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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sozialisierung von Corona-Wirtschaftshilfen durch Schutzschirmverfahren

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

15.08.2023

Aktualisiert

12.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/778418.07.2023

Sozialisierung von Corona-Wirtschaftshilfen durch Schutzschirmverfahren

der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Ansicht der Fragestellenden erschienen staatliche Corona-Hilfen während der Pandemie als alternativlos. Inzwischen, so der Verdacht der Fragestellenden, entledigen sich einige Unternehmen dieser Kredite möglicherweise im Zuge von Schutzschirmverfahren. Um ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, ist es lediglich notwendig, nachzuweisen, dass binnen 24 Monaten eine Zahlungsunfähigkeit droht. Dies erscheint in Krisenzeiten nicht sonderlich schwer (vgl. https://www.finance-magazin.de/transformation/insolvenz/wird-das-schutzschirmverfahren-missbraucht-153766/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Mittel haben Bund und Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen seit Ausbruch der Pandemie im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen in Form von Krediten insgesamt zur Verfügung gestellt (bitte in Euro pro Jahr und in Summe angeben und nach den jeweiligen Hilfsprogrammen aufschlüsseln)?

2

Welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zurückgezahlt (bitte in Euro und in Prozent angeben und nach den jeweiligen Hilfsprogrammen aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen haben Unternehmen, denen entsprechende Kredite gewährt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung seither ein Schutzschirmverfahren oder eine Insolvenz angemeldet bzw. konnten Kredite nicht zurückgezahlt werden und mussten abgeschrieben werden (bitte jeweils pro Jahr unter Angabe der dadurch gefährdeten bzw. verlorenen Mittel aus Bund und Ländern in Euro angeben)?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Düsseldorfer P&C KG angeblich bereits im November 2022 Gespräche mit den finanzierenden Banken hat „platzen lassen“ bzw. signalisiert hat, den Weg einer Sanierung über ein Schutzschirmverfahren einschlagen zu wollen (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/insolvenz-peek-und-cloppenburg-schutzschirmverfahren-eroeffnet/29183102.html; https://www.finance-magazin.de/transformation/insolvenz/wird-das-schutzschirmverfahren-missbraucht-153766/)?

a) Zu welchem exakten Datum und über welchen Weg, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), hat die Bundesregierung von einem für dieses Unternehmen geplanten Schutzschirmverfahren erfahren, bzw. zu welchem exakten Datum lagen der Bundesregierung erste Hinweise vor, die darauf hingedeutet haben?

b) Prüft bzw. hat die Bundesregierung eine Klage gegen das Unternehmen geprüft?

5

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Schutzschirmverfahren von Unternehmen missbraucht werden, um sich bestehender Kreditverpflichtungen zu entledigen?

a) Sind der Bundesregierung diesbezüglich Fälle bekannt, und wenn ja, wie viele, und in welchem finanziellen Volumen (bitte in Euro und pro Jahr angeben)?

b) Erwartet bzw. befürchtet die Bundesregierung hier einen Trend zum Missbrauch bzw. einen weiteren Anstieg der Fälle?

6

Bezugnehmend auf die Fragen 1 bis 5, inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für Schutzschirmverfahren nachzujustieren?

Berlin, den 14. Juli 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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