Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7695 –
Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von Bundesministerien
und Liegenschaften des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ vom Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, am 13. Januar 2022 stellte dieser fest,
dass der Gebäudesektor sowohl 2020 als auch 2021 sein Klimaschutzziel
verfehlt habe. Im Bilanzbericht führt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) aus, „um das Ziel für 2030 (maximal 67 Millionen
Tonnen CO2 –Äquivalente) einhalten zu können, ist eine deutliche Steigerung
der Minderungsrate auf etwa 44 Prozent angezeigt“. Der Endenergiebedarf
von Gebäuden sei in den letzten Jahren sogar noch gestiegen. Erreicht werden
soll die Steigerung unter anderem durch eine Reform des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit dem im Koalitionsvertrag gesetzten Ziel, dass zum 1.
Januar 2025 „jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent
Erneuerbarer Energien betrieben wird“. Zudem sollen öffentliche Gebäude „in
Sanierungsgeschwindigkeit und -tiefe eine Vorbildfunktion einnehmen“. Das
fordert die aktuelle Fassung des Gebäudeenergiegesetzes auch ein (§ 4
„Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“).
Da nicht nur die Zeit drängt, sondern die Bundesregierung auch bereits
festgestellt hat, dass „aufgrund langer Investitions- und Planungszyklen im
Gebäudesektor […] Sofortmaßnahmen erst nach ein paar Jahren ihre volle Wirkung
entfalten“ können (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/3186), gehen die Fragesteller davon aus, dass für
Ministerialgebäude und andere Bundesliegenschaften konkrete
Sanierungspläne und Kostenschätzungen bereits bestehen, mindestens aber der für eine
energetische Bilanzierung notwendige Heizwärmebedarf plus die
Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser bekannt ist.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8071
20. Wahlperiode 21.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 18. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Bundeskanzleramt erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer
Energien daran?
Der Bedarf an Wärmeenergie für das Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1
in Berlin, wird derzeit über eine Heizungsanlage auf Basis des
Primärenergieträgers Heizöl gedeckt.
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist für September 2024 geplant.
Hinsichtlich der zukünftig genutzten Energieträger liegen derzeit daher keine Angaben
vor. Auf den Betreiber des Berliner Fernwärmenetzes, die Vattenfall Wärme
Berlin AG, wird verwiesen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundeskanzleramts für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Das Bundeskanzleramt betreibt seit seiner Fertigstellung im Jahr 2001 auf den
Dächern der Verwaltungsflügel eine Photovoltaikanlage. Damit sind alle hierfür
geeigneten Dachflächen ausgenutzt. Die verbauten Solarmodule belegen
insgesamt eine Grundfläche von 1.270,10 qm mit einer Leistung von 200,34 kWp.
Im Kalenderjahr 2022 wurden hierüber circa 197.000 kWh Strom produziert.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Derzeit ist die Energieträgerumstellung auf Fernwärme in Vorbereitung. Der
Anschluss wird voraussichtlich ab September 2024 in den Wirkbetrieb gehen.
Des Weiteren ist eine Modernisierung der gesamten Beleuchtung durch
Umrüstung auf LED-Leuchtmittel in den kommenden Jahren geplant. Darüber hinaus
befindet sich aktuell eine Dachsanierung des Leitungsgebäudes mit
energetischem Sanierungsanteil in der Bauvorbereitung. Diese Maßnahme soll bis
spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Zusätzlich wird derzeit das
Energieversorgungskonzept des Bundeskanzleramtes zur Verbesserung der
energiebezogenen Leistungen überarbeitet.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Für das Bestandsgebäude wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Der in
Realisierung befindliche Erweiterungsbau wird nach neusten energetischen
Standards errichtet und entspricht dem Niveau eines Energieeffizienzgebäudes
Bund 40 (EGB 40). Die Heizenergie für den Betrieb des Erweiterungsbaus soll
zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (unter anderem Geothermie,
Photovoltaik und Wärmepumpen) gewonnen werden.
2. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird gegenwärtig über Fernwärme des
örtlichen Versorgers Vattenfall Wärme Berlin AG gedeckt. Tabellarisch aufgelistet
wird nachfolgend, mit welchen Energieträgern zu wie viel Prozent der Bedarf
an Heizwärmeenergie derzeit laut Netzbetreiber erzeugt wird:
Erdgas 75,02 Prozent
Steinkohle 16,49 Prozent
Müll (Dampf) 6,57 Prozent
Biogas 0,07 Prozent
Feste Biomasse 0,45 Prozent
Heizöl 0,70 Prozent
Strom 0,68 Prozent
Heizwasser 0,02 Prozent
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Der Umfang geeigneter Dach- und Fassadenflächen des BMWK wird derzeit
im Rahmen einer durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
beauftragten Machbarkeitsstudie für ein Gesamtenergieversorgungskonzept
geprüft. Aktuell sind neun Photovoltaik-Einheiten mit einer Leistung von 17 kWp
und eine Photovoltaik-Einheit mit einer Leistung von 98,8 kWp in Betrieb.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Folgende Empfehlungen liegen vor und sollen in die Planung der
Baumaßnahme Brandschutzsanierung des Hauptsitzes des BMWK integriert werden:
• außenliegender Sonnenschutz an Süd-, West- und Ostfassade zur
Verringerung der Kühllasten in Konferenz- und Büroräumen,
• Innendämmung sämtlicher Außenwände mit 50 mm Aerogelputzsystem
(40 mm davon hochdämmend), Flankendämmung der einbindenden Decken
und Innenwände,
• Einsatz neuer Fensterflügel mit 3-Scheibenisolierverglasung und
verbessertem Scheibenrandverbundsystem in den bestehenden Fensterrahmen,
• Umstellung des Heizsystems von Heizkörpern auf Flächenheizung
(Fußbodenheizung). Hierzu sind ebenfalls die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
für das Gesamtenergieversorgungskonzept abzuwarten.
Weitere Empfehlungen werden im Zuge der beauftragten Machbarkeitsstudie
für das Gesamtenergieversorgungskonzept erwartet. Aktuell zeichnet sich ab,
dass es seitens des Energieunternehmens keine freien Kapazitäten für einen
klimaneutralen Tarif im Bereich Fernwärme gibt. Die BImA arbeitet jedoch
gemeinsam mit dem Energieunternehmen daran, noch vor 2030 eine Lösung zur
klimaneutralen Versorgung der Berliner Abnahmestellen mit klimaneutraler
Fernwärme sicherzustellen. Dessen ungeachtet besteht mit dem
Fernwärmeanschluss jetzt schon eine umweltfreundliche Wärmeversorgung der
Liegenschaft gemäß Anlage 9 GEG 2020, da der Emissionsfaktor bei 7,1 g CO2
e/kWh liegt.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Für die Ausweitung der Nutzung Erneuerbarer Energien für Heizung und
Trinkwarmwasserbereitung ist für jedes Gebäude eine konkrete
gebäudezustands- und standortbezogene baufachliche planerische Betrachtung erforderlich.
Dabei werden jeweils die Machbarkeit des Einsatzes von Solarthermie, ein
möglicher Anschluss an Fernwärmenetze oder der Einsatz von
Wärmepumpentechnik oder Hybridheizungsanlagen untersucht. Daneben wird der
erforderliche energetische Sanierungsbedarf der vorhandenen Baukonstruktion mit dem
Ziel, den energetischen Standard für Gebäude EGB 55 gemäß der
Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB) zu erreichen, abgeglichen. Der EGB
55 ist dabei so definiert, dass der maximal zulässige Jahres-
Primärenergiebedarf des Gebäudes 55 Prozent des Anforderungswertes für den Jahres-
Primärenergiebedarf eines Neubaus gemäß Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG 2020)
entspricht, diesen also um 45 Prozent unterschreitet.
Bevor die zuvor genannten liegenschaftsbezogen Untersuchungen nicht
abgeschlossen sind, kann zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMWK keine
konkrete Aussage erfolgen.
3. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen erzeugt, und wie hoch
ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) wird über Fernwärme des örtlichen Versorgers Vattenfall Wärme
Berlin AG gedeckt. Mit welchen Energieträgern die Vattenfall Wärme Berlin
AG die Heizwärmeenergie erzeugt, kann der Auflistung zur Antwort zu Frage
2a entnommen werden.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
In welchem Umfang Dach- und Fassadenflächen für die Energiegewinnung
durch Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet sind, wird gegenwärtig
untersucht. Wie groß eine Anlage im Einzelfall ausgeführt werden und wie
hoch der genutzte Ertrag sein kann, kann nicht vorab pauschal beantwortet
werden. Hierzu müssten im Einzelnen Dach und Elektroinstallation geprüft sowie
Stromlastgang und Stromverbrauch der Liegenschaft betrachtet werden.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMF ist von der BImA als Eigentümerin noch im Jahr
2023 die Aufnahme der Planung von Bauunterhaltungsmaßnahmen zur
Beförderung der Energetischen Sanierung gemäß der EEFB vorgesehen. Der
Gebäudekomplex des Hauptsitzes des BMF steht unter Denkmalschutz. Die
denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken voraussichtlich eine vollumfängliche
energetische Sanierung mit dem Ziel des energetischen Standards EGB 55 ein.
Vor abgeschlossener Machbarkeitsuntersuchung und Abschluss der Planung
sind keine konkreten Aussagen zu realisierbaren Maßnahmen und
Empfehlungen möglich.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Bevor liegenschaftsbezogene Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann
zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMF keine konkrete Aussage erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
4. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erzeugt,
und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 4 und 4a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) wird gegenwärtig über Fernwärme des örtlichen
Versorgers Vattenfall Wärme Berlin AG und Geothermie gedeckt. Mit welchen
Energieträgern die Vattenfall Wärme Berlin AG die Heizwärmeenergie erzeugt,
kann der Auflistung zur Antwort zu Frage 2 a) entnommen werden.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes setzt sich zusammen aus Komponenten
folgender Wärmeerzeugungsanlagen (WEA):
• Geothermie für die Decken und Fußbodenheizung 1.120 kW circa 46
Prozent,
• Fernwärme
– für Warmwasserbereitung 92 kW, circa 3 Prozent,
– Statische Heizung 400 kW circa 17 Prozent und
– Raumlufttechnik 800 kW circa 34 Prozent.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Solarthermie ist nicht vorhanden. Die Photovoltaikanlage für den in
Fertigstellung befindlichen Erweiterungsbau hat eine Leistung von 39.590 kWp.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Der seit dem Jahr 2022 realisierte Erweiterungs-Neubau des Hauptsitzes des
BMI soll im Jahr 2024 fertiggestellt werden. Das Gebäude erreicht den
Standard EGB 55.
Als sonstige Maßnahmen sind zu nennen:
• Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums – wurde umgesetzt;
• Umbau der Beleuchtung auf LED-Beleuchtung – befindet sich in
sukzessiver Umsetzung;
• Ertüchtigung der Heizungsanlage (inklusive hydraulischem Abgleich) – ist
in Planung, Umsetzung hydraulischer Abgleich circa Ende 2023;
• Zusätzlicher Aufbau Photovoltaik-Anlage – noch ausstehend;
• CO2-Einsparung durch Self-Learning Building Solutions (selbstlernende
Gebäudelösungen) – noch offen.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Bevor liegenschaftsbezogene Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann
zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMI keine konkrete Aussage erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
e) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf der Bundespolizei-
Liegenschaften in Bundesbesitz durch regenerative Energie
bereitgestellt (bitte aufschlüsseln)?
Von der Bundespolizei (BPOL) genutzte Gebäude im ELM der BImA mit einer
Bruttogrundfläche (BGF) von circa 900.000 qm werden circa 87 Prozent über
WEA der Nah- und Fernwärme versorgt. Die durch den externen
Energieversorger zur Erzeugung der Wärmeenergie verwendeten Energieträger sind nicht
bekannt. Weitere circa 13 Prozent WEA in Gebäuden der BPOL im ELM der
BImA werden ohne Unterstützung durch regenerative Energieträger
konventionell betrieben.
f) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen für die Liegenschaften der Bundespolizei vor,
und welche davon wurden umgesetzt oder sind in Planung (bitte mit
Datum Empfehlung und ggf. daraus folgender Modernisierung
auflisten)?
Seit 2020 läuft das umfassende Bauprogramm für die BPOL, durch das der
zugenommene umfangreiche Nutzerbedarf der BPOL gedeckt werden soll.
Hierbei wird bereits während der Planung der Neubaumaßnahmen der Standard
EGB 40 gemäß EEFB angestrebt. Eine konkrete Auflistung von Empfehlungen
für Modernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der
Bestandsgebäude auf allen Liegenschaften der BPOL, mit jeweils Status Fertigstellung und
Planung begonnener Maßnahmen, liegt nicht vor und konnte in der für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage gegebenen Bearbeitungszeit in der erfragten
Detailtiefe nicht erstellt werden.
g) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen der
Liegenschaften der Bundespolizei für die Energiegewinnung durch
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon
wird mit welchem jährlichen Ertrag genutzt?
In welchem Umfang Dach- und Fassadenflächen für die Energiegewinnung
durch Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet sind, wird noch
untersucht. Wie groß eine Anlage im Einzelfall ausgeführt werden und wie hoch der
genutzte Ertrag sein kann, kann nicht vorab pauschal beantwortet werden.
Hierzu müssten im Einzelnen Dach und Elektroinstallation geprüft sowie
Stromlastgang und Stromverbrauch der Liegenschaft betrachtet werden.
h) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf anderer
Liegenschaften im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat durch regenerative Energie bereitgestellt?
Bei den im Verantwortungsbereich des BMI genutzten Gebäuden im ELM und
Eigentum der BImA werden auf circa 9.000 qm BGF circa 1,5 Prozent der
Fläche durch Wärmeerzeugungsanlagen, zum Beispiel Biomassekessel und
Wärmepumpentechnik, versorgt, welche regenerative Energieträger nutzen.
5. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Auswärtigen Amts erzeugt, und wie hoch ist der Anteil
erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Auswärtigen Amtes (AA) wird
gegenwärtig über Fernwärme des örtlichen Versorgers Vattenfall Wärme Berlin
AG gedeckt. Mit welchen Energieträgern die Vattenfall Wärme Berlin AG die
Heizwärmeenergie erzeugt, kann der Auflistung zur Antwort zu Frage 2a
entnommen werden.
Warmwasser wird teilweise über ökostrombetriebene Durchlauferhitzer
bereitet.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Für Photovoltaikanlagen werden genutzt:
• Dach Neubau: aktuell genutzte Fläche: 486 qm, Potenzial für 1.407 qm;
• Dach Altbau: aktuell genutzte Fläche: 0 qm, Potenzial für 3.136 qm.
Der Planungsauftrag zur Erweiterung der Photovoltaikanlagen wurde durch die
BImA erteilt. Die Bauunterlage wird zurzeit erstellt.
Solarthermie wird aktuell nicht genutzt.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des AA ist eine energetische Grundsanierung vorgesehen.
Die Planung dafür wird im Jahr 2023 begonnen. Die Fertigstellung wird für das
Jahr 2029 angestrebt. Vier Gebäude des Hauptsitzes des AA stehen unter
Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken voraussichtlich
eine vollumfängliche energetische Sanierung mit dem Ziel des Standards EGB
55 ein. Vor abgeschlossener Untersuchung der Machbarkeit und Abschluss der
Planung ist keine konkrete Aussage zu den realisierbaren Maßnahmen und
Empfehlungen möglich.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Bevor liegenschaftsbezogene Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann
zur Liegenschaft des Hauptsitzes des AA keine konkrete Aussage erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
e) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf anderer
Liegenschaften im Verantwortungsbereich des Auswärtigen Amts, wie der
deutschen Botschaften und Konsulate, durch regenerative Energie
bereitgestellt?
Am Dienstsitz Bonn erfolgt die Wärmebereitstellung über die städtische
Fernwärme. Regenerative Energien kommen dabei im Rahmen des örtlichen
Fernwärmemixes nicht zum Einsatz.
Die Daten zum Anteil des Wärmebedarfs von Botschaften und Konsulaten im
Ausland, der über regenerative Energie bereitgestellt wird, liegen dem AA
nicht vor, da die weltweite Datenbasis hierzu erst im Aufbau begriffen ist.
6. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums der Justiz erzeugt, und wie hoch ist
der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums der Justiz
(BMJ) wird gegenwärtig über Fernwärme des örtlichen Versorgers Vattenfall
Wärme Berlin AG gedeckt, die einzelnen Energieträger zur
Heizwärmeerzeugung können der Auflistung zur Antwort zu Frage 2a entnommen werden.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Die Photovoltaikanlage am Hauptsitz des BMJ hat eine Fläche von 345 qm und
erzeugt pro Jahr circa 25.000 kWh Strom. Die solarthermische Anlage hat eine
Fläche von 42 qm und erzeugt pro Jahr circa 12.000 kWh Warmwasser.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMJ sind drei energetische Sanierungsmaßnahmen
vorgesehen (Grundsanierung, Dachsanierung, Fassadensanierung). Die Planung
dafür soll voraussichtlich im Jahr 2025 begonnen werden. Ein Gebäude des
Hauptsitzes des BMJ steht unter Denkmalschutz. Die
denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken voraussichtlich eine vollumfängliche energetische
Sanierung mit dem Ziel des energetischen Standards EGB 55 ein. Eine
Umrüstung der konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten ist in sukzessiver
Planung und Umsetzung.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Bevor liegenschaftsbezogene Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann
zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMJ keine konkrete Aussage erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
7. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erzeugt, und
wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 7 und 7a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) wird gegenwärtig über Fernwärme des örtlichen
Versorgers Vattenfall Wärme Berlin AG gedeckt, die einzelnen Energieträger zur
Heizwärmeerzeugung können der Auflistung zur Antwort zu Frage 2a
entnommen werden.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Aktuell ist keine Photovoltaikanlage vorhanden. Das Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR) ist mit der Prüfung der Geeignetheit der
vorhandenen Dachflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage beauftragt.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMAS sind derzeit drei energetische
Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung für die drei Gebäude soll voraussichtlich im Jahr
2025 begonnen werden, mit angestrebter Fertigstellung im Jahr 2027. Die drei
Gebäude des Hauptsitzes des BMAS stehen unter Denkmalschutz. Die
denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken voraussichtlich eine vollumfängliche
energetische Sanierung mit dem Ziel Standard EGB 55 ein.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMAS kann eine konkrete Aussage erst
nach Abschluss der liegenschaftsbezogenen Untersuchungen erfolgen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
e) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf der Jobcenter-
Liegenschaften in Bundesbesitz durch regenerative Energie bereitgestellt
(bitte aufschlüsseln)?
f) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen für die Jobcenter-Liegenschaften in
Bundesbesitz vor, und welche davon wurden umgesetzt oder sind in Planung
(bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus folgender
Modernisierung auflisten)?
g) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen der
Jobcenter-Liegenschaften in Bundesbesitz für die Energiegewinnung durch
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil
davon wird mit welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Die Fragen 7e bis 7g werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Jobcenter agieren eigenständig und sind vorwiegend in Anmietungen
untergebracht. Ein Liegenschaftserwerb ist hier nicht vorgesehen. Daten zur
technischen Gebäudeausstattungen der angemieteten Liegenschaften liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Jobcenter sind hierüber nicht meldepflichtig.
Sofern Jobcenter Büroflächen in Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit (BA)
angemietet haben, kann hierfür folgende allgemeine Information gegeben
werden:
In den Liegenschaften der BA steht bei vielen Anlagen aus altersbedingten
Gründen der Heizungstausch an. Die jeweiligen technischen Lösungen für die
Gebäude werden individuell geprüft. Bereits seit einigen Jahren werden in den
Liegenschaften Energieeffizienzmaßnahmen, im Zuge eines Sechs-Punkteplans
und durch gezielte Maßnahmen wie zum Beispiel LED-
Umrüstungsmaßnahmen oder den Einsatz von sparsamen IT-Geräten, erfolgreich umgesetzt. Zudem
werden auf der Grundlage eines Nachhaltigkeitskonzepts aktuell Programme
erarbeitet, um künftig weitere Schritte zur Klimaneutralität gezielt vornehmen
zu können. Im Handlungsfeld „Strom“ des Konzepts wird auch der Ausbau von
Photovoltaikanlagen für geeignete Dachflächen vorangetrieben. Aktuell sind
fünf Photovoltaikanlagen in Betrieb, weitere 64 Anlagen sind bis Anfang 2025
geplant. Der Strombedarf über die Eigenerzeugung hinaus wird bereits seit
zwei Jahren mit 100 Prozent Öko-Strom gedeckt.
h) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf anderer
Liegenschaften im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales durch regenerative Energie bereitgestellt?
Für Gebäude im Eigentum der BImA, die durch die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im ELM genutzt werden, wird der Bedarf an
Wärmeenergie über Nah- und Fernwärme und auch Gas-Brennwertanlagen erzeugt.
Der durch den externen Energieversorger zur Erzeugung der Wärmeenergie
verwendete Energieträger ist nicht bekannt.
Für die Gebäude außerhalb des ELM der BImA kann diese Frage aufgrund der
Größe des Geschäftsbereiches und der nicht vorliegenden Daten nicht
beantwortet werden.
8. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung erzeugt, und wie
hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) wird über Fernwärme gedeckt. Nach Angaben des Betreibers
Stadtwerke Bonn GmbH setzt sich die Mischung der zur Wärmeerzeugung im
Verbundnetz genutzten Energieträger wie folgt zusammen.
Müllverbrennungsanlage 50,7 Prozent
Erdgas 49,3 Prozent
Am Berliner Dienstsitz des BMVg wird ausschließlich Fernwärme der
Vattenfall Wärme Berlin AG genutzt, die einzelnen Energieträger zur
Heizwärmeerzeugung können der Auflistung zur Antwort zu Frage 2a entnommen werden.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Zur Energiegewinnung der Dienstsitze des BMVg werden derzeit keine
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie genutzt. Der Hauptsitz Bonn verfügt über
circa 93.000 m² Dachflächen. Gemäß dem Liegenschaftsbezogenen
Energiekonzept der BImA aus dem Jahr 2019 bieten sich bestimmte Gebäudetypen des
Hauptsitzes des BMVg für Photovoltaikanlagen grundsätzlich an, konkrete
abschließende Untersuchungen bezogen auf jedes einzelne Gebäude sind jedoch
noch erforderlich. Ein KITA-Neubau auf dem Gelände des Hauptsitzes ist mit
einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 kWp ausgestattet.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMVg in Bonn befindet sich zurzeit ein
Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) in finaler Abstimmung. Konkrete
Maßnahmen sind momentan noch nicht geplant, diese werden sich aus dem LbAK
ergeben. Einige Gebäude der Liegenschaft stehen unter Denkmalschutz, die
denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken voraussichtlich eine
vollumfängliche energetische Sanierung mit dem Ziel des Standards EGB 55 ein.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des im ELM der BImA befindlichen Hauptsitzes des BMVg
kann eine konkrete Aussage erst nach Abschluss der liegenschaftsbezogenen
Untersuchungen erfolgen. Hier wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
Im Geschäftsbereich des BMVg (GB BMVg) sind für den Ausbau
Erneuerbarer Energien im Wärmesektor sowohl gesetzliche Schritte als auch interne
Planungen vorgesehen. Die Umsetzung der geplanten Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG), aktuell
noch als Referentenentwurf in der Ressortabstimmung) wird einen
signifikanten Beitrag zur Wärmewende in den Bundeswehr-Liegenschaften leisten. In
Abhängigkeit von verfügbaren Ressourcen ist künftig grundsätzlich nur der
Einsatz von den regenerativen Energien bei Neuinstallation von
Heizungsanlagen möglich. Der Ausbau der kommunalen Wärmenetze und ihre
Dekarbonisierung nach dem geplanten WPG wird die Wärmewende auch in der
Bundeswehr beschleunigen.
Zusätzlich zu den allgemeinen rechtlichen Vorgaben wird der GB BMVg
Energiekonzepte für seine Liegenschaften erstellen. Dabei werden unterschiedliche
Einsatzmöglichkeiten der regenerativen Energien untersucht und die möglichen
Potenziale zur Eigenerzeugung (Photovoltaik, Geothermie) ermittelt. Durch die
Modernisierung und energetische Sanierung der Gebäude nach EEFB wird
auch der Wärmebedarf in den Liegenschaften sinken. Damit können auch
dezentrale Heizungsanlagen – wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biogas etc. –
eingesetzt werden.
e) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf der Bundeswehr-
Liegenschaften durch regenerative Energie bereitgestellt (bitte
aufschlüsseln)?
Im GB BMVg lag im Jahr 2022 der Anteil Erneuerbarer Energien bei der
Wärmeversorgung bei 14 Prozent. Dieser verteilt sich auf circa 47 Prozent
Fernwärme aus Erneuerbaren Energien, 24 Prozent Pellets, 20 Prozent
Holzhackschnitzel und die restlichen 9 Prozent auf Biogas, Solarthermie,
Wärmepumpen, Klärgas und Geothermie.
f) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen für die Bundeswehr-Liegenschaften vor, und
welche davon wurden umgesetzt oder sind in Planung (bitte mit
Datum Empfehlung und ggf. daraus folgender Modernisierung
auflisten)?
Der GB BMVg leistet seinen Beitrag zur Netto-Treibhausgasneutralität und
damit auch der Energieeffizienz im Gebäudebereich im Rahmen der
marktverfügbaren Möglichkeiten und Technologien. Die Liegenschaften im GB BMVg sind
sehr heterogen und bedürfen liegenschaftsbezogener Lösungen, so dass eine
Fokussierung auf einzelne Technologien nicht sachgerecht ist. Die vom
Kabinett beschlossenen EEFB vom 25. August 2021 wurden mit einem die
Besonderheiten der Streitkräfte berücksichtigenden Erlass am 17. März 2022 im GB
BMVg eingeführt. Die in den EEFB definierten Standards EGB 55 und EGB
40 werden bei allen Sanierungen bzw. Neubauten berücksichtigt. Ziel ist die im
Klimaschutzgesetz des Bundes vorgegebene Netto-Treibhausgasneutralität bis
2045 unter vorrangiger Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
g) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen der
Bundeswehr-Liegenschaften für die Energiegewinnung durch
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon
wird mit welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Auf der Grundlage einer Grobabschätzung sind circa 3,5 Mio. qm Dachflächen
(größer 100 qm) in den Liegenschaften der Bundeswehr für die Aufnahme von
Photovoltaikanlagen geeignet. Aktuell werden etwa 35.100 qm für
Photovoltaikanlagen mit einem jährlichen Ertrag von circa 5,1 Mio. kWh genutzt.
Ziel ist es, alle geeigneten Dachflächen sukzessive für Photovoltaik/
Solarthermie zu nutzen.
h) Zu welchem Anteil wird der Wärmeenergiebedarf anderer
Liegenschaften im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung durch regenerative Energie bereitgestellt?
Bezogen auf die Einsatzliegenschaften des GB BMVg erlangen
Energieeffizienz und Ressourcenschonung in den Einsätzen und Missionen der Bundeswehr
zunehmend an Bedeutung und werden durch internationale Regelungen und
Standards vorgegeben – nicht zuletzt auch unter Schutz-, Autarkie- und
Gesichtspunkten der Resilienz. Das Ziel der Bundeswehr ist es daher, wo immer
möglich, fossile Energieträger einzusparen und Erneuerbare Energien
einzusetzen. In den Einsatzliegenschaften der Bundeswehr wird der
Wärmeenergiebedarf überwiegend durch Strom gedeckt. In Abhängigkeit der jeweiligen
Rahmenbedingungen wird die konventionelle Stromproduktion mittels
kraftstoffbetriebener Stromerzeugungsaggregate durch die Nutzung von Sonnenenergie
und Windkraft ergänzt. Bei Bundeswehreinsätzen im Rahmen der
Friedensmission der Vereinten Nationen „MINUSMA“ werden zum Beispiel
Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen an den Standorten in Mali und in Niger
betrieben. Der Anteil Erneuerbarer Energien in den Einsatzliegenschaften der
Bundeswehr beträgt aktuell circa 10 Prozent.
9. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 9 und 9a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird gegenwärtig über Fernwärme gedeckt.
Die Stadtwerke Bonn GmbH stellt die Wärme zu 50,7 Prozent aus
regenerativer Energie und zu 49,3 Prozent über Erdgas bereit.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Es wird eine 206 qm große Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 kWp
betrieben. Die Anlage liefert im Jahr einen Ertrag von circa 26 MWh.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Derzeit ist ein Ersatzneubau für einen Teil der Mitarbeiter mit Ziel Standard
EGB 40 in Planung. Weitere konkrete Empfehlungen oder Maßnahmen zur
wesentlichen Verbesserung der Energieeffizienz sind derzeit nicht vorgesehen.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMEL kann eine konkrete Aussage erst
nach Abschluss der liegenschaftsbezogenen Untersuchungen erfolgen. Es wird
auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
10. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und
Jugend erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 10 und 10a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird über Fernwärme des
örtlichen Versorgers Vattenfall Wärme Berlin AG gedeckt, zur Auflistung der
Energieträger wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Das BBR ist beauftragt, zu prüfen, ob sich die Dachflächen für
Photovoltaikanlagen eignen.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMFSFJ sind derzeit zwei energetische
Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung für die Gebäude soll voraussichtlich im Jahr
2025 und 2026 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für die Jahre 2027 und
2029 avisiert. Die zwei Gebäude des Hauptsitzes des BMFSFJ stehen unter
Denkmalschutz, weshalb eine vollumfängliche energetische Sanierung mit dem
Ziel des Standards EGB 55 voraussichtlich durch denkmalschutzrechtliche
Auflagen eingeschränkt ist. Eine Umrüstung auf LED-Leuchten ist zurzeit in
Planung.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMFSFJ kann erst nach Abschluss der
liegenschaftsbezogenen Untersuchungen eine konkrete Aussage erfolgen. Es
wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
11. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Gesundheit erzeugt, und wie hoch
ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 11 und 11a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) wird über Fernwärme gedeckt. Die Stadtwerke Bonn GmbH
stellt die Wärme zu 50,7 Prozent aus regenerativer Energie und zu 49,3 Prozent
über Erdgas bereit.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Aktuell wird die Machbarkeit der Installation einer Photovoltaikanlage auf der
Dachfläche geprüft. Wie groß eine Anlage im Einzelfall ausgeführt werden und
wie hoch der genutzte Ertrag sein kann, kann nicht vorab pauschal beantwortet
werden. Hierzu müssten im Einzelnen Dach und Elektroinstallation geprüft
sowie Stromlastgang und Stromverbrauch der Liegenschaft betrachtet werden.
Eine Nutzung der Fassade kann ausgeschlossen werden, da das Gebäude über
eine Glasfassade verfügt, die für eine Photovoltaiknutzung nicht geeignet ist
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Ohne eine abschließende planerische Grundlage kann die BImA derzeit in
Bezug auf das Gebäude des BMG keine Angaben zur Verbesserung der
Energieeffizienz machen.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Bevor liegenschaftsbezogene Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann
zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMG keine konkrete Aussage erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
12. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erzeugt,
und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr (BMDV) wird über Fernwärme der Vattenfall Wärme Berlin
AG gedeckt, eine Solarthermieanlage unterstützt die Beheizung des
Dienstgebäudes. Für die dezentrale Warmwasserbereitung wird Ökostrom verwendet.
Hinsichtlich der Energieträger wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Die Dach- bzw. Fassadenflächen des Dienstgebäudes in Berlin sind aus
statischen, architektonischen und denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht
vollumfänglich für Photovoltaik bzw. Solarthermie geeignet. Bei den Fassaden der
Bauteile A und B mit einem spätklassizistischen Erscheinungsbild wird der
Anbau von Photovoltaik aus Gründen des Denkmalschutzes nach aktuellem
Kenntnisstand abgelehnt. Die vorgehängte Natursteinfassaden der Bauteile C
und D können derzeit nicht für den Einsatz von Photovoltaik genutzt werden.
Die Dachflächen werden wie folgt genutzt.
Bauteil A
Belegbare Dachfläche Solarthermie: 250 qm
Nutzung: 100 Prozent
Jährlicher Ertrag: 129.000 kWh
Bauteile C und D
Belegbare Dachfläche
Photovoltaikanlage:
1.820 qm
Nutzung: circa 90 Prozent mit 57 kWp
Leistung
Jährlicher Ertrag: 0*
*Die über 18 Jahre alte Anlage war defekt und musste 2021 abgeschaltet werden. Sie wird Ende
2023/Anfang 2024 ausgetauscht, eine Reparatur ist unwirtschaftlich. Die Auslastung wird 100
Prozent mit 358 kWp betragen. Die Prognose des jährlichen Ertrags beträgt 492.750 kWh.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMDV sind derzeit vier energetische
Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung für die vier Gebäude soll voraussichtlich im
Jahr 2023 und 2027 begonnen werden. Die Maßnahmen umfassen unter
anderem den Austausch und die maximale Erweiterung der defekten
Photovoltaikanlage und eine Teilinstandsetzung eines Daches. Zwei Gebäude am Hauptsitz
des BMDV stehen unter Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtlichen
Auflagen schränken voraussichtlich eine vollumfängliche energetische Sanierung mit
dem Ziel des Standards EGB 55 ein. Deshalb sind vor abgeschlossener
Untersuchung der Machbarkeit und Abschluss der Planung noch keine konkreten
Aussagen zu den realisierbaren Maßnahmen und Empfehlungen möglich.
Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED erfolgt sukzessive seit 2015. Darüber
hinaus wurde seitens der BImA ein Energie-Monitoring aufgebaut.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Es finden hierzu liegenschaftsbezogene Untersuchungen am Hauptsitz des
BMDV statt, eine konkrete Aussage kann erst nach Abschluss der
Untersuchungen erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
e) Welches Potenzial für die Gewinnung und Nutzung regenerativer
Energien sieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in
den Gebäude- und Verkehrsflächen von Flughäfen mit
Bundesbeteiligung, von Bundesfernstraßen und des Bahnnetzes, welche Vorhaben
wurden bereits umgesetzt, welche sind in Planung?
Das BMDV sieht ein bedeutendes Potenzial zur Gewinnung und Nutzung
regenerativer Energien insbesondere durch Photovoltaikanlagen, wodurch sowohl
die Betriebskosten gesenkt als auch die Nachhaltigkeit des Betriebes der
Verkehrsinfrastruktur verbessert werden können.
Flughäfen mit Bundesbeteiligung – es folgt eine Auflistung von Flughäfen, den
jeweiligen geplanten Vorhaben und den umgesetzten Vorhaben.
Flughafen Vorhaben geplant Vorhaben umgesetzt
Flughafen München
GmbH
Einsatz und Ausbau von Photovoltaikanlagen (8 MWp
in 2023/24, Ziel bis 2030 50 MWp)
aktueller Stand 5 MWp
Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
Pilotprojekt zum Aufbau von Photovoltaikanlagen:
Flächenanalyse ist erfolgt, zuerst stufenweiser Ausbau
auf Pilotdächern
Flughafen Köln/Bonn
GmbH
– Neubau Biomassenheizkraftwerk bis 1. Quartal 2024,
– Ausbau Photovoltaikinfrastruktur in 2023: neue
Halle von UPS (1,5 MWp), FedEx-Halle (0,7 MWp),
Eurowings-Gebäude (0,4 MWp), zusammen werden
circa 2.300 MWh/a Solar-Strom produziert,
– Emissionsfreie Erzeugung von Wärme und Kälte;
sogenannte Eisspeichertechnik in Kombination mit
Photovoltaik-Systemen und Wärmepumpen.
Die ersten beiden Anlagen
wurden im Jahr 2009 in
Betrieb genommen.
Aktuell werden circa
2.800 MWh/a produziert.
Für die Bundesfernstraßen ermittelt ein Forschungsvorhaben die Potenziale für
Photovoltaik an Bundesfernstraßen. Die Autobahn GmbH des Bundes plant
Photovoltaikanlagen mit Energiespeicher für Tunnel und die kritische
Infrastruktur und strebt an, erneuerbare Energien zur Deckung des Strom-, Wärme-
und Kühlbedarfs zu nutzen. Beispiele dafür sind die Projekte „Energieautarker
Tunnel A 100“ und „Geothermie am Rennsteigtunnel“. Vor kurzem wurde die
erste Photovoltaikanlagenüberdachung über einer Autobahn errichtet.
Mit Blick auf die Bahnstrecken stehen die relevanten Flächen und Bahnanlagen
im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG). Das BMDV wird die
Solarenergiegewinnung auf Bahnanlagen im Rahmen der Ausgestaltung der
Gemeinwohlorientierung der DB Netz AG forcieren. In diesem Zusammenhang
setzt es sich dafür ein, dass Photovoltaikbetreiber Bahnbetriebsanlagen ohne
Hürden zur Energiegewinnung nutzen können, soweit dies mit
Sicherheitsbelangen vereinbar ist. Das BMDV plant, gemeinsam mit der DB Netz AG
Mustergestaltungsverträge und Musterumsetzungsprozesse zu erarbeiten.
Darüber hinaus fördert das BMDV die Entwicklung, Erprobung und Zulassung
von bahnspezifischen Photovoltaikinnovationen. Insbesondere zum Einsatz von
Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden sowie im Gleis laufen derzeit zwei
Forschungsvorhaben. Solaranlagen auf Lärmschutzwänden und im Gleis
müssen spezifischen Anforderungen genügen und befinden sich im
Entwicklungsprozess. Sie sollen im Offenen Digitalen Testfeld des Deutschen Zentrums für
Schienenverkehrsforschung erprobt werden.
Das Gesamtpotenzial erzeugbarer Erneuerbarer Energie wurde in einer Studie
des BMDV‑Expertennetzwerkes auf 380 bis 2.920 GWh/a geschätzt, wobei
die Anwendungsklassen Gebäude (240 bis 620 GWh/a), Gleisbett (0 bis
1.500 GWh/a), Lärmschutzwände (50 bis 350 GWh/a) und Freifeld (90 bis
440 GWh/a) die größten Anteile bilden.
Nach Angaben der DB AG werden Photovoltaikanlagen auch im eigenen
Bereich genutzt. Zur Versorgung stationärer Anlagen außerhalb der
Bahnstromversorgung sind an über 30 Standorten Anlagen mit einer Gesamterzeugung
von circa 20 GWh/a bzw. circa 23 MWp installiert. Diese Anlagen sind
überwiegend an externe Photovoltaikprojektierer verpachtet. Die DB AG prüft,
welche weiteren Flächen infrage kommen.
13. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz erzeugt, und wie hoch ist der Anteil
erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 13 und 13a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird
über Fernwärme gedeckt. Die Stadtwerke Bonn GmbH stellt Fernwärme zu
50,7 Prozent regenerativ und zu 49,3 Prozent über Erdgas bereit.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Auf der Dachfläche des Gebäudes befindet sich eine 1.392 qm große
Photovoltaikanlage mit 870 Modulen, die jeweils 1,6 qm groß sind. Damit sind
43 Prozent der gesamten Dachfläche (3.200 qm) mit Photovoltaik belegt. Die
Photovoltaikanlage hat eine Leistung von 230,55 kWp und erreicht damit eine
durchschnittlichen Jahresertrag von 189.051 kWh/a. Ob und wieweit ein
weiterer Ausbau – auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Dachbegrünung –
möglich ist, wird noch geprüft.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Im Sinne der Energieeffizienzfestlegungen des Bundes und der damit
verbundenen Ziele bis zum Jahr 2045 hat die BImA ein bauphysikalisches Büro
beauftragt, ein Konzept für konkrete, umfassende Modernisierungsmaßnahmen
für die Verbesserung der Energieeffizienz zu erstellen. Ziel ist es, Maßnahmen
zu identifizieren und mit deren Umsetzung den Effizienzstandard EGB 55 zu
erreichen.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMUV kann erst nach Abschluss der
liegenschaftsbezogenen Untersuchungen eine konkrete Aussage erfolgen. Es wird
auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
14. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erzeugt,
und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 14 und 14a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) wird gegenwärtig mit Erdgas gedeckt. Es laufen
Planungen, die Energieversorgung zur Heizperiode 2025/2026 an die
Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Bonn GmbH anzuschließen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Die Realisierung einer Photovoltaikanlage ist in Vorbereitung. Es wird geprüft,
in welchem Umfang Dach- und Fassadenflächen für die Energiegewinnung
durch Photovoltaikanlagen oder Solarthermie geeignet sind. Der
Denkmalschutz der Stadt Bonn hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Wie groß die
Anlage im Einzelfall ausgeführt werden kann und wie hoch der genutzte Ertrag
sein wird, kann nicht vorab beantwortet werden. Hierzu müssen nun im
Einzelnen das Dach und die Elektroinstallation geprüft werden sowie Stromlastgang
und der Stromverbrauch der Liegenschaft betrachtet werden.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für das im ELM befindliche Gebäude des Hauptsitzes des BMBF kann die
BImA ohne eine abschließende planerische Grundlage keine Angaben zur
Verbesserung der Energieeffizienz machen.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMBF kann erst nach Abschluss der
liegenschaftsbezogenen Untersuchungen eine konkrete Aussage erfolgen. Es wird
auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
15. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer
Energien daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 15 und 15a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird gegenwärtig über
Fernwärme der Stadtwerke Bonn bereitgestellt. Die Fernwärme wird in zwei
gleichen Teilen mit Gas sowie über eine Müllverbrennungsanlage mittels Kraft-
Wärme-Kopplung gewonnen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Aktuell besteht ein Auftrag an das BBR zur Dachsanierung von Haus 1 und der
Hauptwache auf der Liegenschaft einschließlich der Planung einer
Photovoltaikanlage und eines Gründachs. In diesem Zusammenhang sollen die
Dächer im Rahmen der durch den Denkmalschutz begrenzten Möglichkeiten so
weit wie möglich mit Photovoltaikanlagen versehen werden.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Das im Jahr 2019 von der BImA beauftragte Liegenschaftsbezogene
Energiekonzept für die Liegenschaft BMZ Bonn wurde im Jahr 2021 fertiggestellt und
mündet in folgende konkrete Maßnahmenvorschläge:
• Dämmung der Flachdächer von Haus 1 und der Hauptwache – wird mit
Auftrag zur Dachsanierung umgesetzt;
• Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Haus 1 und der
Hauptwache – wird mit Auftrag zur Dachsanierung umgesetzt;
• Installation einer Wärmepumpe sowie Durchführung eines hydraulischen
Abgleiches des Heizungssystems – befindet sich in der
Ausschreibungsvorbereitung;
• Mess- und Zählkonzept zur Erfassung und Analyse der Energieverbräuche
• Möglicherweise Wärmedämmung der Nebengebäude –
Machbarkeitsprüfung beginnt voraussichtlich im Jahr 2024;
• Möglicherweise Wärmedämmung des Kanzlerbungalows –
Machbarkeitsprüfung beginnt voraussichtlich im Jahr 2024;
• Optimierung der Rechenzentren – hier wird derzeit der Bedarf durch den
Nutzer aufgestellt;
• Optimierung der Beleuchtung durch Einbau vom LED-Leuchten und
Bewegungsmeldern.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMZ kann erst nach Abschluss der
liegenschaftsbezogenen Untersuchungen eine konkrete Aussage erfolgen. Es wird
auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
16. Mit welchen Energieträgern wird aktuell der Bedarf an Wärmeenergie
(Heizwärmebedarf plus Nutzwärmemenge für Trinkwarmwasser) im
Hauptsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen erzeugt, und wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien
daran?
a) Bei Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, mit welchem
Energieträger wird das Wärmenetz betrieben?
Die Fragen 16 und 16a werden zusammen beantwortet.
Der Bedarf an Wärmeenergie im Hauptsitz des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird über Fernwärme der
Vattenfall Wärme Berlin AG gedeckt, zur Auflistung der Energieträger wird
auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
b) In welchem Umfang (m²) sind Dach- und Fassadenflächen des
Bundesministeriums für die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen
oder Solarthermie geeignet, und welcher Anteil davon wird mit
welchem jährlichen Ertrag genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 4g wird verwiesen.
c) Welche Empfehlungen für Modernisierungen zur Verbesserung der
Energieeffizienz liegen vor, und welche davon wurden umgesetzt oder
sind in Planung (bitte mit Datum Empfehlung und ggf. daraus
folgender Modernisierung auflisten)?
Für den Hauptsitz des BMWSB ist derzeit eine energetische
Sanierungsmaßnahme vorgesehen. Die Planung für das Gebäude soll voraussichtlich im Jahr
2025 begonnen werden. Das Gebäude des Hauptsitzes des BMWSB steht unter
Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtlichen Auflagen schränken
voraussichtlich eine vollumfängliche energetische Sanierung mit dem Ziel des
Standards EGB 55 ein. Vor abgeschlossener Untersuchung der Machbarkeit und
Abschluss der Planung ist keine konkrete Aussage zu den realisierbaren
Maßnahmen und Empfehlungen möglich.
d) Mit welchen Schritten soll die Nutzung erneuerbarer Energien für
Heizung und Trinkwarmwasserbereitung ausgeweitet werden?
Zur Liegenschaft des Hauptsitzes des BMWSB kann erst nach Abschluss der
liegenschaftsbezogenen Untersuchungen eine konkrete Aussage erfolgen. Es
wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
17. In wie vielen der aktuell 3 200 aufgrund vorzunehmender Sanierungen
leerstehenden Wohnungen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6075) in Verwaltung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird die Wärmeversorgung
zukünftig durch Wärmepumpensysteme gewährleistet?
Wie erfolgt die Wärmebereitung in den anderen Wohnungen, und wird
dabei ein Pflichtanteil für die Nutzung regenerativer Energien
vorgesehen (bitte nach Anteilen aufschlüsseln)?
Im Zuge der zur Verfügungsstellung von Wohnraum an Bundesbedienstete
werden bei Auszug oder Bedarf die Wohnungen renoviert und gegebenenfalls auch
unterjährig notwendige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Energetische Ertüchtigungen und Sanierungen betreffen nicht einzelne
Wohneinheiten, sondern Liegenschaften als Gesamtkomplex. Soweit möglich erfolgt
dabei auch der Einbau von neuen, effizienten Wärmeerzeugungsanlagen.
Der aktuelle Leerstand von Wohnungen bezieht sich in den überwiegenden
Fällen jedoch auf Einzelwohnungen in Liegenschaften.
Die BImA verfügt für den Geschäftsbereich Wohnen zurzeit noch über keine
Erhebungsmöglichkeiten hinsichtlich der Brennstoffart in den einzelnen
Liegenschaften, so dass auch keine Aufschlüsselung nach regenerativen Energien
erfolgen kann.
Im Zuge der softwarebasierten Gebäudebestanderfassung ist eine
Gesamtauswertung der Liegenschaften auch in Bezug auf den energetischen Zustand der
Gebäude vorgesehen. In der daraus resultierenden Investitionsstrategie werden
der Standard EGB 55 berücksichtigt und regenerative Energienutzungen wie
Photovoltaik und Wärmepumpen oder eine Ausweitung des Fernwärmenetzes
nach der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung geprüft.
18. In wie vielen der nach Plänen der BImA bis Ende 2024 entstehenden
bundesweit 3 000 neuen Wohnungen (ebd.) wird die Wärmeversorgung
zukünftig durch Wärmepumpensysteme gewährleistet?
Wie erfolgt die Wärmebereitung in den anderen Wohnungen, und wird
dabei ein Pflichtanteil für die Nutzung regenerativer Energien
vorgesehen (bitte nach Anteilen aufschlüsseln)?
Ob neben Wärmepumpen auch weitere Heizsysteme zum Einsatz kommen
können oder zum Einsatz kommen müssen, wird projektspezifisch vor den
jeweiligen Maßnahmen ermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
19. Wie viele Dienstliegenschaften der Bundesverwaltung und andere
Gebäude, mit Ausnahme der o. g. Liegenschaften von Bundesministerium
des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Verteidigung,
des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit welcher
Nutzfläche befinden sich im Eigentum bzw. Verwaltung durch die BImA
und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV)?
Neben den bereits oben genannten Liegenschaften von BMI, BMVg, AA,
BAMS und BMDV befinden sich 2.937 beheizte Gebäude im Eigentum
beziehungsweise der Verwaltung der BImA mit einer BGF von rund 7.000.000 qm.
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist Eigentümer von neun
Dienstliegenschaften. Die Anzahl der Gebäude auf den Liegenschaften erfasst das BEV
nicht.
a) Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil regenerativer Energien bei
der Wärmeerzeugung in diesen Liegenschaften (bei Fern- oder
Nahwärme bitte nach Anteil fossiler Brennstoffe aufschlüsseln)?
Bei den in der Antwort zu Frage 19 genannten Gebäuden im ELM und
Eigentum der BImA werden circa 4,4 Prozent der Fläche (auf einer BGF von circa
300.000 qm) durch Wärmeerzeugungsanlagen (zum Beispiel Biomassekesseln
und Wärmepumpentechnik) versorgt, die regenerativen Energieträger nutzen.
Über Nah- und Fernwärme werden aktuell 68 Prozent der Flächen versorgt. Der
durch den externen Energieversorger zur Erzeugung der Wärmeenergie
verwendete Energieträger ist nicht bekannt.
Das BEV ist für seine Objekte nicht alleiniger Vertragspartner der
Energieversorgungsunternehmen, da auch Mieter selbst Verträge mit den Versorgern
abgeschlossen haben. Fünf Dienstliegenschaften des BEV beziehen Fernwärme. Der
durchschnittliche Anteil regenerativer Energien liegt hier bei circa 30 Prozent.
Eine Dienstliegenschaft bezieht zu 100 Prozent Naturgas.
b) In wie vielen dieser Liegenschaften werden keinerlei regenerative
Energien für die Wärmeversorgung genutzt?
In 95 Prozent der von der BImA verwalteten Liegenschaften werden keinerlei
regenerative Energien genutzt.
In drei Dienstliegenschaften des BEV wird keine regenerative Energie für die
Wärmeversorgung genutzt.
c) In wie vielen dieser Liegenschaften wird der Wärmeenergiebedarf zu
mindestens 67 Prozent aus der Nutzung regenerativer Energien
gedeckt?
Die BImA kann hierzu derzeit noch keine Aussage treffen.
In drei Dienstliegenschaften des BEV wird der Wärmeenergiebedarf zu
mindestens 67 Prozent aus der Nutzung regenerativer Energien gedeckt.
d) Bis wann sollen diese Liegenschaften ihren Wärmeenergiebedarf zu
mindestens 67 Prozent aus der Nutzung regenerativer Energien
decken, und mit welchem Investitionsbedarf rechnet die
Bundesregierung dafür?
Die BImA kann hierzu derzeit noch keine Aussage treffen.
20. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die
energetische Sanierung der Liegenschaften im Besitz von Bundesunternehmen
und Bundesbeteiligungen wie z. B. der Deutschen Bahn AG?
Sofern bebaute Liegenschaften im Eigentum der Bundesunternehmen stehen,
gelten im Rahmen der energetischen Sanierung eine Vielzahl von Vorgaben,
wie zum Beispiel das Energieeffizienzgesetz und das Gebäudeenergiegesetz.
Darüber hinaus wirkt der Bund bei den in seinem Eigentum stehenden
juristischen Personen des privaten Rechts gemäß § 15 Absatz 3 des
Klimaschutzgesetzes darauf hin, dass diese ihre Verwaltungstätigkeit klimaneutral
organisieren. Weiterhin haben die Bundesgesellschaften die Regelungen des Public
Corporate Governance Kodex des Bundes, der unter den Ziffern 5 und 8 auch
umfangreiche Regelungen zur Nachhaltigkeit enthält, zu beachten.
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ISSN 0722-8333