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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.02.2023

Aktualisiert

20.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/530120.01.2023

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Victor Perli, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro je Zeitstunde gestiegen. Das ist für viele Menschen ein erheblicher und – angesichts aktuell explodierender Verbraucher- und Energiepreise – auch dringend notwendiger Lohnzuwachs. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Frauen und Menschen in Ostdeutschland können von einem Anstieg des Mindestlohns profitieren. Leider haben die explosionsartigen Preisanstiege (vor allem bei Energie, Wärme und Lebenshaltungskosten) die Mindestlohnerhöhung wieder weitgehend nichtig gemacht. Eine weitere Erhöhung, angepasst an die gestiegenen realen Bedarfe, ist daher zeitnah notwendig.

Darüber hinaus ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht. Mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (https://www.dgb.de/themen/++co++516acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).

Der Mindestlohn muss daher zwingend wirksamer und vor allem proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fragesteller möchten sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 bundesweit die Kontrollkompetenz (bitte zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2022 insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?

3

Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2022 bundesweit festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?

4

Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2022 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder infolge von Kontrollen der FKS in Deutschland?

6

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2022 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?

a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?

b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?

c) Wie lang dauerten diese Prüfungen im Durchschnitt, und wie entwickelte sich im Zeitverlauf der Kontrollen die Aufdeckung von Verstößen?

7

Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 insgesamt von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen; und falls diese Daten nicht vorliegen, bitte begründen – auch im Hinblick auf die Befunde des Evaluationsberichts, vgl. Frage 8)?

8

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Minijobs als Mittel genutzt werden, um Schwarzarbeit im Betrieb zu tarnen, wie es im Evaluationsbericht zum Mindestlohngesetz ebenfalls erwähnt ist (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html; S. 49)?

9

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2022 bundesweit entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Zahlen ausweisen)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Planstellen (Soll) und besetzte Stellen (Ist) in den Jahren 2015 bis Juni 2022 entwickelt (bitte jährliche Werte und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

11

Wie hoch lag 2022 die Quote der Inanspruchnahme von Homeoffice im Organisationsbereich der FKS, und wie verteilen sich jeweils prozentual im Jahresverlauf Dienstzeiten im Innen- und Außendienst (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2019, 2020 und 2021 ausweisen)?

12

Sieht die Bundesregierung sich durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR22/21) veranlasst, die gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende Pflicht zur tagesaktuellen Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg zu bringen (wenn nein, bitte begründen)?

13

Hält die Bundesregierung die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit nach § 17 Absatz 1 und 2 MiLoG noch immer für ausreichend, um Betrug beim Mindestlohn zu verhindern, obwohl im Evaluationsbericht festgehalten ist, dass „die unkorrekte Ausführung der Arbeitszeiterfassung als gängigste Umgehungspraxis“ fungiert (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html; S. 47)?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der Betrugsfälle beim gesetzlichen Mindestlohn, und welche Maßnahmen möchte sie ergreifen, um noch effektiver dagegen vorzugehen?

Berlin, den 18. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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