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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
17.03.2023
Aktualisiert
27.03.2023
BT20/578824.02.2023
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Nicole Gohlke,
Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum
sogenannten Versöhnungsabkommen
Das heutige Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Zwischen 1904
und 1908 wurden Zehntausende Herero, Nama, Damara und San von Truppen
des deutschen Kaiserreichs getötet. Historiker sehen darin den ersten
Völkermord des 20. Jahrhunderts. Seit 2006 fordert die namibische
Nationalversammlung, Verhandlungen mit Deutschland über eine Anerkennung des aus ihrer
Sicht verübten Völkermordes und Entschädigungen aufzunehmen (www. d
w.com/de/entschuldigung-f%C3%BCr-v%C3%B6lkermord-bleibt-aus/a-1877
1224).
Im Jahr 2014 vereinbarten der Bundesminister des Auswärtigen a. D Dr. Frank-
Walter Steinmeier und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah einen
sogenannten Versöhnungsdialog, der 2015 vom Sondergesandten der
Bundesregierung, Ruprecht Polenz, und vonseiten der namibischen Regierung durch den
früheren EU-Botschafter Dr. Zed Ngavirue aufgenommen wurde (www.auswae
rtiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/-/1897660). Das
Ergebnis ist eine Gemeinsame Erklärung (Joint Declaration), „Vereint im
Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung,
vereint in unserer Vision für die Zukunft“, die am 15. Mai 2021 in Berlin
paraphiert wurde (Bundestagsdrucksache 20/3236, Antwort zu Frage 3). Allerdings
wurde die „Gemeinsame Erklärung“ bisher von den Regierungen nicht
verabschiedet, weil auf namibischer Seite noch keine Zustimmung zu dieser erfolgt
ist (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3236).
Da es sich bei der ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung nicht um einen
völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung handelt,
bedarf es keiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag (Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Auch eine Zustimmung der
namibischen Nationalversammlung sei nicht notwendig (Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). Dort und in Teilen der namibischen
Gesellschaft haben die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen
Erklärung“ und ihr Ergebnis zu erheblichen Kontroversen geführt, die bis heute
anhalten (www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aussoe
hnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht). Trotzdem hält
die Bundesregierung daran fest, dass die Gemeinsame Erklärung Grundlage sei,
die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu fördern
und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen, sich also positiv auf die
betroffenen Gemeinschaften auswirken wird (Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). Darüber, wie der vereinbarte Betrag von 1,1 Mrd.
Euro für „Wiederaufbau und zur Entwicklung“ zustande gekommen ist, der
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5788
20. Wahlperiode 24.02.2023
über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt gezahlt werden soll, und ob dieser
Vorschlag von deutscher oder namibischer Seite kam, will die Bundesregierung
allerdings keine Auskunft erteilen (Antwort zu Frage 3f auf
Bundestagsdrucksache 20/4601).
Entsprechend hält die Bundesregierung an der Gemeinsamen Erklärung fest
und sieht keinen Bedarf, neu zu verhandeln. Die Gemeinsame Erklärung sei
„ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch
Gespräche geführt werden“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/3236). In diesem Sinne bestätigte die Bundesregierung, dass im Wege
vertraulicher deutsch-namibischer Gespräche ein „Addendum“ (Ergänzung) zur
Gemeinsamen Erklärung entwickelt wurde, über das gesprochen werden soll
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll
20/65). Damit nimmt die Bundesregierung nach einer in einem Artikel auf
einer Webseite der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA)
vertretenen Auffassung die durch ihre Verhandlungsmethoden verursachten
Spannungen in der namibischen Gesellschaft in Kauf und profitiert „von den Spaltungen
zwischen der namibischen Regierung und den Opferorganisationen, um sich
aus der Verantwortung zu stehlen“ (www.kasa.de/kommentiert/detail/das-verso
ehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-verschaerft-die-spannu
ngen-in-namibia/).
Den Vorwurf, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
Gemeinsamen Erklärung neokolonialistisch ausgenutzt habe, dass die namibische
Regierung am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge, um das Abkommen
unter Vermeidung von Reparationen durchzudrücken, teilt sie nicht. Sie ist der
Auffassung, dass die von ihr verfolgte Politik einer sogenannten
zukunftsgerichteten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezüglich Namibia geeignet war
und ist, noch bestehende Entwicklungsdefizite auch aus der deutschen
Kolonialzeit auszugleichen (Antworten zu den Fragen 6 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). So bezeichnet es die Bundesregierung als „Fortschritt und
Erfolg“, dass heute noch etwa 70 Prozent des Farmlandes in weißer Hand seien,
nachdem es 1990 noch 97 Prozent waren. Und das, obwohl nur etwa 7 Prozent
der gut 2,5 Millionen Namibier Weiße sind (www.nd-aktuell.de/artikel/116943
1.namibia-das-auswaertige-amt-gibt-sich-uninformiert.html).
Inzwischen wurde gegen die Gemeinsame Erklärung in Namibia Klage mit
dem Ziel eingereicht, diese für ungültig zu erklären und aufzuheben. Die
Erklärung sei mit mindestens elf Artikeln in der Verfassung unvereinbar. Kläger ist
Bernadus Swartbooi, ein namibischer Parlamentsabgeordneter und
Oppositionspolitiker. Der Klage haben sich die Partei Landless People’s Movement
sowie elf traditionelle Autoritäten aus den betroffenen Volksgruppen der Herero
und Nama angeschlossen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/herero-und-nam
a-klagen-gegen-aussoehnungsabkommen-mit-deutschland-18618710.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist mit dem in der Koalitionsvereinbarung genannten
„Versöhnungsabkommen“ mit Namibia, dass der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess
der Aufarbeitung sein kann (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 100), die paraphierten, aber
noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Namibia mit Titel „Vereint im Gedenken an
unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint
in der Vision für die Zukunft“ gemeint?
2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, wonach es sich bei der
paraphierten, aber noch nicht unterschriebenen Gemeinsamen Erklärung
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel
„Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen
zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ nicht um ein
„sogenanntes Versöhnungsabkommen“ handelt (Plenarprotokoll 20/59, Antwort
auf die Mündliche Frage 28)?
3. Hält die namibische Regierung wie auch die Bundesregierung nach wie
vor an der Gemeinsamen Erklärung fest und sind sich beide Seiten
weiterhin einig, dass noch offene Fragen der Umsetzung nur im Wege von
Nachverhandlungen – nicht Neuverhandlungen – zu klären sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/65)?
4. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Höhe der von ihr als
„erhebliche finanzielle Leistungen“ eingestuften Mittel von 1,1 Mrd. Euro
für einen Zeitraum von 30 Jahren, die in besonderer Weise auf
Maßnahmen abstelle, die Nachkommen der Opfergruppen des vom Deutschen
Kaiserreich aus heutiger Perspektive verübten Völkermordes zugutekommen,
mitfestgelegt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages, dass Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung
zwar die politische Absicht Deutschlands deutlich macht, keine weiteren
(Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen vornehmen zu
wollen, aber weitere Zahlungen in der Gemeinsamen Erklärung nicht
ausdrücklich ausgeschlossen werden (WD 2 – 3000 – 067/21, S. 5)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages, dass weitere Entschädigungszahlungen in
zweifacher Weise
a) entweder als eine individuelle Entschädigung an jeden einzelnen
Nachfahren der Opfer oder
b) als eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände möglich sind, auch wenn das eine
gesetzliche Grundlage und die Abstimmung und das Einverständnis der
namibischen Regierung erfordern würde und möglicherweise die
Gemeinsame Erklärung mit Namibia konterkarieren würde (WD 2 – 3000 –
067/21, S. 5)?
7. Hat oder hatte die Bundesregierung eine individuelle Entschädigung an
jeden einzelnen Nachfahren der Opfer oder eine pauschale Entschädigung an
die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände in Erwägung
gezogen, und wenn ja, wann, und in welcher Hinsicht, und wenn nein,
warum nicht?
8. Prüft die Bundesregierung weitere (Entschädigungs-)Zahlungen, welche
über die in der Gemeinsamen Erklärung hinausgehen, beispielsweise in
Form einer individuellen Entschädigung an einzelne Nachfahren der Opfer
oder einer pauschalen Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände, und wenn ja, in welcher Hinsicht und Form,
und wenn nicht, warum nicht?
9. Wie begründet die Bundesregierung ihre im Schreiben des
Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amts gemachte Aussage, dass sie nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten könne (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
10. Trifft es im Gegensatz zu ihrer Aussage in ihrer Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236, die Bundesregierung könne nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten, vielmehr zu, dass sie
nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten wolle?
11. Hat die eingereichte Klage des Abgeordneten der Nationalversammlung
Namibias, Bernadus Swartbooi, und elf traditioneller Vertretungen der
Herero und Nama (www.dw.com/de/deutschland-namibia-kolonialismus-v%
C3%B6lkermord-herero-nama-abkommen-klage/a-64466627)
Auswirkungen auf den aktuellen Verhandlungsprozess zwischen den Regierungen der
Bundesrepublik Deutschlands und Namibias, und wenn ja, welche?
12. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236 im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte
tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem
Gesprächsgegenstand aufführen)?
13. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft hat die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 5. Dezember 2022 zu einem
ausführlichen Gedankenaustausch zur Aufarbeitung der Kolonialzeit
getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache
20/5046) (bitte die teilnehmenden Personen unter Angabe der Institution
bzw. Organisation oder des Vereins auflisten)?
14. Welche Mitglieder des Technischen Komitees hat die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 6. Dezember 2022 zu einem Gespräch
getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 20/5046)?
15. Welche 26 hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern welcher deutschen
Unternehmen haben den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,
Dr. Robert Habeck, vom 4. bis 5. Dezember 2022 nach Namibia begleitet
(Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache
20/5046)?
16. Inwieweit beantwortet der Verweis auf Namibias Enthaltung zu den
Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/ES-11/1
vom 2. März 2022 und A/RES/ES-11/2 vom 24. März 2022, die Frage, wie
Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer „internationalen,
regelbasierten Ordnung“ steht (Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601)?
17. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien hat die Bundesregierung
im Zuge der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus bereits veranlasst,
und hat sie insbesondere wissenschaftliche Studien veranlasst, um
Erkenntnisse zu gewinnen, ob der deutsche Kolonialismus eine
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen
Rassismus von Durban 2001 ist, und wenn ja, welche (Antwort zu
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
18. Hält die Bundesregierung die entsprechende Grundlage – auch angesichts
der bereits vorhandenen umfangreichen wissenschaftlichen Literatur – für
nicht ausreichend, um den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft
gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus
von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat,
anzuerkennen (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die derzeitige Anwendung und
Auslegung des Intertemporalitätsprinzips bezogen auf die Frage der
Anerkennung des Völkermordes im Sinne einer moralischen aber nicht
juristischen „Verantwortung für die Kolonisierung Namibias und für die
historischen Entwicklungen, die zu den beschriebenen Völkermordumständen
führten“, eine „Reproduktion der rassistischen Unterscheidung zwischen
‚zivilisierten‘ und ‚unzivilisierten‘ Nationen und damit selbst rassistisch
ist“ (www.voelkerrechtsblog.org/de/litigating-reparations/), und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland seit mehreren Jahren
bestrebt ist, auch in Namibia seinen politischen Einfluss in Afrika
auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse in
multilateralen Foren sowie seinen Anspruch, als globale Macht wahrgenommen zu
werden (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/4616), und wenn ja,
a) welche, und
b) widerspricht Russlands Vorgehen in Namibia durch den Einsatz von
Desinformation, Missachtung der Menschenrechte sowie fehlende
Orientierung an den Prinzipien der guten Regierungsführung und der
Nachhaltigkeit den deutschen Interessen in Afrika, die durch klar
entgegenstehende Ziele und Prinzipien geprägt sind (Vorbemerkung der
Bundesregierung auf in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/4616)?
21. Welche Erkenntnisse hat der Ressortkreis Afrika der Bundesregierung aus
der mehrfachen Befassung mit dem Vorgehen Russlands in Afrika konkret
auf Namibia bezogen vor allem auf
a) die sicherheitspolitischen Aspekte der russischen Präsenz in Afrika,
b) die russische Desinformation und das Schüren antiwestlicher Narrative,
c) die Außen- und Entwicklungspolitik,
d) den wirtschaftlichen Einfluss (Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616)?
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Präsident
Namibias, Hage Geingob, bei einem Besuch einer EU-Delegation in Namibia
betont hat, dass die namibische Regierung beim Krieg in der Ukraine
weiterhin neutral bleibt und die Beziehungen mit der EU nicht dem Problem
des Krieges in der Ukraine entgegensetzt werden dürfen (www.hitradi
o.com.na/geingob-namibia-bleibt-beim-krieg-in-der-ukraine-neutral/)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Wunsch zahlreicher
„Entwicklungsländer“ der UN-Gipfel „Summit of the Future“ um ein Jahr auf
den 22. und 23. September 2024 nach hinten verschoben wurde (www.sw
p-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fue
r-die-vereinten-nationen), und wenn ja, welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich Namibia für eine
Verschiebung des UN-Gipfels „Summit of the Future“ auf 2024 ausgesprochen
hat?
25. Hat sich die Bundesregierung für eine Verschiebung des UN-Gipfels
„Summit of the Future“ ausgesprochen?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie und mit welcher Begründung die
Entscheidung des Präsidenten der UN-Generalversammlung zustande kam,
die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse und Namibias UN-
Botschafter Neville Gertze zu Verhandlungsführern für den „Summit of
the Future“ zu ernennen (www.un.org/pga/77/2022/10/18/letter-from-the-p
resident-of-the-general-assembly-appointment-of-cofacilitators-modalitie
s-for-the-summit-of-the-future/)?
27. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit dem UN-Gipfel „Summit of the
Future“, vor dem Hintergrund, dass bis September 2023 jene
Reformthemen zu identifizieren sind, die Teil des Zukunftspakts sein sollen (www.s
wp-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fu
er-die-vereinten-nationen) (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Berlin, den 16. Februar 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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