Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Matthias Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jesica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) soll Alleinerziehende und ihre Kinder finanziell entlasten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Mit den Leistungen des UhVorschG geht der Staat für säumige Unterhaltsverpflichtete in Vorleistung. Der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der finanziellen Situation von Kindern von Alleinerziehenden.
Einschränkungen im UhVorschG führen allerdings dazu, dass die Leistungen viele Kinder nicht erreichen. So sind leibliche Elternteile, die mit einem neuen Partner eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft begründen, nicht mehr anspruchsberechtigt auf den Erhalt von Leistungen durch das UhVorschG. Die Leistungen aus dem UhVorschG werden auf die Transferzahlungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fordert, dass der Unterhaltsvorschuss auch für Kinder über zwölf Jahre Vorrang beim Bezug von SGB-II-Leistungen hat (vgl. Unterhaltsvorschuss: VAMV-Bundesverband e. V.) Außerdem gibt es bisher für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, gesetzliche Einschränkungen für den Erhalt des Unterhaltsvorschusses. Ohne den Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder einer Blauen Karte EU, einer ICT- (Information and Communication Technology)Karte, einer Mobile-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, können sie zum Beispiel keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.
Den Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG erhalten Alleinerziehende mit über zwölfjährigen Kindern nur, wenn Sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB-II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert (vgl. www.zukunftsforum-familie.de/reform-unterhaltsvorschuss-bessere-unterstuetzung-fuer-alleinerziehende-ist-auf-dem-weg/).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht erwähnt, aber es soll laut Koalitionsvertrag eine Reform des Unterhaltsrechts und des Umgangs- und Sorgerechts geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Plant die Bundesregierung eine Reform des UhVorschG (wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen, und ab wann)?
Inwieweit plant die Bundesregierung, das Kindergeld nicht mehr vollständig auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf Transferleistungen zu ändern?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder auszusetzen bzw. zu ändern?
Inwieweit plant die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss dahin gehend auszuweiten, dass auch leibliche Elternteile, die einen neuen Partner heiraten, anspruchsberechtigt sind?
Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen (bitte nach Alter der Anspruchsberechtigten sowie nach Jahren ab dem Jahr 2014 aufschlüsseln)?
Wie viele Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG (bitte ab dem Jahr 2014 nach Bundesländern sowie in absoluten und prozentualen Zahlen bezüglich der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und Anzahl der barunterhaltsberechtigten Kinder, die insgesamt in alleinerziehenden Familien leben, aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil barunterhaltspflichtiger Eltern in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen (bitte ab dem Jahr 2014 in absoluten und prozentualen Zahlen bezüglich der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und Anzahl der barunterhaltsberechtigten Kinder, die insgesamt in alleinerziehenden Familien leben, aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Zahl der barunterhaltspflichtigen Elternteile, die ihrer Unterhaltspflicht aufgrund ihres zu geringen Einkommens nicht nachkommen, und wie hat sich dies in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, absoluten und relativen Zahlen, Geschlecht des erziehenden Elternteils und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Zahl der barunterhaltspflichtigen Elternteile, die ihrer Unterhaltspflicht nicht im vollständigen Umfang nachkommen, und wie hat sich dies in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, absoluten und relativen Zahlen, Geschlecht des erziehenden Elternteils und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Zahl der barunterhaltspflichtigen Elternteile, die ihrer Unterhaltspflicht aufgrund ihres zu geringen Einkommens nicht im vollständigen Umfang nachkommen, und wie hat sich dies in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, absoluten und relativen Zahlen, Geschlecht des erziehenden Elternteils und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
In welchem Alter sind die Kinder, für die Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG zum ersten Mal beantragt wird (bitte nach Alter der Kinder und in Jahren ab dem Jahr 2014 aufschlüsseln)?
Wie lange beziehen Kinder von alleinerziehenden Eltern jeweils Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG (bitte nach dem Alter der Erstbewilligung sowie insgesamt ab dem Jahr 2014 aufschlüsseln)?
Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine Bearbeitung und Rückforderung des Unterhalts durch die Finanzämter für sinnvoll, um die Rückgriffsquote zu erhöhen und die Zahl unterhaltssäumiger Elternteile zu reduzieren?
Wie hat sich die Rückgriffsquote bei säumigen unterhaltspflichtigen Elternteilen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die unterschiedlichen Rückgriffsquoten in den Bundesländern verantwortlich?
Wie möchte die Bundesregierung die Rückholquote von Leistungen nach dem UhVorschG erhöhen?
Wie viele Alleinerziehende erhalten Transferzahlungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und müssen aufgrund der Vorrangigkeit des Anspruchs auf Leistungen nach dem UhVorschG Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen (bitte nach Gesamtdeutschland und Bundesländern sowie pro Jahr ab dem Jahr 2014 aufschlüsseln)?
Wie viele Kinder aus Einelternfamilien, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, profitieren nicht von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 1. Juli 2017, weil dieser auf SGB-II-Leistungen angerechnet wird?
Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung keine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes dahingehend an, dass auch leibliche Elternteile, die einen neuen Partner heiraten, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) anspruchsberechtigt auf Leistungen des Unterhaltvorschusses sind?
Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung eine Diskriminierung oder Benachteiligung von Alleinerziehenden, die nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige sind und die in Deutschland leben, dar, dass es gesetzliche Einschränkungen bezüglich des Aufenthaltsstatus für den Erhalt des Unterhaltsvorschusses für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben (§ 1 Absatz 2a des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)), gibt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern plant die Bundesregierung, dies zu ändern?
Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss werden insgesamt abgelehnt und mit welchen Begründungen (bitte nach Gesamtdeutschland und Bundesländer sowie pro Jahr ab dem Jahr 2014 aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss werden aufgrund der Bedarfsprüfungen abgelehnt (bitte nach Gesamtdeutschland und Bundesländern sowie pro Jahr ab dem Jahr 2017 aufschlüsseln)?