[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3370
17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo
Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3150 –
Behinderungen und Entwicklung – Die Stärkung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen (United Nations – UN) leben
weltweit über 600 Millionen Menschen mit Behinderungen, rund 70 Prozent
davon in Entwicklungsländern. Die Weltbank geht davon aus, dass jeder fünfte
Mensch, der in absoluter Armut lebt, eine körperliche, psychische oder
intellektuelle Beeinträchtigung hat. Auch der Weltentwicklungsbericht 2006
bestätigt mit der Auswertung einer Vielzahl von Länderstudien, dass Menschen mit
Behinderungen in höherem Ausmaß von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen
sind als nicht behinderte Menschen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt wird
ihnen größtenteils verwehrt, gleichzeitig erhöhen Ausgaben für medizinische
Behandlung, Pflege und Transport die Lebenshaltungskosten.
Menschen mit Behinderungen erfahren weltweit Diskriminierungen und den
Ausschluss von sozialen, politischen und ökonomischen Prozessen. Dies hält
sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten gleichberechtigt und
selbstbestimmt auszuüben. Ihnen mangelt es weltweit häufig an angemessener
Schulbildung und bedarfsgerechter, sozialer Risikoabsicherung. Zu den
Ursachen von körperlichen, psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen
zählen unter anderem Ernährungsmangel, Krankheiten, Unfälle und Krieg.
Am 26. März 2009 traten in Deutschland das Übereinkommen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie
das dazugehörige Fakultativprotokoll (A/RES/61/106) in Kraft. Nach dieser
ersten großen Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts stehen
staatliche und gesellschaftliche Institutionen in der Pflicht, den Gestaltungs- und
Handlungsraum von Menschen mit Behinderungen zu garantieren und durch
aktives Handeln möglich zu machen.
Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft die internationale
Entwicklungszusammenarbeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer
internationalen Zusammenarbeit, welche die Belange von Menschen mit
Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich macht.
Die internationale Entwicklungsgemeinschaft orientiert sich zunehmend an
einem inklusiven, menschenrechtsbasierten Ansatz, der für die Beteiligung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 18. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3370 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodealler Bevölkerungsgruppen am Entwicklungsprozess und für deren
gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten wie Gesundheit und Bildung steht.
Er definiert die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kontext ihrer
Gesellschaften und befähigt sie, diese Rechte wahrzunehmen.
Die Millenniumserklärung und die Millenniumsentwicklungsziele
(Millennium Development Goals – MDGs) der Vereinten Nationen markieren den
Rahmen internationaler Entwicklungszusammenarbeit.
Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind in den MDGs generell
impliziert.
Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Erreichung der Ziele ohne
die Berücksichtigung der Bedarfe behinderter Menschen und die Förderung
ihrer Rechte nicht möglich sein wird.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
hat eine Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Auftrag gegeben. Zwar liegen seit
Oktober 2008 die Ergebnisse mitsamt den konkreten Handlungsempfehlungen
vor; diese wurden allerdings bislang von Seiten der Bundesregierung nicht
aufgegriffen. Der von der Bundesregierung angekündigte Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention scheint dem Handlungsfeld
„Internationale Entwicklungszusammenarbeit“ eine untergeordnete Rolle
beizumessen.
1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der
Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit von 2008?
Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebene Studie betont unter anderem den engen
Zusammenhang von Armut und Behinderung und stellt fest, dass Menschen mit
Behinderungen bisher nur ungenügend im Rahmen von
Armutsbekämpfungsmaßnahmen erreicht werden. Bezüglich der Umsetzung von Artikel 32 der
Behindertenrechtskonvention (BRK) unterstreicht die Studie, dass die
Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, bei der Implementierung der BRK auch im Rahmen
der internationalen Zusammenarbeit tätig zu werden. Hinsichtlich der
konkreten Umsetzung ist ein zentrales Ergebnis der Studie, dass zunächst ein Prozess
gegenseitigen Lernens angestoßen sowie Aufklärungsarbeit geleistet werden
sollte (siehe auch Antwort zu Frage 20).
2. a) Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von Armut und
Behinderungen ein?
Die Zusammenhänge zwischen Armut und Behinderung sind komplex:
Behinderung kann zu Armut beitragen und gleichzeitig erhöht Armut die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch von Behinderung betroffen ist. Menschen mit
Behinderungen fehlt es häufig an angemessener Schulbildung und
Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit, sie sind sozial schlechter abgesichert als andere und
von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Dies erhöht ihr Risiko, in
Armut zu fallen. Auf der anderen Seite sind arme Menschen eher von
Behinderungen betroffen. Mangelernährung von Müttern kann zur Fehlbildung des
Fötus führen. Wenn Krankheiten oder Verletzungen aufgrund fehlender Mittel
nicht behandelt werden, können sich daraus lebenslange Behinderungen
entwickeln. Menschen in Armut sind zudem dazu gezwungen, jegliche Form der
Arbeit anzunehmen. Dies beinhaltet nicht selten Tätigkeiten, die mit einem
hohen Verletzungsrisiko verbunden sind. Darüber hinaus sind Menschen in
Armut häufig unzureichend gegen Naturkatastrophen abgesichert und sie
unterliegen einem höheren Risiko, Opfer von Gewalt zu werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3370b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Armutsreduzierung und Umsetzung der Menschenrechte sind handlungsleitende
Prinzipien der deutschen Entwicklungspolitik und können nur dann erfolgreich
umgesetzt werden, wenn auch Menschen mit Behinderungen explizit in
Entwicklungsprozesse einbezogen werden. Unter den Menschen, die in extremer
Armut leben, sind sie überproportional vertreten. Gleichzeitig trägt effektive
Armutsreduzierung zur Prävention von Behinderungen bei. Um diesem
Zusammenhang angemessen Rechnung tragen zu können, ist das Thema im BMZ im
Referat „Millenniums-Entwicklungsziele; Armutsbekämpfung; Soziale
Sicherung; Sektorale und thematische Grundsätze“ angesiedelt. Darüber hinaus
unterstützte die deutsche Entwicklungspolitik in Kambodscha, Tansania und Vietnam
die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände in
nationale Armutsminderungsstrategien.
3. Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert des Themas
„Behinderung“ im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit ein?
Für die Bundesregierung nimmt das Thema „Behinderung und Entwicklung“
einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Bedürfnisse und Rechte von Menschen
mit Behinderungen müssen in allen relevanten Sektoren der
Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Dies wurde u. a. von der
Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp, im Bundestagsplenum am 5. Mai 2010
unterstrichen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, drückt seine Unterstützung für die Thematik u. a.
durch die Übernahme der Schirmherrschaft für den Parlamentarischen Abend
der Christoffel-Blindenmission Deutschland e. V. (CBM) am 11. November
2010 „Entwicklung – all inclusive“ aus.
4. Wie definiert die Bundesregierung die inklusive Gestaltung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit?
Ein inklusiver Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit steht für die
Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere der besonders Benachteiligten
wie Menschen mit Behinderungen, am Entwicklungsprozess und für deren
aktive und gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen.
„Inklusive Entwicklung“ basiert auf der Idee einer „Gesellschaft für alle“, in
der alle Menschen gleichermaßen ihre Potentiale entfalten und entsprechend
ihrer individuellen Fähigkeiten zum Gemeinwohl beitragen und
gesellschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Bei der inklusiven Gestaltung
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verfolgt die Bundesregierung
einen zweigleisigen Ansatz: einerseits die Förderung spezifischer Vorhaben für
Menschen mit Behinderungen, andererseits die Berücksichtigung ihrer Rechte
und Bedürfnisse in Projekten und Programmen aller relevanten Sektoren.
5. Wie definiert die Bundesregierung die barrierefreie Gestaltung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion, auch in der
Entwicklungszusammenarbeit. Hierbei geht es, wie in Artikel 9 der
Behindertenrechtskonvention betont, nicht nur um physische Zugänglichkeit etwa für
Menschen, die einen Rollstuhl benutzen, sondern auch um barrierefreie
Infrastruktur, Kommunikation und Information für Menschen mit sensorischen
Beeinträchtigungen oder Menschen mit geistiger Behinderung. Die Umsetzung von
Drucksache 17/3370 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBarrierefreiheit in der Entwicklungszusammenarbeit sollte progressiv und in
enger Abstimmung mit Partnerinstitutionen- und -organisationen vor Ort
geschehen.
6. Welche Konzepte hat die Bundesregierung zur nachhaltigen Stärkung der
Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit entwickelt?
Die Bundesregierung verpflichtet sich den Zielen eines menschenrechtlich
orientierten, inklusiven Entwicklungsansatzes. Dieser berücksichtigt die
unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen als heterogene
Gruppe – Frauen, Männer, Mädchen, Jungen, ältere Menschen, Jugend,
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und unterschiedlichen
Lebenserfahrungen. Aufbauend auf Erfahrungen in Partnerländern wird an der
Erstellung von Konzepten und Methoden zur nachhaltigen Stärkung bzw. dem
Empowerment von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen
gearbeitet.
Konzepte zur systemischen Beratung von Sozialpolitikprozessen sollen des
Weiteren sicherstellen, dass die verschiedenen Interessen und Bedarfe von
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen schon in den Dialog mit
Partnerregierungen und in die strategische Ausrichtung der Entwicklungsvorhaben
mit einfließen. Ein Beispiel dafür ist die deutsche Unterstützung für das
nationale Konzept für frühkindliche Förderung in Chile, um mittel- wie langfristige
politische Veränderungen in der Sozialpolitik zugunsten der Bildungsförderung
von Kleinkindern mit Behinderungen zu bewirken.
7. Inwiefern berücksichtigt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
konzeptionell die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen als heterogene Gruppe (Frauen und Männer, Kinder, Jugendliche
und Erwachsene, geistig und körperlich behinderte Menschen)?
Vorhaben beispielsweise im Bereich Bildung, Arbeitsmarktintegration und
Soziale Sicherung greifen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen als heterogene Gruppe auf. So unterstützte die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Auftrag des BMZ
2010 unter anderem die internationale Debatte um Inklusion von Menschen mit
geistiger Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit
der Lebenshilfe und Inclusion Europe. In der bilateralen Zusammenarbeit mit
Kambodscha werden die speziellen Bedürfnisse und Dienstleistungen von/für
ältere Menschen mit und ohne Behinderungen im Bereich der sozialen
Absicherung im Krankheitsfall untersucht (siehe auch Antwort zu Frage 6).
8. a) Wie werden Menschen mit Behinderungen und deren Verbände in
Projekte, die mit Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
gefördert werden, einbezogen?
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen an
der Erstellung, dem Monitoring und der Evaluierung von nationalen
Armutsminderungsstrategien (Poverty Reduction Strategy Papers – PRSP) wurde in
Kambodscha, Vietnam und Tansania gefördert. Deutschland unterstützte dabei
die institutionelle Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen und die
Förderung ihrer aktiven Beteiligung in PRSPs Prozessen. Dies passierte durch die
koordinierte Zusammenarbeit zwischen deutschen
Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Disabled Peoples’ Organizations
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3370(DPOs). Die Initiativen zeigten gute Erfolge im Empowerment von lokalen
Selbsthilfegruppen, in der Förderung institutioneller
Finanzmanagementkompetenzen und der Koordinierung der Arbeit zwischen DPOs und lokalen
Verwaltungsstellen (siehe auch Antwort zu Frage 8b).
b) Wie werden Menschen mit Behinderungen und deren Verbände von
Anfang an in die Situationsanalyse, Planungsphase und
Implementierung der Projekte integriert?
In behindertenspezifischen und inklusiven Vorhaben wird ein besonderes
Augenmerk darauf gerichtet, dass Menschen mit Behinderungen und deren
Verbände als aktive Akteure in allen Phasen des Vorhabens eingebunden sind. In
behindertenspezifischen und inklusiven Vorhaben wird ein besonderes
Augenmerk darauf gerichtet, dass Menschen mit Behinderungen und deren Verbände
als aktive Akteure in allen Phasen des Vorhabens eingebunden sind.
So wurden etwa im Projekt „Katastrophenpräventiver Wiederaufbau und
Stabilisierung der Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung unter der besonderen
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen“ in Haiti Menschen mit
Behinderungen bereits in der Planungsphase mit einbezogen. Die Prüfmission
für das Neuvorhaben wurde von einem Experten für Inklusion begleitet. Vor
Ort wurden Gespräche mit behinderten Menschen und Behindertenverbänden
geführt, um ihre Sichtweisen in die Situations- und Bedarfsanalyse mit
einzubeziehen. Während der Implementierung des Vorhabens werden lokale
Behindertenorganisationen gestärkt, um sich wirksamer in den Wiederaufbauprozess
von Haiti einzubringen. Bei dem Projekt wird darauf geachtet, dass sämtliche
Aktivitäten des Vorhabens auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich
sind.
c) Wie sind Menschen mit Behinderungen und deren Verbände an der
Durchführung der Projekte beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 8b.
9. In welchen Bereichen fördert die Bundesregierung Projekte zur Integration
von Menschen mit Behinderungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) verfolgte zweigleisige Ansatz impliziert, dass die Belange von
Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in allen Bereichen der
Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. In vielen Vorhaben der bilateralen
Zusammenarbeit sind Projektkomponenten im Bereich Behinderung integriert,
die aber nicht einzeln erfasst und monetär bewertet werden. Eine Auflistung von
Projekten, die spezifisch die Integration von Menschen mit Behinderungen
fördern, trägt daher nur einem Teil des Engagements des BMZ zu diesem
Thema Rechnung. Im Jahr 2009 förderte das BMZ über den Titel für private
Träger 22 Projekte spezifisch für Menschen mit Behinderungen in 17
verschiedenen Ländern mit einem Gesamtvolumen von rund 4 Mio. Euro, überwiegend
in den Sektoren Gesundheit und Bildung. Im Rahmen der bilateralen
technischen Zusammenarbeit fördert das BMZ derzeit behindertenspezifische
Projekte in Usbekistan (Bildung und Arbeitsmarkt), Chile (frühkindliche Bildung),
Kambodscha (Gesundheit und Soziale Sicherung) und Haiti
(Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe).
Drucksache 17/3370 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union und in
multilateralen Institutionen für die Berücksichtigung der Belange von
Menschen mit Behinderung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ein?
Die Bundesregierung unterstützt aktiv einen baldigen Beitritt der EU zur VN-
Behindertenrechtskonvention, um den Schutz der Rechte von Menschen mit
Behinderungen auch auf EU-Ebene optimal implementieren zu können.
Zudem hat die Bundesregierung entscheidend dazu beigetragen, dass im neuen
„Europäischen Rahmen für Menschen mit Behinderungen“ der Themenbereich
„Internationale Zusammenarbeit“ gemäß Artikel 32 der VN-
Behindertenrechtskonvention verankert wurde. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Sinne
außerdem die Berücksichtigung der Entwicklungszusammenarbeit in der
geplanten Strategie zu Menschen mit Behinderungen der EU-Kommission.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben im
Kontext der Vereinten Nationen ein; sowohl in den einschlägigen
Menschenrechtsgremien des Menschenrechtsrates, bei Verhandlungen in der
Generalversammlung als auch im humanitären Bereich. So hat die Bundesregierung maßgeblich
dazu beigetragen, dass der Exekutivausschusses des Hohen
Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) bei seiner Jahressitzung Anfang
Oktober 2010 Schlussfolgerungen zum Thema Schutz und Hilfe für
Flüchtlinge, Vertriebene und Staatenlose mit Behinderungen angenommen hat.
11. Wird das Entstehen von Behinderungenen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit präventiv angegangen?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Prävention von Behinderungen wird beispielsweise durch Maßnahmen in den
Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung, Katastrophenprävention sowie
entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe, aber auch allgemein durch
Maßnahmen zu Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten
betrieben. Besonders zu nennen sind Maßnahmen zur Mütter- und
Kindergesundheit, HIV/Aids-Prävention, die Anreicherung von Speiseöl mit Vitamin A
und frühkindliche Bildungsförderung.
12. Inwieweit sensibilisieren Akteure der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit öffentliche Institutionen für die Bedarfe von Menschen mit
Behinderungen?
Das BMZ hat im April 2010 zum ersten Mal zu einem Runden Tisch „Inklusion
von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit“
eingeladen, um relevante öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen
und Organisationen für das Thema zu sensibilisieren und zu einem Austausch
über das Thema anzuregen. Der Runde Tisch wird am 2. November 2010 zum
zweiten Mal stattfinden.
13. Wie und mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern arbeitet die
Bundesregierung zusammen, um Konzepte und Maßnahmen zur
Inklusion der Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, die auf die
Bedingungen in den Partnerländern zugeschnitten sind?
Die deutsche Entwicklungspolitik ist grundsätzlich partnerorientiert und
arbeitet immer mit konkret auf die Partnerländer zugeschnittenen Ansätzen. Hierbei
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3370kommt in vielen Vorhaben ein Mehrebenenansatz zur Geltung, der sicherstellt,
dass in den Partnerländern sowohl auf systemischer wie auch auf
Zielgruppenebene gearbeitet wird. Im Bereich Inklusion behinderter Menschen arbeitete die
Bundesregierung bisher u. a. mit Mazedonien und Albanien (nationale
Sozialgesetzgebungen) zusammen. Aktuell besteht eine erfolgreiche Zusammenarbeit
mit Chile im Bereich der inklusiven frühkindlichen Erziehung.
14. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit Regionalorganisationen
ab, um sie darin zu unterstützen, Menschen mit Behinderungen eine
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen der
Gemeinsamen Afrika-EU Strategie (Joint African-EU Strategy) und hier der MDG-
Partnerschaft das Thema Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema
behandelt wird. Im zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie, der im
November 2010 verabschiedet werden soll, ist das Thema daher explizit
aufgenommen und findet sich in den Themenfeldern der MDG-Partnerschaft
Ernährungssicherung, Bildung, Gesundheit wieder.
15. Wie arbeitet die Bundesregierung mit internationalen
Nichtregierungsorganisationen wie Handicap International e. V., der Christoffel-
Blindenmission e. V. (CBM) und der Deutschen Lepra- und Tuberkulosehilfe
e. V. (DAHW) zusammen?
Die Bundesregierung arbeitet auf vielfältige Weise mit auf Behinderung und
Entwicklung spezialisierten Nichtregierungsorganisationen (NROen)
zusammen. Ein regelmäßiger politischer Austausch findet im Rahmen des vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung neu
initiierten Runden Tisches statt. Weiterhin entsendet die Christoffel-
Blindenmission Deutschland e.V. (CBM) seit rund vier Jahren eine Mitarbeiterin an die
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH mit dem Ziel,
die Inklusion behinderter Menschen in der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit maßgeblich zu verbessern. Auf der Ebene von Vorhaben fand eine
intensive Zusammenarbeit mit Handicap International und CBM im Rahmen des
Projekts „Making PRSP Inclusive“ statt. Dabei förderte das BMZ die
Entwicklung eines Handbuch zum Thema, das von den NROen in verschiedenen
Ländern angewandt wurde. Dieser Prozess unterstützte Disabled People’s
Organizations (DPOs) darin, das Thema Behinderung in die Prozesse der
Armutsbekämpfungsstrategien der Pilotländer einzubringen.
Beim deutschen Beitrag zum Wiederaufbau Haitis wird von CBM eine
behinderungsspezifische Komponente implementiert, die komplementär ist zu den
anderen, inklusiv gestalteten Komponenten des Vorhabens (vgl. Antwort zu
Frage 26a).
Das Auswärtige Amt fördert aus Mitteln der Humanitären Hilfe ein
Katastrophenvorsorge-Projekt von Handicap International in Indonesien (vgl. Antwort
zu Frage 25).
16. Wie arbeitet die Bundesregierung mit Disabled People’s Organisations
(DPOs) zusammen?
Disabled People’s Organizations (DPOs) gehören für die Bundesregierung
selbstverständlich zu den Organisationen, die als Ansprechpartner regelmäßig
in den politischen Dialog einbezogen werden, wenn es um das Thema
Behinderung geht.
Drucksache 17/3370 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDPOs werden regelmäßig zu den Sitzungen des Runden Tisches im BMZ
eingeladen. Im politischen Dialog mit internationalen Partnern hat sich das BMZ
maßgeblich an der Entstehung der Global Partnership on Disability and
Development (GPDD) beteiligt. Die erste Mitgliederversammlung fand im Mai 2008
in der Zentrale der GTZ in Eschborn statt. GPDD ist ein weltweiter
Zusammenschluss von DPOs, Regierungen, bilateralen und multilateralen Gebern,
Agenturen der Vereinten Nationen, NROen, nationalen und internationalen
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, der die ökonomische und soziale
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern fördert.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit in Bezug
auf die Erreichung der MDGs?
Die Bundesregierung misst der Inklusion behinderter Menschen in die MDGs
einen hohen Stellenwert zu. Wie bereits im BMZ-Politikpapier „Behinderung
und Entwicklung“ von 2006 festgestellt wurde, hat sich die Erkenntnis
durchgesetzt, dass eine Erreichung der Ziele ohne die Berücksichtigung der Bedarfe
behinderter Menschen und die Förderung ihrer Rechte nicht möglich sein wird.
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in deutschen Maßnahmen zur
Erreichung der MDGs Menschen mit Behinderungen angemessen
berücksichtigt werden?
Die Millenniumserklärung und die MDGs sind der Referenzrahmen für die
deutsche Entwicklungspolitik. In diesem Sinne sind alle Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnern auf die Erreichung der
MDGs und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet.
Um die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Konzeption und
Umsetzung von entwicklungspolitischen Maßnahmen sowohl auf Ebene der
Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnern als auch auf Ebene der
Partnerländen angemessen berücksichtigen zu können, unterstützt die Bundesregierung
nationale wie internationale Anstrengungen zur Verbesserung der statistischen
Datenlage. Diese ermöglichen die Gestaltung von gezielten Politiken vor Ort
sowie ihr Monitoring.
19. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 32 der UN-
Behindertenrechtskonvention wird die Bundesregierung ergreifen?
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK), also
auch von Artikel 32, werden derzeit in einem partizipativen Prozess mit der
Zivilgesellschaft erarbeitet. Am 4. November 2010 wird hierzu ein
Maßnahmenkongress im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfinden, bei
dem auch ein Diskussionsforum zum Thema „Internationale Zusammenarbeit“
angeboten wird. Die Bundesregierung nimmt die Beteiligung der
Zivilgesellschaft an der Umsetzung der BRK ernst und möchte den Ergebnissen des
Kongresses nicht vorgreifen.
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie
„Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“
und insbesondere aus den dort genannten Handlungsempfehlungen?
Die Bundesregierung ist erfreut, dass zentrale Handlungsempfehlungen der
Studie bereits umgesetzt werden konnten und stellt fest, dass die in der Vorbe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3370merkung der Fragesteller geäußerten Befürchtungen, hier seien noch keine
konkreten Umsetzungsschritte erfolgt, unbegründet sind. So wurde unter anderem
ein Runder Tisch zu Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit
eingeführt, der am 2. November 2010 zum zweiten Mal stattfinden wird. Mit dem
Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“, welches das BMZ bei der
GTZ in Auftrag gegeben hat, wurde ein zentrales Anliegen der Studie zeitnah
aufgegriffen. Die empfohlene enge Partnerschaft mit anderen Gebern wird u. a.
durch einen intensiven fachlichen Austausch etwa mit AusAID, aber auch
durch aktive Teilnahme am „International Donor Forum“ der Global
Partnership for Disability and Development umgesetzt. Die Bundesregierung nutzt,
wie in der Studie empfohlen, ihre Stimme in Gremien und Ausschüssen von
multilateralen Organisationen, um das Thema Behinderung voranzutreiben, so
unter anderem bei UNHCR oder der VN-Generalversammlung. Die
Bundesregierung hat die Kandidatur von Prof. Theresia Degener als unabhängiger
Expertin in den Ausschuss der VN-Behindertenrechtskonvention aktiv
unterstützt und ist erfreut, dass Prof. Theresia Degener gewählt wurde.
21. Wie wurde die Situation von Menschen mit Behinderungen in der
Berichterstattung zum MDG-Gipfel der Vereinten Nationen im
September 2010 berücksichtigt?
Der Bericht des VN-Generalsekretärs „Keeping the promise: realizing the
Millennium Development Goals for persons with disabilities towards 2015 and
beyond“ (A/65/173) vom 27. Juli 2010 reflektiert den Stand der MDG-
Erreichung für Menschen mit Behinderungen. Außerdem empfiehlt der Bericht
Maßnahmen zur beschleunigten MDG-Zielerreichung. Zahlreiche
Empfehlungen des Berichts sind in das Abschlussdokument (A/64/L.72) des
zurückliegenden MDG-Gipfels der Vereinten Nationen eingegangen. Die Belange von
Menschen mit Behinderungen werden darin explizit wie auch implizit im
Rahmen der Einlassungen zu besonders vulnerablen Gruppen berücksichtigt (vgl.
Paragraph 28: „… the poor and those living in the most vulnerable situations,
including persons with disabilities, …“). Konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sowie vulnerabler
Gruppen allgemein finden sich insbesondere in der Aktionsagenda des
Abschlussdokuments (§ 36 ff.).
Auch im Rahmen der Arbeiten der Sozialentwicklungskommission ist diese
Thematik von besonderer Bedeutung und es wird regelmäßig an Fortschritten
für diesen Bereich gearbeitet.
22. Wird die Bundesregierung die im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes
zur Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen genannten zwölf Handlungsfelder – „Kindheit“,
„Arbeit“, „Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege“, „Frauen“,
„Lebenslanges Lernen (Bildung)“, „Freizeit und Kultur“, „Ehe, Familie und
Partnerschaft“, „Gesellschaftliche und politische Teilhabe“, „Mobilität“,
„Alter“, „Wohnen und Bauen“ und „Freiheit, Schutz, Sicherheit“ – um
ein dreizehntes Handlungsfeld „Internationale Zusammenarbeit“
ergänzen?
Wenn ja, wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Handlungsfeld
„Internationale Zusammenarbeit“ gleichberechtigter Teil neben den zwölf
definierten Handlungsfeldern sein wird?
Wenn nein, warum nicht?
Die Planungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum
Aktionsplan sehen ein eigenes Kapitel zur internationalen Zusammenarbeit vor.
Drucksache 17/3370 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThematisiert werden sollen hier unter anderem Fragen der
Entwicklungszusammenarbeit, der Zusammenarbeit auf Ebene der EU und anderen multilateralen
Organisationen sowie sonstige Möglichkeiten der bilateralen Zusammenarbeit.
Auf einer Fachtagung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am
4. November 2010 „Teilhabe braucht Maßnahmen – konkrete Projekte und
Aktionen für die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention“ werden
Vorschläge für Maßnahmen auf dem Gebiet der internationalen
Zusammenarbeit im Rahmen eines eigenen Forums diskutiert. Das BMAS steht bei der
Entwicklung des Aktionsplans in diesem Themenbereich in engstem Kontakt
mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung.
23. Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie hoch
der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern
prozentual an der Gesamtbevölkerung ist?
Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Zahlen zum Anteil von Menschen
mit Behinderungen in Entwicklungsländern. Die in der internationalen
Gemeinschaft üblichen Zahlen, die auch die Bundesregierung benutzt, gehen
davon aus, dass etwa 10 Prozent der Weltbevölkerung eine Behinderung haben,
etwa 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern. Die grundsätzliche
Problematik der mangelnden Datenlage im Bereich Behinderung ist von der
Bundesregierung erkannt.
24. Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viel
Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern
Zugang zu angemessenen präventiven, kurativen und rehabilitativen
Gesundheitsmaßnahmen haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor (siehe auch
Antwort zu Frage 23).
25. Wie findet sich die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der
humanitären Hilfe und in der Entwicklungszusammenarbeit im
Bundeshaushalt wieder?
Wie viel wurde dafür im Jahr 2010 veranschlagt (bitte nach
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Aufgrund krisenabhängiger Mittelvergabe lässt sich der Gesamtbetrag aus dem
Titel 68772 „Humanitäre Hilfe und Humanitäres Minenräumen“ (im Jahre
2010 Ansatz 96 Mio. Euro), der Menschen mit Behinderungen im Bereich der
Nothilfe zu Gute kommt, nicht einzeln beziffern.
Innerhalb des Titels zur Humanitären Hilfe wird in den Schwerpunktbereichen
Katastrophenvorsorge sowie Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der
Haushaltsaufstellung und Mittelbeantragung berücksichtigt, dass regelmäßig ein
Teil der Haushaltsmittel für Projekte bereitgestellt wird, die die Belange von
Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigen. Belegen lässt sich
dies anhand von Beispielen bei der Umsetzung des Haushaltsplans. Speziell auf
Kinder mit Behinderungen in der Katastrophenvorsorge ausgerichtet sind die
Projekte 15/08 Arbeiter-Samariter-Bund, Indonesien, in Höhe von 143 000 Euro
und 15/10 Handicap International, Indonesien, in Höhe von 194 000 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3370Im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden
Haushaltsmittel für die Belange von Menschen mit Behinderungen im laufenden
Haushaltsjahr gemäß folgender Aufstellung verwendet:
1 Aus dem Haushaltstitel 687 74 „Stabilitätspackt Südosteuropa“.
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (inklusive der
entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe) werden nach den OECD/DAC-Kritierien
erfasst, die eine Ausweisung von Mitteln nach speziellen Zielgruppen wie etwa
Menschen mit Behinderungen nicht vorsehen. Insofern stehen keine
spezifischen Daten zur Verfügung, wie viel im Jahr 2010 für die Inklusion von
Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
(inklusive der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe) zur Verfügung
gestellt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
26. Wie versucht die Bundesregierung, bei ihren Hilfsmaßnahmen in
humanitären Notsituationen Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen?
Im Bereich der Humanitären Hilfe hat das Auswärtige Amt die
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen explizit in seine
Förderleitlinien aufgenommen. Im Rahmen der Projektbewilligung in Krisengebieten
finden die Belange von Menschen mit Behinderungen dementsprechend
besondere Berücksichtigung (ein Entscheidungskriterium bei der
Projektbewilligung).
Ebenso werden bei Programmen des BMZ im Bereich der
entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe die Belange von Bevölkerungsgruppen mit
besonderen Bedürfnissen sowohl in Förderkonzepten und Förderanträgen als
auch in der Umsetzung explizit berücksichtigt.
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um einen inklusiven und
barrierefreien Wiederaufbau in Haiti so weit wie möglich
voranzutreiben?
In der akuten Nothilfe ist es kaum möglich, Einfluss auf den strukturellen
Wiederaufbau zu nehmen. Menschen mit Behinderungen finden aber auch bei den
humanitären Hilfsmaßnahmen als eigene Zielgruppe eine besondere
Berücksichtigung. In Haiti ist dies im Rahmen eines Projekts „Erstversorgung von
Verletzten und Menschen mit Behinderungen mit orthopädischen Hilfsmitteln“
(orthopädische Containerwerkstatt) erfolgt.
Die Projekte der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe in Haiti
berücksichtigen gezielt die Belange von behinderten Menschen. So werden in
Haiti die von Deutschland finanzierten Not- und Übergangshäuser baulich be-
Land Betrag
Sri Lanka zz. in Planung, Durchführung noch 2010 100 000,00 Euro
Kolumbien teilweise in Planung, Durchführung noch 2010 200 000,00 Euro
60 000,00 Euro
Bosnien und Herzegowina zz. in Planung, Durchführung
noch 20101
100 900,00 Euro
Somalia (Somaliland) zz. in Planung, Durchführung noch
2010
55 170,00 Euro
DR Kongo zz. in Planung, Durchführung noch 2010 19 000,00 Euro
Summe 535 070,00 Euro
Drucksache 17/3370 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodereits für eine behindertengerechte Nutzung vorbereitet und im Bedarfsfall
barrierefrei gestaltet (Gesamtbetrag für alle Unterkünfte 7 Mio. Euro).
Im Auftrag des BMZ arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in Haiti eng mit der Christoffel-Blindenmission
Deutschland e. V. (CBM) zusammen. Die Expertise der CBM wird im Projekt
„Katastrophenpräventiver Wiederaufbau und Stabilisierung der
Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung unter der besonderen Berücksichtigung von
Menschen mit Behinderungen“ genutzt, um die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen an den Maßnahmen sicherzustellen. Die an die CBM im Unterauftrag
vergebene Projektkomponente beläuft sich auf 300 000 Euro.
Ferner fördert das BMZ ein Projekt der Johanniter Unfallhilfe im Wert von
675 000 Euro, bei dem unter anderem eine voll funktionsfähige
Rollstuhlwerkstatt etabliert werden soll. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, ein
permanentes Rehabilitationszentrum (mit einer orthopädischen Werkstatt, einer
Rollstuhlwerkstatt sowie einer kleinen physiotherapeutischen und einer
psychosozialen Abteilung) mit einem Referenzsystem zu weiterführenden Diensten zu
errichten.
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Hilfsmaßnahmen in
Pakistan so barrierefrei wie möglich zu gestalten?
Auch in Pakistan ist es in der akuten Notsituation zunächst vordringlich,
lebensrettende Soforthilfemaßnahmen für alle betroffenen Menschen
umzusetzen. Dennoch wird bereits bei der Auswahl der förderungswürdigen
Soforthilfemaßnahmen im Rahmen der Fluthilfe ein spezielles Augenmerk auf die
Berücksichtigung besonders gefährdeter Personengruppen gerichtet, darunter
Frauen, Kinder, Alte und Menschen mit Behinderungen.
Einige der von der Bundesregierung in Pakistan geförderten
Hilfsorganisationen haben ihre Hilfe ganz gezielt auf die Bedürfnisse spezifischer Zielgruppen
ausgerichtet und tragen dies zum Teil bereits in ihrem Namen, so zum Beispiel
Handicap International. Die Erfahrung dieser Hilfsorganisationen hinsichtlich
der spezifischen Bedürfnisse dieser Personengruppen gewährleistet deren
Berücksichtigung bereits im frühen Stadium der Hilfsmaßnahmen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]