Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
der Abgeordneten Żaklin Nastić, Ali Al-Dailami, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. So heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG). Im Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG) sind die Modalitäten für die Verweigerung des Kriegsdienstes und die Folgen eines entsprechenden Antrags dargelegt.
Würde in Deutschland ein Spanungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen, könnte es zu einer Teilmobilmachung oder einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus. Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer vollumfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen würden im Einzelfall betrachtet.
Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden.
Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer gegenüber dem Vorjahr von 209 auf 951 verfünffacht. Sowohl Medien als auch große Teile der Politik sahen den Ukraine-Krieg und ein daraus resultierendes Überdenken der Wahrscheinlichkeit, tatsächlich zum Dienst an der Waffe im Krieg gezwungen zu werden, als ursächlich. Dies sei auch aus den den Anträgen beigefügten Begründungen zu lesen (www.stern.de/politik/deutschland/kriegsdienstverweigerungen--anzahl-2022-deutlich-gestiegen-33074456.html). Unter den Kriegsdienstverweigerern aus dem Jahr 2022 (bis August 2022) waren demnach 484 vollständig Ungediente und 190 Reservistinnen und Reservisten.
Die Fragestellenden möchten mit dieser Kleinen Anfrage detailliertere Informationen zum Thema Kriegsdienstverweigerung in Deutschland für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 sowie zu den entsprechenden Verfahren erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) wurden im Jahr 2020 gestellt (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln; bitte sowohl die Datenlage des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [BAFzA] als auch die der Bundeswehr angeben)?
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2021 gestellt (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln; bitte sowohl die Datenlage des BAFzA als auch die der Bundeswehr angeben)?
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2022 gestellt (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln; bitte sowohl die Datenlage des BAFzA als auch die der Bundeswehr angeben)?
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im Jahr 2023 gestellt (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln; bitte sowohl die Datenlage des BAFzA als auch die der Bundeswehr einbeziehen)?
Wie viele KDV-Anträge wurden 2020 beim BAFzA bearbeitet (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge wurden 2021 beim BAFzA bearbeitet (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge wurden 2022 beim BAFzA bearbeitet (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge wurden 2023 bislang beim BAFzA bearbeitet (bitte nach a) Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheid und Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheid; b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufschlüsseln nach – freiwillig Dienstleistenden bis 23 Monate, – Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12, – Berufssoldatinnen und Berufssoldaten; c) Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sowie Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 wurden a) wie viele KDV-Anträge im schriftlichen Verfahren anerkannt, b) bei wie vielen KDV-Anträgen Zweifel geäußert und wurde eine Zusatzbegründung angefordert, c) wie viele KDV-Anträge abgelehnt?
Im Jahr 2021 wurden a) wie viele KDV-Anträge im schriftlichen Verfahren anerkannt, b) bei wie vielen KDV-Anträgen Zweifel geäußert und wurde eine Zusatzbegründung angefordert, c) wie viele KDV-Anträge abgelehnt?
Im Jahr 2022 wurden a) wie viele KDV-Anträge im schriftlichen Verfahren anerkannt, b) bei wie vielen KDV-Anträgen Zweifel geäußert und wurde eine Zusatzbegründung angefordert, c) wie viele KDV-Anträge abgelehnt?
Im Jahr 2023 wurden bislang a) wie viele KDV-Anträge im schriftlichen Verfahren anerkannt, b) bei wie vielen KDV-Anträgen Zweifel geäußert und wurde eine Zusatzbegründung angefordert, c) wie viele KDV-Anträge abgelehnt?
Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei KDV-Anträgen von a) Ungedienten, b) Soldatinnen und Soldaten, c) Reservistinnen und Reservisten?
Was ist der Grund für die lange Verfahrensdauer, die sich nach Aussage des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben trotz § 4 KDVG von der Antragstellung bis zur Entscheidung potentiell bis über ein Jahr hinziehen kann (www.evangelisch.de/inhalte/210466/06-01-2023/anstieg-seit-ukraine-krieg-mehr-antraege-auf-kriegsdienstverweigerung), und welche Möglichkeiten gibt es, diese zu beschleunigen?
Wie viele Planstellen gibt es im BAFzA für die Bearbeitung von KDV-Anträgen?
Wie viele KDV-Anträge wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bislang 2023 mit der Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bislang 2023 als unzulässig abgewiesen (bitte nach Jahren und jeweils nach Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheinigung, Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheinigung, Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bislang 2023 zurückgezogen (bitte nach Jahren und jeweils nach Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheinigung, Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheinigung, Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele KDV-Anträge führten in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bislang 2023 nach Ablehnung zu einer Klage vor den Verwaltungsgerichten (bitte nach Jahren und jeweils nach Ungedienten ohne Tauglichkeitsbescheinigung, Ungedienten mit Tauglichkeitsbescheinigung, Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Reservistinnen und Reservisten nach Vollendung des 60. Lebensjahres aufschlüsseln)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten mussten aus verschiedensten Gründen vorzeitig entlassen werden wegen a) fehlender Eignung, b) gesundheitlicher Einschränkungen, c) disziplinarischer Verstöße (bitte jeweils nach Kalenderjahren 2020, 2021, 2022 und bislang 2023 aufschlüsseln)?
Gibt es Durchführungsverordnungen, Rundbriefe oder andere Entscheidungsanleitungen für die Sachbearbeitenden in den Karrierecentern der Bundeswehr sowie im BAFzA ergänzend zum KDVG, Soldatengesetz (SG), Wehrpflichtgesetz (WPflG) und Reservistengesetz (ResG), und wie ist deren jeweiliger Inhalt?
Wie können Reservisten der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) den Kriegsdienst nach Artikel 4 Absatz 3 GG vor dem Hintergrund, dass sie nicht als Reservisten der Bundeswehr, sondern als „Gediente in fremden Streitkräften“ gelten (Bundestagsdrucksache 12/5007), verweigern?