Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
(insgesamt 47 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
20.06.2023
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.06.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/710605.06.2023
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
InfoMigrants ist eine Internetseite, die nach eigenem Bekunden „Neuigkeiten
und Informationen für Migranten“ veröffentlicht, die nach Europa einwandern
wollen. Zweck der Internetpräsenz sei es, den Falschangaben von
Menschenschleppern „an jedem Punkt der Reise“ „verifizierte und ausgewogene
Informationen“ entgegenzusetzen (www.infomigrants.net/en/about, abgerufen am
20. September 2022). InfoMigrants ist eine Kooperation der Deutschen Welle
mit dem französischen Auslandsrundfunk France Médias Monde und der
italienischen Presseagentur ANSA. Die Internetseite veröffentlicht Beiträge in
Englisch und Französisch sowie vier weiteren, außereuropäischen Sprachen
(Arabisch, Bengalisch, Dari und Paschtunisch).
Die einzige Zielgruppe von InfoMigrants sind nach eigener Beschreibung
„Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about). Dabei trifft die Plattform keinen
Unterschied zwischen (nach hier gewählter Terminologie) illegalen und legalen
Migranten, beide Gruppen werden unterschiedslos vermengt (ebd.). Die
Sprachwahl ist nach Ansicht der Fragesteller unkritisch vage bis blumig
gehalten: „Migranten“ seien auf der Suche nach „Plätzen“ (gemeint sind die
europäischen Kulturnationen und Nationalstaaten), wo sie „hoffen, ein neues Leben zu
beginnen“. Sie würden „auf der Suche nach einer besseren Zukunft reisen“ und
„riskierten [dafür] ihr Leben“ (ebd.).
Entsprechend der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung auf
„Migranten“ – illegale wie legale – erfolgt auch die Auswahl der Themen
einseitig. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen ausschließlich die Belange
und die Lebenssituation der „Migranten“ – illegaler wie legaler. In der Rubrik
„Personal Stories“ berichten diese von ihrem Leidensweg, ihren Hoffnungen
und vor allem den scheinbar zahllosen Diskriminierungen, die sie in Europa
angeblich erleiden mussten (www.infomigrants.net/en/stories/, abgerufen am
20. September 2022). Sorgen und Nöte der einheimischen Deutschen und
Europäer, die in den letzten Jahren das Ziel beispielloser illegaler
Masseneinwanderung gewesen sind, werden dagegen nicht thematisiert. Von diesen Menschen
bietet InfoMigrants keine persönliche Erfahrungsgeschichte an, ihre Sicht der
Dinge bleibt ausgeklammert. Der Zuschnitt der Meldungen wie der
Meinungsbeiträge ist strikt auf die Perspektive der „Migranten“ – illegalen wie legalen –
begrenzt. Deutschland (und Europa) erscheint in der Metaerzählung von Info-
Migrants nach Wahrnehmung der Fragesteller als ein seltsam unkörperliches
Aufnahmeland, das keine eigenen Menschen und Interessen, aber dafür ein
umso bürokratischeres Staatswesen besitzt, das den reisefreudigen „Migranten“
auf ihrem Weg in die Zukunft ständig Steine in den Weg legen will.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7106
20. Wahlperiode 05.06.2023
Nicht nur „Migranten“, auch deren Lobbygruppen räumt InfoMigrants einen
breiten inhaltlichen Raum ein. So werden Vertreter der pro-migrantischen
Organisation Pro Asyl häufig zitiert (www.infomigrants.net/en/search?q=Pro
Asyl, abgerufen am 20. September 2022), wobei InfoMigrants bisweilen direkt
auf deren Internetpräsenz verweist (beispielsweise unter www.InfoMigrants/en/
post/25622/the-dublin-regulation--your-questions-answered, abgerufen am
20. September 2022).
Redaktionelle Beiträge weisen nach Ansicht der Fragesteller offenkundige
Mängel hinsichtlich ihrer journalistischen Objektivität und Sachkenntnis auf.
Beispielsweise fehlt in einem undifferenzierten Beitrag einer „preisgekrönten
investigativen Journalistin“, einer Collage aus Beschwerden über die
vermeintlich mangelnde Aufnahmebereitschaft für afrikanische Studenten aus der
Ukraine, der entscheidende Sachhinweis, dass diese Personengruppe weder
rechtlich noch ethisch mit Flüchtlingen ukrainischer Nationalität gleichzusetzen
ist, da sie jederzeit in ihre afrikanischen Heimatländer zurückkehren könnte
(www.infomigrants.net/en/post/40699/africans-fleeing-ukraine-accuse-german
y-of-double-standards, abgerufen am 20. September 2022).
In einem anderen Beitrag über die angespannte Situation an der
polnischbelarussischen Grenze behauptet ein Redaktionsmitglied wahrheitswidrig, weil
einschränkungslos, dass „Pushbacks nach internationalem Recht illegal sind“
(www.infomigrants.net/en/post/41120/poland-to-end-state-of-emergency-
uponcompletion-of-border-wall, abgerufen am 20. September 2022). Tatsächlich hat
der Europäische Gerichtshof aber bereits 2020 geurteilt, dass „Pushbacks“ dann
legal sind, wenn Migranten unter Anwendung von Gewalt und unter
Umgehung der offiziellen Grenzübergänge ihren Grenzübertritt erzwingen wollen (hu
doc.echr.coe.int/eng?i=001-201353, abgerufen am 20. September 2022). Und
genau diese Situation, dass Migranten abseits der offiziellen Kontrollpunkte
versuchen, die Grenze gewaltsam zu überqueren, lag nach Ansicht von
Experten in Polen vor (www.zdf.de/nachrichten/politik/belarus-migranten-hybride-kr
iegsfuehrung-lukaschenko-100.html, abgerufen am 20. September 2022).
Ein dritter Beitrag – von der Deutschen Welle direkt übernommen – ist nicht
willens oder in der Lage, die eigentliche Hauptmeldung in den Mittelpunkt zu
stellen (www.infomigrants.net/en/post/38071/eu-interior-ministers-balance-mig
rant-rights-and-strong-borders, abgerufen am 20. September 2022). Auf einer
EU-Konferenz in Litauen im Februar 2022 wiederholte eine Mehrheit der EU-
Mitgliedstaaten (16 von 27 Ländern) ihre Forderung nach einer Finanzierung
von Grenzbarrieren durch die EU-Kommission (www.spiegel.de/ausland/migra
tion-eu-staaten-fordern-finanzierung-von-grenzzaeunen-a-2ce9065e-0465-416
2-b390-d88a1357b908; www.eu-info.de/dpa-europaticker/314554.html,
abgerufen am 20. September 2022). Davon jedoch kein Wort im Artikel auf Info
Migrants, das damit seinem Eigenanspruch nicht nachkommt, den Migranten
„zuverlässige“ Informationen auf ihrem Marsch nach Europa mitzugeben (www.in
fomigrants.net/en/about).
Insgesamt vermittelt InfoMigrants den Eindruck, dass Inhalte über die Auswahl
der Zielgruppe, der Themen und der Stimmen, die zu Wort kommen, gesteuert
werden. Von einer „ausgewogenen“ Berichterstattung kann deshalb nach
Auffassung der Fragesteller keine Rede sein. So oder so bleibt die Frage, wieso
überhaupt deutsche Steuergelder für die Informationsbedürfnisse von
„Migranten“ – legalen wie illegalen – ausgegeben werden. Welchem gesetzlich
geregelten Programmauftrag glaubt die Deutsche Welle mit InfoMigrants
nachzukommen? Und ist es womöglich nicht so, dass das Informationsangebot dieser
Internetseite insbesondere mit seiner pro-migrantischen Grundtendenz erst
Migrationsanreize setzt? Das sind die Fragen, die das Erkenntnisinteresse der
Fragesteller leiten.
Die Bundesregierung führt nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) die
Rechtsaufsicht über die Deutsche Welle. Im Rahmen dieser Aufsicht kann sie
den Rundfunksender auf Verstöße gegen seine gesetzliche Grundlage hinweisen
und Abhilfe einfordern. Parallel dazu sind ihre drei Vertreter im Rundfunkrat
der Deutschen Welle (§ 31 Absatz 2 DWG) – Staatsministerin im Auswärtigen
Amt, Katja Keul, die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler,
und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth (corporate.d
w.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442), – für die Überwachung
der Einhaltung der Programmgrundsätze durch die Deutsche Welle
mitverantwortlich (§ 32 Absatz 2 DWG). Sie achten gemeinsam mit den übrigen
Ratsmitgliedern darauf, dass die Rundfunkanstalt ihren Programmauftrag erfüllt
(§ 32 Absatz 1 DWG). Da sich diese Kleine Anfrage auf die Vereinbarkeit von
InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle bezieht, sehen
die Fragesteller einen Verantwortungsbereich der Bundesregierung eröffnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt (§ 4
Deutsche-Welle-Gesetz [DWG]) angesichts der selbst gewählt einseitigen
redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/en/a
bout), die sich ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet,
einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen und
EU-Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
2. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt (§ 4
DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen
Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about), die sich
ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig deren Belange
und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und EU-Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
3. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt
(§ 4 DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen
Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about), die sich
ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig deren
Belange und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und EU-Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
4. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der weiten
redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/
about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise- und
Aufenthaltsgesetze verstoßen?
5. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der
weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/
en/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise- und
Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
6. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der
weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise-
und Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
7. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants eine „unabhängige
Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für Migranten
ergreift (§ 5 DWG Absatz 2) angesichts der selbst gewählt einseitigen
redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/en/a
bout), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“ richtet, einzig
deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
9. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
10. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants angesichts der
selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung der Internetseite auf
ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die sittlichen
und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen deutschen
Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 DWG Absatz 2), die eine illegale
Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres Grundgesetzes ablehnen?
11. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants angesichts
der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die
sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen
deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG), die eine
illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
12. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants angesichts
der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die
sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen
deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG), die eine
illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
13. Wie stellt die Deutsche Welle ferner sicher, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
14. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants „umfassend“
berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und Interessen
der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser Einwanderung
ist?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
15. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
16. Hat die Deutsche Welle eine fortlaufende Bewertung von InfoMigrants
unternommen (§ 4c Absatz 1 DWG)?
a) Wenn ja, wie lautet diese seit Inbetriebnahme der Internetseite?
b) Wenn nein, wieso wurde keine Bewertung unternommen?
17. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle eine
fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c Absatz 1
DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
18. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle eine
fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c Absatz 1
DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
19. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
Projektevaluation von InfoMigrants durch die dafür verantwortliche Open
University (www.open.ac.uk/researchprojects/diasporas/cvp/infomigrants,
abgerufen am 20. September 2022), und wie viel haben diese Evaluation
und die Partnerschaft mit dieser Universität bislang insgesamt gekostet?
20. Liegen der Bundesregierung wissenschaftlichen Ansprüchen genügende
Studien vor, die belegen, dass InfoMigrants für die Zielgruppe der
Migranten einen Mehrwert an Information bietet im Vergleich zu den sonstigen,
frei verfügbaren Informationsangeboten im Internet?
a) Wenn ja, um welche Studien handelt es sich, und zu welchen
Schlussfolgerungen kommen sie?
b) Wenn ja, welchen Wert misst die Bundesregierung dem
Informationsmehrwert bei, den InfoMigrants für illegale Einwanderer bietet?
21. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass sie bei ihrer Kollaboration mit
France Médias Monde und der italienischen ANSA ihre redaktionelle
Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem internationalen Verbund auch die
deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4 DWG)?
22. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle bei
ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der italienischen ANSA
ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt, und dass in diesem
internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4
DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
23. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle bei
ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der italienischen ANSA
ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem
internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4
DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
24. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler Einwanderung
aufklärt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
25. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler
Einwanderung aufklärt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
26. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Leser über diesen
rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind und sich
deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze halten?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
27. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass diese Leser über diesen
rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind und sich
deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze halten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
28. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass ökonomische
Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten vorliegen, nach
der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU berechtigen (vgl.
www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-refugees-coming-to-europ
e-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-2600868.html,
abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
29. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass
ökonomische Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten vorliegen,
nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU berechtigen
(vgl. www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-refugees-coming-
toeurope-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-2600868.html,
abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob InfoMigrants mit seinem
unterschiedslosen Informationsangebot an legale und illegale
(„undokumentierte“) Migranten die Einwanderung Letzterer fördern und befeuern
könnte?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung jemals in diese Richtung
Denkanstrengungen unternommen?
31. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zur illegalen Einreise nach Deutschland oder in ein anderes EU-
Mitgliedstaat genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
32. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zum Sturm auf oder zur Überwindung von Grenzanlagen an der EU-
Außengrenze genutzt haben, insbesondere an der griechisch-türkischen,
der ungarisch-serbischen oder der polnisch-belarussischen Grenze?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Bootsmigranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zur illegalen Einreise in die Europäische Union auf dem Seeweg über die
Mittelmeerroute genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Informationen über die
stockende Rückführung abgelehnter Asylbewerber und nicht anerkannter
Flüchtlinge durch die Bundesrepublik Deutschland, die auf InfoMigrants
veröffentlicht wurden, Migranten oder ihren Schleppern Anreize zur
illegalen Einwanderung oder zum illegalen Aufenthalt gegeben haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Informationen über die
staatliche Alimentierung abgelehnter Asylbewerber oder nicht anerkannter
Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland, die auf InfoMigrants
veröffentlicht wurden, Migranten oder ihren Schleppern Anreize zur illegalen
Einwanderung oder zum illegalen Aufenthalt gegeben haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob legale oder illegale
Migranten aufgrund der Informationen, die sie auf InfoMigrants bezogen
haben, auf ihrem Marsch nach Deutschland körperlich zu Schaden
gekommen sind oder Einheimischen auf strafrechtlich relevante Weise geschadet
haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Gesamtbudget von InfoMigrants, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil und die
Teilfinanzierung durch die Europäische Union (bitte nach Jahr,
Personalkosten und Betriebskosten aufschlüsseln)?
38. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Redaktion von Info-
Migrants, wie viele Journalisten bilden das Kontingent der Deutschen
Welle, und wie viele sind davon hauptberuflich, wie viele nebenberuflich für
diese Internetseite tätig (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
39. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Journalisten von Info
Migrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei migrantischen oder
pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen, keinen
Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
40. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass Journalisten von Info
Migrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei migrantischen oder
pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen, keinen
Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrufzahlen für die
Domain InfoMigrants (bitte nach Jahr sowie Zugriffen aus Deutschland,
der Europäischen Union, Europa, Afrika und Asien aufschlüsseln)?
42. Sind Programmbeschwerden nach § 19 Absatz 2 DWG gegen Info
Migrants als Ableger der Deutschen Welle zulässig?
a) Wenn ja, wie viele Programmbeschwerden wurden seit Anbeginn der
Internetseite eingereicht und beantwortet (bitte nach Jahr und
Beschwerdegrund aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wieso sind sie nicht zulässig?
43. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung juristische Klagen gegen die
deutsche Redaktion von InfoMigrants oder einzelne Mitglieder im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit seit Anbeginn der Internetseite anhängig
gewesen, und wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Jahr und
Klagegrund auflisten)?
44. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Programmbeschwerden (oder
vergleichbare Rechtsbehelfe) oder juristische Klagen gegen die
Redaktionen der Mitbetreiber France Médias Monde oder ANSA in ihren
jeweiligen Mutterländern seit Anbeginn der Internetseite eingereicht, und wenn
ja, um welche handelt es sich (bitte nach Sender, Jahr und Grund der
Beschwerde bzw. Klage auflisten)?
45. Ist die Deutsche Welle nach Kenntnis der Bundesregierung neben Info
Migrants an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die sich monothematisch an eine
einzige Zielgruppe wenden?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn nein, wieso nimmt InfoMigrants eine Sonderstellung im
Informationsangebot der Deutschen Welle ein?
46. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle sich
nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der Fragesteller dem
Programmauftrag der Deutschen Welle diametral widersprechen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
47. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle sich
nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der Fragesteller dem
Programmauftrag der Deutschen Welle diametral widersprechen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert und welche
davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Berlin, den 31. Mai 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/732520.06.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7106 - Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen,
Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7106 –
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
InfoMigrants ist eine Internetseite, die nach eigenem Bekunden „Neuigkeiten
und Informationen für Migranten“ veröffentlicht, die nach Europa einwandern
wollen. Zweck der Internetpräsenz sei es, den Falschangaben von
Menschenschleppern „an jedem Punkt der Reise“ „verifizierte und ausgewogene
Informationen“ entgegenzusetzen (www.infomigrants.net/en/about, abgerufen am
20. September 2022). InfoMigrants ist eine Kooperation der Deutschen Welle
mit dem französischen Auslandsrundfunk France Médias Monde und der
italienischen Presseagentur ANSA. Die Internetseite veröffentlicht Beiträge in
Englisch und Französisch sowie vier weiteren, außereuropäischen Sprachen
(Arabisch, Bengalisch, Dari und Paschtunisch).
Die einzige Zielgruppe von InfoMigrants sind nach eigener Beschreibung
„Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about). Dabei trifft die Plattform
keinen Unterschied zwischen (nach hier gewählter Terminologie) illegalen und
legalen Migranten, beide Gruppen werden unterschiedslos vermengt (ebd.).
Die Sprachwahl ist nach Ansicht der Fragesteller unkritisch vage bis blumig
gehalten: „Migranten“ seien auf der Suche nach „Plätzen“ (gemeint sind die
europäischen Kulturnationen und Nationalstaaten), wo sie „hoffen, ein neues
Leben zu beginnen“. Sie würden „auf der Suche nach einer besseren Zukunft
reisen“ und „riskierten [dafür] ihr Leben“ (ebd.).
Entsprechend der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung auf
„Migranten“ – illegale wie legale – erfolgt auch die Auswahl der Themen
einseitig. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen ausschließlich die Belange
und die Lebenssituation der „Migranten“ – illegaler wie legaler. In der Rubrik
„Personal Stories“ berichten diese von ihrem Leidensweg, ihren Hoffnungen
und vor allem den scheinbar zahllosen Diskriminierungen, die sie in Europa
angeblich erleiden mussten (www.infomigrants.net/en/stories/, abgerufen am
20. September 2022). Sorgen und Nöte der einheimischen Deutschen und
Europäer, die in den letzten Jahren das Ziel beispielloser illegaler
Masseneinwanderung gewesen sind, werden dagegen nicht thematisiert. Von diesen
Menschen bietet InfoMigrants keine persönliche Erfahrungsgeschichte an, ihre
Sicht der Dinge bleibt ausgeklammert. Der Zuschnitt der Meldungen wie der
Meinungsbeiträge ist strikt auf die Perspektive der „Migranten“ – illegalen
wie legalen – begrenzt. Deutschland (und Europa) erscheint in der Metaerzäh-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7325
20. Wahlperiode 20.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 19. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lung von InfoMigrants nach Wahrnehmung der Fragesteller als ein seltsam
unkörperliches Aufnahmeland, das keine eigenen Menschen und Interessen, aber
dafür ein umso bürokratischeres Staatswesen besitzt, das den reisefreudigen
„Migranten“ auf ihrem Weg in die Zukunft ständig Steine in den Weg legen
will.
Nicht nur „Migranten“, auch deren Lobbygruppen räumt InfoMigrants einen
breiten inhaltlichen Raum ein. So werden Vertreter der pro-migrantischen
Organisation Pro Asyl häufig zitiert (www.infomigrants.net/en/search?q=Pro
Asyl, abgerufen am 20. September 2022), wobei InfoMigrants bisweilen
direkt auf deren Internetpräsenz verweist (beispielsweise unter www.InfoMigran
ts/en/post/25622/the-dublin-regulation--your-questions-answered, abgerufen
am 20. September 2022).
Redaktionelle Beiträge weisen nach Ansicht der Fragesteller offenkundige
Mängel hinsichtlich ihrer journalistischen Objektivität und Sachkenntnis auf.
Beispielsweise fehlt in einem undifferenzierten Beitrag einer „preisgekrönten
investigativen Journalistin“, einer Collage aus Beschwerden über die
vermeintlich mangelnde Aufnahmebereitschaft für afrikanische Studenten aus der
Ukraine, der entscheidende Sachhinweis, dass diese Personengruppe weder
rechtlich noch ethisch mit Flüchtlingen ukrainischer Nationalität
gleichzusetzen ist, da sie jederzeit in ihre afrikanischen Heimatländer zurückkehren
könnte (www.infomigrants.net/en/post/40699/africans-fleeing-ukraine-accuse-germ
any-of-double-standards, abgerufen am 20. September 2022).
In einem anderen Beitrag über die angespannte Situation an der polnisch-
belarussischen Grenze behauptet ein Redaktionsmitglied wahrheitswidrig, weil
einschränkungslos, dass „Pushbacks nach internationalem Recht illegal sind“
(www.infomigrants.net/en/post/41120/poland-to-end-state-of-emergency-upo
n-completion-of-border-wall, abgerufen am 20. September 2022). Tatsächlich
hat der Europäische Gerichtshof aber bereits 2020 geurteilt, dass „Pushbacks“
dann legal sind, wenn Migranten unter Anwendung von Gewalt und unter
Umgehung der offiziellen Grenzübergänge ihren Grenzübertritt erzwingen
wollen (hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-201353, abgerufen am 20. September
2022). Und genau diese Situation, dass Migranten abseits der offiziellen
Kontrollpunkte versuchen, die Grenze gewaltsam zu überqueren, lag nach Ansicht
von Experten in Polen vor (www.zdf.de/nachrichten/politik/belarus-migrante
n-hybride-kriegsfuehrung-lukaschenko-100.html, abgerufen am 20. September
2022).
Ein dritter Beitrag – von der Deutschen Welle direkt übernommen – ist nicht
willens oder in der Lage, die eigentliche Hauptmeldung in den Mittelpunkt zu
stellen (www.infomigrants.net/en/post/38071/eu-interior-ministers-balance-mi
grant-rights-and-strong-borders, abgerufen am 20. September 2022). Auf einer
EU-Konferenz in Litauen im Februar 2022 wiederholte eine Mehrheit der EU-
Mitgliedstaaten (16 von 27 Ländern) ihre Forderung nach einer Finanzierung
von Grenzbarrieren durch die EU-Kommission (www.spiegel.de/ausland/migr
ation-eu-staaten-fordern-finanzierung-von-grenzzaeunen-a-2ce9065e-0465-41
62-b390-d88a1357b908; www.eu-info.de/dpa-europaticker/314554.html,
abgerufen am 20. September 2022). Davon jedoch kein Wort im Artikel auf
InfoMigrants, das damit seinem Eigenanspruch nicht nachkommt, den
Migranten „zuverlässige“ Informationen auf ihrem Marsch nach Europa
mitzugeben (www.infomigrants.net/en/about).
Insgesamt vermittelt InfoMigrants den Eindruck, dass Inhalte über die
Auswahl der Zielgruppe, der Themen und der Stimmen, die zu Wort kommen,
gesteuert werden. Von einer „ausgewogenen“ Berichterstattung kann deshalb
nach Auffassung der Fragesteller keine Rede sein. So oder so bleibt die Frage,
wieso überhaupt deutsche Steuergelder für die Informationsbedürfnisse von
„Migranten“ – legalen wie illegalen – ausgegeben werden. Welchem
gesetzlich geregelten Programmauftrag glaubt die Deutsche Welle mit InfoMigrants
nachzukommen? Und ist es womöglich nicht so, dass das
Informationsangebot dieser Internetseite insbesondere mit seiner pro-migrantischen
Grundtendenz erst Migrationsanreize setzt? Das sind die Fragen, die das
Erkenntnisinteresse der Fragesteller leiten.
Die Bundesregierung führt nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG)
die Rechtsaufsicht über die Deutsche Welle. Im Rahmen dieser Aufsicht kann
sie den Rundfunksender auf Verstöße gegen seine gesetzliche Grundlage
hinweisen und Abhilfe einfordern. Parallel dazu sind ihre drei Vertreter im
Rundfunkrat der Deutschen Welle (§ 31 Absatz 2 DWG) – Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Katja Keul, die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Bärbel Kofler, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia
Roth (corporate.dw.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442), – für
die Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze durch die
Deutsche Welle mitverantwortlich (§ 32 Absatz 2 DWG). Sie achten gemeinsam
mit den übrigen Ratsmitgliedern darauf, dass die Rundfunkanstalt ihren
Programmauftrag erfüllt (§ 32 Absatz 1 DWG). Da sich diese Kleine Anfrage auf
die Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen
Welle bezieht, sehen die Fragesteller einen Verantwortungsbereich der
Bundesregierung eröffnet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei InfoMigrants handelt es sich um ein von der EU kofinanziertes Projekt. Es
soll Desinformation über Flucht sowie Schleusernarrativen unabhängige und
verlässliche Informationen entgegensetzen. Die Bundesregierung begrüßt die
Beteiligung der Deutschen Welle (DW) an diesem Projekt und betrachtet dies
als von ihrem gesetzlichen Auftrag gedeckt.
Die Bundesregierung führt die Rechtsaufsicht, nicht die Fachaufsicht über die
DW (§§ 61 und 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes – DWG). Bei der Erfüllung
ihres gesetzlichen Auftrags bestimmt die DW eigenständig über die Auswahl,
den Inhalt und die Ausgestaltung ihrer Programme. Die in Programmfragen
vorrangig zuständige Kontrollinstanz ist der Rundfunkrat. Das DWG räumt
jedermann das Recht ein, sich mit Programmbeschwerden an die DW oder den
Rundfunkrat zu wenden (§ 19 DWG). Die staatliche Rechtsaufsicht wirkt
subsidiär und greift grundsätzlich nur im Falle eines Versagens der anstaltsinternen
Kontrolle (§ 62 DWG). Die Bundesregierung kann insoweit nur zu
Sachverhalten Auskunft geben, von denen sie im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die
DW Kenntnis hat.
1. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt (§ 4
Deutsche-Welle-Gesetz [DWG]) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/
en/about), die sich ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet,
einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen
und EU-Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
4. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der weiten
redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/e
n/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise- und
Aufenthaltsgesetze verstoßen?
7. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 DWG Absatz 2) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/
en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“ richtet,
einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen
Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
10. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants angesichts der
selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung der Internetseite
auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die
sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen
deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 DWG Absatz 2), die eine illegale
Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres Grundgesetzes
ablehnen?
13. Wie stellt die Deutsche Welle ferner sicher, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
21. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass sie bei ihrer Kollaboration mit
France Médias Monde und der italienischen ANSA ihre redaktionelle
Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem internationalen Verbund
auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4 DWG)?
Die Fragen 1, 4, 7, 10, 13 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Es wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“
darstellt (§ 4 DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen
redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about),
die sich ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig
deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und
EU-Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
5. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG)
angesichts der weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite
(www.infomigrants.net/en/about), die auch Migranten anspricht, die
gegen deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei
für Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomi
grants.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
11. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants
angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/a
bout) die sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der
grundgesetztreuen deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG),
die eine illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
14. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
22. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche
Welle bei ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der
italienischen ANSA ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt, und dass in
diesem internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur
Geltung kommt (§ 4 DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
24. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler
Einwanderung aufklärt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
26. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Leser über
diesen rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind
und sich deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze
halten?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
28. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass
ökonomische Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten
vorliegen, nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU
berechtigen (vgl. www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-refuge
es-coming-to-europe-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-
2600868.html, abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
39. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Journalisten von
InfoMigrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei
migrantischen oder pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen,
keinen Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
Die Fragen 2 bis 2b, 5 bis 5b, 8 bis 8b, 11 bis 11b, 14 bis 14b, 22 bis 22b, 24
bis 24b, 26 bis 26b, 28 bis 28b und 39 bis 39b werden gemeinsam beantwortet.
Die Notwendigkeit eines rechtsaufsichtlichen Tätigwerdens besteht nicht. Es
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt
(§ 4 DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen
Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about), die sich
ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig deren
Belange und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und EU-
Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
6. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts
der weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomig
rants.net/en/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche
Einreise- und Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
9. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomi
grants.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
12. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/a
bout) die sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der
grundgesetztreuen deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG),
die eine illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
15. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
23. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle bei
ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der italienischen AN-
SA ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem
internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt
(§ 4 DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
25. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler
Einwanderung aufklärt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
27. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass diese Leser über diesen
rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind und sich
deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze halten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
29. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass
ökonomische Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten
vorliegen, nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU
berechtigen (vgl. www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-
refugeescoming-to-europe-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-26
00868.html, abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
40. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass Journalisten von Info-
Migrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei migrantischen
oder pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen, keinen
Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
47. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle
sich nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der
Fragesteller dem Programmauftrag der Deutschen Welle diametral
widersprechen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Die Fragen 3 bis 3b, 6 bis 6b, 9 bis 9b, 12 bis 12b, 15 bis 15b, 23 bis 23b, 25
bis 25b, 27 bis 27b, 29 bis 29b, 40 bis 40b und 47 bis 47b werden gemeinsam
beantwortet.
Eine detaillierte Erörterung des Themas ist der Bundesregierung nicht bekannt.
16. Hat die Deutsche Welle eine fortlaufende Bewertung von InfoMigrants
unternommen (§ 4c Absatz 1 DWG)?
a) Wenn ja, wie lautet diese seit Inbetriebnahme der Internetseite?
b) Wenn nein, wieso wurde keine Bewertung unternommen?
17. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche
Welle eine fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c
Absatz 1 DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
18. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle
eine fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c
Absatz 1 DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
19. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
Projektevaluation von InfoMigrants durch die dafür verantwortliche Open
University (www.open.ac.uk/researchprojects/diasporas/cvp/infomigr
ants, abgerufen am 20. September 2022), und wie viel haben diese
Evaluation und die Partnerschaft mit dieser Universität bislang insgesamt
gekostet?
20. Liegen der Bundesregierung wissenschaftlichen Ansprüchen genügende
Studien vor, die belegen, dass InfoMigrants für die Zielgruppe der
Migranten einen Mehrwert an Information bietet im Vergleich zu den
sonstigen, frei verfügbaren Informationsangeboten im Internet?
a) Wenn ja, um welche Studien handelt es sich, und zu welchen
Schlussfolgerungen kommen sie?
b) Wenn ja, welchen Wert misst die Bundesregierung dem
Informationsmehrwert bei, den InfoMigrants für illegale Einwanderer bietet?
Die Fragen 16 bis 20b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die jeweiligen
Evaluationsmodalitäten der EU im Rahmen des Projekts InfoMigrants. Im Übrigen
wird auf den nach § 4c DWG erstellten Evaluationsbericht 2021 der DW, auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den
Fragen 2 bis 2b, 5 bis 5b, 8 bis 8b, 11 bis 11b, 14 bis 14b, 22 bis 22b, 24 bis 24b,
26 bis 26b, 28 bis 28b und 39 bis 39b und 3 bis 3b, 6 bis 6b, 9 bis 9b, 12 bis
12b, 15 bis 15b, 23 bis 23b, 25 bis 25b, 27 bis 27b, 29 bis 29b, 40 bis 40b und
47 bis 47b verwiesen.
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob InfoMigrants mit
seinem unterschiedslosen Informationsangebot an legale und illegale
(„undokumentierte“) Migranten die Einwanderung Letzterer fördern und
befeuern könnte?
a) Wenn ja, welche sind dies?
Die Fragen 30 und 30 a werden gemeinsam beantwortet.
Erkenntnisse, dass diese Website die illegale Migration fördern könnte liegen
der Bundesregierung nicht vor.
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung jemals in diese Richtung
Denkanstrengungen unternommen?
Die Bundesregierung sammelt, bewertet und analysiert fortwährend
Informationen aus zahlreichen sowohl nationalen als auch internationalen Quellen.
31. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten
oder ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht
wurden, zur illegalen Einreise nach Deutschland oder in ein anderes EU-
Mitgliedstaat genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 30b verwiesen
32. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten
oder ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht
wurden, zum Sturm auf oder zur Überwindung von Grenzanlagen an der
EU-Außengrenze genutzt haben, insbesondere an der griechisch-
türkischen, der ungarisch-serbischen oder der polnisch-belarussischen
Grenze?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zur Frage 32b wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 30b verwiesen.
33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Bootsmigranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht
wurden, zur illegalen Einreise in die Europäische Union auf dem Seeweg
über die Mittelmeerroute genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 30b verwiesen.
34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Informationen über die
stockende Rückführung abgelehnter Asylbewerber und nicht anerkannter
Flüchtlinge durch die Bundesrepublik Deutschland, die auf InfoMigrants
veröffentlicht wurden, Migranten oder ihren Schleppern Anreize zur
illegalen Einwanderung oder zum illegalen Aufenthalt gegeben haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zur Frage 34b wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 30b verwiesen.
36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob legale oder illegale
Migranten aufgrund der Informationen, die sie auf InfoMigrants bezogen
haben, auf ihrem Marsch nach Deutschland körperlich zu Schaden
gekommen sind oder Einheimischen auf strafrechtlich relevante Weise
geschadet haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
Die Fragen 36 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zur Frage 36b wird auf die Antwort zu den Fragen 30 bis 30b verwiesen.
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Gesamtbudget von InfoMigrants, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil und
die Teilfinanzierung durch die Europäische Union (bitte nach Jahr,
Personalkosten und Betriebskosten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der Förderstruktur des EU-
Projekts und des Eigenanteils der DW. Das Selbstverwaltungsrecht (§ 1 Absatz 2
DWG) befugt die DW im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu einer
autonomen Wirtschaftsführung.
38. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Redaktion von Info-
Migrants, wie viele Journalisten bilden das Kontingent der Deutschen
Welle, und wie viele sind davon hauptberuflich, wie viele nebenberuflich
für diese Internetseite tätig (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrufzahlen für
die Domain InfoMigrants (bitte nach Jahr sowie Zugriffen aus
Deutschland, der Europäischen Union, Europa, Afrika und Asien aufschlüsseln)?
Die Fragen 38 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
42. Sind Programmbeschwerden nach § 19 Absatz 2 DWG gegen Info
Migrants als Ableger der Deutschen Welle zulässig?
a) Wenn ja, wie viele Programmbeschwerden wurden seit Anbeginn der
Internetseite eingereicht und beantwortet (bitte nach Jahr und
Beschwerdegrund aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wieso sind sie nicht zulässig?
Die Fragen 42 bis 42b werden gemeinsam beantwortet.
Das DWG gibt jedermann das Recht, sich mit Eingaben und Beschwerden an
die DW und an den Rundfunkrat zu wenden (§ 19 DWG). Die Bundesregierung
hat keine Kenntnisse von Eingaben bzw. Beschwerden hinsichtlich der
Internetseite von InfoMigrants.
43. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung juristische Klagen gegen die
deutsche Redaktion von InfoMigrants oder einzelne Mitglieder im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit seit Anbeginn der Internetseite anhängig
gewesen, und wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Jahr und
Klagegrund auflisten)?
44. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Programmbeschwerden
(oder vergleichbare Rechtsbehelfe) oder juristische Klagen gegen die
Redaktionen der Mitbetreiber France Médias Monde oder ANSA in ihren
jeweiligen Mutterländern seit Anbeginn der Internetseite eingereicht, und
wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Sender, Jahr und Grund
der Beschwerde bzw. Klage auflisten)?
Die Fragen 43 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine diesbezüglichen Kenntnisse.
45. Ist die Deutsche Welle nach Kenntnis der Bundesregierung neben Info-
Migrants an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die sich monothematisch an eine
einzige Zielgruppe wenden?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn nein, wieso nimmt InfoMigrants eine Sonderstellung im
Informationsangebot der Deutschen Welle ein?
46. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62
DWG Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche
Welle sich nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder
Kooperationen redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der
Fragesteller dem Programmauftrag der Deutschen Welle diametral
widersprechen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
Die Fragen 45 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer entsprechenden Beteiligung
der DW. Im Übrigen nehmen die journalistischen Inhalte der DW im Rahmen
von InfoMigrants nach Auffassung der Bundesregierung keine Sonderstellung
im Informationsangebot der DW ein, sondern sind vom gesetzlichen Auftrag
der DW gedeckt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne
AfD02.09.2026
Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes
AfD01.09.2026
Einsatz und Gefährdungslage durch sogenannte Wegwerfagenten (Low-Level-Agenten)
AfD29.05.2026
Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
AfD05.06.2026