[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7002 –
Ansiedlung der Intel-Halbleiterwerke in Magdeburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der US-amerikanische Chip-Hersteller Intel plant zwei neue Fabriken in
Magdeburg, die „die größte Firmen-Ansiedelung in Deutschland in den
vergangenen Jahrzehnten“ sei (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/mag
deburg/magdeburg/intel-chipfabrik-standort-eulenberg-jobs-chronik-10
0.html).
Aufgrund gestiegener Preise bei Energie- und Baukosten sollen die Kosten
nach einem Bericht von Bloomberg zuletzt auf 30 Mrd. Euro gestiegen sein.
Intel fordert daher weitere 4 Mrd. bis 5 Mrd. Euro zu den 6,8 Mrd. Euro bisher
zugesagten Förderungen (vgl.
www.bloomberg.com/news/articles/2023-03-0
8/subventionsnachschlag-intel-will-milliarden-mehr-fur-magdeburg#xj4y7
vzkg). Die Bundesregierung und die Landesregierung Sachsen-Anhalt
befinden sich daher in Nachverhandlungen mit Intel (vgl.
www.volksstimme.de/sac
hsen-anhalt/intel-in-magdeburg-kosten-fuer-halbleiter-chipwerk-von-bis-zu-3
0-milliarden-euro-3562781).
1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuell von Intel
veranschlagte Investitionsvolumen für die geplanten Fabriken in Magdeburg?
Das Investitionsvolumen ist Gegenstand andauernder Verhandlungen mit Intel.
Grundsätzlich werden von der Bundesregierung laufende Verhandlungen nicht
kommentiert. Laut eigenen Angaben plant das Unternehmen Investitionen in
Magdeburg im Umfang von mehr als 30 Mrd. Euro.
2. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die aktuell von Seiten des Konzerns geforderten finanziellen
Förderungen aus öffentlichen Mitteln, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Forderung?
Das Unternehmen hatte einen höheren Fördermittelbedarf angemeldet als der
bisher von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Betrag. Am 19. Juni 2023
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7474
20. Wahlperiode 26.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 23. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
haben die Bundesregierung und Intel eine Vereinbarung unterzeichnet, die die
geplante Investition von Intel in Magdeburg und den Willen der
Bundesregierung, die Ansiedlung zu fördern, bekräftigt. Die Bundesregierung hat sich dafür
eingesetzt, dass eine höhere Förderung gleichsam durch ein signifikant höheres
Investitionsvolumen begleitet wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) begleitet das Projekt federführend mit sehr hoher
Priorität. Ziel ist es, die Ansiedlung von Intel zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt
der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
3. Aus welchen Töpfen werden nach jetzigem Kenntnisstand der
Bundesregierung die Förderungen für Intel kommen (bitte die Mittelherkunft
und, soweit bekannt, die jeweilige Höhe der Förderung in Euro sowie
den jeweiligen Anteil an der Gesamtförderung angeben)?
Die bisher von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Fördermittel sollen
aus dem Einzelplan 60 finanziert werden. Im Hinblick auf die Veranschlagung
der zusätzlichen Fördermittel dauern die Beratungen der Bundesregierung an.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. In welcher Form und in welcher Höhe wurden bisher Förderungen
gegenüber Intel zugesagt?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ansiedlung von Intel in Magdeburg im
Rahmen des European Chips Act zu fördern. Voraussetzung dafür ist eine
beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese legt
Art und Höhe der Förderung abschließend fest. Daher kann die
Bundesregierung aktuell noch keine Auskunft zur genauen Höhe der Förderung geben.
5. Welche Quote von öffentlichen Förderungen zu Investitionen durch Intel
strebt die Bundesregierung für den Standort Magdeburg an?
Der Förderung des Intel-Projektes am Standort Magdeburg wird keine Quote zu
Grunde gelegt. Ausschlaggebend ist zunächst der Nachweis einer existierenden
Finanzierungslücke. Diese Finanzierungslücke wird beihilferechtlich durch die
Europäische Kommission geprüft; die Förderung muss beihilferechtlich
genehmigt werden.
6. Ist die Verabschiedung des European Chip Acts eine Voraussetzung für
die Auszahlung der Mittel an Intel?
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Vorhaben nach den Kriterien des
European Chips Act zu fördern. Die Verabschiedung des European Chips Act ist
keine Voraussetzung. Das von der Europäischen Kommission am 8. Februar
2022 veröffentlichte Maßnahmenpaket zum European Chips Act ermöglicht,
dass die Europäische Kommission das beihilferechtliche
Genehmigungsverfahren bereits vor Verabschiedung des European Chips Act aufnehmen kann.
7. Welche Grenzen sind einer Förderung aktuell durch das Beihilferecht
gesetzt, bzw. was ist nach Kenntnis der Bundesregierung momentan die
maximal mögliche Förderungssumme für Intel, und wie wird sich der
European Chips Act darauf auswirken?
Es gelten zunächst die allgemeinen zuwendungs- und beihilferechtlichen
Anforderungen an eine Förderung. Die beihilferechtliche Grenze einer möglichen
Förderung wird durch die Höhe der dargelegten Finanzierungslücke eines
individuellen Projektes mit Blick auf die beihilfefähigen Kosten festgelegt. Der
European Chips Act wirkt sich nicht unmittelbar auf die Förderhöhe aus.
Einzelheiten im Zusammenhang mit der Finanzierungslücke des Intel-Projektes
sind Gegenstand andauernder Verhandlungen und können entsprechend nicht
kommentiert werden.
8. Welche weiteren Forderungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung an Kommunen, Land oder Bund seitens Intels?
Hinsichtlich der Fragen zu den Forderungen des Unternehmens wird
grundsätzlich auf das Unternehmen verwiesen.
a) Sind der Bundesregierung Forderungen hinsichtlich der
Energieversorgung, beispielsweise bezüglich eines Industriestrompreises, seitens
Intels bekannt, und wenn ja, welche?
Das Unternehmen strebt vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklungen
einen stabilen, verlässlichen Strompreis auch für die Zukunft an. Einzelheiten
der Energieversorgung am Standort und damit verbundene Fragen sind
Gegenstand andauernder Beratungen und können entsprechend nicht kommentiert
werden.
b) Sind der Bundesregierung Forderungen hinsichtlich der
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seitens Intels bekannt, und wenn ja,
welche?
Intel stellt Anforderungen an eine stabile Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Einzelheiten zu entsprechenden Planungen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Die Verhandlungen hierzu werden von der Landesregierung bzw. den
kommunalen Einrichtungen geführt.
c) Sind der Bundesregierung Forderungen hinsichtlich der
infrastrukturellen Erschließung seitens Intels bekannt, und wenn ja, welche?
Intel stellt Anforderungen an eine infrastrukturelle Erschließung. Einzelheiten
zu entsprechenden Planungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Verhandlungen hierzu werden von der Landesregierung gemeinsam mit der Stadt
Magdeburg geführt.
9. Anhand welcher qualitativen und quantitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Angemessenheit etwaiger Forderungen des
Konzerns?
Die Angemessenheit etwaiger Förderungen richtet sich grundsätzlich nach
quantitativen Kriterien. Entsprechende Forderungen müssen substantiiert
dargelegt werden. Außerdem müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.
Die Gesamtforderungen müssen gleich oder geringer als der Wert sein, der sich
unter Berücksichtigung und Verrechnung aller Einnahmen und Ausgaben eines
Projektes ermitteln lässt (sogenannte Finanzierungslücke). Ergibt sich danach
ein negativer Wert, entspricht dies der Förderlücke. Im Übrigen gilt der
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
10. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6553, an welchem Datum fand nach Kenntnis
der Bundesregierung die letzte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Förderung des geplanten Intel-Werks statt, was waren die zentralen
Ergebnisse, und wer hat diese Untersuchung durchgeführt?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stattfinden, sobald der finale Förderrahmen feststeht, bzw. wann
wird die nächste Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stattfinden?
Die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel wird vor der Förderung
eines Projektes im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Prüfung fortlaufend
geprüft. Vor dem Hintergrund des von Intel angekündigten geänderten
Investitionsvolumens mit einhergehenden Anpassungen des Projektes werden diese
Faktoren bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird nach Definition des finalen Förderrahmens
und vor Genehmigung des Projektes abgeschlossen sein.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die geäußerte Kritik von
Wirtschaftsforschern des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH),
die Förderungen seien zu hoch und stattdessen müsse mehr Forschung
und Entwicklung gefördert werden (vgl.
www.volksstimme.de/deutschla
nd-und-welt/wirtschaft/intel-magdeburg-kuenstliche-intelligenz-iwh-kriti
k-us-chiphersteller-standort-debatte-3575953)?
Der Bewertung des Einsatzes von Fördermitteln für Projekte legt die
Bundesregierung strenge haushaltsrechtliche, zuwendungs- und beihilferechtliche
sowie ökonomische Maßstäbe zugrunde. Zu einzelnen Einschätzungen Dritter
nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.
12. Welche weiteren Garantien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher gegenüber Intel von Kommunen, Land oder Bund gemacht?
a) Sind der Bundesregierung Garantien hinsichtlich der
Energieversorgung und insbesondere eines Industriestrompreises gegenüber Intel
bekannt, und wenn ja, welche?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Garantien von Kommunen oder Land
hinsichtlich der Energieversorgung bekannt. Auf Bundesebene ist die Frage eines
verlässlichen Strompreises Inhalt aktueller Verhandlungen mit Intel (s. Frage 8a)
und kann entsprechend nicht kommentiert werden.
b) Sind der Bundesregierung Garantien hinsichtlich der
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gegenüber Intel bekannt, und wenn ja,
welche?
Der Bundesregierung sind keine Garantien von Kommunen oder Land
hinsichtlich der Wasserver- und Abwasserentsorgung bekannt.
c) Sind der Bundesregierung Garantien hinsichtlich der infrastrukturellen
Erschließung gegenüber Intel bekannt, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine Garantien von Kommunen oder Land
hinsichtlich der infrastrukturellen Erschließung bekannt.
13. Mit Blick auf die Erreichbarkeit für Fachkräfte, ist nach Kenntnis der
Bundesregierung eine dauerhafte ICE-Anbindung von Magdeburg in
diesem Zusammenhang geplant, und wenn ja, zu wann soll diese
eingerichtet werden?
Der Schienenpersonenfernverkehr ist in Deutschland in Übereinstimmung mit
dem europäischen Recht eigenwirtschaftlich in ausschließlicher Zuständigkeit
und Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen organisiert. Dies
schließt auch die Frage konkreter Verkehre und Halte mit ein. Über Netzzugang
und Trassenvergabe entscheidet die DB Netz AG und in Konfliktfällen die
Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung kann darauf keinen Einfluss nehmen.
14. Welche Anforderungen für etwaige Förderzusagen wird die
Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand an Intel stellen?
a) Welche Forderungen an Intel bezüglich guter Arbeit werden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit einer Förderung verknüpft (also
hinsichtlich der Qualität der Arbeitsbedingungen der entstehenden
Arbeitsplätze, beispielsweise unter den Aspekten der
Mitbestimmung, Tarifbindung, der gezahlten Löhne, dem Ausschluss von
Leiharbeit und Befristungen, Werkverträgen usw.), und welche Zusagen
hat Intel in diesem Zusammenhang bereits getätigt?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Es gelten grundsätzlich zunächst die allgemeinen zuwendungs- und
beihilferechtlichen Anforderungen an eine Förderung. Da eine Förderung nach den
Kriterien des European Chips Act beabsichtigt ist, gelten überdies die
Bestimmungen des entsprechenden Rechtsaktes. Darüber hinaus beabsichtigt die
Bundesregierung weitere Anforderungen an Intel zu stellen. Dies betrifft
insbesondere projektspezifische Auflagen im Zuwendungsbescheid (z. B. Sicherung und
Aufbau von Arbeitsplätzen, Sicherstellung der Fertigung in Deutschland,
Schutz des geistigen Eigentums keine Verlagerung von Investitionsgütern).
b) Welche Anforderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an
Intel bezüglich der Schaffung sozialer Infrastruktur gestellt, und
welche Zusagen hat Intel in diesem Zusammenhang getätigt?
Fragen der sozialen Infrastruktur liegen in der Zuständigkeit der lokal
zuständigen Gebietskörperschaften.
c) Welche Anforderungen gibt es seitens der Bundesregierung
hinsichtlich einer Standortgarantie an Intel in Magdeburg, und welche
Zusagen hat Intel in diesem Zusammenhang getätigt?
Siehe oben. Darüber hinaus gelten die zuwendungs- und beihilferechtlichen
Anforderungen an die Realisierung des Projektes am ausgewählten Standort,
die auch über die Projektlaufzeit hinaus reichen. Üblicherweise gehören hierzu
Auflagen an ein Unternehmen hinsichtlich einer Standortgarantie. Die genaue
Dauer ist Gegenstand von aktuellen Verhandlungen und kann entsprechend
nicht kommentiert werden.
15. Wird Intel in Magdeburg nach Einschätzung der Bundesregierung und
jetzigem Kenntnisstand wie angekündigt den „Energieverbrauch zu
hundert Prozent aus grünem Strom“ bestreiten sowie einen „positiven
Wasserverbrauch“ erreichen können (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/
sachsenanhalt/magdeburg/magdeburg/faq-intel-chipfabrik-jobs-100.html#spr
ung0)?
Für Fragen der Energie- und Wasserversorgung des geplanten Projektes ist
grundsätzlich das Unternehmen verantwortlich.
16. Sind der Bundesregierung konkrete ausländische Förderangebote an Intel
für den Aufbau einer Halbleiterproduktion bekannt, mit denen der
Standort Magdeburg konkurriert, und wenn ja, um welche Standorte handelt es
sich, und wie hoch sind die entsprechenden Förderangebote?
Der Bundesregierung sind keine konkreten Förderangebote für einen
Alternativstandort zu Magdeburg bekannt. Gleichwohl steht der Standort Magdeburg
mit anderen Standorten von Intel in Konkurrenz.
17. Seit welchem exakten Datum hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,
dass sich der Baubeginn der Fabriken verschiebt, wie im Dezember 2022
in der Presse berichtet wurde, und wie hat sie davon erfahren (vgl. www.
volksstimme.de/sachsen-anhalt/chip-fabrik-intel-rueckt-von-geplantem-b
austart-in-magdeburg-ab-3507128?reduced=true)?
Die Bundesregierung hat kurz vor der zitierten Berichterstattung von der
Verschiebung des ursprünglich in Aussicht gestellten Baubeginns durch
entsprechende Information des Unternehmens erfahren.
18. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für diese
Verzögerung des Baubeginns?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass dies
möglicherweise mit der wirtschaftlichen Lage von Intel zusammenhängt, wie
in der Berichterstattung mitunter angedeutet wird, und inwiefern sieht
die Bundesregierung das Projekt durch die von Intel angekündigten
Sparmaßnahmen gefährdet (vgl.
www.handelsblatt.com/technik/it-internet/su
bventionen-ein-jahr-nach-intel-ankuendigung-europa-hinkt-bei-den-chip
s-weiter-hinterher-/29005882.html;
www.handelsblatt.com/technik/it-int
ernet/chipkonzern-intel-streicht-dividende-zusammen-und-kuendigt-eins
parungen-an-/28996804.html)?
Zu den Gründen für eine Verzögerung des Baubeginns führt das Unternehmen
insbesondere umfangreiche Projektänderungen an. Zur wirtschaftlichen Lage
des Unternehmens nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
19. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass es seitens
Intel Erwägungen gibt, den Bau in seiner bisher geplanten Form nicht
durchzuführen (bitte erläutern)?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung hält Intel an dem Bau von zwei
Halbleiterfabriken und für deren Betrieb benötigten weiteren Gebäuden fest.
20. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan bis zur
Inbetriebnahme der Intel-Fabriken in Magdeburg aus, und von welchen
Variablen hängt dieser ab?
Die Frage betrifft den Gegenstand andauernder Verhandlungen mit dem
Unternehmen, die entsprechend nicht kommentiert werden können.
a) Wie lange wird die gesamte Bauzeit nach aktuellem Kenntnisstand der
Bundesregierung dauern?
Nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung wird die Bauzeit
branchenübliche zwei bis drei Jahre andauern. Verzögerungen bei Baumaßnahmen sind
jedoch nicht auszuschließen.
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Intel mit
dem Baustart wartet, bis die Fördergelder freigegeben werden (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-
fabrik-baustart-datum-unklar-100.html)?
Die Bedingungen des Baustarts sind Gegenstand andauernder Verhandlungen
mit dem Unternehmen und können derzeit nicht kommentiert werden.
c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan für die
Freigabe der Fördermittel durch die EU, und zu welchem Datum ist nach
Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die
zugesagten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden?
Aussagen zum Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission lassen sich
derzeit noch nicht treffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
d) Zu wann rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten des
European Chips Act?
Bis Inkrafttreten des European Chips Act ist noch die Zustimmung des Rats der
Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments notwendig. Die
Bundesregierung rechnet mit der Verabschiedung des Gesetzestexts im dritten Quartal 2023.
e) Geht die Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand weiterhin von
einem Baustart im Jahr 2024 aus, wie von Intel öffentlich
kommuniziert, vorbehaltlich, dass der European Chips Act bis dahin
verabschiedet wurde (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/
magdeburg/intel-chipfabrik-standort-eulenberg-jobs-chronik-10
0.html), und wenn nein, zu welchem Datum rechnet sie aktuell mit
einem Baustart?
Die Bedingungen des Baustarts sind Gegenstand andauernder Verhandlungen
mit dem Unternehmen und können derzeit nicht kommentiert werden.
f) Geht die Bundesregierung von einem Produktionsstart im Jahr 2027
aus, wie in der Presse kommuniziert (vgl.
www.mz.de/mitteldeutschla
nd/landespolitik/energieministerkonferenz-in-sachsen-anhalt-intel-hoff
t-auf-preisstabilitat-fur-industriestrom-3577372?reduced=true), und
wenn nein, zu welchem Datum rechnet sie mit einem
Produktionsstart?
Die Bedingungen des Produktionsstarts sind Gegenstand andauernder
Verhandlungen mit dem Unternehmen und können derzeit nicht kommentiert werden.
21. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Intel nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits in Magdeburg, und in welchen Bereichen arbeiten diese?
Zu entsprechenden unternehmensbezogenen Informationen liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
22. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Intel in Magdeburg geplant?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant Intel am Standort Magdeburg die
Schaffung von insgesamt etwa 3 000 Arbeitsplätzen.
a) In welchen Qualifizierungsstufen entstehen nach jetzigem
Kenntnisstand der Bundesregierung Arbeitsplätze, und wie viele jeweils?
Erfahrungsgemäß erwartet die Bundesregierung die Schaffung von
Arbeitsplätzen insbesondere für Ingenieure, Techniker und Operatoren. Diese Berufe
umfassen Tätigkeiten, für die Qualifizierungsstufen von Berufsausbildung bis hin
zur Promotion notwendig sind. Eine genaue Aufschlüsselung hängt von einer
finalen Einigung mit dem Unternehmen ab und kann derzeit nicht getroffen
werden.
b) Wie viele Arbeitsplätze entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung
im Bereich der Forschung und Entwicklung bei Intel in Magdeburg?
Der Gegenstand der Frage ist Inhalt aktueller Verhandlungen mit Intel. Daher
kann keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden.
c) Wie viele Ausbildungsplätze entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Intel in Magdeburg?
Die Anzahl von Intel geschaffenen Ausbildungsplätzen hängt von einer finalen
Einigung mit dem Unternehmen ab und kann derzeit nicht getroffen werden.
23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Intel bei Produktionsstart alle
geplanten Stellen besetzen kann, vor dem Hintergrund, dass der
Branchenverband ZVEI bereits jetzt angibt, dass jede zweite Stelle in der
Halbleiterbranche nicht besetzt werden kann (vgl.
www.zvei.org/
pressemedien/pressebereich/studie-fachkraeftemangel-in-der-
halbleiterbranchesteigt-an)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Intel in der Lage sein wird, alle
vorgesehenen Arbeitsplätze besetzen zu können. Auf Ebene der Branchen und
Berufen verzeichnet Sachsen-Anhalt eine heterogene Angebots-Nachfrage-
Relation. Ausgehend von der erwarteten Beschäftigtenstruktur bei Intel werden zur
Deckung der Arbeitskräftebedarfe neben der Nutzung inländischer Potenziale
auch international tätige Beschäftigte aus dem Ausland für die neuen
Arbeitsplätze in Betracht kommen. Sowohl die Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Nord
als auch die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen sind in den zur
Ansiedlung von Intel gebildeten Netzwerken aktiv. Im Rahmen der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten könnten Einstellungen besonderer Personengruppen
finanziell unterstützt werden. Zudem können durch gezielte
beschäftigungsvorbereitende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Qualifizierung,
Arbeitsuchende für Tätigkeiten in der Halbleiterindustrie und angrenzenden
Zulieferindustrien vorbereitet werden.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wirtschaftsforschern des
IWH, dass Magdeburg, bzw. ganz Sachsen-Anhalt Probleme bei der
Akquirierung von Fachkräften hat (vgl.
www.spiegel.de/panorama/intel-
istdas-wunder-von-magdeburg-in-gefahr-a-a3915387-6930-4710-b663-dd6
01a940b6b)?
Wie wird Intel bei der Besetzung der Stellen dabei von öffentlicher Seite
und insbesondere der Bundesregierung unterstützt?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Magdeburg und Sachsen-Anhalt
keine überproportionalen Schwierigkeiten im Vergleich zu anderen Standorten
haben werden, Fachkräfte zu gewinnen. Intel wird bei der Gewinnung von
Fachkräften unterstützt. Die genauen Maßnahmen sind Bestandteil aktueller
Verhandlungen. Grundsätzlich werden von der Bundesregierung keine
Informationen zu laufenden Verhandlungen nach außen kommuniziert.
25. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/6553, welche konkreten Kenntnisse liegen der
Bundesregierung zu den geplanten Kooperationen von deutschen
Forschungseinrichtungen mit Intel vor, und um welche
Forschungseinrichtungen handelt es sich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt Intel eine verstärkte
Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen im Kontext der Ansiedlung in
Magdeburg. Konkret ist der Bundesregierung bekannt, dass Intel im Austausch
mit der Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland und mit Hochschulen
in Sachsen-Anhalt ist. Eine vollständige Übersicht liegt der Bundesregierung
nicht vor.
26. Wie setzt sich die Taskforce „Intel Project“ personell und institutionell
zusammen, und was ist ihre Aufgabe?
a) Wann hat sich die Taskforce gegründet, und in welcher
Regelmäßigkeit tagt sie?
c) Inwiefern waren der US-amerikanische Inflation Reduction Act bzw.
der US Chips Act bisher Gesprächsthema beim Intel Project?
d) Welche Kontakte gab es zwischen der Taskforce und dem Trade and
Technology Council (bitte nach Inhalt und Datum der Treffen
auflisten)?
Die Fragen 26, 26a, 26c und 26d werden gemeinsam beantwortet.
Eine Taskforce „Intel Project“ ist auf Ebene des Bundes formell nicht
eingerichtet worden. Vielmehr kamen und kommen in unregelmäßigen Abständen
und in wechselnder Besetzung Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung, des Landes und des Unternehmens zusammen und erörtern gemeinsam
den Stand und die jeweiligen Herausforderungen des Projektes.
b) Was war Inhalt der letzten zehn Treffen bzw. Austausche, wann haben
diese stattgefunden, wer hat daran teilgenommen, und wo haben diese
stattgefunden?
Siehe oben. Da es sich um nicht formalisierte Zusammenkünfte handelt,
werden diese nicht protokolliert.
27. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante
Produktionskapazität der geplanten Intel-Fabriken bzw. das angestrebte
Produktionsvolumen?
Die Produktionskapazität hängt von einer finalen Einigung mit dem
Unternehmen ab.
28. Welche Chips und in welchen Strukturgrößen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung von Intel in Magdeburg gefertigt werden, und welche
Fertigungstechniken sollen dabei zum Einsatz kommen?
Die produzierten Strukturgrößen hängen von einer finalen Einigung mit dem
Unternehmen ab. Aussagen können derzeit nicht getroffen werden. Am
Standort Magdeburg produzierte Chips sollen auf Strukturgrößen produziert werden,
die derzeit noch nicht in Europa gefertigt werden und auch zu den modernsten
weltweit gehören werden („Leading-Edge-Chips“).
29. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Magdeburg vorrangig
Chips für den deutschen bzw. EU-Markt produziert werden?
Wie sieht die Versorgungslage mit den zukünftig am Standort
Magdeburg produzierten Chips (hinsichtlich der Strukturgrößen) gegenwärtig in
Deutschland bzw. der EU aus?
Ein Ziel des European Chips Act ist, die Versorgungslage im Bereich
Mikroelektronik in Europa zu verbessern. Intels Projekt am Standort Magdeburg
ordnet sich in diese Zielsetzung ein und wird dahingehend geprüft. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die in den Fabriken in Magdeburg produzierten
Chips nach Aufnahme einer gesicherten Produktion die Versorgung mit
hochinnovativen Chips auch und insbesondere dem europäischen Markt zu Gute
kommt. Gegenwärtig besteht hinsichtlich der Versorgung mit kleinsten
Strukturgrößen eine fast vollständige Abhängigkeit Europas von Drittstaaten.
Würden die Fabriken in Magdeburg nicht gebaut werden, würden die
Abhängigkeiten, die in diesem Bereich insbesondere von Taiwan, Südkorea und USA
bestehen, bei Handelseinschränkungen oder Unterbrechung der Transportwege,
wie sie in Folge der COVID-19-Pandemie beobachtet wurden, zu negativen
Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wirtschaft führen.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für welche Abnehmer bzw.
welche Branchen Halbleiter in Magdeburg produziert werden könnten
(bitte erläutern)?
Inwiefern werden diese nach Einschätzung der Bundesregierung
Abnehmer unter in Deutschland tätigen Unternehmen, etwa deutschen
Maschinenbauern oder der deutschen Autoindustrie, finden?
Am Standort Magdeburg werden voraussichtlich Chips mit Leading-Edge-
Technologie, d. h. mit besonders kleinen Strukturgrößen produziert. Logikchips
sind die derzeit einzige Chipart, die Leading-Edge-Technologie verwenden.
Diese Logikchips können u. a. in Datenzentren und den Bereichen Künstliche
Intelligenz und Autonomes Fahren eingesetzt werden. Davon kann u. a. die
deutsche Automobilindustrie profitieren. Darüber hinaus können die
Fertigungskapazitäten von Intel in Magdeburg durch deutsche Chipdesignhäuser zur
Herstellung ihrer Produkte genutzt werden.
31. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung von
Projekten in der Halbleiterbranche?
Es ist das strategische Ziel Deutschlands und der Europäischen Union, die
Widerstandsfähigkeit der europäischen Halbleiterindustrie zu stärken und so
Europa insgesamt widerstandsfähiger zu machen.
a) Wie ist das Monitoring von Projekten ausgestaltet?
Es findet eine Evaluierung – wie z. B. bei der Fördermaßnahme IPCEI
Mikroelektronik durchgeführt und bei der Fördermaßnahme IPCEI Mikroelektronik
und Kommunikationstechnologien vorgesehen – statt.
b) Anhand welcher Kriterien wird festgelegt, welche Projekte gefördert
werden?
Für Projekte bis einschließlich der ersten industriellen Anwendung ist die
Neuheit bzw. Relevanz für bestehende und zukünftige (Nachfrage-)Märkte von
Bedeutung. Für Projekte zum Aufbau von Produktionskapazitäten sind das
insbesondere die derzeitigen und zukünftigen Bedarfe von Anwenderindustrien.
c) Findet eine Priorisierung von Projekten statt, und wenn ja, anhand
welcher Kriterien?
Bei der Auswahl von Projekten ist der Innovationsgrad eines Projektes das
maßgebliche Kriterium. Darüber hinaus muss ein Projekt in Einklang mit den
Zielen der Europäischen Kommission im Bereich der Mikroelektronik stehen
und zu diesen Zielen maßgeblich beitragen.
d) Inwiefern werden bei der Förderung Kriterien wie Strukturgrößen
sowie die Schaffung von Infrastruktur von Forschung und Entwicklung
strategisch berücksichtigt bzw. Projekte dahin gehend priorisiert?
Forschung und Entwicklung spielt eine zentrale Rolle, da sie den Grundstein
für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bildet. Dies gilt auch mit
Blick auf die Herstellung von Halbleitern in kleinen und kleinsten
Strukturgrößen. Insofern ist ein maßgebliches Kriterium die zukünftige
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und damit verbunden der prognostizierte Bedarf der
Anwenderindustrien in Deutschland. Daneben ist aber auch die Förderung von
industriellen Produktionsanlagen entsprechend der Bedingungen des European Chips
Act wichtig und möglich.
32. Mit Bezug auf Frage 31, welche strategische Bedeutung misst die
Bundesregierung den Intel-Werken in Magdeburg zu?
a) Welche Bedeutung hat der Standort Magdeburg für die deutscher
Halbleiter-Infrastruktur und die Versorgungslage der deutschen
Industrie?
Die Fragen 32 und 32a werden gemeinsam beantwortet.
Die Ansiedlung von Intel wird die größte Investition in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland sein und bietet einen Kristallisationspunkt für die
Entwicklung eines entsprechenden Branchenclusters mit Zulieferunternehmen
der Branche. Die produzierten Chips können eine wichtige Rolle bei
Zukunftsthemen der Transformation wie Autonomes Fahren und anderer Anwendungen
zum Beispiel in der Automobilindustrie spielen. Insofern hat die Ansiedlung
sowohl für den Bund als auch das Land Sachsen-Anhalt ebenso für Europa eine
sehr hohe industriepolitische Bedeutung – auch und gerade im Sinne der
notwendigen Beschleunigung von Transformationsprozessen.
b) Welche Bedeutung hat der Standort Magdeburg für das Erreichen des
von der EU ausgegebenen Produktionsziels von 20 Prozent an der
globalen Halbleiterfertigung, und welchen quantitativen Anteil wird das
Magdeburger Werk zu diesen 20 Prozent beisteuern?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Magdeburger Werk einen
großen Beitrag zu dem ausgegebenen Ziel von 20 Prozent an der globalen
Halbleiterfertigung leisten wird. Der quantitative Anteil der Produktion des Standortes
von Intel kann derzeit von der Bundesregierung nicht beziffert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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