Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2023 ist die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingerichtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele der für 2023 geplanten Arbeitskräfte sind bereits in Dienst gestellt?
Wie viele davon in Voll- bzw. Teilzeit beschäftigt?
Wie viele Arbeitskräfte sind als Finanzermittler in Dienst gestellt?
Wie viele der Ermittler haben eine kriminalistische Ausbildung?
Wie viele Arbeitskräfte sind für die Hinweisannahmestelle in Dienst gestellt?
Wie hoch sind die Personalaufwendungen im Jahr 2023, und inwieweit weicht das von dem geplanten Erfüllungsaufwand aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ab?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Personalrekrutierung?
Wie viele Arbeitskräfte sollen 2024 in Dienst gestellt werden (bitte gesamt und nach Bereichen aufschlüsseln)?
Wie soll sich der Personalaufwand der Zentralstelle in den nächsten drei Jahren entwickeln?
Wie hoch ist der bisher entstandene einmalige Sachaufwand im Bezug zur Gründung der Zentralstelle?
Wie soll sich der jährliche Sachaufwand der Zentralstelle in den nächsten drei Jahren entwickeln?
Wie viele „Sonderbeauftragte für die Überwachung sanktionsnaher Unternehmen“ wurden bei der Zentralstelle bisher eingesetzt, und wie viele sollen im Jahr 2024 eingesetzt werden?
Wurde im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralstelle von selbiger oder vom Bundesministerium der Finanzen eine Unternehmensberatung beauftragt, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und zu welchen Vertragsrahmenkonditionen (Laufzeit, Vertragssumme, Personalaufwand)?
Wie viele Hinweise zu Verstößen gegen Sanktionsvorschriften gingen bereits bei der Zentralstelle ein?
Wie viele davon haben zu Ermittlungen geführt?
Wie viele davon haben zur Feststellung tatsächlicher Sanktionsverstöße geführt, und wie viel sanktioniertes Vermögen konnte dadurch eingefroren werden?
Wie viele davon waren für die Zentralstelle nicht verwertbar?
Wie können die bisherigen Einreicher solcher Hinweise typisiert werden (Bundesland, Branche, natürliche/juristische Personen)?
Wie lange dauerte es bisher im Durchschnitt, bis Hinweise in der Zentralstelle verarbeitet wurden?
Wie viele sanktionsbezogene Vermögensermittlungsverfahren wurden von der Zentralstelle bisher eingeleitet, und wie viele Manntage sind dafür an Personalaufwand angefallen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Zentralstelle?