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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
17.03.2023
Antwortdauer
21 Tage
Aktualisiert
27.03.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/578824.02.2023
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Nicole Gohlke,
Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum
sogenannten Versöhnungsabkommen
Das heutige Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Zwischen 1904
und 1908 wurden Zehntausende Herero, Nama, Damara und San von Truppen
des deutschen Kaiserreichs getötet. Historiker sehen darin den ersten
Völkermord des 20. Jahrhunderts. Seit 2006 fordert die namibische
Nationalversammlung, Verhandlungen mit Deutschland über eine Anerkennung des aus ihrer
Sicht verübten Völkermordes und Entschädigungen aufzunehmen (www. d
w.com/de/entschuldigung-f%C3%BCr-v%C3%B6lkermord-bleibt-aus/a-1877
1224).
Im Jahr 2014 vereinbarten der Bundesminister des Auswärtigen a. D Dr. Frank-
Walter Steinmeier und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah einen
sogenannten Versöhnungsdialog, der 2015 vom Sondergesandten der
Bundesregierung, Ruprecht Polenz, und vonseiten der namibischen Regierung durch den
früheren EU-Botschafter Dr. Zed Ngavirue aufgenommen wurde (www.auswae
rtiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/-/1897660). Das
Ergebnis ist eine Gemeinsame Erklärung (Joint Declaration), „Vereint im
Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung,
vereint in unserer Vision für die Zukunft“, die am 15. Mai 2021 in Berlin
paraphiert wurde (Bundestagsdrucksache 20/3236, Antwort zu Frage 3). Allerdings
wurde die „Gemeinsame Erklärung“ bisher von den Regierungen nicht
verabschiedet, weil auf namibischer Seite noch keine Zustimmung zu dieser erfolgt
ist (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3236).
Da es sich bei der ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung nicht um einen
völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung handelt,
bedarf es keiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag (Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Auch eine Zustimmung der
namibischen Nationalversammlung sei nicht notwendig (Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). Dort und in Teilen der namibischen
Gesellschaft haben die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen
Erklärung“ und ihr Ergebnis zu erheblichen Kontroversen geführt, die bis heute
anhalten (www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aussoe
hnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht). Trotzdem hält
die Bundesregierung daran fest, dass die Gemeinsame Erklärung Grundlage sei,
die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu fördern
und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen, sich also positiv auf die
betroffenen Gemeinschaften auswirken wird (Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). Darüber, wie der vereinbarte Betrag von 1,1 Mrd.
Euro für „Wiederaufbau und zur Entwicklung“ zustande gekommen ist, der
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5788
20. Wahlperiode 24.02.2023
über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt gezahlt werden soll, und ob dieser
Vorschlag von deutscher oder namibischer Seite kam, will die Bundesregierung
allerdings keine Auskunft erteilen (Antwort zu Frage 3f auf
Bundestagsdrucksache 20/4601).
Entsprechend hält die Bundesregierung an der Gemeinsamen Erklärung fest
und sieht keinen Bedarf, neu zu verhandeln. Die Gemeinsame Erklärung sei
„ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch
Gespräche geführt werden“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/3236). In diesem Sinne bestätigte die Bundesregierung, dass im Wege
vertraulicher deutsch-namibischer Gespräche ein „Addendum“ (Ergänzung) zur
Gemeinsamen Erklärung entwickelt wurde, über das gesprochen werden soll
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll
20/65). Damit nimmt die Bundesregierung nach einer in einem Artikel auf
einer Webseite der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA)
vertretenen Auffassung die durch ihre Verhandlungsmethoden verursachten
Spannungen in der namibischen Gesellschaft in Kauf und profitiert „von den Spaltungen
zwischen der namibischen Regierung und den Opferorganisationen, um sich
aus der Verantwortung zu stehlen“ (www.kasa.de/kommentiert/detail/das-verso
ehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-verschaerft-die-spannu
ngen-in-namibia/).
Den Vorwurf, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
Gemeinsamen Erklärung neokolonialistisch ausgenutzt habe, dass die namibische
Regierung am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge, um das Abkommen
unter Vermeidung von Reparationen durchzudrücken, teilt sie nicht. Sie ist der
Auffassung, dass die von ihr verfolgte Politik einer sogenannten
zukunftsgerichteten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezüglich Namibia geeignet war
und ist, noch bestehende Entwicklungsdefizite auch aus der deutschen
Kolonialzeit auszugleichen (Antworten zu den Fragen 6 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). So bezeichnet es die Bundesregierung als „Fortschritt und
Erfolg“, dass heute noch etwa 70 Prozent des Farmlandes in weißer Hand seien,
nachdem es 1990 noch 97 Prozent waren. Und das, obwohl nur etwa 7 Prozent
der gut 2,5 Millionen Namibier Weiße sind (www.nd-aktuell.de/artikel/116943
1.namibia-das-auswaertige-amt-gibt-sich-uninformiert.html).
Inzwischen wurde gegen die Gemeinsame Erklärung in Namibia Klage mit
dem Ziel eingereicht, diese für ungültig zu erklären und aufzuheben. Die
Erklärung sei mit mindestens elf Artikeln in der Verfassung unvereinbar. Kläger ist
Bernadus Swartbooi, ein namibischer Parlamentsabgeordneter und
Oppositionspolitiker. Der Klage haben sich die Partei Landless People’s Movement
sowie elf traditionelle Autoritäten aus den betroffenen Volksgruppen der Herero
und Nama angeschlossen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/herero-und-nam
a-klagen-gegen-aussoehnungsabkommen-mit-deutschland-18618710.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist mit dem in der Koalitionsvereinbarung genannten
„Versöhnungsabkommen“ mit Namibia, dass der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess
der Aufarbeitung sein kann (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 100), die paraphierten, aber
noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Namibia mit Titel „Vereint im Gedenken an
unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint
in der Vision für die Zukunft“ gemeint?
2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, wonach es sich bei der
paraphierten, aber noch nicht unterschriebenen Gemeinsamen Erklärung
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel
„Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen
zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ nicht um ein
„sogenanntes Versöhnungsabkommen“ handelt (Plenarprotokoll 20/59, Antwort
auf die Mündliche Frage 28)?
3. Hält die namibische Regierung wie auch die Bundesregierung nach wie
vor an der Gemeinsamen Erklärung fest und sind sich beide Seiten
weiterhin einig, dass noch offene Fragen der Umsetzung nur im Wege von
Nachverhandlungen – nicht Neuverhandlungen – zu klären sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/65)?
4. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Höhe der von ihr als
„erhebliche finanzielle Leistungen“ eingestuften Mittel von 1,1 Mrd. Euro
für einen Zeitraum von 30 Jahren, die in besonderer Weise auf
Maßnahmen abstelle, die Nachkommen der Opfergruppen des vom Deutschen
Kaiserreich aus heutiger Perspektive verübten Völkermordes zugutekommen,
mitfestgelegt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages, dass Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung
zwar die politische Absicht Deutschlands deutlich macht, keine weiteren
(Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen vornehmen zu
wollen, aber weitere Zahlungen in der Gemeinsamen Erklärung nicht
ausdrücklich ausgeschlossen werden (WD 2 – 3000 – 067/21, S. 5)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste
des Deutschen Bundestages, dass weitere Entschädigungszahlungen in
zweifacher Weise
a) entweder als eine individuelle Entschädigung an jeden einzelnen
Nachfahren der Opfer oder
b) als eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände möglich sind, auch wenn das eine
gesetzliche Grundlage und die Abstimmung und das Einverständnis der
namibischen Regierung erfordern würde und möglicherweise die
Gemeinsame Erklärung mit Namibia konterkarieren würde (WD 2 – 3000 –
067/21, S. 5)?
7. Hat oder hatte die Bundesregierung eine individuelle Entschädigung an
jeden einzelnen Nachfahren der Opfer oder eine pauschale Entschädigung an
die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände in Erwägung
gezogen, und wenn ja, wann, und in welcher Hinsicht, und wenn nein,
warum nicht?
8. Prüft die Bundesregierung weitere (Entschädigungs-)Zahlungen, welche
über die in der Gemeinsamen Erklärung hinausgehen, beispielsweise in
Form einer individuellen Entschädigung an einzelne Nachfahren der Opfer
oder einer pauschalen Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände, und wenn ja, in welcher Hinsicht und Form,
und wenn nicht, warum nicht?
9. Wie begründet die Bundesregierung ihre im Schreiben des
Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amts gemachte Aussage, dass sie nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten könne (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
10. Trifft es im Gegensatz zu ihrer Aussage in ihrer Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236, die Bundesregierung könne nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten, vielmehr zu, dass sie
nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten wolle?
11. Hat die eingereichte Klage des Abgeordneten der Nationalversammlung
Namibias, Bernadus Swartbooi, und elf traditioneller Vertretungen der
Herero und Nama (www.dw.com/de/deutschland-namibia-kolonialismus-v%
C3%B6lkermord-herero-nama-abkommen-klage/a-64466627)
Auswirkungen auf den aktuellen Verhandlungsprozess zwischen den Regierungen der
Bundesrepublik Deutschlands und Namibias, und wenn ja, welche?
12. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236 im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte
tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem
Gesprächsgegenstand aufführen)?
13. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft hat die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 5. Dezember 2022 zu einem
ausführlichen Gedankenaustausch zur Aufarbeitung der Kolonialzeit
getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache
20/5046) (bitte die teilnehmenden Personen unter Angabe der Institution
bzw. Organisation oder des Vereins auflisten)?
14. Welche Mitglieder des Technischen Komitees hat die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 6. Dezember 2022 zu einem Gespräch
getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 20/5046)?
15. Welche 26 hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern welcher deutschen
Unternehmen haben den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,
Dr. Robert Habeck, vom 4. bis 5. Dezember 2022 nach Namibia begleitet
(Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache
20/5046)?
16. Inwieweit beantwortet der Verweis auf Namibias Enthaltung zu den
Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/ES-11/1
vom 2. März 2022 und A/RES/ES-11/2 vom 24. März 2022, die Frage, wie
Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer „internationalen,
regelbasierten Ordnung“ steht (Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601)?
17. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien hat die Bundesregierung
im Zuge der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus bereits veranlasst,
und hat sie insbesondere wissenschaftliche Studien veranlasst, um
Erkenntnisse zu gewinnen, ob der deutsche Kolonialismus eine
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen
Rassismus von Durban 2001 ist, und wenn ja, welche (Antwort zu
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
18. Hält die Bundesregierung die entsprechende Grundlage – auch angesichts
der bereits vorhandenen umfangreichen wissenschaftlichen Literatur – für
nicht ausreichend, um den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft
gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus
von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat,
anzuerkennen (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die derzeitige Anwendung und
Auslegung des Intertemporalitätsprinzips bezogen auf die Frage der
Anerkennung des Völkermordes im Sinne einer moralischen aber nicht
juristischen „Verantwortung für die Kolonisierung Namibias und für die
historischen Entwicklungen, die zu den beschriebenen Völkermordumständen
führten“, eine „Reproduktion der rassistischen Unterscheidung zwischen
‚zivilisierten‘ und ‚unzivilisierten‘ Nationen und damit selbst rassistisch
ist“ (www.voelkerrechtsblog.org/de/litigating-reparations/), und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland seit mehreren Jahren
bestrebt ist, auch in Namibia seinen politischen Einfluss in Afrika
auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse in
multilateralen Foren sowie seinen Anspruch, als globale Macht wahrgenommen zu
werden (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/4616), und wenn ja,
a) welche, und
b) widerspricht Russlands Vorgehen in Namibia durch den Einsatz von
Desinformation, Missachtung der Menschenrechte sowie fehlende
Orientierung an den Prinzipien der guten Regierungsführung und der
Nachhaltigkeit den deutschen Interessen in Afrika, die durch klar
entgegenstehende Ziele und Prinzipien geprägt sind (Vorbemerkung der
Bundesregierung auf in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/4616)?
21. Welche Erkenntnisse hat der Ressortkreis Afrika der Bundesregierung aus
der mehrfachen Befassung mit dem Vorgehen Russlands in Afrika konkret
auf Namibia bezogen vor allem auf
a) die sicherheitspolitischen Aspekte der russischen Präsenz in Afrika,
b) die russische Desinformation und das Schüren antiwestlicher Narrative,
c) die Außen- und Entwicklungspolitik,
d) den wirtschaftlichen Einfluss (Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616)?
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Präsident
Namibias, Hage Geingob, bei einem Besuch einer EU-Delegation in Namibia
betont hat, dass die namibische Regierung beim Krieg in der Ukraine
weiterhin neutral bleibt und die Beziehungen mit der EU nicht dem Problem
des Krieges in der Ukraine entgegensetzt werden dürfen (www.hitradi
o.com.na/geingob-namibia-bleibt-beim-krieg-in-der-ukraine-neutral/)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Wunsch zahlreicher
„Entwicklungsländer“ der UN-Gipfel „Summit of the Future“ um ein Jahr auf
den 22. und 23. September 2024 nach hinten verschoben wurde (www.sw
p-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fue
r-die-vereinten-nationen), und wenn ja, welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich Namibia für eine
Verschiebung des UN-Gipfels „Summit of the Future“ auf 2024 ausgesprochen
hat?
25. Hat sich die Bundesregierung für eine Verschiebung des UN-Gipfels
„Summit of the Future“ ausgesprochen?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie und mit welcher Begründung die
Entscheidung des Präsidenten der UN-Generalversammlung zustande kam,
die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse und Namibias UN-
Botschafter Neville Gertze zu Verhandlungsführern für den „Summit of
the Future“ zu ernennen (www.un.org/pga/77/2022/10/18/letter-from-the-p
resident-of-the-general-assembly-appointment-of-cofacilitators-modalitie
s-for-the-summit-of-the-future/)?
27. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit dem UN-Gipfel „Summit of the
Future“, vor dem Hintergrund, dass bis September 2023 jene
Reformthemen zu identifizieren sind, die Teil des Zukunftspakts sein sollen (www.s
wp-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fu
er-die-vereinten-nationen) (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Berlin, den 16. Februar 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/608517.03.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5788 - Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko,
Żaklin Nastić, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5788 –
Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum
sogenannten Versöhnungsabkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das heutige Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Zwischen
1904 und 1908 wurden Zehntausende Herero, Nama, Damara und San von
Truppen des deutschen Kaiserreichs getötet. Historiker sehen darin den ersten
Völkermord des 20. Jahrhunderts. Seit 2006 fordert die namibische
Nationalversammlung, Verhandlungen mit Deutschland über eine Anerkennung des
aus ihrer Sicht verübten Völkermordes und Entschädigungen aufzunehmen
(www.dw.com/de/entschuldigung-f%C3%BCr-v%C3%B6lkermord-bleibt-au
s/a-18771224).
Im Jahr 2014 vereinbarten der Bundesminister des Auswärtigen a. D
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah
einen sogenannten Versöhnungsdialog, der 2015 vom Sondergesandten der
Bundesregierung, Ruprecht Polenz, und vonseiten der namibischen Regierung
durch den früheren EU-Botschafter Dr. Zed Ngavirue aufgenommen wurde
(www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/-/1
897660). Das Ergebnis ist eine Gemeinsame Erklärung (Joint Declaration),
„Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen
zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“, die am 15. Mai
2021 in Berlin paraphiert wurde (Bundestagsdrucksache 20/3236, Antwort zu
Frage 3). Allerdings wurde die „Gemeinsame Erklärung“ bisher von den
Regierungen nicht verabschiedet, weil auf namibischer Seite noch keine
Zustimmung zu dieser erfolgt ist (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
20/3236).
Da es sich bei der ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung nicht um einen
völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung
handelt, bedarf es keiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag (Antwort
zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Auch eine Zustimmung der
namibischen Nationalversammlung sei nicht notwendig (Antwort zu Frage 1
auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Dort und in Teilen der namibischen
Gesellschaft haben die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen
Erklärung“ und ihr Ergebnis zu erheblichen Kontroversen geführt, die bis
heute anhalten (www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aus
soehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht). Trotzdem
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6085
20. Wahlperiode 17.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hält die Bundesregierung daran fest, dass die Gemeinsame Erklärung
Grundlage sei, die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu
fördern und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen, sich also
positiv auf die betroffenen Gemeinschaften auswirken wird (Antwort zu Frage 7
auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Darüber, wie der vereinbarte Betrag von
1,1 Mrd. Euro für „Wiederaufbau und zur Entwicklung“ zustande gekommen
ist, der über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt gezahlt werden soll, und ob
dieser Vorschlag von deutscher oder namibischer Seite kam, will die
Bundesregierung allerdings keine Auskunft erteilen (Antwort zu Frage 3f auf
Bundestagsdrucksache 20/4601).
Entsprechend hält die Bundesregierung an der Gemeinsamen Erklärung fest
und sieht keinen Bedarf, neu zu verhandeln. Die Gemeinsame Erklärung sei
„ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch
Gespräche geführt werden“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/3236). In diesem Sinne bestätigte die Bundesregierung, dass im Wege
vertraulicher deutsch-namibischer Gespräche ein „Addendum“ (Ergänzung) zur
Gemeinsamen Erklärung entwickelt wurde, über das gesprochen werden soll
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll
20/65). Damit nimmt die Bundesregierung nach einer in einem Artikel auf
einer Webseite der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA)
vertretenen Auffassung die durch ihre Verhandlungsmethoden verursachten
Spannungen in der namibischen Gesellschaft in Kauf und profitiert „von den
Spaltungen zwischen der namibischen Regierung und den Opferorganisationen, um
sich aus der Verantwortung zu stehlen“ (www.kasa.de/kommentiert/detail/
dasversoehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-verschaerft-die-s
pannungen-in-namibia/).
Den Vorwurf, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
Gemeinsamen Erklärung neokolonialistisch ausgenutzt habe, dass die namibische
Regierung am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge, um das
Abkommen unter Vermeidung von Reparationen durchzudrücken, teilt sie nicht. Sie
ist der Auffassung, dass die von ihr verfolgte Politik einer sogenannten
zukunftsgerichteten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezüglich Namibia
geeignet war und ist, noch bestehende Entwicklungsdefizite auch aus der
deutschen Kolonialzeit auszugleichen (Antworten zu den Fragen 6 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601). So bezeichnet es die Bundesregierung als
„Fortschritt und Erfolg“, dass heute noch etwa 70 Prozent des Farmlandes in weißer
Hand seien, nachdem es 1990 noch 97 Prozent waren. Und das, obwohl nur
etwa 7 Prozent der gut 2,5 Millionen Namibier Weiße sind (www.nd-aktuel
l.de/artikel/1169431.namibia-das-auswaertige-amt-gibt-sich-uninformier
t.html).
Inzwischen wurde gegen die Gemeinsame Erklärung in Namibia Klage mit
dem Ziel eingereicht, diese für ungültig zu erklären und aufzuheben. Die
Erklärung sei mit mindestens elf Artikeln in der Verfassung unvereinbar. Kläger
ist Bernadus Swartbooi, ein namibischer Parlamentsabgeordneter und
Oppositionspolitiker. Der Klage haben sich die Partei Landless People’s Movement
sowie elf traditionelle Autoritäten aus den betroffenen Volksgruppen der
Herero und Nama angeschlossen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
hereround-nama-klagen-gegen-aussoehnungsabkommen-mit-deutschland-1861871
0.html).
1. Ist mit dem in der Koalitionsvereinbarung genannten
„Versöhnungsabkommen“ mit Namibia, dass der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess
der Aufarbeitung sein kann (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitio
nsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 100), die paraphierten,
aber noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel „Vereint im
Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur
Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ gemeint?
Eine Erläuterung oder Präzisierung der Koalitionsvereinbarung vom 7.
Dezember 2021 kann nur von Vertreterinnen und Vertretern der Parteien erbeten
werden, die den Koalitionsvertrag geschlossen haben.
2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, wonach es sich bei der
paraphierten, aber noch nicht unterschriebenen Gemeinsamen Erklärung
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel
„Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im
Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ nicht um
ein „sogenanntes Versöhnungsabkommen“ handelt (Plenarprotokoll
20/59, Antwort auf die Mündliche Frage 28)?
Die Bundesregierung und die Regierung von Namibia sind im Jahr 2015 in
einen Dialog eingetreten, der die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in
Deutsch-Südwestafrika einschließlich des Krieges zwischen 1904 und 1908
zum Gegenstand hatte. In Form des Entwurfes der Gemeinsamen Erklärung der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit dem Titel „Vereint
im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur
Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ (Gemeinsame Erklärung) liegt das
Ergebnis vor. Die Gemeinsame Erklärung enthält politische
Selbstverpflichtungen beider Parteien.
3. Hält die namibische Regierung wie auch die Bundesregierung nach wie
vor an der Gemeinsamen Erklärung fest und sind sich beide Seiten
weiterhin einig, dass noch offene Fragen der Umsetzung nur im Wege von
Nachverhandlungen – nicht Neuverhandlungen – zu klären sind
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll
20/65)?
Sowohl die Bundesregierung als auch die namibische Regierung halten an der
Gemeinsamen Erklärung fest und sind der Auffassung, dass noch offene Fragen
im Wege von Nachverhandlungen zu klären sind.
4. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Höhe der von ihr als
„erhebliche finanzielle Leistungen“ eingestuften Mittel von 1,1 Mrd.
Euro für einen Zeitraum von 30 Jahren, die in besonderer Weise auf
Maßnahmen abstelle, die Nachkommen der Opfergruppen des vom
Deutschen Kaiserreich aus heutiger Perspektive verübten Völkermordes
zugutekommen, mitfestgelegt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/3236)?
Der Umfang der finanziellen Leistungen, zu denen sich die Bundesregierung
politisch in der Gemeinsamen Erklärung verpflichten würde, ergab sich aus
mehreren Gesprächen im Verlauf des Dialoges, der die Grundlage für die
Erarbeitung der Gemeinsamen Erklärung bildete.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages, dass Ziffer 20 der Gemeinsamen
Erklärung zwar die politische Absicht Deutschlands deutlich macht, keine
weiteren (Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen
vornehmen zu wollen, aber weitere Zahlungen in der Gemeinsamen
Erklärung nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden (WD 2 – 3000 – 067/21,
S. 5)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages, dass weitere Entschädigungszahlungen in
zweifacher Weise
a) entweder als eine individuelle Entschädigung an jeden einzelnen
Nachfahren der Opfer oder
b) als eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände möglich sind, auch wenn das eine
gesetzliche Grundlage und die Abstimmung und das Einverständnis der
namibischen Regierung erfordern würde und möglicherweise die
Gemeinsame Erklärung mit Namibia konterkarieren würde (WD 2 –
3000 – 067/21, S. 5)?
Die Fragen 5 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages zur Kenntnis.
7. Hat oder hatte die Bundesregierung eine individuelle Entschädigung an
jeden einzelnen Nachfahren der Opfer oder eine pauschale
Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände in
Erwägung gezogen, und wenn ja, wann, und in welcher Hinsicht, und
wenn nein, warum nicht?
8. Prüft die Bundesregierung weitere (Entschädigungs-)Zahlungen, welche
über die in der Gemeinsamen Erklärung hinausgehen, beispielsweise in
Form einer individuellen Entschädigung an einzelne Nachfahren der
Opfer oder einer pauschalen Entschädigung an die anerkannten Vertreter der
Opfer bzw. an Opferverbände, und wenn ja, in welcher Hinsicht und
Form, und wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich entschieden, den Dialog zur Aufarbeitung der
Kolonialvergangenheit mit der Regierung von Namibia zu führen, die das
gesamte namibische Staatsvolk völkerrechtlich vertritt. Mangels rechtlicher
Grundlage bestehen weder individuelle noch kollektive
Entschädigungsansprüche einzelner Nachfahren von Opfern oder ihrer Verbände gegenüber der
Bundesregierung. Die Bundesregierung weiß sich mit der namibischen
Regierung darüber einig, dass über die Verwendung der im Wege einer gemeinsamen
Einigung geleisteten Mittel in einem transparenten Verfahren entschieden
werden muss, welches eine angemessene Beteiligung der Nachfahren der Opfer des
Völkermordes sicherstellt.
9. Wie begründet die Bundesregierung ihre im Schreiben des
Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amts gemachte Aussage, dass sie nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten könne (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
10. Trifft es im Gegensatz zu ihrer Aussage in ihrer Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236, die Bundesregierung könne nicht mit
einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten, vielmehr zu, dass
sie nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten
wolle?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Seit Erlangung der Unabhängigkeit verfügt Namibia über eine demokratisch
legitimierte Regierung, die den in allgemeinen und freien Wahlen bestimmten
Volksvertreterinnen und Volksvertretern gegenüber verantwortlich ist und das
gesamte Staatsvolk völkerrechtlich repräsentiert. Insofern verbieten sich
zwischenstaatliche Abmachungen mit Einzelpersonen oder mit einzelnen Gruppen
innerhalb Namibias.
11. Hat die eingereichte Klage des Abgeordneten der Nationalversammlung
Namibias, Bernadus Swartbooi, und elf traditioneller Vertretungen der
Herero und Nama (www.dw.com/de/deutschland-namibia-kolonialismu
s-v%C3%B6lkermord-herero-nama-abkommen-klage/a-64466627)
Auswirkungen auf den aktuellen Verhandlungsprozess zwischen den
Regierungen der Bundesrepublik Deutschlands und Namibias, und wenn ja,
welche?
Die eingereichte Klage richtet sich gegen die namibische Regierung. Die
Bundesregierung äußert sich zu innerstaatlichen Gerichtsverfahren anderer
Staaten nicht.
12. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236 im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte
tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem
Gesprächsgegenstand aufführen)?
Datum Ort Teilnehmende
Gesprächsgegenstand
16.11.2022 Berlin /
Humboldt Forum
Restaurant
Deutsche Seite:
Sondergesandter Ruprecht Polenz, Botschafter Christoph
Retzlaff und deutsche Verhandlungsdelegation
Namibische Seite:
Pendapala Naanda (Executive Director des Ministry of
International Relations and Cooperation, MIRCO),
Botschafterin Tonata Itenge-Emvula sowie Mitglieder des
Technischen Komitees* und Mitarbeitende des MIRCO
Versöhnungsprozess
17. bis
18.11.2022
Berlin /
Auswärtiges Amt
Deutsche Seite:
Botschafter Christoph Retzlaff und deutsche
Verhandlungsdelegation
Namibische Seite:
Pendapala Naanda (Executive Director, MIRCO),
Botschafterin Tonata Itenge-Emvula sowie Mitglieder des
Technischen Komitees* und Mitarbeitende des MIRCO
Versöhnungsprozess
Datum Ort Teilnehmende
Gesprächsgegenstand
06.12.2022 Windhuk /
Residenz des
deutschen
Botschafters
Deutsche Seite:
Staatsministerin Katja Keul, Botschafter Herbert Beck
sowie deutsche Begleitdelegation
Namibische Seite:
Mitglieder des Technischen Komitees*
Versöhnungsprozess
06.12.2022 Windhuk / Büro
der
stellvertretenden
Ministerpräsidentin und
Außenministerin
Deutsche Seite:
Staatsministerin Katja Keul, Botschafter Herbert Beck,
MdB Jamila Schäfer und Begleitdelegation
Namibische Seite:
Stellvertretende Ministerpräsidentin und Außenministerin
Netumbo Nandi-Ndaitwah, Mitarbeitende des MIRCO
Versöhnungsprozess
*Bezüglich des Technischen Komitees wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3236 verwiesen.
13. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft hat die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 5. Dezember 2022 zu
einem ausführlichen Gedankenaustausch zur Aufarbeitung der
Kolonialzeit getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 20/5046) (bitte die teilnehmenden Personen unter Angabe
der Institution bzw. Organisation oder des Vereins auflisten)?
An der nichtöffentlichen Veranstaltung haben ungefähr 25 Vertreterinnen und
Vertreter aus der Zivilgesellschaft teilgenommen.
14. Welche Mitglieder des Technischen Komitees hat die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 6. Dezember 2022 zu einem Gespräch
getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 20/5046)?
Die Staatsministerin hat alle Vertreter des Technischen Komitees getroffen, die
im November 2022 zu Verhandlungen in Berlin waren.
15. Welche 26 hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern welcher
deutschen Unternehmen haben den Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, vom 4. bis 5. Dezember 2022 nach
Namibia begleitet (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf
Bundestagsdrucksache 20/5046)?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, wurde
auf seiner Reise nach Namibia von Vorstandsmitgliedern folgender
Unternehmen begleitet:
• 3Txpert GmbH,
• Aesculap AG (B. Braun Gruppe),
• Bernard Krone Beteiligungs-GmbH,
• DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH,
• Deutsche ReGas GmbH&Co.KGaA,
• DILO Armaturen und Anlagen GmbH,
• Green Gas E.ON,
• ENERTRAG SE,
• F. Laeisz GmbH,
• Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES,
• GAUFF GmbH & Co. Engineering KG,
• GeoScan GmbH, H&R GmbH & Co. KGaA,
• Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG,
• HyIron Green Technologies,
• ILF Beratende Ingenieure GmbH,
• Joachim Goldbeck Holding GmbH / GOLDBECK SOLAR GmbH,
• Off-Grid Europe GmbH,
• OHB Systems AG,
• SMA Solar Technology AG,
• stashcat GmbH, TANIOBIS GmbH,
• TÜV SÜD AG,
• Voith Hydro Holding GmbH & Co KG.
16. Inwieweit beantwortet der Verweis auf Namibias Enthaltung zu den
Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/
ES-11/1 vom 2. März 2022 und A/RES/ES-11/2 vom 24. März 2022, die
Frage, wie Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
„internationalen, regelbasierten Ordnung“ steht (Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/4601)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 25 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4601 wird
verwiesen.
17. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien hat die
Bundesregierung im Zuge der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus bereits
veranlasst, und hat sie insbesondere wissenschaftliche Studien veranlasst,
um Erkenntnisse zu gewinnen, ob der deutsche Kolonialismus eine
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz
gegen Rassismus von Durban 2001 ist, und wenn ja, welche (Antwort zu
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?
Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit ist ein wichtiges
Anliegen der Bundesregierung. Zur Umsetzung gehört auch die Initiierung und
Unterstützung unabhängiger wissenschaftlicher Studien. So finanziert das
Auswärtige Amt ein neues, durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD) koordiniertes Forschungsstipendienprogramm „German Colonial
Rule. Scholarship Programme for Cooperative Research“, in dem neun
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Burundi,
Kamerun, Namibia, Ruanda, Tansania und von den Philippinen zur Rolle des
Auswärtigen Amts und anderer deutscher Behörden während der Kolonialzeit
forschen. Des Weiteren finanziert das Auswärtige Amt den Sammelband „Das
Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte, Erinnerung, Erbe.“, der von
Dr. Carlos Haas, Dr. Lars Lehmann, Prof. Gabriele Metzler und Prof. David
Simo herausgegeben wird. Zudem hat das Zentrum für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr die im Jahr 2011 erschienene Studie
„Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen, Akteure, Lernprozesse“,
herausgegeben von Tanja Bührer, Christian Stachelbeck und Dierk Walter,
veranlasst.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
18. Hält die Bundesregierung die entsprechende Grundlage – auch
angesichts der bereits vorhandenen umfangreichen wissenschaftlichen
Literatur – für nicht ausreichend, um den deutschen Kolonialismus als
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz
gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung
unterzeichnet hat, anzuerkennen (Antwort zu Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 20/3236)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3236 wird verwiesen.
Diese hat weiterhin Gültigkeit.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die derzeitige Anwendung und
Auslegung des Intertemporalitätsprinzips bezogen auf die Frage der
Anerkennung des Völkermordes im Sinne einer moralischen aber nicht
juristischen „Verantwortung für die Kolonisierung Namibias und für die
historischen Entwicklungen, die zu den beschriebenen
Völkermordumständen führten“, eine „Reproduktion der rassistischen Unterscheidung
zwischen ‚zivilisierten‘ und ‚unzivilisierten‘ Nationen und damit selbst
rassistisch ist“ (www.voelkerrechtsblog.org/de/litigating-reparations/),
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung nimmt Beiträge zur völkerrechtswissenschaftlichen
Debatte zur Kenntnis, kommentiert diese aber nicht.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland seit mehreren Jahren
bestrebt ist, auch in Namibia seinen politischen Einfluss in Afrika
auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse in
multilateralen Foren sowie seinen Anspruch, als globale Macht wahrgenommen
zu werden (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/4616), und wenn ja,
a) welche, und
b) widerspricht Russlands Vorgehen in Namibia durch den Einsatz von
Desinformation, Missachtung der Menschenrechte sowie fehlende
Orientierung an den Prinzipien der guten Regierungsführung und der
Nachhaltigkeit den deutschen Interessen in Afrika, die durch klar
entgegenstehende Ziele und Prinzipien geprägt sind (Vorbemerkung
der Bundesregierung auf in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/4616)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4616 wird verwiesen, insbesondere
auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 7. Die dort getroffenen
Aussagen gelten auch für Namibia.
21. Welche Erkenntnisse hat der Ressortkreis Afrika der Bundesregierung
aus der mehrfachen Befassung mit dem Vorgehen Russlands in Afrika
konkret auf Namibia bezogen vor allem auf
a) die sicherheitspolitischen Aspekte der russischen Präsenz in Afrika,
b) die russische Desinformation und das Schüren antiwestlicher
Narrative,
c) die Außen- und Entwicklungspolitik,
d) den wirtschaftlichen Einfluss (Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616)?
Der Ressortkreis Afrika hat sich in den letzten Monaten mit dem Thema des
russischen Einflusses in Afrika befasst. Zu Einzelheiten der internen
Abstimmung zwischen den Ressorts nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Präsident
Namibias, Hage Geingob, bei einem Besuch einer EU-Delegation in
Namibia betont hat, dass die namibische Regierung beim Krieg in der
Ukraine weiterhin neutral bleibt und die Beziehungen mit der EU nicht
dem Problem des Krieges in der Ukraine entgegensetzt werden dürfen
(www.hitradio.com.na/geingob-namibia-bleibt-beim-krieg-in-der-ukrain
e-neutral/)?
Der Bundesregierung hat keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Wunsch zahlreicher
„Entwicklungsländer“ der UN-Gipfel „Summit of the Future“ um ein Jahr auf
den 22. und 23. September 2024 nach hinten verschoben wurde (www.s
wp-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-
leadfuer-die-vereinten-nationen), und wenn ja, welche?
Die Gruppe der G77 und China haben sich im Rahmen der Verhandlungen
dafür eingesetzt, dass der „Summit of the Future“ im Jahr 2024 stattfindet.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich Namibia für eine
Verschiebung des UN-Gipfels „Summit of the Future“ auf 2024 ausgesprochen
hat?
Namibia hat im Rahmen der G77-Gruppe verhandelt. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Hat sich die Bundesregierung für eine Verschiebung des UN-Gipfels
„Summit of the Future“ ausgesprochen?
Die Bundesregierung hat sich in die Verhandlungen für die
Modalitätenresolution für den „Summit of the Future“ im Rahmen der EU-Koordinierung
eingebracht. Vertreten wurde die EU-Position durch den Vertreter der EU-
Delegation. Die Bundesregierung hat die Verabschiedung der Modalitätenresolution für
den „Summit of the Future“ mitgetragen.
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie und mit welcher Begründung
die Entscheidung des Präsidenten der UN-Generalversammlung zustande
kam, die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse und Namibias
UN-Botschafter Neville Gertze zu Verhandlungsführern für den „Summit
of the Future“ zu ernennen (www.un.org/pga/77/2022/10/18/letter-from-t
he-president-of-the-general-assembly-appointment-of-cofacilitators-mod
alities-for-the-summit-of-the-future/)?
Es ist übliche Praxis, dass für die Verhandlungsführung jeweils eine Vertreterin
oder ein Vertreter aus verschiedenen Regionalgruppen, hier der Gruppe der
westeuropäischen und anderen Staaten und der Afrikanischen Gruppe, ernannt
werden. Die Bundesregierung hat den „Our Common Agenda“-Prozess des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen und dessen Umsetzung in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen wie auch in anderen Foren von Anfang
an unterstützt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung zu dieser Benennung
keine Erkenntnisse vor.
27. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit dem UN-Gipfel „Summit of
the Future“, vor dem Hintergrund, dass bis September 2023 jene
Reformthemen zu identifizieren sind, die Teil des Zukunftspakts sein sollen
(www.swp-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-
imco-lead-fuer-die-vereinten-nationen) (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand
aufführen)?
In New York gibt es täglich dienstliche Kontakte zwischen Vertreterinnen und
Vertretern der Ständigen Vertretungen Deutschlands und Namibias auf
verschiedenen Ebenen mit dem Ziel, den Vorbereitungsprozess für den „Summit of
the Future“ zu gestalten. Dies beinhaltet unter anderem bilaterale Treffen,
gemeinsame Konsultationen mit Dritten und gemeinsame Teilnahme an
Veranstaltungen. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet formelle Termine, darunter die
gemeinsame Teilnahme an Sitzungen in der Generalversammlung. Davon
abgesehen wird auf fortlaufende informelle Konsultationen in unterschiedlichen
Formaten, sowohl auf Botschafter- wie auf Referentenebene, verwiesen.
Datum Ort Teilnehmende Personen Gesprächsgegenstand
31.10.2022 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
Permanent Representative (PR)
Deutschland / PR Namibia mit Mitgliedstaaten und
Zivilgesellschaft
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
11.11.2022 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
PR Deutschland / PR Namibia mit
Präsidenten der Generalversammlung
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
11.11.2022 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
PR Deutschland / PR Namibia mit
Stellvertretender Generalsekretärin der Vereinten
Nationen Amina Mohammed
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
12.12.2022 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
PR Deutschland / PR Namibia mit Under
Secretary General Guy Ryder
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
12.12.2022 Virtuell PR Deutschland / PR Namibia mit Ko-
Vorsitzenden des High Level Advisory Board
on Effective Multilateralism Ellen Sirleaf
Johnson und Stefan Lövfen
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
Datum Ort Teilnehmende Personen Gesprächsgegenstand
15.12.2022 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
PR Deutschand / PR Namibia mit dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen
António Guterres
Erwartungen an den
„Summit of the Future“-
Prozess
20.01.2023 Ford Foundation, New
York
PR Deutschland / PR Namibia und ca. 30
weitere PR
Workshop für Ko-
Fazilitatoren
08.02.2023 Sekretariat der
Vereinten Nationen in New
York
PR Deutschland / PR Namibia mit
Präsident der Generalversammlung der
Vereinten Nationen
Austausch zum
Ministertreffen des „Summit of the
Future“
14.02.2023 Generalversammlung
der Vereinten
Nationen
PR Deutschland / PR Namibia,
Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen
Konsultationen zur
Vorstellung der Roadmap
15.02.2023 Virtuell PR Deutschland / PR Namibia und ca.
150 Vertreterinnen und Vertreter der
Zivilgesellschaft
Konsultationen zur
Vorstellung der Roadmap
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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