Vergleich deutscher und ukrainischer Kernkraftwerke – Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Carolin Bachmann, Andreas Bleck, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Interview für „Welt TV“ am 5. April 2023 in Kiew über Gespräche mit der ukrainischen Regierung fragte die Journalistin Tatjana Ohm Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: „Als Grünen-Politiker, heißt das, Sie laufen durch offene Türen und müssen sie nicht auftreten, wenn es um erneuerbare Energien geht?“, er antwortet darauf: „Die Ukraine wird an der ‚Atomkraft‘ festhalten, das ist völlig klar, das ist auch in Ordnung, solange die ‚Dinger‘ sicher laufen, sie sind ja gebaut.“ (www.welt.de/wirtschaft/video244664150/Besuch-in-Kiew-Solange-die-Dinger-sicher-laufen-sind-ukrainische-Atomkraftwerke-fuer-Habeck-in-Ordnung.html). Die Fragesteller bitten darum, die nachfolgenden Fragen inhaltlich technisch erschöpfend zu beantworten und nicht nur auf politische Zielsetzungen oder Beschlusslagen zu verweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der zuletzt in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der in der Ukraine betriebenen Kernkraftwerke?
Welche Unterschiede in der Sicherheit sieht die Bundesregierung beim Vergleich der zuletzt in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke mit den in der Ukraine betriebenen Kernkraftwerken, und welche Vergleichsmaßstäbe werden hierbei gegebenenfalls von der Bundesregierung angelegt?
Welche Sicherheitserwägungen der Bundesregierung liegen dem Abschalten der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke zugrunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit beim Weiterbetrieb der Kernkraftwerke in der Ukraine, für die absehbar keine Abschaltung vorgesehen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welchen Unterschied in den Sicherheitserwägungen macht der Standort, in Deutschland oder in der Ukraine, in der Beurteilung der Bundesregierung über den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken, und welche Vergleichsmaßstäbe werden hierbei gegebenenfalls von der Bundesregierung angelegt?