[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3446
17. Wahlperiode 27. 10. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 25. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3269 –
Sachstand der Bahnprojekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen–Ulm
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einem aktuellen Bericht des Magazins „stern“ (Ausgabe 40/2010) belegen
interne Unterlagen des DB-Konzerns, dass es bei den Planungen zum Bau von
Stuttgart 21 zu erheblichen Risiken, Planungsfehlern sowie Planungspfusch
gekommen sei und dass mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden müsse.
Schon jetzt belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf 7 Mrd. Euro. Ein
aktuelles Gutachten der Berater VIEREGG-RÖSSLER GmbH sieht die
Untergrenze für beide Projekte bei 10 Mrd. Euro. Ein Gutachten der Beratungsfirma
KCW im Auftrag des Umweltbundesamts kommt zu Gesamtkosten von rund
11 Mrd. Euro, was der Summe von zusätzlichen Maßnahmen entspricht, die in
diesem Gutachten vorgeschlagen werden, um die Trassenkapazität für den
Schienengüterverkehr bis 2025 zu verdoppeln.
Entgegen der für die Finanzierungsvereinbarung von 2009 zu Grunde gelegten
Planungs- und Baukosten für die Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm sind
diese erheblich angestiegen, so dass derzeit Kosten in Höhe von 865 Mio. Euro
bisher nicht durch eine Verpflichtungsermächtigung im Bundeshaushalt gedeckt
sind.
Zudem hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, geäußert, der Bund wolle die Kostensteigerungen für die
NBS Wendlingen–Ulm entgegen dem Finanzierungsvertrag von 2009 nicht
allein tragen, sondern die Deutsche Bahn AG (DB AG) solle sich daran
beteiligen (Schwäbisches Tagblatt, 2. September 2010).
Offen ist auch, mit welchen weiteren Kostensteigerungen für die NBS zu
rechnen ist und welches aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis für die NBS bei der
Überprüfung der Bedarfsplanprojekte Schiene des Bundesverkehrswegeplans
ermittelt wurde.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen betreffen überwiegend Sachverhalte, die ausschließlich in den
Bereich der unternehmerischen Verantwortung der Deutsche Bahn AG (DB AG)
fallen. So ist Stuttgart 21 kein Projekt des Bedarfsplanes für die
Bundesschienenwege, sondern ein unternehmerisch eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind sowohl für Stuttgart 21 als auch
für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm Vorhabensträger und Bauherr. Deshalb
und unter Bezug auf den Beschluss des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996
(Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) basieren die Antworten der
Bundesregierung weitgehend auf Beiträgen der DB AG.
1. Welche Planfeststellungsverfahren für Stuttgart 21 und die NBS
Wendlingen–Ulm sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und welche wurden
noch nicht eröffnet?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass bei Stuttgart 21 noch keine
rechtskräftigen Beschlüsse für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 1.3 und 1.6b
vorliegen. Bei der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm liegen noch keine
Beschlüsse für die PFA 2.1a/b, 2.2, 2,4 und 2.5a1 vor. Die Verfahren sind
sämtlich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingeleitet.
Stuttgart 21
2. Liegen die Bauarbeiten zum Projekt Stuttgart 21 im Plan, oder ist auf Grund
von Planungsunstimmigkeiten mit zeitlichem Verzug und Mehrkosten zu
rechnen?
Wenn ja, welcher zeitliche Verzug und welche Mehrkosten sind bisher
angefallen?
Stuttgart 21 mit der Umgestaltung des Knotens Stuttgart und der Tieferlegung
des Stuttgarter Hauptbahnhofs als Durchgangsbahnhof ist kein Projekt des
Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege, sondern ein unternehmerisch
eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen
sind Vorhabensträger und Bauherr. Nach Auskunft der DB AG ist aufgrund von
Planungsunstimmigkeiten bislang kein Zeitverzug eingetreten und auch nicht zu
erwarten.
3. Warum wurde bereits am 1. Oktober 2010 mit dem Fällen der Parkbäume im
Stuttgarter Schlossgarten begonnen, obwohl die DB AG laut Bericht der
Sonderbeilage der „STUTTGARTER ZEITUNG“ vom 25. September 2010
erst im Sommer 2012 mit dem Aushub der 800 Meter langen Baugrube
beginnen kann?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass die Bäume für die
Baustelleneinrichtung des Grundwassermanagements gefällt wurden. Diese Arbeiten laufen den
Hauptbaumaßnahmen voraus. Es wurden angabegemäß nur die Bäume gefällt,
die für die Baustelleneinrichtung weichen mussten.
4. Ist dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine um die Bestimmungen der
Behörde ergänztes und mit dem Regierungspräsidium und Amt für
Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmte Fassung der
landschaftspflegerischen Ausführungsplanung noch vor den Baumfällarbeiten
vorgelegt worden, wie es die Behörde in ihrem Schreiben vom 30.
September 2010 an die DB Projektbau GmbH erneut forderte?
Sind diese Unterlagen nach Eingang des Schreibens beim
Regierungspräsidium um 18 Uhr abends vorgelegt, durch das EBA geprüft und genehmigt
worden, so dass um 1 Uhr nachts am 1. Oktober 2010 der Beginn der
Baumfällarbeiten ohne Rechtsverstoß stattfinden konnte?
Die vom EBA vorab geforderte fachliche Bewertung der zuständigen Behörde
des Landes Baden-Württemberg sowie andere geforderte Unterlagen wurden
dem EBA von der DB AG vorab nicht vorgelegt. Am 1. Oktober 2010 hat die
DB AG gutachterliche Unterlagen über die in der Nacht gefällten Bäume
vorgelegt. In diesen Unterlagen stellt sie dar, dass Beeinträchtigungen aus
landschaftspflegerischer Sicht nicht zu erwarten gewesen seien bzw. durch geeignete
Sicherungsmaßnahmen hätten ausgeschlossen werden können.
5. Wie hoch sind die bisher ausgegebenen Planungskosten für das Projekt
Stuttgart 21, bzw. wie hoch ist der Planungskostenanteil beim Projekt
Stuttgart 21?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. Der Bund übernimmt mit
einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Mio. Euro für das Projekt Stuttgart 21 den
Anteil, der für die Einbindung der NBS Wendlingen–Ulm in den Knoten
Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.
Planungs- und Baukosten werden dabei nicht unterschieden.
6. Welche genauen Klauseln – bitte vollständig und wörtlich zitieren – sind
für die Rückabwicklung des Grundstückgeschäfts im Zusammenhang mit
Stuttgart 21 in den Verträgen zwischen der Stadt Stuttgart und der DB AG
festgelegt?
7. Welche genauen Klauseln – bitte vollständig und wörtlich zitieren – zur
Kostenübernahme im Falle eines Projektabbruchs sind in den Verträgen zu
Stuttgart 21 festgehalten?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG teilte mit, dass der Vertrag zwischen der DB und den
Projektpartnern nach dem 31. Dezember 2009 keinen Abbruch des Projekts mehr vorsieht.
8. Welche konkreten Leistungen wurden für den Planfeststellungsabschnitt
(PFA) 1.1 Talquerung: Fernbahnhof und Bahnhofshalle, großer Dücker in
welcher Höhe vergeben, und welche dieser Vergaben sind rechtskräftig?
9. Welche konkreten Leistungen wurden für die PFA 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6a:
Baulogistik in welcher Höhe vergeben, und welche dieser Vergaben sind
rechtskräftig?
10. Welche konkreten Leistungen wurden für die PFA 1.2 und 1.6a:
Fildertunnel und Tunnel Ober-Untertürkheim in welcher Höhe vergeben, und
welche dieser Vergaben sind rechtskräftig?
11. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 1.4: EÜ Sulzbachtal
und EÜ Denkendorfertal in welcher Höhe vergeben, und welche dieser
Vergaben sind rechtskräftig?
12. Welche weiteren vier Ausschreibungen des Projektes Stuttgart 21 wurden
für welche Abschnitte an den Markt gebracht?
Die Fragen 8 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB AG wurden für das Projekt Stuttgart 21 bisher 14
Vergabepakete mit Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben.
Weitere vier Ausschreibungen wurden an den Markt gebracht und werden
derzeit von den Anbietern bearbeitet. Die o. g. Vergabepakete betreffen
nachfolgend genannte Leistungsinhalte:
PFA 1.1 Talquerung: Fernbahntunnel und Bahnhofshalle + Düker;
PFA 1.1/1.2/1.5/1.6a: Baulogistik;
PFA 1.2/1.6a: Fildertunnel + Tunnel Ober-Untertürkheim;
PFA 1.4: EÜ Sulzbachtal und EÜ Denkendorfertal.
13. Welche Auflagen aus den fachtechnischen Untersuchungen für den PFA
1.1, also die Talquerung mit Hauptbahnhof, müssen in der Planung noch
berücksichtigt werden?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass die im Rahmen der fachtechnischen
Prüfung angeführten Sachverhalte bereits nachgearbeitet worden sind bzw. im
Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
14. Welche der im Bericht der DB AG an den Bundestag dargestellten
Einsparmaßnahmen für Stuttgart 21 wurden bisher in welchem Umfang
umgesetzt, und für welche der Vorschläge fehlen noch die Voraussetzungen
(bitte nach Einzelmaßnahme auflisten)?
Die DB AG teilte mit, dass die Sachverhalte mit der Folge von planerischem
Anpassungsbedarf in der planerischen Umsetzung sind und, soweit für die
Ausschreibung notwendig, in dieser berücksichtigt werden. Im Rahmen der
Ausschreibung wird dann die Realisierung der auf Basis der durchgeführten Markt-
und Vergabeanalyse eingeschätzten Einsparpotenziale validiert werden können.
Dies bezieht sich auf alle Einzelmaßnahmen.
15. Welche der im Bericht der DB AG an den Bundestag dargestellten
Einsparmaßnahmen für Stuttgart 21 wurden bisher vom EBA geprüft, und wie fiel
das Ergebnis der Prüfung – auch Zwischenstände – bisher aus (bitte nach
Einzelmaßnahme auflisten)?
Die Einbindung des EBA erfolgt im Zusammenhang mit der Genehmigung der
Ausführungsplanungen. Diese werden in der Regel von den Baufirmen erstellt
und über die DB AG einem externen Prüfingenieur zur Prüfung vorgelegt. Das
EBA oder ein dazu legitimierter Bauvorlageberechtigter erteilt nach Abschluss
der Prüfung eine Baufreigabe. Es gelten die Regelungen der
Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV Bau).
Insoweit konnte und musste bisher keine Genehmigung des EBA zu den im
Bericht genannten Einsparmöglichkeiten vorliegen.
16. Welche Einzelaufträge für die Tunnelarbeiten des Projektes Stuttgart 21
wurden bisher vergeben, und sind diese ohne eisenbahntechnische
Ausrüstung erfolgt?
Falls ja, warum wurde auf die eisenbahntechnische Ausrüstung verzichtet,
und wie teuer sind die gegebenenfalls notwendigen Nachrüstungen?
Die DB AG teilte hierzu mit, dass bisher keine Tunnelarbeiten vergeben wurden.
Die getrennte Ausschreibung und Vergabe von Rohbau und
eisenbahntechnischer Ausrüstung ist ein gängiges Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten.
Der Grund liegt u. a. darin, dass der eisenbahntechnische Ausbau in einer
wesentlich späteren Projektphase erfolgt. Grundsätzliche Auswirkungen (wie z. B.
Abspannnischen für die Oberleitung) sind in der Ausschreibung berücksichtigt.
17. Stimmt es, dass die bis 160 km/h vorgesehenen Tunnel mit Kreisprofil bei
Stuttgart 21 mit einem Innenradius von 4,05 m vom Regelwerk der DB AG
abweichen und damit eine Sonderkonstruktion darstellen?
Wenn ja, ist in einem solchen Falle die eisenbahntechnische Ausrüstung
nicht bereits für die Ausführungsplanung des Tunnelbauwerks zu
berücksichtigen?
Gibt es demnach überhaupt eine Ausführungsplanung für die
eisenbahntechnische Ausrüstung mit jetzt schon zugelassener Technik?
Wenn nein, warum nicht?
18. Stimmen die Aussagen des „stern“, wonach für die eisenbahntechnische
Ausrüstung bezüglich Oberleitung und Leit- und Sicherungstechnik keine
Systementscheidung gefällt wurde und damit auch keine
Ausführungsplanung für die eisenbahntechnische Ausrüstung vorliegen kann?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es trifft zu, dass für das Projekt Stuttgart 21 für die Tunnel ein Sonderquerschnitt
entwickelt wurde. Dieser wurde in sämtlichen Planfeststellungsabschnitten als
Abweichung von den Regeln der Technik behandelt und durch das EBA
zugelassen. Vergleiche hierzu beispielsweise auch den Planfeststellungsbeschluss
zum PFA 1.2 „Fildertunnel“ Abschnitt 4.9.2.1. (2). Die eisenbahntechnische
Ausrüstung war, soweit erforderlich, in dem Entwurfsplan für die
Planfeststellung enthalten. Konkrete ausführungstechnische Details der
eisenbahntechnischen Ausrüstung werden im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt.
19. Welche systemrelevanten Entscheidungen hinsichtlich der Ausrüstung mit
Oberleitungsanlagen und Signaltechnik sind noch offen?
Die DB AG teilte dazu mit, dass im Zusammenhang mit der Reduzierung des
Tunnelradius als Oberleitungsbauform die Re 100 S mit Doppelfahrdraht
gewählt wurde. Für das EBA handelt es sich hierbei um eine Regelbauform, gegen
die keine Einwände bestehen. Teilaspekte, wie z. B. die Einhaltung der EU-
Vorgaben (TSI) sowie der Nachweis der Oberstromfestigkeit, werden im Rahmen
des normalen weiteren Planungsprozesses, auch unter Nutzung des technischen
Innovationspotenzials der ausführenden Firmen, geklärt. Hiermit wird das volle
Marktpotenzial abgeschöpft.
20. Welche Leit- und Sicherungstechnik soll bei den Tunnelbauten des
Projektes Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm zum Einsatz
kommen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass diese in allen
Fahrzeugen bei Inbetriebnahme der Projekte zu Verfügung stehen wird?
Falls nein, sieht die Bundesregierung hierin ein Diskriminierungspotential
für diese Infrastruktur?
21. Ist der Einsatz von punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) als
Rückfallebene für das europäische Signalsystem „European Train Control System“
(ETCS) in allen Tunneln von Stuttgart 21 vorgesehen?
Wenn nein, auf welchen Streckenabschnitten nicht, und ist die
Nachrüstung der Signaltechnik auf PZB in allen Tunnelbauten von Stuttgart 21
möglich?
Falls ja, ist dies vorgesehen, mit welchen zusätzlichen Kosten ist dies
verbunden, und in welchem Zeitrahmen soll dies erfolgen?
Ist dies auch bei den teilweise bei Stuttgart beengten Tunnelverhältnissen
möglich?
22. Wie viele Nahverkehrszüge in der Region Stuttgart können nach dem
Kenntnisstand der Bundesregierung bis zur geplanten Fertigstellung von
Stuttgart 21 in den Jahren 2019/2020 mit ETCS ausgerüstet werden, und
wie hoch werden die damit verbundenen Kosten sein?
Die Fragen 20, 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich ist nach Aussage der DB AG für das Projekt Stuttgart 21 als
Hauptsystem eine Signalisierung mit ETCS Level 2 (European Train Control
System) vorgesehen. Teilabschnitte werden zusätzlich auch mit einer
sogenannten Kombinationssignalisierung mit ortsfesten Signalen sowie einem
entsprechenden Zugsicherungssystem ausgestattet. Damit ist laut DB AG sichergestellt,
dass diese Abschnitte auch mit Fahrzeugen ohne ETCS-Ausstattung befahren
werden können. Die Investitionen für die Streckenausrüstung sind nach Aussage
der DB AG im vereinbarten Kostenrahmen enthalten.
23. Werden Vergaben von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) in der Region Stuttgart zukünftig an das Kriterium gebunden,
ETCS-fähiges Zugmaterial einzusetzen, und wenn ja, welche
Umrüstungskosten für die in der Region Stuttgart verkehrenden Nahverkehrszüge bzw.
Mehrkosten bei der Neubeschaffung von Nahverkehrszügen sind damit
verbunden?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschlüssen, die den
Aufgabenträger für den SPNV in der Region Stuttgart verpflichten, zukünftig nur noch
ETCS-fähiges Zugmaterial zu bestellen?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 22 wird Bezug genommen.
Für die Ausschreibungen ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
zuständig.
Über die Zuweisung von Zugtrassen entscheidet die DB Netz AG als Betreiberin
des Schienennetzes auf der Grundlage der Vorschriften des Eisenbahnrechts
über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Die Einhaltung dieser Vorschriften
wird im Einzelfall von der Bundesnetzagentur überwacht.
25. Welche Auswirkungen haben die aktuellen Haushaltskürzungen bei den
ETCS-Mitteln für die Planung und den Bau von Stuttgart 21?
Keine.
26. Welche wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen hat die Planung von
Stuttgart 21 auf der Basis von ETCS?
Auf die Antworten zu den Fragen 20 bis 24 wird verwiesen.
27. Welche Brandschutzmaßnahmen sind laut Entwurfsplanung für
Stuttgart 21 geplant?
28. Werden in der bisherigen Entwurfsplanung für Stuttgart 21 die Auflagen
für Brandschutztore umgesetzt?
Falls nicht, wann wird dies geschehen, und mit welchen Kosten ist dies
verbunden?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zuge der Planung für das Projekt Stuttgart 21 sind unterschiedliche
Konzepte, die Brandschutz- und Rettungsmaßnahmen betreffen, festgesetzt worden.
Sie entsprechen den aktuell gültigen Richtlinien des Brand- und
Katastrophenschutzes und berücksichtigen die Festlegungen in den
Planfeststellungsbeschlüssen.
29. Wie viele Privatgrundstücke müssen für den Bau von Stuttgart 21 noch
erworben werden, und welche finanziellen Mittel sind dafür erforderlich?
Wurden die Grundstückseigentümer über den Kaufwunsch der DB AG
informiert, und wenn ja, wann?
Die DB AG teilt mit, dass sich der Bedarf an privaten Grundstücken aus den
öffentlich ausgelegten Planfeststellungsunterlagen ergibt. Die betroffenen
Grundstückseigentümer seien im Zuge des Planfeststellungsverfahrens schriftlich
benachrichtigt worden. Die weitere Kontaktaufnahme mit den Eigentümern
erfolge sukzessive.
30. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Schienenlärm werden für die
Anwohner des Neckartals ergriffen, deren Wohnungen durch den Bau von
Stuttgart 21 näher an die Gleisanlagen rücken als bei der bisherigen
Streckenführung?
Bei der wesentlichen Änderung einer Schienenstrecke sind für die
notwendigen Lärmschutzmaßnahmen (aktiv/passiv) die Regelungen der 16. und der
24. BImSchV maßgeblich. Gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen
wie Lärmschutzwände etc. sind in den Planfeststellungsbeschlüssen
festgeschrieben. Im Neckartal sind mit den Planungen von Stuttgart 21 kaum
zusätzliche Betroffenheiten von Dritten vorhanden.
31. In welchem Maße haben sich die Kosten, der Umfang und der Zeitraum für
den Umbau des Gleisvorfeldes des Stuttgarter Hauptbahnhofs seit dem
Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht im Jahr 2003 verändert?
Die DB AG teilte hierzu mit, dass Umfang und Zeitbedarf für den Umbau des
Gleisvorfeldes des Stuttgarter Hauptbahnhofes sich nicht verändert haben.
Kostenveränderungen haben sich seit 2003 im Wesentlichen unter Berücksichtigung
der fortgeschriebenen Planungsgrundlage und der damit zusammenhängenden
genaueren Massenermittlung sowie aktueller Marktpreise ergeben.
32. Welche weiteren Eingriffe bzw. Abbrucharbeiten an denkmalgeschützten
Gebäuden sind im Rahmen von Stuttgart 21 geplant (außer Abriss Nord- u.
Südflügel des Hauptbahnhofs)?
Neben dem Rückbau des Nord- und Südflügels des Bonatzbaus (Bahnhofshalle)
sind folgende Maßnahmen angestrebt und gemäß Denkmalschutzgesetz
zugelassen worden:
1. Veränderungen im Inneren und der Fassade des Bonatzgebäudes;
– Abbruch Bahnsteigdächer;
– Abbruch Treppe im Übergangsbereich Große Schalterhalle zur
Kopfbahnsteighalle;
– Anpassen Rundbogenfenster;
– Bodenöffnungen in der Kopfbahnsteighalle (Bahnhofshalle);
– Anpassen Bogenöffnungen und Türöffnungen in der Westfassade;
– Rückbau von anderen Anbauten des Bonatzgebäudes.
2. Rückbau und Änderung von Anbauten an das Bonatzgebäude;
3. Änderung durch Neubauten (Glasschalen) am Bonatzbau;
4. Vorübergehende Veränderung der Umgebung des Bonatzbaus;
5. Anpassung des denkmalgeschützten Mittleren Schloßgartens;
6. Rückbau des als Sachgesamtheit denkmalgeschützten Gleisvorfeldes;
7. Rückbau denkmalgeschütztes Wohnhaus Willy-Brandt-Straße 47;
8. Umgebungsveränderungen der denkmalgeschützten Alten Staatsgalerie;
9. Teilweiser Abbruch der ehemaligen Bundesbahndirektion in der Heilbronner
Straße 7.
33. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, dass die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs
von zentraler Bedeutung für den europäischen Bahnverkehr sei, obwohl
der EU-Koordinator Péter Baláz für das TEN-Projekt Paris–Bratislava
mehrfach darauf hingewiesen hat, dass Bahnhöfe eine rein nationale
Angelegenheit sind?
Nach Aussage des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission,
Verkehrskommissar Siim Kallas, ist die Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Paris
und Bratislava eine extrem wichtige transeuropäische West-Ost-Achse. Die EU-
Kommission legt danach allergrößten Wert darauf, dass sie ausgebaut wird.
Stuttgart 21 ist ein wichtiger Knoten und Bestandteil dieser Magistrale.
34. Auf welcher Basis berechnete die DB AG die zusätzlichen Kosten für das
Alternativkonzept K21, das laut der dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestags im Jahr 2008 übermittelten Präsentation der
Wirtschaftsprüfer Susat & Partner in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht
berücksichtigt wurde?
Die DB AG teilte auf Anfrage mit, dass die Kosten für das Alternativkonzept der
Projektgegner mit einer Grobkostenschätzung für das
Verwaltungsgerichtsverfahren ermittelt worden sind.
35. Warum unterblieb die Untersuchung von Alternativkonzepten zum
Tiefbahnhof Stuttgart 21 in der Wirtschaftlichkeitsrechnung der DB AG, und
warum wurden lediglich Varianten des Tiefbahnhofs untersucht?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass in der Wirtschaftlichkeitsrechnung
immer zwei Varianten gegenüber gestellt werden: Der Planfall (Stuttgart 21 und
Neubaustrecke Wendlingen–Ulm) und die Weiterführungsvariante (keine
Ausbaumaßnahmen).
Neubaustrecke Wendlingen–Ulm
36. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) hat die Bundesregierung für
die NBS Wendlingen–Ulm ermittelt, bzw. wann werden diese, wie seit
Monaten zugesichert, dem Bundestag vorgelegt?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine Unwirtschaftlichkeit
der NBS Wendlingen–Ulm vor. Die Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfsplans
für die Schienenwege des Bundes werden noch in diesem Jahr abgeschlossen
werden; die Ergebnisse werden dann unverzüglich dem Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung in einem Bericht vorgelegt.
37. Von welcher durchschnittlichen Lebensdauer bis zu einer Vollsanierung
der Tunnel der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm geht die DB Netz AG aus,
und wie gehen diese Sanierungskosten in die langfristige Berechnung des
Nutzen-Kosten-Verhältnisses ein?
Die DB AG bemisst die Abschreibungsdauer bei Tunneln auf 75 Jahre.
38. Welches NKV hat der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen
Karlsruhe und Basel, und welche Gesamtinvestitionen sind, Stand:
Oktober 2010, noch zu tätigen, um den Ausbau abzuschließen?
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für das Vorhaben Ausbau-/
Neubaustrecke Karlsruhe–Basel lag bei der Bewertung für den BVWP 2003 bei 1,8.
Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens Ausbau-/Neubaustrecke
Karlsruhe–Basel werden im Verkehrsinvestitionsbericht 2009 mit 5 734 Mio. Euro
angegeben. Nach vorläufigen Zahlen für den Verkehrsinvestitionsbericht 2010
wurden bis zum 31. Dezember 2009 rund 1 888 Mio. Euro investiert. Daraus
errechnen sich noch zu tätigende Investitionen in Höhe von rund 3 846 Mio. Euro.
39. Welche Baukosten wurden zum Zeitpunkt der politischen
Beschlussfassung für den Bau des neuen Berliner Hauptbahnhofs prognostiziert, und
wie viel hat das Projekt tatsächlich gekostet?
Für den damaligen Lehrter Bahnhof (heute Hauptbahnhof) wurden gemäß
abgeschlossener Finanzierungsvereinbarung zur Nord-Süd-Verbindung 1,568 Mrd.
DM veranschlagt. Der Ausbau des Eisenbahnknotens Berlin ist noch nicht
abgeschlossen. Aufgrund der nicht vorhandenen Planungstiefe der offenen
Teilprojekte kann derzeit zum Gesamtinvestitionsvolumen des Knotens Berlin keine
Aussage getroffen werden. Zudem verfügt der Bund nicht über Angaben zu den
tatsächlichen Gesamtkosten für den Hauptbahnhof (einschließlich
kommerzieller Anlagen), da für ihn nur die zuwendungsfähigen Kosten relevant sind.
40. Welche Baukosten wurden zum Zeitpunkt der politischen
Beschlussfassung für den Bau der Neubaustrecke Frankfurt–Köln prognostiziert, und
wie viel hat das Projekt tatsächlich gekostet?
Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf 11 763 Mio. DM (rund 6 000
Mio. Euro). Der mit Bundesmitteln zu finanzierende Anteil der Gesamtkosten
war nach Finanzierungsvereinbarung auf einen Höchstbetrag von 7 750 Mio.
DM (rund 3 963 Mio. Euro) begrenzt.
41. Welche Baukosten wurden zum Zeitpunkt der politischen
Beschlussfassung für den Bau der Neubaustrecke Nürnberg–Ingolstadt–München
prognostiziert, und wie viel hat das Projekt tatsächlich gekostet?
Im BVWP 1992 waren Gesamtinvestitionen von 3 000 Mio. DM (rund 1 534
Mio. Euro) für das Bedarfsplanvorhaben ABS/NBS Nürnberg–Ingolstadt–
München angesetzt worden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Finanzierungsvereinbarung am 19. Dezember 1996 ging man von Gesamtinvestitionen von 3 870
Mio. DM (rund 1 979 Mio. Euro) aus (siehe Bericht zum Ausbau der
Schienenwege 1997 Bundestagsdrucksache 13/8889, S. 8). Auf dieser Basis wurde die
Finanzierungsvereinbarung als Höchstpreisvereinbarung abgeschlossen. Das
bedeutet, dass die über den Betrag von 3 870 Mio. DM hinausgehenden Kosten
von der DB AG zu tragen sind. Bis zum 31. Dezember 2009 wurden rund 3 329
Mio. Euro in das Vorhaben investiert (vorläufige Zahlen für den
Verkehrsinvestitionsbericht 2010). Die Bauarbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
42. Welche Baukosten wurden zum Zeitpunkt der politischen
Beschlussfassung für den Bau der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit 8.1 und 8.2.
prognostiziert, und wie viel wird das Gesamtprojekt nach heutigem Stand
insgesamt kosten?
Zum Zeitpunkt der politischen Beschlussfassung (Abschluss
Finanzierungsvereinbarung) wurden für den Bau der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)
Nr. 8.1 und Nr. 8.2 Investitionen in Höhe von insgesamt 6,8 Mrd. Euro
veranschlagt. Beim VDE Nr. 8.1 wurde eine „schlanke Neubaustrecke“ ohne
Überleitverbindungen und Überholbahnhöfe unterstellt und bei der Ausbaustrecke
wurde die 14 km lange Güterzugstrecke Eltersdorf–Nürnberg Rbf –
einschließlich Tunnel – nicht berücksichtigt.
Nach heutigem Stand der Planung betragen die Investitionen für das VDE
Nr. 8.1 und Nr. 8.2 insgesamt rund 8 Mrd. Euro.
43. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 2.1 a/b in welcher Höhe
vergeben?
44. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 2.1 c (Albvorland) in
welcher Höhe vergeben?
45. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 2.2 (Albaufstieg) in
welcher Höhe vergeben?
46. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 2.3 (Albhochfläche) in
welcher Höhe vergeben?
47. Welche konkreten Leistungen wurden für den PFA 2.4. (Albabstieg) in
welcher Höhe vergeben?
Die Fragen 43 bis 47 werden wegen ihres Sachzusammenhangs von der DB AG
gemeinsam wie folgt beantwortet.
In den PFA 2.1 a/b, 2.1c, 2.2 bis 2.4 wurden bisher ausschließlich
Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Genehmigungs- und
Entwurfsplanung sowie Maßnahmen zur Baugrunderkundung vergeben.
48. Welche Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt in den Jahren
2011 bis 2020 wären notwendig, um eine Fertigstellung des Ausbaus der
Rheintalbahn, wie derzeit geplant, zum Fahrplanwechsel 2020 zu
realisieren?
Die belastbare Ermittlung und Ausbringung zusätzlicher
Verpflichtungsermächtigungen für die vollständige Realisierung des Ausbaues der Aus-/
Neubaustrecke Karlsruhe–Basel bis 2020 setzt die Haushaltsreife der ausstehenden
Abschnitte voraus. Darüber hinaus sind gegebenenfalls die nach Berücksichtigung
der bereits im Bau befindlichen sowie aufgrund von bestehenden
Rechtsverpflichtungen in den nächsten Jahren zu beginnenden Bedarfsplanvorhaben noch
vorhandenen Finanzierungsspielräume zu beachten.
49. Mit welcher durchschnittlichen täglichen Netzbelastung pro
Schienenkilometer, aufgeteilt nach Zugarten, rechnet die Bundesregierung im Jahr 2020
bei der Rheintalbahn im Abschnitt Karlsruhe–Basel und der Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm im Vergleich?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verfolgt mit der
Bundesverkehrswegeplanung eine langfristig ausgerichtete Netzstrategie. Die
Ausbaunotwendigkeiten im Schienennetz werden auf der Grundlage bewährter
Prognose- und Bewertungsmodelle ermittelt, wobei der Zeithorizont der
Projektbewertungen langfristig ausgerichtet ist. So gilt für die laufende
Bedarfsplanüberprüfung der Prognosehorizont 2025.
50. Bis wann sollen die Finanzierungsvereinbarungen für sämtliche
Abschnitte des Ausbaus der Rheintalbahn zwischen dem Bund und der DB
Netz AG geschlossen werden, und warum liegen diese noch nicht vor,
obwohl es einen Staatsvertrag mit der Schweiz gibt, der eine Inbetriebnahme
der Strecke im Jahr 2017 vorsieht?
Finanzierungsvereinbarungen für das Vorhaben Ausbau-/Neubaustrecke
Karlsruhe–Basel wurden bisher für den Streckenabschnitt Rastatt Süd–Offenburg und
die Planfeststellungsabschnitte 9.1, 9.2 und 9.3 abgeschlossen. Weitere Teil-
Finanzierungsvereinbarungen können in Abhängigkeit von den vom Deutschen
Bundestag für Investitionen in die Bundesschienenwege zur Verfügung
gestellten Mitteln sowie unter Beachtung des Fortschritts der Diskussion im
eingerichteten Projektbeirat Rheintalbahn und in Abhängigkeit von der weiteren
Erlangung des Baurechts abgeschlossen werden.
Die „Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes
zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz“ vom 6.
September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2939) sieht in ihrem Artikel 2 vor, dass die
Kapazitäten im nördlichen Zulauf zur NEAT auf deutschem und schweizerischem
Gebiet schritthaltend mit der Verkehrsnachfrage und aufeinander abgestimmt
erhöht werden. Im Hinblick auf die Vollauslastung der NEAT ist auf deutscher
Seite u. a. ein viergleisiger Ausbau zwischen Karlsruhe und Basel vorgesehen.
Konkrete Zeitvorgaben sind in dem Abkommen nicht enthalten.
51. Inwieweit plant die Bundesregierung als Eigentümer der DB AG über den
Aufsichtsrat einen Beschluss herbeizuführen, der eine Beteiligung der
DB AG an der Kostensteigerung der NBS Wendlingen–Ulm von 865 Mio.
Euro beinhaltet, und falls ja, wann, und in welcher Höhe?
Die Beratungen des Aufsichtsrates der DB AG unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht nach §§ 116, 395 Aktiengesetz.
52. Plant die DB AG beim Tunnelvortrieb, wie in den noch nicht
rechtskräftigen Planfeststellungsunterlagen vorgesehen, die Neue Österreichische
Tunnelbauweise (NÖT) einzusetzen, oder sollen auch
Tunnelbohrmaschinen (TBM) eingesetzt werden?
Wenn ja, auf welchen Abschnitten, und mit welchen Auswirkungen auf die
Kosten des Projektes.
Wenn nein, warum nicht?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass im Albvorland und Albabstiegstunnel
der Einsatz von Tunnelvortriebsmaschinen als wirtschaftlich sinnvoll
eingeschätzt wird und deshalb zusätzlich zur Spritzbetonbauweise für Angebote
freigegeben wurde. Mögliche Einsparpotenziale werden sich im Rahmen des
Vergabeverfahrens zeigen.
53. Wann hat die DB AG eine vergleichende Untersuchung der Baumethode
des Tunnelvortriebs nach NÖT und nach TBM vorgenommen, und
welches Ergebnis hat diese Prüfung ergeben?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass vergleichende Untersuchungen
möglicher Bauverfahren bei der Herstellung der verschiedenen Tunnel unter
Beachtung der erkundeten Geologie bereits in einer frühen Projektphase untersucht
wurden. Da in den Planfeststellungsverfahren ein konkretes Bauverfahren mit
Darstellung der zugehörenden Außenwirkungen eingebracht werden muss,
wurde das Bauverfahren neue Österreichische Tunnelbauweise (NÖT) vor dem
Hintergrund der größeren Betroffenheiten aufgenommen.
54. Von welchen durchschnittlichen Mehrkosten pro Tunnelkilometer bei
Tunneln mit mehr als 1 000 Meter Länge bei zwei eingleisigen Tunneln mit
Querstollen im Vergleich zu einem zweigleisigen Tunnel geht die
Bundesregierung aus?
Die Baukosten für einen Tunnel sind u. a. abhängig vom anstehenden Gebirge/
Baugrund, von der Länge, der Anzahl und dem Querschnitt der Tunnelröhren,
der Bauweise (offen oder bergmännisch) sowie dem umzusetzenden
Rettungskonzept.
Zweigleisige Tunnel haben gegenüber eingleisigen Tunneln den Nachteil, dass
der Betrieb auf Hochgeschwindigkeitsstrecken mit Personen- und Güterverkehr
zu Einschränkungen im Betriebsprogramm (z. B. Begegnungsverbot von
Personen- und Güterverkehr) und damit auch zur Reduzierung der Kapazität führt.
Im Brand- und Katastrophenfall verfügen Tunnel mit zwei eingleisigen Röhren,
die alle 500 m über Querschläge miteinander verbunden sind, über einen Zugang
zu einem sicheren Bereich in maximaler Entfernung von 250 m. Um eine
äquivalente Lösung auch bei zweigleisigen Tunneln herzustellen, wären z. B.
Rettungsstollen vorzusehen. Insbesondere unter den örtlichen Gegebenheiten wären
hier ebenfalls signifikante Kosten zu erwarten. Diese sind in den nachfolgend
genannten Kostenrichtwerten jedoch nicht berücksichtigt.
Unter Zugrundelegung aktuell gültiger Kostenrichtwerte ist von einem Faktor
zwischen 1,5 und 1,75 auszugehen. Das bedeutet, dass die Baukosten für die
Herstellung eines Tunnels mit zwei eingleisigen Röhren zwischen 50 Prozent
und 75 Prozent höher sein können als für einen zweigleisigen Tunnel. Diese
Mehrkosten sind aber im Hinblick auf die kapazitiven Möglichkeiten sowie die
höhere Sicherheit zu relativieren.
55. Welche Verkehrszuwächse prognostiziert die DB AG für die Strecke
Frankfurt–Karlsruhe–Basel–Zürich, für die Strecke Frankfurt–
Würzburg–Nürnberg–München sowie für die NBS Stuttgart–Ulm–München im
Jahr 2020 unter der Annahme eines umgesetzten Bedarfsplans?
Für das Jahr 2020 liegen keine Prognosewerte vor. Es gibt Prognosewerte aus
dem BVWP 2003 für den Zeithorizont 2015. Prognosewerte für den
Zeithorizont 2025 werden im Auftrag des BMVBS derzeit erarbeitet.
56. Welche Fahrzeitreduktionen wären auf der heutigen Bahnlinie
Stuttgart–Göppingen–Ulm sowie auf der kurvenreichen Strecke Ulm–
Augsburg durch den Einsatz von ICE- und Regionalzügen mit Neigezugtechnik
möglich?
Die DB AG teilte mit, dass hierzu keine konkrete Untersuchung vorliegt. Eine
grobe Einschätzung zeigt aber, dass sich zwischen Stuttgart und Ulm bei weitem
nicht die Fahrzeiteinsparungen erzielen lassen, wie bei Realisierung von
Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen–Ulm.
57. Hat die DB AG bei der Planung der NBS Wendlingen–Ulm alternative
Streckenführungen geprüft mit dem Ziel, dass die geologisch und
hydrologisch sensiblen Formationen beim Tunnelbau am nördlichen Albaufstieg
nicht mehr durchfahren werden müssen.
Falls ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Die DB AG teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Vorplanung und Raumordnung
diverse Streckenalternativen untersucht wurden. Im Ergebnis stellte die
derzeitige Trassenführung der NBS Wendlingen–Ulm die raumverträglichste und
unter Betrachtung aller Teilaspekte in Summe günstigste Variante dar.
58. Welches Betriebsszenario wird in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
dem Korridor zwischen Wendlingen und Ulm zu Grunde gelegt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 36 und 49 verwiesen.
59. Welche Triebwagen und Triebzüge sind mit welchen
Höchstgeschwindigkeiten für die NBS Wendlingen–Ulm ausgelegt?
Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass alle Fahrzeuge mit einer
entsprechenden Zulassung, die den Schienennutzungsbedingungen entsprechen, prinzipiell
auch auf der NBS verkehren dürfen.
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ISSN 0722-8333]