[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6114 –
Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im
Januar 2023 offiziell 2,61 Millionen Arbeitslose, darunter circa 911 500
Arbeitslose nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie etwa
1,7 Millionen Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
(statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsu
che-Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html).
Einem Artikel von tagesschau.de zufolge bildet die offizielle
Arbeitslosenstatistik aufgrund statistischer Neudefinitionen den realen Stand der
Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht hinreichend ab (
www.tagesschau.de/wirtschaft/konj
unktur/hg-arbeitslosenzahlen-101.html), was die methodische Verlässlichkeit
der Zahlen konterkariert. So werden beispielsweise Bezieher von Bürgergeld
(ehemals Arbeitslosengeld II), die älter als 58 Jahre sind und die mindestens
seit zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
angeboten bekommen haben, nicht in der offiziellen Statistik erfasst. Ebenso fehlen
in der Statistik Personen, die sich arbeitsuchend gemeldet haben, sowie all
jene Arbeitslose, die durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gefördert
werden (z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs, berufliche Fort-
und Weiterbildung) oder vorübergehend krankgeschrieben sind (vgl. ebd.).
Vorgenannte Personengruppen werden von der BA in der Kategorie
„Unterbeschäftigung“ registriert, worunter im weitesten Sinne auch Kurzarbeiter und
Personen in Altersteilzeit fallen (vgl. ebd.).
Die „Unterbeschäftigung“, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch
Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit
berücksichtigt, lag laut BA im Januar 2023 bei 3 455 000 Personen und somit um
rund 839 000 höher als die offizielle Arbeitslosenzahl (statistik.arbeitsagentu
r.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsuche-Arbeitslosigkeit-U
nterbeschaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Darüber hinaus gab es laut
Statistischem Bundesamt 2019 rund 899 000 Menschen in der sogenannten
Stillen Reserve (
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD2
0_397_13231.html). „Unter Stiller Reserve versteht man
Nichterwerbspersonen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig, d. h. innerhalb von zwei
Wochen nicht zur Verfügung stehen, und Nichterwerbspersonen, die aus anderen
Gründen keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich arbeiten würden und für
diese auch verfügbar sind“ (
www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmark
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6671
20. Wahlperiode 03.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 3. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
t/Glossar/stille-reserve.html). „Unterbeschäftigung“ und „Stille Reserve“
bilden neben der Arbeitslosigkeit wesentliche Indikatoren des ungenutzten
Arbeitskräftepotenzials (
www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-
2021/arbeitsmarkt-und-verdienste/329777/ungenutztes-arbeitskraeftepotenz
ial/). Insbesondere für eine längerfristige Prognose des Arbeitskräfteangebotes
ist die sogenannte Stille Reserve ein wichtiger Indikator, der das Bild vom
Arbeitsmarkt vervollständigt (doku.iab.de/forum/2008/Forum2-2008_Fuchs_We
ber.pdf, S. 19).
Mängel bei der Erfassung von Arbeitslosen sind schon länger bekannt, wie die
Kritik des Bundesrechnungshofes im Jahr 2019 zeigte, wonach rund 290 000
Menschen mit einem falschen Status sowie 115 000 Arbeitslose nicht als
solche in der BA-Statistik registriert wurden (
www.focus.de/finanzen/news/kriti
k-vom-bundesrechnungshof-115-000-arbeitslose-nicht-erfasst-jobcenter-mus
s-hartz-iv-empfaenger-neu-zaehlen_id_10592559.html).
In Anbetracht des demographischen Wandels mit seinen multiplen
Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt sowie des akuten
Fachkräftemangels ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, unerwünschte Effekte in der
Arbeitslosenstatistik zu beseitigen und die genaue Zahl der tatsächlich
arbeitslosen Personen in Deutschland festzustellen. Nur auf der Grundlage einer von
methodisch-konzeptionellen Unschärfen bereinigten Arbeitslosenstatistik, die
alle Bestände am Arbeitsmarkt angemessen erfasst, können die
Arbeitsmarktpolitiken der letzten Jahre valide bewertet sowie bislang stille
Arbeitskräftepotenziale identifiziert und durch gezielte Maßnahmen aktiviert werden.
1. Welche Arbeitsdefinition der Begriffe „Unterbeschäftigung“ und „Stille
Reserve“ verwendet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zu den genannten Begriffen gibt es unterschiedliche nationale und
internationale Definitionen, die je nach Kontext von der Bundesregierung verwendet
werden.
Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung ergänzen
die Statistiken zur Arbeitslosigkeit. Mit den verschiedenen Komponenten der
Unterbeschäftigung wird das Defizit an regulärer Beschäftigung dargestellt,
indem auch die Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, in einem
arbeitsmarktbedingten Sonderstatus oder erkrankte Personen abgebildet werden.
Der Begriff und die Komponenten der Unterbeschäftigung werden hier genauer
erläutert: statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Statistik-erklae
rt/Arbeitsuche-Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung-Nav.html.
Nach dem international vereinbarten Labour-Force Konzept der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) wird Unterbeschäftigung als eine Untergruppe der
Erwerbstätigkeit definiert. Sie umfasst alle erwerbstätigen Personen, die den
Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben, für zusätzliche
Arbeitsstunden kurzfristig verfügbar sind und gegebenenfalls unterhalb eines
Arbeitszeitschwellenwertes gearbeitet haben. Eine detaillierte Darstellung dieses
Konzeptes ist hier zu finden:
www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-S
tatis-tik/2006/03/unterbeschaeftigung-labour-force-konzept-032006.pdf.
Das Statistische Bundesamt bildet mit dem Konzept der Stillen Reserve in
Ergänzung zu Erwerbslosen und unterbeschäftigten Personen auf Basis des
Mikrozensus auch Nichterwerbspersonen ab, die grundsätzlich arbeiten würden,
und unterteilt die Stille Reserve in die Kategorien A, B und C. Das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verwendet neben Auswertungen des
Mikrozensus auch Schätzungen und unterteilt die Stille Reserve in „Stille Reserve
im engeren Sinn“ und „Stille Reserve in Maßnahmen“. Darstellungen zur
jeweiligen Abgrenzung finden sich hier:
www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-
Wirtschaft-und-Statistik/2016/06/ungenutztes-arbeitskraeftepotenzial-06201
6.html und doku.iab.de/forschungsbericht/2021/fb0621.pdf.
Im Februar 2023 lag die Arbeitslosigkeit bei 2,62 Millionen Personen und die
Erwerbslosigkeit nach dem ILO-Konzept bei 1,32 Millionen. Ein Vergleich der
Konzepte zur Arbeitslosigkeit (national) und Erwerbslosigkeit (international)
findet sich hier: statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Definitio
nen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Arbeitslosigkeit-Erwerbslosigkeit-N
av.html.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsquote in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie
differenziert nach – insgesamt, alte Bundesländer und neue Bundesländer, sowie
differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
Die erfragten Informationen können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.
Die TOP-8-Asylherkunftsländer umfassen die Länder Afghanistan, Eritrea,
Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.*
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Arbeitslosen insgesamt sowie die Zahl der Arbeitslosen, die sich nicht bei der
Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend und oder arbeitslos gemeldet
haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten
und relativen Zahlen angeben)?
Auswertungen des Mikrozensus zur Zahl der Erwerbslosen nach ILO-
Definition, die sich nach eigenen Angaben nicht arbeitsuchend gemeldet haben,
können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Im Berichtsjahr 2022 haben
sich von den rund 1,37 Millionen Erwerbslosen rund 435 000 Personen weder
arbeitslos noch arbeitsuchend gemeldet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im SGB-II-Bezug in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es rund 3 718 000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist dies ein Rückgang um rund 672 000
Personen oder 15,3 Prozent. Weitere Daten in der gewünschten Differenzierung
befinden sich in Tabelle 2 im Anhang.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in der
Arbeitslosenstatistik gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
im SGB-II-Bezug, die ohne Beschäftigung sind und in der Lage wären,
innerhalb von 15 Tagen eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
Diese Frage wird anhand der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende
der Bundesagentur für Arbeit beantwortet. Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es
rund 1 561 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die arbeitslos gemeldet
waren. Dabei können Arbeitslose eine Beschäftigung von weniger als 15
Wochenstunden ausüben, ohne ihren Arbeitslosenstatus zu verlieren. Sie müssen
den Vorschlägen der Jobcenter zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah
Folge leisten. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist die Zahl der arbeitslosen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um rund 336 000 Personen oder 17,7
Prozent zurückgegangen. Weitere Daten in der gewünschten Differenzierung
können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB-II-Bezug, die aktuell keine Arbeit
suchen und deshalb nicht in der Arbeitslosenstatistik erscheinen, in den
letzten Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt,
EU‑Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II, die dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen
Gründen formal nicht zur Verfügung standen, in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller
Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik
a) nicht als arbeitslos,
b) nicht als arbeitssuchend,
c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend
registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik
a) nicht als arbeitslos,
b) nicht als arbeitssuchend,
c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend
registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden
unterschieden in erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Bei nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich weit
überwiegend um Kinder unter 15 Jahren (November 2022: 97 Prozent). Informationen
zum Arbeitsvermittlungsstatus (arbeitslos arbeitsuchend, nicht arbeitslos
arbeitsuchend oder nicht arbeitsuchend) sind in der Statistik der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügbar, nicht
jedoch für alle Leistungsberechtigten.
In den Arbeitsmarktstatistiken wird zwischen Arbeitsuchenden und
Arbeitslosen unterschieden. Arbeitsuchende sind Personen, die eine
versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei
einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben und die
angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Arbeitslose sind eine Teilgröße
der Arbeitsuchenden. Arbeitsuchende werden dann als arbeitslos gezählt, wenn
sie keine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden/Woche haben, dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen
Maßnahme teilnehmen.
Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es rund 1 113 000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die nicht als Arbeitsuchende, und rund 2 156 000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die nicht als Arbeitslose geführt wurden. Im Vergleich zum
Jahr 2013 entspricht dies jeweils einem Rückgang um rund 101 000 Personen
oder 8,3 Prozent bzw. rund 336 000 Personen oder 13,5 Prozent. Weitere Daten
in der gewünschten Differenzierung können den Tabellen 4 (absolut) und 5
(Anteile) im Anhang entnommen werden.*
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung
freigestellt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in § 10 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, dass Arbeit aus bestimmten Gründen nicht
zumutbar sein kann. Nicht zumutbar sind beispielsweise Tätigkeiten, die die
Pflege von Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden
oder denen ein Schulbesuch entgegensteht. Die Auswertung der
„statusrelevanten Lebenslage“ ermöglicht es, Angaben zur Zahl der erwerbsfähigen Leis-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
tungsberechtigten in diesen Fallkonstellationen zu machen. Von den rund
2 156 000 nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jahresdurchschnitt 2022 befanden sich rund 379 000 in der statusrelevanten
Lebenslage „Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung“ bzw. rund 280 000 in der
statusrelevanten Lebenslage „Erziehung, Haushalt, Pflege“ und galten deshalb als
nicht arbeitslos (dieser Sachverhalt kann im weiteren Sinne als eine
„Freistellung von der Arbeitsvermittlung“ interpretiert werden). Im Vergleich zum Jahr
2013 entspricht dies einer Zunahme um rund 45 000 Personen oder 13,5
Prozent bzw. einem Rückgang von rund 14 000 Personen oder 4,7 Prozent. Weitere
Daten können den Tabellen 6 (absolut) und 7 (Anteile) im Anhang entnommen
werden.*
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller
Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung
freigestellt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
Eine Auswertung des Arbeitsvermittlungsstatus und der statusrelevanten
Lebenslagen ist in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur für
erwerbsfähige Leistungsberechtigte möglich, nicht jedoch für alle
Leistungsberechtigten.
12. In welchen Kategorien der Arbeitslosenstatistik werden nach Kenntnis
der Bundesregierung die von der Arbeitsvermittlung freigestellten
Personengruppen erfasst, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II sind
dies jeweils (bitte jeweils mit absoluten und relativen Zahlen
ausweisen)?
13. Wie viele der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
nach SGB II werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Arbeitslosenstatistik geführt, unter
a) Sonstiges/Unbekannt;
b) Sonderregelung für Ältere,
c) Arbeitsunfähigkeit,
d) Erziehung, Haushalt, Pflege,
e) Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung,
f) in ungeförderter Erwerbstätigkeit,
g) in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
(bitte die absoluten und relativen Zahlen jüngster Stand sowie
differenziert nach Geschlecht angeben)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Als „Freistellung von der Arbeitsvermittlung“ kann man lediglich die
statusrelevanten Lebenslagen „Schule, Studium ungeförderte Ausbildung“ und
„Erziehung, Haushalt, Pflege“ interpretieren (vgl. Antwort zu Frage 10). In den
anderen Fallkonstellationen werden die Vermittlungsbemühungen in der Regel
weiter fortgeführt. Aus Tabelle 8 im Anhang gehen die statusrelevanten Lebens-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
lagen der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hervor,
einschließlich der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sich im
Dezember 2022 (aktuellere Daten liegen nicht vor) in einer dieser Lebenslagen
befanden.* In der Arbeitslosenstatistik werden diese Personen nicht erfasst.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Unterbeschäftigten sowie die Unterbeschäftigtenquote in den letzten zehn Jahren
in Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt,
EU‑Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
Diese Frage wird anhand der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für
Arbeit beantwortet. Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es rund 3 185 000 Personen
in Unterbeschäftigung. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist dies ein Rückgang um
rund 704 000 Personen. Die Unterbeschäftigungsquote betrug im
Jahresdurchschnitt 2022 6,9 Prozent, im Jahr 2013 waren es noch 8,9 Prozent (dies
entspricht einem Rückgang von 2,0 Prozentpunkten). Weitere Daten in der
gewünschten Differenzierung können den Tabellen 9 im Anhang entnommen
werden.*
15. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der
arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung
a) über keinen Berufsabschluss,
b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung,
c) über einen akademischen Berufsabschluss
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht angeben)?
16. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der
arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB III verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung,
a) über keinen Berufsabschluss,
b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung,
c) über einen akademischen Berufsabschluss
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht angeben)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden in der Differenzierung nach Rechtskreis und abgeschlossener
Berufsausbildung im März 2023 kann Tabelle 10 im Anhang entnommen
werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille
Reserve sowie die Stille-Reserve-Quote in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
Die Auswertung des Statistischen Bundesamtes in Tabelle 11 im Anhang weist
Personen der Stillen Reserve sowie die Stille-Reserve-Quote für die Jahre 2012
bis 2021 getrennt nach Geschlecht aus.* Auswertungen nach
Staatsangehörigkeit liegen nicht vor.
18. Wie viele Menschen der sogenannten Stillen Reserve gehörten nach
Kenntnis der Bundesregierung 2022 zur Kategorie jener Personen, die
a) etwa aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von
zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können,
b) zwar verfügbar wären und auch gerne arbeiten würden, aber
momentan keine Beschäftigung suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine
passende Tätigkeit finden zu können,
c) weder eine Beschäftigung suchen noch kurzfristig verfügbar sind,
aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern.
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht und Qualifikationsniveau – ohne Berufsabschluss, mit
abgeschlossener Berufsausbildung, mit akademischem Berufsabschluss –
angeben)?
Die erfragten Informationen können der Auswertung des Statistischen
Bundesamtes in den Tabellen 12 im Anhang entnommen werden.*
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeitskraftpotenziale der
sogenannten Stillen Reserve zu heben, und wenn ja, vermittels welcher
Maßnahmen, und nach welchem Zeitplan?
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
unternommen, um die Arbeitskraftpotenziale der sogenannten Stillen
Reserve zu heben (bitte die ausgeführten Maßnahmen mitsamt den
Aktivierungs- bzw. Vermittlungserfolgen in absoluten und relativen Zahlen pro
Jahr ausweisen)?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und der Leistungen der
Arbeitsförderung ist es, grundsätzlich das Arbeitskräftepotenzial zu heben, auch von
Menschen in der Stillen Reserve. Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung
zielt unter anderem darauf ab, Arbeit attraktiver zu machen und Menschen
dabei zu unterstützen, in verschiedenen Lebensphasen und -situationen die eigene
Arbeitskraft unter guten Rahmenbedingungen einzubringen. Hierbei geht es
nicht nur darum, die Erwerbsbeteiligung in Deutschland zu erhöhen, sondern
auch die individuelle Arbeitszeit, in Richtung einer vollzeitnäheren
Beschäftigung.
Im Abschnitt „Arbeitspotenziale und Erwerbsbeteiligung erhöhen“ der
Fachkräftestrategie werden unter anderem folgende Maßnahmen erwähnt: Das
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die Einführung eines
vereinfachten und unbürokratisch anwendbaren Faktorverfahrens der
Steuerklassen IV/IV und die seit dem Jahr 2019 eingeführte Brückenteilzeit.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der familienbezogenen Leistungen
ist Kern der Strategie zur Erschließung der Arbeitskraftpotenziale,
insbesondere das 5. Investitionsprogramm, das eine Mrd. Euro für 90 000 zusätzliche
Betreuungsplätze bereitstellt, sowie der Ausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder über das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ durch
Investitionsmittel in Höhe von 750 Mio. Euro. Ein weiteres Investitionsprogramm befindet
sich in Planung (2,75 Mrd. Euro). Mit dem KiTa‑Qualitätsgesetz wird der Bund
die Länder in den Jahren 2023 und 2024 zudem bei der Verbesserung der Kita-
Qualität sowie besserer Teilhabe unterstützen und stellt hierfür insgesamt
4 Mrd. Euro bereit. Perspektivisch soll das KiTa-Qualitätsgesetz in ein
Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Gesamtstrategie zur
Fachkräftesicherung in den Erzieherberufen gemeinsam mit den zuständigen Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge entwickeln, um den besonderen
Fachkräftebedarf zu decken, der zur Umsetzung des weiteren qualitativen und
quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung benötigt wird.
Zudem will die Bunderegierung die Anreize zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen ausweiten und Arbeitgeber noch gezielter bei der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Gerade für diese
Personengruppe können auch assistive technische Hilfsmittel eine bessere Integration
in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Langzeitarbeitslose und Personen im verfestigten SGB II-Leistungsbezug
können häufig nicht unmittelbar in Beschäftigungen integriert werden. Eine
nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt wird grundsätzlich durch intensive
Betreuung, Qualifizierung und begleitete Arbeitsaufnahme ermöglicht. Das neue
Bürgergeld unterstützt diesen Ansatz, indem unter anderem die Anreize und
Möglichkeiten für Qualifizierung und Weiterbildung deutlich ausgebaut und
gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die vertrauensvolle
Zusammenarbeit von Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften stärken.
Schließlich kann die Ausschöpfung bestehender Arbeitskräftepotenziale durch
attraktivere Vergütungen gesteigert werden, da mit ihnen auch ein stärkerer
Anreiz zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit einhergeht.
Für ein angemessenes Lohnniveau sind in erster Linie die Sozialpartner
verantwortlich. In den vergangenen Jahren hat es insbesondere bei den
Tarifabschlüssen für den Öffentlichen Dienst überdurchschnittliche Gehaltssteigerungen
gegeben. An diesen Tarifvereinbarungen orientieren sich oftmals auch
Tarifabschlüsse in anderen Bereichen. Das zeigt, was eine starke Sozialpartnerschaft
erreichen kann. Deshalb ist es essentiell, dass die über viele Jahre rückläufige
Tarifbindung auf Seiten der Arbeitgeber sowie der ebenfalls rückläufige
Organisationsgrad auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder
zunimmt. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP sind mehrere Maßnahmen hierzu vereinbart unter anderem soll die
öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen
Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden.
Daneben sorgen der allgemeine gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie
und branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz für einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Wer Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, soll neben der
Sicherung seiner Existenz auch am sozialen und kulturellen Leben teilhaben
und für Unvorhergesehenes im Leben vorsorgen können. Der Mindestlohn
wurde in diesem Verständnis weiterentwickelt und zum 1. Oktober 2022 auf
12 Euro angehoben. Künftig wird wieder die unabhängige
Mindestlohnkommission über die weitere Anpassung beschließen.
21. Wie lange sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschen in der
sogenannten Stillen Reserve sowie den in den Fragen 15 bzw. 16
benannten Unterkategorien im Bereich der Unterbeschäftigung im Durchschnitt
nicht berufstätig (bitte insgesamt und jeweils für die Unterkategorien a,
b, c in den Fragen 15 bzw. 16 ausweisen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie lange Menschen in der
sogenannten Stillen Reserve sind.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
sogenannten Stillen Reserve an allen Nichterwerbspersonen in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht angeben)?
Die Auswertung des Statistischen Bundesamtes in Tabelle 13 im Anhang weist
Nichterwerbspersonen und Personen der Stillen Reserve für die Jahre 2012
bis 2021 getrennt nach Geschlecht aus. * Auswertungen nach
Staatsangehörigkeit liegen nicht vor.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
sogenannten Aufstocker, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I „aufstockende“
Leistungen nach SGB II beziehen sowie die Zahl der sogenannten
Ergänzer, die zusätzlich zu einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit
„ergänzende“ Leistungen nach SGB II erhalten, in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt angeben)?
Diese Frage wird anhand einer kombinierten Auswertung aus der Statistik der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Statistik über das Arbeitslosengeld
beantwortet. Unter den rund 3 718 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
im Jahresdurchschnitt 2022 gab es rund 60 000 Personen, die zugleich
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld) erhielten
(Arbeitslosengeld-Aufstocker); im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 ist dies ein
Rückgang um rund 43 000 Personen oder 41,5 Prozent.
Unter den rund 3 718 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jahresdurchschnitt 2022 gab es rund 813 000 Personen, die Einkommen aus
Erwerbstätigkeit hatten (Einkommens-Aufstocker), das entspricht einem Anteil von
21,9 Prozent. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 ist dies ein Rückgang
um rund 494 000 Personen oder 37,8 Prozent.
Weitere Daten in der gewünschten Differenzierung können Tabelle 14 im
Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
24. Wie hoch wäre nach Schätzung der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit
in Deutschland, würden die als „Ergänzer“ bezeichneten erwerbstätigen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Zahl der Arbeitslosen
hinzuaddiert?
Eine Addition von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und
Arbeitslosen zu einer Gesamtzahl ist nicht sinnvoll, weil es sich um
unterschiedliche Sachverhalte handelt, die dadurch vermischt würden. Zudem kann
es zu Doppelzählungen kommen, weil erwerbstätige Leistungsberechtigte mit
einer Arbeitsstundenzahl von weniger als 15 Wochenstunden auch als
arbeitslos gezählt werden können.
25. Wie viele sogenannte Ergänzer im Bereich des SGB II streben nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht die Ausweitung ihrer
Erwerbstätigkeit an, da sie bereits mit einer ihnen zumutbaren Stundenzahl
mit angemessener Vergütung arbeiten?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele
erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bereich des SGB II aktuell nicht
die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit anstreben.
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Teilzeitbeschäftigten sowie der Vollzeitbeschäftigten in den letzten zehn Jahren in
Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Kinderzahl angeben)?
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten und
Teilzeitbeschäftigten sowie der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den
gewünschten Differenzierungen können Tabelle 15 (absolut und Veränderung)
und Tabelle 16 (Anteile) im Anhang entnommen werden.* Die
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthält keine Daten zur Anzahl der
Kinder von Beschäftigten.
27. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren ihre Teilzeitbeschäftigung in eine
Vollzeitbeschäftigung umgewandelt und umgekehrt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung sowie differenziert nach
Geschlecht und Kinderzahl angeben)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Beschäftigte in den
letzten zehn Jahren ihre Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung
umgewandelt haben und umgekehrt.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Leistungsberechtigten nach SGB II sowie von Leistungsberechtigten nach
SGB III, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht
arbeitsfähig sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
insgesamt angeben sowie differenziert nach Geschlecht ausweisen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie sich die Zahl von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II sowie von Leistungsberechtigten nach
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), die aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen dauerhaft nicht arbeitsfähig sind, in den letzten zehn Jahren
entwickelt hat.
Wer bezogen auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten wegen Krankheit
oder Behinderung nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarkts an fünf Tagen die Woche täglich mehr als drei
Stunden erwerbstätig zu sein, kann allenfalls als Mitglied einer
Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst anspruchsberechtigt
nach dem SGB II sein.
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem
SGB III nur hat, wer – von weiteren Voraussetzungen abgesehen – sich selbst
um eine neue Beschäftigung bemüht und den Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies erfordert grundsätzlich auch, dass
die oder der Arbeitslose über ein entsprechendes gesundheitliches
Leistungsvermögen verfügt. Von diesem Grundsatz sieht das Recht der
Arbeitslosenversicherung begrenzte Ausnahmen vor.
Dies betrifft zum einen die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ (§ 145
SGB III). Sie soll Nachteile für Leistungsberechtigte infolge des gegliederten
Systems der sozialen Sicherung ausschließen. Ziel der Regelung ist es,
Personen, die infolge einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer
Leistungsfähigkeit, die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geforderte Verfügbarkeit
nicht erfüllen (können), bis zur Entscheidung des zuständigen
Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit
wirtschaftlich zu sichern. Typische Anwendungsfälle sind Sachverhalte, in denen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer länger andauernden
Arbeitsunfähigkeit ihren Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft haben
(sogenannte „Aussteuerung“), ehe der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen
verminderter Erwerbsfähigkeit (den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente)
entschieden hat. Die Leistungsverpflichtung der Agentur für Arbeit endet
jedoch dann, wenn der Rentenversicherungsträger seine Entscheidung getroffen
hat.
Zum anderen sieht das Recht der Arbeitslosenversicherung eine zeitlich
begrenzte Ausnahme des oben genannten Grundsatzes in den sogenannten Fällen
der Leistungsfortzahlung vor (§ 146 SGB III). Danach wird Arbeitslosengeld
bis zu sechs Wochen für Zeiten fortgezahlt, in denen die oder der
Anspruchsberechtigte infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig oder auf Kosten der
Krankenkasse stationär behandelt wird. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger
an, entfällt die Leistungsfortzahlung mit Ablauf der sechs Wochen.
29. Wie oft und inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten 30 Jahren Änderungen an der Berechnungsmethode der
Arbeitslosenstatistik vorgenommen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah
dies (bitte die jeweilige Änderung mit entsprechender Rechtsgrundlage
chronologisch auflisten)?
Im Zeitablauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der
Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosenzahlen. Diese
Effekte sind bei der Interpretation der Zahlen zur Arbeitslosigkeit zu
berücksichtigen. Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen seit dem Jahr 1986, die die
zeitliche Vergleichbarkeit der Daten beinträchtigen, sind in Kapitel 6.2 des
Qualitätsberichts zur Statistik der Arbeitslosen, Arbeitsuchenden und gemeldeten
erwerbsfähigen Personen aufgeführt. Der Qualitätsbericht wird jährlich unter bpa
q.de/bmas-a89 veröffentlicht. In der derzeit aktuellen Version des
Qualitätsberichts vom April 2022 noch nicht berücksichtigt ist der Wegfall des § 53a
Absatz 2 SGB II (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 55). Die aktualisierte
Fassung des Qualitätsberichts erscheint voraussichtlich im Mai 2023.
30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Minimierung bzw.
Beseitigung von statistisch-methodischen Unschärfen und unerwünschten
Effekten in der Arbeitslosenstatistik, und wenn ja, welche?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit verfügt über ein umfassendes
Datenqualitätsmanagement, das in den Qualitätsberichten der jeweiligen
Statistiken beschrieben ist (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 39). Zum
Datenqualitätsmanagement der Arbeitslosenstatistik wird auf das Kapitel 1.8 des in
der Antwort zu Frage 29 erwähnten Qualitätsberichts verwiesen.
Die Bundesregierung plant derzeit keine methodischen oder konzeptionellen
Änderungen der Arbeitslosenstatistik.
31. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die statistische Größe
„Unterbeschäftigung“ als eigentliche Kennziffer von Arbeitslosigkeit zu
definieren, da diese neben den registrierten Arbeitslosen auch Personen enthält,
die an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder
einen rechtlichen Sonderstatus aufweisen, was der öffentlichen
Wahrnehmung von „arbeitslos“ wesentlich mehr entspräche?
Die Bundesregierung hält beide Größen für aussagekräftig zur Beschreibung
der Entwicklung am Arbeitsmarkt.
32. Warum sind nach Ansicht der Bundesregierung SGB-II-
Leistungsberechtigte, die nach eigenen Angaben aktuell und auf absehbare Zeit
keine Erwerbsarbeit oder berufliche Qualifikation anstreben, in der
„Grundsicherung für Arbeitsuchende“ registriert und nicht etwa in
anderen Sicherungssystemen?
Die Rechtskreiszuordnung in die Grundsicherungssysteme erfolgt aufgrund
unterschiedlicher Parameter. Leistungen nach dem SGB II erhalten
erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Nichterwerbsfähige, die mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, ist
grundsätzlich vom Leistungsbezug nach dem SGB XII ausgeschlossen.
Falls die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt
sind, erhalten erwerbsfähige hilfebedürftige Personen sowie die Mitglieder
ihrer Bedarfsgemeinschaft Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zur
Bedarfsgemeinschaft können u. a. auch Kinder gehören. Es werden somit auch Personen vom
Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfasst, die selbst
nicht als erwerbsfähig gelten. Die Eigenschaft „arbeitsuchend“ ist keine
Leistungsvoraussetzung. Da die Leistungen möglichst aus einer Hand erbracht
werden sollen, ermöglicht das Gesetz die Zuordnung in gemischte
Bedarfsgemeinschaften, die einheitlich leistungsberechtigt nach dem SGB II
sind.
Dabei gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht nur die Sicherung
des Lebensunterhalts (sogenannte passive Leistungen), sondern auch die
Eingliederung in den Arbeitsmarkt (sog. aktivierende Leistungen). Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer
Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und alle Möglichkeiten nutzen, ihren
Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Insbesondere müssen die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aktiv an zumutbaren Maßnahmen zu
ihrer Eingliederung mitwirken und ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des
Lebensunterhaltes einsetzen. Wenn die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ihre
Pflichten verletzen, kann das Bürgergeld gemindert werden.
33. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Monatszahlen von
Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration in der
Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik SGB II erfasst?
Als Personen im Kontext von Fluchtmigration gelten in der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit –
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtigte und geduldete
Ausländerinnen und Ausländer. Maßgeblich für diese Zuordnung ist der
Aufenthaltsstatus der Personen, der die rechtliche Grundlage für einen Aufenthalt für
Drittstaatsangehörige in Deutschland darstellt und vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben wird. Daten zum Aufenthaltsstatus
liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit seit Juni 2016 vor.
Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von
„Geflüchteten“ (z. B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff
ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt
ausschlaggebend. Personen im Kontext von Fluchtmigration umfassen
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer
Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser
Personenkreis ähnliche Problemlagen.
Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs zu geflüchteten Menschen
nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu Personen
im Kontext von Fluchtmigration, sondern zu Personen mit sonstigem
Aufenthaltsstatus. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach
Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben
haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu Personen im Kontext von
Fluchtmigration.
34. Welche statistischen Auswahlkriterien liegen den Monatszahlen im
Bericht Flucht und Migration zugrunde, und welche Personengruppen sind
dort erfasst?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht keinen Bericht, der
den Namen „Flucht und Migration“ trägt. Hinsichtlich der Daten, die in der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Personen im Kontext von
Fluchtmigration verfügbar sind, wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Weitere Publikationen zum Thema Migration und Arbeitsmarkt sind auf der
gleichnamigen Themenseite unter bpaq.de/bmas-a90 verfügbar. Dort wird
monatlich u. a. auch der Migrationsmonitor veröffentlicht, der Daten zu
Beschäftigung, Arbeitsuche und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende,
Ausbildungsmarkt und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten differenziert nach
Staatsangehörigkeiten und weiteren Merkmalen enthält.
35. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass im Jahr 2015 die
Kennung FLUE in VerBIS (Vermittlungs- Beratungs- und
Informationssystem) zunächst erfasst wurde, die Erfassung den Mitarbeitern der BA
aber auf bundesweite Anweisung zeitnah untersagt wurde, und wenn ja,
wann wurde die Kennung FLUE in VerBIS eingeführt, und warum wann
untersagt?
Im August 2015 wurde als organisatorische Übergangslösung die interne
Kennzeichnung für die Datensätze im Vermittlungs-, Beratungs- und
Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit (VerBIS) von Personen im Kontext
Migration und Flucht eingeführt. Die Kennzeichnung erfolgte, da zu diesem
Zeitpunkt die standardisierten Erfassungsmöglichkeiten bei Personen in diesem
Kontext noch nicht ausreichten. Aufgrund des entfallenen Erfordernisses und
aus Gründen des Datenschutzes wurden diese Kennzeichnungen bis zum
30. September 2018 wieder entfernt.
36. Welchen Personenkreis genau definiert nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kennung FLUE, und wie viele Personen waren unter dieser
Kennung seit deren Einführung insgesamt registriert?
Die Kennzeichnung erfolgte für die Personengruppe, die sich aus
völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhielt und
folgenden Status hatte:
• Ein Asylantrag wurde noch nicht gestellt, Antragstellung ist zu erwarten
(noch kein bescheinigter Aufenthaltsstatus),
• Ein Asylantrag wurde gestellt/Aufenthaltsgestattung (noch kein
bescheinigter Aufenthaltsstatus),
• Vorliegen eines humanitären Aufenthaltstitels,
• Duldung.
Zu kennzeichnen waren Neuzugänge sowie Bestandsfälle. Eine Auswertung
über die Anzahl der gekennzeichneten Personen liegt nicht vor.
37. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Merkmale Flucht
und Migration gegenwärtig und seit Abschaffung der Kennung FLUE in
VerBIS erfasst, und wie wird die Vermittlung in Arbeit und
Weiterbildung der zugeordneten Personengruppe in VerBIS abgebildet?
Für die Bundesagentur für Arbeit notwendige, personenbezogene Daten werden
unabhängig der Herkunft in VerBIS erfasst und können in Auswertungen
einfließen. Aufgrund des Wegfalls einer besonderen Kennung erfolgt keine
Differenzierung des angesprochenen Personenkreises. Im Fachverfahren STEP
(Stammdaten-Entwicklungs-Projekt) werden Staatsangehörigkeit sowie
Aufenthaltsstatus/-titel erfasst. Diese Daten können auch über die bestehende
Schnittstelle in VerBIS eingesehen werden.
38. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass als
Berufsbezeichnung einer zu vermittelnden ungelernten Person in VerBIS nicht
allgemein „Helfer“ angegeben werden kann, sondern immer spezifiziert
werden muss (z. B. Helfer Bau) und sich dadurch die
Vermittlungschancen bzw. die passgenauen Vermittlungsvorschläge deutlich eingrenzen,
und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung hier entsprechende
Änderungen in VerBIS?
Es ist korrekt, dass im Berufskatalog die alleinige Bezeichnung „Helfer“ nicht
abgebildet wird. Aufgrund der Suchlogik bzw. Matching im IT-Fachverfahren
VerBIS werden jedoch auch bei spezifiziert hinterlegter Helfertätigkeit bei der
Suche nach Stellen Angebote in anderen Tätigkeitsfeldern/Branchen angezeigt.
Ein notwendiger Handlungsbedarf für Änderungen ist damit nicht gegeben.
39. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern mit
fehlerhaftem Status erfasst bzw. falschen Profillagen zugeordnet, und wie
hat sich der Anteil der nicht korrekt erfassten Personen in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie
differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich
Qualitätsberichte zu ihren Statistiken, in denen zum einen detaillierte Informationen zur
Datenherkunft, der inhaltlichen Struktur und zu den
Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Statistiken enthalten sind. Zum anderen umfassen die
Qualitätsberichte wichtige Informationen zur Methodik und zur Qualität der
Ergebnisse. Die Qualitätsberichte vermitteln somit die Grundlagen, mit denen die
jeweiligen statistischen Ergebnisse sachgerecht interpretiert werden können.
Die Qualitätsberichte orientieren sich in ihrem Konzept und in ihrer Struktur an
den Grundsätzen zur Qualität statistischer Produkte, die sich aus dem
Verhaltenskodex Europäische Statistiken und dem Qualitätsbegriff des Europäischen
Statistischen Systems (ESS) ableiten. Sie sind damit vergleichbar mit dem
Aufbau der Qualitätsberichte des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Der aktuelle Qualitätsbericht zur Statistik der Arbeitslosen, Arbeitsuchenden
und gemeldeten erwerbsfähigen Personen ist unter bpaq.de/bmas-a86
veröffentlicht.
Der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit keine
fehlerhaften Erfassungen von Arbeitsvermittlungsstatus in der
Arbeitslosigkeitsstatistik bekannt. Erhält die Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit
Kenntnis von solchen Fällen, werden umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der
Fehler unternommen.
Über sogenannte Profillagen liegen der Statistikabteilung der Bundesagentur
für Arbeit keine Kenntnisse vor; sie sind nicht Gegenstand der
Berichterstattung.
40. Wie viele VerBIS-Kundenprofile sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig ruhend gestellt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen
Kundenprofilen im Bereich des SGB II (bitte die absoluten und relativen
Zahlen sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Kundenprofile werden im Fachverfahren VerBIS nicht ruhend gestellt. Ist eine
Person eine Kundin oder ein Kunde der Bundesagentur für Arbeit, wird diese/r
erfasst und in die benötigten Fachverfahren übernommen. In VerBIS wird dabei
nach Kundenstatus differenziert. Nicht-Leistungsempfängerinnen und -
empfänger erhalten in der Regel den Status Ratsuchend. Leistungsempfängerinnen und
-empfänger hingegen erhalten je nach Situation den Status Arbeitsuchend,
Arbeitslos oder nicht gesetzt. Wird eine Kundin oder ein Kunde abgemeldet, wird
diese/r in VerBIS im Sinne der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.
41. Welche Handlungsstrategien sind seit 2015 in VerBIS hinterlegt (bitte
alle Handlungsstrategien auflisten)?
Im Folgenden sind die in VerBIS hinterlegten Handlungsstrategien aufgeführt.
• Schulabschluss erwerben
• Berufsausbildung vorbereiten (nur Ausbildungsvermittlung und/oder Reha)
• Berufliche (Teil-)Qualifikation realisieren
• Absolventenmanagement
• Berufsabschluss erwerben
• Ausländische Bildungsabschlüsse, Qualifikation, Zertifikate anerkennen
• Berufserfahrung ermöglichen
• Deutsche Sprachkenntnisse erwerben bzw. verbessern
• Integrationsrelevante Fremdsprachkenntnisse erwerben
• Leistungsfähigkeit feststellen
• Leistungsfähigkeit fördern
• Gesundheitlich angemessene Beschäftigung realisieren
• Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen)
• Arbeits- und Sozialverhalten stärken
• Perspektiven verändern
• Lernbereitschaft fördern
• Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen
• Mobilität erhöhen
• Familiäre Situation stabilisieren
• Rahmenbedingungen
• Betreuungsverhältnisse für Kinder schaffen bzw. ausbauen
• Betreuungsverhältnisse für zu pflegende Angehörige schaffen bzw.
ausbauen
• Wohnsituation stabilisieren
• Finanzielle Situation stabilisieren
• Vermittlung
• Beschäftigungsaufnahme aktiv stabilisieren
• Nachhaltiger Übergang in Selbständigkeit
• Verfügbarkeit überprüfen (nur SGB III)
• Mitwirkung überprüfen (nur SGB II)
• Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit von Beschäftigten
(nur SGB II)
• Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit von Selbständigen
(nur SGB II)
42. Wie viele Handlungsstrategien in VerBIS wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten nicht systematisch
bearbeitet, und wie hoch ist der Anteil der unbearbeiteten
Handlungsstrategien (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen sowie nach
Staatangehörigkeit der betroffenen Personengruppen – deutsch, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige und Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Die gewählten Handlungsstrategien bilden den individuellen Integrationsplan
einer Person ab, der sich aus den zuvor gewählten Handlungsbedarfen ergibt.
Diese werden immer individuell im Einzelfall zwischen
arbeitnehmerorientierter Vermittlerin bzw. Vermittler und arbeitsuchender Person festgelegt.
Je Handlungsstrategie wird festgelegt, in welchem Zeitraum diese bearbeitet
wird. Die Integrationsstrategie soll zu jedem Termin nachgehalten und, wenn
nötig, angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Zu Anzahl oder Anteil nicht
systematisch bearbeiteter oder unbearbeiteter Handlungsstrategien liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
43. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig in der Handlungsstrategie „Deutschkenntnisse
erwerben/Spracherwerb“ in VerBIS erfasst, und wie hat sich die Zahl der
hier zugeordneten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Über ausgewählte Handlungsstrategien wird in der Bundesagentur für Arbeit
keine Statistik geführt. Hierfür stehen ausschließlich aktuelle absolute Zahlen
zur Verfügung. Von den derzeit in VerBIS in den gemeinsamen Einrichtungen
erfassten Kundendatensätzen im SGB II (rund 3,1 Mio.) haben 892 640
Kundinnen und Kunden die Handlungsstrategie „Deutsche Sprachkenntnisse
erwerben bzw. verbessern“ aktiviert. Über die Entwicklung dieser Zahlen der letzten
zehn Jahre kann keine Aussage getroffen werden.
44. Wie lange benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer von
Deutsch-Sprachkursen im Durchschnitt, bis sie das Sprachniveau B1
sowie das Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife) gemäß Gemeinsamem
Europäischem Referenzrahmen für Sprachen erreicht haben (bitte
differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige sowie nach Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Die Dauer des Spracherwerbs ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Da
neben der besuchten Kursart und der Kursausprägung (Voll- oder Teilzeit)
weitere individuelle Faktoren einen Einfluss auf die Dauer des Spracherwerbs
haben, ist keine generalisierte Darstellung mittels eines statistischen
Durchschnittswertes möglich.
Der allgemeine Integrationskurs mit dem Ziel der Vermittlung von
Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen umfasst 700 Unterrichtseinheiten, von denen 600
Unterrichtseinheiten auf den Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten auf den
Orientierungskurs entfallen. Darüber hinaus können Integrationskurse auch für
spezielle Zielgruppen mit bis zu 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs oder
Intensivkurse mit 400 Unterrichtseinheiten Sprachkurs angeboten werden.
Für die Berufssprachkurse gilt, dass nicht alle Kursarten mit einer
Zertifikatsprüfung abschließen. Die Basisberufssprachkurse, die vom Sprachniveau B1
ausgehend die Erreichung der Zielsprachniveaus B2 zum Ziel haben, werden
mit einem Umfang von 400 oder 500 Unterrichtseinheiten angeboten. Bei der
Zertifikatsprüfung werden niveauspezifisch sprachliche Kompetenzen im
arbeitsweltlichen Kontext geprüft. Dies ist von einer allgemeinsprachlichen
Prüfung abzugrenzen.
Integrations- und Berufssprachkurse können grundsätzlich in Voll- oder Teilzeit
durchgeführt werden. Aus den unterschiedlichen Kursarten und
organisatorischen Rahmenbedingungen resultiert also eine Vielzahl von verschiedenen
Durchführungsmöglichkeiten, die sich auf die Dauer des Spracherwerbs
auswirken können. Zusätzlich beeinflussen zahlreiche individuelle Faktoren, wie
bereits erworbene Vorkenntnisse oder Alphabetisierungsbedarf sowie
eventuelle Kursunterbrechungen aufgrund von Umzug oder Kinderbetreuung, die Dauer
des Spracherwerbs.
45. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter
verfügbarer Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung an Deutschkursen zum
Sprachniveau B1 sowie zum Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife)
teilgenommen und die Deutschprüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen
(bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach
Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger
sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkursteil und einem
anschließenden Orientierungskursteil, in der Zuständigkeit des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat bilden mit den Berufssprachkursen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein gemeinsames, modulares System:
das Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Auf Grund der getrennten
Datenführung bei Integrationskursen mit dem Ziel der Vermittlung von
Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 bzw. Berufssprachkursen, die grundsätzlich auf dem
Sprachniveau B1 ansetzen, werden die erbetenen Informationen jeweils separat
für die jeweilige Maßnahme ausgewiesen. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse zu den Deutschsprachfördermaßnahmen außerhalb der
Zuständigkeit des Bundes vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Frage geforderte Auswertung nach
Staatsangehörigkeit keine Rückschlüsse auf den Lernerfolg zulässt. Wesentlich
für den Lernerfolg in den Integrations- und Berufssprachkursen ist nicht die
Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität der Teilnehmenden, sondern individuelle
wie auch situative Faktoren, insbesondere Bildungshintergrund und
Alphabetisierungsstand, Alter und linguistische Distanz. Diese Faktoren treffen auch
innerhalb einer Staatsangehörigkeit nicht auf alle Personen in gleicher Weise
zu.
Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach Jahren,
Staatsangehörigkeit Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, sowie TOP-8-
Asylherkunftsländer wird darauf hingewiesen, dass eine „Staatsangehörigkeit
Ausländer“ nicht statistisch erfasst wird. Der Wert ergibt sich aus der Gesamtsumme
aller Kursteilnehmenden abzüglich der Anzahl der Kursteilnehmenden mit der
Staatsangehörigkeit „Deutsch“ bzw. in den Integrationskursen auch abzüglich
der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
Zur besseren Vergleichbarkeit werden trotz gegebenenfalls jährlicher
Änderungen in der Zusammensetzung und Reihenfolge der TOP-8-Asylherkunftsländer
die Länder Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und
Syrien bestimmt. Diese acht Asylherkunftsländer gehörten in den
Kalenderjahren 2012 bis 2014 sowie von Januar bis April 2015 zu den Ländern mit den
meisten Asylerstanträgen.
Die Daten können den Tabellen 17 und 18 im Anhang entnommen werden.*
Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von § 43 Absatz 2
Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wenn im Sprachtest das
Sprachniveau B1 nachgewiesen und im Test „Leben in Deutschland“ die für das
Bestehen des Orientierungskurses notwendige Punktzahl erreicht ist. In der
Tabelle 19 im Anhang wird daher die Anzahl an Personen dargestellt, die im
Sprachtest das Niveau A2 oder unter A2 erreichten.* Es wird ergänzend darauf
hingewiesen, dass das im Curriculum vorgesehene Zielsprachniveau bei
Teilnehmenden an Alphabetisierungskursen bei A2 und nicht bei B1 liegt. Die
Auswertungen bilden die Ergebnisse im Gesamtdurchschnitt über alle
Kursarten hinweg ab. Die Auswertungen in Tabelle 19 können wegen des in der Regel
überjährigen Verlaufs von Kursen mit den in der Tabelle 17 ausgewiesenen
neuen Teilnehmenden nicht in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden.
Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG liegen systematisch
vergleichbare und valide Prüfungsergebnisse erst mit der Einführung des „Deutsch-Test
für den Beruf“ zum 1. Juli 2022 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden von den
Kursträgern frei auf dem Markt verfügbare Zertifikatsprüfungen eingesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfungen für die Berufssprachkurse neu
entwickelt und eingeführt wurden, ebenso besteht seit dem Sommer 2022 ein
Zulassungsverfahren für hieran orientierte Lehrwerke. Dies erfordert ein
Einbzw. Umstellen von Unterricht, Lehrkräften und Prüfenden auf die neuen
Formate.
Statistische Auswertungen der Prüfungsergebnisse werden dem BAMF durch
das ausführende Prüfinstitut kumuliert zur Verfügung gestellt und beinhalten
neben der Zahl der durchgeführten auch die Art der Prüfung. Angaben zur
Staatsangehörigkeit werden vom Prüfinstitut nicht übermittelt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
In einer zusätzlichen internen Auswertung des BAMF von nicht
qualitätsgesicherten Daten zeigt sich, dass
• in rund 80 Prozent der B2-Prüfungen im Bereich „Sprechen“ das Niveau B2
erreicht wird.
• in rund 70 Prozent der B1-Prüfungen im Bereich „Sprechen“ das Niveau B1
erreicht wird.
Insgesamt zeigen Rückmeldungen aus der Prüfungsdurchführung, dass
Prüfungen im mündlichen Bereich überwiegend bestanden und die Bestehensgrenze
im schriftlichen Prüfungsteil knapp nicht erreicht wird.
Bestehen Teilnehmende die Prüfung erst beim zweiten Versuch, fließen beide
Ergebnisse in die Statistik ein. Grundsätzlich ist auch im internationalen
Vergleich festzustellen, dass berufsbezogene Sprachprüfungen aufgrund ihrer
Komplexität schlechter ausfallen als allgemeinsprachliche Prüfungen (vgl. z. B.
„Cambridge Grade Statistics“).
46. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter
verfügbarer Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung am BAMF (Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge)-Orientierungskurs teilgenommen und die
Abschlussprüfung „Leben in Deutschland“ (
www.bamf.de/DE/Themen/I
ntegration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/InhaltAblauf/i
nhaltablauf-node.html) nicht erfolgreich bestanden (bitte die absoluten
und relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Auf die Ausführungen bezüglich der Auswertungssystematik hinsichtlich
Staatsangehörigkeiten wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. Der
Tabelle 20 im Anhang liegen die Personen zugrunde, für die mindestens eine
Abrechnung eines Orientierungskursabschnittes vorliegt.*
Für das Bestehen des Orientierungskurses müssen im Test „Leben in
Deutschland“ mindestens 15 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet
worden sein. Die jeweiligen Daten können Tabelle 21 im Anhang entnommen
werden.*
47. Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt
vom erfolgreichen Abschluss des Sprachniveaus B1 sowie des
Sprachniveaus B2 bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bitte differenziert
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger sowie nach Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
Zur Dauer zwischen Abschluss eines Sprachkurses und Übergang in
Erwerbstätigkeit, differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit, liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungen
der Ausbildungs- und Studienabschlüsse von Ukraine-Flüchtlingen seit
deren Rechtskreiswechsel in das SGB II entwickelt (bitte die jüngsten
absoluten und relativen Zahlen seit dem 1. Juni 2022 ausweisen)?
Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den Anträgen zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bzw. von Studienabschlüssen und
dem Rechtskreiswechsel in das SGB II. Mit dem Wechsel in das SGB II zum
1. Juni 2022 wurde erreicht, dass erwerbsfähigen Menschen gebündelt vom
örtlichen Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie zur
Eingliederung in Arbeit gewährt werden können. Letztere ermöglichen auch eine
Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, von ersten
Informationen über den Hinweis auf Beratungsangebote bis zur finanziellen
Unterstützung bei den Verfahrenskosten. Gleichzeitig liegt dem Antrag auf
Anerkennung eine individuelle Entscheidung zu Grunde, so dass hier weitere
Faktoren eine Rolle spielen. So wird vielfach zunächst der Besuch von
Integrations- oder Berufssprachkursen oder die Klärung von Betreuungssituationen im
Vordergrund gestanden haben. Im Bereich der nicht reglementierten Berufe ist
die Aufnahme einer Beschäftigung ohne eine Anerkennung der
Berufsqualifikation oder des Studienabschlusses möglich.
Zahlen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus der amtlichen
Statistik nach § 17 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von
Berufsqualifikationen (Bund) (BQFG) bzw. fachgesetzlichen Regelungen mit
Verweis auf § 17 BQFG (Bund) sowie den entsprechenden Statistiken der
Länder zu den Länderberufen werden für das Berichtsjahr 2022 voraussichtlich erst
im August/September 2023 zur Verfügung stehen.
Nach Kenntnissen der Bundesregierung aus Informationen einzelner
zuständiger Stellen sind die Anträge zuletzt teilweise stark gestiegen. Bei der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der
Kultusministerkonferenz wurden im Januar dieses Jahres 921 Anträge auf eine Zeugnisbewertung
eines ukrainischen Hochschulabschlusses und im Februar 1 376 Anträge
gestellt. Im Juni 2022 waren es 235 Anträge, wobei die Antragszahlen
kontinuierlich bis auf rund 700 Anträge im Dezember 2022 gestiegen sind. Bei der
Industrie- und Handelskammer Foreign Skills Approval (IHK FOSA), als für die
Anerkennung von Berufsabschlüssen im Bereich Industrie und Handel
zuständiger Stelle, gingen seit Juni 2022 bis Mitte März 2023 insgesamt 127 Anträge
mit Bildungsabschlüssen aus der Ukraine ein, wobei 27 Anträge auf die
Monate Januar und Februar 2023 entfallen.
49. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der SGB-II-
Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration, die
a) über keine abgeschlossene Berufsausbildung und
b) keinen Bildungsabschluss verfügen,
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
Die Entwicklung des Bestands an arbeitsuchenden erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB) im Kontext von Fluchtmigration in der gewünschten
Differenzierung kann Tabelle 22 im Anhang entnommen werden (Merkmale der
Arbeitsmarktstatistik können in der Grundsicherungsstatistik nur für
arbeitsuchende ELB ausgewertet werden).* Zu beachten ist außerdem, dass
Bildungsattribute erfahrungsgemäß häufig nicht schon bei der Zuwanderung,
sondern erst im weiteren Verlauf der vermittlerischen Betreuung erfasst werden
können.
Der Kontext von Fluchtmigration ist für die geflüchteten Ukrainerinnen und
Ukrainer derzeit untererfasst. Deshalb werden die Gesamtzahl der Personen im
Kontext Fluchtmigration sowie alle statistischen Größen zum Aufenthaltsstatus
nur unter Ausschluss von ukrainischen Staatsangehörigen ausgewiesen.
In der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit werden zudem keine EU-
Ausländer ausgewiesen, da es keine EU-Ausländer im Kontext Fluchtmigration
gibt.
50. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte im Kontext von Flucht und
Migration verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, der in
Deutschland nicht anerkannt wird (bitte die absoluten und relativen
Zahlen differenziert ausweisen nach Staatsangehörigkeit – Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer
– ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu nicht anerkannten
Berufsausbildungen oder ‑abschlüssen vor.
51. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt sowie
differenziert die Ausgaben für
a) Regelleistungen,
b) Leistungen für Unterkunft und Heizung,
c) arbeitsmarktpolitische Leistungen,
d) die Verwaltungskosten insgesamt
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils bereinigt um Corona-
Effekte inklusive Kurzarbeitergeld ausweisen)?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrer jährlichen
Publikation „Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II“ über die im
Fragetext genannten Ausgaben. Die jährlichen Publikationen für die Jahre 2010
bis 2021 sind unter bpaq.de/bmas-a88 veröffentlicht. Eine Bereinigung um
Corona-Effekte ist nicht möglich. Die Daten enthalten keine Zahlungen von
Kurzarbeitergeld, da es sich beim Kurzarbeitergeld um keine Leistung aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt.
52. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Arbeitsvermittlung in den letzten zehn Jahren zur Ausgabe nicht
passgenauer Vermittlungsvorschläge (bitte in absoluten und relativen Zahlen
ausweisen)?
Zur Vermittlung von Arbeit wird in der Bundesagentur für Arbeit ein
bidirektionales Matching angewandt. Nur wenn Stellenangebote und Stellengesuche
eine gewisse Überschneidung aufweisen, werden diese als passgenau angezeigt
(inkl. Berufsähnlichkeiten) und können Arbeitsuchenden als Vermittlungsvor-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6671 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
schlag unterbreitet werden. Eine Definition für nicht passgenaue
Vermittlungsvorschläge gibt es deshalb nicht. Diese werden nicht in den Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.
Arbeitsuchende erhalten regelmäßig Vermittlungsvorschläge und bewerben sich
auf diese Stellenangebote. Eine Einstellung ist aber auf höchstens eine dieser
Stellen möglich. Folglich ergibt sich daraus eine geringere Erfolgsquote für
Vermittlungsvorschläge. Das heißt jedoch nicht, dass die anderen zugesandten
Vermittlungsvorschläge nicht passgenau waren. Insbesondere die
Ausbildungsvermittlung verzerrt das Ergebnis weiter, da dort eine Vielzahl an
Vermittlungsvorschlägen für verschiedenste Berufsgruppen versandt werden.
Über alle Kundengruppen hinweg liegt die Erfolgsquote für
Vermittlungsvorschläge deshalb bei ca. 100:1.
53. Welche Kriterien sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür
maßgebend, damit ein Vermittlungsvorschlag in der BA-Statistik als nicht
passgenau erfasst wird, und welche Reihenfolge in der Häufigkeit
(aufsteigend) ergibt sich bei diesen Kriterien?
Eine Statistik über „nicht passgenaue“ Vermittlungsvorschläge existiert nicht.
54. Wie viele Arbeitssuchende und Arbeitslose im Bereich des SGB II haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten
kein einziges Gespräch mit der für sie zuständigen Integrationsfachkraft
geführt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Arbeitssuchenden und
Arbeitslosen (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
55. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre und älter sind,
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Arbeitslosenstatistik
gegenwärtig nicht erfasst, weil sie aus dem Vermittlungsprozess
ausgesteuert sind, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre
und älter sind befinden sich derzeit noch im Vermittlungsprozess (bitte
die absoluten und relativen Zahlen sowie jeweils den Anteil an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ausweisen)?
Gemäß § 53a Absatz 2 SGB II zählten bis Ende des Jahres 2022 diejenigen
Personen als nichtarbeitslose Arbeitsuchende und somit nicht als arbeitslos, die
nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf
Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne
dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden
ist. Diese Regelung ist seit dem 1. Januar 2023 entfallen. Personen, die bereits
vor dem 1. Januar 2023 unter diese Regelung fielen, zählen weiterhin als
nichtarbeitslose Arbeitsuchende. Es können jedoch keine neuen Fälle dazukommen.
Im März 2023 gab es rund 130 000 Personen im Alter von 58 Jahren und älter,
die aufgrund § 53a Absatz 2 SGB II a. F. als nichtarbeitslose Arbeitsuchende
zählten. Zugleich gab es rund 172 000 Personen im Alter von 58 Jahren und
älter, die arbeitslos gemeldet waren.
56. Mit welchen Arbeitsdefinitionen der Begriffe „Vollzeitarbeit“ bzw.
„Vollzeitstelle“ arbeiten das Statistische Bundesamt sowie die Bundesagentur
für Arbeit, und bestehen diesbezüglich nach Kenntnis der
Bundesregierung definitorische Unterschiede in den vorgenannten Institutionen?
Die Bundesagentur für Arbeit definiert Vollzeit als eine Beschäftigung, in der
Personen regelmäßig die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich oder
gesetzlich festgelegte Arbeitszeit leisten sollen. Als Teilzeit gilt eine
Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aufgrund einer
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht die volle, aber regelmäßig zu einem Teil die
normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit (Vollzeit)
arbeitet.
Das Statistische Bundesamt definiert Vollzeittätigkeit nicht, fragt Angaben
dazu jedoch im Mikrozensus ab (Selbstauskunft der Befragten). Die
Fragestellung im Mikrozensus ist dabei:
• Ist Ihre Tätigkeit eine Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit?
• Arbeiten Sie in Ihrer gegenwärtigen Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit?
Bei mehreren Tätigkeiten bezieht sich die Antwort auf die Tätigkeit mit der
längsten Arbeitszeit (Haupttätigkeit).
57. Ist der Bundesregierung die in verschiedenen Medienberichten
vermeldete Zahl von 4,35 Millionen Arbeitssuchenden im Oktober 2022 bekannt,
und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Zahl, und welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus (z. B. vgl.
www.zdf.de/nachrichten/politik/fachkraeftemangel-bundesregierung-stell
en-arbeitslose-100.html)?
Im Oktober 2022 gab es rund 4,26 Millionen Arbeitsuchende. Bei dem von den
Fragestellern genannten Wert von rund 4,35 Millionen Arbeitsuchenden
handelt es sich um die Anzahl der Arbeitsuchenden im Dezember 2022. Die
entsprechenden Zahlen finden sich in den Publikationen der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit, beispielsweise der Publikation „Arbeitslose nach
Rechtskreisen (Monatszahlen)“, die monatlich unter bpaq.de/bmas-a87 veröffentlicht
wird. Es wird weiterhin auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 90 der
Abgeordneten Gerrit Huy auf Bundestagsdrucksache 20/6309 verwiesen.
58. Aus welchen Gründen ermöglicht nach Kenntnis der Bundesregierung
§ 10, Absatz 1, Satz 3 SGB II jeweils einem Elternteil eines unter
dreijährigen Kindes eine Freistellung von der Vermittlung in Arbeit aus
Gründen der Kindererziehung, während das reguläre Elterngeld für die
Erziehungszeit der Kinder von Berufstätigen für maximal zwei Jahre
ausgezahlt wird und weitere Freistellungen danach selbst finanziert
werden müssen?
Die Freistellung eines Elternteils von Erwerbsobliegenheiten bezieht sich
sowohl im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz als auch im SGB II auf die
ersten drei Lebensjahre des Kindes. Soweit Geldleistungen angesprochen sind, ist
zu berücksichtigen, dass Elterngeld keine Leistung zur Sicherung eines
menschenwürdigen Existenzminimums darstellt, sondern eine Lohnersatzleistung.
Als Lohnersatzleistung ermöglicht das Elterngeld Müttern und Vätern ein
berufliches Kürzertreten nach der Geburt ihres Kindes. Die maximale
Bezugsdauer von zwölf Monaten Basiselterngeld für einen Elternteil fördert die
Rückkehr in den Beruf von Müttern mit kleinen Kindern. Bei Müttern mit
jüngstem Kind zwischen einem und unter zwei Jahren stieg die
Erwerbstätigenquote von 36 Prozent im Jahr 2008 auf 44 Prozent im Jahr 2022, mit jüngstem
Kind zwischen zwei und unter drei Jahren von 46 Prozent im Jahr 2008 auf
61 Prozent im Jahr 2022 (Mikrozensussonderauswertung 2020/21 und
Endergebnisse 2022, Erstergebnisse).
59. Inwiefern spielte es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der in Frage 58 angesprochenen rechtlichen Regelung eine
Rolle, dass bereits der gegenwärtige Bedarf an Kitaplätzen regional
kaum gedeckt werden kann (vgl.
www.spiegel.de/panorama/bildung/bert
elsmann-studie-fuer-2023-fehlen-fast-400-000-kitaplaetze-in-deutschlan
d-a-42665fec-f6a1-41a6-a4bd-66efcc3e5fda) und deshalb ausgerechnet
auf diese Gruppe der oft besonders förderbedürftigen Kinder – zu deren
erheblichem Nachteil im später zu durchlaufenden Bildungssystem –
verzichtet wird?
Nach § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB II sollen die zuständigen kommunalen Träger
darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur
Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird. Die Deckung des gegenwärtigen
Bedarfs an KiTa-Plätzen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
60. Wie wirkt sich § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB II nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Inanspruchnahme von Kitaplätzen für die Kinder von
Beziehern von Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld aus, und wie
viele dieser Kinder nehmen einen Betreuungsplatz in Kitas nach
Kenntnis der Bundesregierung überhaupt in Anspruch (bitte die absoluten und
relativen Zahlen ausweisen plus den Vergleich mit Kindern, deren Eltern
keine Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld beziehen)?
Im Rahmen des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetz liegen im ERiK-Forschungsbericht des Deutschen Jugendinstituts auf
Basis des Mikrozensus Auswertungen für das Jahr 2018 vor: Deutschlandweit
wurde für 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren aus Haushalten ohne
Transferleistungsbezug (ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe) eine
Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Für Kinder aus Haushalten mit
Transferleistungsbezug lag die Inanspruchnahme bei 18 Prozent (vgl.
www.dji.de/fileadmi
n/user_upload/erik/Berichte/FB20II/ERiK_Forschungsbericht_II_E-Book.pdf,
S. 57).
Zur Frage, ob diese unterschiedlichen Quoten der Inanspruchnahme ursächlich
auf die rechtliche Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 SGB II zurückgeführt
werden können, liegen der Bundesregierung keine empirischen Erkenntnisse vor.
61. Realisiert die Bundesregierung die Entstehung von arbeitsmarktfernen
Parallelgesellschaften in Teilen Deutschlands (vgl.
www.zdf.de/dokumen
tation/zdfinfo-doku/blutsbande-clans-in-berlin-parallelgesellschaft-10
0.html), und wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung?
Die Bundesregierung hat die in Frage 61 angesprochene Berichterstattung zur
Kenntnis genommen.
Tabelle 1: Bevölkerung ab 15 Jahren, Erwerbspersonen und Erwerbsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Ergebnis des Mikrozensus
Geschlecht/
Staatsangehörigkeit
Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder
2022
Insgesamt 71.206 57.381 13.825 43.959 35.732 8.227 61,7 62,3 59,5 2,0 2,1 1,5
Männer 34.933 28.166 6.767 23.435 19.084 4.351 67,1 67,8 64,3 1,7 1,8 1,4
Frauen 36.273 29.215 7.058 20.524 16.648 3.876 56,6 57,0 54,9 2,3 2,4 1,7
Deutsche 61.325 48.833 12.492 37.628 30.280 7.348 61,4 62,0 58,8 0,7 0,8 0,1
Ausländer 9.881 8.548 1.333 6.331 5.452 879 64,1 63,8 65,9 10,4 9,6 15,8
EU Ausländer 3.983 3.550 433 2.888 2.550 338 72,5 71,8 78,1 4,1 3,9 5,6
Drittstaatsangehörige 5.898 4.999 899 3.443 2.902 541 58,4 58,1 60,2 16,3 15,1 23,2
Top-8-Asylherkunftsländer
1.452 1.219 233 716 590 126 49,3 48,4 54,1 18,7 16,6 31,3
2021
Insgesamt 70.775 57.011 13.764 43.111 35.008 8.103 60,9 61,4 58,9 -0,3 -0,2 -0,8
Männer 34.785 28.035 6.750 23.042 18.750 4.292 66,2 66,9 63,6 -0,3 -0,3 -0,4
Frauen 35.990 28.976 7.013 20.069 16.258 3.811 55,8 56,1 54,3 -0,2 0,0 -1,3
Deutsche 61.673 49.076 12.597 37.376 30.032 7.344 60,6 61,2 58,3 -0,4 -0,1 -1,3
Ausländer 9.102 7.935 1.167 5.735 4.976 759 63,0 62,7 65,0 0,2 -0,3 4,1
EU Ausländer 3.923 3.508 415 2.775 2.455 320 70,7 70,0 77,1 1,1 0,6 4,9
Drittstaatsangehörige 5.179 4.428 752 2.960 2.521 439 57,2 56,9 58,4 -0,5 -1,2 3,5
Top-8-Asylherkunftsländer
1.277 1.082 195 603 506 96 47,2 46,8 49,2 3,3 2,6 5,5
2020
Insgesamt 70.745 56.957 13.788 43.239 35.068 8.171 61,1 61,6 59,3 -1,2 -1,1 -1,3
Männer 34.775 28.013 6.762 23.121 18.810 4.311 66,5 67,1 63,8 -1,3 -1,3 -1,4
Frauen 35.970 28.944 7.026 20.118 16.259 3.860 55,9 56,2 54,9 -1,0 -1,0 -1,1
Deutsche 61.798 49.140 12.658 37.519 30.077 7.442 60,7 61,2 58,8 -1,4 -1,3 -1,6
Ausländer 8.947 7.817 1.130 5.721 4.992 729 63,9 63,9 64,5 0,4 0,1 2,5
EU Ausländer 3.895 3.494 401 2.746 2.441 305 70,5 69,9 76,1 -3,7 -3,7 -3,8
Drittstaatsangehörige 5.052 4.323 729 2.975 2.551 424 58,9 59,0 58,2 4,5 4,0 7,6
Top-8-Asylherkunftsländer
1.181 992 189 584 493 91 49,4 49,7 48,1 21,4 24,8 5,8
2019
Insgesamt 70.666 56.853 13.814 43.749 35.473 8.276 61,9 62,4 59,9 0,9 1,0 0,3
Männer 34.740 27.962 6.777 23.426 19.052 4.374 67,4 68,1 64,5 0,7 0,9 -0,1
Frauen 35.927 28.890 7.037 20.324 16.421 3.902 56,6 56,8 55,4 1,1 1,2 0,6
Deutsche 61.895 49.164 12.732 38.053 30.487 7.565 61,5 62,0 59,4 0,5 0,7 -0,3
Ausländer 8.772 7.689 1.082 5.697 4.986 711 64,9 64,8 65,7 3,9 3,5 6,9
EU Ausländer 3.906 3.498 408 2.851 2.534 317 73,0 72,4 77,7 2,4 2,9 -1,6
Drittstaatsangehörige 4.866 4.191 674 2.846 2.452 394 58,5 58,5 58,5 5,4 4,1 14,9
Top-8-Asylherkunftsländer
1.031 849 182 481 395 86 46,7 46,5 47,3 19,4 16,9 32,3
in 1.000 in %
Bevölkerung Erwerbspersonen Erwerbsquoten Erwerbspersonen -Veränderung zum Vorjahr
Tabelle 1: Bevölkerung ab 15 Jahren, Erwerbspersonen und Erwerbsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Ergebnis des Mikrozensus
Geschlecht/
Staatsangehörigkeit
Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder
in 1.000 in %
Bevölkerung Erwerbspersonen Erwerbsquoten Erwerbspersonen -Veränderung zum Vorjahr
2018
Insgesamt 70.777 56.920 13.857 43.360 35.105 8.255 61,3 61,7 59,6 0,2 0,4 -0,4
Männer 34.841 28.035 6.806 23.263 18.885 4.377 66,8 67,4 64,3 0,2 0,3 -0,4
Frauen 35.936 28.886 7.050 20.097 16.220 3.877 55,9 56,2 55,0 0,3 0,5 -0,5
Deutsche 62.152 49.336 12.816 37.876 30.286 7.590 60,9 61,4 59,2 -0,7 -0,5 -1,6
Ausländer 8.625 7.584 1.041 5.484 4.819 665 63,6 63,5 63,9 7,3 6,3 15,3
EU Ausländer 3.856 3.430 426 2.785 2.462 322 72,2 71,8 75,6 7,7 3,8 49,1
Drittstaatsangehörige 4.769 4.154 615 2.699 2.356 343 56,6 56,7 55,8 7,0 9,0 -5,0
Top-8-Asylherkunftsländer
1.010 839 171 403 338 65 39,9 40,3 38,0 33,4 36,3 20,4
2017
Insgesamt 70.688 56.844 13.843 43.261 34.972 8.289 61,2 61,5 59,9 0,3 0,5 -0,5
Männer 34.841 28.027 6.813 23.228 18.835 4.393 66,7 67,2 64,5 0,4 0,7 -0,8
Frauen 35.847 28.817 7.030 20.033 16.137 3.896 55,9 56,0 55,4 0,3 0,4 -0,2
Deutsche 62.454 49.564 12.890 38.151 30.438 7.713 61,1 61,4 59,8 -0,3 -0,1 -0,9
Ausländer 8.234 7.281 953 5.110 4.533 577 62,1 62,3 60,5 5,4 5,4 5,3
EU Ausländer 3.605 3.318 287 2.587 2.371 216 71,8 71,5 75,3 2,2 2,4 0,5
Drittstaatsangehörige 4.629 3.963 667 2.523 2.162 361 54,5 54,6 54,1 8,8 8,9 8,1
Top-8-Asylherkunftsländer
900 738 162 302 248 54 33,6 33,6 33,3 45,2 44,2 50,0
2016
Insgesamt 71.478 57.388 14.090 43.113 34.781 8.332 60,3 60,6 59,1 2,1 2,2 1,5
Männer 35.054 28.144 6.910 23.136 18.706 4.430 66,0 66,5 64,1 2,3 2,4 2,1
Frauen 36.424 29.244 7.180 19.978 16.076 3.902 54,8 55,0 54,3 1,9 2,1 1,0
Deutsche 63.544 50.377 13.167 38.264 30.480 7.784 60,2 60,5 59,1 1,1 1,2 0,6
Ausländer 7.934 7.011 923 4.849 4.301 548 61,1 61,3 59,4 10,9 10,1 17,8
EU Ausländer 3.537 3.256 282 2.531 2.316 215 71,6 71,1 76,2 14,2 13,0 29,5
Drittstaatsangehörige 4.397 3.755 642 2.318 1.985 334 52,7 52,9 52,0 7,5 6,8 11,7
Top-8-Asylherkunftsländer
718 588 130 208 172 36 29,0 29,3 27,7 42,5 35,4 80,0
2015
Insgesamt 70.867 56.843 14.024 42.228 34.022 8.206 59,6 59,9 58,5 0,5 0,8 -0,8
Männer 34.562 27.717 6.845 22.616 18.276 4.340 65,4 65,9 63,4 0,4 0,6 -0,6
Frauen 36.305 29.126 7.179 19.612 15.747 3.865 54,0 54,1 53,8 0,6 1,0 -0,9
Deutsche 63.836 50.584 13.252 37.855 30.115 7.740 59,3 59,5 58,4 -0,2 0,1 -1,3
Ausländer 7.030 6.259 771 4.373 3.908 465 62,2 62,4 60,3 6,9 6,6 9,7
EU Ausländer 3.134 2.899 234 2.216 2.049 166 70,7 70,7 70,9 10,0 10,0 9,2
Drittstaatsangehörige 3.897 3.360 537 2.157 1.858 299 55,4 55,3 55,7 4,0 3,1 9,9
Top-8-Asylherkunftsländer
351 300 51 146 127 20 41,6 42,3 39,2 19,7 17,6 42,9
Tabelle 1: Bevölkerung ab 15 Jahren, Erwerbspersonen und Erwerbsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Ergebnis des Mikrozensus
Geschlecht/
Staatsangehörigkeit
Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder
in 1.000 in %
Bevölkerung Erwerbspersonen Erwerbsquoten Erwerbspersonen -Veränderung zum Vorjahr
2014
Insgesamt 70.321 56.343 13.978 42.032 33.763 8.269 59,8 59,9 59,2 0,6 0,7 -0,1
Männer 34.222 27.412 6.810 22.534 18.167 4.367 65,8 66,3 64,1 0,5 0,7 -0,4
Frauen 36.099 28.931 7.168 19.498 15.596 3.902 54,0 53,9 54,4 0,6 0,7 0,3
Deutsche 63.766 50.484 13.282 37.942 30.097 7.845 59,5 59,6 59,1 0,0 0,1 -0,4
Ausländer 6.555 5.860 696 4.090 3.666 424 62,4 62,6 60,9 5,8 5,8 6,3
EU Ausländer 2.859 2.646 213 2.015 1.863 152 70,5 70,4 71,4 16,6 16,9 12,6
Drittstaatsangehörige 3.697 3.214 483 2.075 1.803 272 56,1 56,1 56,3 -2,9 -3,7 3,0
Top-8-Asylherkunftsländer
268 237 30 122 108 14 45,5 45,6 46,7 16,2 17,4 16,7
2013
Insgesamt 69.996 56.022 13.974 41.799 33.524 8.275 59,7 59,8 59,2 0,9 1,1 0,0
Männer 34.004 27.201 6.804 22.424 18.038 4.386 65,9 66,3 64,5 0,5 0,7 -0,2
Frauen 35.992 28.821 7.171 19.375 15.486 3.889 53,8 53,7 54,2 1,3 1,6 0,1
Deutsche 63.787 50.451 13.336 37.934 30.058 7.876 59,5 59,6 59,1 0,5 0,7 -0,4
Ausländer 6.209 5.571 638 3.865 3.466 399 62,2 62,2 62,5 5,0 4,6 8,7
EU Ausländer 2.474 2.290 185 1.728 1.593 135 69,8 69,6 73,0 9,2 8,8 13,4
Drittstaatsangehörige 3.734 3.281 453 2.137 1.873 264 57,2 57,1 58,3 1,9 1,2 6,5
Top-8-Asylherkunftsländer
224 199 25 105 92 12 46,9 46,2 48,0 7,1 8,2 -7,7
2012
Insgesamt 69.707 55.715 13.992 41.430 33.152 8.278 59,4 59,5 59,2 x x x
Männer 33.808 27.002 6.807 22.303 17.910 4.394 66,0 66,3 64,6 x x x
Frauen 35.899 28.713 7.186 19.127 15.242 3.884 53,3 53,1 54,0 x x x
Deutsche 63.810 50.406 13.404 37.749 29.839 7.911 59,2 59,2 59,0 x x x
Ausländer 5.897 5.309 588 3.681 3.314 367 62,4 62,4 62,4 x x x
EU Ausländer 2.273 2.105 168 1.583 1.464 119 69,6 69,5 70,8 x x x
Drittstaatsangehörige 3.624 3.204 420 2.098 1.850 248 57,9 57,7 59,0 x x x
Top-8-Asylherkunftsländer
200 176 24 98 85 13 49,0 48,3 54,2 x x x
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Ab 2016: aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011.
Ab 2017: Bevölkerung in Privathaushalten.
Ab 2020: Zeitreihenbruch; Neuregelung des Mikrozensus.
2022: Erstergebnis.
Deutschland
Jahresdurchschnittswerte, Veränderungen
JD 2022
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
proz. Ant.
an ELB insg.
absolut prozentual
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Insgesamt 4.389.820 4.354.239 4.327.206 4.311.782 4.362.181 4.141.330 3.894.008 3.889.188 3.792.178 3.717.892 100,0 -671.928 -15,3
Männer 2.126.787 2.107.852 2.103.536 2.134.790 2.183.013 2.063.428 1.929.650 1.934.691 1.889.145 1.793.017 48,2 -333.769 -15,7
Frauen 2.263.033 2.246.387 2.223.473 2.176.969 2.179.130 2.077.867 1.964.321 1.954.451 1.902.971 1.924.735 51,8 -338.298 -14,9
Deutsche 3.416.135 3.325.337 3.219.579 3.048.992 2.870.315 2.643.240 2.452.112 2.435.042 2.365.905 2.153.565 57,9 -1.262.570 -37,0
Ausländer 1) 972.857 1.028.746 1.107.527 1.262.702 1.491.763 1.497.975 1.441.810 1.454.083 1.426.229 1.564.303 42,1 591.446 60,8
EU Ausländer 2) 227.400 268.137 310.080 329.277 326.457 308.636 293.462 307.374 313.366 289.884 7,8 62.484 27,5
Drittstaatenangehörige 744.598 759.729 796.616 932.610 1.164.522 1.188.579 1.147.602 1.145.835 1.111.988 1.273.643 34,3 529.045 71,1
8 HKL 3) 116.485 135.467 181.523 356.956 603.746 653.265 636.863 628.272 601.735 571.060 15,4 454.575 390,2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) EU mitgliedsstaaten ohne Deutschland
3) 8 HKL - 8 zugangsstärkste Asylherkunftsländer (Syrien, Irak, Iran, Pakistan, Afghanistan, Somalia, Eritrea, Nigeria)
Tabelle 2: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach ausgewählten Merkmalen
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Merkmal
Bestand ELB Veränderung 2022 zu 2013
1) Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit führt keine Zuwanderungsstatistik. Im Rahmen der statistischen Berichterstattung
können Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit dargestellt werden. Eine Differenzierung, ob diese schon seit Jahren in Deutschland leben oder erst in den vergangenen Monaten nach Deutschland kamen, ist nicht möglich.
Deutschland
Zeitreihe Jahresdurchschnitte 2013-2022, Datenstand: März 2023
absolut in %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt 1.897.287 1.875.113 1.843.829 1.776.772 1.664.154 1.523.374 1.433.640 1.586.504 1.606.641 1.561.496 -335.791 -17,7
Männer 1.016.227 1.005.223 995.436 973.229 915.901 843.163 795.910 885.463 892.069 836.715 -179.512 -17,7
Frauen 881.060 869.889 848.310 803.533 748.239 680.198 637.716 701.018 714.546 724.728 -156.332 -17,7
Deutsche 1.506.656 1.465.351 1.409.852 1.299.538 1.164.106 1.044.560 957.753 1.030.157 1.037.443 939.559 -567.097 -37,6
Ausländer insgesamt
1)
390.316 409.684 433.936 477.194 500.008 478.776 475.861 556.327 569.186 621.929 231.612 59,3
EU Ausländer2) 91.122 103.787 115.413 118.808 113.471 103.017 99.289 118.374 127.027 115.276 24.155 26,5
Drittstaatenangehörige 298.843 305.550 318.184 358.065 386.223 375.466 376.319 437.629 441.803 506.345 207.503 69,4
8 HKL3) 44.983 53.157 71.308 127.661 169.813 175.963 184.932 219.971 217.855 202.446 157.463 .X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
.X Veränderungswert >250%. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Regel abgewichen werden.
Deutschland
Zeitreihe Jahresdurchschnitte 2013-2022, Datenstand: März 2023
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Männer 53,6 53,6 54,0 54,8 55,0 55,3 55,5 55,8 55,5 53,6
Frauen 46,4 46,4 46,0 45,2 45,0 44,7 44,5 44,2 44,5 46,4
Deutsche 79,4 78,1 76,5 73,1 70,0 68,6 66,8 64,9 64,6 60,2
Ausländer insgesamt 20,6 21,8 23,5 26,9 30,0 31,4 33,2 35,1 35,4 39,8
EU Ausländer
1)
4,8 5,5 6,3 6,7 6,8 6,8 6,9 7,5 7,9 7,4
Drittstaatenangehörige 15,8 16,3 17,3 20,2 23,2 24,6 26,2 27,6 27,5 32,4
8 HKL
2)
2,4 2,8 3,9 7,2 10,2 11,6 12,9 13,9 13,6 13,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
2) EU-Mitgliedsstaaten ohne Deutschland
Tabelle 3: Bestand an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Merkmal
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Veränderung 2022 zu 2013
1) Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden
Sie in der Hintergrundinfo „Statistiken nach Staatsangehörigkeit – neue Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos
> Übergreifende Themen.
1) EU-Mitgliedsstaaten ohne Deutschland
Tabelle 3: Bestand an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht - Anteile
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Merkmal
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Deutschland
Zeitreihe - Jahresdurchschnittswerte
absolut in %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 4.389.820 4.354.239 4.327.206 4.311.782 4.362.181 4.141.330 3.894.008 3.889.188 3.792.178 3.717.892 -671.928 -15,3
darunter nicht arbeitsuchende ELB 1.214.447 1.191.174 1.204.486 1.234.501 1.307.531 1.300.379 1.228.529 1.179.981 1.110.452 1.113.313 -101.135 -8,3
darunter nicht arbeitslose ELB 2.492.534 2.479.126 2.483.377 2.535.010 2.698.027 2.617.956 2.460.368 2.302.684 2.185.536 2.156.396 -336.138 -13,5
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2.263.033 2.246.387 2.223.473 2.176.969 2.179.130 2.077.867 1.964.321 1.954.451 1.902.971 1.924.735 -338.298 -14,9
darunter nicht arbeitsuchende ELB 740.051 728.399 734.354 749.441 792.426 785.215 741.658 713.814 673.840 673.927 -66.124 -8,9
darunter nicht arbeitslose ELB 1.381.974 1.376.497 1.375.164 1.373.435 1.430.891 1.397.669 1.326.604 1.253.433 1.188.426 1.200.008 -181.966 -13,2
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2.126.787 2.107.852 2.103.536 2.134.790 2.183.013 2.063.428 1.929.650 1.934.691 1.889.145 1.793.017 -333.769 -15,7
darunter nicht arbeitsuchende ELB 474.396 462.775 470.070 485.051 515.090 515.150 486.854 466.151 436.592 439.330 -35.066 -7,4
darunter nicht arbeitslose ELB 1.110.560 1.102.629 1.108.100 1.161.561 1.267.112 1.220.266 1.133.740 1.049.228 997.075 956.302 -154.258 -13,9
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 3.416.135 3.325.337 3.219.579 3.048.992 2.870.315 2.643.240 2.452.112 2.435.042 2.365.905 2.153.565 -1.262.570 -37,0
darunter nicht arbeitsuchende ELB 926.369 894.908 887.634 888.402 882.197 840.436 774.932 733.049 680.529 643.752 -282.617 -30,5
darunter nicht arbeitslose ELB 1.909.479 1.859.985 1.809.726 1.749.454 1.706.209 1.598.680 1.494.358 1.404.885 1.328.462 1.214.006 -695.473 -36,4
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 972.857 1.028.746 1.107.527 1.262.702 1.491.763 1.497.975 1.441.810 1.454.083 1.426.229 1.564.303 591.446 60,8
darunter nicht arbeitsuchende ELB 287.800 296.219 316.816 346.072 425.305 459.905 453.565 446.905 429.904 469.550 181.750 63,2
darunter nicht arbeitslose ELB 582.541 619.062 673.591 785.509 991.755 1.019.199 965.949 897.756 857.044 942.374 359.833 61,8
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 227.400 268.137 310.080 329.277 326.457 308.636 293.462 307.374 313.366 289.884 62.484 27,5
darunter nicht arbeitsuchende ELB 60.687 69.661 81.529 89.898 92.700 91.213 85.729 85.801 84.378 81.750 21.063 34,7
darunter nicht arbeitslose ELB 136.279 164.350 194.668 210.470 212.986 205.618 194.173 189.000 186.339 174.608 38.329 28,1
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 744.598 759.729 796.616 932.610 1.164.522 1.188.579 1.147.602 1.145.835 1.111.988 1.273.643 529.045 71,1
darunter nicht arbeitsuchende ELB 226.886 226.324 235.063 255.946 332.378 368.458 367.591 360.848 345.309 387.590 160.704 70,8
darunter nicht arbeitslose ELB 445.755 454.179 478.432 574.546 778.298 813.112 771.282 708.206 670.185 767.298 321.543 72,1
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 116.485 135.467 181.523 356.956 603.746 653.265 636.863 628.272 601.735 571.060 454.575 .X
darunter nicht arbeitsuchende ELB 35.682 39.519 50.454 87.582 166.773 207.358 216.946 215.753 208.624 199.123 163.441 .X
darunter nicht arbeitslose ELB 71.502 82.311 110.215 229.294 433.934 477.301 451.931 408.300 383.879 368.614 297.111 .X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
3) Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran (Islamische Republik) , Pakistan, Syrien (Arabische Republik).
.X Veränderungswert >250%.
Drittstaaten2)
Nichteuropäische
Asylherkunftsländer3)
1) Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der Hintergrundinfo „Statistiken nach
Staatsangehörigkeit – neue Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Übergreifende Themen.
Insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer1)
Europäische Union
Veränderung 2022 zu 2013
Tabelle 4: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Arbeitsvermittlungsstatus
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Die Hochrechnung der Länder- und Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wurden.
Personengruppe Arbeitsvermittlungsstatus
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Deutschland
Zeitreihe - Jahresdurchschnittswerte
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
darunter nicht arbeitsuchende ELB 27,7 27,4 27,8 28,6 30,0 31,4 31,5 30,3 29,3 29,9
darunter nicht arbeitslose ELB 56,8 56,9 57,4 58,8 61,9 63,2 63,2 59,2 57,6 58,0
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 51,6 51,6 51,4 50,5 50,0 50,2 50,4 50,3 50,2 51,8
darunter nicht arbeitsuchende ELB 16,9 16,7 17,0 17,4 18,2 19,0 19,0 18,4 17,8 18,1
darunter nicht arbeitslose ELB 31,5 31,6 31,8 31,9 32,8 33,7 34,1 32,2 31,3 32,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 48,4 48,4 48,6 49,5 50,0 49,8 49,6 49,7 49,8 48,2
darunter nicht arbeitsuchende ELB 10,8 10,6 10,9 11,2 11,8 12,4 12,5 12,0 11,5 11,8
darunter nicht arbeitslose ELB 25,3 25,3 25,6 26,9 29,0 29,5 29,1 27,0 26,3 25,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 77,8 76,4 74,4 70,7 65,8 63,8 63,0 62,6 62,4 57,9
darunter nicht arbeitsuchende ELB 21,1 20,6 20,5 20,6 20,2 20,3 19,9 18,8 17,9 17,3
darunter nicht arbeitslose ELB 43,5 42,7 41,8 40,6 39,1 38,6 38,4 36,1 35,0 32,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 22,2 23,6 25,6 29,3 34,2 36,2 37,0 37,4 37,6 42,1
darunter nicht arbeitsuchende ELB 6,6 6,8 7,3 8,0 9,7 11,1 11,6 11,5 11,3 12,6
darunter nicht arbeitslose ELB 13,3 14,2 15,6 18,2 22,7 24,6 24,8 23,1 22,6 25,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 5,2 6,2 7,2 7,6 7,5 7,5 7,5 7,9 8,3 7,8
darunter nicht arbeitsuchende ELB 1,4 1,6 1,9 2,1 2,1 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2
darunter nicht arbeitslose ELB 3,1 3,8 4,5 4,9 4,9 5,0 5,0 4,9 4,9 4,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 17,0 17,4 18,4 21,6 26,7 28,7 29,5 29,5 29,3 34,3
darunter nicht arbeitsuchende ELB 5,2 5,2 5,4 5,9 7,6 8,9 9,4 9,3 9,1 10,4
darunter nicht arbeitslose ELB 10,2 10,4 11,1 13,3 17,8 19,6 19,8 18,2 17,7 20,6
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2,7 3,1 4,2 8,3 13,8 15,8 16,4 16,2 15,9 15,4
darunter nicht arbeitsuchende ELB 0,8 0,9 1,2 2,0 3,8 5,0 5,6 5,5 5,5 5,4
darunter nicht arbeitslose ELB 1,6 1,9 2,5 5,3 9,9 11,5 11,6 10,5 10,1 9,9
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3) Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran (Islamische Republik) , Pakistan, Syrien (Arabische Republik).
2) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
Nichteuropäische
Asylherkunftsländer3)
1) Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der
Hintergrundinfo „Statistiken nach Staatsangehörigkeit – neue Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Übergreifende Themen.
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer1)
Europäische Union
Drittstaaten2)
Insgesamt
Tabelle 5: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Arbeitsvermittlungsstatus - Anteile an allen ELB
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Die Hochrechnung der Länder- und Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wurden.
Personengruppe
Arbeitsvermittlungsstatus
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Deutschland
Zeitreihe - Jahresdurchschnittswerte
absolut in %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 4.389.820 4.354.239 4.327.206 4.311.782 4.362.181 4.141.330 3.894.008 3.889.188 3.792.178 3.717.892 -671.928 -15,3
davon nicht arbeitslose ELB 2.492.534 2.479.126 2.483.377 2.535.010 2.698.027 2.617.956 2.460.368 2.302.684 2.185.536 2.156.396 -336.138 -13,5
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 334.270 337.918 345.509 360.232 409.529 404.634 393.420 387.999 383.262 379.481 45.211 13,5
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 293.599 288.452 288.576 294.853 318.939 320.464 307.785 299.285 290.556 279.872 -13.727 -4,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2.263.033 2.246.387 2.223.473 2.176.969 2.179.130 2.077.867 1.964.321 1.954.451 1.902.971 1.924.735 -338.298 -14,9
davon nicht arbeitslose ELB 1.381.974 1.376.497 1.375.164 1.373.435 1.430.891 1.397.669 1.326.604 1.253.433 1.188.426 1.200.008 -181.966 -13,2
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 167.198 168.736 171.995 177.659 198.229 193.324 188.730 187.635 187.146 187.831 20.633 12,3
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 279.881 274.935 275.207 281.639 304.961 305.096 291.153 282.510 273.758 262.269 -17.611 -6,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2.126.787 2.107.852 2.103.536 2.134.790 2.183.013 2.063.428 1.929.650 1.934.691 1.889.145 1.793.017 -333.769 -15,7
davon nicht arbeitslose ELB 1.110.560 1.102.629 1.108.100 1.161.561 1.267.112 1.220.266 1.133.740 1.049.228 997.075 956.302 -154.258 -13,9
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 167.072 169.182 173.506 182.571 211.293 211.305 204.683 200.360 196.109 191.631 24.559 14,7
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 13.718 13.517 13.359 13.214 13.976 15.367 16.632 16.774 16.797 17.599 3.881 28,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 3.416.135 3.325.337 3.219.579 3.048.992 2.870.315 2.643.240 2.452.112 2.435.042 2.365.905 2.153.565 -1.262.570 -37,0
davon nicht arbeitslose ELB 1.909.479 1.859.985 1.809.726 1.749.454 1.706.209 1.598.680 1.494.358 1.404.885 1.328.462 1.214.006 -695.473 -36,4
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 241.782 242.106 246.826 259.556 272.662 250.609 233.902 224.858 219.961 200.986 -40.796 -16,9
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 207.360 198.352 190.762 182.257 174.160 165.489 154.888 148.573 143.229 131.315 -76.045 -36,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 972.857 1.028.746 1.107.527 1.262.702 1.491.763 1.497.975 1.441.810 1.454.083 1.426.229 1.564.303 591.446 60,8
davon nicht arbeitslose ELB 582.541 619.062 673.591 785.509 991.755 1.019.199 965.949 897.756 857.044 942.374 359.833 61,8
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 92.344 95.795 98.670 100.665 136.854 154.014 159.509 163.130 163.292 178.489 86.145 93,3
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 86.171 90.086 97.805 112.592 144.773 154.965 152.890 150.704 147.322 148.554 62.383 72,4
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 227.400 268.137 310.080 329.277 326.457 308.636 293.462 307.374 313.366 289.884 62.484 27,5
davon nicht arbeitslose ELB 136.279 164.350 194.668 210.470 212.986 205.618 194.173 189.000 186.339 174.608 38.329 28,1
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 14.493 17.198 20.742 23.760 25.607 24.791 24.081 24.705 25.598 24.353 9.860 68,0
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 18.057 21.617 26.041 28.978 29.751 28.872 27.522 27.603 28.203 27.091 9.034 50,0
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 744.598 759.729 796.616 932.610 1.164.522 1.188.579 1.147.602 1.145.835 1.111.988 1.273.643 529.045 71,1
davon nicht arbeitslose ELB 445.755 454.179 478.432 574.546 778.298 813.112 771.282 708.206 670.185 767.298 321.543 72,1
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 77.808 78.549 77.887 76.858 111.196 129.166 135.374 138.366 137.646 154.087 76.279 98,0
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 68.054 68.400 71.689 83.543 114.955 126.025 125.297 123.029 119.050 121.402 53.349 78,4
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 116.485 135.467 181.523 356.956 603.746 653.265 636.863 628.272 601.735 571.060 454.575 .X
davon nicht arbeitslose ELB 71.502 82.311 110.215 229.294 433.934 477.301 451.931 408.300 383.879 368.614 297.111 .X
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 13.571 14.930 18.016 30.965 68.550 90.540 99.779 104.127 104.542 100.098 86.527 .X
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 11.916 13.243 16.900 30.249 60.875 72.547 73.902 71.889 68.887 62.624 50.707 .X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2)
Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
3)
Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran (Islamische Republik) , Pakistan, Syrien (Arabische Republik).
Drittstaaten
Nichteuropäische
Asylherkunftsländer
1)
Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der Hintergrundinfo „Statistiken nach
Staatsangehörigkeit – neue Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Übergreifende Themen.
ELB
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
Europäische Union
Veränderung 2022 zu 2013
Tabelle 6: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach ausgewählten statusrelevanten Lebenslagen
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Die Hochrechnung der Länder- und Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wurden.
Metriken statusrelevante Lebenslagen
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Deutschland
Zeitreihe - Jahresdurchschnittswerte
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
davon nicht arbeitslose ELB 56,8 56,9 57,4 58,8 61,9 63,2 63,2 59,2 57,6 58,0
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 7,6 7,8 8,0 8,4 9,4 9,8 10,1 10,0 10,1 10,2
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 6,7 6,6 6,7 6,8 7,3 7,7 7,9 7,7 7,7 7,5
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 51,6 51,6 51,4 50,5 50,0 50,2 50,4 50,3 50,2 51,8
davon nicht arbeitslose ELB 31,5 31,6 31,8 31,9 32,8 33,7 34,1 32,2 31,3 32,3
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 3,8 3,9 4,0 4,1 4,5 4,7 4,8 4,8 4,9 5,1
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 6,4 6,3 6,4 6,5 7,0 7,4 7,5 7,3 7,2 7,1
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 48,4 48,4 48,6 49,5 50,0 49,8 49,6 49,7 49,8 48,2
davon nicht arbeitslose ELB 25,3 25,3 25,6 26,9 29,0 29,5 29,1 27,0 26,3 25,7
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 3,8 3,9 4,0 4,2 4,8 5,1 5,3 5,2 5,2 5,2
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 77,8 76,4 74,4 70,7 65,8 63,8 63,0 62,6 62,4 57,9
davon nicht arbeitslose ELB 43,5 42,7 41,8 40,6 39,1 38,6 38,4 36,1 35,0 32,7
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 5,5 5,6 5,7 6,0 6,3 6,1 6,0 5,8 5,8 5,4
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 4,7 4,6 4,4 4,2 4,0 4,0 4,0 3,8 3,8 3,5
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 22,2 23,6 25,6 29,3 34,2 36,2 37,0 37,4 37,6 42,1
davon nicht arbeitslose ELB 13,3 14,2 15,6 18,2 22,7 24,6 24,8 23,1 22,6 25,3
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 2,1 2,2 2,3 2,3 3,1 3,7 4,1 4,2 4,3 4,8
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 2,0 2,1 2,3 2,6 3,3 3,7 3,9 3,9 3,9 4,0
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 5,2 6,2 7,2 7,6 7,5 7,5 7,5 7,9 8,3 7,8
davon nicht arbeitslose ELB 3,1 3,8 4,5 4,9 4,9 5,0 5,0 4,9 4,9 4,7
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 0,3 0,4 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 0,4 0,5 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 17,0 17,4 18,4 21,6 26,7 28,7 29,5 29,5 29,3 34,3
davon nicht arbeitslose ELB 10,2 10,4 11,1 13,3 17,8 19,6 19,8 18,2 17,7 20,6
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 1,8 1,8 1,8 1,8 2,5 3,1 3,5 3,6 3,6 4,1
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 1,6 1,6 1,7 1,9 2,6 3,0 3,2 3,2 3,1 3,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2,7 3,1 4,2 8,3 13,8 15,8 16,4 16,2 15,9 15,4
davon nicht arbeitslose ELB 1,6 1,9 2,5 5,3 9,9 11,5 11,6 10,5 10,1 9,9
darunter in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 0,3 0,3 0,4 0,7 1,6 2,2 2,6 2,7 2,8 2,7
darunter in Erziehung, Haushalt, Pflege 0,3 0,3 0,4 0,7 1,4 1,8 1,9 1,8 1,8 1,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2)
Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
3)
Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran (Islamische Republik) , Pakistan, Syrien (Arabische Republik).
Nichteuropäische
Asylherkunftsländer
1)
Die Zählweise von Ausländern hat sich im Vergleich zu früheren Publikationen geändert. Staatenlose und Personen ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit werden nun nicht mehr unter „Keine Angabe“, sondern zu den Ausländern gezählt. Details dazu finden Sie in der Hintergrundinfo „Statistiken nach Staatsangehörigkeit – neue
Zuordnung von Staatenlosen und Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit“ auf unserer Internetseite Grundlagen > Methodik und Qualität > Methodenberichte und Hintergrundinfos > Übergreifende Themen.
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
Europäische Union
Drittstaaten
ELB
Tabelle 7: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach ausgewählten statusrelevanten Lebenslagen - Anteile an allen ELB
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Die Hochrechnung der Länder- und Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wurden.
Metriken statusrelevante Lebenslagen
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022
Deutschland
Dezember 2022
Männer Frauen Männer Frauen
1 2 3 4 5 6
Nicht arbeitslose ELB 2.236.780 964.141 1.272.523 100,0 43,1 56,9
dav. in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 510.825 211.697 299.108 22,8 9,5 13,4
dav. in ungeförderter Erwerbstätigkeit 442.824 220.315 222.493 19,8 9,8 9,9
dav. in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung 390.094 195.870 194.191 17,4 8,8 8,7
dav. in Erziehung, Haushalt, Pflege 283.649 18.480 265.163 12,7 0,8 11,9
dav. in Arbeitsunfähigkeit 255.923 126.276 129.624 11,4 5,6 5,8
dav. in Sonderregelungen für Ältere 157.849 80.967 76.877 7,1 3,6 3,4
dav. Sonstiges / unbekannt 195.616 110.536 85.067 8,7 4,9 3,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 8: Nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Geschlecht und statusrelevanten Lebenslagen
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Die Hochrechnung der Länder- und Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wurden.
Merkmal
Bestand Anteil an allen nicht arbeitslosen ELB in %
Insgesamt
dav.
Insgesamt
dav.
Deutschland
Zeitreihe mit Jahreswerten, Datenstand: März 2023
1 2 3 7 8 9
2013 3.889.589 2.094.661 1.794.925 8,9 9,0 8,7
2014 3.788.759 2.034.237 1.754.522 8,6 8,7 8,5
2015 3.614.462 1.950.006 1.664.451 8,1 8,3 8,0
2016 3.558.573 1.970.516 1.588.043 8,0 8,3 7,5
2017 3.496.009 1.954.399 1.541.595 7,7 8,2 7,2
2018 3.261.309 1.801.698 1.459.605 7,1 7,4 6,8
2019 3.171.842 1.748.251 1.423.583 6,9 7,1 6,6
2020 3.488.154 1.941.525 1.546.615 7,5 7,9 7,1
2021 3.367.670 1.852.989 1.514.663 7,2 7,5 7,0
2022 3.185.168 1.692.445 1.492.702 6,9 6,9 6,9
-704.421 -402.216 -302.223 -2,0 -2,2 -1,9
2013 100 53,9 46,1 X X X
2014 100 53,7 46,3 X X X
2015 100 54,0 46,0 X X X
2016 100 55,4 44,6 X X X
2017 100 55,9 44,1 X X X
2018 100 55,2 44,8 X X X
2019 100 55,1 44,9 X X X
2020 100 55,7 44,3 X X X
2021 100 55,0 45,0 X X X
2022 100 53,1 46,9 X X X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutschland
Zeitreihe mit Jahreswerten, Datenstand: März 2023
EU ohne
Deutschland
dar. Drittstaaten
dar.
Asylherkunftsländer
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2013 3.889.589 3.140.244 666.522 185.109 480.402 66.860 8,9 7,9 18,3
2014 3.788.759 3.027.653 700.089 211.555 487.506 80.110 8,6 7,5 18,2
2015 3.614.462 2.828.315 752.616 233.246 518.370 115.580 8,1 7,0 18,8
2016 3.558.573 2.636.366 922.151 245.998 675.177 280.603 8,0 6,5 21,6
2017 3.496.009 2.439.434 1.056.502 242.513 813.029 425.562 7,7 6,0 22,4
2018 3.261.309 2.249.255 1.011.978 230.899 780.167 412.342 7,1 5,5 19,4
2019 3.171.842 2.180.145 991.639 236.591 754.123 388.222 6,9 5,4 17,8
2020 3.488.154 2.395.154 1.092.969 286.432 805.358 394.786 7,5 5,9 18,7
2021 3.367.670 2.311.714 1.055.935 279.487 775.256 370.172 7,2 5,7 17,4
2022 3.185.168 2.057.722 1.127.435 248.907 877.544 352.212 6,9 5,1 18,0
-704.421 -1.082.523 460.914 63.798 397.142 285.352 -2,0 -2,7 -0,3
2013 100 80,7 17,1 4,8 12,4 1,7 X X X
2014 100 79,9 18,5 5,6 12,9 2,1 X X X
2015 100 78,2 20,8 6,5 14,3 3,2 X X X
2016 100 74,1 25,9 6,9 19,0 7,9 X X X
2017 100 69,8 30,2 6,9 23,3 12,2 X X X
2018 100 69,0 31,0 7,1 23,9 12,6 X X X
2019 100 68,7 31,3 7,5 23,8 12,2 X X X
2020 100 68,7 31,3 8,2 23,1 11,3 X X X
2021 100 68,6 31,4 8,3 23,0 11,0 X X X
2022 100 64,6 35,4 7,8 27,6 11,1 X X X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anteile an Insgesamt in %
Veränd. 2022 im
Vgl. zu 2013
absolut in % - Punkten
Tabelle 9: Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote (jew. ohne Kurzarbeit) nach dem Gechlecht
Berichtsjahr
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit) in %
Insgesamt
darunter
Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
Veränd. 2022 im
Vgl. zu 2013
absolut in % - Punkten
Anteile an Insgesamt in %
Tabelle 9: Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote (jew. ohne Kurzarbeit) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
Berichtsjahr
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit) in
%
Insgesamt
darunter
Deutsche Ausländer
darunter
Insgesamt Deutsche Ausländer
Deutschland
März 2023, Datenstand: März 2023
Insgesamt SGB III SGB II Insgesamt SGB III SGB II Insgesamt SGB III SGB II
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Insgesamt 4.401.303 1.444.931 2.956.372 2.593.774 878.036 1.715.738 1.807.529 566.895 1.240.634
ohne abg. Berufsausbildung 2.435.143 496.524 1.938.619 1.442.289 299.343 1.142.946 992.854 197.181 795.673
betriebliche / schulische Ausbildung 1.469.623 702.297 767.326 888.793 444.867 443.926 580.830 257.430 323.400
akademische Ausbildung 443.279 245.076 198.203 226.999 133.777 93.222 216.280 111.299 104.981
ohne Angabe 53.258 1.034 52.224 35.693 49 35.644 17.565 985 16.580
ohne abg. Berufsausbildung 55,3 34,4 65,6 55,6 34,1 66,6 54,9 34,8 64,1
betriebliche / schulische Ausbildung 33,4 48,6 26,0 34,3 50,7 25,9 32,1 45,4 26,1
akademische Ausbildung 10,1 17,0 6,7 8,8 15,2 5,4 12,0 19,6 8,5
ohne Angabe 1,2 0,1 1,8 1,4 0,0 2,1 1,0 0,2 1,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anteile an Insgesamt in %
Tabelle 10: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden nach Rechtskreis und der abgeschlossenen Berufsausbildung
Arbeitsuchende
Arbeitslose nicht arbeitslose Arbeitsuchende
davon
abg. Berufsausbildung
Tabelle 11: Nichterwerbspersonen und Personen in der „Stillen Reserve" im Alter von 15 bis 74 Jahren
Ergebnis des Mikrozensus
Berichtsjahr
1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 %
2021 1.376 2,2 677 2,2 700 2,3 1.774 2,9 711 2,3 1.063 3,4
2020 x x x x x x x x x x x x
2019 899 1,5 451 1,5 448 1,5 1.186 1,9 479 1,5 708 2,3
2018 925 1,5 466 1,5 459 1,5 1.208 1,9 497 1,6 712 2,3
2017 1.007 1,6 503 1,6 504 1,6 1.317 2,1 558 1,8 759 2,5
2016 1.032 1,7 514 1,6 518 1,7 1.295 2,1 539 1,7 756 2,4
2015 1.009 1,6 484 1,6 525 1,7 1.196 1,9 465 1,5 731 2,4
2014 990 1,6 465 1,5 525 1,7 1.144 1,9 440 1,4 704 2,3
2013 1.032 1,7 471 1,5 561 1,8 1.136 1,9 435 1,4 701 2,3
2012 1.034 1,7 464 1,5 570 1,8 1.196 1,9 439 1,4 757 2,4
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
* = Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerung.
Ab 2016: aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011.
Ab 2017: Bevölkerung in Privathaushalten.
Ab 2020: Zeitreihenbruch; Neuregelung des Mikrozensus.
2021: Erstergebnis.
Stille Reserve A+B/ Stille Reserve Quote* Stille Reserve C*
insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich
Tabelle 12:
Personen in der Stillen Reserve nach Hauptgrund für die Nichtverfügbarbkeit (Anteil in %)
Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2021
Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit
Männer Frauen Männer Frauen
1 Schulische od. berufl. Ausbildung/Studium 70,5 63,4 72,9 71,4
2 Krankheit, vermind. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 8,1 2,5 7,3 5,2
3 Betreuung 0,0 7,5 0,3 6,4
4 Andere familiäre Verpflichtungen 0,7 2,7 0,3 1,0
5 Andere persönliche Verpflichtungen 1,7 2,9 1,3 1,7
6 Ruhestand 0,0 0,0 0,0 0,0
7 Anderer Hauptgrund 19,0 21,0 18,0 14,3
1 Schulische od. berufl. Ausbildung/Studium 15,4 11,8 16,7 7,8
2 Krankheit, vermind. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 32,0 19,8 44,1 26,6
3 Betreuung 5,0 37,0 4,7 38,4
4 Andere familiäre Verpflichtungen 1,5 3,0 1,4 4,1
5 Andere persönliche Verpflichtungen 2,0 4,8 1,5 1,5
6 Ruhestand 0,7 0,4 1,0 0,4
7 Anderer Hauptgrund 43,5 23,1 30,6 21,3
1 Schulische od. berufl. Ausbildung/Studium 0,0 5,2 1,4 0,3
2 Krankheit, vermind. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 53,1 45,0 52,3 52,0
3 Betreuung 4,7 3,8 2,2 10,2
4 Andere familiäre Verpflichtungen 0,0 0,0 1,7 2,5
5 Andere persönliche Verpflichtungen 1,8 1,7 2,3 1,1
6 Ruhestand 3,8 8,0 22,1 17,1
7 Anderer Hauptgrund 36,6 36,2 18,0 16,7
Personen in der Stillen Reserve nach Hauptgrund für Nichtsuche (Anteil in %)
Erstergebnis des Mikrozensus 2021
Hauptgrund für Nichtsuche
Männer Frauen Männer Frauen
1 Schule, Ausbildung/Studium 41,4 47,9 69,5 65,1
2 Krankheit, verm. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 2,3 1,6 6,1 5,1
3 Betreuung 0,8 2,2 0,2 7,6
4 andere familiäre Verpflichtungen 0,5 0,5 0,3 0,9
5 andere persönliche Verpflichtungen 1,7 2,0 1,0 1,4
6 Ruhestand 0,0 0,0 0,0 0,0
7 anderer Hauptgrund 28,5 25,6 17,8 15,6
8 keine passende Tätigkeit verfügbar 24,0 19,3 4,8 4,0
9 Wiedereinstellung erwartet 0,8 0,8 0,3 0,2
1 Schule, Ausbildung/Studium 8,7 6,6 13,7 7,2
2 Krankheit, verm. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 11,7 8,3 43,4 24,8
3 Betreuung 2,7 17,5 4,8 38,2
4 andere familiäre Verpflichtungen 1,6 5,0 1,0 3,9
5 andere persönliche Verpflichtungen 1,6 2,0 1,1 1,2
6 Ruhestand 0,8 0,4 1,0 0,4
7 anderer Hauptgrund 39,3 33,7 27,3 18,9
8 keine passende Tätigkeit verfügbar 29,8 23,4 6,8 4,4
9 Wiedereinstellung erwartet 3,7 3,1 1,0 0,8
1 Schule, Ausbildung/Studium 0,2 0,1 0,7 0,4
2 Krankheit, verm. Erwerbsfähigkeit, Behinderung 9,5 9,2 46,5 46,0
3 Betreuung 0,3 1,3 1,3 6,8
4 andere familiäre Verpflichtungen 0,6 2,6 1,1 2,9
5 andere persönliche Verpflichtungen 0,6 2,3 0,8 1,0
6 Ruhestand 43,4 26,9 27,3 22,1
7 anderer Hauptgrund 19,6 25,9 16,4 15,9
8 keine passende Tätigkeit verfügbar 24,3 28,3 5,3 4,6
9 Wiedereinstellung erwartet 1,6 3,4 0,6 0,5
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Stille Reserve A* Stille Reserve C*
Stille Reserve B* Stille Reserve C*
* Die Stille Reserve lässt sich unterteilen in die Kategorien A, B und C. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zum Beispiel aufgrund von
Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Gruppe
würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit
finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit
suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).
Teilgruppen mit Angaben von unter 8 % sind aufgrund geringer Fallzahlen nur eingeschränkt aussagefähig.
Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen.
15- bis 24-Jährige
25- bis 59-Jährige
60- bis 74-Jährige
15- bis 24-Jährige
25- bis 59-Jährige
60- bis 74-Jährige
Tabelle 13: Nichterwerbspersonen und Personen in der „Stillen Reserve" im Alter von 15 bis 74 Jahren
Ergebnis des Mikrozensus
Berichtsjahr Nichterwerbspersonen
1.000 1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 % 1.000 %
2021 19.190 1.376 7,2 677 8,2 700 6,4 1.774 9,3 711 8,6 1.063 9,7
2020 x x x x x x x x x x x x x
2019 18.336 899 4,9 451 5,8 448 4,2 1.186 6,5 479 6,2 708 6,7
2018 18.784 925 4,9 466 5,8 459 4,3 1.208 6,4 497 6,2 712 6,6
2017 18.943 1.007 5,3 503 6,2 504 4,7 1.317 7,0 558 6,9 759 7,0
2016 19.180 1.032 5,4 514 6,3 518 4,7 1.295 6,8 539 6,6 756 6,9
2015 19.537 1.009 5,2 484 5,8 525 4,7 1.196 6,1 465 5,6 731 6,5
2014 19.539 990 5,1 465 5,7 525 4,6 1.144 5,9 440 5,4 704 6,2
2013 19.786 1.032 5,2 471 5,7 561 4,9 1.136 5,7 435 5,3 701 6,1
2012 20.187 1.034 5,1 464 5,6 570 4,8 1.196 5,9 439 5,3 757 6,4
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Ab 2016: aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des Zensus 2011.
Ab 2017: Bevölkerung in Privathaushalten.
Ab 2020: Zeitreihenbruch; Neuregelung des Mikrozensus.
2021: Erstergebnis.
Stille Reserve A+B Stille Reserve C
insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich
Deutschland
Jahresdurchschnittswerte, Veränderungen
JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 JD 2017 JD 2018 JD 2019 JD 2020 JD 2021 JD 2022 absolut prozentual
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt 4.389.820 4.354.239 4.327.206 4.311.782 4.362.181 4.141.330 3.894.008 3.889.188 3.792.178 3.717.892 -671.928 -15,3
dar. Aufstocker 1) 103.252 101.242 96.929 85.722 80.315 75.405 75.499 101.939 84.087 60.414 -42.839 -41,5
Anteil Z. 2 an Z. 1 in % 2,4 2,3 2,2 2,0 1,8 1,8 1,9 2,6 2,2 1,6 X X
dar. erwerbstätige ELB 2) 1.306.793 1.292.402 1.235.913 1.185.937 1.154.235 1.097.706 1.017.771 933.234 863.761 812.828 -493.965 -37,8
Anteil Z. 4 an Z. 1 in % 29,8 29,7 28,6 27,5 26,5 26,5 26,1 24,0 22,8 21,9 X X
Quelle. Statistik der Bundesagentur für Arbeit
x Nachweis ist nicht sinnvoll.
2)
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen.
Tabelle 14: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach ausgewählten Merkmalen
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Merkmal
Bestand ELB Veränderung 2022 zu 2013
1)
Aufstocker sind Personen, die am statistischen Stichtag gleichzeitig Arbeitslosengeld nach dem SGB III und Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Es werden auch Personen als Aufstocker gezählt, deren
Arbeitslosengeldbezug noch im laufenden Monat endet.
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: März 2023
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Jun. 13 29.615.680 22.103.104 7.434.236 15.965.766 14.548.542 1.370.925 13.649.914 7.554.562 6.063.311 5.345.590 1.919.893 3.425.697
Jun. 14 30.174.505 22.092.414 7.739.003 16.240.821 14.558.997 1.478.371 13.933.684 7.533.417 6.260.632 5.349.851 1.948.867 3.400.984
Jun. 15 30.771.297 22.577.749 8.186.415 16.504.172 14.880.459 1.619.635 14.267.125 7.697.290 6.566.780 5.187.590 1.924.908 3.262.682
Jun. 16 31.443.318 22.873.969 8.568.637 16.864.227 15.115.245 1.748.571 14.579.091 7.758.724 6.820.066 5.141.533 1.938.828 3.202.705
Jun. 17 32.164.973 23.222.806 8.942.139 17.273.293 15.395.673 1.877.599 14.891.680 7.827.133 7.064.540 5.070.575 1.946.353 3.124.222
Jun. 18 32.870.228 23.613.964 9.256.262 17.696.536 15.714.075 1.982.460 15.173.692 7.899.889 7.273.802 5.005.253 1.945.290 3.059.963
Jun. 19 33.407.262 23.859.919 9.547.342 17.988.091 15.909.934 2.078.157 15.419.171 7.949.985 7.469.185 4.894.882 1.919.980 2.974.902
Jun. 20 33.322.952 23.694.815 9.628.137 17.894.118 15.794.250 2.099.868 15.428.834 7.900.565 7.528.269 4.467.124 1.777.436 2.689.688
Jun. 21 33.802.173 23.901.280 9.900.893 18.148.598 15.941.004 2.207.594 15.653.575 7.960.276 7.693.299 4.362.371 1.753.598 2.608.773
Jun. 22 34.445.087 24.199.481 10.245.606 18.478.208 16.146.975 2.331.233 15.966.879 8.052.506 7.914.373 4.383.596 1.769.270 2.614.326
absolut: 4.829.407 2.096.377 2.811.370 2.512.442 1.598.433 960.308 2.316.965 497.944 1.851.062 -961.994 -150.623 -811.371
prozentual: 16,3 9,5 37,8 15,7 11,0 70,0 17,0 6,6 30,5 -18,0 -7,8 -23,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.
Männer Frauen
Veränderung 2022 zu 2013
Tabelle 15: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) sowie ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort
Stichtag
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Männer Frauen
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: März 2023
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Insgesamt
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Jun. 13 100,0 74,6 25,1 100,0 91,1 8,6 100,0 55,3 44,4 100,0 35,9 64,1
Jun. 14 100,0 73,2 25,6 100,0 89,6 9,1 100,0 54,1 44,9 100,0 36,4 63,6
Jun. 15 100,0 73,4 26,6 100,0 90,2 9,8 100,0 54,0 46,0 100,0 37,1 62,9
Jun. 16 100,0 72,7 27,3 100,0 89,6 10,4 100,0 53,2 46,8 100,0 37,7 62,3
Jun. 17 100,0 72,2 27,8 100,0 89,1 10,9 100,0 52,6 47,4 100,0 38,4 61,6
Jun. 18 100,0 71,8 28,2 100,0 88,8 11,2 100,0 52,1 47,9 100,0 38,9 61,1
Jun. 19 100,0 71,4 28,6 100,0 88,4 11,6 100,0 51,6 48,4 100,0 39,2 60,8
Jun. 20 100,0 71,1 28,9 100,0 88,3 11,7 100,0 51,2 48,8 100,0 39,8 60,2
Jun. 21 100,0 70,7 29,3 100,0 87,8 12,2 100,0 50,9 49,1 100,0 40,2 59,8
Jun. 22 100,0 70,3 29,7 100,0 87,4 12,6 100,0 50,4 49,6 100,0 40,4 59,6
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.
Männer Frauen
Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) sowie ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort - Prozentuale Anteile an Insgesamt
Stichtag
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Männer Frauen
Tabelle 17: Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden mit Zielsprachniveau B1 in den Jahren 2015 bis 2022
2015 bis 2021: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2022
2022: Vorläufige Statistik; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar ; Abfragestand: 30.03.2023
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursteilnehmenden
insgesamt 179.398 100,0 % 339.578 100,0 % 291.911 100,0 % 202.933 100,0 % 176.445 100,0 % 105.964 100,0 % 104.356 100,0 % 340.358 100,0 %
davon Spätaussiedler
1
2.668 1,5 % 2.981 0,9 % 3.153 1,1 % 3.516 1,7 % 3.646 2,1 % 1.955 1,8 % 2.848 2,7 % 3.475 1,0 %
davon Ausländer insgesamt 173.358 96,6 % 333.643 98,3 % 286.577 98,2 % 197.307 97,2 % 170.699 96,7 % 102.678 96,9 % 100.139 96,0 % 335.392 98,5 %
davon Staatsangehörige EU (ohne
D, bis einschl. 2020 inkl. GB2) 75.017 43,3 % 60.350 18,1 % 50.166 17,5 % 48.141 24,4 % 46.856 27,4 % 28.563 27,8 % 23.426 23,4 % 25.811 7,7 %
davon Drittstaatsangehörige 98.341 56,7 % 273.293 81,9 % 236.411 82,5 % 149.166 75,6 % 123.843 72,6 % 74.115 72,2 % 76.713 76,6 % 309.581 92,3 %
davon Top 8- Asylherkunftsländer 50.030 27,9 % 226.669 66,8 % 183.082 62,6 % 86.929 42,8 % 58.483 33,1 % 30.186 28,6 % 31.974 30,8 % 53.206 15,6 %
Quelle: BAMF
1) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
2) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27.03.2019 wurde das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bis einschließlich 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU in der Integrationskursgeschäftsstatistik ausgewiesen. Seit dem 01.01.2021 erfolgt die statistische
Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
2020 2021 20222015 2016 2017 2018 2019
Stand: 31.03.2023
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursteilnehmenden
insgesamt 5.441 100,0 % 88.087 100,0 % 139.107 100,0 % 138.735 100,0 % 84.373 100,0 % 75.326 100,0 % 81.767 100,0 %
davon Ausländer insgesamt 5.063 93,1 % 83.690 95,0 % 131.682 94,7 % 130.886 94,3 % 78.859 93,5 % 69.788 92,6 % 75.027 91,8 %
davon Staatsangehörige EU (ohne
D, bis einschl. 2020 inkl. GB1) 908 17,9 % 9.368 11,2 % 14.574 11,1 % 15.667 12,0 % 11.113 14,1 % 10.428 14,9 % 11.332 15,1 %
davon Drittstaatsangehörige 4.155 82,1 % 74.322 88,8 % 117.108 88,9 % 115.219 88,0 % 67.746 85,9 % 59.360 85,1 % 63.695 84,9 %
davon Top 8-Asylherkunftsländer 3.089 56,7 % 61.113 69,4 % 92.144 66,2 % 85.210 61,4 % 44.529 52,8 % 35.403 47,0 % 35.388 43,3 %
Quelle: BAMF
1) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27.03.2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bis einschließlich 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU ausgewiesen. Seit dem 01.01.2021 erfolgt die statistische
Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
Tabelle 18: Anzahl der Kurseintritte in Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B2 in den Jahren 2016 bis 2022
Anmerkung: Die Berufssprachkurse wurden im Jahr 2016 eingeführt. Auf Grund der Datenerfassung und Speicherung muss für Berufssprachkurse auf „Kurseintritte“ anstelle von „Personen“ zurückgegriffen werden.
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Tabelle 19: Sprachniveau Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit DTZ-Gesamtergebnis "A2" oder "unter A2" in den Jahren 2015 bis 2022
2015 bis 2021: Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2022
2022: Vorläufige Statistik; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 30.03.2023
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Insgesamt 31.788 100,0 % 47.087 100,0 % 96.891 100,0 % 106.696 100,0 % 96.419 100,0 % 59.114 100,0 % 37.306 100,0 % 47.366 100,0 %
davon Spätaussiedler
1
599 1,9 % 744 1,6 % 800 0,8 % 916 0,9 % 988 1,0 % 765 1,3 % 559 1,5 % 839 1,8 %
davon Ausländer insgesamt 30.206 95,0 % 45.486 96,6 % 95.313 98,4 % 105.192 98,6 % 94.869 98,4 % 57.956 98,0 % 36.481 97,8 % 46.164 97,5 %
davon Staatsangehörige EU (ohne D, bis einschl.
2020 inkl. GB2) 9.028 29,9 % 10.909 24,0 % 9.903 10,4 % 9.482 9,0 % 8.934 9,4 % 6.435 11,1 % 3.702 10,1 % 4.811 10,4 %
davon Drittstaatsangehörige 21.178 70,1 % 34.577 76,0 % 85.410 89,6 % 95.710 91,0 % 85.935 90,6 % 51.521 88,9 % 32.779 89,9 % 41.353 89,6 %
davon Top 8-Asylherkunftsländer 7.117 22,4 % 20.072 42,6 % 70.399 72,7 % 77.238 72,4 % 65.023 67,4 % 35.519 60,1 % 21.034 56,4 % 25.177 53,2 %
Quelle: BAMF
2020 2021 2022
1) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
2) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27.03.2019 wurde das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bis einschließlich 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU in der Integrationskursgeschäftsstatistik ausgewiesen. Seit dem 01.01.2021 erfolgt die
statistische Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
2015 2016 2017 2018 2019
Tabelle 20: Anzahl der Integrationskursteilnehmenden mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2015 bis 2022
Abfragestand: 29.03.2023; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursteilnehmenden
insgesamt 91.131 100,0 % 131.557 100,0 % 209.716 100,0 % 173.669 100,0 % 141.029 100,0 % 73.555 100,0 % 62.978 100,0 % 102.380 100,0 %
davon Spätaussiedler
1
2.097 2,3 % 2.435 1,9 % 2.427 1,2 % 2.865 1,6 % 2.898 2,1 % 1.845 2,5 % 1.715 2,7 % 3.025 3,0 %
davon Ausländer insgesamt 86.836 95,3 % 127.309 96,8 % 205.705 98,1 % 169.538 97,6 % 136.951 97,1 % 70.967 96,5 % 60.555 96,2 % 98.302 96,0 %
davon Staatsangehörige EU (ohne
D, bis einschl. 2020 inkl. GB2) 33.387 38,4 % 33.939 26,7 % 24.339 11,8 % 22.591 13,3 % 22.565 16,5 % 12.986 18,3 % 11.252 18,6 % 14.328 14,6 %
davon Drittstaatsangehörige 53.449 61,6 % 93.370 73,3 % 181.366 88,2 % 146.947 86,7 % 114.386 83,5 % 57.981 81,7 % 49.303 81,4 % 83.974 85,4 %
davon Top 8-Asylherkunftsländer 19.479 21,4 % 59.554 45,3 % 148.573 70,8 % 106.828 61,5 % 70.660 50,1 % 29.582 40,2 % 21.372 33,9 % 35.397 34,6 %
Quelle: BAMF
2020 2021 2022
1) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
2) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27.03.2019 wurde das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bis einschließlich 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU in der Integrationskursgeschäftsstatistik ausgewiesen. Seit dem
01.01.2021 erfolgt die statistische Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
2015 2016 2017 2018 2019
Tabelle 21: Teilnahmen am Test Leben in Deutschland (LID) mit Ergebnis "nicht bestanden" (weniger als 15 Punkte) in den Jahren 2015 bis 2022
Aus technischen Gründen wird für die Jahre 2015 bis 2018 der aktuelle Auswertungsstand zum 26.03.2023 angegeben.
2019 bis 2021: konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik.
2022: vorläufige Statistik, Abfragestand 26.03.2023; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar.
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
weniger als
15 Punkte
%
Anzahl der LID-Testteilnahmen 7.559 100,0 % 10.454 100,0 % 22.162 100,0 % 23.656 100,0 % 19.221 100,0 % 8.630 100,0 % 6.854 100,0 % 9.601 100,0 %
davon Spätaussiedler1 38 0,5 % 44 0,4 % 31 0,1 % 14 0,1 % 39 0,2 % 27 0,3 % 20 0,3 % 51 0,5 %
davon Ausländer insgesamt 7.278 96,3 % 10.240 98,0 % 21.944 99,0 % 23.471 99,2 % 19.027 99,0 % 8.517 98,7 % 6.762 98,7 % 9.422 98,1 %
davon Staatsangehörige EU (ohne
D, bis einschl. 2020 inkl. GB2) 2.247 30,9 % 2.508 24,5 % 1.874 8,5 % 1.647 7,0 % 1.585 8,3 % 835 9,8 % 629 9,3 % 901 9,6 %
davon Drittstaatsangehörige 5.031 69,1 % 7.732 75,5 % 20.070 91,5 % 21.824 93,0 % 17.442 91,7 % 7.682 90,2 % 6.133 90,7 % 8.521 90,4 %
davon Top 8-Asylherkunftsländer 2.061 27,3 % 5.077 48,6 % 17.551 79,2 % 18.905 79,9 % 14.204 73,9 % 5.781 67,0 % 4.364 63,7 % 5.792 60,3 %
Quelle: BAMF
2020 2021 2022
1) Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
2) Gemäß dem Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) vom 27.03.2019 wurde das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bis einschließlich 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU in der Integrationskursgeschäftsstatistik ausgewiesen. Seit dem 01.01.2021 erfolgt die statistische
Berücksichtigung ausschließlich als Drittland.
2015 2016 2017 2018 2019
Deutschland
Zeitreihe Jahresdurchschnitte, Datenstand: April 2023
ohne
abgeschlossene
Berufsausblidung
kein
Hauptschulabschluss
1 2 3 4 5 6 7 8
Insgesamt
Jahr 2012 5.954.052 5.917.190 4.402.946 3.175.374 1.701.990 611.624 38,7 13,9
Jahr 2013 5.995.764 5.939.233 4.389.820 3.175.373 1.738.236 582.964 39,6 13,3
Jahr 2014 5.997.087 5.934.719 4.354.239 3.163.064 1.750.938 588.893 40,2 13,5
Jahr 2015 6.000.050 5.929.693 4.327.206 3.122.720 1.770.615 592.724 40,9 13,7
Jahr 2016 5.991.198 5.925.234 4.311.782 3.077.281 1.779.754 616.962 41,3 14,3
Jahr 2017 6.106.252 6.062.359 4.362.181 3.054.650 1.730.581 673.382 39,7 15,4
Jahr 2018 5.847.255 5.794.833 4.141.330 2.840.951 1.815.810 666.230 43,8 16,1
Jahr 2019 5.531.318 5.476.051 3.894.008 2.665.479 1.728.381 655.658 44,4 16,8
Jahr 2020 5.485.738 5.427.710 3.889.188 2.709.207 1.774.640 663.633 45,6 17,1
Jahr 2021 5.318.713 5.252.980 3.792.178 2.681.725 1.765.577 657.404 46,6 17,3
Jahr 2022 5.268.342 5.200.368 3.717.892 2.604.579 1.726.995 634.355 46,5 17,1
Veränderung 2022 zu 2017 absolut -837.910 -861.991 -644.289 -450.071 -3.586 -39.027 X X
Veränderung 2022 zu 2017 in % -13,7 -14,2 -14,8 -14,7 -0,2 -5,8 X X
Ausländer
Jahr 2012 1.181.163 1.177.256 936.062 653.482 527.394 230.578 56,3 24,6
Jahr 2013 1.221.017 1.215.678 972.857 685.057 554.717 210.770 57,0 21,7
Jahr 2014 1.292.946 1.286.758 1.028.746 732.527 591.916 220.326 57,5 21,4
Jahr 2015 1.415.879 1.408.448 1.107.527 790.711 642.582 233.661 58,0 21,1
Jahr 2016 1.647.104 1.640.399 1.262.702 916.630 717.827 274.847 56,8 21,8
Jahr 2017 2.020.237 2.016.458 1.491.763 1.066.457 751.199 345.689 50,4 23,2
Jahr 2018 2.079.410 2.073.799 1.497.975 1.038.070 870.770 355.054 58,1 23,7
Jahr 2019 2.033.697 2.026.810 1.441.810 988.245 830.950 353.290 57,6 24,5
Jahr 2020 2.047.965 2.039.813 1.454.083 1.007.178 846.605 358.921 58,2 24,7
Jahr 2021 2.005.144 1.994.502 1.426.229 996.326 839.322 353.843 58,8 24,8
Jahr 2022 2.242.289 2.229.313 1.564.303 1.094.753 890.554 353.517 56,9 22,6
Veränderung 2022 zu 2017 absolut 222.052 212.855 72.540 28.296 139.356 7.829 X X
Veränderung 2022 zu 2017 in % 11,0 10,6 4,9 2,7 18,6 2,3 X X
Europäische Union
Jahr 2012 251.510 250.571 202.529 146.686 109.138 38.701 53,9 19,1
Jahr 2013 286.628 285.248 227.400 166.713 124.691 36.120 54,8 15,9
Jahr 2014 345.282 343.675 268.137 198.476 149.008 43.085 55,6 16,1
Jahr 2015 408.574 406.592 310.080 228.551 173.838 50.563 56,1 16,3
Jahr 2016 442.768 440.795 329.277 239.380 179.091 55.443 54,4 16,8
Jahr 2017 444.555 443.270 326.457 233.757 162.124 56.608 49,7 17,3
Jahr 2018 424.855 423.174 308.636 217.423 171.209 55.882 55,5 18,1
Jahr 2019 408.102 406.221 293.462 207.733 164.928 57.960 56,2 19,8
Jahr 2020 424.668 422.570 307.374 221.573 176.368 61.582 57,4 20,0
Jahr 2021 432.691 430.176 313.366 228.988 183.549 64.060 58,6 20,4
Jahr 2022 406.101 403.407 289.884 208.134 168.354 60.647 58,1 20,9
Veränderung 2022 zu 2017 absolut -38.454 -39.863 -36.573 -25.623 6.230 4.038 X X
Veränderung 2022 zu 2017 in % -8,7 -9,0 -11,2 -11,0 3,8 7,1 X X
Drittstaaten 1)
Jahr 2012 928.652 925.686 732.691 506.176 417.970 191.800 57,0 26,2
Jahr 2013 933.371 929.417 744.598 517.712 429.737 174.589 57,7 23,4
Jahr 2014 946.616 942.041 759.729 533.405 442.604 177.177 58,3 23,3
Jahr 2015 1.006.301 1.000.863 796.616 561.553 468.459 183.029 58,8 23,0
Jahr 2016 1.203.342 1.198.619 932.610 676.664 538.458 219.335 57,7 23,5
Jahr 2017 1.574.709 1.572.219 1.164.522 832.144 588.828 289.020 50,6 24,8
Jahr 2018 1.653.601 1.649.677 1.188.579 820.121 699.293 299.106 58,8 25,2
Jahr 2019 1.624.645 1.619.645 1.147.602 780.010 665.764 295.265 58,0 25,7
Jahr 2020 1.622.187 1.616.143 1.145.835 784.988 669.918 297.259 58,5 25,9
Jahr 2021 1.571.344 1.563.230 1.111.988 766.679 655.421 289.701 58,9 26,1
Jahr 2022 1.835.183 1.824.909 1.273.643 886.054 721.888 292.793 56,7 23,0
Veränderung 2022 zu 2017 absolut 260.475 252.691 109.121 53.910 133.060 3.773 X X
Veränderung 2022 zu 2017 in % 16,5 16,1 9,4 6,5 22,6 1,3 X X
Asylherkunftsländer (HKL 8) 2)
Jahr 2012 141.365 140.850 104.579 71.806 62.919 28.216 60,2 27,0
Jahr 2013 156.692 155.996 116.485 80.803 71.267 26.774 61,2 23,0
Jahr 2014 183.239 182.274 135.467 95.948 84.404 30.631 62,3 22,6
Jahr 2015 249.325 247.940 181.523 131.069 114.759 39.193 63,2 21,6
Jahr 2016 494.656 493.209 356.956 269.374 208.490 83.145 58,4 23,3
Jahr 2017 882.080 881.261 603.746 436.974 284.238 156.713 47,1 26,0
Jahr 2018 986.066 984.326 653.265 445.907 391.563 171.795 59,9 26,3
Jahr 2019 984.867 982.293 636.863 419.917 370.659 169.613 58,2 26,6
Jahr 2020 975.789 972.500 628.272 412.518 366.311 169.851 58,3 27,0
Jahr 2021 937.687 933.040 601.735 393.111 350.900 163.150 58,3 27,1
Jahr 2022 895.574 889.734 571.060 371.937 332.910 153.546 58,3 26,9
Veränderung 2022 zu 2017 absolut 13.494 8.473 -32.687 -65.037 48.672 -3.167 X X
Veränderung 2022 zu 2017 in % 1,5 1,0 -5,4 -14,9 17,1 -2,0 X X
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
2) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Tabelle 22: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählter Staatsangehörigkeit
Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.
Berichtsjahr
Leistungsberechtigte
(LB)
dar. (Sp. 1)
Anteil der ELB
ohne
abgeschlossene
Berufsausblidung
an allen ELB
in %
Anteil der ELB
mit keinen
Hauptschulabschluss
an allen ELB
in %
Regelleistungsberechtigte
(RLB)
dar. (Sp. 2)
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
(ELB)
dar. (Sp. 3)
arbeitsuchend
dar. (Sp. 4)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]