[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Andrej Hunko,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/6552 –
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den
Mercosur-Staaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit ungefähr 20 Jahren wird über ein Assoziierungsabkommen zwischen der
Europäischen Union (EU) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien,
Paraguay und Uruguay) verhandelt. Das Abkommen sieht unter anderem
Zollsenkungen für Importe von Chemikalien, Kraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotor und Kraftfahrzeugteilen in die Mercosur-Staaten sowie für Einfuhren
von Rindfleisch, Geflügel, Futtersoja, Zucker und Ethanol in die Europäische
Union vor. Insgesamt sollen rund 90 Prozent der bisher bestehenden Zölle
zwischen EU und Mercosur fallen. Am 28. Juni 2019 wurde eine Einigung
über den Handelsteil des Abkommens erzielt.
Laut Bundesregierung ist das Abkommen für Deutschland von großer
gesamtwirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Es setze ein nachhaltig positives
Signal gegen protektionistische Tendenzen und für eine regelgebundene und
wertebasierte Ausgestaltung der Handelspolitik, schreibt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK;
www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Artikel/Aussenwirtschaft/assoziierungsabkommen-zwischen-der-eu-und-den-
mercosur-staaten.html). Dieser Einschätzung stehen Studien gegenüber, z. B.
von Misereor und Greenpeace (
www.greenpeace.de/publikationen/greenpeac
e-misereor-dka-studie-eu-mercosur-abkommen-0620.pdf, 2020), die zu dem
Ergebnis kommen, dass das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form
gerade nicht nachhaltig ist und erhebliche Risiken für das Klima und die
Menschenrechte birgt. Laut einer 2020 im Auftrag der Europäischen Kommission
erstellten Studie der London School of Economics (Sustainability Impact
Assessment, trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2020/july/tradoc_158889.pdf 2020)
würde die Umsetzung des Abkommens kaum neue Arbeitsplätze in der EU
schaffen. Laut PowerShift ist in den Mercosur-Staaten sogar mit
Arbeitsplatzabbau und einer Deindustrialisierung zu rechnen (PowerShift, power-shift.de/
wp-con-tent/uploads/2022/05/Studie_Mobilitaetswende_ausgebremst_web_fi
nal-3.pdf, 2022). Eine Studie von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide
kommt zu dem Ergebnis, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form die
Bemühungen um eine Eindämmung des Klimawandels untergräbt und die
Mercosur-Staaten durch die Erhöhung ihrer Importe von Autos, Chemikalien und
Maschinen die Verlagerung der regionalen Wertschöpfungsketten riskieren.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7054
20. Wahlperiode 26.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 26. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Insbesondere die Menschen in kleineren und mittleren Betrieben fürchten um
ihre Jobs, weil die Konkurrenz aus der EU zu groß ist (
www.annacavazzin
i.eu/wp-content/uploads/2020/01/Zusammenfassung-Studie-EU-Mercosur-Lu
ciana-Ghiotto-und-Javier-Echaide.pdf, 2019):
Die aktuellen Handelsabkommen der EU ketten der Studie zufolge unsere
Gesellschaften an ein nicht nachhaltiges Wirtschaftsmodell, und das
Abkommen mit den Mercosur-Staaten ist ein Beispiel dafür. Durch die infolge des
Abkommens erwartete Intensivierung der industriellen Landwirtschaft im
Mercosur ist ein Anstieg von Emissionen und Bodenverunreinigungen, eine
Zunahme der Entwaldung sowie von Menschenrechtsverletzungen, u. a.
aufgrund von Vertreibungen indigener Gruppen sowie der Ausbeutung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu befürchten (ebd.). Andere
Kritikerinnen und Kritiker bemängeln zudem die fehlende Transparenz und
Mitbestimmung. Demnach konnten an den bisherigen Verhandlungen zum Mercosur-
Abkommen weder Vertreterinnen und Vertreter von
Arbeitnehmerorganisationen noch der indigenen Gemeinschaften teilnehmen (Kooperation Brasilien,
www.kooperation-brasilien.org/de/themen/politik-wirtschaft/lula-unter-druck,
7. Februar 2023). Und erst auf zivilgesellschaftlichen Druck hin
veröffentlichte die Kommission 2019 Dokumente zu ausverhandelten Teilen des
Handelsabkommens. Die Kommission bestreitet zwar die Vorwürfe u. a. von
Greenpeace vom Oktober 2020, dass die Dokumente des Handelsteils nicht
vollständig veröffentlicht wurden (trade-leaks.org/mercosur-eu-association-ag
reement-leaks-8-october-2020/background-and-analysis/); die Texte zum
politischen Teil des im Juni 2020 verabschiedeten Assoziierungsabkommens,
das Verhandlungsmandat (von 1999) sowie die von der Kommission
angekündigte Erklärung zu Nachhaltigkeitsaspekten, sind nur aufgrund von „Leaks“
der Öffentlichkeit in Teilen zugänglich (vgl.
www.greenpeace.de/publikatione
n/rechtsgutachten_eu-mercosur_de_final.pdf). Dem Deutschen Bundestag
wurden die Texte des Handelsteils sowie des politischen Teils des
Assoziierungsabkommens in der 2019 bzw. 2020 ausverhandelten Fassung erst Ende
Februar 2023 als Verschlusssachen (Einstufung als Limité) übermittelt.
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragestellerinnen und Fragesteller von
der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie sich zu den genannten
Kritikpunkten verhält und wie sie die negativen Ergebnisse der genannten
Studien zum Mercosur-Abkommen mit ihrer positiven Einschätzung in
Einklang bringt.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Folgenabschätzung der
London School of Economics, laut der das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
der EU bis 2032 durch das Handelsabkommen nur um 0,1 Prozent höher
ausfallen wird als ohne Abkommen – während gleichzeitig mit einem
Anstieg der Verbraucherpreise um 0,2 Prozent durch das Abkommen
gerechnet wird?
Die in der Frage in Bezug genommene Nachhaltigkeitsprüfung zur
Unterstützung der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der
Europäischen Union (EU) und dem Mercosur von 2020 kommt im Rahmen von
Modellrechnungen zu der Prognose, dass infolge eines Abschlusses des
Abkommens das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der EU bis 2032 um 10,9 Mrd.
Euro (konservatives Szenario mit moderaten Zollsenkungen) bzw. um 15 Mrd.
Euro (ambitioniertes Szenario mit weitergehenden Zollsenkungen) expandieren
würde. Im Mercosur-Raum wird ein BIP-Anstieg um 7,4 Mrd. Euro
(konservatives Szenario) bzw. 11,4 Mrd. Euro prognostiziert. Die Studie geht damit von
einem spürbaren Wirtschaftswachstum mit entsprechenden positiven
gesamtwirtschaftlichen Folgen durch das Abkommen aus. Soweit die Studie einen
leichten Anstieg der Verbraucherpreise in der EU prognostiziert, geht sie
zugleich von einem leichten Anstieg der Reallöhne sowohl in der EU als auch in
den meisten Mercosur-Staaten (wo mit sinkenden Verbraucherpreisen
gerechnet wird) aus. Aus Sicht der Bundesregierung deuten die Modellrechnungen
somit auf überwiegend positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen sowohl in
der EU als auch in den Mercosur-Staaten für den Fall hin, dass das Abkommen
abgeschlossen wird.
2. Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung durch das EU-Mercosur-Abkommen konkret für
deutsche Firmen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Abschluss des Handelsteils des
Abkommens insgesamt deutlich positive Auswirkungen auf die deutsche
Wirtschaft hätte. Der Mercosur-Raum ist ein wichtiger Markt für die Automobil-,
Chemie-, Kosmetik-, Pharma-, Maschinenbau- und Nahrungsmittelindustrie, so
dass diese Branchen besonders von einem einfacheren und
wettbewerbsfähigeren Marktzugang profitieren würden. Große Marktchancen ergeben sich auch
für den Dienstleistungsmarkt. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung
anzumerken, dass das Abkommen sich nicht auf Zollsenkungen für EU-Exporte von
Chemikalien, Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Kraftfahrzeugteilen
in die Mercosur-Staaten einerseits und Agrarimporten aus diesen Staaten
andererseits beschränkt. Vielmehr könnte das Abkommen einen wichtigen Beitrag
zur Transformation und Dekarbonisierung der Wirtschaft sowohl in der EU als
auch den Mercosur-Staaten leisten – zum einen durch einen verbesserten
Zugang der EU zu hierfür essentiellen Rohstoffen und einer gesteigerten
Wertschöpfung durch Weiterverarbeitung vor Ort für die Mercosur-Staaten, zum
anderen durch einen intensivierten Austausch von modernen und nachhaltigen
Umweltgütern und ‑dienstleistungen.
3. Wie viele neue Arbeitsplätze werden schätzungsweise durch das EU-
Mercosur-Abkommen in Deutschland entstehen, und in welchen
Sektoren?
4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Befunden der
Folgenabschätzung der London School of Economics, nach denen infolge
des Freihandelsabkommens kaum Arbeitsplätze in der EU entstehen
würden?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das EU-Mercosur-Abkommen im
Falle eines Abschlusses den Arbeitskräftebedarf in Deutschland und damit die
Zahl der Erwerbstätigen langfristig spürbar, wenn auch moderat steigern würde.
Eine vom BMAS beauftragte Studie (
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/
Forschungsberichte/fb-526-6-auswirkungen-mercour-abkommen-auf-arbeitsma
rkt-und-wirtschaft.html) schätzt einen Zuwachs um ca. 60.000 Erwerbstätige.
5. Wie ordnet die Bundesregierung die Befürchtungen aus Argentinien und
Brasilien ein (PowerShift, power-shift.de/wp-content/uploads/2022/05/St
udie_Mobilitaetswende_ausgebremst_web_final-3.pdf 2022), nach denen
die Zollsenkungsverpflichtungen in den Bereichen Automobilindustrie
und Maschinen dort hunderttausende Arbeitsplätze gefährden und eine
Deindustrialisierung verursachen könnten?
Im Rahmen der Verhandlungen über den Handelsteil des Abkommens haben
EU und Mercosur-Staaten sich 2019 auf einen Abbau von Zöllen u. a. auf
Industriegüter wie Autos, Autoteile und Maschinen geeinigt. Um den betroffenen
Industrien Zeit zu geben, sich an die dadurch veränderten Marktbedingungen
anzupassen, wurden Übergangsfristen (in diesem Bereich meist von zehn
Jahren, bei sensiblen Produkten von bis zu 15 Jahren) vereinbart. Inwieweit der
Abbau der Zölle in diesen Bereichen zur Gefährdung von Arbeitsplätzen führen
wird, hängt von der Entwicklung der Märkte und dem Verhalten der
betroffenen Unternehmen und auch von spezifischen staatlichen Rahmenbedingungen
und Maßnahmen ab. Außerdem sind deutsche Automobilhersteller seit
Jahrzehnten produzierend in den Mercosur-Ländern aktiv. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die Öffnung der Märkte durch das Abkommen in anderen
Bereichen zu verbesserten Geschäftschancen für Unternehmen im Mercosur-
Raum und entsprechend Zuwachs von Arbeitsplätzen führen dürfte. Die
Bundesregierung unterstützt zudem im Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
in Brasilien die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft und gute
Beschäftigung u. a. mit Maßnahmen der beruflichen Bildung und der nachhaltigen
Finanzierung.
6. Welchen Einfluss hätte das EU-Mercosur-Abkommen auf die Einfuhr
von für die Energiewende nötigen Rohstoffen in die EU (bitte Rohstoffe
mit Mengenangaben pro Jahr nennen)?
Die Mercosur-Staaten sind ein wichtiger Rohstofflieferant für die EU-Industrie.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen geopolitischen Situation setzt sich die
Bundesregierung im Sinne der Diversifizierung der Bezugsquellen und
resilienter Lieferketten dafür ein, Importe von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
aus dem Mercosur-Raum zu stärken. Das Abkommen würde europäischen
Unternehmen den Zugang zu kritischen Rohstoffen und Zwischenprodukten, die
für die Energiewende und die Transformation der Industrie benötigt werden,
erleichtern. Zudem würde das Abkommen die Zölle auf die Einfuhr kritischer
Rohstoffe abschaffen, was kostensenkende Effekte hätte.
Eine Abschätzung der quantitativen Effekte in Bezug auf bestimmte Rohstoffe
liegt der Bundesregierung nicht vor.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide, dass insbesondere
die Menschen in kleineren und mittleren Betrieben in den Mercosur-
Ländern um ihre Jobs fürchten müssen, weil die Konkurrenz aus der EU zu
groß sei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Teilt die Bundesregierung die Aussage von Dr. Luciana Ghiotto und
Dr. Javier Echaide, dass die aktuellen Handelsabkommen unsere
Gesellschaften an ein nicht nachhaltiges Wirtschaftsmodell ketteten und das
Abkommen mit den Mercosur-Staaten hierfür ein Beispiel sei?
Die Bundesregierung richtet ihre Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und
Handelspolitik wertebasiert aus, versteht und gestaltet auf Offenheit basierende
Handelspolitik als Motor für Wachstum, Resilienz und Nachhaltigkeit (vgl.
Eckpunktepapiere vom Juli und November 2022:
www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/E/eckpunktpapier-handelsagenda.html,
www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-weiterentwicklung-des-eckpunktepapiers-
handelspolitik-der-bundesregierung.html).
Moderne EU-Handelsabkommen tragen zu Wachstum und Beschäftigung in der
EU und den Partnerstaaten bei und leisten wichtige Beiträge zur Erreichung
von Nachhaltigkeitszielen, indem sie die wirksame Umsetzung multilateraler
Nachhaltigkeitsstandards (z. B. Übereinkommen von Paris, ILO-
Kernarbeitsnormen, Übereinkommen über die biologische Vielfalt) fördern. Mit demselben
Ziel nutzt bzw. arbeitet die Europäische Union an unilateralen Instrumenten
(z. B. Verordnung gegen Entwaldung, Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Verordnung über das Verbot von
in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt).
9. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung das
Freihandelsabkommen für das Erreichen der deutschen Klimaziele?
Das EU-Mercosur-Abkommen unterstützt die wirksame Umsetzung
multilateraler Nachhaltigkeitsstandards (vgl. Antwort auf Frage 8), fördert den Zugang
der EU zu kritischen Rohstoffen insbesondere für die Energiewende (vgl.
Antwort zu Frage 6) und erleichtert den Handel mit Umweltgütern und -
dienstleistungen. Somit hat das Abkommen eine wichtige Bedeutung für die deutsche
Transformation und die deutsche Erreichung von Klimazielen. Gleiches gilt
auch für die EU als Ganzes, für die Mercosur-Region und darüber hinaus.
10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Konformität des
Abkommens mit dem Pariser Klimaabkommen, dem Cartagena-
Protokoll, dem Nagoya-Protokoll und den Aichi-Zielen für biologische
Vielfalt im Text des Abkommens für alle Vertragsparteien verpflichtend
verankert ist?
Die wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris ist im Abkommen
verpflichtend verankert. Gleiches gilt für die Anerkennung der Bedeutung von
Erhalt und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt im Einklang mit dem
Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Darüber hinaus setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass die im Rahmen der Überprüfung von
Nachhaltigkeitsbestimmungen in EU-Handelsabkommen (so genanntes „Trade and
Sustainable Development (TSD) Review“; vgl. Mitteilung der Europäischen
Kommission „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes
und gerechtes Wirtschaftswachstum“ vom 22. Juni 2022) etablierten Standards
und Verfahren festgehalten werden.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die mit dem Abkommen verbundene Erhöhung von
Gütertransporten zwischen den Wirtschaftsblöcken und die Autoherstellung zu
einem erhöhten CO2-Ausstoß führen würden?
Die Bundesregierung verweist auf die Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung zum
EU-Mercosur-Abkommen (abrufbar unter
https://circabc.europa.eu/ui/group/09
242a36-a438-40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/94e51a04-9550-454b-b8fe-b3e5
8a59160b/details): „Die in dem Bericht vorgestellte quantitative Analyse
prognostiziert die Umleitung von Emissionen, die aus der Verlagerung der
Produktion resultieren. Das Gesamtergebnis ist ein geringer Rückgang der globalen
CO2-Emissionen, der durch einen geringen Anstieg der Emissionen anderer
Treibhausgase ausgeglichen wird. Die Emissionsintensität der
Wirtschaftstätigkeit nimmt für die Weltwirtschaft als Ganzes geringfügig ab, d. h. die
Weltwirtschaft produziert bei einer bestimmten Menge des BIP weniger
Treibhausgasemissionen, wobei ein geringer Anstieg der Emissionsintensität im Mercosur-
Raum durch einen geringen Rückgang in der EU ausgeglichen wird.“
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Umweltverbänden,
dass die mit dem Abkommen verbundene Verstärkung der Rinder-
Viehwirtschaft und der Sojaproduktion die Rodung des Regenwaldes
vorantreiben würden, und ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung mit
dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar?
Eine Verstärkung der Rinder-Viehwirtschaft im Mercosur-Raum ist aus Sicht
der Bundesregierung angesichts der unten genannten Verordnung und der
Zollquote für Rindfleisch allenfalls in begrenztem Umfang zu erwarten. Im
Hinblick auf die Einfuhr von Soja aus den Mercosur-Ländern in die EU ist zu
berücksichtigen, dass das Abkommen keine Auswirkungen auf die Zollsätze für
Sojabohnen und Sojamehl haben wird, welche bereits bei Null liegen.
Zudem verfolgt die neue, rechtlich verbindliche Verordnung gegen Entwaldung
auf EU-Ebene unter anderem das Ziel, das Inverkehrbringen auf dem EU-
Markt von Produkten und Rohstoffen, wie Soja, Rindern, Palmöl, Kaffee,
Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten, im Anhang I der
Verordnung genannten Erzeugnissen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung
verbunden sind, effektiv auszuschließen (vgl. die Antwort zu Frage 8).
13. Wie steht die Bundesregierung der Einschätzung von Dr. Luciana
Ghiotto und Dr. Javier Echaide gegenüber, mit dem EU-Mercosur-
Abkommen würden die Lebensgrundlagen der hiesigen Landwirte gefährdet
werden?
Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung nicht geteilt und wird auch
in der zitierten Studie so nicht vertreten. Sie geht vielmehr auf ein Zitat in einer
Pressemitteilung zur Studie von landwirtschaftlichen Interessenvertretungen
zurück.
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die sensiblen Produkte der EU
im Agrarbereich in den Verhandlungen soweit wie möglich geschützt worden.
Der EU-Marktzugang für Agrarprodukte wird nicht vollständig liberalisiert.
Für sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol
sieht das Abkommen eng begrenzte Quoten vor, wodurch auch der Einfluss auf
die Märkte der EU und die europäischen Landwirtinnen und Landwirte
begrenzt bleibt.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausfuhr von in der EU verbotenen
Pestiziden aus Deutschland zu verbieten und sich für vergleichbare
Maßnahmen auf EU-Ebene einzusetzen, um schwere Umweltbelastungen im
Mercosur und den Verzehr von mit giftigen Pestiziden behandelten
Produkten in der EU zu verhindern?
Hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel
erarbeitet die Bundesregierung zurzeit eine Verordnung auf Basis des
Pflanzenschutzgesetzes. Der Anwendungsbereich betrifft bestimmte Pflanzenschutzmittel,
deren Wirkstoffe bestimmte gesundheitsschädliche Eigenschaften haben und auf
EU-Ebene nicht genehmigt sind.
Die EU-Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten müssen bei der Einfuhr
von Produkten aus Drittstaaten weiterhin streng überwacht und implementiert
werden. Dadurch kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass maßgebliche
Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden.
15. Wird durch das Abkommen sichergestellt, dass Pestizide, deren Einsatz
in der Europäischen Union verboten ist, in den Mercosur-Staaten
ebenfalls verboten werden?
Eine solche Vereinbarung ist nicht Gegenstand des EU-Mercosur-
Freihandelsabkommens. Entscheidungen über Verbote und Zulassungen von Pestiziden
erfolgen in den Staaten des Mercosur sowie in der EU weiterhin in den jeweils
geltenden Verfahren. Hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr bestimmter
Pflanzenschutzmittel erarbeitet die Bundesregierung zurzeit eine Verordnung auf
Basis des Pflanzenschutzgesetzes.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des
durch das Abkommen verstärkten Imports von Agrarprodukten in die
Mercosur-Staaten auf die dortige Landwirtschaft?
Die Mercosur-Staaten sind bedeutende Agrarexportländer. Deshalb dürften
verstärkte Importe von Agrarprodukten in die Mercosur-Staaten infolge des
Abkommens eher gering sein und sich auf wenige qualitativ hochwertige Produkte
wie Milcherzeugnisse (v. a. Käse) beschränken, wovon heimische Verbraucher
wiederum profitieren würden.
17. Welche Aspekte des EU-Mercosur-Abkommens wurden in den
Gesprächen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem brasilianischen und dem
argentinischen Präsidenten während Bundeskanzler Olaf Scholz’ Reise
nach Südamerika im Januar 2023 besprochen, und haben Luiz Inácio
Lula da Silva und Alberto Fernández in diesen Gesprächen Bedingungen
für die Ratifizierung des Abkommens genannt?
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit Vertretern
ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben.
Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden
diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das
Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere,
weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr
möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die
erörterten Themen ermöglichen könnten.
18. Welche Personen waren Teil von Bundeskanzler Olaf Scholz’ Delegation
nach Südamerika im Januar 2023?
Die folgenden Personen waren Teil der Wirtschaftsdelegation auf der
genannten Reise.
Wirtschaftsvertreter/-in Unternehmen/Verband
Peter Adrian DIHK
Lateinamerika-Initiative der
deutschen Wirtschaft
TRIWO AG
Werner Baumann Bayer AG
José Luis Blanco Nordex SE
Dr. Toralf Haag Voith GmbH & Co KGaA
Roland Harings Aurubis AG
Dr. Martin Herrenknecht Herrenknecht AG
Tilman Herzig Fichtner GmbH & Co.KG
Gunnar Kilian Lateinamerika-Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft
VW AG
Mario Mehren
(nur Reiseteil Argentinien)
Wintershall DEA AG
Sibylle Thierer Häfele SE & Ko KG
Dr. Micha Zauner DEM Deutsche E-Metalle AG
19. Was wurde bei der Südamerikareise des Bundesministers für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Robert Habeck und des Bundesministers für
Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir im März 2023 bezüglich des EU-
Mercosur-Abkommens besprochen, mit welchen Gesprächspartnern, und
welche offenen Fragen gab es noch (vgl. Zitate von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.handelsblatt.com/dpa/bundesregierun
g-habeck-und-oezdemir-werben-in-suedamerika-fuer-handelsabkomme
n-/29032280.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Welche Personen waren Teil der Delegation von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundeslandwirtschaftsminister Cem
Özdemir während der Südamerikareise im März 2023?
Die folgenden Personen waren Teil der Wirtschaftsdelegation auf der
genannten Reise.
Wirtschaftsvertreter/-in Unternehmen/Verband
Tina Andres Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft e. V.
Sabine Bendiek SAP SE
Petra Bentkämper Deutscher Landfrauenverband
Maxim Dick Enpal B.V.
Andrea Gebhard Bundesarchitektenkammer e. V.
Silvia Kohlmann Envitecpro GmbH
Ingo Kramer Lateinamerika-Initiative der
Deutschen Wirtschaft
Dr. Werner Ponikwar Thyssenkrupp nucera
Prof. Dr. -Ing. Siegfried Russwurm BDI e. V.
Claus Sauter VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Peter Schrum Sunfarming Group GmbH
Gero Schulze Isfort Bernard Krone Beteiligungs GmbH
Timo Straten Liberbyte GmbH
Jann Wendt Noth.io GmbH
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gliederung und die
Struktur des EU-Mercosur-Abkommens?
Aus welchen Teilen, Kapiteln, Unterkapiteln, Annexen, Anhängen und
Zusatzvereinbarungen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das
EU-Mercosur-Abkommen?
22. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Diskussion
über die Gliederung und die Struktur des Abkommens auf EU-Ebene
sowie zwischen der EU und den Mercosur-Staaten?
23. Liegt der Bundesregierung die Endfassung des Textes des EU-Mercosur-
Abkommens vor?
a) Wenn ja, seit wann liegt der Bundesregierung diese Textfassung vor?
b) Wenn ja, wie unterscheidet sich diese Textfassung von den auf der
Website der EU-Kommission veröffentlichten Textteilen des
Handelsteils sowie den an den Deutschen Bundestag im Februar 2023
übermittelten Text des Abkommens?
c) Wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung die Endfassung des
Textes des EU-Mercosur-Abkommens?
d) Wenn nein, ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine
Übermittlung des Textes des Abkommens und geplanter
Zusatzvereinbarungen an die EU-Mitgliedstaaten notwendig?
Die Fragen 21 bis 23d werden gemeinsam beantwortet.
Eine endgültige Textfassung des Abkommens liegt bislang nicht vor. Die
Europäische Kommission hat den Text der politischen Einigung zum Handelsteil
vom 28. Juni 2019 zu Informationszwecken veröffentlicht (abrufbar unter
https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/cou
ntries-and-regions/mercosur/eu-mercosur-agreement/text-agreement_en). Eine
endgültige Fassung des Abkommens liegt erst vor, wenn alle inhaltlichen
Fragen geklärt sind, die rechtsförmliche Prüfung abgeschlossen ist und das
Abkommen unterzeichnet ist.
Die Europäische Kommission führt derzeit Gespräche mit den Mercosur-
Staaten zu einzelnen Aspekten des Abkommens, die sich möglicherweise in einem
Zusatzinstrument zum Abkommen niederschlagen werden. Wann genau diese
Gespräche abgeschlossen sein werden, lässt sich derzeit nicht absehen. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis über Pläne, Gliederung und
Struktur des Abkommens gegenüber dem aktuell bekannten Stand zu ändern.
24. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Beginn der
Rechtsförmlichkeitsprüfung für das Abkommen zu rechnen?
Eine finale Rechtsförmlichkeitsprüfung des Abkommens kann nach
Einschätzung der Bundesregierung erst beginnen, wenn die Gespräche über den Inhalt
des Abkommens abgeschlossen sind und eine politisch geeinte Textfassung des
Abkommens vorliegt.
25. Welche offenen Punkte müssen ggf. vor Beginn der
Rechtsförmlichkeitsprüfung nach Einschätzung der Bundesregierung noch geklärt werden?
Erforderlich ist aus Sicht der Bundesregierung insbesondere eine politische
Einigung mit den Mercosur-Staaten hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten.
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
26. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine politische Einigung über
das EU-Mercosur-Abkommen zwischen den Vertragsparteien und den
EU-Mitgliedstaaten bis zum EU-Lateinamerika-Gipfel in Brüssel im Juli
2023 möglich?
Der Ablauf der weiteren Gespräche zwischen Europäischer Kommission und
dem Mercosur hängt von verschiedenen Prozessen (wie etwa Positionierungen,
konkreten Vorschlägen) auf beiden Seiten ab. Die hierfür erforderlichen
Zeitbedarfe sind nicht vorhersehbar. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht
absehbar, ob eine politische Einigung bis zum EU-CELAC Gipfel im Juli 2023
möglich sein wird.
27. Welche Voraussetzungen knüpft die Bundesregierung an eine
Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens, und welche zusätzlichen
Verpflichtungen müssen die Vertragsparteien eingehen?
Die Bundesregierung hat sich im November 2022 auf das Eckpunktepapier
„Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers ‚Handelspolitik der
Bundesregierung‘“ verständigt (abrufbar unter
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/
eckpunktepapier-weiterentwicklung-des-eckpunktepapiers-handelspolitik-der-b
undesregierung.html), auf das diesbezüglich verwiesen wird.
28. Welche Anforderungen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU-Kommission sowie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-
Staaten an die Finalisierung des EU-Mercosur-Abkommens?
Die Europäische Kommission setzt sich für eine rasche Finalisierung des
Abkommens mit der Vereinbarung eines Zusatzinstruments zu
Nachhaltigkeitsaspekten und ohne Öffnung des bestehenden Abkommens ein. Mehrere EU-
Mitgliedstaaten (z. B. Spanien, Portugal, Italien, Dänemark, Finnland,
Schweden, Tschechien, Estland, Litauen, Luxemburg) befürworten ebenfalls einen
schnellen Abschluss des Abkommens ohne Nachverhandlungen. Andere
Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich, Österreich, teilweise auch Polen und Belgien)
setzen sich für eine weitergehende Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten im
Abkommen ein bzw. sehen noch Klärungsbedarf zu einzelnen Themen.
29. Welche Standards und Verfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Verhandlungen zu Handel und nachhaltiger
Entwicklung etabliert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/5615)?
Die Bundesregierung verweist auf die Mitteilung der Europäischen
Kommission „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und
gerechtes Wirtschaftswachstum“ vom 22. Juni 2022, auf die öffentlich
verfügbaren Texte (vgl. die Antwort zu den Fragen 21, 22 und 23) sowie auf die
aktuell laufenden Gespräche zwischen Europäischer Kommission und dem
Mercosur.
30. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beratungsstand oder das
Ergebnis der Sondierungen der EU-Kommission über
„nachhaltigkeitsbezogene, verbindliche, auf Gegenseitigkeit beruhende
Begleitmaßnahmen für das Abkommen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19
auf Bundestagsdrucksache 20/5615)?
a) Was ist der Bundesregierung über diese Begleitmaßnahmen bekannt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Begleitmaßnahmen?
Die Europäische Kommission berichtete zuletzt im Handelspolitischen
Ausschuss (Stellvertreter) am 16. März 2023 über die laufenden Gespräche. Die
Bundesregierung verweist auf die diesbezügliche diplomatische
Korrespondenz, die dem Deutschen Bundestag vorliegt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung steht eine schriftliche Rückmeldung des Mercosur auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission aktuell noch aus. Die Bundesregierung positioniert
sich mit Blick auf die Gespräche der Europäischen Kommission mit dem
Mercosur entsprechend dem Eckpunktepapier „Weiterentwicklung des
Eckpunktepapiers ‚Handelspolitik der Bundesregierung‘“ vom November 2022 (vgl. die
Antwort zu Frage 27).
31. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Rechtsgutachten
von Prof. Dr. Markus Krajewski und Dr. Rhea Hoffmann (Greenpeace,
www.greenpeace.de/publikationen/rechtsgutachten_eu-mercosur_de_fina
l.pdf, 2021), laut dem nur eine komplette Neuverhandlung das
Abkommen nachhaltig machen kann?
32. Ist die Bundesregierung offen für eine Neuverhandlung von Teilen des
Handelsabkommens?
a) Wenn ja, bei welchen Kapiteln?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung würdigt die in rund 20 Verhandlungsjahren erzielten
Ergebnisse und verweist auf die obenstehenden Antworten mit Blick auf die
geostrategische, wirtschaftliche und nachhaltigkeitspolitische Bedeutung eines EU-
Mercosur-Abkommens. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit weitergehender Gespräche der Europäischen Kommission mit dem
Mercosur, um insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte zu adressieren. Insoweit die
diesbezüglichen Anliegen der Bundesregierung Berücksichtigung finden,
unterstützt die Bundesregierung die Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens.
Eine komplette Neuverhandlung des Abkommens hält die Bundesregierung
indes nicht für erforderlich.
33. Befürwortet die Bundesregierung die von der EU-Kommission
vorgeschlagene Zusatzvereinbarung zu nachhaltiger Entwicklung oder strebt
sie eine Neuverhandlung des Kapitels zu nachhaltiger Entwicklung an?
a) Wenn die Bundesregierung eine Neuverhandlung anstrebt, welche
neuen Elemente und Änderungen soll ein neues Kapitel zu
nachhaltiger Entwicklung gegenüber dem Kapitel im bisherigen Entwurf des
Abkommens enthalten?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung
und den Verhandlungsstand der von der EU-Kommission geplanten
Zusatzvereinbarung?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
34. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Zusatzvereinbarungen
oder sonstige Begleitmaßnahmen, beispielsweise über Sozial- und
Menschenrechte, geplant?
a) Wenn ja, was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung und
den Verhandlungsstand dieser Vereinbarungen bekannt?
b) In welchem (Rechts-)Verhältnis werden nach Kenntnis der
Bundesregierung diese Zusatzvereinbarungen zum EU-Mercosur-
Abkommen stehen?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission ein
mögliches Zusatzinstrument in Form einer durch alle Vertragsparteien
getragenen Erklärung über die völkervertragliche Auslegung des EU-Mercosur-
Abkommens im Sinne des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention
anstrebt.
35. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem auf EU-Ebene
diskutierten Vorschlag, das EU-Mercosur-Abkommen in ein separates
Handelsabkommen (EU-only) und ein politisches Assoziierungsabkommen
(gemischtes Abkommen) aufzuteilen?
a) Wird die Bundesregierung das Recht des Deutschen Bundestages,
über das EU-Mercosur-Abkommen als Ganzes abzustimmen,
verteidigen?
36. Welche Implikationen hätte ein Splitting für die Menschenrechtsklausel
des Abkommens?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegt kein Vorschlag der Europäischen Kommission über
eine Aufteilung des Abkommens in verschiedene Teile vor. Sollte ein solcher
Vorschlag vorgelegt werden, wird dieser – auch im Hinblick auf die Beachtung
aller geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben – zu prüfen und
zu bewerten sein.
37. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für das Einbeziehen der
Vertreterinnen und Vertreter der indigenen Bevölkerung und der
Arbeitnehmerorganisationen in die Neuverhandlungen über das Freihandelsabkommen
einzusetzen?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Aufnahme der sieben
Forderungen der indigenen Bevölkerung zum EU-Mercosur-Abkommen in
das Abkommen einzusetzen (Gesellschaft für bedrohte Völker, gfbvblo
g.com/2020/12/04/der-handel-und-die-menschenrechte-die-
forderungender-indigenen-bevolkerung-zum-eu-mercosur-abkommen/, 4. Dezember
2020)?
Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Neuverhandlung des Abkommens wird derzeit weder von der
Europäischen Kommission noch von den Mercosur-Staaten angestrebt. Die „7
Forderungen indigener Bevölkerung zum EU-Mercosur-Abkommen“ und die von der
Bundesregierung geforderten „Instrumente oder Verfahren zu überprüfbaren,
rechtlich verbindlichen Verpflichtungen des Menschenrechtsschutzes und
praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarungen zum Schutz und Erhalt bestehender
Waldflächen“ (vgl. die Antwort zu Frage 27) greifen vergleichbare
Herausforderungen auf. Im Rahmen der Umsetzung von EU-Handelsabkommen werden
zivilgesellschaftliche Akteure regelmäßig eng eingebunden.
39. Wie lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Arbeitnehmerrechte in den Mercosur-Ländern effektiv schützen, wenn die
Bestimmungen zu Arbeitnehmerrechten der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) im Abkommen nicht verbindlich verankert sind, Brasilien die
internationalen Standards der ILO verletzt und das Übereinkommen 87
zur Vereinigungsfreiheit nicht ratifiziert hat (Deutscher
Gewerkschaftsbund,
www.dgb.de/downloadcenter/++co++5c942a28-5873-11ea-880d-5
2540088cada, 26. Februar 2020)?
Im Nachhaltigkeitskapitel des Handelsteils des EU-Mercosur-Abkommens
verpflichten sich die Parteien verbindlich, kontinuierliche und nachhaltige
Anstrengungen zur Ratifizierung von grundlegenden ILO-Übereinkommen,
Protokollen und anderen einschlägigen ILO-Übereinkommen, denen sie noch nicht
beigetreten sind und die von der ILO als aktuell eingestuft werden, zu
unternehmen. Zusätzlich verpflichten sich die Parteien, die grundlegenden
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation,
einschließlich der Vereinigungsfreiheit, zu fördern, zu achten und effektiv
umzusetzen. Hierunter fallen die grundlegenden ILO-Übereinkommen. Im
Gesamtabkommen werden Menschenrechte als wesentliche Bestandteile („Essential
Elements“) verankert.
40. Wie will die Bundesregierung die angekündigte feministische
Außenpolitik bei den Verhandlungen bzw. bei der Finalisierung des
Freihandelsabkommens umsetzen?
Das EU-Mercosur-Abkommen trägt zu den Zielen feministischer Außenpolitik
bei durch Stärkung gemeinsamer Werte und Standards, die im verbindlichen
Nachhaltigkeitskapitel festgeschrieben sind, u. a. die Ratifizierung und
Implementierung von ILO-Kernnormen sowie ein gemeinsames Bekenntnis und
Kooperation für Geschlechtergerechtigkeit und Frauen- sowie Mädchenförderung
als Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung.
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