Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2022)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird von der EU-Agentur eU-LISA betrieben, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen.
Personenfahndungen bilden mit unter 1 Million Einträgen den kleineren Teil aller Ausschreibungen von insgesamt bis zu 90 Millionen Einträgen. Ein Zehntel dieser Eintragungen stammt aus Deutschland. Über die Hälfte der Personenausschreibungen erfolgen nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können. Ihre Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr deutlich. Die Schengenstaaten nutzen den Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in sehr unterschiedlichem Ausmaß, an der Spitze liegen Frankreich, Deutschland und Italien (vgl. zuletzt Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/895).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Personen und wie viele Sachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2022 im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben, und aus welchen Mitgliedstaaten stammen wie viele dieser Einträge?
Wie viele Ausschreibungen haben deutsche Behörden mit Stichtag 31. Dezember 2022 nach den Artikeln 24, 26 und 34 des SIS-II-Ratsbeschlusses in das SIS II eingegeben, und in welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zu der Anzahl der nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei (bitte wie in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/25941 angeben)?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses sind der Bundesregierung für 2022 (Stichtag: 31. Dezember) für die SIS-Teilnehmenden bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/26934; bitte für Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle getrennt ausweisen)?
a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/26934; bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
c) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
e) In welchem Verhältnis stehen die Zahlen zu der Anzahl der deutschen Artikel-36-Ausschreibungen im SIS II (verdeckte und gezielte Kontrollen) zu den entsprechenden nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei?
In welchem Umfang bzw. in welcher Größenordnung nutzt die Bundesregierung das für Artikel-36-Fahndungen vorgesehene „koordinierte Verfahren zur Eingabe von Informationen zu Personen aus vertrauenswürdigen Nicht-EU-Staaten in das SIS II“, und aus welchen Drittstaaten stammen diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20307)?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen waren oder sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen und dabei Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen, bzw. was hat die Analyse zur Implementierung der neuen Funktion im Rahmen der neuen SIS-Verordnungen hierzu ergeben (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Wie viele Antragsdatensätze und Datensätze mit Fingerabdrücken sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2022 im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert?
Wie viele Anträge auf Zugang zum VIS haben deutsche Strafverfolgungsbehörden 2022 gestellt?
Wie viele Fingerabdrucksätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2022 im Eurodac-System gespeichert, und inwiefern ist es mittlerweile möglich, diese mit übergeordneten Personendatensätzen darzustellen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Wie viele Gesichtsbilder, Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2022 in den AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems und bei Europol gespeichert?
a) Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
b) Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
Wie viele Spurendatensätze und Profile zu wie vielen Personen sind im deutschen Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System und in der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert (bitte für Fingerabdrücke, Handballen, DNA-Daten ausweisen)?
In welchen deutschen, vom Bundeskriminalamt (BKA) oder von der Bundespolizei geführten Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zu wie vielen Personen wie viele Gesichtsbilder gespeichert?
Wie viele Bilder kamen im Jahr 2022 hinzu, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum gelöscht?
Aus welchen vorwiegenden Quellen speisen sich die Gesichtsbilder im verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral, und über welche Statistiken verfügt das Bundesministerium des Innern und für Heimat hierzu (bitte möglichst angeben, in welcher Größenordnung die Dateien etwa aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, Asylanträgen o. Ä. stammen)?
Wie viele Personenidentifizierungen haben die dazu bevollmächtigten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2022 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des Bundeskriminalamtes erzielt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 20/1679 aufschlüsseln nach Zahlen des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter)?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im Jahr 2022 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/25941; bitte mitteilen, wenn sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben)?
a) An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen beteiligen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich der Entwicklung verbesserter Verfahren, und welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?
b) Welche Software nutzt das BKA derzeit für den forensischen Stimmenvergleich?
Welche Zahlen zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2022 (Stichtag: 31. Dezember) zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt, und wie viele Lichtbilder enthält die Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol (bitte ausweisen, wie viele dieser Daten aus Deutschland stammen)?
Sofern die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Speicherung deutscher Daten weiterhin nicht erteilt hat, welche Vorschläge hat sie gemacht, um die Nutzung deutscher Daten bei Interpol einzuschränken, sodass diese auch von Drittstaaten genutzt werden können (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/895)?
Wie viele Personenidentifizierungen haben die dazu bevollmächtigten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2022 mithilfe des Gesichtserkennungssystems des Bundeskriminalamtes erzielt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 20/1679 aufschlüsseln nach Zahlen des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter)?