Entschädigung der Opfer des Massakers in Distomo vom 10. Juni 1944
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Gregor Gysi, Dr. Gesine Lötzsch, Clara Bünger, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 10. Juni 1944 ermordete eine Einheit der Waffen-SS 218 Einwohnerinnen und Einwohner der griechischen Ortschaft Distomo. Griechische Gerichte haben den Überlebenden des Massakers bzw. deren Nachfahren schon 1997 Entschädigung in Höhe von rund 30 Mio. Euro zugesprochen (www.dw.com/de/keine-entschädigung-für-ss-verbrechen/a-902360). Doch Deutschland weigert sich bis heute, diese Entschädigung zu bezahlen, wie es auch Entschädigungszahlungen gegenüber anderen NS-Opfern und Reparationen gegenüber dem griechischen Staat ablehnt. Die Bundesregierung behauptet, diese Frage sei „im Verhältnis zu Italien, Griechenland und Polen abgeschlossen“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7527). Es ist für die Fragestellerinnen und Fragesteller offensichtlich, dass die Frage keineswegs abgeschlossen ist, sondern vielmehr von Seiten Griechenlands und der NS-Opfer weiterhin gestellt wird. Davon zeugen beispielsweise Versuche, die Vollstreckung der in Griechenland bestätigten Ansprüche vor italienischen Gerichten zu erwirken (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3283). Der griechische Außenminister hat die Reparationsfrage ebenfalls wiederholt angesprochen, beispielsweise Anfang April 2023 bei einem Treffen mit dem deutschen Botschafter (www.amna.gr/en/article/721166/FM-Dendias-receives-German-Ambassador-in-Athens).
Für regelrecht geschichtsverzerrend halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Aussage der Bundesregierung, Griechenland selbst habe als Unterzeichner der Charta von Paris vom 21. November 1990 dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag), der nach Lesart der Bundesregierung die Reparationsfrage erledigt habe, „zugestimmt“ (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 16/1634 und 19/7527). Tatsächlich hat Griechenland in der Charta von Paris dem Zwei-plus-Vier-Vertrag keineswegs zugestimmt, sondern, wie auch die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages unter Anführung des Wortlautes der Charta ausführen, diesen lediglich zur Kenntnis genommen; zudem beziehe sich die Kenntnisnahme offenbar lediglich auf die deutsche Wiedervereinigung, wohingegen die Charta keinen Bezug zu Hinweis auf Reparationsfragen enthalte (WD 2 - 3000 - 066/19). Die Wissenschaftlichen Dienste kommen zu dem Schluss, es bestünden „daher berechtigte Zweifel an einer extensiven Auslegung, dahingehend, dass hiermit konkludent auch ein Verzicht erklärt worden sei“, und die Völkerrechtsaufassung der Bundesregierung sei „keineswegs zwingend“.
Nachdem das griechische Parlament im Jahr 2019 in einem ausführlichen Bericht die von Deutschland geschuldete Reparationssumme auf rund 290 Mrd. Euro bilanziert hatte (www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/reparationsforderungen-griechenland-deutschland-zweiter-weltkrieg-zahlungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F), lud die griechische Regierung Deutschland mit einer Verbalnote dazu ein, Verhandlungen zur Lösung der Entschädigungsfrage aufzunehmen; diese Einladung wurde von der Bundesregierung jedoch zurückgewiesen (vgl. www.mfa.gr/epikairotita/diloseis-omilies/anakoinose-tou-ypourgeiou-exoterikon-skhetika-me-ten-epidose-rematikes-diakoinoses-sto-germaniko-ypourgeio-exoterikon-gia-tis-polemikes-epanorthoseis-kai-apozemioseis-apo-ton-kai-pagkosmio-polemo-04062019.html und www.handelsblatt.com/politik/deutschland/weltkriegs-reparationen-bundesregierung-laesst-griechenland-abblitzen/25131392.html).
Dass somit nicht nur die Entschädigung verweigert wird, sondern auch ein Dialog darüber, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur inhaltlich unbegründet, sondern sie empfinden auch den von der Bundesregierung gewählten Umgangston gegenüber den letzten noch lebenden NS-Opfern bzw. deren Nachfahren als unangemessen schroff.
Verweise der Bundesregierung auf Projekte der Aussöhnung oder historischen Aufarbeitung können nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Lücke in der Entschädigungspolitik nicht schließen. Der Sekretär des griechischen Nationalrates für die Einforderung deutscher Schulden, Aristomenis I. Syngelakis, wirft der Bundesregierung vor, mit Instrumenten wie etwa dem deutsch-griechischen Zukunftsfonds (Budget 1 Mio. Euro jährlich) „die historische, moralische, politische und rechtliche Grundlage für die Einforderung deutscher Schulden zu schwächen“ (www.efsyn.gr/stiles/apopseis/383889_stoys-omoys-ton-giganton) und eine falsche Versöhnung ohne Gerechtigkeit durchsetzen zu wollen (neoskosmos.com/el/2023/04/10/news/greece/anoikti-epistolise-germanous-ekpaideftikousgia-tis-nazistikes-thiriodies-stin-kriti/).
Da die Frage der deutschen Reparationspflicht juristisch zumindest umstritten ist, sollte nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller hier nach dem Grundsatz verfahren werden, im Zweifel den Interessen der NS-Opfer bzw. ihrer Nachfahren entgegenzukommen. Insofern halten sie eine unverzügliche Auszahlung der vom Landgericht Livadia 1997 festgesetzten Entschädigungssumme für die Opfer von Distomo sowie die Aufnahme von Verhandlungen mit Griechenland über offene Reparationsfragen für geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu, dass Griechenland bis zum heutigen Tag nie eine Verzichtserklärung hinsichtlich Reparationen bzw. Entschädigungen gegenüber Deutschland im Zusammenhang mit NS-Verbrechen abgegeben hat (vgl. Sachstand WD 2 - 3000 - 066/19 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/451), und wenn nein, wann, durch wen, und in welcher Form ist ein solcher ausdrücklicher Verzicht erklärt worden?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. nach erneuter Prüfung des Wortlauts) zu, dass die Charta von Paris nicht eine explizite „Zustimmung“ zum Zwei-plus-Vier-Vertrag enthält, sondern dessen Kenntnisnahme, so wie auch die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 2b auf Bundestagsdrucksache 18/451 den Wortlaut der Charta zitiert (falls nein, bitte korrigierten Wortlaut zitieren)?
Enthält die Charta von Paris an anderer Stelle eine explizite Zustimmung zu einem Reparationsverzicht, und wenn ja, an welcher (bitte ggf. zitieren)?
Hat die Bundesregierung eine generelle Position zu der Frage, inwiefern Staaten, die nicht an einem Vertrag beteiligt sind, dessen Rechtswirkungen für sich durch bloße Kenntnisnahme des Vertrages anerkennen (bitte ggf. ausführen)?
Falls sie eine solche Wirkung einer Kenntnisnahme prinzipiell ausschließt, warum geht sie im Falle der griechischen Reparationsansprüche davon aus, dass Griechenland durch seine Kenntnisnahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages auf sie verzichtet habe?
Stimmt die Bundesregierung angesichts ihrer Aussage, „Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen“ wären „ohne jede Präzedenz“ der Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass zuerst die Dimension der NS-Verbrechen ohne jede Präzedenz gewesen ist, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung mit dem Bericht des griechischen Parlaments über die deutschen Verbrechen und griechischen Reparationsforderungen inhaltlich beschäftigt, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung Überlegungen dahin gehend angestellt, dass ihre Weigerung, mit der griechischen Seite in einen Dialog über die Reparations- und Entschädigungsfrage zu treten, zu einer Belastung der deutsch-griechischen Beziehungen und zu einer Enttäuschung unter griechischen NS-Opfern bzw. ihren Nachfahren führt, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
In welchem Rahmen hat sich die deutsche Botschaft in Griechenland in den letzten Jahren an Veranstaltungen zum Jahrestag des Massakers in Distomo beteiligt, und wie ist der Planungsstand für den 10. Juni 2023?
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Klägergruppe aus Distomo ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung zu machen oder mit anderen Angeboten auf sie zuzugehen?
Anerkennt die Bundesregierung, dass aus griechischer Sicht die Frage von Reparationen und Entschädigungszahlungen für den deutschen Krieg und die deutsche Besatzung in Griechenland zu keinem Zeitpunkt abschließend geregelt wurde?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Fehlen einer gemeinsamen Antwort Griechenlands und Deutschlands auf die für Griechenland offenen Fragen, vor allem auch hinsichtlich der juristisch nicht abschließend geklärten (vgl. WD 2 - 3000 - 063/15) Rückzahlung der sogenannten Zwangsanleihe, die deutsch-griechischen Beziehungen schwer belastet (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine verantwortungsvolle Aufarbeitung der NS-Verbrechen und Auseinandersetzungen mit der eigenen Geschichte auch in Deutschland zukünftig von grundlegender Bedeutung sein wird und Deutschland in Bezug auf Griechenland seine Anstrengungen, der eigenen historischen Verantwortung gerecht zu werden, weiter intensivieren muss, wozu auch die Anerkennung bislang nicht aufgearbeiteter Schuld gehört, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Überlegungen hierzu?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Position zur Rückzahlung der sogenannten Zwangsanleihe zu ändern, und wenn ja, inwiefern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere, auch zivilgesellschaftliche, Projekte zu individuellen Entschädigungszahlungen, Versöhnungs- und Verständigungszwecken in Griechenland durchzuführen bzw. zu fördern, und wenn ja, inwiefern?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass ihre Bekundungen einer wertegeleiteten Außenpolitik von Außenstehenden nicht ernst genommen werden, indem sie eine Entschädigung für von Deutschen verübtes Leid wie im Fall der Distomo-Opfer ablehnt?