[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5187 –
Frauen in der Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist
Foreign Policy Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen
weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern“, heißt es auf Seite
114 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP. Weiter schreiben die Parteien der Regierungskoalition: „Wir wollen
mehr Frauen in internationale Führungspositionen entsenden, [und] den
Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 ambitioniert
umsetzen und weiterentwickeln.“ Bereits unter Führung von Bundeskanzlerin a.
D. Dr. Angela Merkel hat Deutschland aus Sicht der Fragesteller dieses Ziel
auf internationaler Ebene entschieden vorangetrieben, so etwa bei der
Verabschiedung von Resolution 2467 zur Bekämpfung von sexueller Gewalt in
Konflikten, die Deutschland 2019 als nichtständiges Mitglied in den UN-
Sicherheitsrat einbrachte. Ebenfalls unter der Vorgängerregierung wurde der
zweite entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichberechtigung der
Geschlechter (2016 bis 2020) umgesetzt. Im im Jahr 2020 unter deutschem EU-
Ratsvorsitz erarbeiteten dritten Europäischen Aktionsplan zur
Gleichberechtigung der Geschlechter in den Außenbeziehungen 2021 bis 2025 (EU GAP III)
wurden klare Zielsetzungen zur Stärkung von Rechten, Ressourcen und
Repräsentanz von Frauen und Mädchen festgehalten. Ein Ziel war, bis 2025 in
mindestens 85 Prozent der neuen entwicklungspolitischen Maßnahmen
Geschlechtergerechtigkeit als Nebenziel und in 5 Prozent der neuen Maßnahmen
als Hauptziel zu verankern.
Die Fragesteller stellen aktuell fest, dass die Umsetzung der Bestrebungen
durch die Bundesregierung unterschiedlich weit und unterschiedlich schnell
voranschreitet, insbesondere in der Außen- und Entwicklungspolitik. Der
Krieg in der Ukraine, die Situation in Afghanistan, die aktuellen massiven
Repressionen gegen das Eintreten von Frauen für Freiheit und
Gleichberechtigung im Iran, religiöser und sexistischer Fundamentalismus sowie die CO-
VID-19-Pandemie haben weltweit zu gravierenden Beeinträchtigungen und
sogar zu Rückschritten bei Menschenrechten und der gesundheitlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Situation von Frauen und Mädchen geführt. Es ist
daher nach Ansicht der Fragesteller entschlossenes Handeln gefragt, alle
verfügbaren Ressourcen und Möglichkeiten zu nutzen, um das Ziel der
tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter weltweit zu erreichen. Die als
feministisch bezeichnete Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung lässt
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5648
20. Wahlperiode 13.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dabei aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, mit welcher Intention,
welchem Konzept und welchen konkreten Zielen und Instrumenten sie erfolgt.
1. Gibt es ein übergeordnetes Konzept, mit dessen Hilfe die
Bundesregierung plant, menschenrechtswidrige Geschlechterungleichheit zu
bekämpfen, und wenn ja, welches?
2. Inwiefern unterscheidet sich das Konzept der Bundesregierung zur
feministischen Außenpolitik von den frauenspezifischen außenpolitischen
Konzepten der Bundesregierungen von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela
Merkel?
Inwieweit stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine feministische
Außenpolitik nun eine konkrete Verbesserung zur Politik der letzten
Jahre dar?
3. Welchen konzeptionellen Ansatz verfolgt die Bundesregierung in ihrer
feministischen Außenpolitik?
Unterstützt die Bundesregierung eine feministische Außenpolitik
normativ-disruptiver Prägung, die die Förderung einer frauenspezifischen
Außenpolitik explizit mit Zielen wie Demilitarisierung und Pazifismus
verbindet?
4. Wie unterscheidet sich die feministische Außenpolitik der
Bundesregierung von einer menschenrechtsbasierten Außenpolitik?
5. Wie wägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer feministischen
Außenpolitik außenpolitische Ziele, inklusive Frauenrechten, gegeneinander
ab?
6. Erfolgt eine Priorisierung außenpolitischer Ziele im Rahmen der
feministischen Außenpolitik der Bundesregierung, und wenn ja, wie erfolgt die
Abstimmung zu dieser Priorisierung innerhalb des Auswärtigen Amts
(AA) und zwischen den Ressorts?
Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag von 2021 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP bekennt sich erstmals zu einer feministischen Außenpolitik:
„Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist Foreign Policy
Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit
stärken und gesellschaftliche Diversität fördern“. Das Auswärtige Amt plant, im
März 2023 erstmals Leitlinien feministischer Außenpolitik zu veröffentlichen.
Diese Leitlinien sind als Arbeitsinstrument des Auswärtigen Amts konzipiert.
Sie werden Rahmen und Richtung für das Handeln des Auswärtigen Diensts
setzen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) erarbeitet derzeit eine Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik,
die im März 2023 vorgestellt und durch einen darauffolgenden Gender-
Aktionsplan operationalisiert werden wird. Die darin enthaltenen Aktionsfelder und
Maßnahmen zielen auf eine konkrete Förderung von Geschlechtergerechtigkeit.
Die durch das Auswärtige Amt konzipierten Leitlinien feministischer
Außenpolitik wie auch die Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik des BMZ
gründen auf der Überzeugung, dass alle Menschen die gleichen Rechte,
Freiheiten und Möglichkeiten verdienen. Sie fußen auch auf der wissenschaftlichen
Erkenntnis, dass Gesellschaften friedlicher und wohlhabender sind, wenn alle
Menschen am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben gleichberechtigt
teilhaben können. Feministische Außenpolitik und auch feministische
Entwicklungspolitik sind daher auf die Stärkung der Rechte, Ressourcen und
Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit gerichtet. Diversität
begreifen sie als Bereicherung, als Faktor für stabilen Frieden, gesellschaftliche
Entwicklung und wirtschaftliche sowie ökologische Nachhaltigkeit.
Feministische Außenpolitik ist aus Perspektive des Auswärtige Amts nicht
gleichbedeutend mit Pazifismus. Sie ist der humanitären Tradition verpflichtet,
aus der sich klassische Friedenspolitik und Rüstungskontrolle speisen. Dabei
erkennt sie außenpolitische Realitäten an und stellt sich den daraus
erwachsenden Dilemmata. Sie setzt sowohl auf Prinzipienfestigkeit als auch auf
Pragmatismus. Sie stellt sich der Verantwortung, abzuwägen und im größeren Kontext
zu entscheiden. Sie rückt Geschlechtergerechtigkeit und menschliche Sicherheit
stärker ins Zentrum außenpolitischen Handelns. Das macht sie zu einem
essentiellen Teil wertegeleiteter Außenpolitik.
7. Wie erfolgt die generelle Abstimmung der feministischen Außenpolitik
zwischen den Ressorts?
8. Wie erfolgt die Abstimmung der feministischen Außen- und
Entwicklungspolitik zwischen AA und dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die Abstimmung zu Themen der feministischen Außenpolitik des Auswärtigen
Amts folgt der üblichen Praxis für die Ressortabstimmung innerhalb der
Bundesregierung. Das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stimmen sich eng und
partnerschaftlich ab.
9. Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung der Leitlinien für eine
feministische Außenpolitik, deren Veröffentlichung für das Frühjahr 2023
angekündigt wurde, vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung ihr
Konzept den Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen?
Die Umsetzung der Leitlinien feministischer Außenpolitik wird kontinuierlich
in partnerschaftlicher Abstimmung mit anderen Ressorts und in engem
Austausch mit der Zivilgesellschaft erfolgen. Es ist für das Auswärtige Amt ein
wichtiges Anliegen, das Konzept der feministischen Außenpolitik Bürgerinnen
und Bürgern verständlich zu machen. Dies wird sich auch nach der
Veröffentlichung der Leitlinien in der Kommunikation des Auswärtigen Amts
niederschlagen.
10. Inwieweit beeinflussen die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik
die geplante Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, und in
welchem Verhältnis sollen sie zueinanderstehen?
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung soll Dach- und
Referenzdokument für weitere Strategiepapiere der Bundesregierung und der
Ressorts sein. Das AA strebt an, den Ansatz feministischer Außenpolitik in der
Nationalen Sicherheitsstrategie zu verankern. Dieser ist integraler Bestandteil der
wertegeleiteten Außenpolitik.
11. Beeinflusst die Erstellung der Leitlinien für eine feministische
Außenpolitik die parallele Erstellung der Chinastrategie, der Sahelstrategie und
weiteren Regionalstrategien, und wenn ja, wie?
Die verschiedenen Strategien werden im Prozess ihrer Erstellung laufend
aufeinander abgestimmt.
12. Plant die Bundesregierung, den Erfolg ihrer feministischen Außenpolitik
zu evaluieren, und wenn ja, anhand welcher Kriterien und mit welchen
Instrumenten macht sie dies konkret fest?
Das Auswärtige Amt befindet sich im Prozess der Erstellung der Leitlinien zur
feministischen Außenpolitik. Die Form einer Evaluierung der Umsetzung ist
noch nicht festgelegt. Die Gestaltung feministischer Außenpolitik soll
fortlaufend überprüft werden.
13. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich
Schritte unternommen, um ihre Außenpolitik feministischer zu gestalten?
a) Welche Schritte wurden im Detail nach Kenntnis der
Bundesregierung unternommen?
b) Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als
nachahmenswert an?
Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als 1:1 für
Deutschland übertragbar an, wo sieht die Bundesregierung Bedarf für eine
Übersetzung in die deutsche Politik?
c) Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als nicht
nachahmenswert an?
Die Fragen 13 bis 13c werden zusammen beantwortet.
Schon im Jahr 2014 hat sich die schwedische Regierung zu einer
feministischen Außenpolitik bekannt. Neben der Bundesregierung haben in der Folge
eine Reihe weiterer Staaten feministische Außenpolitiken unterschiedlicher
Ausprägung und Bezeichnung eingeführt. Dazu zählen unter anderem Chile,
Frankreich, Luxemburg, Kanada, Mexiko, die Niederlande und Spanien. Das
Auswärtige Amt steht in einem engen Austausch mit diesen Partnern, unter
anderem im Rahmen eines Netzwerks feministisch orientierter
Außenministerinnen und Außenminister.
14. Welche konkreten Schritte wurden seit Regierungsantritt bereits
unternommen, um die Pläne einer feministischen Außenpolitik zu
implementieren?
a) Welche Schritte wurden bei der Planung und Ausführung
internationaler Regierungsreisen unternommen?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Bei Auslandsreisen des Auswärtigen Amts (unter anderem der
Bundesministerin oder den Staatsministerinnen und Staatsminister) sind Treffen mit
Frauennetzwerken oder marginalisierten Personengruppen, wann immer möglich,
Bestandteil des Programms. Sowohl bei eigenen als auch begleitenden
Delegationen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft oder Politik wird Parität angestrebt.
b) Welche Schritte wurden in der Personalpolitik des Auswärtigen Amts
und ihm zugeordneter Organisationen unternommen?
Das Auswärtige Amt repräsentiert Deutschland im Ausland. Hieraus folgt, dass
sich die Vielfalt der deutschen Gesellschaft auch in den Reihen des
Auswärtigen Diensts widerspiegeln soll. Dies bedeutet auch, sicherzustellen, dass die
internen Strukturen und Prozesse des AA geschlechter- und vielfaltssensibel
sind. Das im Juli 2022 neu geschaffene Referat 1-GuD
„Geschlechtergerechtigkeit und Diversität“ nimmt daher im Rahmen eines ganzheitlichen
Diversitätsmanagements alle Stadien der Personalauswahl und Personalentwicklung in
den Blick und überprüft kontinuierlich interne Strukturen und Abläufe.
Für die dem AA nachgeordneten Behörden gilt Folgendes:
Im Jahr 2021 neu errichteten Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) wurde eine Ansprechperson für Gleichstellungsfragen ernannt.
Das Deutsche Archäologische Institut (DAI) hat Ende des Jahres 2022 seinen
Gleichstellungsplan neu gefasst.
c) Trifft es zu, dass die für feministische Außenpolitik zuständige
Arbeitseinheit des Auswärtigen Amts mit einer A15- und einer A13-
Stelle unterlegt ist?
Wieso wurde die Arbeitseinheit nicht im Leitungsbereich angesiedelt?
Es trifft zu, dass ein Dienstposten in der für feministische Außenpolitik
zuständigen Arbeitseinheit mit A 15 bewertet ist, da es sich um die Leitung eines
Referatsbereichs handelt. Der andere Dienstposten in dieser Arbeitseinheit ist mit
A 13 bis A 15 gebündelt bewertet. Die Arbeitseinheit wurde innerhalb der
Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle
im Referat für Menschenrechte und Genderfragen angesiedelt, da dort
verwandte Aufgaben wahrgenommen werden.
d) Welche Schritte wurden hierzu in der Haushaltsplanung im
Einzelplan 05 unternommen?
Das Auswärtige Amt setzt sich zum Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode
„Gender Budgeting“ auf den gesamten Projekthaushalt des Auswärtigen Amts
anzuwenden. Insbesondere sollen Projektmittel der Hauptgruppe 6 so
eingesetzt werden, dass sie dem Anspruch gleichen Ressourcenzugangs und -nutzens
von Frauen und Männern genügen.
Mit dem Haushaltsführungsschreiben 2023 wurde die Mittelbewirtschaftung
der Hauptgruppe 6 an eine verpflichtende Prüfung durch die titelverwaltenden
Referate und Auslandsvertretungen geknüpft. Die im laufenden Haushaltsjahr
erhobenen Daten sollen perspektivisch als Grundlage für die weitere
Haushaltsplanung im Einzelplan 05 herangezogen werden.
e) Nach welchen Maßstäben, wann und mit welchen Instrumenten
evaluiert die Bundesregierung ihre feministische Außenpolitik?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Darüber hinaus wird eines der
Kernelemente der feministischen Außenpolitik – die Agenda „Frauen, Frieden,
Sicherheit“ – über einen Nationalen Aktionsplan und damit einhergehende
Indikatoren in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft evaluiert.
15. Wann ist mit dem dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur
Gleichberechtigung der Geschlechter, dessen Vorgänger unter der
Regierung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel umgesetzt wurde, zu
rechnen, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
Der dritte Entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichberechtigung der
Geschlechter (Gender-Aktionsplan) wird in der zweiten Jahreshälfte 2023
veröffentlicht.
16. Welche Rolle spielt die Bekämpfung der Geschlechterungleichheit in der
Vergabe von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit durch die
Bundesregierung?
a) Ist die Zuteilung an Zustandsverbesserungen geknüpft?
b) Inwiefern beeinflusst die feministische Außen- und
Entwicklungspolitik Verhandlungen über bilaterale staatliche
Entwicklungspartnerschaften?
Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet.
Die Zusage von Mitteln für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit erfolgt
im Rahmen bilateraler Regierungskonsultationen und -verhandlungen und auf
Basis des kontinuierlichen politischen Dialogs mit den Partnerregierungen, zu
dem auch ein Austausch über Menschenrechte zählt. Ziel dieses Dialogs ist
eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in den Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das Menschenrechtsthema
„Geschlechtergerechtigkeit“ wird in diesen Regierungsverhandlungen verstärkt
aufgegriffen und berücksichtigt. Es wird mit den Partnerregierungen auch
thematisiert, wie und durch welche Vorhaben das Engagement zur Umsetzung einer
feministischen Entwicklungspolitik verstärkt werden kann.
c) Wie wird eine kohärente Außenkommunikation der feministischen
Außen- und Entwicklungspolitik sichergestellt?
Das Auswärtige Amt und das BMZ stimmen sich in verschiedensten Aspekten
der feministischen Außen- bzw. Entwicklungspolitik eng ab. Dazu gehört auch
die Außenkommunikation.
17. Welche konkreten Schritte wurden seit Amtsantritt durch die
Bundesregierung bereits unternommen, um eine feministische
Entwicklungspolitik zu implementieren?
a) Welche Schritte wurden hierzu durch die Bundesregierung bei den
seitdem mit Partnerländern stattgefundenen
Regierungsverhandlungen unternommen?
b) Sieht die Bundesregierung bei einer Konditionalisierung der
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der feministischen
Entwicklungspolitik das Prinzip der Partnerschaft auf Augenhöhe verletzt
sowie die Gefahr einer stärkeren Hinwendung bestimmter
Partnerländer zu autokratischen Gebern wie China, und wenn ja, wie tritt sie
diesen Bedenken entgegen?
c) Welche Anpassungen hinsichtlich der Projektbewilligungen und
Förderrichtlinien wurden von der Bundesregierung ggf. vorgenommen
(inklusive Durchführungsorganisationen)?
Die Fragen 17 bis 17c werden zusammen beantwortet.
Das BMZ hat das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ in den seit Beginn der
20. Legislaturperiode stattgefunden Regierungsverhandlungen verstärkt
adressiert und wird diesbezügliche Maßnahmen mit den Partnerländern weiter
ausbauen. Eine Konditionalisierung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne
der feministischen Entwicklungspolitik ist dabei nicht vorgesehen.
Anpassungen hinsichtlich der Projektbewilligungen und Förderrichtlinien
werden nach Finalisierung der Strategie – unter anderem im Dialog mit den
Durchführungsorganisationen – vorbereitet.
d) Wie hoch ist der Anteil der neuen Projektbewilligungen mit GG1-
bzw. GG2-Kennung an allen neuen Projektbewilligungen seit
Regierungsantritt?
Im BMZ beträgt der Anteil der Haushaltsmittel-Zusagen und
Projektbewilligungen mit GG1-Kennung (GG: Geschlechtergerechtigkeit) seit dem Antritt
der jetzigen Bundesregierung 58,2 Prozent; der Anteil der Haushaltsmittel-
Zusagen und Projektbewilligungen mit GG2-Kennung beträgt 6,6 Prozent.
e) Wie manifestiert sich das Ziel der feministischen Entwicklungspolitik
in den Haushaltsplanungen zu den Einzelplänen 23 und 60?
Die feministische Entwicklungspolitik manifestiert sich im Einzelplan 23 durch
teils gestiegene oder teils weiterhin hohe Zuwendungen an zentrale
multilaterale Organisationen, die die Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben. So
wird UN Women im Jahr 2023 den bis dahin höchsten Kernbeitrag
Deutschlands in Höhe von 26 Millionen Euro aus dem Einzelplan 23 erhalten,
einschließlich 9 Millionen Euro für die Folgenabmilderung des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, die in der
Bereinigungssitzung zum Haushalt 2023 im Einzelplan 23 umgesetzt wurden. Im Haushalt
2023 sind im Einzelplan 23 für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen
(UNFPA) 42,5 Millionen Euro vorgesehen, für die Internationale
Familienplanungsföderation 15,5 Millionen Euro. Die „Women Entrepreneurs Finance
Initiative“ der Weltbank erhält im Jahr 2023 10 Millionen Euro. Zudem zahlt
Deutschland 25 Millionen Euro in die „Global Financing Facility“ ein, einen
Finanzierungsmechanismus für die Gesundheit von Frauen, Kindern und
Jugendlichen.
Innerhalb der Titel des Einzelplans 23 wird das BMZ den Anteil der neu
zugesagten Projektmittel, die zur Gleichberechtigung der Geschlechter beitragen
(GG1- und GG2-Kennungen), bis 2025 auf 93 Prozent steigern.
f) Nach welchen Maßstäben, wann und mit welchen Instrumenten
evaluiert die Bundesregierung ihre feministische Entwicklungspolitik?
Form, Zeitpunkt und Instrumente für die geplante Evaluierung der
feministischen Entwicklungspolitik stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
18. Haben die Haushaltskürzungen für die Sonderinitiative Stabilisierung
und Entwicklung Nordafrika-Nahost (Einzelplan (EP) 23, BMZ, Titel
896 33-023) und die Kürzungen für humanitäre Hilfsmaßnahmen im
Ausland (EP 05, Titel 687 32-029) aus Sicht der Bundesregierung einen
Einfluss auf die Anwendung ihres Konzepts einer feministischen
Außenpolitik, und wenn ja, welchen?
Eine Kürzung der Haushaltsmittel für die Region hat nicht stattgefunden. Als
eigenständiger Haushaltstitel läuft die „Sonderinitiative zur Stabilisierung und
Entwicklung in Nordafrika, Nahost (SI MENA)“ zwar aus, jedoch werden
künftige Finanzierungsnotwendigkeiten in der MENA-Region im Rahmen
bestehender BMZ-Instrumente geleistet und der bisherige SI-MENA-Mittelansatz
nachhaltig in das jeweilige bilaterale Portfolio überführt.
Der Ansatz des Titels 687 32 in Kapitel 0501 wurde im Vergleich zum
regulären Ansatz des Haushaltsjahres 2022 erhöht. Generell stellt die feministische
Außenpolitik eine Handlungsweise dar und keinen eigenen Förderbereich, so
dass der Titelansatz auf eine Umsetzung keine unmittelbare Auswirkung hat.
19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz ihrer Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit nicht die gesellschaftlichen Verhältnisse
und Strukturen festigt, die Frauen spezifisch benachteiligen, und welche
Maßnahmen ergreift sie, um dies zu verhindern?
Allen durch das BMZ beauftragten Maßnahmen geht eine verpflichtende
Genderanalyse voraus, welche auch mögliche Risiken aufzeigt. Für alle Vorhaben,
darunter auch für die Maßnahmen, die Geschlechtergerechtigkeit nicht zum
Haupt- oder Nebenziel haben, gilt „Do No Harm“ als Mindeststandard. Dies
bedeutet, dass von der Maßnahme weder negative Auswirkungen auf die
Gleichberechtigung der Geschlechter ausgehen, noch bestehende
geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Benachteiligungen und/oder Diskriminierungen
aktiv gefestigt oder verstärkt werden dürfen.
20. Arbeitet die Bundesregierung auch mit regionalen und lokalen
Fraueninitiativen oder Bewegungen zusammen, deren Ziele dem von der
Bundesregierung vertretenen Konzept einer feministischen Außenpolitik nicht
entsprechen, und wenn ja, welche Kriterien und Maßstäbe legt sie
stattdessen an?
Die Förderung von Zivilgesellschaft und Fraueninitiativen weltweit und lokal
soll ein wichtiger Bestandteil der Leitlinien der feministischen Außenpolitik
des Auswärtigen Amts werden. Die Förderkriterien werden schrittweise im
Rahmen des „Gender Budgeting“ des Auswärtigen Amts angepasst. Die
geförderten Organisationen sind auch im Falle der Förderung durch das Auswärtige
Amt unabhängig in ihrem Handeln.
21. Ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund immer häufigerer
Versuche autoritärer Regierungen, Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) als „fremdgesteuert“ darzustellen (siehe
https://www.omct.org/e
n/resources/statements/ngos-officially-portrayed-as-foreign-agents-anti-c
onstitutional-and-anti-russian-what-next &
https://www.humanrightspuls
e.com/mastercontentblog/how-the-russian-government-uses-the-
foreignagent-law-to-pursue-environmental-ngos), konkrete Maßnahmen, um
dafür Sorge zu tragen, dass Forderungen regionaler und lokaler
Frauenbewegungen nicht als vom Ausland geförderte Anliegen diskreditiert
werden?
Im Dialog mit anderen Staaten thematisiert die Bundesregierung regelmäßig
Rechte und Unabhängigkeit von Nichtregierungsorganisationen, inklusive
Frauenrechtsbewegungen und deren Forderungen.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Steigerung des Anteils
von Frauen in Organen und Gremien der EU und internationaler
Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN) einzusetzen, und wenn ja,
wie, und welche Initiativen plant sie dazu?
Die Bundesregierung unterstützt kontinuierlich im in- und formellen Rahmen
die Bemühungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und sonstiger
internationaler Institutionen, Geschlechterparität beim Personal, insbesondere in
Führungspositionen, herzustellen. Es ist Ziel der Bundesregierung, den Anteil
von deutschem weiblichen Personal in europäischen und internationalen
Führungspositionen zu erhöhen und mehr Frauen in internationale
Führungspositionen zu entsenden. Hierfür werden individuelle Beratung angeboten, gezielt
und fachbezogen in spezifischen Frauennetzwerken für ausgewählte Vakanzen
geworben und das Feld der Bewerberinnen und Kandidatinnen erweitert. Das
Frauen-Management-Netzwerk der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel hat hierfür bereits im Jahr
2019 ein eigenes Mentoring-Programm (mit jährlich circa 50 Teilnehmerinnen)
ins Leben gerufen. Das Netzwerk insgesamt soll weiter ausgebaut und für
gezielte Unterstützung von Bewerberinnen genutzt werden.
23. Wie plant die Bundesregierung, die weltweite geschlechtsspezifische
Einkommensungleichheit zu bekämpfen?
Die weltweite geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit ist unter
anderem auf soziale Normen, Geschlechterstereotype und Segregation auf dem
Arbeitsmarkt, ungleichen Zugang zu Bildung sowie auf die unverhältnismäßig
hohe Verrichtung von unbezahlter Sorge- und Pflegearbeit durch Frauen
zurückzuführen.
Die Bundesregierung setzt sich in ihrer bi- und multilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für wirtschaftliche Rechte und Teilhabe von Frauen
und marginalisierten Bevölkerungsgruppen ein. Mit der feministischen
Entwicklungspolitik plant das BMZ, gendertransformative Ansätze umzusetzen,
welche die benannten Ursachen adressieren. Im Mittelpunkt stehen der Zugang
zu Bildung und Ressourcen, Beschäftigungsförderung von Frauen,
angemessene Arbeitsbedingungen sowie ihre Repräsentanz in Führungs- und
Entscheidungspositionen. Bewährte Förderansätze sind unter anderem gendersensible
Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, Stärkung von Frauen im Beruf und
Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Unterstützung von Unternehmerinnen,
Sensibilisierung für den (Wieder-)Eintritt von Frauen ins Berufsleben und
institutionelle Verankerung von Gleichstellung in der Arbeitsmarktpolitik.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
veränderten Ausrichtung der schwedischen Regierungspolitik (siehe
https://www.
tagesschau.de/ausland/europa/regierung-schweden-101.html) in Bezug
auf deren bisherige feministische Außenpolitik?
Die Bundesregierung erkennt die wegweisenden Arbeiten Schwedens auf
diesem Gebiet an und wird auch in Zukunft eng mit Schweden beim Thema
„Gleichstellung der Geschlechter“ zusammenarbeiten.
25. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, der Tatsache entgegenzutreten,
dass durch die COVID-19-Pandemie bis zu zehn Jahre Fortschritt in den
Bereichen reproduktiver Gesundheit, Gesundheit von Müttern und
Gesundheit von Kindern zunichtegemacht wurden (siehe „Sustainable
Development Goals“-Bericht der Vereinten Nationen)?
Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen ist ein
Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau resilienter Gesundheitssysteme,
damit der Zugang zu essenziellen Gesundheitsdienstleistungen auch in
Krisenzeiten gewährleistet ist. Die Förderung der sexuellen und reproduktiven
Gesundheit und Rechte (SRGR) in der bilateralen und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit ist dabei ein wichtiger Bestandteil und trägt auch zum
Schwerpunkt feministischer Entwicklungspolitik bei.
In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit stellt die Bundesregierung
jährlich im Schnitt 100 Millionen Euro für die Initiative „Selbstbestimmte
Familienplanung und Müttergesundheit“ zur Verfügung. Zentrale multilaterale
und zivilgesellschaftliche Partner sind der Bevölkerungsfonds der Vereinten
Nationen (UNFPA), die „Global Financing Facility“ (GFF) für die Gesundheit
von Frauen, Kindern und Jugendlichen und die Internationale
Familienplanungsföderation (IPPF). Die Bundesregierung hat die Beiträge zu diesen
Organisationen in den letzten Jahren deutlich erhöht bzw. auf hohem Niveau
verstetigt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 17e verwiesen.
26. Werden in der konkreten Planung der Bundesregierung für die
Organisation humanitärer Hilfe Frauen, Schwangere und Mütter und ihre
spezifischen gesundheitlichen und medizinischen Bedarfe bei der
Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten, Entbindungsmöglichkeiten und
chirurgischen Eingriffen systematisch erfasst und berücksichtigt, und
wenn ja, wie?
Das Auswärtige Amt orientiert sich bei der Förderung der humanitären Hilfe an
festgestellten Bedarfen und den humanitären Prinzipien. Deshalb beinhaltet die
Ausgestaltung der deutschen humanitären Hilfe – wie international üblich –
einen GAD-Marker für Gender (Geschlecht), Age (Alter) und Disability
(Behinderung). Durch die Erfassung von Geschlecht und Alter der Zielgruppen und
eine entsprechende Planung kann sichergestellt werden, dass Schwangere,
Stillende und auch Kinder berücksichtigt und entsprechend versorgt werden.
Ergänzend verfolgt das Auswärtige Amt einen „gendertargeted“-Ansatz, durch
den auf geschlechtsspezifische Herausforderungen und Risiken reagiert werden
soll. Hierzu gehört auch die Mutter-Kind-Gesundheit, die dann über gezielte
Projekte abgedeckt wird.
27. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die im „Sustainable
Development Goals“-Bericht der Vereinten Nationen enthaltene Feststellung,
dass nach wie vor ungefähr eine von drei Frauen über 15 Jahren Opfer
von Gewalt in der Partnerschaft wird?
Die Überwindung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt
(SGBV) gegen Frauen und Mädchen sowie der Einsatz für das Recht auf
sexuelle Selbstbestimmung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die
Bundesregierung setzt sich unter anderem über Programme und Projekte im
Rahmen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit im Ausland sowie in
Verhandlungen in multilateralen Organisationen und Gremien für dieses Ziel ein.
Hierzu zählen auch die Verteidigung erreichter Standards, beispielsweise das
Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), sowie deren stetige
Fortentwicklung. Die Bundesregierung setzt sich hierbei für einen Beitritt der Europäischen
Union zur Istanbul-Konvention ein. Besonderen Stellenwert hat zudem die
Zusammenarbeit mit den Staaten und Gesellschaften des Globalen Südens.
Außerdem gehört dazu die Bereitschaft zum Dialog mit einzelnen Partnerinnen und
Partnern, die den deutschen Ansatz nicht teilen. Des Weiteren unterstützt die
Bundesregierung im Bereich SGBV aktive zivilgesellschaftliche
Organisationen, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Friedensaktivistinnen
und -aktivisten sowie Frauenhäuser und von Frauen geführte Organisationen.
Auch im Rahmen der feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik werden
sich das BMZ und das AA weiterhin entschieden für die Überwindung von
geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV (gender-based violence)) und SGBV
(sexual and gender-based violence) einsetzen. Konkrete politische Zielsetzungen
werden in den AA-Leitlinien, der BMZ-Strategie und im dritten
Genderaktionsplan des BMZ aufgegriffen.
28. Was tut die Bundesregierung gegen den Umstand, dass Frauen weltweit
überproportional mehr unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit leisten
und so weniger Zugang zu eigenen finanziellen Ressourcen haben und
zudem öfter Opfer häuslicher Gewalt werden?
Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von bezahlter und unbezahlter
Sorge- und Pflegearbeit für Gesellschaften an, sieht aber die überproportionale
Übernahme dieser Tätigkeiten durch Frauen in all ihrer Diversität als eine
strukturelle Barriere für Geschlechtergleichberechtigung und gerechte
Gesellschaften insgesamt an. Die Auseinandersetzung mit (un)bezahlter Sorge- und
Pflegearbeit ist somit ein wichtiger Bestandteil der feministischen
Entwicklungspolitik.
Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer bi- und multilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf den durch die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) etablierten 5R-Ansatz (5R: recognize, reduce, redistribute, reward,
represent). Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2022 war
(un)bezahlte Sorge- und Pflegearbeit ein Schwerpunktthema zur
Gleichberechtigung der Geschlechter. In diesem Bereich unterstützt das BMZ verschiedene
internationale Programme und Initiativen. Zudem veranstaltete das BMZ im
Jahr 2022 eine internationale Fachkonferenz zum geschlechtergerechten
Umbau der Care-Ökonomie in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
29. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer
feministischen Außenpolitik vor, um Frauen mit Behinderungen gezielt zu
unterstützen?
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rechte von Frauen mit
Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
voranzutreiben?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz
gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen?
c) Wie trägt die Bundesregierung den besonderen gesundheitlichen und
medizinischen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen in der
humanitären Hilfe Rechnung?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Feministische Außenpolitik setzt sich weltweit für die Überwindung aller
Formen von Diskriminierung sowie für die Rechte und den Schutz aller
marginalisierten Gruppen ein. Hierbei verfolgt sie einen intersektionalen Ansatz, der
gezielt Menschen miteinschließt, die sich einer mehrfachen Diskriminierung
ausgesetzt sehen. Die Bundesregierung setzt sich diesbezüglich auch international
für die universelle Anerkennung der VN-Behindertenrechtskonvention ein,
welche unter anderem die Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen adressiert.
Im Rahmen von weltweiten Menschenrechtsprojekten werden Projekte zur
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefördert.
Für getroffene Maßnahmen zum Schutz gewaltbetroffener Frauen,
einschließlich jener, die einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wird auf die
Antworten zu den Fragen 27 und 30 verwiesen.
Inklusion ist auch ein wichtiges Querschnittsthema in der deutschen
humanitären Hilfe. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Zudem unterstützt das Auswärtige Amt Projekte, die darauf abzielen, Inklusion
von Menschen mit Behinderungen im humanitären System besser zu
verankern, um die spezifischen Bedarfe von vornherein in jeder humanitären
Maßnahme zu berücksichtigen. Dies ergänzt die gendersensible Umsetzung
humanitärer Hilfe und kommt damit besonders Frauen mit Behinderungen zugute.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Einsatz von
Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch als Waffe in Kriegs- und
Konfliktsituationen durch Soldaten, Sicherheitskräfte, aber auch
irreguläre Kräfte entgegenzutreten?
Welche Planungen und Initiativen verfolgt die Bundesregierung auch
über ihr bisheriges Engagement und finanzielle Mittel hinaus?
Die Prävention, Überwindung und juristische Verfolgung von sexualisierter
Gewalt in Konflikten ist eine politische Priorität der Bundesregierung unter der
Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Die Bundesregierung setzt
verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von konfliktbezogener sexualisierter
Gewalt um.
Um konfliktbezogene sexualisierte Gewalt grundsätzlich zu bekämpfen,
verfolgt die Bundesregierung, wo immer möglich, einen gendertransformativen
Ansatz. Kooperationspartner sind dabei sowohl staatliche Institutionen als auch
lokale Zivilgesellschaften. Auch spricht die Bundesregierung das Thema
konfliktbezogener Gewalt bilateral und in multilateralen Gremien an und setzt sich
nachdrücklich dafür ein, es auf der Tagesordnung zu halten.
In der Projektarbeit konzentriert sich die Arbeit zum einem auf die Vorbeugung
von konfliktbezogener Gewalt durch Stabilisierungs- und
Krisenpräventionsarbeit, auch in Zusammenarbeit mit Überlebenden; zum anderen liegt der Fokus
des Engagements der Bundesregierung auf Rechenschaftsarbeit und
Unterstützung Überlebender durch medizinische und psychosoziale Hilfe, sexuelle und
reproduktive Gesundheitsleistungen und sozioökonomische Unterstützung.
Innerhalb der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden unter anderem
Programme im Irak, Ostkongo und in der Region der Großen Seen umgesetzt.
In der Ukraine unterstützt die Bundesregierung beispielsweise die
Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in der Ukraine (OHCHR
Human Rights Monitoring Mission) und die Untersuchungskommission des
VN-Menschenrechtsrats.
Mit 1 Mio. Euro unterstützt die Bundesregierung zudem den Multi-Partner
Trust Fund des „Team of Experts on Conflict-Related Sexual Violence“ der
Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu
sexualisierter Gewalt in Konflikten, Pramila Patten. Hiervon sind 500.000 Euro speziell
für die Arbeit dieses Teams in der Ukraine vorgesehen.
Die Bundesregierung hat zudem die Arbeit der Mukwege Foundation, die im
Bereich CRSV auch in der Ukraine aktiv ist, allein im Jahr 2022 mit circa
300.000 Euro unterstützt. Hierzu gehört auch das Überlebenden-Netzwerk SE-
MA.
31. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Sicherheit
von Frauen und ihre gesundheitliche Situation in der Ukraine zu
erhöhen?
a) Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Berichte
von stattgefundener und stattfindender Gewalt an Frauen in den
russisch besetzten Gebieten der Ukraine zu dokumentieren und die
Ukraine bei der Dokumentation dieser Berichte über Kriegsverbrechen
zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 31 und 31a werden gemeinsam beantwortet.
Die Beweissicherung in Fällen von sexualisierter und geschlechtsbasierter
Gewalt (SGBV), inklusive konfliktbezogener sexualisierter Gewalt (conflict
related sexualised violence, CRSV), im Zuge des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine, hat für die Bundesregierung höchste
Priorität, damit die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Bundesregierung unterstützt die „UN Human Rights Monitoring Mission in
Ukraine (HRMMU)“ seit dem Jahr 2014 mit insgesamt 5 Millionen Euro.
Allein für das Jahr 2022 wurden dabei 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt,
was einer Verdreifachung des bisherigen jährlichen Mittelansatzes entspricht.
Die zusätzlichen Kapazitäten sollen unter anderem genutzt werden für das
Monitoring der Menschenrechtssituation in der Ukraine, „Casualty Recording und
Accountability“, wobei ein besonderer Fokus auf den Kampf gegen CRSV
gelegt werden soll.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 30 verweisen.
b) Welche konkrete Unterstützung gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zur psychosozialen Betreuung von Frauen als Opfer von
Gewalt in den von der Ukraine zurückgewonnenen Gebieten?
Die Unterstützung und Betreuung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in
Konflikten ist ebenfalls eine Priorität der Bundesregierung. Das gilt auch in
Bezug auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Das Auswärtige Amt fördert aktuell in der Ukraine und deren Nachbarstaaten
(inklusive Moldau) unter anderem mit dem UN-Flüchtlingskommissariat/
UNHCR (78 Millionen Euro), dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen/
UNICEF (42 Millionen Euro), dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
IKRK (50 Millionen Euro), der Internationalen Organisation für
Migration/IOM (57 Millionen Euro) und dem Welternährungsprogramm der
Vereinten Nationen/WFP (100 Millionen Euro) humanitäre Organisationen, die
einen Fokus auf psychologische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung
(MHPSS), sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) sowie
die Überwindung von SGBV legen. Zusätzlich beinhalten auch alle weiteren
humanitären Projekte, die derzeit in der Ukraine und deren Anrainerstaaten
implementiert werden, eine SGBV-Komponente.
c) Werden bei den deutschen militärischen Unterstützungsleistungen an
die Ukraine die Frauen in den ukrainischen Sicherheitskräften
angesichts des relativ hohen Anteils von Frauen in den ukrainischen
Streitkräften (
https://www.voanews.com/a/female-soldiers-fight-for-ukrain
e-equality-with-male-peers/6548728.html) ausreichend mitbedacht?
Mit den umfangreichen militärischen Unterstützungsleistungen für die Ukraine
unterstützt die Bundesregierung alle Angehörigen der ukrainischen Streitkräfte
gleichermaßen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
d) Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, das Ziel der
Gleichstellung entsprechend den Lugano-Prinzipien in die
Wiederaufbaupläne für die Ukraine zu integrieren, und wenn ja, wie?
Entsprechend den Lugano-Prinzipien verfolgt die Bundesregierung beim
Wiederaufbau einen sozialen, wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Ansatz,
der demokratische Teilhabe und die Einbeziehung verschiedener Akteurinnen
und Akteure zum Ziel hat. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere dafür
ein, dass Frauen in alle Planungsschritte beim Wiederaufbau einbezogen
werden und mitentscheiden können. Dies beinhaltet die Einbeziehung
feministischer Perspektiven in den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
institutionellen Wiederaufbau sowie bei der Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur.
Bereits jetzt setzt die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnerinnen und
Partnern Projekte und Vorhaben zum Wiederaufbau in den befreiten Gebieten
der Ukraine um, von denen Frauen profitieren und an denen sie beteiligt sind.
Dazu gehören zum Beispiel Projekte mit Plan International und arche noVa, bei
denen zerstörte Schulen, Kindergärten und Infrastruktur in befreiten Gebieten
wiederhergestellt oder saniert werden. Mehr als die Hälfte der insgesamt
62.500 Menschen, die durch die Projekte erreicht werden sollen, sind Frauen.
Die Bundesregierung unterstützt ferner (psycho)soziale Projekte für
Binnenvertriebene und Bildungsprojekte, beispielsweise interaktive Online-Lerncafés, bei
denen von den rund 2.000 Auszubildenden die Hälfte Mädchen und junge
Frauen sind.
Die Bundesregierung hat außerdem im Rahmen des Programms zur
Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine des Entwicklungsprogramms der
Vereinten Nationen (UNDP Recovery and Resilience Program) einen ungebundenen
freiwilligen Beitrag in Höhe von 5 Millionen Euro für Nothilfemaßnahmen zur
Erleichterung von Rückkehr und Wiederaufbau geleistet. Ein besonderer Fokus
liegt dabei auf Instandsetzung von Gemeindeinfrastruktur. So profitieren über
3.000 Schülerinnen und Schüler, davon circa 50 Prozent Mädchen, von der
Instandsetzung von 74 Schulen in 23 Gemeinden.
e) Wie stimmen sich Auswärtiges Amt und Bundesministerium der
Verteidigung in frauenspezifischen Fragen ab?
Die Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium der Verteidigung folgt der üblichen Praxis für die Ressortabstimmung
innerhalb der Bundesregierung.
32. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Rechte von Frauen und
Mädchen in der Türkei ein, und wie unterstützt die Bundesregierung
deren Rechte ggf.?
Grundsätzlich sieht die türkische Rechtsordnung Gleichberechtigung vor. Die
Rechtslage in der Türkei bietet einen guten Schutzstandard für Frauen und
Mädchen, problematisch bleiben jedoch ihre mangelhafte Anwendung sowie
fehlende Transparenz und Kontrolle. Im politischen und wirtschaftlichen Leben
in der Türkei bleiben Frauen unterrepräsentiert. Am 1. Juli 2021 ist die Türkei
aus der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ausgetreten.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Stärkung der Rechte von Frauen
und Mädchen in der Türkei ein; sie wirbt mit Nachdruck für die Ratifizierung
der Istanbul-Konvention. Gleichstellung steht bei politischen Gesprächen
regelmäßig auf der Agenda. Die Bundesregierung setzt sich zudem durch die
Förderung von Projektarbeit für den Schutz von Frauen gegen Gewalt ein.
33. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Türkei die Istanbul-
Konvention wieder unterzeichnet und die weiteren verbleibenden
Mitgliedstaaten des Europarats diese ratifizieren, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen?
Die Bundesregierung bringt das Thema des erneuten Beitritts der Türkei zum
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Nachdruck bei allen sich bietenden
Gelegenheiten, auch auf hochrangiger Ebene gegenüber türkischen
Regierungsvertreterinnen und -vertretern, zur Sprache. Darüber hinaus setzt sich die
Bundesregierung in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit
Mitgliedstaaten des Europarats, die die Istanbul-Konvention bisher nicht unterzeichnet
oder ratifiziert haben, aktiv dafür ein, die Istanbul-Konvention als wichtiges
Instrument des Frauenrechtsschutzes zu verstehen. Dabei kann sie sich auch auf
die Empfehlungen des ersten Umsetzungsberichts des Expertengremiums GRE-
VIO zu Deutschland stützen und am Beispiel der Umsetzung der
Empfehlungen durch Deutschland aufzeigen, dass eine Mitgliedschaft in der Istanbul-
Konvention den Schutz der Rechte von Frauen fördert (
https://www.bmfsfj.de/
resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluie-
rungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung ihre Vorbehalte bei der Ratifizierung
der Istanbul-Konvention zu Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e sowie Artikel 59
Absatz 2 und 3 nicht erneuert; damit gilt die Konvention seit Februar 2023
uneingeschränkt in Deutschland. Beide Implementierungsschritte nutzt die
Bundesregierung, um bei anderen Staaten für den Beitritt zur Istanbul-
Konvention zu werben. Die Bundesregierung fordert zudem die Unterzeichnerstaaten
der Istanbul-Konvention auf, diese auch zu ratifizieren, so zuletzt die
Bundesministerin des Auswärtigen am 24. Januar 2023 in ihrer Rede vor der
Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Am 1. November 2022 traten die
Ukraine und das Vereinigte Königreich dem Übereinkommen bei.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Rechte von Frauen und
Mädchen in Turkmenistan ein, und wie unterstützt die Bundesregierung
deren Rechte ggf.?
Die Rechte von Frauen und Mädchen sind in Turkmenistan
verfassungsrechtlich gesichert. Die turkmenische Regierung hat jedoch Regelungen getroffen,
die die Rechte von Frauen erheblich einschränken.
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen aufmerksam und
spricht Defizite bei der Einhaltung der Menschenrechte in bilateralen
Gesprächen mit der turkmenischen Regierung an, zuletzt im Rahmen der bilateralen
politischen Konsultationen im Januar 2023 in Aschgabat.
35. Wie reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Welle von Gewalt und
Repressionen gegen Frauen im Iran, die für Freiheit und
Gleichberechtigung eintreten?
Wie manifestiert sich die feministische Außenpolitik der
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Proteste im Umgang mit dem Iran
insgesamt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4949 wird verwiesen.
Die Umsetzung eines so umfassenden Maßnahmenpakets in Reaktion auf
Menschrechtsrechtsverletzungen Irans stellt ein Novum dar, welches im
Rückblick auf die jahrzehntelangen schwersten Menschrechtsverbrechen in Iran,
unter anderem der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten in den Jahren
2009, 2017, 2018 und 2019 mit hohen Zahlen von Toten und Verletzten und
nachfolgenden Todesurteilen und Hinrichtungen von Protestierenden, bislang
einmalig ist. Insbesondere dabei hervorzuheben ist die von Deutschland
gemeinsam mit Island beantragte Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrats in
Genf am 24. November 2022 mit Fokus auf die Gewalt insbesondere gegen
Frauen und Kinder – die erste Sondersitzung des Menschrechtsrats zu Iran
überhaupt.
Unabhängig vom Maßnahmenpaket thematisiert die Bundesregierung die
prekäre Situation von Frauen regelmäßig in direkten Gesprächen mit
Regimevertreterinnen und -vertretern. Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Deutschen Botschaft Teheran wird der feministischen Außenpolitik trotz sehr
schwieriger Rahmenbedingungen in Iran Sichtbarkeit verliehen. Der Deutsch-
Französische Menschenrechtspreis 2022 wurde daher unter anderem posthum
an Jina Mahsa Amini sowie die Menschen in Iran für ihr mutiges Engagement
verliehen.
36. Waren die Rechte von Frauen und Mädchen im Iran bislang Gegenstand
der Verhandlungen zum Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan
(JCPoA – Joint Comprehensive Plan of Action)?
Die Rechte von Frauen und Mädchen in Iran waren bislang nicht Gegenstand
der Verhandlungen zum Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPoA –
Joint Comprehensive Plan of Action).
37. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rechte von Frauen und Mädchen
im Iran bei einer möglichen Wiederaufnahme von Verhandlungen zum
JCPoA zum Gegenstand solcher Verhandlungen zu machen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4949 wird verwiesen.
Eine Wiederaufnahme der Gespräche ist nicht absehbar. Unabhängig davon
werden die Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime
kontinuierlich im Rahmen des EU-Sanktionsregimes für schwere
Menschenrechtsverletzungen in Iran sanktioniert. Seit Beginn der Proteste hat die EU drei neue
Listungspakete verabschiedet, ein viertes Paket ist in Vorbereitung.
38. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die besonders
unter dem bewaffneten Konflikt leidenden Frauen und Mädchen in
Äthiopien, speziell in Tigray, zu unterstützen, und wenn ja, wie?
Waren die Berichte über Verbrechen gegen Frauen durch eritreische
Truppen in Äthiopien Gegenstand von Gesprächen mit Vertretern der
eritreischen Regierung?
Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
unterstützt die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidiger, Friedensaktivistinnen und -aktivisten sowie Frauenorganisationen in
Äthiopien. Das Auswärtige Amt fördert derzeit mehrere Projekte in verschiedenen
äthiopischen Regionen, darunter auch in Tigray, im Bereich der Prävention und
Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
finanziert multisektorale Hilfen und Dienstleistungen für Überlebende von
sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt in Höhe von rund 30 Millionen
Euro. Diese Angebote kommen Frauen und Mädchen in Tigray sowie in
anderen konfliktbetroffenen Regionen zu Gute.
Die deutsche humanitäre Hilfe fördert auch in Äthiopien nach den humanitären
Prinzipien. Dabei werden die Belange der schutzbedürftigsten
Bevölkerungsteile besonders bedacht. In Äthiopien wurden im Jahr 2022 zusätzlich Projekte
zur Nothilfe im Kontext von sexualisierter Gewalt aufgesetzt auf Grund des
stark gestiegenen humanitären Bedarfs in dem genannten Bereich. Hierbei
werden insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche gezielt gefördert.
Die Bundesregierung setzt sich in ihren Kontakten mit der eritreischen
Regierung für die Achtung der Menschenrechte ein, auch wenn dies nur sehr
eingeschränkt möglich ist.
39. Setzt sich die Bundesregierung international gegen „genderwashing“
(
https://foreignpolicy.com/2022/06/03/autocrats-gender-equality-women-
rights-rwanda/) durch autokratische Regime ein, und wenn ja, wie?
Das AA und das BMZ setzen sich im Rahmen der feministischen Außen- und
Entwicklungspolitik weltweit für die Stärkung von Rechten, Repräsentanz und
Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen ein. Dazu gehört,
Anerkennung für Geleistetes zu zeigen und gleichzeitig im Dialog Potential für
Verbesserung zu erörtern. Die Bundesregierung tritt gemeinsam mit Verbündeten
dem „Pushback“ entgegen und sieht die Bewegung gegen die Rechte von
Frauen und LSBGTIQ*-Personen als eine politische und strategische
Herausforderung, welcher mit konkreten Projekten begegnet wird.
40. Wie geht die Bundesregierung im Hinblick auf die Machtübernahme der
Taliban in Afghanistan mit der Situation der Frauen und Mädchen vor
Ort um?
a) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Wiederherstellung der
Grundrechte vor Ort generell, insbesondere aber für Frauen ein?
b) Wie tritt die Bundesregierung der Verpflichtung zur
Vollverschleierung entgegen?
c) Wie will die Bundesregierung gleichen Zugang zur Bildung stärken,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frauen inzwischen auch der
Hochschulzugang verwehrt wird?
d) Wie will die Bundesregierung die Frauen vor der Missachtung ihrer
sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, insbesondere
geschlechtsspezifischer Gewalt, schützen?
e) Wie will die Bundesregierung die Freizügigkeit der Frauen vor Ort
stärken?
f) Plant die Bundesregierung, die Situation der Frauen zum Gegenstand
von Verhandlungen zur Wiederaufnahme diplomatischer
Beziehungen zu machen?
Die Fragen 40 bis 40f werden zusammen beantwortet.
Seit Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 hat sich die
Menschenrechtssituation, insbesondere die Situation von Frauen und Mädchen, in
Afghanistan stetig und drastisch verschlechtert. Zuletzt haben die Taliban
Afghaninnen die Arbeit in Nichtregierungsorganisationen untersagt. Dieses Verbot reiht
sich in zunehmend scharfe Restriktionen der Taliban gegenüber Mädchen und
Frauen ein, einschließlich des Verbots von Oberschul- und Universitätsbesuch,
der Verpflichtung zur Vollverschleierung oder Einschränkungen der
Freizügigkeit. Die Bundesregierung hat diese Entscheidungen der Taliban und die damit
einhergehenden Menschenrechtsverletzungen aufs Schärfste verurteilt.
Deutschland erkennt grundsätzlich nur Staaten an, keine Regierungen.
Kontakte zu der De-facto-Regierung in Afghanistan bestehen lediglich auf technischer
Ebene. In diesem Rahmen spricht die Bundesregierung die Situation von
Frauen und Mädchen gegenüber der De-facto-Regierung bei jeder sich bietenden
Gelegenheit an. Außerdem stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren
Partnerinnen und Partnern zur Situation in Afghanistan ab und thematisiert
regelmäßig die Grundrechte von Afghaninnen und Afghanen in internationalen
Menschenrechtsforen.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin für die
Menschenrechte in Afghanistan ein, vor allem auch für die Rechte von Frauen und Mädchen.
Bei der Förderung von Menschenrechtsprojekten zielt die Bundesregierung
darauf ab, insbesondere die Rechte von Frauen zu stärken. Das gilt auch bei den
verschiedenen von der Bundesregierung aufgesetzten Schutz- und
Stipendienprogrammen.
Zudem werden Komponenten zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von
Frauen sowie der Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt
als Projektschwerpunkte oder als Querschnittsthemen berücksichtigt.
41. Knüpft die Bundesregierung die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit
Drittstaaten an deren Willen, sich für das Menschenrecht auf
Gleichbehandlung einzusetzen, und wenn ja,
a) inwieweit ist dieses Vorgehen mit der EU abgestimmt,
b) wie sieht die Zusammenarbeit verschiedener Ressorts in dieser Frage
aus,
c) gibt es feste Ziele, die die Bundesregierung erreichen möchte,
d) wie stellt die Bundesregierung fest, dass diese Ziele erreicht sind?
Die Fragen 41 a) bis d) werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet und bewertet die Umsetzung des
Gleichbehandlungsgebots und der Diskriminierungsfreiheit weltweit auch im
Wirtschaftsbereich. In ihren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer
Regierungen spricht die Bundesregierung regelmäßig mögliche Defizite bei der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen an. Dazu gehören auch Defizite im
Bereich von Arbeit und Beschäftigung.
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
verpflichtet große in Deutschland ansässige Unternehmen zur Achtung von
Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese
Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines
Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Dazu gehört
auch das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung aufgrund des
Geschlechts. Eine solche Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung
ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit. Das Gesetz schützt damit die
Rechtspositionen, wie sie sich aus dem Übereinkommen Nr. 100 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts
männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (BGBl. 1956
II S. 23, 24), dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
(BGBl. 1961 II S. 97, 98) und Artikel 7 des Internationalen Pakts über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ergeben. Die Bundesregierung setzt
sich ferner dafür ein, dass auf der EU-Ebene eine Richtlinie zu
unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten verabschiedet werden kann. Auch
diese Richtlinie verweist auf Arbeitsschutznormen, die ein
Diskriminierungsverbot vorsehen.
42. Plant die Bundesregierung, ihre internationale Agrar- und
Ernährungspolitik an ihrem Verständnis von feministischer Außenpolitik auszurichten
und ggf. anzupassen, und wenn ja, wie?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt
die Ziele einer feministischen Außenpolitik auch in der internationalen
Ernährungs- und Agrarpolitik. Das BMEL wird Grundsätze feministischer
Außenpolitik in seinen internationalen Leitlinien festschreiben. Bereits jetzt fördert das
BMEL in seiner bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit die
gleichberechtigte Teilhabe aller relevanten Akteursgruppen an der Transformation hin
zu nachhaltigen und resilienten Ernährungssystemen. So hat die
Bundesregierung mit der Erarbeitung der „Voluntary Guidelines for responsible Governance
of Tenure of Land, Fisheries and Forests“ (VGGT) vom Mai 2012 maßgeblich
den sicheren Zugang zu Land – insbesondere für Frauen und vulnerable
Bevölkerungsgruppen – gestärkt. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, die
Ernährung lokal zu sichern und Ernährungssouveränität herzustellen. Freiwillige
Leitlinien der jüngsten Vergangenheit widmen sich insbesondere der Rolle von
Frauen und marginalisierten Gruppen in der nachhaltigen Transformation von
Ernährungssystemen. Zu nennen sind hier die im CFS bereits beschlossenen
„Voluntary Guidelines for Food Systems and Nutrition“ (VGFSyN) wie auch
die noch abzuschließenden Leitlinien zu „Gender Equality and Women’s and
Girl’s Empowerment in the Context of Food Security and Nutrition“ (GE-
WGE). Die Bundesregierung setzt sich für die Fortführung und den
erfolgreichen Abschluss der Leitlinien zu „Gender“ ein. Die Förderung der Umsetzung
der komplexen Leitlinien wird Ziel in der Projektarbeit sowie der bilateralen
Kooperationsarbeit sein. Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung,
das eng mit den Grundsätzen der feministischen Außenpolitik einhergeht, ist
zentral für die internationale Politik des BMEL.
43. Wird die feministische Außenpolitik der Bundesregierung auf deutsche
Rüstungsexporte und die deutsche Exportkontrollpolitik Einfluss haben,
und wenn ja, welche?
a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung in ihrer
Rüstungspolitik mit Bezug auf ihre feministische Außenpolitik?
Die Fragen 43 und 43a werden gemeinsam beantwortet.
Die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung beinhaltet grundsätzlich eine
gendersensible Prüfung von Ausfuhranträgen. Im Einklang mit den Vorgaben
aus dem Vertrag über den Waffenhandel und der entsprechenden Anwendung
des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern wird dabei das Risiko berücksichtigt, dass die
einschlägigen Rüstungsgüter dazu verwendet werden, schwerwiegende
Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige
Handlungen gegen Frauen und Kinder vorzunehmen oder zu erleichtern. Auf
Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung ein
Rüstungsexportkontrollgesetz, in dem dieses Prüfkriterium ergänzend
festgeschrieben werden soll.
b) Gibt es dabei klar definierte und messbare Bedingungen, die ein Land
erfüllen muss, um (weiterhin) als Empfänger von deutschen
Rüstungsgütern infrage zu kommen?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
Waffenlieferungen an Länder, in denen Frauen weitgehend entrechtet sind?
Welche Auswirkungen hat dies auf den Export von gemeinsam mit
europäischen Partnern entwickelten und/oder hergestellten
Rüstungsgütern?
Auf die Antwort zu den Fragen 43a und 43b wird verwiesen.
44. Wie brachte die Bundesregierung die von der Bundesministerin des
Auswärtigen angekündigte Feminist Climate Policy (
https://www.auswaertig
es-amt.de/de/newsroom/feministische-aussenpolitik/2551358) auf der 27.
VN-Klimakonferenz (COP 27) ein, und mit welchen konkreten
Resultaten?
45. Hat die Bundesregierung ihre Präsenz auf der COP27 dazu genutzt, um
frauenspezifische Anliegen im Gastgeberland Ägypten zu unterstützen,
und wenn ja, welche, und in welcher Form?
Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet.
Der Prozess zur Entwicklung einer feministischen Außen- und
Entwicklungspolitik – und damit auch einer feministischen internationalen Klimapolitik –
wurde im vergangenen Jahr im AA und im BMZ angestoßen, zurzeit werden
die Leitlinien zur Umsetzung finalisiert. Das Thema „Feminist Climate Policy“
wurde bei der COP27 bei mehreren Veranstaltungen, Side-Events und
Paneldiskussionen sowohl im deutschen Pavillon als auch bei Veranstaltungen anderer
internationaler Organisationen mit Teilnehmenden der Bundesregierung
adressiert.
Bei Veranstaltungen im Pavillon der Bundesregierung zum Thema
„Menschenrechte“ wurde der Fokus auf vulnerable Gruppen, darunter auch Frauen und
Mädchen, gelegt. Hier wurde der ägyptischen Zivilgesellschaft Raum zur
Diskussion gegeben. Bei einer Veranstaltung des ukrainischen Pavillons, an dem
eine Vertreterin der Bundesregierung teilnahm, wurden ebenfalls
frauenspezifische Anliegen adressiert.
Eine wirksame Klimapolitik muss auch feministisch sein. Die Bundesregierung
wird dieses Ziel aktiv verfolgen und arbeitet daran, Gender-Mainstreaming in
alle globalen Klimaprozesse einzubringen, beispielsweise durch aktive
Teilnahme an den Gender-Verhandlungen während der COP und durch die
Unterstützung des UNFCCC Gender Action Plan, der Maßnahmen zur Frauenförderung
im Klimaschutz beinhaltet. Darüber hinaus werden auch in der internationalen
Projektförderung wie der ressortübergreifenden Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) bereits seit dem Jahr 2021 Wechselwirkungen zwischen
Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Gender besonders adressiert.
46. Sind oder waren die Rechte von Frauen und Mädchen oder andere
Aspekte der feministischen Außenpolitik Gegenstand der Verhandlungen
der Bundesregierung über Energiepartnerschaften mit Ägypten?
Mit Ägypten wurde im November 2022 eine engere Wasserstoff- und LNG-
Zusammenarbeit vereinbart. Es besteht keine förmliche Energiepartnerschaft. Die
Bundesregierung fördert international mit verschiedenen Programmen (z. B.
Mentorinnen- und Trainingsangeboten, Netzwerkveranstaltungen und Studien)
und der Kampagne „Women Energize Women“ gezielt Frauen im
Energiebereich. Darüber hinaus spricht die Bundesregierung regelmäßig die
Menschenrechtslage im Land, einschließlich der Rechte von Frauen und Mädchen,
gegenüber ägyptischen Gesprächspartnerinnen und -partnern sowie
Entscheidungsträgerinnen und -trägern an.
47. Sind oder waren die Rechte von Frauen und Mädchen oder andere
Aspekte der feministischen Außenpolitik Gegenstand der Verhandlungen
der Bundesregierung über Energiepartnerschaften mit anderen Ländern,
insbesondere Indien, Pakistan, Serbien, Ruanda, Südafrika und Vietnam
(bitte einzeln aufführen)?
Energiepartnerschaften und Energiedialoge bestehen mit mehr als 20
Partnerländern. Energiepolitische Lösungsstrategien werden dabei immer auch unter
Berücksichtigung der Menschenrechte entwickelt. Dies schließt insbesondere
auch die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen ein.
Es gibt bilaterale Klima- und Entwicklungspartnerschaften (P+) mit Indien,
Pakistan, Ruanda und Serbien und multilaterale „Just Energy Transition
Partnerships“ (JETP) mit Indonesien, Südafrika und Vietnam. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, dass Programme für diese Länder, die unter anderem vom
BMZ aus der P+-Fazilität finanziert werden, das Thema der
Geschlechtergerechtigkeit angemessen berücksichtigen.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält darüber hinaus unter anderem mit
Südafrika eine bilaterale Energiepartnerschaft sowie mit Vietnam einen
Energiedialog. In diesen Ländern werden Frauen im Energiebereich gezielt
gefördert. Zudem wird bei Einladungen zu Veranstaltungen der
Energiepartnerschaften und Energiedialoge auf einen möglichst hohen Frauenanteil abgezielt.
48. Hat das Engagement der Bundesregierung für ihr Verständnis von
feministischer Außenpolitik und den Kampf gegen Ungleichbehandlung der
Geschlechter auf der Suche nach neuen Gaslieferanten in Katar die
Verhandlungsposition beeinflusst, und wenn ja, wie?
Bei der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit mit Katar wird die
Menschenrechtslage, einschließlich der Gleichbehandlung der Geschlechter,
stets von der Bundesregierung berücksichtigt.
49. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund ihrer feministischen Außenpolitik in Bezug auf die Wehrpflicht für
Frauen in Israel und den erhöhten Anteil von Frauen in den Streitkräften,
unter anderem den USA?
Die feministische Außenpolitik umfasst unter anderem den Einsatz für eine
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Gesellschaftsbereichen sowie
die Stärkung der Repräsentanz von Frauen in der Außen- und Sicherheitspolitik
sowie in deren Entscheidungsprozessen. Dies gilt auch für die Repräsentanz
von Frauen in den Streitkräften.
50. Wie wird die Bundesregierung das Ziel „gesellschaftliche Diversität“ im
Rahmen ihrer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik
operationalisieren?
Welche Ausgangslage legt die Bundesregierung hierbei zugrunde?
AA und BMZ verfolgen einen intersektionalen Ansatz; dabei sollen alle
Menschen gleichberechtigt am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben
teilhaben können, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller
Orientierung, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderungen oder anderen
Identitätsmerkmalen. Die Operationalisierung der Ansätze feministischer
Entwicklungspolitik des BMZ erfolgt im Rahmen des dritten Gender-Aktionsplans, der
derzeit ausgearbeitet wird.
51. Wie geht die Bundesregierung im Rahmen ihres Verständnisses von
feministischer Außen- und Entwicklungspolitik mit dem geltenden
Leihmutterschaftsverbot um?
a) In wie vielen Fällen von Leihmutterschaftssachverhalten mit
Auslandsbezug wurde die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode befasst und konsularisch tätig?
Die Fragen 51 und 51a werden gemeinsam beantwortet.
In der konsularischen Arbeit werden Leihmutterschaftsfälle derzeit nicht
gesondert erfasst und registriert. Sie werden beispielsweise im Rahmen von
Passbeantragungen, Beurkundungen und Geburtsanzeigen bearbeitet. Daher verfügt
die Bundesregierung nicht über belastbare Zahlen hierzu.
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung dabei das Potenzial ein, dass
sich Frauen in anderen Ländern aus ökonomischen Gründen für eine
Leihmutterschaft entscheiden, und für wie hoch hält sie das
Ausbeutungspotenzial?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]