[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5317 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/
Selbstverwalter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis oder Reichsbürgern.
Zuletzt geschah dies beispielsweise anlässlich einer großangelegten
Durchsuchungsaktion am 7. Dezember 2022, aber auch mehrfach in den vorherigen
Monaten (
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-12/reichsbuerg
er-razzia-verschwoerung-waffen-schiessuebungsplatz?wt_zmc=sm.int.zonaud
ev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.x&utm_medium=sm&utm_source=twitter_zo
naudev_int&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_redpost_link_x; https://
www.mdr.de/nachrichten/thueringen/polizei-razzia-neonazis-turonen-waffen-
drogen-100.html;
https://www.zeit.de/news/2022-04/06/bundesweite-razzien-
gegen-rechtsextreme;
https://www.belltower.news/neue-staerke-partei-jung-na
zis-wollten-sich-fuer-den-tag-x-bewaffnen-143727/). Dabei kommen die
Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum
Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen
unmittelbar politischen Hintergrund haben (u. a.
https://www.mdr.de/nachrichte
n/thueringen/polizei-razzia-neonazis-turonen-waffen-drogen-100.html).
Deshalb ist der Informationsstand der Behörden und dessen Aktualität über
das reale Gefahrenpotential von wesentlicher Bedeutung.
1. Von wie vielen Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die per 1. Januar 2023 über eine
waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen, hat die Bundesregierung
Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren insgesamt 1 561 Rechtsextremisten
sowie etwa 500 Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Abschließende Zahlen für
das Jahr 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5521
20. Wahlperiode 06.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 3. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Angesichts der unverändert hohen Fluktuation, Dynamik und Volatilität im
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
kann zu den Waffenerlaubnissen des diesbezüglich zuzuordnenden
Personenkreises keine konkrete Zahlenangabe erfolgen. Die Anzahl entsprechender
Erlaubnisse ist – annäherungsweise – im mittleren zweistelligen Bereich
anzusetzen. Aufgrund laufender Entzugsverfahren und der kontinuierlichen
Aktualisierung entsprechender Datensätze in den Dateien der Verfassungsschutzbehörden
variieren diese Zahlen allerdings ständig.
2. Zu wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen liegen der
Bundesregierung Kenntnisse der Bundesbehörden zu Straftaten und/oder
Ermittlungsverfahren vor, die im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach
Straftatbeständen bzw. Vorwürfen auflisten)?
Der Bundesregierung ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich, da das
Bundeskriminalamt (BKA) hierzu keine Statistik führt.
Des Weiteren ist angesichts der verfassungsrechtlich normierten
Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Stellungnahme der Bundesregierung zu
staatsanwaltschaftlichen Verfahren in den Ländern nicht möglich.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat Kenntnis von
zwei Personen im Sinne der Fragestellung, gegen die ein Verfahren wegen des
Verdachts von Straftaten nach § 83 des Strafgesetzbuches (StGB), § 89a
Absatz 1, Absatz 2 Nummer 2 StGB, § 129a Absatz 1 StGB, § 22a Absatz 1
Nummer 2 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und § 52 Absatz 1 des
Waffengesetzes (WaffG) geführt wird.
In zwei weiteren Verfahren, welche wegen des Verdachts von Straftaten nach
§ 83 StGB, § 89a Absatz 1 StGB und § 129a Absatz 1 StGB derzeit gegen
insgesamt 55 Beschuldigte geführt werden, ist die Zuordnung der Beschuldigten
zu dem von der Frage umfassten Personenkreis sowie die mögliche
Verfügbarkeit legaler oder illegaler Waffen Gegenstand laufender Ermittlungen, ohne
dass bereits eine Bewertung getroffen werden kann.
3. Zu wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse zu Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren vor,
die im Zusammenhang mit Waffen stehen, weil es sich ausschließlich um
Verfahren der Landesjustizbehörden handelt und eine
Informationserhebung seitens des Bundes bzw. ein Informationsaustausch mit den
Bundesländern insoweit nicht stattfindet?
Wie in der Fragestellung formuliert, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse zu entsprechenden Landesverfahren vor, weshalb diese auch nicht
quantifiziert werden können.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung
illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten,
Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder in
von Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen
aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
des Staates“ genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2021 und
2022, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang
für 2020 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art
der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, einschließlich der
Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, Stand der
jeweiligen Ermittlungsverfahren und/oder Verurteilungen sowie Anzahl der
Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuchs
[StGB] aufschlüsseln)?
Eine automatisierte statistische Auswertung des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach der
Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist nicht möglich. Bei der
Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Des
Weiteren kann im KPMD-PMK weder zwischen „legalen“ und „illegalen“
Waffen noch nach „Sicherstellung“ und „Einsatz“ automatisiert unterschieden
werden.
Für das Jahr 2021 führte das BKA eine Sonderauswertung zu den
Obertatmitteln „Waffen/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng- und Brandmittel“
im Phänomenbereich PMK -rechts- durch. Die dieser Sonderauswertung
zugrundeliegenden Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs
erhoben und wurden getrennt betrachtet.
Zur detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht mittels
automatisierter Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz des Tatmittels,
Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel), erfolgte eine
händische Auswertung der im Rahmen des Meldedienstes erfassten
Sachverhalte.
Im Jahr 2021 wurden zum Stichtag 31. Januar 2022 insgesamt 485 Delikte mit
dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ gemeldet. In 44 Prozent der
Fälle (211) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum
Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts- betrug der Anteil der Delikte mit Waffenbezug
wie im Vorjahr 2,2 Prozent (im Jahr 2020 2,2 Prozent).
Von den 485 erfassten Delikten kam es in 412 Fällen zum Einsatz von Waffen
oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 321 Fällen gegen
Personen und 95 Mal gegen Sachen gerichtet waren. In 79 Fällen wurden
Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von Kontrollen
aufgefunden.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Ein Aufsummieren der Delikte, getrennt nach Untertatmittel, ist nicht zulässig.
Untertatmittel Delikte nachUntertatmittel
Wurfgeschoss 154
Hieb- und Stichwaffe 111
Schlaggegenstand/-waffe 103
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 59
Reizstoffsprühgerät 38
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 19
Munition/Munitionsteile 8
Faustfeuerwaffe 10
Langwaffe 9
Softair-/Paintballwaffe 5
Dekowaffe 3
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 9
Waffe/Gefährliches Werkzeug 12
Bei den 111 Delikten mit Hieb- und Stichwaffen wurden in 108 Fällen unter
anderem Messer als Tatmittel verwendet bzw. aufgefunden. Des Weiteren
wurden bei 49 Delikten Schusswaffen registriert, wobei es sich in 16 Fällen um
scharfe Schusswaffen handelte.
Unter dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden zum
Stichtag 31. Januar 2022 für das Jahr 2021 zehn Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet und
sind damit in den oben aufgeführten Zahlen zur PMK -rechts- enthalten.
Für das Jahr 2022 liegen noch keine entsprechenden Sonderauswertungen vor.
Insgesamt wurden für das Jahr 2022 mit Abfragedatum 23. Januar 2023 bisher
460 Straftaten mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ im
Phänomenbereich PMK -rechts- erfasst, davon vier mit dem Oberthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Für den Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- (ab 1. Januar 2023 PMK
-sonstige Zuordnung-) liegt für keines der Kalenderjahre eine
Sonderauswertung vor.
Insgesamt wurden für den Phänomenbereich -nicht zuzuordnen- für das Jahr
2021 zum Stichtag 31. Januar 2022 529 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 17 mit dem Oberthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Für das Jahr 2022 wurden mit Abfragedatum 23. Januar 2023 bisher 644
Straftaten mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ im
Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- erfasst, davon 29 mit dem Oberthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist nicht möglich.
Zu Erkenntnissen aus laufenden Ermittlungsverfahren obliegt die Auskunft den
zuständigen Ermittlungsbehörden bzw. Staatsanwaltschaften.
In vier Ermittlungsverfahren des GBA im Jahr 2022 gegen Rechtsextremisten,
Reichsbürger/Selbstverwalter oder Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ führten
Durchsuchungsmaßnahmen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zu
folgenden Sicherstellungen:
Eine zur halbautomatischen Schusswaffe manipulierte Salutwaffe (Fall 1 am
6. April 2022), eine doppelläufige Schrotflinte (Fall 2 am 6. April 2022), drei
Maschinengewehre sowie insgesamt acht Schusswaffen (drei Vollautomaten,
drei halbautomatische Kurzwaffen, ein Repetierer und eine Einzelladerwaffe)
sowie 5 116 Patronen Munition (Fall 3 am 20./21. April 2022) und zwei
selbstgebaute funktionstüchtige Schießgeräte ohne Munition nebst drei Magazinen
mit je zwölf Kartuschen (Fall 4 am 12. Mai 2022).
In den Fällen 1 und 2 dauern die Ermittlungen noch an. Das Verfahren im
Fall 3 befindet sich im Zwischenverfahren und im Fall 4 nach
Anklageerhebung im Hauptverfahren. Das als Fall 3 bezeichnete Ermittlungsverfahren wird
wegen des Tatvorwurfs nach § 129 StGB geführt.
In zwei weiteren Verfahren aus dem Jahr 2022, welche wegen des Verdachts
von Straftaten nach § 83 StGB, § 89a Absatz 1 StGB und § 129a Absatz 1
StGB derzeit gegen insgesamt 55 Beschuldigte geführt werden, ist die
Zuordnung der Beschuldigten zu dem in der Frage genannten Personenkreis, die
mögliche Verfügbarkeit (illegaler) Waffen sowie das Vorliegen
waffenrechtlicher Erlaubnisse, deren Erteilung und Widerruf der Zuständigkeit der Länder
unterliegen, Gegenstand laufender Ermittlungen, ohne dass bereits eine
Bewertung getroffen werden kann.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürger/
Selbstverwalter und Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2021 und 2022 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität-rechts (PMK-rechts) sowie PMK-nicht zuzuordnen, und zu
welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2010
gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art
der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen, einschließlich der
Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden sowie Anzahl
der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
In dem in der Antwort zu Frage 4 als Fall 3 bezeichneten Strafverfahren besteht
der Verdacht, dass der Angeschuldigte mit einem vollautomatischen Gewehr,
das er illegal besaß, mehrmals auf Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos
Baden-Württemberg schoss, um sie zu töten. Zwei Beamte wurden infolge der
Schüsse verletzt, einer von ihnen schwer. Auf die Pressemitteilung Nr. 3 des
GBA vom 18. Januar 2023 wird verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie
viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Waffenherstellungserlaubnis
gemäß den §§ 21 bzw. 26 des Waffengesetzes (WaffG) verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Waffenhandelserlaubnis gemäß
§ 21 WaffG verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie viele
davon handeln auch mit sogenannten „Militaria“-Artikeln (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie
viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die über eine Schießstättenerlaubnis
gemäß § 27 WaffG verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den genannten drei Phänomenbereichen verfügt eine insgesamt niedrige
zweistellige Zahl von Personen über die Erlaubnisse nach §§ 21, 21a, 26 des
Waffengesetzes (WaffG). Zu Erlaubnissen gemäß § 27 WaffG liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In den in der Antwort zu Frage 4 zuletzt genannten Verfahren aus dem Jahr
2022, die derzeit gegen insgesamt 55 Beschuldigte geführt werden, ist die
Zuordnung der Beschuldigten zu dem in der Frage genannten Personenkreis, die
mögliche Verfügbarkeit (illegaler) Waffen sowie das Vorliegen
waffenrechtlicher Erlaubnisse, deren Erteilung und Widerruf der Zuständigkeit der Länder
unterliegen, Gegenstand laufender Ermittlungen, ohne dass bereits eine
Bewertung getroffen werden kann.
Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in
den Fragen 1, 5, 6 und 7 genannten waffenrechtlichen Erlaubnisse seit
2021 widerrufen bzw. wurde der Widerruf eingeleitet (bitte nach Art der
Erlaubnis und Jahren aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2018 bis zum
27. Dezember 2021 mindestens 169 Rechtsextremisten die waffenrechtlichen
Erlaubnisse entzogen. Abschließende Zahlen für das Jahr 2022 liegen der
Bundesregierung noch nicht vor.
Seit Einrichtung des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
im November 2016 wurden zum Stichtag 30. Juni 2022 etwa 1 100
waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden
570, bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 790 und bis zum Stichtag 31.
Dezember 2021 1 050 waffenrechtliche Erlaubnisentzüge bekannt.
Angesichts der unverändert hohen Fluktuation, Dynamik und Volatilität im
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
kann zu den Waffenerlaubnissen des diesbezüglich zuzuordnenden
Personenkreises keine Zahlenangabe erfolgen. Die Anzahl entsprechender Erlaubnisse
ist im mittleren zweistelligen Bereich anzusetzen. Aufgrund laufender
Entzugsverfahren und der kontinuierlichen Aktualisierung entsprechender Datensätze
in den Dateien der Verfassungsschutzbehörden variieren diese Zahlen
allerdings ständig.
In dem in der Antwort zu Frage 4 als Fall 3 bezeichneten Strafverfahren
verfügte der Angeschuldigte zunächst rechtmäßig über eine der aufgefundenen
Handfeuerwaffen nebst zugehöriger Munition. Die ihm hierfür erteilte
Waffenbesitzerlaubnis und Munitionserwerbsberechtigung wurde aufgrund seiner
waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 45 Absatz 2 WaffG durch die
zuständige Waffenbehörde im August 2021 widerrufen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen aus
dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2021 und 2022
im In- und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2020 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle,
Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen und
organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten
Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 27. Dezember 2022 sind der
Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen
Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen
abgehalten haben. In etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die Schießübungen
im europäischen Ausland statt.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine geringe Anzahl dem
Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzuordnende Personen
Sportschützen und/oder Jäger sind.
Bei Schießübungen mit legal zur Verfügung stehenden Schusswaffen und der
Nutzung von legalen Schießanlagen handelt es sich grundsätzlich um keine
Straftaten, sodass diese polizeilich nicht erfasst oder gemeldet werden, sofern
keine strafrechtliche Relevanz oder keine Gefährdungsrelevanz erkennbar sind.
In dem in der Antwort zu Frage 4 als Fall 1 bezeichneten Ermittlungsverfahren
des GBA liegen Erkenntnisse über Rechtsextremisten, Reichsbürger/
Selbstverwalter oder Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ zu Schießübungen in Tschechien auf frei
zugänglichen gewerblichen Schießständen vor. Die vorliegenden Hinweise auf
verwendete Waffen lassen eine genaue Spezifikation nicht zu. Ein
organisatorischer Hintergrund ist anzunehmen. In zwei weiteren Verfahren aus dem Jahr
2022 liegen Hinweise auf eine Schießübung in Oschenberg (Bayern) vor, die
derzeit einschließlich der Art der Schießübung, der verwendeten Waffen und
des organisatorischen Hintergrunds Gegenstand laufender Ermittlungen sind.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Anhaltspunkte für die Durchführung
von Schießübungen in den Verfahren des GBA statistisch nicht erfasst werden.
11. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Geflüchtete
bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2021 und 2022
ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter
verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2020 gekommen (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe,
Tatort, Bundesland auflisten)?
Seit dem 1. Januar 2019 besteht zum KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher
Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither
unter diesem Angriffsziel abgebildet.
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“ zugeordnet werden und bei denen
mindestens eines der Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/
Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Abfragedatum: 23. Januar
2023). Die Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinen
„aktiven“ Angriffen gekommen ist. Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und
„illegalen“ Waffen ist anhand der dem BKA vorliegenden Daten nicht möglich.
Die Fallzahlen der PMK aus dem Jahr 2022 haben vorläufigen Charakter und
sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen.
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
Phänomenbereich
Tatzeit Tatort L* Waffe
PMK-rechts- 01.02.2021 Drage NI Langwaffe
25.02.2021 Glashütten HE
Softair-/Paintballwaffe, Langwaffe,
Kriegswaffe/Wesentlicher Teil, Gas-,
Luft-, Schreckschusswaffe, Dekowaffe
16.02.2021 Heidenheim BW Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
06.03.2021 Schmalkalden TH Langwaffe
14.04.2021 Nienburg NI Faustfeuerwaffe
29.04.2021 Hannover NI Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
23.07.2021 Coswig SN Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
26.08.2021 Forst BB Faustfeuerwaffe
02.10.2021 Berlin BE Faustfeuerwaffe
14.02.2022 Forst BB Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
23.02.2022 Friedrichshafen BW Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
20.04.2022 Kißlegg BW Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
22.06.2022 Mönchengladbach NW Faustfeuerwaffe, Langwaffe,Softair-/Paintballwaffe
25.06.2022 Krefeld NW Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
28.10.2022 Sehnde NI Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
30.10.2022 Amt Wachsenburg TH Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
Phänomenbereich
Tatzeit Tatort L* Waffe
PMK-nicht
zuzuordnen-
20.03.2021 Erkrath NW Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
20.07.2022 Stendal ST Gas-, Luft- Schreckschusswaffe
PMK-
ausländische Ideologie 02.06.2021 Kall NW
Faustfeuerwaffe, Gas-, Luft-
Schreckschusswaffe (unklar, da Waffe nicht
festgestellt)
10.09.2022 Eggenfelden BY Softair-/Paintballwaffe
*L = Land
Für das Jahr 2020 gab es mit dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
in Verbindung mit dem Tatmittel „Schusswaffen“ keine Nachmeldungen.
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines
der Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“,
„Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“,
„Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Abfragedatum 23. Januar 2023). Die Auflistung
kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen
gekommen ist. Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist
anhand der dem BKA vorliegenden Daten nicht möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle wurden sowohl mit dem Angriffsziel
„Asylunterkunft“ als auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“
gemeldet und sind deshalb in der Tabelle oben zum Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling ebenfalls enthalten.
Angriffsziel „Asylunterkunft“
Phänomenbereich
Tatzeit Tatort L* Waffe
PMK-rechts- 16.02.2021 Heidenheim BW Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
28.10.2022 Sehnde NI Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
PMK-nicht
zuzuordnen 20.03.2021 Erkrath NW Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
*L = Land
Für das Jahr 2020 gab es mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in Verbindung
mit dem Tatmittel „Schusswaffen“ keine Nachmeldungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]