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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sozialversicherungsschutz von ausländischen Saisonbeschäftigten

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.07.2023

Aktualisiert

04.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/732220.06.2023

Sozialversicherungsschutz von ausländischen Saisonbeschäftigten

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die prekäre Lage ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie hinreichend bekannt. Vor allem der fehlende Krankenversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter, die hierzulande zumeist als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, sorgt für anhaltend harsche Kritik (www.oxfam.de/system/files/documents/230522_oxfam_erdbeerspargel_final.pdf).

Der öffentliche Druck nahm zu und die damalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner führte eine Meldepflicht für Arbeitgeber ein, wie die Saisonarbeitskräfte für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert sind (taz.de/Agrarministerin-biegt-Fakten-zurecht/!5762088/). Die gemeldeten Daten werden allerdings offenbar nicht analysiert, weil die Minijob-Zentrale den entsprechenden Datensatz für kurzfristige Beschäftigungen derzeit leider nicht auslesen kann, wie eine Nachfrage der Fragesteller bei der Minijob-Zentrale ergeben hat. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/5779 „wird geprüft, wie künftig Daten besser erhoben werden können“. Die Bundesregierung einigte sich dann qua Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP darauf, „für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag“ zu sorgen. Seither befindet sich das Vorhaben in der internen Prüfung und die zweite Erntesaison seit Amtsantritt der Bundesregierung ist in vollem Gange – ohne dass ein „voller Krankenversicherungsschutz“ in Aussicht steht.

Sozialversicherungsrechtlicher Schutz und die Einhaltung von geltenden Arbeitsstandards für Beschäftigte sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Minimum und die Bundesregierung ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu setzen. Auch besteht ein öffentliches Interesse daran, zu erfahren, warum die Umsetzung so langwierig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele interne und externe Konsultationen zur Umsetzung des Ziels „einen vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag“ für Saisonbeschäftigte haben wann, auf welcher Ebene und in welcher Form (Treffen, virtuelle Sitzungen, Schriftverkehr etc.) seit Bundesregierungsantritt stattgefunden?

a) Welche Bundesministerien und Interessenverbände waren in diese Konsultationen jeweils wie oft eingebunden?

b) Welche Zwischenergebnisse wurden jeweils erzielt?

c) Welche weiteren Konsultationen stehen vor der Zielfindung nach Ansicht der Bundesregierung an?

d) Wie sieht der konkrete Umsetzungszeitplan aus, ist mit einer Gesetzesänderung noch im laufenden Jahr zu rechnen?

2

Welche genauen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den krankenversicherungsrechtlichen Status von ausländischen Saisonarbeitsbeschäftigten in Deutschland, und woher weiß die Bundesregierung, dass „kurzfristig beschäftigte ausländische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft […] in der Regel über die vom Arbeitgeber abgeschlossene private Gruppenkrankenversicherung krankenversichert“ (siehe Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/5779) sind, ohne dass die Daten bisher zugänglich waren?

3

Was hat die angekündigte Prüfung zur besseren Erhebung von Daten ergeben, wie genau kurzfristig beschäftigte ausländische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft krankenversichert sind (s. ebd.) bzw. wann wird diese Prüfung beendet sein (bitte begründen)?

4

Beinhaltet die Meldepflicht über den krankenversicherungsrechtlichen Status die Möglichkeit, zu melden, dass keine Krankenversicherung vorhanden ist?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, in welchen denkbaren Konstellationen kurzfristig Beschäftigte aus dem EU-Ausland nicht über das Heimatland krankenversichert sind, wenn ja, welche?

6

Wenn „ein Fortbestehen der Krankenversicherung im Herkunftsstaat auch während der Saisonbeschäftigung in Deutschland […] nur in Ausnahmefällen möglich“ (s. ebd.) ist, trifft es dann zu, dass bis zur Einführung der Meldepflicht und zum Aufkommen der Gruppenkrankenversicherungen keinerlei Absicherung im Krankheitsfall vorlag, sondern ausschließlich ein Unfallversicherungsschutz, und wie wurde das gerechtfertigt?

7

Werden die gemeldeten Angaben der Arbeitgeber geprüft, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wenn ja, von wem, wie oft jeweils seit Einführung der Meldepflicht, und mit welchem Ergebnis?

8

Wie viele Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung gab es jeweils in den letzten fünf Jahren hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung, insbesondere die Nicht-Berufsmäßigkeit, erfüllt sind (bitte Branchen einzeln ausweisen)?

9

In wie viel Prozent der Fälle in Frage 8 wurde festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, und in welcher Höhe wurden daraufhin Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert (bitte für die vergangenen fünf Jahre und die Branchen einzeln ausweisen)?

10

Wie verteilen sich jeweils in den letzten fünf Jahren die Angaben der kurzfristig Beschäftigten (etwa ausweislich der Fragebögen) aus welchem Grund keine Berufsmäßigkeit vorliegt (etwa Hausmann bzw. Hausfrau, Selbstständigkeit, Studentenstatus; bitte Branchen einzeln ausweisen)?

11

Wer genau muss prüfen, ob die Angaben zutreffend sind, bedarf es eines „Beweises“, und welche Pflichten treffen hierbei den Arbeitgeber?

12

Wie viele Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe wurden seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit jeweils in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte insgesamt, das Bundesgebiet sowie die Bundesländer und nach maßgeblichen Delikten getrennt sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

13

Wie viele ausländische Beschäftigte arbeiteten jeweils in den letzten fünf Jahren als kurzfristig Beschäftigte in Deutschland (bitte insgesamt sowie die fünf Hauptherkunftsländer von Saisonbeschäftigten in Deutschland ausweisen und nach den fünf Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Anteil kurzfristig Beschäftigter differenzieren und auch die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

14

Wie hoch lag in den vergangenen fünf Jahren jeweils der mittlere Bruttostunden- sowie Bruttomonatslohn von kurzfristig Beschäftigten in Deutschland (bitte insgesamt sowie nach den fünf Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Anteil kurzfristig Beschäftigter differenzieren)?

15

Wie hoch lagen der gesetzliche Mindestlohn sowie der mittlere Bruttostunden- und Bruttomonatslohn in den vergangenen fünf Jahren jeweils in den in Frage 13 genannten fünf Hauptherkunftsländern von Saisonbeschäftigten in Deutschland?

16

Welche Einreise- und Arbeitserlaubnismöglichkeiten haben Beschäftigte in der Landwirtschaft aus den, laut Daten der Bundesagentur für Arbeit (Juni 2022), drei Hauptherkunftsländern bei Drittstaaten Syrien, Usbekistan und Kirgisistan genutzt?

17

Warum sind die geplante „kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung“ sowie die Saisonarbeit nach dem Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sozialversicherungspflichtig im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese unterschiedliche Handhabung?

18

Hängt die Einführung der geplanten kurzfristigen kontingentierten Beschäftigung auch damit zusammen, dass Deutschland im EU-Vertragsverletzungsverfahren Nummer 2023/2019 unter Nummer 2.5 vorgehalten wird, Saisonbeschäftigten müssten ein Recht auf die Genehmigung zum Zweck der Saisonarbeit haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – ohne Entscheidung durch die Bundesagentur für Arbeit (bitte begründen)?

19

Welche konkreten Verstöße hat die EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren INFR(2023)2019 gegen Deutschland bezüglich der Saisonarbeits-Richtlinie 2014/36/EU festgestellt (bitte die festgestellten Verstöße jeweils konkret benennen und ausweisen, welche Mängel direkt mit einem unzureichenden Schutz von Saisonbeschäftigten verbunden sind)?

Berlin, den 1. Juni 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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