[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3606
17. Wahlperiode 02. 11. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 28. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth
Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3298 –
Generationengerechtigkeit im politischen Handeln der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Generationengerechtigkeit wird zwar in politischen Reden proklamiert, es ist
aber fraglich, ob sie derzeit im politischen Handeln umfassend als
Querschnittsaufgabe und als eine zentrale Herausforderung moderner Gerechtigkeitspolitik
adäquat berücksichtigt wird. Die Bundesregierung beruft sich punktuell auf
Generationengerechtigkeit. Daher ist es wichtig, welchem Verständnis, welchen
Werten die Bundesregierung dabei folgt, und welche politischen Konsequenzen
sie daraus für ihr Regierungshandeln in einzelnen Politikfeldern zieht.
Aufgrund des demografischen Wandels wird Jugend immer mehr zu einer
strukturellen gesellschaftlichen Minderheit. Die Gesamtzahl der Jugendlichen unter
20 Jahren wird bis 2060 bei Fortsetzung der aktuellen Trends von heute 19
Prozent auf 16 Prozent sinken. Gleichzeitig steigt die Zahl der über 65-Jährigen von
heute 20 Prozent auf über 34 Prozent. Das heißt: 2060 wird jede/jeder Dritte
über 65 Jahre und nur etwa jede/jeder Siebte unter 20 Jahre alt sein. Aus dieser
geänderten Generationenschichtung ergeben sich neue politische
Herausforderungen.
Nicht nur der Anteil der Älteren wird in den nächsten Jahrzehnten weiter stark
ansteigen. Auch die Zahl der Menschen ohne Kinder oder Enkelkinder
vergrößert sich. Mit einer zunehmenden Kinderlosigkeit könnten aber alltägliche
Berührungspunkte zwischen den Generationen verloren gehen. Eine Studie des
Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Rostock hat erstmals
empirisch nachgewiesen, dass die Bereitschaft an jüngere Menschen zu denken
schwindet, je älter die Befragten waren und ob sie Kinder oder Enkelkinder
haben (MPIDR, WP-2009-034). Die aktuelle Shell-Jugendstudie kommt zu dem
Ergebnis, dass zwar immer mehr Jugendliche Respekt vor der älteren
Generation haben, aber doch mehr als die Hälfte das Verhältnis zwischen Jung und Alt
als eher angespannt ansieht (16. Shell Jugendstudie, Jugend 2010).
Um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft weiterhin zu gewährleisten und
dafür Sorge zu tragen, dass die demografische Entwicklung sich nicht negativ auf
die Solidarität zwischen den Generationen auswirkt, wird es immer wichtiger,
politische Entscheidungen auf ihre Generationengerechtigkeit zu überprüfen.
I. Maßnahmen zur Verwirklichung von Generationengerechtigkeit
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff
„Generationengerechtigkeit“?
Eine der Generationengerechtigkeit verpflichtete Politik folgt dem Prinzip,
keine Entscheidungen zu fällen, die einseitig oder dauerhaft zulasten einer
Generation gehen. Sie ist generationenübergreifend und zukunftsgerichtet
angelegt. Jede Generation muss auch immer die Interessen der anderen Generationen
berücksichtigen.
Generationengerechtigkeit steht in engem Zusammenhang mit Nachhaltigkeit,
sowohl inhaltlich als auch bezüglich der abgeleiteten bzw. zuzuordnenden
politischen Maßnahmen. Nachhaltigkeit ist eine Voraussetzung für
Generationengerechtigkeit. Die Grenzen der Belastbarkeit unseres Planeten müssen beachtet
werden, um wirtschaftlichen Wohlstand und soziales Wohlergehen auf Dauer zu
gewährleisten – sowohl für heutige wie auch für zukünftige Generationen. Jede
Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht kommenden
Generationen aufbürden.
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Prinzip der
Generationengerechtigkeit erfordert, die natürliche Umwelt zu erhalten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
In Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) ist der Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen im Hinblick auf die Verantwortung für die künftigen Generationen
verfassungsrechtlich verankert. Das Prinzip der Generationengerechtigkeit
erfordert den schonenden Umgang mit der natürlichen Umwelt und auch deren
Erhalt. Deshalb sind der Leitlinie der Generationengerechtigkeit in der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die Themenfelder Ressourcenschonung,
Klimaschutz, erneuerbare Energien, Flächeninanspruchnahme und Artenvielfalt als
umweltbezogene Ziele und Indikatoren zugeordnet.
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung
Generationengerechtigkeit zu verwirklichen?
Die Wahrung der Generationengerechtigkeit ist eine Querschnittsaufgabe, von
der viele Politikbereiche betroffen sind. In dem Fortschrittsbericht 2008 zur
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung wird
Generationengerechtigkeit in Verbindung mit folgenden Feldern ausdrücklich genannt:
Ressourcenschonung, Klimaschutz, erneuerbare Energien,
Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Staatsverschuldung, wirtschaftliche Zukunftsvorsorge,
Innovation und Bildung.
Mit der in Vorbereitung befindlichen „Nationalen Forschungsstrategie Bio
Ökonomie 2030“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer am natürlichen
Stoffkreislauf orientierten, nachhaltigen bio-basierten Wirtschaft, deren vielfältiges
Angebot die Welt ausreichend und gesund ernährt sowie durch hochwertige
Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen unsere Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Auf dem Gebiet der Finanzpolitik ist es das Ziel der Bundesregierung, die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig sicherzustellen. Zudem werden
mit dem Ziel der nachhaltigen Ausrichtung des Bundeshaushalts neben den
klassischen Investitionen zukunftsorientierte Politikschwerpunkte – wie die
Ausgaben für Bildung und Forschung – gestärkt. Nur eine dauerhaft stabilitäts- und
wachstumsorientierte Politik schafft die Voraussetzungen für Wohlstand,
Generationengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt. Dazu leistet die neue
grundgesetzlich verankerte Schuldenregel einen entscheidenden Beitrag, weil sie im
Gegensatz zu ihrer Vorgängerregelung sicherstellt, dass die Neuverschuldung
dauerhaft reduziert wird und der Schuldenstand im Verhältnis zur
wirtschaftlichen Leistungskraft unserer Volkswirtschaft Schritt für Schritt reduziert
werden wird. Mit dem Anfang Juni beschlossenen Zukunftspaket hat die
Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag auf den Weg gebracht, um zu
gewährleisten, dass die neue Schuldenregel in den nächsten Jahren eingehalten
werden kann.
Weitere Beispiele aus verschiedenen Politikfeldern werden in den Antworten zu
den nachfolgenden Fragen aufgeführt.
4. Welchen Stellenwert nimmt die Kinderpolitik in der Arbeit der
Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele
verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kinderpolitik?
5. Welchen Stellenwert nimmt die Jugendpolitik in der Arbeit der
Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele
verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Jugendpolitik?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Politik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, Rahmenbedingungen
dafür zu schaffen, allen Kindern und Jugendlichen sicheres Aufwachsen,
Teilhabe und Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen. Dabei folgt die
Bundesregierung dem Leitgedanken, dass insbesondere die Förderung und der Schutz
von Kindern von frühester Kindheit an sowie faire Start- und Bildungschancen
unabhängig von der sozialen Herkunft zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche
Teilhabe an der Entwicklung unserer Gesellschaft sind.
Kinderpolitik und Jugendpolitik sind Querschnittsaufgaben, die mehrere
Ressorts sowie alle politischen Ebenen betreffen. Der Stellenwert kommt in einer
Vielzahl von Maßnahmen, Programmen und Projekten zum Ausdruck, mit
denen die Bundesregierung den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen vorantreibt.
Dem Bund obliegt die Verpflichtung, mit Hilfe gesetzlicher Regelungen in der
Kinder- und Jugendhilfe positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung und
Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schaffen.
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hat einen Schwerpunkt auf
präventive und ambulante Angebote gelegt und bildet hierfür eine gute Grundlage.
Die Umsetzung des SGB VIII obliegt den Ländern und Kommunen.
Am Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder beteiligt sich
der Bund mit insgesamt 4 Mrd. Euro an den bis 2013 entstehenden
Ausbaukosten in Höhe von insgesamt rund 12 Mrd. Euro. Die Steuerung eines vor Ort
zweckgerechten und nachhaltigen Mitteleinsatzes obliegt nach der dem
Investitionsprogramm zugrunde liegenden Verwaltungsvereinbarung den Ländern.
Auch nach 2013 beteiligt sich der Bund mit jährlich 770 Mio. Euro an den
Betriebskosten. Bis 2014 stellt er zusätzlich im Rahmen der
Qualifizierungsinitiative rund 400 Mio. Euro zur Verfügung, um die Sprach- und
Integrationsförderung in bundesweit bis zu 4 000 Schwerpunkt-Einrichtungen zu
verbessern. Die Bundesförderung ermöglicht es Ländern und Kommunen, die Qualität
von Bildung, Betreuung und Erziehung zielgerichtet zu verbessern.
6. Welchen Stellenwert nimmt die Altenpolitik in der Arbeit der
Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele
verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Altenpolitik?
Die Bundesregierung misst der Politik mit und für ältere Menschen einen hohen
Stellenwert zu. Sie geht dabei davon aus, dass die steigende Lebenserwartung
der Menschen und das Älterwerden der Gesellschaft Chancen beinhalten, die es
zu nutzen gilt, aber auch Herausforderungen mit sich bringen, die zu bewältigen
sind. Die nachberufliche Phase ist mittlerweile ein eigener Lebensabschnitt, den
ältere Menschen auch aktiv gestalten wollen und können. Die heute Älteren
treten in diese Lebensphase ein bei im Durchschnitt besserer gesundheitlicher
Verfassung, mit höheren Qualifikationen und mit besserer materieller
Absicherung als das in früheren Zeiten der Fall war.
Der Beitrag älterer Menschen für die Gesellschaft wie für Familien ist
unverzichtbar. Um dies auch in der Öffentlichkeit zu verankern, bedarf es eines
Paradigmenwechsels hinsichtlich der Rolle älterer Menschen. Die Seniorenpolitik
der Bundesregierung kann und muss das unterstützen und dazu beitragen, dass
die Chancen des längeren Lebens für den älteren Menschen selbst, aber auch für
die Gesellschaft besser genutzt werden.
Alten Menschen gebührt aber auch die Solidarität der Gesellschaft. Sie haben
den Anspruch, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben als
gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu führen – auch dann, wenn sie
der Hilfe und Unterstützung bedürfen. Hier müssen die für ein aktives und
kompetentes Altern notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die Seniorenpolitik der Bundesregierung berücksichtigt beide Bedürfnislagen.
Sie zielt auf der einen Seite darauf ab, die Älteren in ihrem Engagement und bei
der Entfaltung ihrer Kompetenzen und Kapazitäten zu unterstützen und auf der
anderen Seite darauf, Hilfen für diejenigen älteren Menschen bereitzustellen, die
hilfe- und pflegebedürftig sind.
7. Welchen Stellenwert nimmt die Demografiepolitik in der Arbeit der
Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele
verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Demografiepolitik?
Die demografischen Veränderungen werden sich in den kommenden Jahrzehnten
zunehmend auf das Leben in Deutschland auswirken. Die Bundesregierung sieht
in der Gestaltung des demografischen Wandels eine der zentralen
Zukunftsaufgaben. Die Gestaltung dieses in nahezu alle Lebens- und Politikbereiche
wirkenden Wandels erfordert fachübergreifendes und koordiniertes Handeln.
In ihrer Kabinettsklausur in Meseberg am 17. und 18. November 2009 hat die
Bundesregierung daher beschlossen, im Jahr 2011 einen Bericht zur
demografischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes mit dem Ziel zu
veröffentlichen, darauf aufbauend bis zum Jahr 2012 eine ressortübergreifende
Demografiestrategie vorzulegen. Innerhalb der Bundesregierung ist das
Bundesministerium des Innern mit der Steuerung dieses Prozesses und der Koordinierung der
demografiepolitischen Maßnahmen betraut. Ziel einer verantwortungsvollen
Demografiepolitik ist es, die aus der demografischen Entwicklung resultierenden
Folgen gerecht auf alle Generationen zu verteilen und neue Chancen zu eröffnen.
8. Durch welche konkreten kinder-, jugend-, alten- und demografiepolitischen
Maßnahmen plant die Bundesregierung einen Beitrag zur
Generationengerechtigkeit zu leisten?
Beim Thema Generationengerechtigkeit geht es darum, den Bedürfnissen aller
Generationen gerecht zu werden und die Lebenschancen künftiger Generationen
im Blick zu haben. Hierbei sind auch die veränderten Lebens- und
Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Es gilt, das Miteinander der Generationen zu
unterstützen und zu fördern. Das Engagement aller Generationen ist die Grundlage
für das Gelingen gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Unter dem Leitmotiv „Engagement schlägt Brücken“ unterstützt die
Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement mit einer neuen Dienstform, den
„Freiwilligendiensten aller Generationen“. Seit Januar 2009 sind die
Freiwilligendienste aller Generationen gesetzlich verankert. Mit dem Programm wird
die neue Engagementform in enger Kooperation mit den Ländern, Kommunen
und Verbänden Schritt für Schritt bundesweit etabliert. Vielfältige Einsatzfelder
stehen zur Verfügung: in Kindertagesstätten, Schulen, in den Bereichen
Umweltschutz und Sport, zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, in der Arbeit mit älteren
Menschen, im Bereich Pflegebegleitung, Nachbarschaftshilfe und vielen
weiteren Tätigkeitsbereichen.
Seit 2006 sind bundesweit 500 Mehrgenerationenhäuser zentrale Orte, an denen
das Miteinander der Generationen aktiv gelebt werden kann. Schon heute tragen
die Mehrgenerationenhäuser dazu bei, dass sich Menschen verschiedener
Altersstufen im Alltag auch außerhalb der Familie regelmäßig begegnen, ihre
Kontakte auf- und ausbauen, Erfahrungen und Wissen weitergeben und sich dadurch
nicht zuletzt auch Altersbilder positiv entwickeln. Mehrgenerationenhäuser
leisten so einen Beitrag zu einem positiven Umgang mit dem demografischen
Wandel und senden Impulse in das kommunale Umfeld – etwa für den Aufbau
nachhaltiger Versorgungs- und Infrastrukturen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage
„Demografie-Strategie der Bundesregierung“ Bundestagsdrucksache 16/9959
vom 11. Juli 2008 verwiesen.
9. Hält es die Bundesregierung für richtig, künftige Generationen und ihre
Interessen grundgesetzlich zu schützen und das Ziel
Generationengerechtigkeit als Staatsziel oder in anderer Form im Grundgesetz zu verankern?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dem Ziel der
Generationengerechtigkeit durch das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 GG und
Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 GG Rechnung getragen werden kann. Die sozialstaatliche
Verpflichtung zur Daseinsvorsorge schließt die Aufgabe ein, durch weitsichtige
Entscheidungen in der Gegenwart auch für das Dasein in der Zukunft zu sorgen.
Daraus ergibt sich, dass der Staat, insbesondere der Gesetzgeber, im Sinne
intergenerationeller Gerechtigkeit aufgerufen ist, sein Handeln auch am Wohl
künftiger Generationen auszurichten.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Koalitionsvertrag,
wonach die Nachhaltigkeitsprüfung „durch eine offizielle Generationenbilanz
ergänzt werden soll, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten
heutiger Politik für kommende Generationen transparent macht“?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Klaus Töpfer bereits 2006 die vom
Vorsitzenden des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Auftrag gegebene
Studie zur Generationenbilanz vorgestellt hat, und dass diese weit über die
Analyse staatlicher Einnahmen und Ausgaben hinaus ging?
12. Plant die Bundesregierung wesentliche Felder der Gesellschaft, wie
Mobilität, Energie, Integration, Bildung, Geld und Einkommen, das Naturerbe
und die Stadtentwicklung in die Generationenbilanz einzubeziehen?
Wenn nein, warum nicht?
13. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Klaus Töpfer den weiten Ansatz
einer Generationenbilanz bei der Vorstellung im Rat für Nachhaltige
Entwicklung begrüßt hat?
Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Kern handelt es sich bei der Generationenbilanzierung um ein Instrument zur
langfristigen Projektion der öffentlichen Finanzen. Auf nationaler und
internationaler Ebene fließen hierzu von der Wissenschaft entwickelte Methoden schon
heute in Vorausberechnungen ein, um zentrale Zukunftsprobleme für die
öffentlichen Haushalte zu identifizieren und in entsprechenden
Tragfähigkeitsberichten bekannt zu machen.
In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der
Veröffentlichung von inzwischen zwei „Berichten zur Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen“ in den Jahren 2005 und 2008 die Grundlagen dafür geschaffen, die
Effekte des demografischen Wandels und andere in der weiteren Zukunft sich
vollziehende Entwicklungen in den Blick zu nehmen und sie bei allen
gegenwartsnah zu treffenden politischen Entscheidungen im Auge zu behalten. Die in
diesem Zusammenhang durchgeführten Modellrechnungen und die in den
Berichten genutzten Indikatoren orientierten sich in der Vergangenheit
überwiegend an den von der Europäischen Kommission und dem Wirtschaftspolitischen
Ausschuss der EU für Gemeinschaftszwecke entwickelten Ansätzen.
Darüber hinaus hat das BMF der Diskussion über Nachhaltigkeit in der
Finanzpolitik mit einem Forschungsauftrag zu den Folgen des Klimawandels neue
Impulse gegeben. Die damit betrauten Institute, das Ecologic Institut Berlin
zusammen mit INFRAS, haben ihren Endbericht im vergangenen Jahr vorgelegt. In
einer Kombination von qualitativer und quantitativer Analyse werden dort
Entwicklungen unter anderem in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft,
Gebäude, Energieversorgung, Wasserversorgung, Tourismus, Verkehr,
Versicherungen und dem Gesundheitssektor untersucht. Bei den Arbeiten daran hat sich
allerdings auch gezeigt, wie komplex die Wirkungszusammenhänge sind. Die
sich auf lange Sicht einstellenden Effekte zu erfassen, erwies sich häufig nicht
nur vom Ausmaß sondern auch von der Richtung her als schwierig. Aufgrund
der erheblichen Unsicherheiten, die bereits bei einer auf die öffentlichen
Haushalte beschränkten Betrachtung wie in den Tragfähigkeitsberichten auftreten,
können langfristige Vorausberechnungen zu Nachhaltigkeitsfragen stets nur
Modellcharakter haben.
Derzeit untersucht das BMF, wie die Analyse der Langfristwirkungen heutiger
Politik, die schon jetzt Gegenstand der Tragfähigkeitsberichte ist, im Sinne der
Koalitionsvereinbarung fortentwickelt werden kann. Ein diesbezügliches
Forschungsprojekt ist angelaufen, mit dem Abschluss wird im Februar kommenden
Jahres gerechnet.
Dabei wird jenseits der Analyse von Finanzströmen, die bislang das
Kennzeichen von Generationenbilanzen waren, auch eine Ausweitung der Fragestellung
auf andere im intergenerativen Kontext wichtige Fragen geprüft. In diesem
Zusammenhang ist nach dem Angebot des Finanzwissenschaftlichen
Forschungsinstituts an der Universität zu Köln, das die Bearbeitung übernommen hat, ein
Eingehen auf die in den Fragen 11 und 13 erwähnte Studie vorgesehen.
Mögliche Schlussfolgerungen werden in einen Ressortbericht einfließen, den das
BMF dem Staatssekretärsauschuss für Nachhaltige Entwicklung in der ersten
Hälfte des kommenden Jahres zur Beratung vorlegen wird.
Im Hinblick auf die Bildung nimmt die Bundesregierung bereits jetzt unter
anderem mit dem Programm „Lernen vor Ort“ alle Bildungsphasen von der frühen
Kindheit bis ins Alter in den Blick. Dabei liegt der Fokus nicht auf
Einzelmaßnahmen zur Förderung bestimmter Bildungsphasen, sondern auf einer
strukturellen Verbesserung des Gesamtsystems, die es den Menschen ermöglichen
soll, ihre individuellen Bildungsverläufe erfolgreicher zu gestalten und
unabhängig von Herkunft, Ausgangssituation und sonstigen Rahmenbedingungen
konsistente Bildungsbiografien zu entwickeln.
14. In welchem Verhältnis sollen nach Einschätzung der Bundesregierung die
Einkommen und Vermögen auf die verschiedenen Generationen verteilt
sein, und warum?
15. Entspricht die derzeitige Einkommens- und Vermögensverteilung auf die
Generationen aus Sicht der Bundesregierung dem Prinzip der
Generationengerechtigkeit?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung entspricht es einer generationengerechten
Politik, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle
Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit Angeboten etwa für Betreuung,
Bildung und Weiterbildung strebt die Bundesregierung an, allen die Chance zu
eröffnen, ihre individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen und unabhängig von
staatlicher Fürsorge Einkommen und Vermögen zu erwirtschaften. Gleichwohl
hängt die Wahrnehmung von Chancen nicht zuletzt vom Einzelnen ab.
Grundlage der Einkommensentwicklung sind zunächst die Markteinkommen,
die im Wirtschaftsprozess erzielt werden und die wesentlich durch
Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit beeinflusst sind. Diese
wiederum sind vor allem durch Qualifikation und tarifliche Lohnfindungsprozesse
bestimmt.
Die Vermögensentwicklung wiederum hängt wesentlich von den erzielten
Einkommen ab. Qualifikation und berufliche Stellung sind auch hier wichtige
Einflussfaktoren für die Möglichkeit des Vermögensaufbaus. Zudem ist die
Vermögensbildung ein langfristiger Prozess, der sich in der Regel über den
gesamten Erwerbsverlauf erstreckt. Ältere hatten naturgemäß mehr Lebenszeit
zum Aufbau von Vermögen und haben daher im Durchschnitt auch höhere
Vermögen erspart als Jüngere. Auch innerhalb der Gruppe der Älteren gibt es
aber deutliche Unterschiede.
Die Festlegung eines Verteilungsverhältnisses zwischen den Generationen ist
daher weder für die Einkommen noch für die Vermögen privater Personen
sachgerecht.
II. Generationengerechtigkeit in konkreten Beschlüsse der Bundesregierung
16. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten für die „Rente
mit 67“ gerecht auf alle Generationen verteilt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Anhebung der Altersgrenzen ist aufbauend auf frühere Reformmaßnahmen
ein Instrument zur Sicherstellung der nachhaltigen und generationengerechten
Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelungen zur
stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre führen bis zum Jahr
2030 zu einer Beitragsentlastung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten und zu
einem um 0,6 Prozentpunkte höheren Sicherungsniveau. Diese
Beitragssatzentlastung trägt in spürbarem Maße dazu bei, dass künftige Generationen nicht
überfordert werden. Durch die positiven Auswirkungen auf das
Sicherungsniveau trägt sie zugleich zur langfristigen Stabilität der Leistungsseite bei.
Damit ist diese Maßnahme ein Element für die generationengerechte
Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung.
17. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten der „Rente mit 67“
gerecht auf Männer und Frauen, die eine höhere Lebenserwartung und
oftmals geringere Rentenansprüche haben, verteilt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Das Rentenrecht unterliegt dem Gebot der Gleichstellung von Frauen und
Männern des Grundgesetzes und bindet Leistungsansprüche nicht an das Geschlecht
oder den Familienstand. Die Rentenart „Altersrente für Frauen“ wurde deshalb
auch abgeschafft und besteht derzeit nur noch als auslaufendes Recht. In der
gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Regelungen, nach denen die
statistische Lebenserwartung einzelner Personengruppen Einfluss auf die
Bemessung der Rentenleistungen hat. Eine unterschiedliche Lebenserwartung
zwischen Frauen und Männern wird allgemein nicht angezweifelt, jedoch hat
dies weder Einfluss auf das jeweilige gesetzliche Renteneintrittsalter noch auf
die Berechnung der Rentenhöhe.
Die Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes sind
gleichstellungspolitisch ausgewogen.
Der besonderen Situation von Frauen wird vor allem dadurch entsprochen, dass
für den Anspruch auf eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente für besonders
langjährige Versicherte neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und
selbstständiger Tätigkeit auch Zeiten der Pflege und der Kindererziehung bis zum 10.
Lebensjahr des Kindes gelten. Damit wird der für die Zukunft der gesetzlichen
Rentenversicherung unerlässliche generative Beitrag der Versicherten
ausdrücklich honoriert und einer Benachteiligung von Erziehenden bzw. Pflegepersonen
gegenüber Erwerbstätigen entgegengewirkt.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Frauen, welche in den
älteren Jahrgängen einen besonders hohen Anteil haben, im demografischen
Wandel ein, und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Angesichts des demografischen Wandels ist es Ziel der Bundesregierung, das
Potenzial an Erwerbspersonen stärker als bisher auszuschöpfen und dabei
insbesondere auch die Erwerbstätigenquote der Frauen weiter anzuheben. Frauen sind
heute besser ausgebildet und beruflich qualifizierter als jemals zuvor. Es wäre
nicht nur vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für eine
Volkswirtschaft fahrlässig, dieses Potenzial nicht so gut wie möglich zu nutzen.
Schon in den letzten Jahren hat die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen
den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland
stabilisiert. Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten Jahren
kontinuierlich angestiegen. Nach Berechnungen von Eurostat lag im Jahresdurchschnitt
2009 die Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland bei 66,2 Prozent und
damit deutlich über dem EU-Durchschnitt (58,6 Prozent). Deutschland hat
damit das Lissabon-Ziel bereits überschritten, bis 2010 die
Frauenerwerbstätigenquote auf mindestens 60 Prozent anzuheben. Jedoch ist die Quote der „aktiv
erwerbstätigen“ Frauen seit dem Jahr 2000 nahezu konstant geblieben.
Dies liegt im Wesentlichen an Erwerbsunterbrechungen bei Frauen, die in den
meisten Fällen mit Familiengründungen einhergehen. Erst mit steigendem
Lebensalter der Kinder steigt erwartungsgemäß die aktive Erwerbsbeteiligung
der Frauen wieder. Zudem nahm bei Frauen insbesondere die
Teilzeitbeschäftigung in den vergangenen Jahren zu – eine Entwicklung, die durchaus
ambivalent ist: Erwerbstätigkeit in Teilzeit oder gar als geringfügige Beschäftigung
bietet oft eine Chance für den flexiblen Einstieg oder Wiedereinstieg in den
Beruf und schafft Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und
Privatleben. Gleichzeitig können jedoch die eigenständige soziale Sicherung
sowie die Verdienst- und Aufstiegschancen dieser Frauen geschmälert werden.
Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für Frauen und Männer durch den Ausbau und die Verbesserung der
Kinderbetreuung. Sie fördert außerdem die partnerschaftliche Teilung der Aufgaben in
der Familie durch das Elterngeld und die Partnermonate. Zudem unterstützt die
Bundesregierung gezielt Frauen beim Wiedereinstieg und fördert Initiativen der
Sozialpartner zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft
und zur Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Ihr Ziel ist es, eine
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben zu schaffen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Renten und
Pensionsansprüchen (in Bund, Ländern und Kommunen) vor dem Hintergrund
der Generationengerechtigkeit?
Der Vierte Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 21. April 2009 kommt
in seinen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2050 zu dem Ergebnis, dass die
Ausgaben für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes
(einschließlich ehemalige Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost)
langfristig einen insgesamt immer geringer werdenden Teil des
Bruttoinlandsproduktes in Anspruch nehmen werden.
Eine vergleichbare Entwicklung zeigen die Modellrechnungen zur Versorgungs-
Steuer-Quote, bei der die künftigen Versorgungsausgaben ins Verhältnis zu den
künftigen Steuereinnahmen des Bundes gesetzt werden. Im Ergebnis steigen
also die Versorgungsausgaben zwar nominal an, die relative Belastung künftiger
Generationen wird aber geringer.
Unabhängig hiervon sind bei Bund und Ländern bereits ab dem Jahr 1999
kapitalgedeckte Versorgungsrücklagen aufgebaut worden. Die Versorgungsrücklage
des Bundes ist ab 2018 zweckgebunden über einen Zeitraum von 15 Jahren zur
schrittweisen Entlastung der öffentlichen Haushalte von
Versorgungsaufwendungen einzusetzen.
Einen wichtigen Beitrag zur langfristigen, nachhaltigen und
generationengerechten Finanzierung der Beamten- und Soldatenversorgung leistet auch der
2007 errichtete Versorgungsfonds des Bundes, mit dem diese schrittweise auf
eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt wird. Zuweisungen an den
Versorgungsfonds erfolgen für alle seit dem 1. Januar 2007 beim Bund neu
eingestellten Beamten, Richter und Berufssoldaten. Die Versorgungsausgaben für
den in den Versorgungsfonds einbezogenen Personenkreis sollen ab 2020
vollständig aus diesem Sondervermögen getragen werden.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Versorgungsrecht der Beamtinnen und
Beamten der Länder und Kommunen liegt seit dem 1. September 2006 bei den
Ländern. Von einer Bewertung der in dortiger Zuständigkeit getroffenen
Maßnahmen wird abgesehen.
Zu dem auf die gesetzliche Rente bezogenen Teil der Frage wird auf die Antwort
zu Frage 16 verwiesen.
20. Hält die Bundesregierung die Verlängerung der Laufzeiten von
Atomkraftwerken und damit die immense Vergrößerung des Atommüll-Aufkommens
für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und
noch ungeborenen Generationen?
Durch die Verlängerungen der Laufzeiten der Kernkraftwerke im Mittel um
zwölf Jahre wird der Anfall radioaktiver Abfälle nicht unverantwortbar
vergrößert. Durch die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung
fallen etwa 10 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung sowie etwa 4 400 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten
Brennelementen zusätzlich an. Der Gesamtanfall vergrößert sich von etwa
270 000 auf 280 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung bzw. von rund 17 100 Tonnen auf rund 21 500 Tonnen
Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen.
21. Hält die Bundesregierung das seit der Föderalismusreform I im
Grundgesetz geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im
Bildungsbereich für generationengerecht und verantwortbar gegenüber
nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es richtig war, mit der 2006 erfolgten
Reform zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
(Föderalismusreform I) die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Im
Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung gibt es seit der
Föderalismusreform zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Artikel 91b
GG eine klare verfassungsrechtliche Grundlage, die in diesem für künftige
Generationen überaus wichtigen Politikfeld eine gute Form vertrauensvollen
Zusammenwirkens zwischen Bund und Ländern ermöglicht; dies belegen zum
Beispiel der Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative oder der Pakt für
Forschung und Innovation.
Zu der in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Kritik, die auch darauf
abzielt, dass Artikel 104b GG nur in engen begrenzten Fällen Finanzhilfen des
Bundes an Länder und Gemeinden als Ausnahme vom sogenannten
Kooperationsverbot zulässt, vertritt sie folgende Auffassung:
Mit der Föderalismusreform I wurde Artikel 104b in das Grundgesetz eingefügt.
Anders als seine Vorgängernorm in Artikel 104a Absatz 4 a. F. GG beschränkt
diese Norm Finanzierungshilfen des Bundes für besonders bedeutsame
Investitionen der Länder und der Gemeinden auf Gegenstände, für die dem Bund eine
Gesetzgebungskompetenz zusteht. Nur dort, wo der Bund im Bildungsbereich
Kompetenzen hat, blieben unter den Voraussetzungen des Artikels 104b GG
Finanzhilfen weiterhin zulässig. Abweichend davon kann der Bund seit der
Änderung des Artikels 104b GG, die im Zuge der im Sommer 2009 in Kraft
getretenen Reform zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
(Föderalismusreform II) erfolgte, in Fällen von Naturkatastrophen oder
außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und
die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen gewähren.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es auch innerhalb der
bestehenden föderalen Kompetenzordnung Wege gibt, die Qualität der Bildung
zu verbessern.
22. Hält die Bundesregierung die Maßnahme, Mittel zur Gebäudesanierung,
Förderung der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung zu
kürzen bzw. mit Sperrvermerken zu versehen für generationengerecht und
verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen
Generationen?
Die Bundesregierung misst dem Klimaschutz eine hohe Priorität zu. Sie hat am
28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen. Es sieht unter anderem die
Errichtung eines Sondervermögens ,,Energie- und Klimafonds“ vor. Das
Sondervermögen soll zusätzliche Programmmaßnahmen unter anderem in den
Bereichen der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie zusätzliche
Leistungen Deutschlands auf dem Gebiet des internationalen Klima- und
Umweltschutzes finanzieren. Ziel ist, über die Programme eine umweltschonende,
zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und den internationalen
Klimaschutz zu fördern.
23. Welche Rolle spielt die Generationengerechtigkeit bei der Ausgestaltung
des Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt?
Welche konkreten Maßnahmen sind zur Erreichung der Zielsetzung
Generationengerechtigkeit in diesem Bereich geplant?
Für das geplante Bundesprogramm Biologische Vielfalt sind 15 Mio. Euro im
Jahr in den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2011 eingestellt. Es sind
insbesondere folgende Förderbereiche geplant: Arten in besonderer
Verantwortung, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland und Sichern von
Ökosystemdienstleistungen. Inwieweit bei der Umsetzung des Programms
Fragen der Generationengerechtigkeit eine Rolle spielen werden, wird in den
künftigen Abstimmungen zur Ausgestaltung des Programms geklärt werden.
24. Hält die Bundesregierung das Verhältnis von Schulden und Zinslasten zu
Investitionen im Haushaltsentwurf 2011 für generationengerecht und
verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?
Aus Sicht der Bundesregierung darf die Generationengerechtigkeit in Bezug auf
die Finanzpolitik nicht nur am Haushaltsentwurf des Folgejahres festgemacht
werden. Vielmehr ist es das Ziel der Bundesregierung, die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen langfristig sicherzustellen. Zudem werden mit dem Ziel
der nachhaltigen Ausrichtung des Bundeshaushalts zukunftsorientierte
Politikschwerpunkte – wie die Ausgaben für Bildung und Forschung, neben den
klassischen Investitionen – gestärkt. Nur eine dauerhaft stabilitäts- und
wachstumsorientierte Politik schafft die Voraussetzungen für Wohlstand,
Generationengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt.
Dazu leistet die neue grundgesetzlich verankerte Schuldenregel einen
entscheidenden Beitrag, weil sie im Gegensatz zu ihrer Vorgängerregelung sicher stellt,
dass die Neuverschuldung dauerhaft reduziert wird und der Schuldenstand im
Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungskraft unserer Volkswirtschaft Schritt
für Schritt zurückgehen wird. Somit wird die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen sichergestellt und die Chancen nachfolgender
Generationen bleiben gewahrt. Die neue Schuldenregel folgt der fundamentalen Einsicht,
dass weder Ausgabensteigerungen noch Steuersenkungen dauerhaft über
Kreditaufnahme finanziert werden dürfen. Bund und Länder müssen deshalb ihre
Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Mit dem
Anfang Juni beschlossenen Zukunftspaket hat die Bundesregierung einen
entscheidenden Beitrag auf den Weg gebracht, um zu gewährleisten, dass die
Schuldenregel in den nächsten Jahren eingehalten werden kann.
25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in dieser
Legislaturperiode beschlossenen Steuersenkungen angesichts der bestehenden
Schulden einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit darstellen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die beschlossenen Entlastungen
zur Generationengerechtigkeit beigetragen haben. Sowohl die Entlastungen für
Familien und private Haushalte als auch die Entlastungen für Unternehmen
hatten einen maßgeblichen Anteil daran, die negativen Auswirkungen der schweren
Wirtschafts- und Finanzkrise abzumildern und die Rahmenbedingungen für
zukünftiges Wirtschaftswachstum zu verbessern. Somit sind die ergriffenen
Maßnahmen voll und ganz im Sinne einer stabilitäts- und wachstumsorientierten
Politik, die sicherstellt, dass die Generationengerechtigkeit auch langfristig
gewahrt bleibt.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen nachfolgender
Generationen auf Investitionen und Gestaltung angesichts der dramatischen und in
dieser Höhe nie dagewesenen Staatsverschuldung?
Auf die Ausführungen zu Frage 24 wird verwiesen.
27. Hält die Bundesregierung es für zukunftsweisend und generationengerecht,
den Investitionsbegriff so zu modernisieren, dass die Nettoausgaben für
Bildung, Wissenschaft und Forschung den Nettoinvestitionen in traditionellen
Bereichen haushaltsrechtlich gleichgestellt werden, damit Anreize für
vermehrte Ausgaben in diesem Bereich entstehen?
a) Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
b) Falls nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung stellt sich die Frage nach einer Modernisierung
des Investitionsbegriffs aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht. Die haushalterische
Definition des Investitionsbegriffs war in erster Linie für die früher verwendete
„Goldene Regel“ des Artikels 115 GG (alte Fassung) von Bedeutung, weil die
Höhe der im Haushalt veranschlagten Investitionen die (Regel-)Obergrenze der
Neuverschuldung bildete. Ab dem Haushaltsjahr 2011 wird jedoch die neue
grundgesetzliche Schuldenbremse auf den Bundeshaushalt angewendet. Dabei
werden zukünftig bei der Bestimmung der erlaubten Neuverschuldung nicht
mehr die geplanten Investitionen als Vergleichsmaßstab herangezogen. Die
maximal zulässige Neuverschuldung wird ab dem Jahr 2011 anhand der erlaubten
Strukturkomponente – unter Berücksichtigung des Saldos finanzieller
Transaktionen und der Konjunkturkomponente – ermittelt.
Die herausgehobene Stellung von Bildung, Wissenschaft und Forschung als
staatliche Aufgabe wird unter anderem dadurch sichtbar, dass das 12-
Milliarden-Euro-Programm für Bildung und Forschung trotz der
Konsolidierungszwänge ohne Abstriche in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen
wurde.
III. Generationengerechtigkeit aus der Perspektive von Jugendlichen
28. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wissensstand Jugendlicher und die
zu erwartenden Verhaltenskonsequenzen bezüglich der Folgen des
demografischen Wandels auf den Staat und ihr eigenes Leben?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?
Wie die Shell-Jugendstudie 2010 zeigt, betrachten junge Menschen den
demografischen Wandel durchaus als eine sie betreffende Frage, die eigene
Handlungskonsequenzen erfordert. Die Grundhaltung der Jugendlichen gegenüber
dem demografischen Wandel erscheint aber weder pessimistisch noch
zögerlich-beobachtend, sondern betont eigene Verantwortung und realisiert, dass man
selbst auch und gerade im Bereich der finanziellen Vorsorge etwas tun muss.
Aus Sicht der Bundesregierung kommt darin eine realitätsbezogene und
verantwortungsbewusste Haltung zum Ausdruck.
29. Hält die Bundesregierung das geltende Wahlrecht für generationengerecht
und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen
Generationen, oder befürwortet sie eine Absenkung der aktiven Wahlaltergrenze
(z. B. auf 16 oder 14 Jahre)?
Die Bundesregierung befürwortet keine Absenkung der Altersgrenze zur
Ausübung des aktiven Wahlrechts. Zur Begründung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 155 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP „Achtung
der Grundrechte“ vom 7. Oktober 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/10469
Bezug genommen. Die dort genannten Gründe gegen eine Absenkung der
Altersgrenze treffen weiterhin zu.
30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die
Versorgungssicherheit mit jugendlicher Infrastruktur (Jugendzentren, Freizeitangeboten u. a.)
und bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor den Hintergrund des
demografischen Wandels in den Kommunen sicherzustellen?
Die Sicherung der Infrastruktur für Jugendliche, wie Jugendzentren und
Freizeitangebote, fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Im Rahmen
seiner Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung hat der örtliche
öffentliche Träger der Jugendhilfe unter Berücksichtigung demografischer
Veränderungen ein dem Bedarf entsprechendes Angebot sicherzustellen (§§ 79, 80
SGB VIII).
IV. Generationengerechtigkeit aus der Perspektive von Alt und Jung
31. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der demografischen
Alterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft das Potential für
Verteilungskonflikte zwischen der jüngeren und der älteren Generation?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
Verteilungskonflikte zwischen den Generationen präventiv zu begegnen?
Die Bundesregierung stuft das Potenzial für Verteilungskonflikte zwischen der
jüngeren und der älteren Generation als gering ein.
Forschungsbefunde zu den Einstellungen der Menschen zum Verhältnis
zwischen Jung und Alt zeigen, dass im Bewusstsein der Generationen kaum ein
Verteilungskonflikt und keine überzogene Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
der jüngeren oder älteren Generation besteht. So widersprechen nach Befunden
des Deutschen Alterssurveys (DEAS) aus dem Jahr 2008 sowohl 93 Prozent der
40- bis 49-Jährigen als auch 93 Prozent der 60- bis 85-Jährigen der Aussage, der
Staat gebe den älteren Menschen mehr, als ihnen zustehe. Zugleich lehnen
68 Prozent der jüngeren Altersgruppe und 62 Prozent der Älteren den Vorschlag
ab, dass ältere Menschen ihre Arbeitsplätze für Jüngere freimachen sollten.
Zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Verteilungskonflikte dienen
insbesondere Maßnahmen, die einen längeren Verbleib älterer Arbeitskräfte im
Erwerbsleben fördern, die Förderung des freiwilligen Engagements älterer
Menschen und Maßnahmen, die die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit Jüngerer mit
der Sorge für Kinder und ältere, hilfsbedürftige Familienmitglieder verbessern.
32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts des
prognostizierten Fachkräftemangels?
Die Bundesregierung hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen und damit
wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um frühzeitig einem möglichen
Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Seit 2004 besteht der erfolgreiche Pakt für
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, der jedem ausbildungswilligen und
ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz garantiert. Derzeit wird
der neue Pakt verhandelt, bei dem sich der Fokus auf Jugendliche richtet, die es
bisher nicht in Ausbildung geschafft haben, z. B. Altbewerber, Jugendliche mit
Migrationshintergrund sowie benachteiligte Jugendliche. Der Pakt soll in Kürze
unterzeichnet werden. Des Weiteren wird die Arbeitsgruppe „Fachkräfte der
Zukunft“, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung,
Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften, ihre bestehenden
Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitskräftebasis in den fünf Sicherungspfaden
Bildung, Qualifizierung, Aktivierung, Integration und Vereinbarkeit bündeln
und gegebenenfalls weitere Handlungsbedarfe identifizieren.
Zur Sicherung der Arbeitskräftebasis in Deutschland wurde zudem die
Arbeitskräfteallianz, bestehend aus arbeitsmarktnahen, regionalen Akteuren, unter der
Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gebildet.
Diese wird Initiativen und Projekte in den Regionen vernetzen und so die
Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen zur Arbeitskräftesicherung vor Ort
unterstützen. Zur Unterstützung der Arbeitskräfteallianz wird ein
Arbeitskräftemonitoring entwickelt, mit dem Aussagen zum aktuellen und zukünftigen
Arbeitskräftebedarf nach Qualifikationen, Berufen, Branchen und Regionen
getroffen werden können.
Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
FDP hat die Bundesregierung am 9. Dezember 2009 mit den Eckpunkten
„Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen
beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“ ihren politischen Willen
erklärt, die Verfahren zur Anerkennung beruflicher Auslandsqualifikationen im
Zuständigkeitsbereich des Bundes auszuweiten sowie einheitlicher,
transparenter und schneller zu gestalten, um so zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Zurzeit wird ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet.
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Fachkräftemangels ein
a) auf die Ausbildungschancen Jugendlicher,
b) auf die Berufsperspektiven junger Berufsanfängerinnen und -anfänger,
Ganz allgemein ist davon auszugehen, dass sich für Jugendliche und
qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Ausbildungs- bzw.
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen grundsätzlich weiter verbessern.
c) auf die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer,
d) auf die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer,
Die Bundesregierung hat sich die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer
auch vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels zum Ziel
gesetzt. Die Potenziale Älterer, insbesondere langjährige Berufserfahrung und
Fachwissen müssen möglichst lange erhalten werden und dürfen nicht ungenutzt
bleiben. Hier hat sich in den vergangenen Jahren viel zum Guten verändert.
Immer mehr Personalverantwortliche in den Unternehmen in Deutschland
haben sich von alten Vorurteilen verabschiedet und erkennen den Wert hoch
motivierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dessen ungeachtet müssen die Anstrengungen zum Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer weiter
verstärkt werden.
Aus diesem Grund fördert der Bund mit der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“
(INQA) unter anderem die Schaffung gesundheits- und leistungsfördernder
Arbeitsbedingungen. Außerdem werden Unternehmen bei der Umsetzung einer
nachhaltigen Personalpolitik unterstützt sowie für eine lebenslange
Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm
„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“
langzeitarbeitslose Personen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren bei ihrer Rückkehr auf den
ersten Arbeitsmarkt.
Alleine von Anfang 2010 bis September 2010 konnten über 43 000
langzeitarbeitslose Ältere wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
gebracht werden. Das erfolgreiche Bundesprogramm wird ab Januar 2011 um eine
dritte Programmphase verlängert und regional weiter ausgedehnt, sodass
zukünftig bundesweit möglichst viele langzeitarbeitslose Ältere von den
Angeboten des Programms profitieren können.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage
bezüglich der „Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale
Lage und die Rente ab 67“ verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/2271 vom
23. Juni 2010).
e) auf die Produktivität und die wirtschaftliche Lage in Deutschland?
Ein Fachkräftemangel wirkt für sich genommen unmittelbar dämpfend auf die
Produktivität und wirtschaftliche Lage in Deutschland. Eine
Produktivitätssteigerung kann durch Bildung und Qualifizierung der Beschäftigten und
Innovationen in Produktionsprozessen erreicht werden.
33. Wird die Bundesregierung das Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser fortsetzen?
a) Falls nein, wie wird die Bundesregierung die bisherig geschaffenen
Strukturen der Mehrgenerationenhäuser nachhaltig und über den
Förderzeitraum hinaus festigen?
b) Falls ja, welche validen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
bisherige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser, und wie bewertet sie
diese?
c) Falls ja, welche attraktiven Angebote, Dienstleistungen und
Hilfestellungen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung
Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren künftig
bereitstellen?
d) Falls ja, wie wird die Bundesregierung zukünftig gewährleisten, dass
durch die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser wirklich ein Austausch
zwischen den Generationen erfolgt, und nicht nur die Bereitstellung
generationenspezifischer Angebote fokussiert wird?
Für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser ist ein fünfjähriger
Förderzeitraum vorgesehen. Aufgrund der gestaffelten Aufnahme von Einrichtungen
ins Programm endet der Förderzeitraum für die ersten Häuser im Herbst 2011,
weitere Häuser folgen zum Jahresende 2011. Für etwa die Hälfte der insgesamt
500 Mehrgenerationenhäuser endet die Förderung zum 31. Dezember 2012. Aus
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
haushaltsrechtlichen Gründen ist eine Dauerförderung durch den Bund nicht
möglich, da für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz
des Bundes besteht. Perspektivisch können lediglich neue Ideen modellhaft
erprobt und neue Entwicklungen angestoßen werden.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten, die vielversprechende
generationenübergreifende Arbeit der Mehrgenerationenhäuser zu stärken und
erfolgreich in die Zukunft zu tragen – entsprechend den Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag. Dazu gehört auch ein mögliches Folgeprojekt mit neuen
Schwerpunkten, z. B. in den Bereichen „Freiwilliges Engagement“ und
familienunterstützende Hilfen und einer starken Rolle der Kommunen.
Die von Anfang an etablierte Begleit- und Wirkungsforschung hat ermittelt, dass
die Mehrgenerationenhäuser vielerorts Knotenpunktfunktion übernehmen und
freiwillige Engagierte aller Generationen in ihre Arbeit einbeziehen. 65 Prozent
aller Häuser bringen inzwischen alle Generationen miteinander in Kontakt.
Begünstigt wird dies durch die „Offenen Treffs“, die eine ungezwungene
Begegnung der Generationen ermöglichen. 99 Prozent der Häuser verfügen über einen
solchen Treff. Mehrgenerationenhäuser integrieren freiwilliges Engagement auf
gleicher „Augenhöhe“ systematisch in die tägliche Arbeit. Über 16 000
Freiwillige, vor allem Erwachsene im Alter von 30 und 50 Jahren sind besonders
motiviert und engagiert und unterstützen tatkräftig die Arbeit. Die Häuser
verstehen sich auch als Dienstleistungsdrehscheibe mit fast 2 000 Dienstleistungen
für die über 45 000 täglichen Besucherinnen und Besucher.
Damit sind die Mehrgenerationenhäuser zu Orten geworden, an denen
passgenau Antworten gegeben und individuelle Lösungen für die kleinen und großen
Alltagsherausforderungen gefunden werden. Eine Broschüre mit Ergebnissen
der Wirkungsforschung wird bis Ende des Jahres erscheinen.
Die Mehrgenerationenhäuser bieten das, was vor Ort gebraucht wird. Sie
zeichnen sich durch flexible und häufig regional gewachsene Strukturen aus, die
konzeptionell einem generationenübergreifenden Anspruch folgen. Mit den
bedarfsgerechten Angeboten steht der Austausch zwischen den Generationen im
Mittelpunkt, wobei die Häuser klare Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen. Unter
den zehn häufigsten Angeboten finden sich der offene Tagestreff, der
regelmäßige Mittagstisch, flexible Kinderbetreuung, Eltern-Kind-Turnen und
Seniorensportgruppen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote für Demenzkranke
und pflegende Familienangehörige, Lesepatenschaften, Erziehungs- und
Verbraucherberatung, EDV-Kurs Jung und Alt, Hol- und Bringdienste. Diese
Angebotspalette werden die Häuser auch zukünftig anbieten, sich weiterentwickeln
und – begleitet durch Serviceagentur und Wirkungsforschung – Kompetenzen
aufbauen und verstärken.
34. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung des intergenerativen Dialogs
plant die Bundesregierung?
Der Freiwilligendienst aller Generationen ist eine Form, in der durch das
generationenübergreifende Engagement auch der intergenerative Dialog stattfindet.
Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 33 verwiesen.
35. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung
der Begegnung von Jung und Alt im bürgerschaftlichen Engagement?
Auf die Ausführungen zu den Fragen 8 und 33 wird verwiesen.]