[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard,
Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6830 –
Vergleich deutscher und ukrainischer Kernkraftwerke – Äußerungen des
Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Interview für „Welt TV“ am 5. April 2023 in Kiew über Gespräche
mit der ukrainischen Regierung fragte die Journalistin Tatjana Ohm
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: „Als Grünen-Politiker, heißt das, Sie
laufen durch offene Türen und müssen sie nicht auftreten, wenn es um
erneuerbare Energien geht?“, er antwortet darauf: „Die Ukraine wird an der ‚
Atomkraft‘ festhalten, das ist völlig klar, das ist auch in Ordnung, solange die ‚
Dinger‘ sicher laufen, sie sind ja gebaut.“ (
www.welt.de/wirtschaft/video2446641
50/Besuch-in-Kiew-Solange-die-Dinger-sicher-laufen-sind-ukrainische-Atom
kraftwerke-fuer-Habeck-in-Ordnung.html). Die Fragesteller bitten darum, die
nachfolgenden Fragen inhaltlich technisch erschöpfend zu beantworten und
nicht nur auf politische Zielsetzungen oder Beschlusslagen zu verweisen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur
gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 entschied der
Gesetzgeber, die Risiken der Kernenergie neu zu bewerten. Der Gesetzgeber fasste
den Entschluss, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen
Elektrizitätserzeugung auf Grund der mit ihr verbundenen Risiken nur noch für einen
begrenzten Zeitraum hinzunehmen und die gewerbliche Kernenergienutzung
geordnet zu beenden. Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber aufgrund einer weiteren
Neubewertung den Zeitraum zusätzlich eingeschränkt. Maßgeblich für die
Neubewertung der Risiken der Kernenergienutzung waren die seit Beginn der
Nutzung der Kernenergie weltweit gewonnen Erkenntnisse insbesondere über den
Betrieb von Kernkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7082
20. Wahlperiode 01.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 31. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der zuletzt in
Deutschland betriebenen Kernkraftwerke?
Die in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Atomkraftwerke
entsprachen nach Kenntnis der Bundesregierung den geltenden strengen gesetzlichen
und untergesetzlichen Vorgaben, deren Ziel der Schutz des Lebens, der
Gesundheit und von Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen
Wirkung ionisierender Strahlen ist. Deren Einhaltung wird durch die
zuständigen atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes überwacht.
Allerdings ist unbestritten, dass das Risiko eines Kernschmelzunfalls auch
durch strenge Regelungen nicht vollständig auszuschließen ist. Dieses
Restrisiko hat der Gesetzgeber in den Jahren 2002 und 2011 für nur begrenzt
hinnehmbar erklärt. Erst durch den Atomausstieg Deutschlands bestehen keine
nuklearen Risiken durch Atomkraftwerke in Deutschland im Leistungsbetrieb
mehr, in dem das höchste Risikopotenzial der Atomkraftnutzung bestand.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der in der Ukraine
betriebenen Kernkraftwerke?
Die Bundesregierung akzeptiert die autonome Entscheidung anderer Staaten
über ihre Energieversorgung zu entscheiden. Sie setzt sich in diesem Rahmen
für ein Höchstmaß an Sicherheit ein.
Die Ukraine ist bestrebt, das Sicherheitsniveau der dortigen Kernkraftwerke an
moderne Sicherheitsstandards anzupassen. In den fünfzehn ukrainischen
Kraftwerksblöcken wird hierfür seit dem Jahr 2012 ein Modernisierungsprogramm
durchgeführt. Die Gesamtkosten der Modernisierungen werden seitens der
Ukraine aktuell auf etwa 1,8 Mrd. Euro geschätzt. Durch die Europäische Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung sowie Euratom wurden hierfür Kredite in
Höhe von jeweils bis zu 300 Mio. Euro zugesagt. Das zugehörige Programm
wurde bereits vor dem Jahr 2012 konzipiert und sollte bis zum Jahr 2023
umgesetzt werden, Stand 2022 wurden 1 083 von 1 295 geplanten Maßnahmen
bereits abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Lehren aus dem Unfall von
Fukushima-Daiichi, des Nationalen Aktionsplanes aus dem Europäischen
Stresstest für Kernkraftwerke und anderer Erkenntnisse wurde das
ursprüngliche Programm im Laufe der Zeit angepasst. Aufgrund des Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine verzögert sich die Umsetzung der noch offenen
Maßnahmen.
Insbesondere die Bedrohung der Atomkraftwerke in der Ukraine und die
militärische Besetzung des Kernkraftwerks Saporischschja mit seinen sechs
Reaktoren verdeutlichen neuerlich die Risiken der nuklearen Stromerzeugung bei
gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Bundesregierung verfolgt die Situation
in Saporischschja und den übrigen Nuklearanlagen in der Ukraine mit großer
Aufmerksamkeit und Sorge um die Sicherheit der Anlagen und der
Bevölkerung in der Ukraine.
Informationen zum Modernisierungsprogramm sind auf der Webseite des
ukrainischen Kernkraftwerksbetreibers Energoatom veröffentlicht:
www.energoato
m.com.ua/parts/pdf-file/NTR%20CCSUP%20ESAP%20implementation%2020
22-en.pdf.
Eine Übersicht der Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse des EU-
Stresstests in der Ukraine wurde auf der Webseite der European Nuclear Safety
Regulators Group (ENSREG) veröffentlicht:
www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Cou
ntry-Specific-Reports/EU-Neighbouring-Countries/Ukraine.
3. Welche Unterschiede in der Sicherheit sieht die Bundesregierung beim
Vergleich der zuletzt in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke mit den
in der Ukraine betriebenen Kernkraftwerken, und welche
Vergleichsmaßstäbe werden hierbei gegebenenfalls von der Bundesregierung angelegt?
Ein Vergleich der Sicherheit von deutschen und ukrainischen Anlagen wurde
seitens der Bundesregierung nicht vorgenommen. Die dafür erforderlichen
Detailinformationen zu ukrainischen Kernkraftwerken liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
4. Welche Sicherheitserwägungen der Bundesregierung liegen dem
Abschalten der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke zugrunde?
Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2002, 2011 und neuerlich im Jahr 2022
entschieden, dass das sog. Restrisiko, u. a. durch eine Kernschmelze, nur begrenzt
hinnehmbar ist. Demgemäß haben inzwischen sämtliche Kernkraftwerke in
Deutschland – zuletzt die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und
Neckarwestheim 2 mit Ablauf des 15. April 2023 – den Leistungsbetrieb eingestellt. Dies
macht unser Land sicherer, denn die Risiken der Kernenergie sind letztlich
unbeherrschbar. Darüber hinaus wird durch den Atomausstieg die Entstehung
weiterer hochradioaktiver Abfälle und das damit verbundene Risiko vermieden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit beim Weiterbetrieb der
Kernkraftwerke in der Ukraine, für die absehbar keine Abschaltung
vorgesehen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Welchen Unterschied in den Sicherheitserwägungen macht der Standort,
in Deutschland oder in der Ukraine, in der Beurteilung der
Bundesregierung über den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken, und welche
Vergleichsmaßstäbe werden hierbei gegebenenfalls von der Bundesregierung
angelegt?
Die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers zur geordneten Beendigung der
Kernenergienutzung ist zum Schutz des Lebens, der körperlichen
Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erfolgt. Im Übrigen achtet
die Bundesregierung die Souveränität anderer Staaten in Fragen deren
Energiemixes, setzt sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein Höchstmaß an
Sicherheit bei Atomkraftwerken im Ausland ein.
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ISSN 0722-8333]