Die Bundesregierung und ihre Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit mit Namibia
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Zwischen 1904 und 1908 töteten deutsche Truppen unter Lothar von Trotha (1848 bis 1920) Zehntausende Herero und Nama. Ende Mai 2021 hatten sich Deutschland und Namibia im Grundsatz auf eine „Gemeinsame Erklärung“ verständigt. Darin werden die Ereignisse „aus heutiger Perspektive“ als Völkermord bezeichnet. In den kommenden 30 Jahren sollen rund 1,1 Mrd. Euro in Wiederaufbau- und Entwicklungsprojekte in Namibia fließen.
Da es sich bei der ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung handelt, bedarf es keiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Auch eine Zustimmung der namibischen Nationalversammlung sei nicht notwendig (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Dort und in Teilen der namibischen Gesellschaft haben die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen Erklärung“ und ihr Ergebnis zu erheblichen Kontroversen geführt, die bis heute anhalten (www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aussoe-hnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht).
Bislang fehlt die Zustimmung des namibischen Parlaments. Gegner des Abkommens reichten im Januar 2023 eine Klage beim obersten Gerichtshof von Namibia ein. Ziel ist es, die Gemeinsame Erklärung außer Kraft zu setzen, weil sie „ohne Beteiligung der von den tragischen Geschehnissen von 1904 bis 1908 Betroffenen oder allgemein der namibischen Öffentlichkeit“ verfasst worden sei. Eine Entscheidung steht noch aus (KNA vom 22. März 2023).
Die Kritik jener Herero und Nama, die Vorbehalte gegenüber dem Abkommen haben, wird auch seitens sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in einem Brief an die Regierungen Namibias und Deutschland geteilt. Sie kritisieren, dass die „Gemeinsame Erklärung“ keine wirksamen Wiedergutmachungsmaßnahmen enthalte. Es handele sich um „Wiederaufbau- und Entwicklungshilfeprogramme“, die dem „Ausmaß des Schadens, der den Opfern zugefügt wurde, nicht gerecht“ würden.
Bezogen auf die Antwortfrist von 60 Tagen, hatte die Bundesregierung am 12. April 2023 um eine Fristverlängerung bis 8. Mai 2023 gebeten (KNA vom 12. Mai 2023). In der Bundespressekonferenz der Bundesregierung vom 8. Mai 2023 erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Christofer Burger, dass die Bundesregierung fristgerecht geantwortet haben wird (http://www.youtub-e.com/watch?v=uT25RhS2uNM, ab Minute 51:10). Dagegen hieß es am 10. Mai 2023, dass die Bundesregierung beabsichtige, „noch in dieser Woche ihre Antwort auf die Gemeinsame Mitteilung der sieben Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter zu übermitteln“ (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 20/102).
Laut Bundesregierung verbieten sich zwischenstaatliche Abmachungen mit Einzelpersonen oder mit einzelnen Gruppen innerhalb Namibia, vor dem Hintergrund, dass Namibia seit Erlangung der Unabhängigkeit über eine demokratisch legitimierte Regierung verfügt, die den in allgemeinen und freien Wahlen bestimmte Volksvertreterinnen und Volksvertretern gegenüber verantwortlich ist und das gesamte Staatsvolk völkerrechtlich repräsentiert (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6085). Gemäß einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages besteht dagegen die Möglichkeit, in Abstimmung mit der namibischen Regierung auch unabhängig von Wiedergutmachungen für die strukturellen Folgen der deutschen Kolonialherrschaft mit Vertretern der Herero und Nama über Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der Opfer zu verhandeln (WD 2 – 3000 – 067/21, S. 7). Doch von dieser völkerrechtlichen Möglichkeit will die Bundesregierung nicht Gebrauch machen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 20/102).
Stattdessen hält die Bundesregierung daran fest, dass die Gemeinsame Erklärung als Grundlage geeignet sei, die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu fördern und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen, sich also positiv auf die betroffenen Gemeinschaften auswirken wird (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/4601) und dass noch offene Fragen im Wege von Nachverhandlungen zu klären sind (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6085).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Mit Schreiben welchen Datums hat die Bundesregierung auf das Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen geantwortet, dessen Beantwortungsfrist sie auf den 8. Mai 2023 gebeten hatte, zu verlängern?
Auf welche Kritikpunkte im Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen (spcommreports.ohchr.or-g/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=27875) hat die Bundesregierung mit welcher Argumentation reagiert?
Welche Auskunft hat die Bundesregierung auf die Bitte der Sonderberichterstatter gegeben, über die Maßnahmen zu berichten, die gegebenenfalls (nicht) ergriffen wurden bzw. werden, um den Opfern der Ovaherero und Nama Zugang zu Rechtsmitteln für die erlittenen Verletzungen, einschließlich weiblicher Opfer sexueller Gewalt und ihrer Nachkommen, ermöglichen (spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommu-nicationFile?gId=27875, S. 11, Punkt 3)?
Hat die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrer Antwort auf das Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen in Bezug auf die am 15. Mai 2021 in Berlin paraphierte Gemeinsame Erklärung auf die in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Festlegung zum „Versöhnungsabkommen“ politische Vision der drei Koalitionsparteien der derzeitigen Bundesregierung verwiesen, obwohl eine „Erläuterung oder Präzisierung der Koalitionsvereinbarung vom 7. Dezember 2021 […] nur von Vertreterinnen und Vertretern der Parteien erbeten werden [kann], die den Koalitionsvertrag geschlossen haben (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6085) und laut Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung kein „Versöhnungsabkommen ist (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 20/59)?
Ist die paraphierte, aber noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit dem Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ eine Maßnahme zur Umsetzung einer wichtigen Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, in dem ein „Versöhnungsabkommen“ mit Namibia als „Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung“ festgehalten ist (www.bundesregi-erung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 126)?
Welche Auskunft hat die Bundesregierung auf die Bitte der Sonderberichterstatter gegeben, über die Maßnahmen zu berichten, die gegebenenfalls bezüglich einer wirksamen Entschädigung der Opfer der Ovaherero und Nama, einschließlich der Rückgabe von beschlagnahmtem Land, Entschädigung, psychosozialer und physischer Rehabilitation und Genugtuung (nicht) ergriffen wurden bzw. werden (spcommreports.ohchr.org/TMResul-tsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=27875, S. 11, Punkt 4)?
Hat die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrer Antwort auf das Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen auf Projekte hingewiesen, in denen die Herero und Nama bis heute benachteiligt sind, und wenn ja, betraf das auch die Landfrage?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Benachteiligung der Herero und Nama in der Landfrage und deren Ursachen, sofern sie in ihrer Antwort auf das Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen auf die Landfrage in Bezug auf Projekte eingegangen ist, in denen die Herero und Nama bis heute benachteiligt sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass die Konkurrenz um die ohnehin knappen Ressourcen in Namibia dadurch verschärft wird, dass der Landbesitz äußerst ungleich verteilt ist, weil sich ein Großteil des kommerziellen Farmlandes noch immer im Besitz weißer Großfarmer befindet (www.bmz.de/de/laender/namibia/kernthema-schutz-unserer-natuerlichenlebensgrundlagen-11780), und worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für diese Landverteilung?
Umfasst die gegebenenfalls in der Antwort der Bundesregierung auf das Schreiben der sieben „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstatter) der Vereinten Nationen avisierten Projekte bezüglich der Landreform, insbesondere Landerwerb im Rahmen der namibischen Verfassung, auch die Möglichkeit, dass die namibischen Regierung Gebrauch macht von Artikel 16 Absatz 2 der Verfassung der Republik Namibia, wonach der Staat oder eine gesetzlich befugte Stelle im öffentlichen Interesse Eigentum gegen Zahlung einer angemessenen bzw. gerechten („just“) Entschädigung und gemäß den durch ein Gesetz des Parlaments festzulegenden Anforderungen und Verfahren enteignen kann (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/4601)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die im Oktober 2022 auf Einladung des namibischen Vizepräsidenten im Chiefs Forum zustande gekommene Versammlung mit über 250 Chiefs der Nama, Herero, Damara und San (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 20/102) von der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und Nama Traditional Leaders Association (NTLA) boykottiert wurde (www.n-amibiansun.com/cultural/ota-ntla-boycott-chiefs-forum-meeting2022-10-27), und wenn ja, bleibt die Bundesregierung trotz des Boykotts durch die beiden wichtigsten gesetzlich anerkannten Opferverbände OTA und NTLA bei ihrer Auffassung, dass die Teilhabe aller betroffenen Bevölkerungsgruppen am Verhandlungsprozess in „umfassender Weise“ erfolge (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 20/102)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das von der namibischen Regierung geschaffene Chief’s Forum als legitime Interessenvertretung der Herero und Nama anzusehen ist, vor dem Hintergrund, dass die überwältigende Mehrheit der Herero-Führer und überhaupt alle Nama-Führer die Teilnahme an diesem Forum verweigert haben, da dieses nur beratende Funktionen hat und nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt ist (taz.de/Genozid-an-Herero-und-Nama/!5894473/), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es nach dem Gesetzblatt des Namibian Traditional Authorities Act nur etwa 52 registrierte traditionelle Autoritäten in Namibia gibt, und wenn ja, inwieweit ist dies mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar, dass an der Versammlung im Oktober 2022 über 250 Chiefs der Nama, Herero, Damara und San teilgenommen haben sollen (gfbvblog.com/2023/06/09/deutschland-behauptet-d-ass-die-heutige-voelkerrechtliche-aechtung-und-das-verbot-von-voelkermord-in-den-jahren-1904-bis-1908-nicht-existierten/)?
Wie begründet die Bundesregierung völkerrechtlich, dass sich zwischenstaatliche Abmachungen mit Einzelpersonen oder mit einzelnen Gruppen innerhalb Namibias auch dann verbieten, wenn diese in Abstimmung und Einverständnis der der namibischen Regierung erfolgen (Antworten zu den Fragen 9 f. auf Bundestagsdrucksache 20/6085)?
Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/6085 dahingehend zu verstehen, dass sie seit Beginn der Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“ – also seit 2015 – nicht in Erwägung gezogen hat, die Abstimmung und das Einverständnis der namibischen Regierung zu suchen, eine individuelle Entschädigung an Nachfahren der Opfer oder eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände zu verhandeln?
Hat die Bundesregierung die namibische Regierung um Abstimmung und Einverständnis für Verhandlungen über eine individuelle Entschädigung an Nachfahren der Opfer oder eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände ersucht, und wenn ja, wann?
Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/6085 dahin gehend zu verstehen, dass sie weitere Möglichkeiten von (Entschädigungs-)Zahlungen über die in der Gemeinsamen Erklärung hinausgehend, beispielsweise in Form einer individuellen Entschädigung an einzelne Nachfahren der Opfer oder einer pauschalen Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände, in Abstimmung und Einverständnis der der namibischen Regierung nicht prüft?
Wie ist der Stand der deutsch-namibischen Gespräche ein „Addendum“ (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/65), und bis wann sollen die Verhandlungen bzw. Gespräche über das „Addendum“ abgeschlossen sein?
Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/6085) im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Welche 25 Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft haben am 5. Dezember 2022 an dem ausführlichen Gedankenaustausch zur Aufarbeitung der Kolonialzeit teilgenommen (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/6085) (bitte die Organisationen, Vereine, Institutionen etc. auflisten)?
Welche Vertreterinnen und Vertreter des Technischen Komitees, die im November 2022 zu Verhandlungen in Berlin waren, hat Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, getroffen (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 20/6085) (bitte die betreffenden Vertreterinnen und Vertreter einschließlich der betroffenen Gemeinschaften auflisten)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Anerkennung des deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN (Vereinte Nationen)-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, vor dem Hintergrund der Rede von Staatsministerin Katja Keul anlässlich der Kranzniederlegung am Ort der Hinrichtung von Rudolf Manga Bell in Kamerun, in der sie den europäischen Kolonialismus als Unrechtssystem und das Auswärtige Amt Teil des systematischen kolonialen Unrechts bezeichnete (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2561120)?
Sieht die Bundesregierung nach wie vor Auswirkungen und das Fortbestehen kolonialer Strukturen und Praktiken, die zu den heute bestehenden sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in Namibia mit beitragen, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung in der Frage, ob die derzeitige Anwendung und Auslegung des Intertemporalitätsprinzips bei der Anerkennung des Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwest“ im Sinne einer moralischen und gerade nicht juristischen „Verantwortung für die Kolonisierung Namibias und für die historischen Entwicklungen“, wodurch gegebenenfalls die rassistische Unterscheidung zwischen „zivilisierten“ und „unzivilisierten“ Nationen reproduziert wird und damit selbst rassistisch ist, lediglich eine völkerrechtswissenschaftliche und keine politisch relevante Debatte (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/6085)?
Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es seit der Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/6085 im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien im Zusammenhang mit dem UN-Gipfel „Summit of the Future“, (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?