Dienstwagen der Bundesregierung und das Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung
der Abgeordneten Thomas Lutze, Heidi Reichinnek, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der „MDR“ Sachsen-Anhalt berichtete am 5. Februar 2023 unter der Überschrift „Rasen ohne Konsequenzen – Warum Fahrer von Ministerautos teilweise keine Knöllchen bekommen“ (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/dienstwagen-minister-regierung-weniger-bussgeld-100.html) Folgendes: „Als Fahrer einer Ministerlimousine darf der Fuß auf dem Gas schon mal fester sein, im Zweifel drohen kaum Konsequenzen. In manchen Fällen können die Landesministerien selbst entscheiden, ob der Fahrer der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet wird oder nicht. […] So können auch wiederholte Verstöße ohne Konsequenzen bleiben.“ Auf dieser Grundlage erachten es die Fragestellenden als notwendig, zu kontrollieren, ob diese Praxis auch von den Ministern und Parteikollegen auf Bundesebene verfolgt wird.
Die Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Jan Korte auf Bundestagsdrucksache 20/5490 offenbarte zudem, dass auf der Ebene der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden nur das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie das ihr nachgeordnete Umweltbundesamt über Dienstanweisungen zur Höchstgeschwindigkeit der Dienstwagen verfügen. Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 120 km/h auf Autobahnen verbessern nicht nur nachweislich den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit, sondern tragen auch unmittelbar zur Reduktion der jährlichen CO2-Emissionen bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In wie vielen Fällen betrieb nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizei oder Ordnungsämter in den Jahren 2021 bis 2023 aufgrund von Verstößen gegen die StVO durch Dienstwagen der Bundesregierung Fahrermittlungen gegenüber dem Bundeskanzleramt beziehungsweise Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden des Bundes, indem sie den bzw. die entsprechenden Halter bzw. Halterin anschrieben und um die Benennung des Fahrers bzw. der Fahrerin baten?
Wie viele Halteranfragen gab es (bitte nach Jahren sowie Bundesministerium differenziert auflisten)?
Um welche Verstöße gegen die StVO hat es sich dabei im Einzelnen gehandelt (bitte nach Jahren sowie Bundesministerium bzw. Behörde differenziert auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde der Fahrer bzw. die Fahrerin eines Dienstwagens der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Behörde durch das entsprechende Bundesministerium bzw. die Behörde der Polizei oder dem Ordnungsamt im in Frage 1 erfragten Zeitraum gemeldet (bitte differenziert nach Jahren sowie Bundesministerium auflisten)?
a) Auf welchem Weg und mittels welcher Belege wurde der Fahrer bzw. die Fahrerin im jeweils konkreten Fall festgestellt?
b) Sind der Bundesregierung diesbezüglich Fälle bekannt, bei denen es zu wiederholten Verstößen und damit zu entsprechenden Meldungen gekommen ist (Wiederholungstäter)?
c) Wenn ja, wie oft?
In wie vielen Fällen wurde der Fahrer bzw. die Fahrerin eines Dienstwagens der Bundesregierung bzw. einer nachgeordneten Behörde durch das betreffende Bundesministerium der Polizei oder dem Ordnungsamt im in Frage 1 erfragten Zeitraum nicht gemeldet, sodass es folglich zu einer Nicht-Weitergabe von Fahrerdaten kam (bitte differenziert nach Jahren sowie Bundesministerium auflisten)?
a) Aus welchen detaillierten Gründen, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte keine entsprechende Meldung trotz Halteranfrage?
b) Welchen Stellenwert bei der Entscheidung über die Halteranfrage nehmen aus Sicht der Bundesregierung hierbei die schutzwürdigen Interessen der Fahrer ein?
c) Um welche schutzwürdigen Interessen der hauptberuflichen Fahrer handelt es sich dabei im Einzelnen?
Betrifft die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern nach § 41 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sämtliche Fahrzeuge der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Behörden, und wenn nein, wie viele und welche Fahrzeuge unterliegen einer sogenannten Übermittlungssperre?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit des Bestehens eines erheblichen öffentlichen Interesses gegen die Offenbarung der Halterdaten im Einzelnen, wie im § 41 StVG vorausgesetzt?
Gibt es zwischen den Bundesministerien eine Abstimmung oder einen Leitfaden bezüglich eines einheitlichen Vorgehens im Fall von Halteranfragen zu Dienstwagen der Bundesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den jeweiligen Bundesländern mit Halteranfragen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen der Landesregierungen umgegangen wird, und befindet man sich diesbezüglich im Erfahrungsaustausch?
Welche Dienstfahrzeuge werden von der Bundesregierung sowie von den obersten Bundesbehörden genutzt (bitte nach
a) Bundesministerium oder Behörde,
b) Nutzer oder Nutzerkreis, bei Staatssekretären aufwärts bitte inklusive Parteizugehörigkeit,
c) Fahrzeugtyp,
d) Kraftstofftyp,
e) Verbrauchsdaten in Liter pro 100 km sowie CO2-Ausstoß in g/km,
f) Eigentum oder Leasing,
g) Kosten pro Jahr,
h) gepanzerten oder modifizierten Fahrzeugen – bitte den serienmäßigen Verbrauch, Fahrzeug- und Kraftstofftyp angeben und entsprechend ausweisen –
aufschlüsseln)?
Wie viele Dienstwagen der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden halten den europäischen CO2-Grenzwert von 95 g CO2/km ein?
Wie viele Bundesministerien oder Bundesbehörden haben sich zu einer Höchstgeschwindigkeit bei der Nutzung ihrer Dienstfahrzeuge verpflichtet?
a) Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden planen eine solche Selbstverpflichtung?
b) Mit welcher Begründung lehnen die Bundesministerien oder Bundesbehörden ohne eine solche Selbstverpflichtung eine selbst gesetzte Höchstgeschwindigkeit ab?
Wie hat sich der Personalbestand für den Fuhrpark des Bundes, der obersten Bundesbehörden sowie der nachgeordneten Behörden seit dem 8. Dezember 2021 im Hinblick auf die
a) Stellenanzahl einschließlich Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen,
b) Vollzeit- oder Teilzeitstellen,
c) Geschlechterquote,
d) Größe des Personalüberhangs
entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesministerien, nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?