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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken - Fragen zum Nachrüstbedarf der 17 Atomkraftwerke

Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahmen: Sicherheitsniveau, meldepflichtige Ereignisse, baulicher Zustand, Schutz vor gezielten Flugzeugabstürzen, bauliche Nachrüstungen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, unklare Formulierung in der Atomgesetz-Novelle, Stand der Ausrüstung mit Vernebelungsanlagen, Überprüfung der Schweißnähte an Reaktordruckbehältern<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/329713. 10. 2010

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken – Fragen zum Nachrüstbedarf der 17 Atomkraftwerke

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebsgenehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 36 Jahren ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke drastisch zu verlängern. Hierbei spielen aktuelle Sicherheitsaspekte eine besondere Rolle. Insbesondere die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Bund/Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke, die fehlende Kenntnis des BMU über den Zustand der Atomkraftwerke (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1887 und 17/2963, Nummer 62 und in der Präambel der Bund/Länder-Nachrüstliste* für Atomkraftwerke: „Es ist anlagenspezifisch zu prüfen, inwieweit die benannten Anforderungen/Maßnahmen schon erfüllt werden“) und der Nachrüstbedarf der Atomkraftwerke werfen erhebliche Fragen auf.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungskoalitionen gegen die Einsprüche der Oppositionsfraktionen vorgegebenen Zeitrahmens von weniger als einem Monat für die parlamentarische Beratung der Gesetzesvorhaben, die im Zusammenhang mit den AKW-Laufzeitverlängerungen stehen, bitten wir um Beantwortung dieser Anfrage noch vor dem 21. Oktober 2010, an dem bereits die betreffende Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stattfinden soll.

Diese Anfrage bezieht sich auf den Nachrüstbedarf der Atomkraftwerke und Schweißnahtprobleme der vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69. Die Fragen 1 bis 12 beziehen sich jeweils auf jedes der 17 Atomkraftwerke, also Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Isar 1, Brunsbüttel, Unterweser, Philippsburg 1, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Gundremmingen C, Grohnde, Philippsburg 2, Krümmel, Brokdorf, Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (bei den Fragen 11 und 12 sind Grohnde und Biblis ausgenommen). Für diese Fragen bittet die Fraktion daher um spezifische Antwort für jedes der 17 Atomkraftwerke.

* http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_novelle_atg_massnahmen_bf.pdf

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche der in der Bund/Länder-Nachrüstliste genannten Anforderungen/Maßnahmen sind nach aktuellem Kenntnisstand des BMU in dem Atomkraftwerk bereits umgesetzt (bitte differenzierte Antwort für jede Anforderung/Maßnahme der Liste) – unabhängig von den Vereinbarungen, die in der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September 2010 für die weitere diesbezügliche Eruierung getroffen wurden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsniveau des Atomkraftwerks?

3

Wie viele meldepflichtige Ereignisse hat es in dem Atomkraftwerk von Anfang 2000 bis einschließlich September 2010 gegeben?

4

Entspricht das Atomkraftwerk baulich und vom Sicherheitsmanagement her dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik?

5

Ist bei dem Atomkraftwerk ein baulicher Schutz gegen gezielte Flugzeugabstürze gewährleistet, und wenn ja, für welche Flugzeugklassen?

6

Wenn nein, welche Änderungen wären erforderlich, um das Atomkraftwerk auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bringen?

7

Welche konkreten baulichen Nachrüstungen will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerung bezüglich des Atomkraftwerks durchsetzen?

8

Welche anderen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerung bezüglich des Atomkraftwerks durchsetzen?

9

Was bedeutet die in § 7d der 11. Atomgesetz-Novelle geforderte „Vorsorge“ konkret mit Blick auf das Atomkraftwerk?

10

Wann genau (genaues Datum) wurde das atomrechtliche Verfahren für die Vernebelungsanlagen an dem Standort in die Wege geleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3088, Frage 24)?

11

Sind die Vernebelungsanlagen wenigstens schon vor Ort, wenn auch noch nicht installiert und betriebsbereit?

12

Sind der Bundesregierung Lieferschwierigkeiten bei den Vernebelungsanlagen für den Standort bekannt?

Falls ja, welche?

13

Ist es möglich, bei den Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 (Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1 und Krümmel) alle Schweißnähte des Reaktordruckbehälters inkl. Schweißnahtnebenbereichen zu 100 Prozent sicher zu überprüfen?

14

Ist es insbesondere möglich, bei diesen Siedewasserreaktoren alle Reaktordruckbehälter-Schweißnähte im Übergang zwischen den zylindrischen Schüssen und der Boden-Kalotte sowie die anderen Schweißnähte an der Boden-Kalotte inkl. Schweißnahtnebenbereichen zu 100 Prozent sicher zu überprüfen, insbesondere alle steuerstabbedingten Schweißnähte?

15

Welche Überprüfungen sind in diesem Zusammenhang genau möglich, und sind sie geeignet, alle für eine vollständige Spannungs- und Ermüdungsanalyse erforderlichen Ergebnisse zu liefern?

16

Falls nein, welchen Handlungsbedarf sieht das BMU?

17

Welche mit dem Regelwerk konformen Ermüdungsanalysen für die Schweißnähte des Reaktordruckbehälters der vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 insbesondere auch der kritischen Stellen der „Eckschweißnaht“ mit nachgewiesener Überschreitung der Warmstreckgrenze schon bei Normalbedingungen welchen Datums liegen dem BMU vor?

18

Welche mit dem Regelwerk konformen Ermüdungsanalysen für die Schweißnähte des Reaktordruckbehälters der vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 insbesondere auch der kritischen Stellen der „Eckschweißnaht“ mit nachgewiesener Überschreitung der Warmstreckgrenze schon bei Normalbedingungen welchen Datums liegen nach den Erkenntnissen des BMU welchen Landesatomaufsichten vor?

Berlin, den 13. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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