[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5964 –
Beschlagnahme von sogenannten Feindeslisten bei Rechtsterroristen, Neonazis
und Rechtsextremisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder werden bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen
gegen Angehörige der extrem rechten Szene sogenannte Feindeslisten mit
Namen und Einrichtungen politischer Gegnerinnen und Gegner gefunden. Das
Sammeln von Informationen dient in der rechtsextremen Szene der
mittelbaren und unmittelbaren Vorbereitung von Angriffen. In den 90er-Jahren ging
dieses Vorgehen in der „Anti-Antifa“-Strategie der Szene auf. Betroffene
kritisierten mehrfach die Sicherheitsbehörden, weil diese sie nur unzureichend
informieren und schützen und außerdem die Bedrohungslage relativieren
würden (vgl.
www.antifainfoblatt.de/artikel/die-aktivit%C3%A4ten-der-%C2%B
Banti-antifa%C2%AB,
http://www.taz.de/!5405726).
Zuletzt wurden bei sogenannten Reichsbürgern Listen politischer Gegnerinnen
und Gegnern gefunden (vgl.
www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-razzia-
forderungen-103.html).
2018 verfasste das Bundeskriminalamt folgende Einschätzung: „Im Zuge
verschiedener Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes (BKA) im
Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität Rechts wurden eine
Vielzahl von Listen sichergestellt, die Adress-, Personen- und Telefondaten
enthielten. Diese Aufstellungen waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen
und Bewertungen. Dabei haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür
ergeben, dass es sich um „Feindes-“ oder gar „Todeslisten“ handelt. Konkrete
Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf den
diversen Listen befinden, tatsächlich um potenzielle Anschlagsopfer handelt
oder handeln sollte, liegen bisher nicht vor.“ (vgl. Niedersächsischer
Landtag – 18. Wahlperiode, Bundestagsdrucksache 18/1516).
Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag fragte bereits 2018 nach
Feindeslisten bei Rechten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3628).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6255
20. Wahlperiode 30.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 29. März 2023
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt
sein, um eine im Besitz von Rechtsextremen befindliche Liste mit
Namen politischer Gegnerinnen und Gegner als Feindesliste bezeichnen zu
können?
Diese Frage kann in der Pauschalität nicht beantwortet werden. Für jede
Informationssammlung mit Namen politischer Gegnerinnen und Gegner erfolgt eine
Einzelfallprüfung. Diese kann ausschließlich durch die für die gelisteten
Personen örtlich wie auch sachlich zuständige Polizeibehörde unter Einbeziehung
gegebenenfalls vorliegender regionaler Erkenntnisse erfolgen.
2. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen die Soldaten Franco A.,
Maximilian T. und Mathias F. beschlagnahmt wurden?
Auf den im Strafverfahren gegen Franco A. sichergestellten Unterlagen sind
insgesamt 32 Personen oder Einrichtungen verzeichnet, teilweise mit
Doppelnennungen auf verschiedenen Unterlagen.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um vier Listen.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Listen enthalten Daten zu den jeweils ausgeübten Berufen der betroffenen
Personen, zu ihrer Gesinnung aus Sicht des jeweiligen Verfassers sowie zu
ihren persönlichen Verhältnissen, teilweise verbunden mit einer Anschrift.
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Bei den betroffenen Personen und Einrichtungen handelt es sich um politische
Vertreterinnen und Vertreter jüdischer und muslimischer
Glaubensgemeinschaften in Deutschland, Journalistinnen und Journalisten, Publizistinnen und
Publizisten, Politikerinnen und Politiker, Angehörige politischer Parteien,
Rockergruppierungen, Angehörige der rechten und linken Szene sowie – aus Sicht des
jeweiligen Verfassers – um flüchtlingsfreundliche Initiativen, Stiftungen und
Vereine.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Listen wurden bei dem Angeklagten Franco A. und dem ehemaligen
Beschuldigten Maximilian T. gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 2e und 2f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 6b der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3628
verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 2g bis 2i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In zwei Fällen wurden die Listen bei Personen gefunden, die im Zeitpunkt der
Sicherstellung Angehörige der Bundeswehr waren.
3. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder des
„Nordkreuz“-Netzwerks beschlagnahmt wurden?
In den im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder des „Nordkreuz-
Netzwerks“ sichergestellten Datensammlungen sind insgesamt circa 25 000
Personen enthalten.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um sieben Listen in Form von Datensammlungen.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Datensammlungen enthalten Namen und teilweise Geburtsdaten,
Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der betroffenen Personen.
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Bei einem Teil der in den Datensammlungen enthaltenen Personen handelt
es sich um Politiker – vorwiegend der Parteien DIE LINKE., BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der SPD – sowie um Angehörige von Vereinen und
Gewerkschaften. Eine konkrete Aufschlüsselung zu allen in den
Datensammlungen enthaltenen Personen ist aufgrund der Menge nicht möglich.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Datensammlungen wurden bei zwei ehemaligen Beschuldigten gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 3e und 3f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 6b der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3628
verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 3g bis 3i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In einem Fall wurden Datensammlungen bei einer Person gefunden, die im
Zeitpunkt der Sicherstellung Polizeibeamter war, in einem weiteren Fall bei
einem Reservisten.
4. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder des
„Nordbund“-Netzwerks beschlagnahmt wurden?
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 4 bis 4i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen betreffen Ermittlungsverfahren, die von Staatsanwaltschaften der
Länder geführt werden. Zu ihnen nimmt die Bundesregierung aufgrund der
vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung.
5. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder des
„Nordadler“-Netzwerks beschlagnahmt wurden?
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Fragen 5 bis 5d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3f der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21319
verwiesen.
Bei Teilen der in den Datensammlungen und Namenslisten enthaltenen
Personen handelt es sich um Politiker und mutmaßliche Angehörige
zivilgesellschaftlicher Gruppen und „antifaschistischer“ Initiativen, teilweise handelt es
sich auch um Auflistungen von Privatpersonen. Eine konkrete Aufschlüsselung
zu allen in den Datensammlungen enthaltenen Personen ist aufgrund der
Menge nicht möglich.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 5e und 5f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3g der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21319
verwiesen. Die einzelfallbezogene Gefährdungsanalyse unterlag ebenfalls den für
die Gefahrenabwehr zuständigen Landesbehörden.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 5g bis 5i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden keine Datensammlungen bei Personen im Sinne der Fragestellung
gefunden.
6. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder der
„Gruppe S.“ beschlagnahmt wurden?
Auf den im Strafverfahren „Gruppe S.“ sichergestellten (elektronischen)
Unterlagen sind insgesamt 24 359 Personen oder Einrichtungen verzeichnet.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um zwei Listen.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Listen enthalten Namen, teils mit Telefonnummern, E-Mail-Adressen,
Anschriften und persönlichen Verhältnissen der betroffenen Personen.
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Bei den betroffenen Personen handelt es sich um solche des öffentlichen
Lebens und Politiker. Bei einer der Listen, die im Internet frei zugänglich ist und
die weitaus größere Anzahl von Betroffenen enthält (sogenannte 25 000er
Liste), ist eine Zuordnung zu bestimmten Bereichen aufgrund der Menge nicht
möglich.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Listen wurden bei einzelnen Angeklagten auf Mobiltelefonen gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 6e und 6f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7
bis 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/3628 verwiesen. Auch die entsprechenden Gefährdungsbewertungen
erfolgen – nach einer ersten Sichtung und Einschätzung durch das
Bundeskriminalamt (BKA) – einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und länderspezifischen Erkenntnisse durch die für die
Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 6g bis 6i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine der Listen wurde bei einem ehemaligen Polizeibeamten gefunden.
7. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen sogenannte
Reichsbürger der „Patriotischen Union“ beschlagnahmt wurden?
Der Begriff „Patriotische Union“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es
wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf diejenige mutmaßliche
Vereinigung von Personen bezieht, gegen die der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) am 7. Dezember 2022 Exekutivmaßnahmen vollzogen
hat. Im Zuge der dortigen Ermittlungen wurden Datensammlungen festgestellt,
auf denen 50 Personen verzeichnet sind.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um drei Datensammlungen.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Die Fragen 7b und 7c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In einer Datensammlung sind Namen von hochrangigen Bundes- sowie
Landespolitikerinnen und -politikern aufgeführt. Eine zweite aufgefundene
Sammlung enthält öffentlich zugängliche Namen und Anschriften von Politikerinnen
und Politikern und deren Wahlkreisbüros sowie Namen und Anschriften von
Ärztinnen und Ärzten und deren Praxen. Eine dritte Sammlung enthält Daten
zu Personen, die im näheren Umkreis des Verfassers wohnhaft waren, und die
in verschiedene „Gefährlichkeitsstufen“ eingeteilt wurden.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Datensammlungen wurden bei einer zuvor in einem anderen Verfahren als
Zeuge durchsuchten Person, die im vorliegenden Verfahren Beschuldigter ist,
und bei zwei anderen Beschuldigten gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 7e und 7f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5481 verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 7g bis 7i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In zwei Fällen wurden die Datensammlungen bei ehemaligen Angehörigen der
Bundeswehr gefunden. In zwei Fällen wurden Datensammlungen bei
Reservisten gefunden.
8. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder der
„Patriotischen Vereinigung“ beschlagnahmt wurden?
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 8 bis 8i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der GBA führt keine Ermittlungen gegen Angehörige einer „Patriotischen
Vereinigung“. Er hat allerdings im Januar 2023 gegen Personen, die einer
Gruppierung angehörten, welche zum Teil aus radikalisierten Teilnehmern der
Telegram-Chatgruppe „Vereinte Patrioten“ hervorgegangen ist, vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage wegen des Verdachts der
Bildung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Tatvorwürfe erhoben.
Bei den diesbezüglichen Ermittlungen wurden keine Datensammlungen im
Sinne der Fragen 8 bis 8i aufgefunden.
9. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder der
„Neigungsgruppe G.“ beschlagnahmt wurden?
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 9 bis 9i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen betreffen Ermittlungsverfahren, die von Staatsanwaltschaften der
Länder geführt werden. Hierzu nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom
Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung.
10. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder der
„Atomwaffendivison“ beschlagnahmt wurden?
Auf einer Liste, die anlässlich von Ermittlungen gegen Mitglieder der
„Atomwaffendivision Deutschland“ aufgefunden wurde, sind insgesamt 24 521
Personen oder Einrichtungen verzeichnet.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um eine Liste.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Liste enthält Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Anschriften.
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Die betroffenen Personen entstammen der Kundendatei eines Versandhandels
(„Impact‑Mail‑Order“) aus dem Januar 2015.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Liste wurde bei einem Beschuldigten auf einem elektronischen Datenträger
gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 10e und 10f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6e und 6f verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 10g bis 10i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Liste wurde bei einem ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden.
11. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen den ehemaligen
Bundeswehrsoldaten Tim F. beschlagnahmt wurden?
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
b) Welche Daten enthielten die Listen?
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 11 bis 11i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen betreffen Ermittlungsverfahren, die von Staatsanwaltschaften der
Länder geführt werden. Hierzu nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom
Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung.
12. Wie viele Personen oder Einrichtungen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt auf allen Namenslisten und Stadtplänen
verzeichnet, die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder von
„Knockout 51“ beschlagnahmt wurden?
Auf Listen, die anlässlich der Ermittlungen gegen Mitglieder der Vereinigung
„Knockout 51“ aufgefunden wurden, sind insgesamt 24 533 Personen oder
Einrichtungen verzeichnet.
a) Um wie viele Listen handelt es sich in diesem Zusammenhang?
Es handelt sich um drei Listen.
b) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Listen enthalten Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anschriften,
Fahrzeugkennzeichen und Fahrzeugtypen.
c) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Die betroffenen Personen entstammen der Kundendatei eines Versandhandels
(„Impact‑Mail‑Order“) aus dem Januar 2015. Die Daten der weiteren Listen
betreffen Beteiligte eines Strafverfahrens.
d) Wo wurden diese Listen gefunden?
Die Listen wurden bei einem Beschuldigten auf elektronischen Datenträgern
gefunden.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 12e und 12f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6e und 6f verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 12g bis 12i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden keine Datensammlungen bei Personen im Sinne der Fragestellung
gefunden.
13. In wie vielen weiteren Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 Listen mit Namen und/oder Einrichtungen bei
Rechtsextremen oder sogenannten Reichsbürgern gefunden (bitte Fälle auflisten)?
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8
bis 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/3628 verwiesen. Eine automatisierte statistische Erhebung
hinsichtlich der hier in Bezug genommenen „Listen“ findet somit nicht statt. Eine
bundesweite Erfassung derartiger Datensammlungen erfolgt – unter
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit
personenbezogenen Daten – hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihres
Inhalts nur dann, wenn diese zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung von
länderübergreifender beziehungsweise bundesweiter Bedeutung sind/waren und vom
BKA einer Gefährdungsbewertung unterzogen worden sind. Mit Stand 3.
Januar 2023 sind dem BKA 16 Informationssammlungen in den
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- sowie -sonstige
Zuordnung- bekannt geworden. Eine dezidiertere Auswertung im Sinne der
Fragestellungen ist nicht möglich.
Im Zuständigkeitsbereich des GBA wurden in zwei weiteren
Ermittlungsverfahren Listen und eine auf einem elektronischen Datenträger geführte
Sammlung mit Namen und Einrichtungen gefunden.
a) Wie viele Personen und/oder Einrichtungen befanden sich jeweils auf
diesen Listen?
Die in den genannten Verfahren des GBA gefundenen Listen und die
elektronische Sammlung von zahlreichen Einzeldokumenten beinhalten Angaben zu
insgesamt 196 Personen und 22 Einrichtungen.
b) Wo wurden die Listen gefunden?
Die Listen und die Sammlung in den genannten Verfahren des GBA wurden bei
den jeweiligen Beschuldigten gefunden.
c) Welche Daten enthielten die Listen?
Die Listen und die Sammlung in den genannten Verfahren des GBA enthalten
in jeweils unterschiedlicher Zuordnung unter anderem Namen, Geburtsdaten,
Anschriften, dienstliche und private Telefonnummern, Angaben zu beruflichen
oder politischen Tätigkeiten der betroffenen Personen sowie deren privaten
Mitgliedschaften in Vereinen. Teilweise enthält die Sammlung auch Angaben
zur Herkunft der Betroffenen oder zu ihrer Religionszugehörigkeit.
d) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
Bei den betroffenen Personen der Listen und Sammlung in den genannten
Verfahren des GBA handelt es sich überwiegend um Vertreterinnen und Vertreter
der politischen Parteien oder religiöser Einrichtungen, Studentenvertreterinnen
und Studentenvertreter, Journalistinnen und Journalisten; betroffen sind zudem
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei- und Zollbehörden, Behörden der
Kommunal- und Finanzverwaltung, die öffentlich‑rechtlichen Rundfunkanstalten,
die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich‑rechtlichen Rundfunkanstalten und
einen Getränkemarkt sowie für diese Institutionen tätige Personen und einen
Notar.
e) Wurden die Personen und Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
Die Fragen 13e und 13f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6e und 6f verwiesen.
g) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gefunden?
h) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei gegenwärtigen oder
ehemaligen Polizistinnen und Polizisten gefunden?
i) In wie vielen Fällen wurden die Listen bei Reservistinnen und
Reservisten gefunden?
Die Fragen 13g bis 13i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden in den genannten Verfahren des GBA keine Datensammlungen bei
Personen im Sinne der Fragestellung gefunden.
14. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2019 Listen mit Namen und/oder Einrichtungen bei Rechtsextremen oder
sogenannten Reichsbürgern online festgestellt (bitte Fälle auflisten)?
a) Wie viele Personen und/oder Einrichtungen befanden sich jeweils auf
diesen Listen?
b) Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Server, auf
denen die entsprechenden Inhalte gehostet werden?
c) Welche Daten enthielten die Listen?
d) Aus welchen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, antifaschistische
Initiativen, Journalismus, Bundespolitik etc.) kommen die
betroffenen Personen und Einrichtungen?
e) Wurden die Personen und/oder Einrichtungen informiert?
f) Welche Stellen beurteilten die von dieser Sammlung ausgehende
Gefährdung?
g) In wie vielen Fällen konnten die Urheberinnen und Urheber ermittelt
werden?
h) In wie vielen Fällen waren die Urheberinnen und Urheber
gegenwärtige oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr?
i) In wie vielen Fällen waren die Urheberinnen und Urheber
gegenwärtige oder ehemalige Polizistinnen und Polizisten?
j) In wie vielen Fällen waren die Urheberinnen und Urheber
Reservistinnen und Reservisten?
Die Fragen 14 bis 14j werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit September 2021 wegen „gefährdenden Verbreitens
personenbezogener Daten“ (§ 126a des Strafgesetzbuchs) geführt?
a) In wie vielen Fällen konnten Beschuldigte ermittelt werden?
b) In wie vielen Fällen wurden diese verurteilt?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem PMK stellt das
tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur
Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch
die Länder sogenannten „Themenfeldern“ (unter anderem dem
Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische
Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“
abgebildet. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-,
PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse
Ideologiesubsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (bis zum
31. Dezember 2022 bezogen auf die Tatzeit: PMK -nicht zuzuordnen-) zu
wählen.
Fallzahlen und Ermittlungsverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem
Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet
werden. Auf der anderen Seite können mehrere Lebenssachverhalte in einem
Verfahren zusammengefasst werden.
In der beigefügten Tabelle werden politisch motivierte Straftaten mit Nennung
§ 126a des Strafgesetzbuches (StGB) als Zähl- beziehungsweise als
Nebendelikt dargestellt (Abfragedatum: 15. März 2023). Als Zähldelikt wird der in
einem Fall einschlägige Straftatbestand geführt. Sind in einem Fall mehrere
Straftatbestände einschlägig, so zählt vorrangig, welche Straftat die höchste
Deliktqualität („Terrorismus“ vor „Politisch motivierter Gewaltkriminalität“
vor „Politisch motivierter Kriminalität“ vor „Staatsschutzkriminalität ohne
explizite politische Motivation“) aufweist. Bei derselben Deliktsqualität ist
Zähldelikt die Straftat mit der höchsten Strafandrohung. Die weiteren
Straftatbestände werden als Nebendelikte geführt.
Fälle mit mindestens einem ermittelten Tatverdächtigen gelten als aufgeklärt.
Im KPMD-PMK werden ausschließlich Tatverdächtige erfasst.
In wie vielen Fällen eine Verurteilung erfolgte, ist in der Fallzahlenanwendung
des BKA automatisiert nicht auswertbar.
Deliktskategorien
nach
Phänomenbereichen
Links Rechts AusländischeIdeologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Nicht
zuzuordnen Summe
Zähldelikt
§ 126a StGB 37 10 11 2 2 49 111
Nebendelikt
§ 126a StGB 6 1 0 0 0 17 24
Gesamtsumme 43 11 11 2 2 66 135
Links Rechts AusländischeIdeologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Nicht
zuzuordnen Summe
Zähldelikt
§ 126a StGB 37 10 11 2 2 49 111
davon aufgeklärt 2 5 6 1 1 27 42
Links Rechts AusländischeIdeologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Nicht
zuzuordnen Summe
Nebendelikt
§ 126a StGB 6 1 0 0 0 17 24
davon aufgeklärt 1 1 0 0 0 14 16
Links Rechts AusländischeIdeologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Nicht
zuzuordnen Summe
Gesamtsumme 43 11 11 2 2 66 135
davon aufgeklärt 3 6 6 1 1 41 58
16. Werden Feindeslisten bzw. Personen und Einrichtungen, die auf
entsprechenden Listen geführt werden, bundeseinheitlich erfasst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]