Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Eugen Schmidt,
Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7681 –
Autobahnbaustellen in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung
und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in der Hand der Autobahn
GmbH des Bundes. Die Ausgestaltung ist dabei derart, dass der Gesellschafter
weitreichende Möglichkeiten hat und in den operativen Bereich der
Gesellschaft einwirken kann (
www.autobahn.de/die-autobahn/autobahnreform).
In einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages wird ausgeführt, dass im Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf
Bundesautobahnen vier Baubetriebsformen (BF) definiert sind: BF 1:
Normale Tagesschicht, BF 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger
Ausnutzung des Tageslichts, BF 3: Arbeiten nur nachts, BF 4: Arbeiten rund um
die Uhr (24 Stunden). Dazu wird eine weitere abschließende Zuordnung der
praktisch durchgeführten Betriebsformen zu den Betriebsformen nach dem
Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement angegeben. Hier werden BF 2 in IIa
(Verlängerte Tagesschicht [10 h/d]) und IIb (Verlängerte Tagesschicht
[12 h/d]) sowie BF 4 in IVa (Zweischichtbetrieb [2× 9 h/d]) und IVb
(Dreischichtbetrieb [3× 8 h/d]) unterteilt (
www.bundestag.de/resource/blob/55653
6/c4225f329ec8b13e91171cfcb84b0bf4/wd-5-052-18-pdf-data.pdf).
1. Liegt die Verantwortung für Baustellen auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen nun vollständig bei der Autobahn
GmbH des Bundes, wenn nein, wann wird der Transfer der
Verantwortung auf die Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen sein, und wenn
ja, wann wurde der Transfer der Verantwortung an die Autobahn GmbH
des Bundes abgeschlossen?
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen
liegt seit dem 1. Januar 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes. Dies
umfasst auch die Verantwortung für Baustellen auf Bundesautobahnen. Die
Bundesstraßen waren nicht von der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
umfasst und werden weiterhin in Auftragsverwaltung durch das Land geführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7931
20. Wahlperiode 31.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
28. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Haben sich durch den Übergang der Verantwortung auf die Autobahn
GmbH des Bundes in Nordrhein-Westfalen Synergien ergeben, und wenn
ja, welche?
Ja. Generell können Bauprogramme und strategische Entwicklungen nach
einheitlichen Kriterien bundessweit entwickelt, umgesetzt und überwacht werden.
Gleiches gilt für die Koordination von Baumaßnahmen im Autobahnnetz.
Gerade bei der Durchführung von erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen plant und
baut die Autobahn GmbH des Bundes die Ländergrenzen übergreifend.
3. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Nordrhein-
Westfalen jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen eingerichtet
(bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Nordrhein-
Westfalen jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen
abgeschlossen (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Kilometer (km) Baustellenstrecke wurden in den letzten zehn
Jahren in Nordrhein-Westfalen jeweils auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen fertiggestellt (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa,
IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
7. Wie lang in Kilometern waren Baustellen im Durchschnitt jeweils auf
Bundesstraßen und Bundesautobahnen in den letzten zehn Jahren in
Nordrhein-Westfalen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach
Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
8. Wie lang in Kilometern waren in den letzten zehn Jahren Baustellen
jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa,
IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln und nach Anzahl in den Kategorien
0 bis 2 km; 2 bis 4 km; länger als 4 km gruppieren)?
9. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Bauzeit
einer Baustelle in Nordrhein-Westfalen jeweils auf Bundesautobahnen
und Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach
Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
10. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die Bauzeit einer Baustelle in
Nordrhein-Westfalen jeweils auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa,
IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln und nach Tagen in den Kategorien
0 bis 1 Jahr; 1 bis 2 Jahre; länger als 2 Jahre gruppieren)?
Die Fragen 3 und 4 sowie 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung werden dem Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit
erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen
gemeldet. Hierbei erfolgt ausschließlich eine Differenzierung zwischen den
Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 gemäß Leitfaden zum
Arbeitsstellenmanagement (Veröffentlichung: 2011). Eine Beschreibung des Schichtbetriebs, wie im
Forschungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft V 272 dargestellt
(z. B. BF2 in IIa und IIb), ist nicht Gegenstand der Baubetriebsplanung und
liegt der Bundesregierung folglich nicht vor.
Bundesstraßen sind nicht Bestandteil der Baubetriebsplanung. Die
Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf
Bundesstraßen.
Die Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen (ab einer Dauer von vier
Kalendertagen) erfolgte bis zum 31. Dezember 2020 quartalsweise und länderspezifisch
in Listenform durch die Auftragsverwaltungen der Länder. Mögliche
Mehrfachnennungen einer gemeldeten Arbeitsstelle sind z. B. auf neue
Verkehrsführungen unter geänderten Randbedingungen oder mehrjährige Baumaßnahmen
zurückzuführen. Die gemeldete Länge einer Gesamtbaumaßnahme kann ggf.
mehrere Baulose und -phasen umfassen, die nicht gleichzeitig eingerichtet sein
müssen.
Als Folge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung obliegt die
Verantwortung der Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen im Rahmen der
Baubetriebsplanung seit dem 1. Januar 2021 bis auf Weiteres im Verantwortungsbereich der
Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund der Struktur und Organisation der
Autobahn GmbH mit einer in Berlin angesiedelten Zentrale sowie u. a. zehn
Niederlassungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Meldung von Arbeitsstellen
niederlassungsspezifisch und in Abhängigkeit der Niederlassungen über die
Ländergrenzen hinaus. Neben des Zuständigkeitswechsels im Zuge der Reform
der Bundesfernstraßenverwaltung wurde die manuelle Übermittlung
meldepflichtiger Arbeitsstellen in Listenform zum 1. Mai 2021 durch eine
automatisierte Meldung über das sogenannte Verkehrsanalysesystem (VAS) – ein
webbasiertes IT System – abgelöst. Infolge der unterjährigen Umstellung des
Meldeverfahrens liegen für das Jahr 2021 sowohl Meldungen in Listenform als
auch im VAS vor, sodass für das Jahr 2021 – auch begründet durch den
Zuständigkeitswechsel – kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich ist.
Es wird auf die Anlagen 1 und 2* verwiesen. Die Anlage 1 bezieht sich
ausschließlich auf die Meldungen der Auftragsverwaltungen der Länder, sodass
länderspezifische Angaben vorliegen. Die Anlage 2 bezieht sich auf Meldungen
der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes, die teilweise
länderübergreifend sind.
5. Wie viel Zeit verging in den letzten zehn Jahren zwischen der
Einrichtung von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung in Nordrhein-
Westfalen jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa
und IVb aufschlüsseln und die Anzahl der jeweiligen Baustellen nach
vergangener Zeit zwischen Einrichtung und Bauausführung in Monaten
gruppieren)?
Die Auftragsverwaltungen der Länder sowie die Autobahn GmbH des Bundes
sind grundsätzlich dazu angehalten, den Zeitraum zwischen der Einrichtung
von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung so kurz wie möglich zu
halten. Konkrete Informationen zum Zeitraum zwischen der Einrichtung von
Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/7931 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Land: NW
2012 1 167 2 8 127 2 8 350,20 0,72 26,74 0,07 2,66 0,36 3,34
2013 205 4 145 4 437,74 20,95 2,87 5,24
2014 1 262 6 204 5 546,06 30,29 0,39 2,73 5,09
2015 270 6 217 6 580,50 12,24 2,66 2,04
2016 5 277 4 5 5 193 3 5 17,11 463,60 20,75 20,50 3,42 2,28 5,55 4,10
2017 215 2 113 335,72 2,80 1,29
2018 7 286 4 6 4 196 4 6 5,12 509,06 16,32 15,08 1,20 2,59 4,08 2,51
2019 45 316 1 14 43 229 1 14 75,54 495,64 1,27 22,68 1,81 2,14 1,27 1,62
2020 5 329 31 5 280 31 17,26 666,26 74,41 3,45 2,34 2,40
2021 - 1. Teil 13 2 7 2 18,24 3,62 2,75 1,81
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2012 1 97 34 36 2 5 3 2926 149 34 46
2013 110 43 52 3 1 175 59
2014 1 129 64 69 1 1 4 750 122 18
2015 144 59 67 5 1 122 14
2016 1 1 3 174 56 47 1 3 1 4 52 201 113 6
2017 122 36 57 2 314 393
2018 5 2 167 51 68 1 3 4 2 131 207 59 17
2019 27 13 5 205 70 41 1 10 3 1 44 152 59 24
2020 2 3 208 67 54 20 5 6 21 98 9
2021 - 1. Teil 5 6 2 1 1 291 96
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2012 1 152 9 6 2 8
2013 187 7 11 4
2014 1 244 16 2 6
2015 250 14 6 6
2016 5 248 18 11 4 5
2017 153 38 24 2
2018 6 1 245 28 13 4 6
2019 45 283 19 14 1 14
2020 5 311 12 6 31
2021 - 1. Teil 9 3 1 2
Frage: 9
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
Frage: 8
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
Frage: 10
Jahr
Jahr
BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Anlage 1
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Niederlassung: Rheinland+Westfalen (Hinweis: Die Arbeitsstellenmeldungen im Zuständigkeitsbereich der NL Westfalen erfolgen organisatorisch durch die NL Rheinland)
2021 34 3 4 4,23 4,73 1,21
2022 59 15 1 34 11 1 69,05 23,06 0,25 2,73 2,63 0,25
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2021 9 7 18 3 777 834
2022 35 10 14 8 4 3 1 278 122 5
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2021 10 9 15 3
2022 49 5 5 13 1 1 1
BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3
Jahr
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Jahr
Jahr
Frage: 8 Frage: 9
Frage: 10
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 1 BF 2 BF 3
Anlage 2
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333