Zur Lage von Personalräten an Hochschulen
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Pascal Meiser, Petra Pau, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Personalräte fungieren in öffentlichen Einrichtungen analog zu Betriebsräten in privaten Unternehmen. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden“, „Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen“ sowie „die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern“, wie es im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) heißt. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Im Hochschulbereich gibt es Anzeichen dafür, dass die Arbeit von Personalräten erschwerten Bedingungen ausgesetzt ist und einzelne Beschäftigtengruppen nur unzureichend durch Personalräte vertreten werden. So berichtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „[M]it Drittmitteln beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nur auf Antrag vom Personalrat vertreten werden. […] Daher werden die meisten Einstellungen, Vertragsverlängerungen und Eingruppierungen der Personalvertretung gar nicht erst vorgelegt. Die Folge sind Wildwuchs und Missbrauch – und die Beschäftigten leiden unter schlechteren Konditionen“ (GEW: 14. September 2022: Wildwuchs in der Mitbestimmung; www.gew.de/aktuells/detailseite/wildwuchs-in-der-mitbestimmung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Datensammlungen, Erhebungen und dergleichen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um sich über die Lage der betrieblichen Mitbestimmung an den deutschen Hochschulen zu informieren?
Sieht die Bundesregierung die Datenlage als ausreichend an, um die Lage der betrieblichen Mitbestimmung an den deutschen Hochschulen einschätzen zu können?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer amtlichen Erfassung dieser Informationen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
An wie vielen Hochschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personalräte gewählt?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen beschäftigt (bitte nach wissenschaftsunterstützendem Personal, Professorinnen bzw. Professoren, sonstigem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, studentischen Beschäftigten sowie wissenschaftlichen Hilfskräften, Letztere differenziert nach mit oder ohne Master, aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte an deutschen Hochschulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Personalrat vertreten (bitte nach Personen, die unmittelbar vertreten werden, und solchen, die nur auf Antrag vertreten werden, sowie nach wissenschaftsunterstützendem Personal, Professorinnen bzw. Professoren, sonstigem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, studentischen Beschäftigten sowie wissenschaftlichen Hilfskräften aufschlüsseln)?
Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen auf dritt- oder projektmittelfinanzierten Stellen (bitte nach wissenschaftsunterstützendem Personal, Professorinnen bzw. Professoren, sonstigem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, studentischen Beschäftigten sowie wissenschaftlichen Hilfskräften aufschlüsseln)?
Wie viele der Drittmittel- und Projektmitarbeitenden an deutschen Hochschulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Personalräte vertreten (bitte nach denjenigen, die unmittelbar vertreten werden, und denen, die auf Antrag vertreten werden können, sowie nach wissenschaftsunterstützendem Personal, Professorinnen bzw. Professoren, sonstigem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, studentischen Beschäftigten sowie wissenschaftlichen Hilfskräften differenzieren)?
Welche Personengruppen an Hochschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Vertretung durch einen Personalrat grundsätzlich ausgeschlossen (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Welche Personengruppen an Hochschulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nur auf Antrag durch einen Personalrat vertreten (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, Einschränkungen in der Vertretung durch den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, Einschränkungen in der Wahlberechtigung für den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, Einschränkungen in der Wählbarkeit für den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den benannten Bereichen sichergestellt, dass Personen, die nur auf Antrag durch einen Personalrat vertreten werden, bereits vor den ersten relevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrem (künftigen) Arbeitsverhältnis von der Möglichkeit der Beantragung der Einbeziehung des Personalrats erfahren?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, deren Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird, Einschränkungen in der Vertretung durch den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, deren Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird, Einschränkungen in der Wahlberechtigung für den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, deren Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird, Einschränkungen in der Wählbarkeit für den Personalrat (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei einer Wahl von Beschäftigten, deren Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird, in den Personalrat die für die Personalratsarbeit erforderlichen Ressourcen nicht (ausschließlich) zulasten des betreffenden Drittmittelprojektes aufgebracht werden müssen?
Wie viele Beschäftigte an deutschen Hochschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt, an Personalratswahlen teilzunehmen (bitte nach wissenschaftsunterstützendem Personal, Professorinnen bzw. Professoren, sonstigem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, studentischen Beschäftigten und wissenschaftlichen Hilfskräften aufschlüsseln)?
Bei welchen Tatbeständen, die üblicherweise der Mitbestimmung durch Personalräte unterliegen, ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Hochschulbereich abweichend nur eine Mitwirkung der Personalräte vorgesehen (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Haben die Personalräte an Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mitbestimmungsrecht bei der Befristung von Arbeitsverträgen (bitte nach einzelnen Bundesländern sowie Bundespersonalvertretungsrecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt aktiver Personalratsmitglieder (bitte nach Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen in den Personalratsgremien (bitte nach Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen unter Personalratsvorsitzenden und deren Stellvertretungen (bitte nach Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Zu welchen Regelungsbereichen schließen nach Kenntnis der Bundesregierung Personalräte an Hochschulen am häufigsten Dienstvereinbarungen ab (bitte mindestens die 20 häufigsten Themen auflisten und nach Entwicklung der vergangenen 16 Jahre darstellen)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie oft in den vergangenen zehn Jahren Personalratswahlen be- oder verhindert wurden?
Welche Rolle spielten Personalräte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bewältigung der COVID-Pandemie durch die deutschen Hochschulen?
An welchen Hochschulen, die Ausbildungsbetriebe im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt?
An welchen Hochschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schwerbehindertenvertretungen gewählt?
An welchen Hochschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte alternative Interessenvertretungen, also Gremien der Beschäftigtenvertretung, die nicht auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes oder eines Personalvertretungsgesetzes konstituiert wurden, gewählt und eingesetzt?
Ist es der Bundesregierung ein Anliegen, den Anteil der Hochschulbeschäftigten zu erhöhen, der von Personalräten vertreten wird, und welche Maßnahmen sieht sie als geeignet an, diesen Anteil insbesondere unter wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu erhöhen?