[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3391
17. Wahlperiode 27. 10. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
25. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Agnes Malczak, Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3272 –
Rüstungsexporte an Indien und Pakistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist einer der größten Rüstungsexporteure der Welt. Die
Bundesregierung genehmigt seit Jahren auch die Ausfuhr von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern in Krisen- und Spannungsgebiete. Dabei missachtet sie
die politischen Grundsätze für den Rüstungsexport und den Gemeinsamen
Standpunkt der EU für Waffenausfuhren (2008/944/GASP). Zu den
gefährlichsten Krisenregionen der Welt zählen die Nachbarn Indien und Pakistan. In der
Region findet – wie u. a. das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI
belegt – seit Jahren ein gefährliches nukleares und konventionelles Wettrüsten
statt. An diesem Milliardengeschäft möchte auch die deutsche
Rüstungsindustrie verdienen. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei. Von einer restriktiven
Rüstungsexportpolitik kann keine Rede mehr sein.
Im Jahresabrüstungsbericht 2009 (Bundestagsdrucksache 17/445) verweist die
Bundesregierung darauf, dass die pakistanischen Streitkräfte nach wie vor auf
eine Auseinandersetzung mit Indien ausgerichtet seien (S. 62) und Indien über
die schlagkräftigsten Streitkräfte in Südasien verfüge. Im
Rüstungsexportbericht 2009 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE)
zählen Pakistan und Indien zu den relevanten Abnehmern deutscher
Rüstungsgüter in der Kategorie „Drittstaaten“. Auf das Risiko einer Lieferung in diese
Länder, insbesondere nach Pakistan, ist in der Vergangenheit häufig
hingewiesen worden – nicht zuletzt auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in ihrem Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/5594 „Keine U-Bootlieferung an
Pakistan“ sowie der Großen Anfrage 16/7969 „Rüstungsexporte an Pakistan“.
Inzwischen hat sich die Lage in Pakistan weiter dramatisch verschlechtert.
Die Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung legen klar fest, dass der
Export von Kriegswaffen an Drittstaaten grundsätzlich verboten ist und
beschäftigungspolitische Gründe keine ausschlaggebende Rolle für eine
Exportgenehmigung spielen dürfen. Dies steht im Widerspruch zu den jüngsten Plänen
der Bundesregierung, Indien aber auch Pakistan als Absatzmarkt verstärkt ins
Auge zu nehmen.
Die Delegation des Wirtschaftsministers in Indien wurde von „Vertretern
deutscher Rüstungsfirmen dominiert“ (Handelsblatt, 22. September 2010). Ziel sei
es, den heiß umkämpften indischen Rüstungsmarkt zu gewinnen. Im Oktober
2010 reist auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
nach Indien. Die Bundesregierung erhebt den Anspruch, in der Frage nuklearer
Abrüstung eine führende Rolle spielen zu wollen. Die mit deutscher
Zustimmung erfolgte Aufhebung der Nuklearsanktionen gegen Indien hat wie erwartet
dazu geführt, dass auch Pakistan folgen wird. Indien und Pakistan gehören zu
den Staaten, die sich außerhalb des Nichtweiterverbreitungsregimes bewegen
und keine Abrüstungsverpflichtungen eingegangen sind.
Politische Lage
1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Spannungen
und Konflikte den gegenwärtigen Aufrüstungsprozess und das Verhältnis
von Indien und Pakistan aus politischer und insbesondere
sicherheitspolitischer Perspektive?
Ein Aufrüstungsprozess zwischen Indien und Pakistan ist zurzeit nicht
festzustellen. Trotz der schwierigen bilateralen Beziehungen zwischen den Nachbarn
gibt es derzeit keinen Anlass, am grundsätzlichen Interesse beider Nationen, ihre
Konflikte friedlich beizulegen, zu zweifeln. Erste, wenn auch kleine Schritte der
Wiederannäherung beider Länder nach den Anschlägen von Mumbai 2008 sind
getan. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass für die Sicherheit und Stabilität
der Region eine Fortführung des Annäherungsprozesses beider Staaten
unerlässlich ist.
2. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche und politische Lage in
Indien im Hinblick auf die Genehmigung von Rüstungsexporten ein?
Entscheidungen über die Ausfuhr von Rüstungsgütern werden im jeweiligen
Einzelfall auf der Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000 und des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944 GASP der EU vom 8.
Dezember 2008 getroffen.
Die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sehen ebenso wie der Gemeinsame
Standpunkt der EU eine Einzelfallprüfung unter Einbezug von wirtschaftlichen und
politischen Aspekten in den Empfängerländern bei der Genehmigung von
Rüstungsgütern vor. Eine von der Einzelfallprüfung unabhängige Bewertung der
wirtschaftlichen und politischen Lage von Empfängerländern im Hinblick auf
die Genehmigung von Rüstungsexporten erfolgt nicht.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche politische Lage in
Pakistan im Hinblick auf die Genehmigung von Rüstungsexporten ein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Gibt es grundsätzlich besondere Interessen der Bundesrepublik Deutschland,
die für die Genehmigung von Rüstungsexporten in die „sonstigen Länder“
(vgl. Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung) Indien und Pakistan
sprechen?
Falls ja, welche sind dies?
Grundsätzliche besondere Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die für
die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Indien und Pakistan sprechen,
gibt es nicht. Allerdings kann es im Einzelfall aus außen- und
sicherheitspolitischen Gründen ein besonderes Interesse der Bundesrepublik Deutschland
geben, Rüstungsexporte zu genehmigen.
5. Um welche Rüstungsprojekte bewerben sich gegenwärtig deutsche
Rüstungsunternehmen in Indien und in Pakistan, und wie groß ist das jeweilige
Auftragsvolumen?
Die Bundesregierung ist nicht an den Verhandlungen zwischen indischen bzw.
pakistanischen Regierungsstellen und deutschen Bewerbern beteiligt, daher
liegt ihr keine Aufstellung über Bewerbungen und Volumina vor.
6. Inwieweit steht die Reise des Bundesministers für Wirtschaft und
Technologie, Rainer Brüderle, (23. bis 24. September 2010) und die Reise des
Bundesaußenministers Dr. Guido Westerwelle (7. bis 19. Oktober 2010)
nach Indien in einem inhaltlichen Zusammenhang mit Rüstungsexporten,
und wenn ja, welchem?
Die Bundesregierung verfolgt eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik.
Im Einzelfall können Beschaffungsvorgänge Gegenstand von Gesprächen auf
politischer Ebene sein, sofern für ein Vorhaben bereits eine Genehmigung
vorliegt. Für den Export von Kriegswaffen, der auf der Grundlage der politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 genehmigt wurde, können in diesem
Zusammenhang auch die besonderen außen- und sicherheitspolitischen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland an der Ausfuhr unter Berücksichtigung der
Bündnisinteressen geltend gemacht werden.
Anlass und Schwerpunkt der Indien-Reise vom Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Rainer Brüderle, war die Leitung der 17. Deutsch-Indischen
Kommission für industrielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit;
Rüstungsexporte spielten hierbei keine Rolle. Bei bilateralen Gesprächsterminen auf
politischer Ebene zu einer Vielzahl von Themen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit erläuterte Bundesminister Rainer Brüderle die Prinzipien der deutschen
Exportkontrollpolitik mit Blick auf Indien. Dabei machte er auch auf
Rüstungsexportvorhaben der deutschen Industrie aufmerksam, deren
Genehmigungsfähigkeit die Bundesregierung bereits festgestellt hat.
Im Mittelpunkt der Indien-Reise von Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, standen Gespräche mit Premierminister Manmohan Singh,
Außenminister Somanahalli Mallaiah Krishna und Handelsminister Anand Sharma
über Möglichkeiten der Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit unter
anderem bei VN-politischen Themen, bei Abrüstung und Nichtverbreitung, im
Wirtschafts- und Hochtechnologiebereich sowie im Bereich der beruflichen
Bildung.
7. Die Vertreter welcher Rüstungsfirmen begleiteten die Delegation des
Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle bei seiner Reise nach Indien
und welche Industrievertreter werden Bundesaußenminister Dr. Guido
Westerwelle begleiten?
Nach welchen Kriterien wurden die Vertreter der Bundeswehr und der
Rüstungsindustrie ausgewählt?
Vertreter folgender deutscher Unternehmen, die im Bereich der Wehrtechnik
tätig sind, begleiteten Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle bei seiner Reise
nach Indien Ende September 2010: ThyssenKrupp Marine Systems AG,
Westerwälder Eisenwerk GmbH, Krauss-Maffei Wegmann GmbH, Grob Aircraft AG,
Atlas Elektronik GmbH, Carl Zeiss Optronics GmbH, Eurojet GmbH, Cassidian
und Diehl Stiftung & Co. KG. Die Repräsentanten hatten um die Teilnahme an
der Reise gebeten.
Auf seiner Reise nach Indien hat – unter anderen Firmenvertretern – auch ein
Vertreter der Firma Cassidian den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, begleitet. Das Auswärtige Amt berücksichtigt bei der Auswahl der
Teilnehmer von Wirtschaftsdelegationen insbesondere außenpolitische Faktoren
sowie wirtschaftliche Auswirkungen sowohl in Deutschland als auch in den
Zielländern.
8. Inwieweit sind die im Rahmen und am Rande dieser Reise vereinbarten
und angestrebten Rüstungsgeschäfte mit Indien und Pakistan, zwei nuklear
bewaffnete und verfeindete Staaten, mit der Rhetorik des
Bundesaußenministers über die Notwendigkeit verstärkter Abrüstungsbemühungen
vereinbar?
Über Anfragen und Anträge für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung nach den in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Kriterien jeweils nach
Einzelfallprüfung. Entsprechende Beschaffungsvorgänge können Gegenstand
von Gesprächen auf politischer Ebene sein, sofern für ein Vorhaben bereits eine
Genehmigung vorliegt. Die Bundesregierung tritt darüber hinaus entschieden
für die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen ein – Bundesminister Dr. Guido
Westerwelle hat dies während seines Besuchs in Indien gegenüber der indischen
Regierung und Öffentlichkeit deutlich gemacht – und würde auch keine
Lieferung von Waffensystemen an Drittstaaten genehmigen, die als Trägersysteme
für Nuklearwaffen konstruiert sind.
9. Inwieweit erfüllt Indien nach Auffassung der Bundesregierung die
Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU für Waffenausfuhren, und in
welchen Bereichen sind die Kriterien noch nicht erfüllt (bitte in der
Antwort auf alle Kriterien einzeln eingehen)?
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP der EU vom 8. Dezember 2008
sieht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Einzelfallprüfung vor, die
sich insbesondere auch auf die konkret zu genehmigende Ware und den
Endverwender bezieht. Allgemeine Aussagen zur generellen Belieferungsfähigkeit von
Empfängerländern sind nicht vorgesehen.
10. Inwieweit erfüllt Pakistan nach Auffassung der Bundesregierung die
Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU für Waffenausfuhren, und in
welchen Bereichen sind die Kriterien noch nicht erfüllt (bitte in der
Antwort auf alle Kriterien einzeln eingehen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Inwieweit beeinflussen die Flutkatastrophe und die Verschlechterung der
Sicherheitslage die Entscheidung über die Genehmigung oder Ausfuhr
deutscher Rüstungsgüter?
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen über die Ausfuhr von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach den Politischen Grundsätzen der
Bundesregierung aus dem Jahr 2000. Danach fließen in die Entscheidung über
die Genehmigungsfähigkeit von Rüstungsexporten in Drittstaaten die
Beurteilung der inneren und äußeren Lage in dem Empfängerland mit ein.
Exportpolitik
12. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung zur Anbahnung
welcher Rüstungsexportgeschäfte zwischen deutschen Unternehmen und
Indien oder Pakistan seit 2008 unternommen?
Wie hoch beziffert sie die Kosten für die einzelnen
Unterstützungsleistungen?
Im Einzelfall begleitet und unterstützt die Bundesregierung bereits genehmigte
deutsche Rüstungsexporte. Diese Flankierung der Exportvorhaben erfolgt im
Rahmen von Treffen mit hochrangigen Regierungsvertretern. Auf Anfrage der
Industrie wird diese in Bereichen unterstützt, in denen eine regierungsseitige
Mitwirkung erforderlich ist (z. B. durch Verhandlung von
Regierungsvereinbarungen, Geheimschutzabkommen). Im Rahmen der Vermarktung von
gemeinsamen europäischen Programmen werden Abstimmungen mit den
Partnernationen des jeweiligen Programms vorgenommen. Im September 2010 erfolgte
ein viertägiger Besuch eines Mitarbeiters des nachgeordneten Bereichs
(Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – BWB) des Bundesministeriums der
Verteidigung mit einer Industriedelegation nach Pakistan, um mögliche
Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung des Vorhabens U-Boote U214 zu
sondieren. Reisekosten wurden von der Industrie übernommen.
13. Wird sich Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle während seiner im
Oktober 2010 anstehenden Reise in die Region für den Abschluss von
Verträgen zwischen Rüstungsunternehmen und dem indischen oder
pakistanischen Staat einsetzen?
Falls ja, um welche Unternehmen und Produkte handelt es sich dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
14. Auf welchen Rüstungsmessen in Indien und Pakistan hat die
Bundesregierung in welchem Umfang eigene Stände unterhalten oder Stände der
Industrie unterstützt?
Die Bundeswehr hat mit einem Informationsstand des Heeres (Personaleinsatz
sechs Soldaten) an der Defence Exposition (DEFEXPO) in Neu Delhi vom 15. bis
18. Februar 2010 teilgenommen. Die DEFEXPO ist eine internationale
wehrtechnische Messe mit den Schwerpunkten Land- und Marinesysteme.
15. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Zeitraum von 1990 bis
2009 die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an
Indien genehmigt, und wie verteilt sich das Genehmigungsvolumen auf die
Positionen der Ausfuhrliste?
Der Umfang der genehmigten Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern an Indien sowie die Verteilung des Genehmigungsvolumens auf die
Positionen der Ausfuhrliste ergeben sich aus den jeweiligen
Rüstungsexportberichten der Bundesregierung, die seit dem Jahr 2000 dem Parlament vorgelegt
werden. Im Jahr 2009 wurden für die Ausfuhren von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern nach Indien 291 Genehmigungen im Gesamtwert von
67,9 Mio. Euro erteilt. Die Genehmigungen beziehen sich auf die Ausfuhrlisten-
Positionen A0001 bis A0011, A0013 bis A0016, A0018 und A0021 bis A0022.
Die Genehmigungszahlen für Indien vor dem Jahr 2000 ergeben sich aus
nachfolgender Übersicht.
Für das Jahr 1990 war eine genaue Auswertung in der für die Beantwortung der
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
16. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Zeitraum von 1990 bis
2009 die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an
Pakistan genehmigt, und wie verteilt sich das Genehmigungsvolumen auf
die Positionen der Ausfuhrliste?
Was die Genehmigungszahlen für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 betrifft, wird
auf die Beantwortung zu Frage 15 verwiesen. Im Jahr 2009 wurden für die
Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Pakistan 59
Genehmigungen im Gesamtwert von 61,7 Mio. Euro erteilt. Die Genehmigungen
beziehen sich auf die Ausfuhrlisten-Positionen A0002 bis A0009, A0011,
A0016 bis A0018 sowie A0021 und A0022.
Jahr Anzahl der
Genehmigungen
Wert (in
Mio. Euro)
AL-Nummer
1991 71 21,0 0003, 0004, 0005, 0006, 0007,
0008, 0009, 0011, 0012, 0014, 0018
1992 39 11,9 0003, 0006, 0007, 0008, 0009, 0011,
0013, 0015, 0016, 0018
1993 52 24,1 0001, 0004, 0005, 0006, 0008,
0009, 0011, 0016, 0018
1994 72 25,1 0001, 0003, 0004, 0005, 0006,
0007, 0008, 0009, 0010, 0011, 0015,
0016, 0018, 0024
1995 55 2,5 0001, 0003, 0006, 0007, 0008,
0009, 0010, 0011, 0013, 00018
1996 76 35,7 0001, 0002, 0003, 0004, 0005,
0006, 0008, 0009, 0010, 0011, 0013,
0015, 0016, 0018, 0024
1997 85 10,8 0001, 0002, 0003, 0004, 0005,
0006, 0007, 0009, 0010, 0011, 0013,
0015, 0016, 0017, 0018, 0022
1998 58 16,9 0001, 0003, 0004, 0006, 0007,
0009, 0010, 0011, 0013, 0015, 0016,
0017, 0018, 0021
1999 73 32,4 0001, 0002, 0003, 0004, 0005,
0006, 0007, 0008, 0009, 0010, 0011,
0013, 0016, 0017, 0018, 0021, 0022
Die Genehmigungszahlen für Pakistan vor dem Jahr 2000 ergeben sich aus
nachfolgender Übersicht.
Für das Jahr 1990 war eine genaue Auswertung in der für die Beantwortung der
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
17. In welchem Umfang wurden zwischen 1990 und 2009 Kriegswaffen an
Indien geliefert, und um welche Kriegswaffen handelt es sich dabei?
Was den Umfang der Lieferung von Kriegswaffen nach Indien seit dem Jahr
2000 betrifft, wird auf die entsprechenden Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung verwiesen. Im Jahr 2009 wurden Kriegswaffen nach Indien im
Gesamtwert von 694 000 Euro geliefert. Was die Lieferungen von Kriegswaffen
an Indien in dem nicht von den Rüstungsexportberichten erfassten Zeitraum
betrifft, war eine genaue Auswertung in der für die Beantwortung der Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
18. In welchem Umfang wurden zwischen 1990 und 2009 Kriegswaffen an
Pakistan geliefert, und um welche Kriegswaffen handelt es sich dabei?
Was den Umfang der Lieferung von Kriegswaffen nach Pakistan seit dem Jahr
2000 betrifft, wird auf die entsprechenden Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung verwiesen. Im Jahr 2009 wurden Kriegswaffen nach Pakistan im
Gesamtwert von 45,5 Mio. Euro geliefert.
Für den von den jeweiligen Rüstungsexportberichten nicht erfassten Zeitraum
wird auf die Beantwortung der Frage 63 der Großen Anfrage zu
Rüstungsexporten nach Pakistan vom 23. August 2007 – Bundestagsdrucksache 16/7969 –
verwiesen.
19. In welchem Umfang hat die Bundesregierung jeweils im Jahr 2009 und
2010 Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Indien
erteilt, und wie verteilt sich das Genehmigungsvolumen auf die Positionen
der Ausfuhrliste?
In Bezug auf das Jahr 2009 wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Genehmigungszahlen für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
Jahr Anzahl der
Genehmigungen
Wert (in
Mio. Euro)
AL-Nummer
1991 25 9,60 0001, 0003, 0011, 0016, 0018
1992 13 1,20 0004, 0008, 0011, 0013, 0018
1993 14 9,90 0003, 0011, 0017, 0018
1994 12 1,10 0003, 0004, 0008, 0009, 0011, 0017
1995 10 2,50 0011, 0018
1996 44 8,50 0001, 0003, 0006, 0009, 0011, 0013,
0018
1997 23 4,30 0001, 0003, 0011, 0017, 0018
1998 19 2,30 0001, 0003, 0011, 0013, 0018, 0022
1999 18 0,75 0001, 0003, 0008, 0009, 0011
20. In welchem Umfang hat die Bundesregierung jeweils im Jahr 2009 und
2010 Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Pakistan
erteilt, und wie verteilt sich das Genehmigungsvolumen auf die Positionen
der Ausfuhrliste?
In Bezug auf das Jahr 2009 wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Genehmigungszahlen für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
21. Wie viele Genehmigungen für Exporte von Rüstungsgütern und
Kriegswaffen aus Deutschland nach Indien oder Pakistan hat die
Bundesregierung seit 2008 abgelehnt, und was waren die Gründe für die Ablehnung?
Die Bundesregierung hat von 2008 bis Ende Mai 2010 acht Anträge auf Ausfuhr
von Rüstungsgütern und Kriegswaffen aus Deutschland nach Indien im Wert
von 30,1 Mio Euro abgelehnt. Grund für die Ablehnung waren die Kriterien 1c,
2, 3, 7 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944 GASP der EU vom 8.
Dezember 2008.
In Bezug auf Pakistan hat die Bundesregierung zwölf Anträge auf Ausfuhr von
Rüstungsgütern und Kriegswaffen aus Deutschland im Wert von 40,2 Mio Euro
abgelehnt. Grund für die Ablehnung waren die Kriterien 1c und 7 des
Gemeinsamen Standpunktes 2008/944 GASP der EU vom 8. Dezember 2008.
22. Wurden erteilte Genehmigungen mit besonderen Beschränkungen,
beispielsweise dem Verbot des Einsatzes der Rüstungsgüter oder
Kriegswaffen in bestimmten Regionen, versehen?
Falls ja, welche?
Genehmigungen, die für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern erteilt wurden, enthielten keine entsprechenden Auflagen.
23. Wurden seit 2007 Hermes-Kredite zur Absicherung von
Rüstungsgeschäften mit Indien oder Pakistan gewährt?
Falls ja, welche?
Seit 2007 wurden insgesamt 18 ausfuhrgenehmigungspflichtige Exporte von
Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, die für militärische Zwecke vorgesehen
sind, in Deckung genommen. Alle Geschäfte wurden zu liefer- und
leistungsnahen Zahlungsbedingungen abgeschlossen.
Eine kumulierte Übersicht der Geschäfte kann der folgenden Aufstellung
entnommen werden:
Jahr Empfängerland Warenart
2007 Indien Klimaanlagen für Zerstörer
Pakistan Funknetz und Funkausrüstungen
2009 Indien Testsystem für Flugzeugtriebwerke
Pakistan Funknetz und Funkausrüstungen
2010 Pakistan Funknetz und Funkausrüstungen
24. Inwieweit hat sich der Vorwurf der GKKE in ihrem Rüstungsexportbericht
2009 geklärt, wonach Waffen deutscher Herkunft unerklärterweise auf
pakistanischen Schwarzmärkten auftauchten?
Die Bundesregierung kann den Vorwurf der Gemeinsamen Konferenz Kirche
und Entwicklung (GKKE) in ihrem Rüstungsexportbericht 2009, wonach
Waffen deutscher Herkunft auf pakistanischen Schwarzmärkten aufgetaucht seien,
nicht bestätigen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Export von Eurofighter
Kampfflugzeugen nach Indien im Hinblick auf ihre Rüstungsexportrichtlinien
und den Gemeinsamen Standpunkt der EU?
Indien hat noch keine Entscheidung über die Beschaffung von Eurofighter-
Kampfflugzeugen getroffen.
Über Anfragen und Anträge für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Wege der Einzelfallentscheidung gemäß den Politischen Grundsätzen
der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 und dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP
der EU vom 8. Dezember 2008.
26. Wie ist der aktuelle Stand eines potentiellen U-Boot-Exportes an Pakistan?
Die Aushandlung von Verträgen zu Ausfuhren von Rüstungsgütern vollzieht
sich zwischen Unternehmen und der pakistanischen Regierung; der aktuelle
Stand hinsichtlich einer möglichen Ausfuhr von U-Booten nach Pakistan ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
27. Welche Kriegswaffen wurden in welchem Umfang seit 2008 aus
Deutschland nach Indien oder Pakistan ausgeführt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. Ausfuhrzahlen für
das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
28. In welchen, von anderen Staaten in den vergangenen zehn Jahren an Indien
oder Pakistan gelieferten Rüstungsgütern sind im wesentlichen Umfang
deutsche Zulieferungen enthalten, und inwiefern ist für die Ausfuhr eine
deutsche Zustimmung erforderlich?
Zur Frage, inwieweit deutsche Zulieferungen in von anderen Staaten in den
vergangenen zehn Jahren an Indien oder Pakistan gelieferten Rüstungsgütern
enthalten sind, liegt der Bundesregierung keine Aufstellung vor. Grundsätzlich ist
für deutsche Zulieferungen nach Indien oder Pakistan eine Zustimmung
erforderlich.
29. Inwiefern hat die Bundeswehr seit 1990 Wehrmaterial aus Altbeständen an
Pakistan und Indien abgegeben (bitte aufschlüsseln), und gibt es Absichten
seitens der Bundesregierung, Wehrmaterial aus Altbeständen der
Bundeswehr nach Indien oder Pakistan zu exportieren?
Wenn ja, um welches Material handelt es sich dabei?
Abgaben von Wehrmaterial aus Altbeständen der Bundeswehr nach Indien und
Pakistan haben seit 1990 nicht stattgefunden.
Für Pakistan erfolgt zurzeit die Vorbereitung einer Schenkung von 24
instandgesetzten Sanitätskraftwagen und von medizinischem Gerät. Eine Anfrage zu
Ersatzteilen des Aufklärungsflugzeugs Breguet Atlantic wird zurzeit geprüft.
Nuklearproliferation und Abrüstung
30. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der bestätigten
Pläne zwischen Pakistan (Nichtunterzeichner des
Atomwaffensperrvertrages) und China (Mitglied der Nuclear Suppliers Group) über den Bau
zweier Nuklearreaktoren in Pakistan (Neue Zürcher Zeitung, 21.
September 2010)?
Entsprechend der Erklärung der chinesischen Regierung vom 21. September
2010 liegt dem Bau der pakistanischen Reaktoren Chashma 3 und 4 ein
bilaterales Abkommen mit Pakistan aus dem Jahr 2003 zugrunde.
Demzufolge war das Projekt vor dem Beitritt Chinas zur Nuclear Suppliers
Group (NSG) im Jahr 2004 vereinbart worden. Den Richtlinien der NSG
folgend, handelt es sich damit um einen Altfall. China kann daher ohne Verletzung
der NSG-Richtlinien Nukleargüter zum Bau der Kernkraftwerke (KKW)
Chashma 3 und 4 an Pakistan liefern.
31. Welche Initiativen wurden mit welchem Ergebnis von der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber Pakistan und China sowie
innerhalb der Nuclear Suppliers Group unternommen, um eine Gefährdung
des Nichtverbreitungsregimes zu vermeiden?
Im Verbund mit Partnern hat sich die Bundesregierung im NSG-Rahmen
bemüht, von China Auskünfte zu dem pakistanischen KKW-Projekt zu erhalten.
Parallel hierzu hat sie die chinesische und die pakistanische Regierung bilateral
um Erläuterungen gebeten.
China hatte zunächst darauf verwiesen, dass die bilaterale nukleare
Zusammenarbeit den jeweiligen internationalen Verpflichtungen entspreche, friedlicher
Natur sei und entsprechende Vorhaben unter Sicherungsmaßnahmen der
Internationalen Atomenergie-Organisation (sogenannte IAEO-Safeguards) stehen
würden. Am 21. September 2010 hat China eine weiterführende Erklärung
abgegeben, die ein bilaterales Abkommen mit Pakistan aus dem Jahr 2003 als
Grundlage für das KKW-Projekt benennt.
32. Beabsichtigt Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle, das Problem der
Weitergabe sensitiver Nukleartechnologie an Nichtmitglieder des
Nichtverbreitungsvertrages während seiner Reise in die Region zu thematisieren?
Falls ja, in welcher Form?
Der Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat sich – wie schon bisher
und in anderen Foren auch – während seines Indien-Besuches vom 17. bis
19. Oktober 2010 für die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes eingesetzt.
Dies schließt die Stärkung der IAEO und deren System von
Sicherungsmaßnahmen (Safeguards) mit Bezug zu Indien ein. In Verbindung hiermit hat
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle die grundsätzliche Offenheit der
Bundesregierung für eine Zusammenarbeit mit Indien im Nuklearsektor signalisiert, auf
Grundlage entsprechender internationaler Vereinbarungen, einschließlich der
Entscheidung der Gruppe der nuklearen Lieferländer vom 6. September 2008.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer weiteren Erosion des
nuklearen Nichtverbreitungsregimes aufgrund der Sonderregelung für den
Nuklearhandel zwischen Indien und der Nuclear Suppliers Group sowie
der jüngsten Vereinbarung zwischen China und Pakistan über den Bau
zweier Nuklearreaktoren in Pakistan?
Die nach der Annahme des indischen Sicherungsabkommens durch den
Gouverneursrat der IAEO am 1. August 2008 getroffene Ausnahmeentscheidung der
NSG vom 6. September 2008 steht nach den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Vereinbarung
zwischen China und Pakistan über den Bau der KKW Chashma 3 und 4, die nach
Angabe der chinesischen Regierung im Jahr 2003 geschlossen worden war. Aus
nach den Regeln der NSG konformen Lieferungen kann aus Sicht der
Bundesregierung keine Gefahr einer Erosion des nuklearen Nichtverbreitungsregimes
abgeleitet werden.
34. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, Pakistan dazu zu
bewegen, seine Blockadehaltung gegen ein Verbot der Produktion von
spaltbarem Material (FMCT) aufzugeben?
Die Bundesregierung hat bilateral sowie im Kontext der Genfer
Abrüstungskonferenz (CD) an Pakistan appelliert, seine Blockadehaltung gegenüber
Verhandlungen über ein Produktionsverbot von spaltbarem Material für Kernwaffen und
andere Explosivzwecke (FMCT) zu überdenken. Der Bundesaußenminister
Dr. Guido Westerwelle hat erst jüngst in seiner Rede auf dem hochrangigen
Treffen zur Wiederbelebung der Genfer Abrüstungskonferenz auf Einladung des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) am 24. September 2010 in New
York wieder zu einer konstruktiven Haltung aufgerufen. Bereits Ende 2009 hatte
die Bundesregierung – unter Beteiligung des pakistanischen CD-Botschafters –
ein internationales hochrangiges Seminar zu den politischen und technischen
Implikationen eines möglichen FMCT durchgeführt.
35. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung dazu, Pakistan und
Indien zur Unterzeichnung des umfassenden Teststoppvertrages (CTBT)
zu bewegen?
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für das Inkrafttreten des
Kernwaffenteststopp-Vertrags (CTBT) ein. Sie ist stetig hochrangig auf
entsprechenden Veranstaltungen vertreten und wirbt im bi- und multilateralen Rahmen um
seine Unterzeichnung auch durch Indien und Pakistan. Der
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat auf dem Ministertreffen zur Förderung des
Inkrafttretens des CTBT am 23. September 2010 in New York die sogenannten
Annex-2-Staaten, zu denen Indien und Pakistan gehören, aufgefordert, durch
Ratifizierung des CTBT ihrer Verantwortung für Frieden und Sicherheit im
globalen Maßstab gerecht zu werden. Anlässlich seines Besuches in Indien hat
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle die indische Regierung zur
Zeichnung des Vertrages ermuntert und öffentlich betont, welche große Bedeutung ein
solcher Schritt für das Inkrafttreten des CTBT haben würde.
36. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, Pakistan und
Indien zum Beitritt in das Nichtverbreitungsregime zu bewegen und den
Atomwaffensperrvertrag (NVV) zu unterzeichnen?
Die Bundesregierung tritt konsequent für die Stärkung des nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags (NVV) als Fundament des internationalen nuklearen Nicht-
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ISSN 0722-8333
verbreitungs- und Abrüstungsregimes ein und stellt dies unter anderem durch
Mitwirkung in Initiativen wie der neu gegründeten überregionalen Gruppe der
„Freunde des NVV“ unter Beweis. Sie mahnt regelmäßig, auch gegenüber
Indien und Pakistan, die Notwendigkeit der Universalisierung des NVV an.
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat bei seinem Besuch in Indien
die indische Regierung ermutigt, sich dem NVV anzunähern.
37. Beabsichtigt der Bundesaußenminister, die Problemkomplexe FMCT,
CTBT und NVV in Gesprächen auf seiner Reise zu thematisieren?
Falls ja, bei welchen Gesprächen, und mit welchen Zielen?
Falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 32, 35 und 36 verwiesen.]