Die Bundesministerin des Innern und für Heimat hat am 13. April 2023 entschieden, dass die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze mit Wirkung zum 12. Mai 2023 für die Dauer von sechs Monaten neu angeordnet wird und führt in ihrer Notifizierung auf EU-Ebene wie folgt aus:
„Das grenzkontrollfreie Reisen gehört aus meiner Sicht zu einer der zentralen Errungenschaften des Schengenraums. Ich teile und unterstütze daher unsere gemeinsamen Anstrengungen, alles Notwendige zu tun, um den grenzkontrollfreien Schengenraum weiterhin zu erhalten. Dazu ist es u. a. erforderlich, dass die Mitgliedstaaten geeignete und praktikable Instrumente zum Zwecke der besseren Kontrolle und Steuerung des Migrationsgeschehens an den europäischen Außengrenzen erhalten. Verbesserungen am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, u. a. mit der Screening-Verordnung und damit einer verlässlichen Registrierung und Erfassung an den Außengrenzen, sind zwar geplant, aber noch nicht beschlossen. Solange diese noch nicht beschlossen und umgesetzt sind, besteht Gefahr für den Schengenraum mit offenen Binnengrenzen. Ferner gilt es, auch die Verhandlungen zur Überarbeitung des Schengener Grenzkodex rasch und mit einem praktikablen Ergebnis zu finalisieren. Hierzu haben die Mitgliedstaaten bereits im Juni letzten Jahres eine Allgemeine Ausrichtung des Rates beschlossen, die die enormen Herausforderungen zielgerichtet adressiert. Erst kürzlich hat der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 die Bedeutung einer wirksamen Kontrolle der europäischen Außengrenzen für erforderlich angesehen.
Die sicherheits- und migrationspolitischen Herausforderungen für den Schengenraum bestehen im Wesentlichen fort. Die Situation, Entwicklung und die Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten, insbesondere in Afghanistan, Syrien und der Türkei (Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage/Inflation), werden vermutlich unverändert bleiben und sich ggf. noch verschlechtern. Dies gilt auch für die vom Erdbeben in der Türkei und in Syrien betroffenen Regionen. In Afghanistan wirken sich insbesondere die Islamisierung der Gesellschaft (etwa in Bezug auf die Situation für Frauen und Mädchen), die Menschenrechtslage und die Verschlechterung der Lebensbedingungen (u. a. angespannte Versorgungslage) weiterhin auf die Migrationsentwicklung aus. Daneben haben mit Blick auf Afghanistan auch sicherheitspolitische Erwägungen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Afrika als Herkunftsregion vieler Flüchtlinge schafft nach Einschätzung von Frontex durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, hohe Inflation, zurückgehende Reisetätigkeit von Touristen (Devisenausfälle) und notwendige Umschuldungsmaßnahmen der Staaten weiterhin Push-Faktoren für die irreguläre Migration in Richtung Europa.
Die Entwicklung des irregulären Migrationsgeschehens nach Mittel-/ Westeuropa, insbesondere auf der ost- und zentralmediterranen Route, teilweise über die Staaten der Balkanregion bis hin zur deutsch-österreichischen Landgrenze, wird sich daher fortsetzen. Absehbar ist nicht mit einem nachhaltigen Rückgang zu rechnen.
Besorgniserregend ist, dass im Jahr 2022 ein Höchstwert der festgestellten irregulären Migration an den EU-Außengrenzen seit 2016 zu verzeichnen war. Maßgeblich hierfür waren gestiegene Ankünfte in Italien und der Anstieg der irregulären Migration aus der Türkei sowie die in der Folge deutliche Zunahme des Transitmigrationsgeschehens über die Staaten der Balkanregion. Diese Bewertung der Lage korrespondiert mit der Annual Risk Analysis 2023/2024 der Agentur Frontex.
Die vorgenannte Lage und Entwicklung wirken sich unmittelbar auf Mittel- und Westeuropa, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland an ihren südlichen Grenzen, aus. Im Jahr 2022 war der Höchststand der Feststellungen irregulärer Migration (bundesweit rund 92.000) seit dem Jahr 2016 zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr (57.600) bedeutet dies eine erhebliche Zunahme. Damit blieb Deutschland auch im Jahr 2022 Hauptzielland der irregulären Migration nach Europa. Im Jahr 2023, d. h. von Januar bis Februar 2023, haben die deutschen Grenzbehörden rund 13.000 unerlaubte Einreisen festgestellt.
An der deutsch-österreichischen Landgrenze hat die Bundespolizei dabei im Jahr 2022 rund 23.000 unerlaubte Einreisen festgestellt (Vorjahr rund 12.600; Januar bis Februar 2023 rund 2.400). Die an der deutsch-österreichischen Landgrenze festgestellten unerlaubt eingereisten Drittstaatsangehörigen sind zumeist syrische, afghanische und türkische Staatsangehörige.
Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass es mir um eine sachgerechte Steuerung und Kontrolle von irregulärer Migration bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung humanitärer Standards geht.
Mir ist daher die ganzheitliche Bekämpfung der Schleusungskriminalität in all ihren Ausprägungen besonders wichtig. Insbesondere die perfiden und menschenverachtenden Behältnisschleusungen gilt es mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zeitgerecht und zum Schutze von Menschenleben aufzudecken und möglichst zu bekämpfen. Exemplarisch sei in Bezug auf die deutsch-österreichische Grenze erwähnt, dass allein im Januar 2023 13 Behältnisschleusungen mit insgesamt 93 Geschleusten im Kontext der Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze aufgedeckt werden konnten.
Die Unterbringungssituation der Länder und Kommunen für geflüchtete Personen hat sich zudem angesichts des zunehmenden Migrationsgeschehens weiter verschärft. Aus diesem Grund habe ich am 16. Februar 2023 zu einem weiteren bundesweiten hochrangigen Gipfel mit Vertretern der Länder und Kommunen eingeladen. Im Ergebnis dessen bestand Einigkeit, dass es neben gebotener Humanität einer Ordnung und Begrenzung von irregulärer Migration bedarf. Dies ist zwingend erforderlich, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Angesichts dessen sehe ich mich nach sorgfältiger Abwägung gezwungen, an der Hauptroute irregulärer Migration nach Deutschland mit Wirkung zum 12. Mai 2023 Binnengrenzkontrollen für einen Zeitraum von sechs Monaten an der deutsch-österreichischen Landgrenze nach Art. 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 („Schengener Grenzkodex“) anzuordnen. Dies ist zwingend erforderlich, da nur Binnengrenzkontrollen erlauben, aus bloßem Anlass des Grenzübertritts zu kontrollieren und unmittelbar einreiseverhindernde Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen treffen zu können. Die Wirksamkeit dieses Instruments verdeutlicht die Quantität der erfolgten einreiseverhindernden Maßnahmen in monatlich bis zu vierstelliger Anzahl. Bei meiner Entscheidung habe ich die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit im Vergleich zu Alternativmaßnahmen sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2022 in Bezug auf die Begründung einbezogen. Die oben dargestellte Bedrohungs-/Gefährdungslage verdeutlicht, dass zu der ursprünglichen Begründung neue Gründe hinzugegetreten sind, die eine Anordnung der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nach den Artikeln 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex rechtfertigen. Etwaige Alternativmaßnahmen, wie z. B. die stichprobenartige sogenannte Schleierfahndung und technische Einsatzmittel, wie Kennzeichenlesesysteme, ermöglichen weder Kontrollen aus bloßem Anlass des Grenzübertritts noch fokussieren technische Einsatzmittel auf das Erkennen und Verhindern irregulärer Migration und sind insoweit nicht gleichermaßen geeignet. Der Einsatz von technischen Unterstützungs- und Einsatzmitteln im Rahmen von Polizeikontrollen im Grenzgebiet würde temporäre Binnengrenzkontrollen derzeit nicht entbehrlich machen.
Zudem richtet sich der Einsatz von technischen Einsatzmitteln nach nationalem Recht und stellt vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe hohe Anforderungen an deren Einsatz im Vergleich zu Kontrollen beim Grenzübertritt.
Mit Blick auf das irreguläre Migrationsgeschehen insgesamt zeigt die Beschränkung der temporären Binnengrenzkontrollen auf die über die deutsch-österreichische Landgrenze führende Hauptroute nach Deutschland, dass mir der ultima ratio Charakter von Binnengrenzkontrollen bewusst ist und ich bei allen Herausforderungen auf ein Vorgehen mit Augenmaß setze. Insoweit werden an den übrigen deutschen Schengen-Binnengrenzen derzeit lageabhängige Kontrollen in unterschiedlicher Intensität im schengenrechtlichen Rahmen nach Art. 23 des Schengener Grenzkodex vorgenommen.
Seien Sie versichert, dass es mir weiterhin ein festes Anliegen ist, zu grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen zurückzukehren, sobald es sicherheits- und migrationspolitisch vertretbar erscheint.
Zudem wird die Bundespolizei mit ihren innerstaatlichen und den österreichischen Partnerbehörden nach wie vor bestrebt sein, die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft und das Leben sowie Arbeiten in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Grenz- und Verkehrsbehörden arbeiten daher anhaltend daran, praktische Verbesserungsmöglichkeiten regelmäßig zu prüfen und umzusetzen.“