[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko,
Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7040 –
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl die deutsche Kolonialtätigkeit in China mittlerweile seit über
100 Jahren beendet ist, dauert ihre Aufarbeitung weiterhin an. Seit November
2021 führen sieben deutsche Museen ein Projekt unter dem Titel „Spuren des
‚Boxerkrieges‘ in deutschen Museensammlungen“ durch. Dabei soll die
Herkunft von Beständen in deutschen Museen überprüft werden. „Tausende von
Kunstwerken und anderen Artefakten aus den Plünderungen gelangten in der
Folge direkt oder auch indirekt, zum Beispiel über den Kunsthandel, in
deutsche Museumssammlungen, wo sie bis heute aufbewahrt und ausgestellt
werden“ (
www.smb.museum/museen-einrichtungen/museum-fuer-asiatische-kuns
t/sammeln-forschen/forschung/spuren-des-boxerkrieges/).
Nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist der mutmaßlich
illegitime Besitz chinesischer Kulturgüter in deutschen Museen nur ein
Beispiel für die überfällige Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in
China. Schon die Einnahme des sogenannten Schutzgebietes Kiautschou im
Jahr 1898 ging einher mit rassistischer Behandlung der ortsansässigen
Bevölkerung, die vertrieben und deren Dörfer teilweise zerstört wurden. Die
deutschen Kolonisatoren führten eine ethnische Separierung zwischen einer
„Europäerstadt“ und einer „Chinesenstadt“ ein, die von einer sozialen Separierung
begleitet war, die ihren Ausdruck in außerhalb der Stadt angelegten
Arbeitersiedlungen ebenfalls für Chinesen fand. Diese Separierung „beruhte nicht
unwesentlich auf rassistischen Vorstellungen von ‚den Chinesen‘ als rückständig
und dreckig“ (
www.china-schul-akademie.de/lernmodule/cik/).
Der Widerstand gegen die wirtschaftliche Ausbeutung kulminierte im Jahr
1900 im von den Europäern sogenannten Boxeraufstand, der von alliierten
Truppen unter nominell deutschem Oberbefehl im August 1900 blutig
niedergeschlagen wurde. Im Anschluss führten die Truppen der Kolonialmächte
sogenannte Strafexpeditionen durch, in deren Gefolge zahlreiche Verbrechen
begangen wurden. Auch deutsche Truppen – die mit einem Umfang von 20 000
Mann entsandt waren – beteiligten sich daran, „Chinesen jeden Alters und
jeder Herkunft willkürlich hinzurichten und zum Teil ganze Dörfer
niederzubrennen“ (de.wikipedia.org/wiki/Boxerentsch%C3%A4digung). Der SPD-
Abgeordnete August Bebel sprach am 19. November 1900 im Reichstag
davon, der Feldzug sei „eine Exekution, wo Rache geübt werden soll (…), was
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7545
20. Wahlperiode 03.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 30. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hier passiert, ist ein gemeiner Rachezug (…), so barbarisch, wie er niemals in
den letzten Jahrhunderten und nicht oft in der Geschichte vorgekommen ist“
(
www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k10_bsb00002790_00037.html). Die
deutschen Soldaten wurden zu solchen verbrecherischen Handlungen vom
deutschen Kaiser Wilhelm II. regelrecht aufgefordert, der in seiner
sogenannten Hunnenrede beim Auslaufen eines deutschen Truppenkontingents am
27. Juli 1900 gefordert hatte: „Pardon wird nicht gegeben, Gefangene nicht
gemacht. Wer euch in die Hände fällt, sei euch verfallen“ (de.wikipedia.org/wi
ki/Hunnenrede).
Die chinesische Regierung musste sich 1901 im sogenannten Boxerprotokoll
dazu verpflichten, den Kolonialmächten eine Entschädigung in Höhe von
450 Mio. Tael zu zahlen (der heutige Wert beläuft sich nach unterschiedlichen
Berechnungen auf 10 Mrd. Dollar bzw. auf Grundlage der Kaufkraftparität auf
über 54 Mrd. Euro, vgl. de.wikipedia.org/wiki/Boxeraufstand)
Die rassistischen Zuschreibungen chinesischer bzw. asiatischer Menschen
durch Deutsche setzten weit über die Kolonialzeit hinaus fort. Hervorzuheben
ist dabei die Behandlung von Chinesen im Dritten Reich, die in der
sogenannten Chinesenaktion im Mai 1944 einen traurigen Höhepunkt fand, als ein
großer Teil der in Hamburg lebenden chinesischen Bevölkerung wegen
angeblichen Spionageverdachts festgenommen und in Arbeits- bzw.
Konzentrationslager verbracht wurden, wo mindestens 17 Menschen starben.
Entschädigungsforderungen wegen dieses NS-Unrechts wurden in der Bundesrepublik
Deutschland unter Verweis darauf abgelehnt, es habe sich um eine rein
polizeiliche Maßnahme gehandelt (vgl. Lars Amenda, „Chinesenaktion“: zur
Rassenpolitik und Verfolgung im nationalsozialistischen Hamburg, digitalisate.su
b.uni-hamburg.de/recherche/detail?tx_dlf%5Bid%5D=33090&tx_dlf%5Bpag
e%5D=1&cHash=f51b9d154cb78cda718a904766e838c9). Die Kontinuität
anti-asiatischen Rassismus in Deutschland demonstrierten auch die
pogromartigen Ausschreitungen der Jahre 1991 und 1992 in Hoyerswerda und
Rostock, als insbesondere Menschen vietnamesischer Herkunft angegriffen
wurden, wobei die Polizei zum Teil erst nach mehreren Tagen einschritt (
www.bp
b.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/340381/vor-30-jahren-rechtsextreme-aus
schreitungen-in-hoyerswerda/ und
www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Rosto
ck-Lichtenhagen-1992-Chronologie-der-Krawalle,lichtenhagen161.html).
Zuletzt wurden in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anti-asiatische
Ressentiments in der deutschen Öffentlichkeit sichtbar, wobei die
Argumentationsmuster denjenigen von angeblich gesundheitsgefährdenden Chinesen aus
der Kolonialzeit ähnelten (
www.amadeu-antonio-stiftung.de/rassismus/
wasist-anti-asiatischer-rassismus/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die Kolonialzeit
auch bei den Kolonisierten bleibende Spuren hinterlassen hat. In China gilt die
Zeit zwischen dem Opiumkrieg im Jahr 1840 und der Gründung der
Volksrepublik im Jahr 1949 als „Jahrhundert der Schande“, weil sie durch eine lang
anhaltende Unterdrückung des Landes durch ausländische Mächte
gekennzeichnet war, die China bzw. seine Bevölkerung als rückständig und
minderwertig ansahen. Die damit verbundenen Erfahrungen verstärken den
Widerstand gegen Versuche westlicher Bevormundung heute noch in China, die als
Affront und gegen die Souveränität des Landes gerichtet angesehen werden
(taz.de/Kolonialvergangenheit-mit-China/!5908989/).
1. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in Hinsicht auf die
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, vor dem Hintergrund, dass
sich im Koalitionsvertrag (
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf) die Vereinbarungen zum
Thema „Koloniales Erbe“ ausschließlich auf Digitalisierung,
Provenienzforschung und ggf. Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext
beziehen?
2. Will die Bundesregierung im Rahmen ggf. angestrebter Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte und deutscher Kolonialverbrechen auch
die Geschichte des deutschen „Schutzgebietes“ in China und die dem
Deutschen Reich zuzurechnenden Kolonialverbrechen in China
thematisieren, und wenn ja, wie?
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte in China, insbesondere der damit in
Zusammenhang stehenden Kolonialverbrechen, zu, und in welchen Maßnahmen
findet dies seinen Ausdruck?
4. Welche Aspekte der deutschen Kolonialherrschaft in China bedürfen
nach Ansicht der Bundesregierung noch besonders stark einer
Aufarbeitung, wie begründet sie diese Auffassung, und was unternimmt sie
diesbezüglich?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte Deutschland wird von der
Bundesregierung auf vielfältige Weise unterstützt. Ein vollständiger Überblick ist
jedoch im Rahmen einer Antwort auf diese Kleine Anfrage nicht zu leisten.
Neben der wissenschaftlichen Forschung ist hier insbesondere auf die auch im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
genannten Maßnahmen sowie auf Programme verschiedener Kulturinstitutionen,
die sich mit dem Erbe des Kolonialismus auseinandersetzen, zu verweisen.
Beispielhaft genannt seien das Goethe-Institut („Die deutsche Kolonialgeschichte
begann in Wuhan“), das Deutsche Historische Museum (DHM), das bereits
1998 die Sonderausstellung „Tsingtau – ein Kapitel deutscher
Kolonialgeschichte in China. 1897–1914“ zu diesem Thema bearbeitet hat, oder das
Bundesarchiv, das mit „Deutschlands Adler im Reich des Drachen“ eine
mehrteilige virtuelle Ausstellung aus seinen Beständen geschaffen hat. Im Rahmen des
Sammelbandes „Das Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte,
Erinnerung, Erbe“ lässt das Auswärtige Amt die eigene koloniale Vergangenheit von
einem internationalen Forscherinnen und Forscher-Team untersuchen; darunter
auch ein Beitrag zur Kolonialherrschaft in China (Publikation 2023 geplant).
Weiter sei verwiesen auf die im Jahr 2019 erschienenen Ausgabe der Zeitschrift
Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) (Ausgabe 40 bis 42 „Deutsche
Kolonialgeschichte“).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18, 26 und 27 bis 27d
verwiesen.
5. Ist das Thema der Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der
Vergangenheit Gegenstand von Gesprächen oder Verhandlungen
zwischen Vertretern der deutschen sowie der chinesischen Regierung oder
chinesischer Organisationen gewesen, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Es fanden bisher keine Gespräche im Sinne der Fragestellung statt.
6. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zur Frage, inwiefern die
deutsche Kolonialherrschaft in China noch heute spürbare Wirkungen
auf die deutsche Gesellschaft entfaltet, insbesondere hinsichtlich der
Auswirkungen auf hegemoniale Diskurse, Wissensproduktionen,
rassistische Kontinuitäten bzw. kulturelle Zuschreibungen, und wenn ja, welche,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage, inwiefern die
erlittene koloniale Fremdherrschaft in China noch heute spürbare
Wirkungen auf die chinesische Gesellschaft bzw. Politik hat, und wenn ja,
welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist es nach ihrer Kenntnis angesichts der deutschen Kolonialverbrechen
in China geboten, chinesischen Partnern heute mit großem Respekt und
großer Sensibilität gegenüberzutreten und auf Belehrungen jeder Art zu
verzichten?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die koloniale Fremdherrschaft und deren Beendigung spielen eine
herausragende Rolle im nach innen und außen propagierten Selbstverständnis aller
chinesischen Regierungen nach dem Ende der Qing-Dynastie. Die Bundesregierung
tritt allen ausländischen Partnerinnen und Partnern mit Respekt und Sensibilität
gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere auch den speziellen
historischen Kontext der Beziehungen.
8. Welche Mittel stellt der Bund für das Projekt „Spuren des ‚Boxerkrieges‘
in deutschen Museensammlungen“ zur Verfügung?
Das Projekt enthält durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste eine
Förderung aus Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 221 809 Euro.
9. Liegt der Bundesregierung ein Zwischenbericht dieses Projektes vor, und
wenn ja, was sind aus ihrer Sicht die wesentlichen Inhalte, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Ein Zwischenbericht umfasst das erste Jahr der Projektförderung. Die
vorläufigen Arbeitsergebnisse lassen auf Basis der Untersuchungen einzelner Akteure
darauf schließen, dass ein umfangreicher Handel mit Objekten aus dem
Kontext des „Boxerkrieges“ stattfand.
10. Hat die Bundesregierung mittlerweile genauere Kenntnis über die
Provenienz zweier chinesischer Zöpfe, die mutmaßlich in Zusammenhang mit
dem sogenannten Boxeraufstand nach Deutschland gelangten und heute
im Besitz des Deutschen Historischen Museums sind (vgl. Antwort zu
Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 19/7109 und Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/11949), und wenn ja, welche, und inwiefern
erwägt das Deutsche Historische Museum (DHM) nach Kenntnis der
Bundesregierung, eine Rückgabe an China einzuleiten?
Einer der beiden im Deutschen Historischen Museum (DHM) befindlichen
Zöpfe wurde vom Museum für Deutsche Geschichte der DDR 1967 im Handel
erworben, der zweite vom DHM in den 1990er Jahren. Es lagen dazu keine
weiteren Unterlagen vor. Trotz intensiver jahrelanger Recherchen konnten
keine weiteren Erkenntnisse zur Herkunft der Zöpfe erzielt werden. Eine
biografische Zuordnung ist nicht möglich. Auch der Zusammenhang mit dem
sogenannten „Boxeraufstand“ ist lediglich eine Vermutung. In der
Sammlungsdatenbank des DHM werden die Zöpfe als Human Remains mit kolonialem
Kontext geführt und tragen den Hinweis, dass sie aus Respekt nicht für
Ausstellungsprojekte als Leihgabe weitergegeben werden dürfen.
11. Sind die Antworten zu den Fragen 3g und 3h auf Bundestagsdrucksache
19/7109, in denen sich die Fragesteller nach Maßnahmen in Hinsicht auf
die deutsche Kolonialherrschaft in China erkundigt hatten, vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort ausschließlich auf
die „Beziehungen zwischen Afrika, Europa und Deutschland“ Bezug
nahm, so zu verstehen, dass es hinsichtlich der deutschen
Kolonialherrschaft in China keine einschlägigen Maßnahmen zur Aufarbeitung in der
kulturellen Bildung gab (bitte ggf. richtigstellen), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) behandelt das Thema der
deutschen Kolonialherrschaft in China unter anderem in einer 2019
erschienenen Ausgabe der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) (Ausgabe
40 bis 42 „Deutsche Kolonialgeschichte“), beispielsweise in dem Beitrag von
Ulrike Schaper (
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/297593/deutsche-k
olonialgeschichte-postkolonial-schreiben-was-heisst-das/). Auch in den
Ausgaben 338 „Kolonialismus und Dekolonisierung“,
https://www.bpb.de/shop/zei
tschriften/izpb/europa-zwischen-kolonialismus-und-dekolonisierung-338, und
329 „Das Deutsche Kaiserreich 1870–1918“,
https://www.bpb.de/shop/zeitschr
iften/izpb/das-deutsche-kaiserreich-1871-1918-329, der Informationen zur
Politischen Bildung (IzpB) wird die deutsche Kolonialvergangenheit in China
thematisiert.
12. Hat das Goethe-Institut Peking nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2013 Maßnahmen durchgeführt, die einen direkten Bezug zur deutschen
Kolonialgeschichte in China haben, und wenn ja, welche, welche Kosten
sind hierbei aus Bundesmitteln bestritten worden, und welche dieser
Veranstaltungen haben in Tsingtao stattgefunden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
Das Goethe-Institut Peking hat die deutsche Kolonialgeschichte unter anderem
in den Jahren 2021 und 2022 in einem chinesisch-deutschen Format, hybrid
(Präsenz in Peking, online in China und Deutschland ortsunabhängig) im
Rahmen der Deutsch-Chinesischen Museumsgespräche behandelt; das
Gesamtbudget für alle Veranstaltungen der Museumsgespräche betrug im Jahr 2021
100 000 Euro und im Jahr 2022 70 000 Euro (
https://www.goethe.de/ins/cn/de/
kul/sup/mus.html). Seit dem Jahr 2013 ist dieses Thema Gegenstand von
diversen Veranstaltungen und Gesprächen sowie Online-Publikationen des Goethe-
Instituts, auch in Qingdao, gewesen (
https://www.goethe.de/prj/yim/de/the/po
s.html;
https://www.goethe.de/ins/cn/de/kul/sup/kww.html). Diese
Veranstaltungen und Veröffentlichungen werden aus dem Budget des Goethe-Instituts
bestritten.
13. Welche weiteren Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Niederlassungen in China?
a) Inwiefern sind diese im Bereich der Aufarbeitung der deutschen
Kolonialherrschaft tätig, und welche Schwerpunkte werden dabei ggf.
gesetzt?
b) Haben diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2013 Maßnahmen durchgeführt, die einen direkten Bezug zur
deutschen Kolonialgeschichte in China haben, und wenn ja, welche,
welche Kosten sind hierbei aus Bundesmitteln bestritten worden, und
welche dieser Veranstaltungen haben in Tsingtao stattgefunden?
Welche Trägerorganisationen haben hierfür Mittel in welcher Höhe
erhalten (bitte ggf. nach deutschen und chinesischen Organisationen
getrennt darstellen)?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung verfügen die folgenden
Mittlerorganisationen und politischen Stiftungen über Niederlassungen in China: Goethe-
Institut, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Stiftung Mercator, Hanns-
Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-
Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung. Politische Stiftungen: Die
Konrad-Adenauer-Stiftung hat nach Informationen der Bundesregierung im
Jahr 2021 zwei Veranstaltungen durchgeführt (
https://www.kas.de/de/web/chin
a/veranstaltungsberichte/detail/-/content/bilaterale-historikerkonferenz-in-qin
gdao
https://www.kas.de/de/web/china/ veranstaltungsberichte/detail/-/content/
historische-relikte-und-historisches-gedaechtnis-im-kontext-der-deutsch-chines
ischen-beziehungen-1). Die Veranstaltungen wurden aus Mitteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
55 000 Euro (Qingdao) und 28 000 Euro (Jinan) gefördert und von der Konrad-
Adenauer-Stiftung durchgeführt. Darüber hinaus hat eine Veranstaltung von
Alumni der Hanns-Seidel-Stiftung im Jahr 2014 in Tianjin unter anderem die
Spuren der dortigen Kolonialgeschichte thematisiert.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14c verwiesen.
14. Gibt es aus Bundesmitteln geförderte Programme, die
Projektförderungen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialherrschaft in
China vorsehen, und wenn ja, welche, und auf welche Summen belaufen
sich die Fördermittel (bitte Zeitraum seit 2013 angeben)?
a) In welcher Höhe wurden tatsächlich Projekte mit Schwerpunkt zur
deutschen Kolonialherrschaft in China durchgeführt?
b) Welche dieser Projekte fanden in China statt, welche
Trägerorganisationen haben dafür Mittel in welcher Höhe erhalten, und inwieweit
handelte es sich dabei um chinesische Träger?
c) Wie erklärt die Bundesregierung etwaige signifikante Änderungen
innerhalb der letzten zehn Jahre?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert bzw. förderte mit
Bundesmitteln folgende Projekte zur Provenienzforschung zu kolonialen Kontexten:
Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (China) in
vier ostfriesischen Museen und Kultureinrichtungen, Zuwendungsempfänger:
Ostfriesische Landschaft – Regionalverband für Kultur, Wissenschaft und
Bildung, (Aurich), Fördersumme: 78 350 Euro, Projektlaufzeit: Januar 2021 bis
Dezember 2021;
Die Sammlungen Ernst Ohlmer und Max von Brandt. Sammlungspraktiken im
China der späten Qing-Zeit (1875 bis 1914), Zuwendungsempfänger: Roemer-
und Pelizaeus Museum Hildesheim, Fördersumme: 66 343 Euro,
Projektlaufzeit: Juni 2022 bis Mai 2023;
Spuren des „Boxerkrieges“ in deutschen Museumssammlungen – eine
gemeinsame Annäherung, Zuwendungsempfänger: Museum für Asiatische Kunst,
Staatliche Museen zu Berlin (SMB), Ethnologisches Museum, Staatliche
Museen zu Berlin, Museum am Rothenbaum – Kulturen und Künste der Welt
Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, GRASSI Museum für
Angewandte Kunst Leipzig, Museum Angewandte Kunst Frankfurt am Main,
Museum Fünf Kontinente München, Fördersumme: 221 809 Euro,
Projektlaufzeit: November 2021 bis November 2023;
Seitens des Auswärtigen Amts werden Förderungen grundsätzlich auf der Basis
geeigneter und zuwendungsfähiger Anträge projektbezogen durchgeführt. Im
Jahr 2013 wurden in China, Qingdao, Archivrecherchen zu 25
denkmalgeschützten Gebäuden deutscher Bauart im Umfang von 37 247 Euro gefördert.
Ebenfalls im Jahr 2013 wurde in China, Qingdao, die Dachsanierung des
ehemaligen Gouverneurswohnhauses im Umfang von 45 863 Euro gefördert.
Beide Projekte wurden aus Mitteln des Kulturerhalts des Auswärtigen Amts
finanziert. Sie ergänzten Initiativen des Zentralen Denkmalamtes der Volksrepublik
China und wurden auf deutscher Seite von der „Stiftung zum Erhalt von
Gebäuden deutscher Bauart in China“ durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
15. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine allfällige
staatsbürgerschaftsrechtliche Problematik hinsichtlich Nachfahren
deutscher Soldaten oder Kolonialisten, die aus deren unehelichen
Beziehungen mit chinesischen Frauen hervorgingen?
Welche Möglichkeiten bietet das Staatsbürgerschaftsrecht
Abkömmlingen aus solchen Beziehungen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu
erlangen, und inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Beschwerden
von Abkömmlingen solcher Beziehungen, die ihren – behaupteten –
Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht realisieren können, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geborene Kinder aus unehelichen
Beziehungen deutscher Soldaten oder Kolonialisten mit chinesischen Frauen
konnten die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem damals geltenden Recht
nicht mit der Geburt durch Abstammung erwerben. Sie oder ihre Nachkommen
können auch nicht nachträglich durch Erklärung gem. § 5 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) deutsche Staatsangehörige werden, sondern die deutsche
Staatsangehörigkeit heute in der Regel nur durch Einbürgerung im Inland
erwerben. Das setzt jedoch zunächst die Begründung eines rechtmäßigen
gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland voraus. Beschwerden des genannten
Personenkreises sind der Bundesregierung nicht bekannt.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die Enteignungen
chinesischer Bürger im Laufe des Kolonisierungsprozesses im ehemaligen
Schutzgebiet verlaufen waren und inwiefern es dabei zu – aus damaliger
bzw. heutiger Sicht – groben Rechtsverletzungen gekommen ist, und
wenn ja, welche?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern
chinesische Bürger des ehemaligen Schutzgebietes, deren Grundstücke bzw.
Häuser im Laufe des Kolonisierungsprozesses enteignet worden waren,
dafür eine angemessene Entschädigung erhalten haben (entweder vom
Deutschen Reich oder später von der Bundesrepublik Deutschland), und
wenn ja, welche?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stellt sich der politischen und moralischen
Verantwortung, die aus durch deutsche Kolonialtruppen verübten Verbrechen resultiert.
Die Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche
Prozesse und Bemühungen zur Aufarbeitung sowie Einordnung während der
Kolonialzeit verübter Verbrechen.
18. Betrachtet die Bundesregierung den deutschen Militäreinsatz in China in
Zusammenhang mit dem sogenannten Boxeraufstand, insbesondere die
sich anschließenden sogenannten Strafexpeditionen, bei denen deutsche
Soldaten ausweislich von Feldpostbriefen „alles niedergemetzelt (haben),
was uns in die Finger kam“ (bw.rosalux.de/fileadmin/ls_bw/dokumente/
20210910_E_Korn_Peking_muss_rasiert_werden.pdf), als
Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit (bitte begründen), und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Eine wissenschaftliche Einschätzung durch die Bundesregierung ist im Rahmen
der Kleinen Anfrage nicht möglich. Zudem wird mit „Verbrechen gegen die
Menschlichkeit“ ein Straftatbestand angeführt, der zur Zeit des
„Boxeraufstands“ 1900/1901 noch nicht existiert hat. Die Forschung zu den
militärischen Aspekten der deutschen Kolonialgeschichte einschließlich von Gewalt
und Verbrechen ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung Gegenstand der ressortinternen Forschung des Zentrums für
Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw). Das ZMSBw
hat am 7. September 2021 einen Workshop zum Thema „Pardon wird nicht
gegeben! Der ‚Boxerkrieg‘ 1900/1901 als Phänomen militärischer Gewalt“
organisiert. Darauf aufbauend wurden vier Podcasts im Rahmen der Serie
„Zugehört“ des ZMSBw zu dieser Thematik veröffentlicht. Zudem liegt ein
einschlägiger Beitrag eines Mitarbeiters des ZMSBw mit dem Titel „Einsatz. Praxis
historischer Semantik militärischer Intervention vom Boxerkrieg bis zur
Bundeswehr“ vor (
https://www.portal-militaergeschichte.de/poehlmann_einsatz).
Die o. a. wissenschaftlichen Aktivitäten wurden ihm Rahmen des allgemeinen
Dienstbetriebs ohne Verwendung gesonderter Haushaltsmittel durchgeführt.
Im Übrigen wird auf Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
19. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Befragungen von
chinesischen Zeitzeugen oder sogenannten Zweit- oder Drittzeugen zur
deutschen Kolonialherrschaft in China gegeben, und wenn ja, welche
Angaben kann sie dazu machen, und inwiefern wurden diese
Befragungen aus Bundesmitteln gefördert?
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnis im Sinne der Fragestellung.
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe das
Deutsche Reich tatsächlich auf dem sogenannten Boxerprotokoll
beruhende Entschädigungszahlungen aus China erhalten hat, und wenn ja,
welche (bitte ggf. auch den ungefähren heutigen Wert dieser Summe
angeben)?
a) Wenn die Bundesregierung keine Erkenntnisse hat, sieht sie sich
veranlasst, diese zu erlangen, um eine mögliche Rückzahlung an China
vornehmen zu können?
b) Wie steht die Bundesregierung generell zu einer politischen und
moralischen Pflicht zur Rückzahlung möglicherweise in Zusammenhang
mit dem „Boxerprotokoll“ erhaltener Zahlungen aus China?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verfolgung
chinesischstämmiger Menschen während der NS-Herrschaft, und wenn ja, welche?
a) Hat es sich nach heutiger Einschätzung der Bundesregierung bei der
Verfolgung von Chinesen im Zuge der sogenannten Chinesenaktion
in Hamburg im Mai 1944 um eine unrechtmäßige rassistisch
motivierte Verfolgung gehandelt?
b) Haben die Betroffenen der „Chinesenaktion“ oder deren Nachfahren
nach Kenntnis der Bundesregierung jemals eine Opferentschädigung
von Deutschland erhalten, und wenn nein, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Einschätzung, ob es sich bei der Verfolgung von chinesischstämmigen
Menschen im Zuge der sogenannten „Chinesenaktion“ in Hamburg im Mai
1944 um eine rassistisch motivierte Verfolgung handelte wird auf die
Forschung (vgl. Amenda, Lars 2006. Fremde – Hafen – Stadt. Chinesische
Migration und ihre Wahrnehmung in Hamburg 1897 bis 1972. Hamburg/München)
sowie die Bildungsarbeit der Gedenkstätte Neuengamme (
https://www.verflech
tungen-kolonialismus-nationalsozialismus.de/modul_4.html) verwiesen. Eine
wissenschaftliche Einschätzung durch die Bundesregierung ist im Rahmen der
Kleinen Anfrage nicht möglich.
Es wird darauf verwiesen, dass sämtliche Entschädigungsregelungen der
Bundesrepublik Deutschland für alle Personen in Anspruch genommen werden
konnten, die die Voraussetzungen des Bundesgesetzes zur Entschädigung für
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erfüllten.
22. Strebt die Bundesregierung an, auf Länder und Kommunen anzugehen,
um zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der deutschen
Kolonialgeschichte in China zu kommen, und wenn ja, was will sie diesbezüglich
unternehmen?
a) Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den Kommunen eine
Übersicht über Namen von Straßen und Plätzen in Zusammenhang
mit der deutschen Kolonialgeschichte in China zu gewinnen und
gemeinsame Überlegungen darüber anzustellen, wie damit umzugehen
ist (Kontextualisierung, Umbenennung usw.), und wenn ja, was will
sie diesbezüglich unternehmen?
b) Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den jeweils
zuständigen Trägern der deutschen Museumslandschaft einen Überblick über
die Thematisierung der deutschen Kolonialherrschaft in China bzw.
damit verbundener Ausstellungsprojekte zu gewinnen, und wenn ja,
was will sie diesbezüglich unternehmen?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Auseinandersetzung bzw. Diskussionen um einen geeigneten Umgang mit
Namen von Straßen und Plätzen in Zusammenhang mit der deutschen
Kolonialgeschichte in China und anderen Weltregionen sind nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zuvörderst Angelegenheit der Länder und
Kommunen. Sie kann nur jeweils von den Beteiligten vor Ort geführt werden. Jeder
Ort hat seine eigene Geschichte, die zivilgesellschaftlich vor Ort erörtert
werden kann und soll.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 und 6 und 7
verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern die deutsche
Kolonialherrschaft in China in deutschen Schulbüchern sowie im
Schulunterricht thematisiert wird, und wenn ja, welche?
24. Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den Ländern eine
intensivere Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialherrschaft in China
im Schulunterricht sowie in Schulbüchern anzuregen oder entsprechende
Anstöße zu unterstützen (bitte ggf. ausführen)?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für den schulischen Bildungsbereich bei
den Ländern. Sie sind daher für die Zulassung von Unterrichtsbüchern und
-materialien zuständig.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt sich
gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und der Kultusministerkonferenz für den
quantitativen und qualitativen Ausbau von China-Kompetenz im gesamten
Bildungs- und Wissenschaftssystem innerhalb ihrer jeweiligen
Zuständigkeitsbereiche ein. In diesem Rahmen fördert das BMBF unter anderem die „China-
Schul-Akademie“, ein Projekt, welches interessierte Schulen und Lehrerinnen
und Lehrern beim Erschließen von China-Wissen und Aufbau von China-
Kompetenz unterstützt (
https://www.zo.uni-heidelberg.de/sinologie/csa/). Zum
Angebot der China-Schul-Akademie zählt u. a. ein Lernmodul mit dem Titel
„China in der Kolonialzeit: Das Beispiel Qingdao“ (
https://www.china-schul-
akademie.de/lernmodule/cik/).
25. Gibt es im Bereich der Bundeswehr Namensbezeichnungen oder
Gegenstände in Bezug auf die deutsche Kolonialherrschaft in China, und wenn
ja, welche (bitte vollständig anführen), inwiefern werden diese
kontextualisiert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Es existieren keine Namensbezeichnungen in der Bundeswehr mit Bezug zur
deutschen Kolonialzeit in China. Im Kontext der deutschen Militär- und
Kolonialgeschichte kommt China in der Dauerausstellung des Militärhistorischen
Museums der Bundeswehr (MHMBw) an zwei Stellen unter Verwendung von
Objekten ausschließlich deutscher Provenienz vor („Boxeraufstand“ und Ende
der deutschen Kolonialherrschaft). Die Betextung ist sachlich und am aktuellen
Forschungsstand orientiert. Die museale Präsentation und ihre
Kontextualisierung dient der historischen Aufbereitung der deutschen Kolonialgeschichte im
Rahmen von historischer Bildung.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geschichte deutscher Ministerien
oder untergeordneter Behörden während des Kaiserreichs in Hinsicht auf
ihre Beteiligung an Kolonialverbrechen untersuchen zu lassen, ähnlich
wie dies in der Vergangenheit bei zahlreichen Ministerien in Hinsicht auf
ihre Rolle in der NS-Herrschaft geschehen ist (bitte ggf. darlegen oder
begründen, falls es nicht beabsichtigt wird)?
Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit ist ein wichtiges
Anliegen der Bundesregierung. Das Auswärtige Amt lässt im Rahmen des
Sammelbandes „Das Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte, Erinnerung,
Erbe.“ die eigene Kolonialvergangenheit durch unabhängige Forschende
untersuchen. Herausgegeben wird der Sammelband von einem internationalen Team.
Zudem finanziert das Auswärtige Amt ein neues, durch den DAAD
koordiniertes Forschungsstipendienprogramm „German Colonial Rule. Scholarship
Programme for Cooperative Research“, in dem neun
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Burundi, Kamerun, Namibia, Ruanda, Tansania
und von den Philippinen zur Rolle des Auswärtigen Amts und anderer
deutscher Behörden während der Kolonialzeit forschen.
27. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung angestrebt, die im
Bundesarchiv und ggf. in weiteren Archiven befindlichen Dokumente in
Zusammenhang mit der deutschen Kolonialherrschaft in China zu digitalisieren,
und wenn ja, was genau unternimmt sie diesbezüglich?
a) Wie weit ist die Digitalisierung ggf. schon vorangekommen, und bis
wann ist sie ggf. voraussichtlich abgeschlossen?
b) Gibt es hierbei eine Zusammenarbeit mit chinesischen Stellen, und
wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?
c) Unterstützt die Bundesregierung auch die Digitalisierung allfällig in
China vorhandener Dokumente, und wenn ja, inwiefern?
d) Umfasst die Förderung der Digitalisierung auch Übersetzungen vom
Chinesischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Chinesische, und
wenn ja, in welchem Umfang?
Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesarchiv hat die für die Erforschung der Kolonialgeschichte zentralen
Bestände schon vor Jahren identifiziert und die Digitalisierung der Bestände
mit Bezug zu China abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die meisten
Schriftgutbestände, deren wesentlicher Gegenstand das Verhältnis zu den
früheren deutschen Kolonien und Schutzgebieten ist, digitalisiert vor. Hinzu
kommen aussagekräftige Bildbestände, die ebenfalls prioritär digitalisiert wurden.
Lediglich im Nachlass- und Bildbereich können bestehende Urheberrechte
einer Online-Veröffentlichung entgegenstehen. In solchen Fällen stehen
zumindest die Erschließungsinformationen online zur Verfügung und ist eine
Einsichtnahme in die Akten im Lesesaal möglich.
Die digitalisierten Unterlagen können über die Rechercheanwendung „invenio“
des Bundesarchivs ortsunabhängig jederzeit von jeder Person genutzt werden.
Über die Seite
https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Entdecken/ko
lonialbestaende-geographisch.html bietet das Bundesarchiv einen bequemen
Einstieg nach geografischen Kriterien: Dort sind alle für die Beschäftigung mit
einem bestimmten Gebiet einschlägigen Bestände übersichtlich
zusammengestellt, so auch zu China. Da das Pachtgebiet Kiautschou mit seiner Hauptstadt
Tsingtao (Qingdao) zwischen 1898 und 1914 unter dem Befehl eines dem
Reichsmarineamt unterstellten Gouverneurs stand, sind für die Beschäftigung
mit der deutschen Kolonialgeschichte in diesem Fall weniger die vollständig
digitalisierten Akten des Reichskolonialamts als die Überlieferung von Stellen
der Marine sowie die Nachlässe dort tätiger militärischer Akteure einschlägig.
Die Geschichte der deutschen Kolonialherrschaft im Pachtgebiet Kiautschou
wird darüber hinaus in mehreren vom Bundesarchiv kuratierten virtuellen
Ausstellungen anhand aussagekräftiger Quellen beleuchtet, die von der Seite
https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Entdecken/Kolonialgeschichte/ko
lonialgeschichte.html aus zugänglich sind.
Eine Kooperation mit chinesischen Stellen hat in den jüngsten
Digitalisierungsphasen nicht stattgefunden. Wiederholt waren aber in der Vergangenheit
Kolleginnen und Kollegen aus Qingdao in der Abteilung Militärarchiv des
Bundesarchivs zu Gast, um sich über die dortige Überlieferung und den Umgang des
Bundesarchivs mit Quellen zur Kolonialgeschichte zu informieren. Eine
Unterstützung von Digitalisierungsmaßnahmen in chinesischen Archiven ist vom
Bundesarchiv derzeit nicht beabsichtigt. Es ist keine Übersetzung
deutschsprachiger Quellen ins Chinesische beabsichtigt.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für ein zentrales Erinnerungs-
und Gedenkprojekt einzusetzen, an dem die deutsche Kolonialherrschaft
im Allgemeinen oder in China im Besonderen thematisiert wird, und
wenn ja, was will sie unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Mit Blick auf die Entwicklung eines Konzepts für einen Lern- und
Erinnerungsort Kolonialismus steht die Bundesregierung mit zahlreichen
gesellschaftlichen und politischen Akteuren in Kontakt.
29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob es in Tsingtao Denkmäler
bzw. Gedenktafeln, Gedenkstätten, Dokumentationszentren oder Museen
gibt, an denen die deutsche Kolonialherrschaft dort thematisiert wird,
und wenn ja, welche, wer ist jeweils Träger, und in welcher Höhe werden
diese aus Bundesmitteln gefördert?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen von
chinesischer oder dritter Seite, solche Zeichen bzw. Stätten der Erinnerung, des
Gedenkens oder Lernens (ggf. neu) zu errichten, und wenn ja, welche
(bitte Initiator nennen), und wie steht die Bundesregierung dazu?
Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen im Sinne der Fragestellung
bekannt.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14c verwiesen.
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