ausschließlich, an ökologisch bzw. nachhaltig
wirtschaftende Betriebe. Auf der Grundlage einer Übergangsregelung erfolgte im Jahr
2022 eine erste Ausschreibungsrunde, die auf ökologisch wirtschaftende
Betriebe beschränkt war. Wurde kein Zuschlag erteilt, konnten in einer zweiten
Ausschreibungsrunde alle Marktteilnehmer ein Pachtgebot abgeben.
6. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verkauf von landwirtschaftlichen
Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin möglich?
Die zuständigen Ressorts haben sich in Umsetzung des Koalitionsvertrages
darauf verständigt, dass bis Ende des Jahres 2024 ein Verkauf von bis zu
2 000 Hektar pro Jahr weiterhin möglich ist. Dies erfolgt vor allem zur
Erfüllung von Rechtsansprüchen nach dem Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG).
7. Wie viele Hektar Boden hat die BVVG nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 17. Dezember 2021 neu verpachtet (bitte nach Bundesländern
und Nutzungsform: landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche
Flächen, sonstiges, untergliedern)?
Ein Pachtjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum
30. September des Folgejahres. Die folgenden Übersichten beziehen sich daher
auf die Neuverpachtung zum 1. Oktober 2022. Über die Aufteilung der Flächen
nach ihrer Nutzungsart liegt keine Statistik vor.
Bundesland Fläche
Brandenburg 5.994 ha
Mecklenburg-Vorpommern 6.659 ha
Sachsen 1.174 ha
Sachsen-Anhalt 3.612 ha
Thüringen 311 ha
BVVG insgesamt 17.750 ha
a) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit welcher durchschnittlichen Dauer
der Pachtverträge an ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet?
Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Tabelle.
Bundesland Fläche
Brandenburg 4.385 ha
Mecklenburg-Vorpommern 5.852 ha
Sachsen 841 ha
Sachsen-Anhalt 2.550 ha
Thüringen 202 ha
BVVG insgesamt 13.830 ha
Die mit diesen Betrieben abgeschlossenen neuen Pachtverträge haben eine
durchschnittliche Dauer von 6 Jahren.
b) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an nicht ökologisch wirtschaftende
Betriebe verpachtet?
Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Tabelle.
Bundesland Fläche
Brandenburg 1.609 ha
Mecklenburg-Vorpommern 807 ha
Sachsen 333 ha
Sachsen-Anhalt 1.062 ha
Thüringen 109 ha
BVVG insgesamt 3.920 ha
c) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an den bisherigen Pächter verpachtet?
Hierzu wird keine Statistik geführt. Eine Erhebung wäre wegen teilweise
veränderter Zuschnitte zwischen ausgelaufenen Pachtverträgen und neu gebildeten
Pachtlosen auch nur bedingt möglich.
d) Bei wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche fand nach
Kenntnis der Bundesregierung ein Pächterwechsel statt?
Hierzu wird keine Statistik geführt.
e) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung erstmals an ökologisch wirtschaftende
Betriebe verpachtet?
Mit der Neuverpachtung seit 1. Oktober 2022 erhöhte sich der Anteil der
Verpachtung an ökologisch wirtschaftende Betriebe auf 20 414 Hektar. Der Anteil
an der BVVG-Gesamtpachtfläche stieg damit von bisher 6,9 Prozent auf
22,4 Prozent.
f) Bei wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche unterlag nach
Kenntnis der Bundesregierung der bisherige Pächter mit seinem
Gebot?
Hierzu wird keine Statistik geführt.
g) Bei wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche war nach
Kenntnis der Bundesregierung der bisherige Pächter, der mit seinem
Gebot unterlag, ein nicht ökologisch wirtschaftender Betrieb und der
neue Pächter ein ökologisch wirtschaftender Betrieb?
Hierzu wird keine Statistik geführt.
h) Bei wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche war nach
Kenntnis der Bundesregierung der bisherige, mit seinem Gebot
nunmehr unterlegene Pächter ein Betrieb der Rechtsform einer
eingetragenen Genossenschaft?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
i) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittlich
erzielte Pachtzins in Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche?
Der durchschnittliche Pachtpreis je Hektar liegt für die seit dem 1. Oktober
2022 verpachteten Flächen bei 430 Euro.
j) Für wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sind bzw.
werden nach Kenntnis der Bundesregierung 2022 und 2023
Pachtverträge ausgelaufen bzw. auslaufen (bitte nach Jahr untergliedern)?
Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Tabelle.
Bundesland 2022 2023
Brandenburg 9.192 ha 10.469 ha
Mecklenburg-Vorpommern 7.494 ha 8.090 ha
Sachsen 1.755 ha 2.065 ha
Sachsen-Anhalt 4.264 ha 5.074 ha
Thüringen 589 ha 863 ha
gesamt 23.294 ha 26.560 ha
k) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an Betriebe folgender Größenklassen
verpachtet: unter 20 ha, 20 bis 100 ha, 100 bis 500 ha, 500 bis
1000 ha, 1000 bis 2000 ha, über 2000 ha?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
l) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an Betriebe welcher Rechtsform
verpachtet?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Wie viele Hektar Boden hat die BVVG seit dem 17. Dezember 2021
nach Kenntnis der Bundesregierung verkauft (bitte nach Bundesländern
und Nutzungsform: landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche
Flächen, sonstiges, untergliedern)?
Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Die folgenden Zahlen
beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember
2022).
Bundesland Fläche gesamtin ha
Fläche LN
in ha
Fläche FO
in ha
Fläche Sonstiges
in ha
Brandenburg 491 257 134 100
Mecklenburg-
Vorpommern 286 203 52 31
Sachsen 308 124 167 17
Sachsen-Anhalt 336 300 5 31
Thüringen 502 178 290 34
insgesamt 1.923 1.062 648 213
a) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an ökologisch wirtschaftende
Betriebe verkauft?
b) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an nicht ökologisch wirtschaftende
Betriebe verkauft?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird keine Statistik geführt.
c) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an EALG-Berechtigte (Gesetz über
die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener
Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für
Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
(Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz – EALG)) sowie an
berechtigte Pächter nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010
verkauft?
Die Flächenverkäufe ergeben sich aus nachstehender Tabelle. Die folgenden
Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31.
Dezember 2022).
Bundesland
Fläche LN nach EALG
in ha
Fläche LN nach PG2010
in ha
Brandenburg 190 0
Mecklenburg-
Vorpommern 8 111
Sachsen 47 5
Sachsen-Anhalt 10 81
Thüringen 0 175
insgesamt 255 372
d) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
Zuschläge bei Verkäufen landwirtschaftlicher Nutzfläche in Euro?
Die Summe der Erlöse betrug circa 18,2 Mio. Euro.
e) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an Betriebe folgender Größenklassen
verkauft: unter 20 ha, 20 bis 100 ha, 100 bis 500 ha, 500 bis 1000 ha,
1000 bis 2000 ha, über 2000 ha?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
f) Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung an Betriebe welcher Rechtsform
verkauft?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Wie viele Hektar Boden wurden seit 17. Dezember 2021 nach Kenntnis
der Bundesregierung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie
Klima- und Artenschutz verpachtet (bitte nach Bundesländern und
Nutzungsform: landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche Flächen,
sonstiges, untergliedern)?
a) An welche Organisationen erfolgte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine solche Verpachtung?
b) Zu welchem durchschnittlichen Pachtzins in Euro je Hektar erfolgte
nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Verpachtung?
c) Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Dauer der Pachtverträge?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen der BVVG erfolgt grundsätzlich
zur landwirtschaftlichen Nutzung. Sofern der Pächter im Rahmen der
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung unter Beachtung der guten
landwirtschaftlichen Praxis vorgenannte Maßnahmen umsetzt, ist dies ohne Zustimmung der
BVVG möglich. Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor.
10. Wie viele Hektar Boden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
17. Dezember 2021 für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima-
und Artenschutz verkauft (bitte nach Bundesländern und Nutzungsform:
landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche Flächen, sonstiges,
untergliedern)?
a) An welche Organisationen erfolgte nach Kenntnis der
Bundesregierung ein solcher Verkauf?
b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der
Erlöse in Euro insgesamt?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde im Jahr
2022 eine Fläche von 3,6 Hektar an die Stadt Schkeuditz (Freistaat Sachsen,
Landkreis Nordsachsen) verkauft. Der Erlös betrug circa 250 000 Euro.
11. Wie viele Hektar Boden wurden seit 17. Dezember 2021 nach Kenntnis
der Bundesregierung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie
Klima- und Artenschutz an welche Organisationen unentgeltlich übertragen
(bitte nach Bundesländern und Nutzungsform: landwirtschaftliche
Flächen, forstwirtschaftliche Flächen, sonstiges, untergliedern)?
Es wurden keine Flächen unentgeltlich übertragen.
12. Wie viele Hektar Boden wurden seit dem 17. Dezember 2021 nach
Kenntnis der Bundesregierung restituiert (bitte nach Bundesländern und
Nutzungsform: landwirtschaftliche Flächen, forstwirtschaftliche Flächen,
sonstiges, untergliedern)?
Die Übersicht ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Die folgenden Zahlen
beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022. bis 31. Dezember
2022).
Bundesland Fläche gesamtin ha
Fläche LN
in ha
Fläche FO
in ha
Fläche Sonstiges
in ha
Brandenburg 16 1 4 11
Mecklenburg-Vorpommern 9 1 8 0
Sachsen 5 4 0 1
Sachsen-Anhalt 6 6 0 0
Thüringen 9 4 3 2
insgesamt 45 16 15 14
13. Wie viele Hektar nach dem Bundeskleingartengesetz bewirtschafteter
Flächen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bestand
der BVVG?
a) Wie viele Hektar sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an
Vereine oder Verbände des Kleingartenwesens verpachtet?
b) Wie viele Kleingärten befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung auf diesen Grundstücken?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche Pachtzins in Euro je Hektar?
d) Wie viele Hektar wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
17. Dezember 2021 neu an Vereine oder Verbände des
Kleingartenwesens verpachtet?
e) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der neue
durchschnittliche Pachtzins in Euro je Hektar?
f) Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Dauer der Pachtverträge?
g) Wie viele Hektar wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
17. Dezember 2021 an Vereine oder Verbände des Kleingartenwesens
verkauft oder auf andere Weise zur Nutzung überlassen?
h) Wie viele Hektar wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
17. Dezember 2021 an andere als die bisherigen Nutzer verkauft?
i) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse
insgesamt?
j) Bei wie vielen Hektar lag nach Kenntnis der Bundesregierung der
Schätzpreis über dem Zuschlagspreis?
k) Wurden die bisherigen Pächter der Kleingärten und deren
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld über den
geplanten Verkauf der Flächen informiert, und wurde ihnen ein
Vorkaufsrecht eingeräumt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13k werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Statistik zu den erbetenen Informationen wird nicht geführt, da
die betroffenen Flurstücke aufgrund ihrer in diesem Nutzungssegment
heterogenen und kleinteiligen Struktur regelmäßig nur Teilflächen von
kleingärtnerisch genutzten Anlagen bzw. Parzellen darstellen.
Im Bestand befinden sich aktuell noch 64 Pachtverträge über eine
Gesamtfläche von 32 Hektar, die mit dem Nutzungszweck „Gartenland“ verpachtet sind.
Bei beabsichtigten Verkäufen von kleingärtnerisch genutzten Flächen strebt die
BVVG regelmäßig eine einvernehmliche Lösung mit den Nutzern bzw. deren
Vereinen oder den zuständigen Gebietskörperschaften an. Soweit diese z. B.
wegen widerstreitender Interessen mehrerer Beteiligter scheitert, werden solche
Flächen über öffentliche Ausschreibungen angeboten und verkauft. Gesetzliche
Ansprüche der Pächter werden durch den Verkauf nicht berührt.
14. Warum und in welchen Fällen beauftragt die BVVG nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zuge der Privatisierung Auktionshäuser, und in
welchen Fällen nicht?
Verkaufsangebote über Auktionshäuser erfolgen ausschließlich für solche
Flächen, die einer rein land- oder forstwirtschaftlichen betrieblichen Nutzung
dauerhaft nicht (mehr) zugänglich sind. Dadurch wird ein erweiterter Kreis von
Kaufinteressenten erschlossen.
15. Vor dem Hintergrund, dass die BVVG angekündigt hat, im vierten
Quartal 2022 im Rahmen eines Pilotprojektes mehrere Pachtlose
ausschließlich zur Teilnahme für Junglandwirtinnen und/oder Junglandwirte
anzubieten,
a) wie viele Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. wie viele
Pachtlose stehen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür zur
Verfügung,
Im vierten Quartal 2022 hat die BVVG 27 Pachtlose mit einer Gesamtfläche
von 512 Hektar zur Verpachtung ausschließlich für Junglandwirtinnen und
Junglandwirte ausgeschrieben.
b) wie viele Hektar bzw. wie viele Pachtlose wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits im Rahmen dieses Pilotprojektes verpachtet,
Im Ergebnis dieser Ausschreibungen wurden bislang für drei Pachtlose über
33 Hektar Pachtverträge abgeschlossen, für weitere neun Lose mit 144 Hektar
befinden sich diese in Vorbereitung bzw. stehen kurz vor dem Abschluss.
c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche Pachtzins in Euro je Hektar,
Der durchschnittliche Pachtzins liegt bei 536 Euro pro Hektar.
d) wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer der Pachtverträge?
Die Pachtdauer beträgt sechs Jahre.
16. Welche Regeln sollen zukünftig für Verpachtung und Verkauf
landwirtschaftlicher Flächen aus dem Bestand der BVVG gelten?
Die Grundsätze für das künftige Management der Flächen der BVVG werden
derzeit erarbeitet und sollen zeitnah mit den ostdeutschen Bundesländern
abgestimmt werden.
Anlage (Übersicht zu Frage 1 BT-Drs. 20/5057)
Fläche
darunter
(alle Angaben in Hektar) insgesamt Ackerland Grünland Holzung Sonstige
BERLIN 13 0 0 13 0
BERLIN 13 0 0 13 0
BRANDENBURG 29.383 20.102 6.618 1.330 1.333
BARNIM 1.148 916 115 84 33
BRANDENBURG AN DER HAVEL 32 6 21 2 3
COTTBUS 3 0 0 1 2
DAHME-SPREEWALD 1.789 1.292 252 177 68
ELBE-ELSTER 614 443 89 48 34
FRANKFURT (ODER) 325 304 2 15 4
HAVELLAND 3.246 1.792 1.175 95 183
MÄRKISCH-ODERLAND 4.126 3.572 249 168 137
OBERHAVEL 2.038 931 919 94 94
OBERSPREEWALD-LAUSITZ 944 640 85 175 44
ODER-SPREE 2.222 1.761 265 143 52
OSTPRIGNITZ-RUPPIN 3.793 1.827 1.758 72 136
POTSDAM 117 20 50 37 10
POTSDAM-MITTELMARK 482 226 82 70 103
PRIGNITZ 806 559 171 19 57
SPREE-NEIßE 267 167 52 35 13
TELTOW-FLÄMING 342 166 117 33 26
UCKERMARK 7.091 5.479 1.214 62 335
MECKLENBURG-VORPOMMERN 33.402 23.270 7.459 990 1.683
LUDWIGSLUST-PARCHIM 3.317 2.321 789 109 98
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE 8.811 6.431 1.684 222 474
NORDWESTMECKLENBURG 3.316 2.459 652 80 124
ROSTOCK-LAND 9.086 6.514 1.905 290 377
ROSTOCK-STADT 9 1 6 0 2
SCHWERIN 161 153 5 3 1
VORPOMMERN-GREIFSWALD 5.451 3.402 1.580 138 331
VORPOMMERN-RÜGEN 3.251 1.989 838 149 275
NIEDERSACHSEN 20* 1 17 0 2
LÜNEBURG 20 1 17 0 2
SACHSEN 7.474 4.845 1.464 697 468
BAUTZEN 891 445 255 123 68
CHEMNITZ 45 29 14 0 2
DRESDEN 61 50 7 4 1
ERZGEBIRGSKREIS 404 100 105 168 31
GÖRLITZ 615 357 153 75 31
LEIPZIG-LAND 1.225 843 147 147 88
LEIPZIG-STADT 127 105 8 2 12
MEIßEN 706 562 100 17 27
MITTELSACHSEN 1.541 1.179 249 53 60
NORDSACHSEN 1.214 831 240 42 102
SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEB. 399 218 138 25 18
VOGTLANDKREIS 133 56 20 40 17
ZWICKAU 113 72 28 2 12
SACHSEN-ANHALT 19.581 15.741 1.745 1.173 922
ALTMARKKREIS SALZWEDEL 1.348 936 288 68 55
ANHALT-BITTERFELD 1.955 1.739 49 63 105
BÖRDE 3.540 2.529 248 682 82
BURGENLANDKREIS 1.130 913 85 57 74
DESSAU-ROßLAU 148 108 18 10 13
HALLE (SAALE) 23 12 0 7 5
HARZ 1.267 965 182 55 64
JERICHOWER LAND 1.985 1.786 138 13 47
MAGDEBURG 490 466 1 1 23
MANSFELD-SÜDHARZ 1.548 1.234 111 43 160
SAALEKREIS 2.363 2.073 76 82 131
SALZLANDKREIS 1.503 1.322 73 36 71
STENDAL 2.061 1.536 415 28 82
WITTENBERG 222 123 61 29 10
THÜRINGEN 5.840 2.537 872 2.244 187
ALTENBURGER LAND 483 427 11 29 16
EICHSFELD 616 388 155 60 13
ERFURT 88 73 11 2 2
GERA 43 25 10 8 0
GOTHA 193 150 31 3 9
GREIZ 298 7 130 151 11
HILDBURGHAUSEN 138 57 56 17 8
ILM-KREIS 77 5 36 33 3
JENA 14 5 3 6 0
KYFFHÄUSERKREIS 96 84 4 1 8
NORDHAUSEN 166 114 23 13 16
SAALE-HOLZLAND-KREIS 83 59 13 5 6
SAALE-ORLA-KREIS 1.983 117 43 1.778 44
SAALFELD-RUDOLSTADT 25 10 12 3 1
SCHMALKALDEN-MEININGEN 128 40 42 44 2
SÖMMERDA 587 530 35 7 15
SONNEBERG 9 1 2 6 0
SUHL 11 0 10 1 0
UNSTRUT-HAINICH-KREIS 134 103 16 4 11
WARTBURGKREIS 468 209 179 64 16
WEIMAR 26 2 19 0 5
WEIMARER LAND 172 128 32 8 4
Gesamtergebnis 95.714 66.496 18.175 6.447 4.596
*Die Fläche gehörte bis zum 29. Juni 1993 zum Landkreis Hagenow in Mecklenburg-
Vorpommern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]