Fragen zum Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2022 wurde bekannt, dass der FDP-Politiker Joachim Stamp das Amt des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen bekleiden wird. Das Amt wurde neu geschaffen, um sogenannte Migrationsabkommen mit wichtigen Herkunftsstaaten von Geflüchteten auszuhandeln. Diese sollen laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP „partnerschaftlich“ sein und menschenrechtliche Standards beachten. Sie sollen z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender beinhalten („Mehr Fortschritt wagen“, Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 112). Zum 1. Februar 2023 tritt Joachim Stamp sein Amt an (dpa vom 26. Januar 2023).
Nach Kenntnis der Fragestellenden war innerhalb der Bundesregierung zunächst umstritten, ob der Sonderbevollmächtigte beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) oder beim Auswärtigen Amt angesiedelt werden soll. Aus Koalitionskreisen hieß es Presseberichten zufolge, dass eine Ansiedlung beim BMI zur Folge hätte, dass der Sonderbevollmächtigte sich in erster Linie für die Durchsetzung von Abschiebungen einsetzen würde. Eine Ansiedlung beim Auswärtigen Amt könne den Schwerpunkt hingegen auf Aufnahmezusagen und humanitäre Hilfe legen (https://www.tagesspiegel.de/politik/der-sonderbeauftragte-migration-lasst-bislang-auf-sich-warten-4333312.html).
Die Tatsache, dass das Amt nun beim BMI angesiedelt wird, legt aus Sicht der Fragestellenden ebenso wie Äußerungen aus den Reihen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Personalie Joachim Stamp nahe, dass der Fokus von dessen Tätigkeit auf Abschiebungen liegen wird. So erklärte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, Joachim Stamp solle Migrationsabkommen schließen, um die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender zu beschleunigen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag, Dirk Wiese, kündigte ferner an, Joachim Stamp werde im Auftrag der Bundesregierung Druck auf „kooperationsunwillige Herkunftsländer bei Rückführungen“ ausüben (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/stamp-neuer-migrations-bevollmaechtigter-101.html). EU-Innenkommissarin Ylva Johansson, die Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden forcieren und hierzu die „Zusammenarbeit“ mit Herkunfts- und Transitstaaten verbessern möchte, begrüßte die Ernennung von Joachim Stamp zum Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen.
Auf EU-Ebene wurde ebenfalls eine „Rückführungskoordinatorin“ ernannt, die in dieser Frage „intensiv“ mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten soll (https://www.welt.de/politik/ausland/article242989161/Abgelehnte-Asylbewerber-EU-will-bei-Abschiebungen-Ernst-machen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat anzusiedeln, und welche Konsequenzen (etwa hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung) sind mit dieser Entscheidung verbunden?
Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen wird das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen 2023 und in den kommenden Jahren ausgestattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche konkreten, über die Formulierung im Koalitionsvertrag hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung zum Arbeitsauftrag des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen machen, und welche Kompetenzen bekommt er, um die an ihn gerichteten Anforderungen zu erfüllen?
Hat die Bundesregierung die Erwartung, der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen solle Druck auf „kooperationsunwillige Herkunftsländer“ ausüben, damit diese ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurücknehmen, und wenn ja, wie wird dies begründet, auch vor dem Hintergrund, dass die von dem Sonderbevollmächtigten ausgehandelten Abkommen laut Koalitionsvertrag „partnerschaftlich“ sein sollen?
Was genau ist unter „partnerschaftlichen“ und „praxistauglichen“ Migrationsabkommen zu verstehen, und was bedeutet es konkret, dass die Migrationsabkommen menschenrechtliche Standards beachten sollen (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021 bis 2015, S. 12)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung bzw. teilt der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen die fünf Grundsätze, die in einer fiktiven Antrittsrede als entwicklungspolitisch und menschenrechtlich sinnvolle Leitlinien formuliert wurden (https://www.brot-fuer-die-welt.de/blog/antrittsrede-fuer-den-migrationsbeauftragten/)?
a) den Partnerländern sollten Angebote gemacht werden, statt sie zu erpressen,
b) das Amt dürfe nicht als „Rückführungsbeauftragter“ ausgeübt werden,
c) Migration solle entwicklungsfördernd und menschenwürdig gestaltet werden,
d) legale Migrationswege sollten geschaffen werden, es dürfe aber kein „brain drain“ geben, insbesondere bei in den Herkunftsländern knappem Personal, etwa im Gesundheitsbereich,
e) auch denen, die schon zugewandert seien, solle eine Chance gegeben werden?
Welche anderen EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Beauftragte für Migrationsabkommen oder „Rückführungen“ ernannt, und welche Art der Zusammenarbeit findet bereits jetzt zwischen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden mit der „Rückführungskoordinatorin“ der EU, Mari Juritsch, statt?
Welche Zusammenarbeit ist künftig nach Amtsantritt von Joachim Stamp angedacht?
Soll der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen in erster Linie bilaterale Migrations- bzw. Rücknahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten aushandeln oder ist darüber hinaus auch eine Beteiligung an der Aushandlung von Rücknahmeabkommen zwischen Drittstaaten und der EU geplant?
Welchen Mehrwert hat aus Sicht der Bundesregierung die Schaffung des Postens eines Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen auf nationaler Ebene gegenüber den entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene („Rückführungskoordinatorin“, Aushandlung von „Partnerschaftsabkommen“ der EU mit Drittstaaten usw.), und inwieweit kann es hierdurch zu Abstimmungsschwierigkeiten oder „Doppelarbeiten“ infolge unklarer Kompetenzabgrenzungen zwischen der nationalen und der EU-Ebene kommen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Dezember 2022 im EU-Rat einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, mit dem Drittstaaten Handelspräferenzen entzogen werden sollen, wenn sie nicht bereit sind, eigene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurückzunehmen (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/20/council-approves-reinforced-rules-on-granting-trade-preferences-to-developing-countries/), und wie ist dies damit vereinbar, dass es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt, finanzielle Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werde nicht vom „Abschluss möglicher Abkommen“ abhängig gemacht?
Mit welchen Drittstaaten bestehen aktuell Migrations- bzw. Rücknahmeabkommen, und inwieweit entsprechen diese den im Koalitionsvertrag formulierten Anforderungen?