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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland
(insgesamt 61 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
03.05.2023
Aktualisiert
10.05.2023
BT20/611422.03.2023
Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter,
Jörg Schneider, Roger Beckamp und der Fraktion der AfD
Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland
Gemäß der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im
Januar 2023 offiziell 2,61 Millionen Arbeitslose, darunter circa 911 500
Arbeitslose nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie etwa
1,7 Millionen Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
(statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsuc
he-Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Einem
Artikel von tagesschau.de zufolge bildet die offizielle Arbeitslosenstatistik
aufgrund statistischer Neudefinitionen den realen Stand der Arbeitslosigkeit in
Deutschland nicht hinreichend ab (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/h
g-arbeitslosenzahlen-101.html), was die methodische Verlässlichkeit der Zahlen
konterkariert. So werden beispielsweise Bezieher von Bürgergeld (ehemals
Arbeitslosengeld II), die älter als 58 Jahre sind und die mindestens seit zwölf
Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen
haben, nicht in der offiziellen Statistik erfasst. Ebenso fehlen in der Statistik
Personen, die sich arbeitsuchend gemeldet haben, sowie all jene Arbeitslose,
die durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gefördert werden (z. B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs, berufliche Fort- und Weiterbildung)
oder vorübergehend krankgeschrieben sind (vgl. ebd.). Vorgenannte
Personengruppen werden von der BA in der Kategorie „Unterbeschäftigung“ registriert,
worunter im weitesten Sinne auch Kurzarbeiter und Personen in Altersteilzeit
fallen (vgl. ebd.).
Die „Unterbeschäftigung“, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch
Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit
berücksichtigt, lag laut BA im Januar 2023 bei 3 455 000 Personen und somit um rund
839 000 höher als die offizielle Arbeitslosenzahl (statistik.arbeitsagentur.de/D
E/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsuche-Arbeitslosigkeit-Unterbes
chaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Darüber hinaus gab es laut
Statistischem Bundesamt 2019 rund 899 000 Menschen in der sogenannten Stillen
Reserve (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_397_132
31.html). „Unter Stiller Reserve versteht man Nichterwerbspersonen, die zwar
Arbeit suchen, jedoch kurzfristig, d. h. innerhalb von zwei Wochen nicht zur
Verfügung stehen, und Nichterwerbspersonen, die aus anderen Gründen keine
Arbeit suchen, aber grundsätzlich arbeiten würden und für diese auch verfügbar
sind“ (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Glossar/stille-reserv
e.html). „Unterbeschäftigung“ und „Stille Reserve“ bilden neben der
Arbeitslosigkeit wesentliche Indikatoren des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials (www.
bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-2021/arbeitsmarkt-und-verdi
enste/329777/ungenutztes-arbeitskraeftepotenzial/). Insbesondere für eine
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6114
20. Wahlperiode 22.03.2023
längerfristige Prognose des Arbeitskräfteangebotes ist die sogenannte Stille
Reserve ein wichtiger Indikator, der das Bild vom Arbeitsmarkt vervollständigt
(doku.iab.de/forum/2008/Forum2-2008_Fuchs_Weber.pdf, S. 19).
Mängel bei der Erfassung von Arbeitslosen sind schon länger bekannt, wie die
Kritik des Bundesrechnungshofes im Jahr 2019 zeigte, wonach rund 290 000
Menschen mit einem falschen Status sowie 115 000 Arbeitslose nicht als solche
in der BA-Statistik registriert wurden (www.focus.de/finanzen/news/kritik-vo
m-bundesrechnungshof-115-000-arbeitslose-nicht-erfasst-jobcenter-muss-hart
z-iv-empfaenger-neu-zaehlen_id_10592559.html).
In Anbetracht des demographischen Wandels mit seinen multiplen
Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt sowie des akuten Fachkräftemangels
ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, unerwünschte Effekte in der
Arbeitslosenstatistik zu beseitigen und die genaue Zahl der tatsächlich
arbeitslosen Personen in Deutschland festzustellen. Nur auf der Grundlage einer von
methodisch-konzeptionellen Unschärfen bereinigten Arbeitslosenstatistik, die
alle Bestände am Arbeitsmarkt angemessen erfasst, können die
Arbeitsmarktpolitiken der letzten Jahre valide bewertet sowie bislang stille
Arbeitskräftepotenziale identifiziert und durch gezielte Maßnahmen aktiviert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arbeitsdefinition der Begriffe „Unterbeschäftigung“ und „Stille
Reserve“ verwendet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsquote in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach –
insgesamt, alte Bundesländer und neue Bundesländer, sowie differenziert
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen
insgesamt sowie die Zahl der Arbeitslosen, die sich nicht bei der
Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend und oder arbeitslos gemeldet haben, in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und
relativen Zahlen angeben)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im SGB-II-Bezug in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht
und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in der
Arbeitslosenstatistik gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
SGB-II-Bezug, die ohne Beschäftigung sind und in der Lage wären,
innerhalb von 15 Tagen eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht
und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB-II-Bezug, die aktuell keine Arbeit
suchen und deshalb nicht in der Arbeitslosenstatistik erscheinen, in den
letzten Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II, die dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen
formal nicht zur Verfügung standen, in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller
Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik
a) nicht als arbeitslos,
b) nicht als arbeitssuchend,
c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend
registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik
a) nicht als arbeitslos,
b) nicht als arbeitssuchend,
c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend
registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung
freigestellt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt
sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer – angeben)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller
Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung freigestellt sind,
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie
differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
12. In welchen Kategorien der Arbeitslosenstatistik werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die von der Arbeitsvermittlung freigestellten
Personengruppen erfasst, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II sind dies
jeweils (bitte jeweils mit absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
13. Wie viele der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
nach SGB II werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Arbeitslosenstatistik geführt, unter
a) Sonstiges/Unbekannt;
b) Sonderregelung für Ältere,
c) Arbeitsunfähigkeit,
d) Erziehung, Haushalt, Pflege,
e) Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung,
f) in ungeförderter Erwerbstätigkeit,
g) in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
(bitte die absoluten und relativen Zahlen jüngster Stand sowie differenziert
nach Geschlecht angeben)?
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Unterbeschäftigten sowie die Unterbeschäftigtenquote in den letzten zehn Jahren
in Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
angeben)?
15. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der
arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung
a) über keinen Berufsabschluss,
b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung,
c) über einen akademischen Berufsabschluss
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht angeben)?
16. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der
arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB III verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung,
a) über keinen Berufsabschluss,
b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung,
c) über einen akademischen Berufsabschluss
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht angeben)?
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille
Reserve sowie die Stille-Reserve-Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und
Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?
18. Wie viele Menschen der sogenannten Stillen Reserve gehörten nach
Kenntnis der Bundesregierung 2022 zur Kategorie jener Personen, die
a) etwa aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei
Wochen) keine Arbeit aufnehmen können,
b) zwar verfügbar wären und auch gerne arbeiten würden, aber momentan
keine Beschäftigung suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine
passende Tätigkeit finden zu können,
c) weder eine Beschäftigung suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber
dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern.
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach
Geschlecht und Qualifikationsniveau – ohne Berufsabschluss, mit
abgeschlossener Berufsausbildung, mit akademischem Berufsabschluss –
angeben)?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeitskraftpotenziale der
sogenannten Stillen Reserve zu heben, und wenn ja, vermittels welcher
Maßnahmen, und nach welchem Zeitplan?
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
unternommen, um die Arbeitskraftpotenziale der sogenannten Stillen
Reserve zu heben (bitte die ausgeführten Maßnahmen mitsamt den
Aktivierungs- bzw. Vermittlungserfolgen in absoluten und relativen Zahlen
pro Jahr ausweisen)?
21. Wie lange sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschen in der
sogenannten Stillen Reserve sowie den in den Fragen 15 bzw. 16
benannten Unterkategorien im Bereich der Unterbeschäftigung im Durchschnitt
nicht berufstätig (bitte insgesamt und jeweils für die Unterkategorien a, b,
c in den Fragen 15 bzw. 16 ausweisen)?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
sogenannten Stillen Reserve an allen Nichterwerbspersonen in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht
angeben)?
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sogenannten
Aufstocker, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I „aufstockende“
Leistungen nach SGB II beziehen sowie die Zahl der sogenannten Ergänzer, die
zusätzlich zu einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit „ergänzende“
Leistungen nach SGB II erhalten, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
insgesamt angeben)?
24. Wie hoch wäre nach Schätzung der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit
in Deutschland, würden die als „Ergänzer“ bezeichneten erwerbstätigen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Zahl der Arbeitslosen
hinzuaddiert?
25. Wie viele sogenannte Ergänzer im Bereich des SGB II streben nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht die Ausweitung ihrer
Erwerbstätigkeit an, da sie bereits mit einer ihnen zumutbaren Stundenzahl mit
angemessener Vergütung arbeiten?
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Teilzeitbeschäftigten sowie der Vollzeitbeschäftigten in den letzten zehn Jahren in
Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach
Geschlecht und Kinderzahl angeben)?
27. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren ihre Teilzeitbeschäftigung in eine
Vollzeitbeschäftigung umgewandelt und umgekehrt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung sowie differenziert nach
Geschlecht und Kinderzahl angeben)?
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Leistungsberechtigten nach SGB II sowie von Leistungsberechtigten nach SGB III,
die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht
arbeitsfähig sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen inklusive der prozentualen Ver��nderung insgesamt angeben
sowie differenziert nach Geschlecht ausweisen)?
29. Wie oft und inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten 30 Jahren Änderungen an der Berechnungsmethode der
Arbeitslosenstatistik vorgenommen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies
(bitte die jeweilige Änderung mit entsprechender Rechtsgrundlage
chronologisch auflisten)?
30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Minimierung bzw. Beseitigung
von statistisch-methodischen Unschärfen und unerwünschten Effekten in
der Arbeitslosenstatistik, und wenn ja, welche?
31. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die statistische Größe
„Unterbeschäftigung“ als eigentliche Kennziffer von Arbeitslosigkeit zu definieren,
da diese neben den registrierten Arbeitslosen auch Personen enthält, die an
bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen
rechtlichen Sonderstatus aufweisen, was der öffentlichen Wahrnehmung
von „arbeitslos“ wesentlich mehr entspräche?
32. Warum sind nach Ansicht der Bundesregierung SGB-II-
Leistungsberechtigte, die nach eigenen Angaben aktuell und auf absehbare Zeit
keine Erwerbsarbeit oder berufliche Qualifikation anstreben, in der
„Grundsicherung für Arbeitsuchende“ registriert und nicht etwa in anderen
Sicherungssystemen?
33. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Monatszahlen von
Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration in der
Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik SGB II erfasst?
34. Welche statistischen Auswahlkriterien liegen den Monatszahlen im Bericht
Flucht und Migration zugrunde, und welche Personengruppen sind dort
erfasst?
35. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass im Jahr 2015 die
Kennung FLUE in VerBIS (Vermittlungs- Beratungs- und
Informationssystem) zunächst erfasst wurde, die Erfassung den Mitarbeitern der BA
aber auf bundesweite Anweisung zeitnah untersagt wurde, und wenn ja,
wann wurde die Kennung FLUE in VerBIS eingeführt, und warum wann
untersagt?
36. Welchen Personenkreis genau definiert nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kennung FLUE, und wie viele Personen waren unter dieser
Kennung seit deren Einführung insgesamt registriert?
37. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Merkmale Flucht und
Migration gegenwärtig und seit Abschaffung der Kennung FLUE in Ver-
BIS erfasst, und wie wird die Vermittlung in Arbeit und Weiterbildung der
zugeordneten Personengruppe in VerBIS abgebildet?
38. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass als
Berufsbezeichnung einer zu vermittelnden ungelernten Person in VerBIS nicht allgemein
„Helfer“ angegeben werden kann, sondern immer spezifiziert werden muss
(z. B. Helfer Bau) und sich dadurch die Vermittlungschancen bzw. die
passgenauen Vermittlungsvorschläge deutlich eingrenzen, und wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung hier entsprechende Änderungen in VerBIS?
39. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern mit
fehlerhaftem Status erfasst bzw. falschen Profillagen zugeordnet, und wie hat
sich der Anteil der nicht korrekt erfassten Personen in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie
differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
40. Wie viele VerBIS-Kundenprofile sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig ruhend gestellt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen
Kundenprofilen im Bereich des SGB II (bitte die absoluten und relativen Zahlen
sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
41. Welche Handlungsstrategien sind seit 2015 in VerBIS hinterlegt (bitte alle
Handlungsstrategien auflisten)?
42. Wie viele Handlungsstrategien in VerBIS wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten nicht systematisch
bearbeitet, und wie hoch ist der Anteil der unbearbeiteten
Handlungsstrategien (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen sowie nach
Staatangehörigkeit der betroffenen Personengruppen – deutsch, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige und Top-8-
Asylherkunftsländer – ausweisen)?
43. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig in der Handlungsstrategie „Deutschkenntnisse
erwerben/Spracherwerb“ in VerBIS erfasst, und wie hat sich die Zahl der
hier zugeordneten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in
absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
44. Wie lange benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer von
Deutsch-Sprachkursen im Durchschnitt, bis sie das Sprachniveau B1 sowie
das Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife) gemäß Gemeinsamem
Europäischem Referenzrahmen für Sprachen erreicht haben (bitte differenziert
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehörige sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer
– ausweisen)?
45. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter verfügbarer
Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung an Deutschkursen zum
Sprachniveau B1 sowie zum Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife) teilgenommen
und die Deutschprüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen (bitte die
absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit –
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger sowie nach
Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)?
46. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter verfügbarer
Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung am BAMF (Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge)-Orientierungskurs teilgenommen und die
Abschlussprüfung „Leben in Deutschland“ (www.bamf.de/DE/Themen/Integr
ation/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltab
lauf-node.html) nicht erfolgreich bestanden (bitte die absoluten und
relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
47. Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt
vom erfolgreichen Abschluss des Sprachniveaus B1 sowie des
Sprachniveaus B2 bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bitte differenziert nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungen
der Ausbildungs- und Studienabschlüsse von Ukraine-Flüchtlingen seit
deren Rechtskreiswechsel in das SGB II entwickelt (bitte die jüngsten
absoluten und relativen Zahlen seit dem 1. Juni 2022 ausweisen)?
49. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der SGB-II-
Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration, die
a) über keine abgeschlossene Berufsausbildung und
b) keinen Bildungsabschluss verfügen,
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
50. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte im Kontext von Flucht und
Migration verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, der in
Deutschland nicht anerkannt wird (bitte die absoluten und relativen Zahlen
differenziert ausweisen nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer –
ausweisen)?
51. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt sowie
differenziert die Ausgaben für
a) Regelleistungen,
b) Leistungen für Unterkunft und Heizung,
c) arbeitsmarktpolitische Leistungen,
d) die Verwaltungskosten insgesamt
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils bereinigt um Corona-
Effekte inklusive Kurzarbeitergeld ausweisen)?
52. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Arbeitsvermittlung in den letzten zehn Jahren zur Ausgabe nicht passgenauer
Vermittlungsvorschläge (bitte in absoluten und relativen Zahlen
ausweisen)?
53. Welche Kriterien sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür
maßgebend, damit ein Vermittlungsvorschlag in der BA-Statistik als nicht
passgenau erfasst wird, und welche Reihenfolge in der Häufigkeit
(aufsteigend) ergibt sich bei diesen Kriterien?
54. Wie viele Arbeitssuchende und Arbeitslose im Bereich des SGB II haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten
kein einziges Gespräch mit der für sie zuständigen Integrationsfachkraft
geführt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Arbeitssuchenden und
Arbeitslosen (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
55. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre und älter sind,
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Arbeitslosenstatistik
gegenwärtig nicht erfasst, weil sie aus dem Vermittlungsprozess ausgesteuert
sind, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre und
älter sind befinden sich derzeit noch im Vermittlungsprozess (bitte die
absoluten und relativen Zahlen sowie jeweils den Anteil an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ausweisen)?
56. Mit welchen Arbeitsdefinitionen der Begriffe „Vollzeitarbeit“ bzw.
„Vollzeitstelle“ arbeiten das Statistische Bundesamt sowie die Bundesagentur
für Arbeit, und bestehen diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung
definitorische Unterschiede in den vorgenannten Institutionen?
57. Ist der Bundesregierung die in verschiedenen Medienberichten vermeldete
Zahl von 4,35 Millionen Arbeitssuchenden im Oktober 2022 bekannt, und
wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Zahl, und welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus (z. B. vgl. www.zd
f.de/nachrichten/politik/fachkraeftemangel-bundesregierung-stellen-arbeits
lose-100.html)?
58. Aus welchen Gründen ermöglicht nach Kenntnis der Bundesregierung
§ 10, Absatz 1, Satz 3 SGB II jeweils einem Elternteil eines unter
dreijährigen Kindes eine Freistellung von der Vermittlung in Arbeit aus Gründen
der Kindererziehung, während das reguläre Elterngeld für die
Erziehungszeit der Kinder von Berufstätigen für maximal zwei Jahre ausgezahlt wird
und weitere Freistellungen danach selbst finanziert werden müssen?
59. Inwiefern spielte es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Ausgestaltung der in Frage 58 angesprochenen rechtlichen Regelung eine Rolle,
dass bereits der gegenwärtige Bedarf an Kitaplätzen regional kaum
gedeckt werden kann (vgl. www.spiegel.de/panorama/bildung/bertelsmann-st
udie-fuer-2023-fehlen-fast-400-000-kitaplaetze-in-deutschland-a-42665fe
c-f6a1-41a6-a4bd-66efcc3e5fda) und deshalb ausgerechnet auf diese
Gruppe der oft besonders förderbedürftigen Kinder – zu deren erheblichem
Nachteil im später zu durchlaufenden Bildungssystem – verzichtet wird?
60. Wie wirkt sich § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB II nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Inanspruchnahme von Kitaplätzen für die Kinder von
Beziehern von Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld aus, und wie viele
dieser Kinder nehmen einen Betreuungsplatz in Kitas nach Kenntnis der
Bundesregierung überhaupt in Anspruch (bitte die absoluten und relativen
Zahlen ausweisen plus den Vergleich mit Kindern, deren Eltern keine
Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld beziehen)?
61. Realisiert die Bundesregierung die Entstehung von arbeitsmarktfernen
Parallelgesellschaften in Teilen Deutschlands (vgl. www.zdf.de/dokumentati
on/zdfinfo-doku/blutsbande-clans-in-berlin-parallelgesellschaft-100.html),
und wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung?
Berlin, den 17. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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