BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Beratung für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt als Teile des neuen Bundesprogramms

Verankerung je eines Trägers der Mobilen Beratung und der Opferberatung als Bestandteil des Beratungsnetzwerks in den neuen Bundesländern, länderübergreifende Weiterentwicklung der Mobilen Beratung und der Opferberatung im Rahmen des neuen Programms &bdquo;Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie&ldquo;<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/325406. 10. 2010

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Beratung für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt als Teile des neuen Bundesprogramms

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit dem Programm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ darauf geachtet, dass bewährte Strukturen aus dem CIVITAS-Programm fortgeführt auch in der neuen Programmphase erhalten bleiben. So heißt es in den Leitlinien zur „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ unter Nummer 2.3.2 (Errichtung des Beratungsnetzwerkes): „In den neuen Bundesländern gilt die Besonderheit, dass pro neues Bundesland jeweils ein Träger der Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen integraler Bestandteil des Beratungsnetzwerkes werden soll.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist es gelungen, in den neuen Bundesländern jeweils einen Träger der mobilen Beratung und einen Träger der Opferberatung als integralen Bestandteil des jeweiligen Beratungsnetzwerkes zu verankern?

2

Um welche Träger handelt es sich dabei?

3

Welche Bundes- und welche Landesmittel stehen diesen Trägern jeweils zur Verfügung (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2007 bis 2010)?

4

Ist es beabsichtigt, in die Leitlinien des neuen Programms „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ ebenfalls eine entsprechende Sonderregelung aufzunehmen (bitte begründen)?

5

In welchen westlichen Bundesländern wurden im Rahmen des Programms „kompetent. für Demokratie“ Bundesmittel dazu genutzt, um Träger der Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen aufzubauen (bitte die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln und die jeweiligen Träger der mobilen Beratung und Opferberatung benennen)?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des neuen Programms „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ die Qualität der Arbeit der mobilen Beratung und der Opferberatung zu sichern und weiterzuentwickeln?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen eines der neuen Bundesprogramme die Zusammenarbeit der Träger der mobilen Beratung und der Träger der Opferberatung über Ländergrenzen hinaus zu unterstützen?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen