Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, René Bochmann,
Mike Moncsek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7684 –
Autobahnbaustellen in Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung
und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in der Hand der Autobahn
GmbH des Bundes. Die Ausgestaltung ist dabei derart, dass der Gesellschafter
weitreichende Möglichkeiten hat und in den operativen Bereich der
Gesellschaft einwirken kann (
www.autobahn.de/die-autobahn/autobahnreform).
In einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages wird ausgeführt, dass im Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf
Bundesautobahnen vier Baubetriebsformen (BF) definiert sind: BF 1:
Normale Tagesschicht, BF 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger
Ausnutzung des Tageslichts, BF 3: Arbeiten nur nachts, BF 4: Arbeiten rund um
die Uhr (24 Stunden). Dazu wird eine weitere abschließende Zuordnung der
praktisch durchgeführten Betriebsformen zu den Betriebsformen nach dem
Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement angegeben. Hier werden BF 2 in
IIa (Verlängerte Tagesschicht [10 h/d]) und IIb (Verlängerte Tagesschicht
[12 h/d]) sowie BF 4 in IVa (Zweischichtbetrieb [2× 9 h/d]) und IVb
(Dreischichtbetrieb [3× 8 h/d]) unterteilt (
www.bundestag.de/resource/blob/55653
6/c4225f329ec8b13e91171cfcb84b0bf4/wd-5-052-18-pdf-data.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8018
20. Wahlperiode 31.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 28. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
1. Liegt die Verantwortung für Baustellen auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen in Sachsen nun vollständig bei der Autobahn GmbH des
Bundes, wenn nein, wann wird der Transfer der Verantwortung auf die
Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen sein, und wenn ja, wann
wurde der Transfer der Verantwortung an die Autobahn GmbH des
Bundes abgeschlossen?
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen in Sachsen liegt seit dem
1. Januar 2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes. Dies umfasst auch die
Verantwortung für Baustellen auf Bundesautobahnen. Die Bundesstraßen
waren nicht von der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung umfasst und
werden weiterhin in Auftragsverwaltung durch das Land geführt.
2. Haben sich durch den Übergang der Verantwortung auf die Autobahn
GmbH des Bundes in Sachsen Synergien ergeben, und wenn ja, welche?
Ja.
Generell können Bauprogramme und strategische Entwicklungen nach
einheitlichen Kriterien bundessweit entwickelt, umgesetzt und überwacht werden.
Gleiches gilt für die Koordination von Baumaßnahmen im Autobahnnetz.
Gerade bei der Durchführung von erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen plant und
baut die Autobahn GmbH des Bundes Ländergrenzen übergreifend.
3. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Sachsen
jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen eingerichtet (bitte nach
Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Baustellen wurden in den letzten zehn Jahren in Sachsen
jeweils auf Bundestraßen und Bundesautobahnen abgeschlossen (bitte
nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Kilometer (km) Baustellenstrecke wurden in den letzten zehn
Jahren in Sachsen jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen
fertiggestellt (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa
und IVb aufschlüsseln)?
7. Wie lang in Kilometern waren Baustellen im Durchschnitt jeweils auf
Bundesstraßen und Bundesautobahnen in den letzten zehn Jahren in
Sachsen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen
I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
8. Wie lang in Kilometern waren in den letzten zehn Jahren Baustellen
jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen in Sachsen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa
und IVb aufschlüsseln und nach Anzahl in den Kategorien 0 bis 2 km;
2 bis 4 km; länger als 4 km gruppieren)?
9. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Bauzeit
einer Baustelle in Sachsen jeweils auf Bundesautobahnen und
Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen
I, IIa, IIb, III, IVa und IVb aufschlüsseln)?
10. Wie lange war in den letzten zehn Jahren die Bauzeit einer Baustelle in
Sachsen jeweils auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa
und IVb aufschlüsseln und nach Tagen in den Kategorien 0 bis 1 Jahr;
1 bis 2 Jahre; länger als 2 Jahre gruppieren)?
Die Fragen 3 und 4 sowie 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung werden dem Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit
erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen
gemeldet. Hierbei erfolgt ausschließlich eine Differenzierung zwischen den
Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 gemäß Leitfaden zum
Arbeitsstellenmanagement (Veröffentlichung: 2011). Eine Beschreibung des Schichtbetriebs, wie im
Forschungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft V 272 dargestellt
(z. B. BF2 in IIa und IIb), ist nicht Gegenstand der Baubetriebsplanung und
liegt der Bundesregierung folglich nicht vor.
Bundesstraßen sind nicht Bestandteil der Baubetriebsplanung. Die
Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf
Bundesstraßen.
Die Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen (ab einer Dauer von vier
Kalendertagen) erfolgte bis zum 31. Dezember 2020 quartalsweise und länderspezifisch
in Listenform durch die Auftragsverwaltungen der Länder. Mögliche
Mehrfachnennungen einer gemeldeten Arbeitsstelle sind z. B. auf neue
Verkehrsführungen unter geänderten Randbedingungen oder mehrjährige Baumaßnahmen
zurückzuführen. Die gemeldete Länge einer Gesamtbaumaßnahme kann ggf.
mehrere Baulose und -phasen umfassen, die nicht gleichzeitig eingerichtet sein
müssen.
Als Folge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung obliegt die
Verantwortung der Vorlage meldepflichtiger Arbeitsstellen im Rahmen der
Baubetriebsplanung seit dem 1. Januar 2021 bis auf Weiteres im Verantwortungsbereich der
Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund der Struktur und Organisation der
Autobahn GmbH mit einer in Berlin angesiedelten Zentrale sowie u. a. zehn
Niederlassungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Meldung von Arbeitsstellen
niederlassungsspezifisch und in Abhängigkeit der Niederlassungen über die
Ländergrenzen hinaus. Neben des Zuständigkeitswechsels im Zuge der Reform
der Bundesfernstraßenverwaltung wurde die manuelle Übermittlung
meldepflichtiger Arbeitsstellen in Listenform zum 1. Mai 2021 durch eine
automatisierte Meldung über das sogenannte Verkehrsanalysesystem (VAS) – ein
webbasiertes IT System – abgelöst. Infolge der unterjährigen Umstellung des
Meldeverfahrens liegen für das Jahr 2021 sowohl Meldungen in Listenform als
auch im VAS vor, sodass für das Jahr 2021 – auch begründet durch den
Zuständigkeitswechsel – kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich ist.
Es wird auf die Anlagen 1 und 2* verwiesen.
Die Anlage 1 bezieht sich ausschließlich auf die Meldungen der
Auftragsverwaltungen der Länder, sodass länderspezifische Angaben vorliegen. Die
Anlage 2 bezieht sich auf Meldungen der Niederlassungen der Autobahn GmbH
des Bundes, die teilweise länderübergreifend sind.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/8018 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viel Zeit verging in den letzten zehn Jahren zwischen der
Einrichtung von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung in Sachsen
jeweils auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen I, IIa, IIb, III, IVa und IVb
aufschlüsseln und die Anzahl der jeweiligen Baustellen nach
vergangener Zeit zwischen Einrichtung und Bauausführung in Monaten
gruppieren)?
Die Auftragsverwaltungen der Länder sowie die Autobahn GmbH des Bundes
sind grundsätzlich dazu angehalten, den Zeitraum zwischen der Einrichtung
von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung so kurz wie möglich zu
halten. Konkrete Informationen zum Zeitraum zwischen der Einrichtung von
Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
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www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Land: SN
2012 18 17 116,68 6,51
2013 17 16 33,93 2,05
2014 7 7 26,09 3,73
2015 5 1 4 1 34,09 0,45 6,90 0,45
2016 18 1 17 1 46,06 2,87 2,75 2,87
2017 9 1 9 1 27,56 0,45 3,06 0,45
2018 9 9 40,92 4,55
2019 2 2 2 2 8,74 7,85 4,37 3,93
2020 6 1 6 1 32,32 0,30 5,39 0,30
2021 - 1. Teil 12 12 33,32 2,78
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2012 14 1 3 150
2013 13 4 94
2014 3 4 102
2015 1 4 1 134 37
2016 10 2 6 1 126 40
2017 4 3 2 1 75 5
2018 1 4 4 120
2019 1 1 1 1 156 99
2020 3 3 1 103 16
2021 - 1. Teil 7 3 2 138
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2012 18
2013 17
2014 7
2015 5 1
2016 17 1 1
2017 9 1
2018 9
2019 2 2
2020 6 1
2021 - 1. Teil 12
Jahr
Jahr
BF 4
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1
Frage: 10
Frage: 8 Frage: 9
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Anlage 1
Seite 1 von 1
Niederlassung: Bayern Nord+Sued (Hinweis: Die Arbeitsstellenmeldungen im Zuständigkeitsbereich der NL Südbayern erfolgen organisatorisch durch die NL Nordbayern)
2021 3 91 11 9 1 61 9 7 3,00 219,03 67,19 29,12 2,25 3,68 6,32 3,55
2022 4 94 17 16 3 67 16 16 5,38 232,94 93,17 35,60 1,66 3,72 5,55 2,23
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2021 1 2 38 22 31 5 6 3 2 4 135 278 19 232
2022 3 1 34 21 39 6 4 7 8 5 3 198 203 23 30
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2021 3 71 8 12 11 7 1 1
2022 3 1 75 16 3 17 16
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Frage: 8
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Jahr
Jahr
Frage: 9
Frage: 10
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Anlage 2
Seite 1 von 2
Niederlassung: Ost
2021
2022 3 0 0 5,19
≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km ≤ 2 km 2-4 km > 4 km
2021
2022 1 2 676
≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre ≤ 1 Jahr 1-2 Jahre > 2 Jahre
2021
2022 1 1 1
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2 BF 4
Frage: 3 Frage: 4 Frage: 6 Frage: 7
Frage: 8
Anzahl
eingerichter Baustellen (Bezug: Baubeginn)
Anzahl abgeschlossener Baustellen
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
fertiggestellte
Baustellenstrecke [km]
(Jahr Baubeginn ≙ Jahr Ende)
durchschnittliche
Baustellenlänge [km]
(Bezug: Baubeginn)
BF 3BF 1 BF 2 BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Jahr
Jahr
Frage: 9
Frage: 10
Jahr
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
durchschnittliche
Bauzeit einer Baustelle [Tage]
(Bezug: Baubeginn)
Anzahl Baustellen
(Bezug: Baubeginn)
BF 1 BF 2 BF 3 BF 4
BF 3 BF 4 BF 1 BF 2
Anlage 2
Seite 2 von 2