[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3777
17. Wahlperiode 15. 11. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. November
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Malczak, Hans-Christian Ströbele,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3281 –
Kenntnisstand der Bundesregierung über den Einsatz von und den Schutz
vor DU-Munition
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 20 Staaten besitzen DU-Munition (DU = depleted uranium, zu deutsch:
abgereichertes Uran). Geschosse aus abgereichertem Uran wurden in
verschiedenen Konflikten als Munition gegen sog. harte Ziele sowie in gehärteten
Abwehrschilden gegen Raketen- und Artillerieangriffe eingesetzt. So geschehen
u. a. im Golfkrieg (1991), den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien (1994 bis
1995, 1999) sowie im Irak (2003), wie Studien des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen bestätigten.
Seit Jahren werden die langfristigen Risiken und gesundheitlichen Folgen des
Einsatzes von Munition aus abgereichertem Uran diskutiert. Studien und
Gutachten, wie beispielsweise im Auftrag der IAEO (Internationale Atomenergie
Organisation), UNEP (United Nations Environment Programme), WHO (World
Health Organization) oder von einzelnen Ländern, Streitkräften und Instituten,
kommen zu unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Ergebnissen bezüglich
der toxischen und radiologischen Auswirkungen der beim Aufprall entstehenden
Uranpartikel und Uranoxide. Primäre Gefahr ist vor allem die chemotoxische
Wirkung von Uran als Schwermetall, die bei höheren Dosen zu einer
Schwermetallvergiftung und bei niedrigen u. U. zu Nierenschädigungen führen kann.
Über die weitere chemische und radiologische Toxizität und damit die
gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen feiner Uranpartikel herrscht jedoch
aufgrund fehlender verlässlicher wissenschaftlicher Langzeitstudien nach wie
vor Unklarheit. Während einige Studien schwere toxische Schädigungen sowie
ein erhöhtes Risiko von Leukämie- bzw. Krebserkrankungen und genetischen
Veränderungen bestätigen, verneinen andere einen kausalen Zusammenhang.
Während öffentlich von vielen Staaten eine gesundheitliche Gefahr
ausgeschlossen wird, weisen interne militärische Handbücher und Leitfäden auf
eine Gefährdung durch DU-Munition hin und empfehlen Schutzmaßnahmen.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es an der Zeit, Gewissheit über die
Gefahren von DU-Munition zu erhalten und Transparenz herzustellen.
1. Gibt es seit der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. aus dem Jahr
2008 (Bundestagsdrucksache 16/8735) neue wissenschaftliche Erkenntnisse
zu den Langzeitwirkungen von DU-Munition, die der Bundesregierung
vorliegen?
Wenn ja, welche sind das?
Das Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, das fachlich wissenschaftliche
Kompetenzzentrum der Bundeswehr zu medizinischen Fragen im
Zusammenhang mit ionisierender Strahlung, wertet die wissenschaftliche Fachliteratur zum
Thema „abgereichertes Uran“ regelmäßig aus. Neue wissenschaftliche
Erkenntnisse, die eine Neubewertung des gesundheitlichen Risikos durch den Einsatz
von Munition mit abgereichertem Uran notwendig machen, liegen nicht vor.
Diese Bewertung wird auch durch das unabhängige Komitee der Europäischen
Kommission, das „Scientific Committee on Health and Environmental Risks
(SCHER)“ gestützt, die in diesem Jahr eine Studie vorgelegt hat, in der den
vermeintlichen gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Munition mit
abgereichertem Uran nachgegangen wird. Auch diese Studie, die alle verfügbaren
wissenschaftlichen Quellen berücksichtigt hat, konnte keinen wissenschaftlich
nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Verwendung abgereicherten
Urans in Munition und den damit von Medienberichten in Verbindung
gebrachten Krankheiten bestätigen.
2. Hat die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu Frage 17
(Bundestagsdrucksache 16/8992) der genannten Kleinen Anfrage angegeben, bei Bedarf
weitere wissenschaftliche Untersuchungen angeordnet?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wenn nein, warum wurde kein Bedarf erkannt?
Seitens der Bundesregierung wurden zwischenzeitlich keine weiteren
wissenschaftlichen Untersuchungen veranlasst, weil die Bundeswehr selbst keine
Munition mit abgereichertem Uran besitzt und es außerdem keinerlei Hinweise
gibt, dass deutsche Soldaten und Soldatinnen in den derzeitigen Einsatzgebieten
der Bundeswehr besonderen gesundheitlichen Risiken durch abgereichertes
Uran ausgesetzt sind. Damit ergeben sich hier keine Ansatzpunkte für
weitergehende wissenschaftliche Untersuchungen.
Auch aus den vorliegenden Ergebnissen anderweitig durchgeführter
Untersuchungen ließ sich kein eigener Forschungsbedarf ableiten.
3. Sieht die Bundesregierung nach Auswertung aller verfügbaren
wissenschaftlichen Studien die Möglichkeit, DU-Munition als unbedenklich einzustufen?
Eine Aufnahme gesundheitlich relevanter Mengen von Uranoxid in den Körper
ist im Umfeld eines mit abgereichertem Uran kontaminierten Zieles zum
Zeitpunkt des Beschusses am größten und nimmt mit zunehmender Zeitdauer nach
Waffeneinwirkung ab. Somit kann nach derzeitigem Kenntnisstand in einem
zeitlich und örtlich eng begrenzten Bereich eine geringgradige gesundheitliche
Risikoerhöhung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die vorliegenden Daten und Fakten haben jedoch keine Hinweise auf eine
relevante Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Munition mit abgereichertem
Uran ergeben.
4. Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen hat die Bundesregierung in
vergangenen bewaffneten Konflikten vorgenommen, in denen Verbündete
DU-Munition eingesetzt haben (im Speziellen bitte unterscheiden zwischen
Schutzmaßnahmen für:
a) die Zivilbevölkerung,
b) deutsche Soldatinnen und Soldaten,
c) verbündete Soldatinnen und Soldaten,
d) die Umwelt)?
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wurden seitens der
Bundeswehr bereits 1997 Regelungen für den Umgang mit von Munition mit
abgereichertem Uran getroffenen Fahrzeugen bzw. DU-Munitionsfunden getroffen
(auf Antwort zu Frage 6b wird verwiesen).
Für deutsche Einsatzkontingente, speziell erstmalig für den Kosovo-Einsatz,
wurde beginnend ab 1999 präventiv eine Ausbildung mit der Thematik
„Schutzmaßnahmen vor möglichen Gefahren, die von Munition mit abgereichertem
Uran ausgehen können“ angewiesen. Auslöser hierfür war die Erkenntnis, dass
von NATO-Partnern mit verschiedenen Waffensystemen Munition mit
abgereichertem Uran eingesetzt wurde.
Im Jahre 2001 löste der vermutete Zusammenhang zwischen dem Einsatz von
Munition mit abgereichertem Uran und Krebserkrankungen bei SFOR- und
KFOR-Soldaten in Bosnien und Herzegowina bzw. im Kosovo eine öffentliche
Diskussion aus. Die Bundeswehr ordnete in diesem Zusammenhang deshalb
vorsorglich eine gesundheitliche Überwachung des deutschen
Einsatzkontingentes durch die Gesellschaft für Strahlenforschung an. Die Ergebnisse der
Untersuchung, die vergleichbar auch durch andere truppenstellende Nationen
durchgeführt wurde, führten zu dem Schluss, dass die Einsatzorte so gut wie
keine radiologischen Gesundheitsrisiken bargen und toxikologische Risiken nur
unter außergewöhnlichen Umständen bestanden hätten. Solche Umstände sind
für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht eingetreten.
Der darüber hinaus durch das BMVg eingerichtete Arbeitsstab zur aufklärenden
Informationsarbeit unter der Leitung von Dr. Theo Sommer legte im Jahr 2001
einen abschließenden Bericht („Die Bundeswehr und ihr Umgang mit
Gefährdungen und Gefahrstoffen“) vor, der auch dem Deutschen Bundestag zur
Verfügung gestellt wurde.
Für Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung, verbündete Soldatinnen und
Soldaten und die Umwelt sieht das Bundesministerium der Verteidigung keine
Veranlassung, da eigene Erkenntnisse über den Einsatz von Munition mit
abgereichertem Uran nicht vorliegen und keine Hinweise für eine relevante
gesundheitliche Gefährdung der Zivilbevölkerung oder der Umwelt durch
abgereichertes Uran in den Einsatzgebieten der Bundeswehr existieren.
5. Wie wurden bei multilateralen Einsätzen mit deutscher Beteiligung die
Einsatzorte von DU-Munition bestimmt, z. B. im Kosovo (bitte differenzieren
nach Einsätzen)?
Im Rahmen des Prozesses zur Festlegung von Zielen werden exakte
Festlegungen von Waffen und Wirkmitteln nicht getroffen, sondern nur die Art der
notwendigen Wirkung im Ziel festgelegt. Die Auswahl der entsprechenden
Wirkmittel bleibt dabei in nationaler Hand. Der Bundesregierung wird ein Einsatz
von Munition mit abgereichertem Uran nicht angezeigt. Eine
Informationspflicht durch Dritte (Staaten und/oder Organisationen) besteht hierzu nicht.
6. Wie kommt die Bundesregierung in Afghanistan ihrer Fürsorgepflicht
gegenüber den Soldaten und Soldatinnen nach?
a) Ermittelt die Bundeswehr Informationen über die Verwendung von
DU- Munition durch Verbündete?
Die Bundeswehr ermittelt keine Informationen über die Verwendung von
DU- Munition durch Verbündete. Ferner werden keine Listen über Staaten, die
DU-Munition produzieren, besitzen oder einsetzen, geführt.
aa) Falls ja, welche Informationen liegen vor?
bb) Falls nein, wie kommt die Bundeswehr dann ihrer Fürsorgepflicht
nach?
Im Rahmen der Kontingentausbildung werden Soldatinnen und Soldaten über
die mögliche geringgradige Risikoerhöhung informiert und über etwaige
Schutzmaßnahmen unterrichtet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der
Frage 15 verwiesen.
b) Haben die Soldaten und Soldatinnen bestimmte Anweisungen, wie sie
beim Verdacht des Einsatzes von DU-Munition vorzugehen haben?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum gibt es keine?
Die aktuelle Druckschrift für den Einsatz Nr. 02 „Minen, Blindgänger, DU-
Munition und behelfsmäßige Sprengvorrichtungen“ enthält u. a. Abschnitte zum
Verhalten in mit DU-Munition kontaminierten Gebieten, Informationen zu
DU- Munition sowie Schutzmaßnahmen. Es werden u. a.
Handlungsanweisungen gegeben, die den im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten
Handlungssicherheit für den konkreten Fall geben, dass diese möglicherweise auf
Reste dieser Munition aus früheren Kampfhandlungen stoßen. Diese
Handlungsanweisungen decken die Bandbreite von der Anweisung, Munition oder
Munitionsteile nicht unnötig zu berühren bis zur Weitermeldung an den
örtlichen Führer und die Durchführung persönlicher Schutzmaßnahmen ab.
7. Inwiefern gehört es nach Ansicht der Bundesregierung zur Fürsorgepflicht,
dass die Bundeswehr Informationen über die Verwendung von DU-Munition
bei verbündeten Streitkräften einholt?
Der Bundesregierung wird ein Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran
nicht angezeigt. Da eine Informationspflicht hierzu nicht besteht, könnte auch
durch entsprechende Anfragen nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass
panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran eingesetzt worden ist. Im
Rahmen der Fürsorgepflicht wurden daher seitens der Bundeswehr aus Gründen
des vorbeugenden Gesundheitsschutzes entsprechende Schutzmaßnahmen
veranlasst. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen.
8. Welche Streitkräfte anderer Nationen verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über Uranmunition?
Die Bundesregierung führt keine Listen über Staaten, die Munition mit
abgereichertem Uran besitzen oder produzieren. Nach den der Bundesregierung
vorliegenden Informationen nutzen, produzieren oder bevorraten vermutlich
nachfolgende Staaten bzw. deren Streitkräfte Uranmunition:
Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irak, Israel, Japan, Kroatien, Kuwait, Niederlande, Pakistan, Russland,
Saudi-Arabien, Schweden, Südkorea, Sudan (SPLA), Thailand, Türkei, USA,
Vereinigte Arabische Emirate und Volksrepublik China.
Möglicherweise wird DU-Munition auch in Indien und Taiwan bevorratet.
9. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung insbesondere
innerhalb der Europäischen Union, der NATO und der OSZE zum Schutz
verbündeter sowie deutscher Soldatinnen und Soldaten und des
Zivilpersonals in gewaltförmigen Konflikten, in denen es zum Einsatz von
Uranmunition kommen könnte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass im Rahmen der EU,
NATO oder OSZE diesbezügliche Bemühungen verfolgt werden. Sie
unternimmt in diesen Organisationen auch keine eigenen Bemühungen.
Hinsichtlich der Mitarbeit der Bundesregierung im Rahmen der Vereinten
Nationen wird auf die Beantwortung der Frage 28 verwiesen.
10. Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Angaben über das
Nichtvorhandensein von Erkenntnissen zur Verwendung von Uranmunition in
Afghanistan (siehe Bundestagsdrucksache 16/8992, Antwort zu Frage 3
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. sowie der Mündlichen
Frage 25 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf
Bundestagsdrucksache 17/2059 vom 16. Juni 2010) mit dem „Leitfaden für
Bundeswehrkontingente in Afghanistan“ der Bundeswehr, in dem explizit darauf
verwiesen wird, dass die US-Streitkräfte im Rahmen der Luftunterstützung für
die Nordallianz während der Operation Enduring Freedom DU-Munition
im Jahr 2001 verwendet haben?
Die Aufnahme des angesprochenen Passus in den Leitfaden diente der
Sensibilisierung der Soldatinnen und Soldaten und war insofern irreführend
formuliert, als er geeignet war, den Eindruck zu vermitteln, der Bundesregierung lägen
eigene Erkenntnisse zu einem möglichen Einsatz von Munition mit
abgereichertem Uran in Afghanistan vor. Der Leitfaden wird nicht mehr an die Soldatinnen
und Soldaten ausgegeben. Die an dessen Stelle ausgegebene „Militärischen
Landesinformation für Einsatzkontingente Afghanistan“ verwendet die eindeutige
und sachlich zutreffende Formulierung: „Es kann nicht vollständig
ausgeschlossen werden, dass … “.
11. In welchen Gebieten Afghanistans haben die US-Streitkräfte bei
Unterstützung der Nordallianz DU-Munition eingesetzt, und in welchem Umfang?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu möglichen
Einsatzorten bzw. -zeiten von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan vor.
12. Inwiefern lagen diese Gebiete im heutigen Verantwortungsbereich der
Bundeswehr?
Auf die Beantwortung der Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Untersuchungen zu Verstrahlung hat die Bundeswehr seit
Übernahme der Verantwortung für solche Gebiete durchgeführt, und mit
welchem Ergebnis und welchen Maßnahmen zum Schutze der Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr und der Zivilbevölkerung?
Es werden regelmäßige Untersuchungen des für die deutschen Truppen zur
Trinkwassergewinnung verwendeten Wassers auf Uran durchgeführt, ohne dass
bisher auffällige Ergebnisse gemessen wurden.
Des Weiteren wurden an verschiedenen Orten im deutschen Einsatzgebiet
Bodenproben entnommen. Die erhobenen Belastungen des Bodens mit Uran
entsprachen den dort natürlich vorkommenden Werten. Der menschliche Körper ist
immer geringen Mengen von Uran und der aus diesen Partikeln resultierenden
Strahlung ausgesetzt. Uran ist in Spuren in der Luft und im Trinkwasser
vorhanden, eine Tonne Erde enthält 3 bis 5 g Natururan. Hinsichtlich Flächen, welche
außerhalb der unmittelbaren Waffenwirkung liegen, ist der zusätzliche Eintrag
und die damit einhergehende potenzielle Gesundheitsgefährdung durch
abgereichertes Uran in die Umwelt im Vergleich zur Gesamtmenge in der Umwelt als
verschwindend gering zu betrachten. Bei Verdacht des Einsatzes dieser
Munition (z. B. ausgebrannte Fahrzeuge/Panzer, abgebrannte Kolonnen, typische
Einschüsse von 30-mm-Munition) wären dagegen besondere Schutzmaßnahmen
anzuwenden (siehe auch Antwort zu Frage 6b. Da es im deutschen Einsatzgebiet
keine Hinweise auf den Einsatz von DU-Munition gibt, sind
Strahlungsmessungen daher nicht sinnvoll und wurden auch nicht durchgeführt.
Eine Notwendigkeit für besondere Schutzmaßnahmen ergab sich daher
ebenfalls nicht.
14. Sofern keine Untersuchungen stattgefunden haben, aus welchen Gründen?
Entfällt, da Untersuchungen stattgefunden haben (siehe Antwort zu Frage 13).
15. Auf welche Informationen stützt sich die Bundesregierung bei der Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 3. August
2009 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Norman Paech,
wonach „die Pflicht zur Fürsorge“ dazu geführt habe, „eine auch nur mögliche
Gefahrenlage als reale Bedrohung darzustellen“, und lässt dies den Schluss
zu, dass die Bundesregierung die genannte Verwendung von DU-Munition
in Afghanistan ausschließen kann, weil es sich herausstellte, dass es sich
nur um eine mögliche Gefahrenlage handelte?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu möglichen
Einsatzorten bzw. -zeiten von Munition mit abgereicherten Uran in Afghanistan vor. Es
kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Operation
Enduring Freedom (OEF) in Afghanistan panzerbrechende Munition mit
abgereichertem Uran eingesetzt worden ist. Die Pflicht zur Fürsorge hatte dazu
geführt, eine auch nur mögliche Gefahrenlage als reale Bedrohung darzustellen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es vorbeugender Schutzmaßnahmen vor
möglichen zeit- und örtlich begrenzten geringgradigen radiologischen und toxischen
Gesundheitsrisiken, die besonders unmittelbar nach einem Einsatz der Munition
mit abgereichertem Uran unter außergewöhnlichen Umständen bestehen
können. Bei Verdacht des Einsatzes dieser Munition sind daher besondere
Schutzmaßnahmen anzuwenden. Mit dem Ziel des Ausschlusses eines Restrisikos wird
seit 2001 in der einsatzvorbereitenden Kontingentausbildung im Rahmen der
Ausbildung „Mine-Awareness“ dieser Bereich als vorbeugende
Schutzmaßnahme unterrichtet.
16. Inwiefern wurden von deutscher Seite Gespräche mit US-Stellen geführt,
um die mögliche Gefahrenlage durch DU-Munition im Norden
Afghanistans zu überprüfen?
Gespräche, mit US-Stellen, in denen spezifisch die mögliche Gefahrenlage
durch DU-Munition im Norden Afghanistans geprüft wurden, haben, soweit
nachvollziehbar, nicht stattgefunden.
17. Inwiefern wurde die möglicherweise betroffene Zivilbevölkerung im
Norden Afghanistans vor der möglichen Gefahrenlage durch die oder im
Auftrag der Bundeswehr informiert?
Eine Information der Zivilbevölkerung durch die Bundeswehr wurde nicht
durchgeführt, da bisher keine DU-Munition gefunden wurde.
18. Inwieweit enthält der „Leitfaden für Bundeswehrkontingente in
Afghanistan“, den die Soldaten und Soldatinnen zur Vorbereitung auf den Einsatz
bekommen, auch heute noch Hinweise und Informationen zur Gefährdung
durch DU-Munition?
Der angesprochene Leitfaden wurde überarbeitet und wird jetzt als „Militärische
Landesinformation für Einsatzkontingente Afghanistan“ herausgegeben. Diese
berücksichtigt unverändert den Schutzgedanken und verwendet im Rahmen der
Fürsorgepflicht folgende Formulierung:
„Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Operation
Enduring Freedom (OEF) in Afghanistan panzerbrechende Munition mit
abgereichertem Uran eingesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund bedarf es
vorbeugender Schutzmaßnahmen vor möglichen zeit- und örtlich begrenzten
geringgradigen radiologischen und toxischen Gesundheitsrisiken, die besonders
unmittelbar nach einem Einsatz der Munition mit abgereichertem Uran unter
außergewöhnlichen Umständen bestehen können. Bei Verdacht des Einsatzes
dieser Munition (z. B. ausgebrannte Fahrzeuge/Panzer, abgebrannte Kolonnen,
typische Einschüsse von 30-mm-Munition) sind daher besondere
Schutzmaßnahmen anzuwenden.“
19. Wie definiert die Bundesregierung geteilte Verantwortung im Rahmen von
multilateralen militärischen Operationen?
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von DU-Munition im Rahmen
multinationaler militärischer Operationen durch Einsatzkontingente anderer
Truppensteller obliegt die Verantwortung grundsätzlich diesen truppenstellenden Staaten,
die den Einsatz durchführen.
20. Inwieweit holt die Bundesregierung regelmäßig Informationen über das
Vorgehen und die Verwendung von Kampfmitteln der Verbündeten ein,
und durch welche Stelle(n) werden diese Informationen eingeholt?
Ein regelmäßiger Informationsaustausch mit Verbündeten findet im Rahmen des
Meldewesens und gemeinsamer Besprechungen statt.
21. Inwiefern gibt es einen Austausch zwischen den verschiedenen nationalen
Befehlshaber und Befehlshaberinnen über die Art der Einsatzführung und
die verwendeten militärischen Mittel?
Die Art der Einsatzführung wird generell durch den Operationsplan und die
darauf aufbauenden Dokumente und Regelungen festgeschrieben. Für die
Koordination im Einsatzgebiet ist grundsätzlich der kommandierende Befehlshaber
zuständig. Dies schließt die Abstimmung zwischen den unterstellten
Regionalkommandos ein.
22. Inwiefern gibt es einen Austausch mit den Verbündeten, die den Schutz der
eigenen Soldaten und Soldatinnen gewährleisten?
Ein Informationsaustausch mit Verbündeten findet statt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 20 verwiesen.
23. Welche Informationen hat die Bundeswehr zu den Kampfmitteln und der
Munition, die bei Militäroperationen der US-Streitkräfte im Norden
Afghanistans seit der Übernahme der Verantwortung der Bundeswehr für diesen
Bereich eingesetzt wurden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu möglichen
Einsatzorten bzw. -zeiten von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
24. Welche Informationen hat die Bundeswehr insbesondere zu den von den
US-Streitkräften eingesetzten Kampfmitteln und der Munition bei der
Militäraktion „Wadi-e-Kauka“ vom 1. bis 6. November 2009 in der Nähe
von Kundus in Sichtweite des Provincial Reconstruction Teams der
Bundeswehr?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu eingesetzten
Kampfmitteln oder Munition im Rahmen der Operation Wadi-e-Kauka vor.
25. Inwiefern wendet die Bundesregierung das Prinzip Nr. 15 der Rio-
Deklaration von 1992 – das Vorsorgeprinzip bei multilateralen Einsätzen – an,
bezogen auch auf die Einsatzdurchführung der Verbündeten?
Da die Bundeswehr keine Munition mit abgereichertem Uran besitzt, lassen
sich – unabhängig von einer Gefährdungseinschätzung – für die
Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Thematik Munition mit
abgereichertem Uran keine primären Verpflichtungen ableiten. Die Verbündeten
entscheiden in multilateralen Einsätzen über den Einsatz von Wirkmitteln in
eigener Verantwortung.
26. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen des Europaparlaments,
zunächst ein Moratorium für die Verwendung von Waffen mit
abgereichertem Uran herbeizuführen und sich im Folgenden für ein weltweites Verbot
einzusetzen?
Falls nein, warum nicht?
Nein, da in den von verschiedenen zwischenstaatlichen Organisationen und
Institutionen durchgeführten Untersuchungen bislang kein wissenschaftlich
nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verwendung
abgereicherten Urans in Munition und den damit verschiedentlich in Verbindung gebrachten
Krankheiten nachgewiesen worden ist.
27. Inwieweit hat es in den letzten zwei Jahren neue Anträge von aktiven und
ehemaligen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten auf
Dienstbeschädigung im Zusammenhang mit DU-Munition gegeben?
Falls ja, wie viele?
Wie viele davon wurden bewilligt bzw. abgelehnt?
Aus welchen Einsatzorten kamen diese?
Bei den dafür zuständigen Wehrbereichsverwaltungen West und Süd wurden in
den letzten zwei Jahren keine Wehrdienstbeschädigungsanträge im
Zusammenhang mit DU-Munition gestellt.
28. Welche Bemühungen werden von Seiten der Bundesregierung
unternommen, um zu einem völkerrechtlich verbindlichen Verbot von Uranmunition
zu kommen?
Falls keine, warum nicht?
Das Thema Uranmunition wird im Rahmen der Vereinten Nationen behandelt.
Die Bundesregierung hat entsprechenden Resolutionen zugestimmt, in denen
der Generalsekretär der Vereinten Nationen gebeten wird, die Auffassungen der
Mitgliedstaaten und relevanter internationaler Organisationen zu den
Auswirkungen von Munition mit abgereichertem Uran einzuholen. Die
Bundesregierung ist dieser Aufforderung nachgekommen.
29. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die
Schaffung von effektiven Mechanismen zur Entschädigung von Opfern
von DU-Munition ein?
Die Bundesregierung setzt sich für die Schaffung solcher Mechanismen bislang
nicht ein, da – wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 26 dargestellt – kein
wissenschaftlich nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der
Verwendung abgereicherten Urans in Munition und den damit verschiedentlich in
Zusammenhang gebrachten Krankheiten nachgewiesen worden ist.
30. Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Planungen für eine nationale
Gesetzgebung bezüglich DU-Munition, so wie in Belgien geschehen, wo
in Anerkennung des Prinzips der Vorsorge die Herstellung, der Einsatz, die
Lagerung, der Verkauf, die Anschaffung, die Lieferung und der Transit von
DU-Munition durch das Parlament verboten wurden?
Entsprechende Planungen bestehen nicht.
31. Wieso wendet sich die Bundesregierung gegen ein Moratorium, ein Verbot
der Produktion, der Lagerung und des Einsatzes von Uranmunition?
Auf die Antwort zu den Fragen 26 und 28 wird verwiesen.
32. Welches Interesse hat die Bundesregierung an der weiteren Verwendung
von DU-Munition durch verbündete Einheiten?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]