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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023
(insgesamt 37 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
31.08.2023
Aktualisiert
24.01.2024
BT20/782920.07.2023
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates
Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Ina
Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina
Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum
Stand: 30. Juni 2023
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt
(vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 20/5870).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsc
haft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/_tabellen-innen-sch
utzsuchende.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge
genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist für diese Erhebung die
„Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer
Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht,
inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers
(ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst
wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl
der Geflüchteten auf Basis der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (ebd.) wird aufgrund des aktuellen Status
der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls
nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und
Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden.
Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom
Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller Geflüchteten mit
unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in etwa der Summe, die sich aufgrund der Antworten
der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (ebd.) ergibt. Für das Jahr 2020
beispielsweise waren dies knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28234
und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_34
0_225.html), Ende 2022, nach der Aufnahme von über einer Million
Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Menschen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5870
und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_12
5_125.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7829
20. Wahlperiode 20.07.2023
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt die Zahl wieder an,
insbesondere Schutzsuchende aus Syrien sorgten für einen deutlichen Anstieg
der Zahl anerkannter Flüchtlinge in Deutschland (auf insgesamt 808 000
Personen Ende 2022, alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders
angegeben, aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5870; grafisch übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die
Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: https://taz.de/Gefluechtete-in-Deutschl
and/!5934394/). Auch die Zahl subsidiär Geschützter nahm entsprechend zu
(286 000), etwa 157 000 Menschen haben lediglich einen nationalen
Abschiebungsschutz (mit geringeren Rechten) erhalten, darunter viele Geflüchtete aus
Afghanistan (98 000). Ende 2022 lebten zudem über 1 Million
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (insgesamt 1 045 000), die unkompliziert
einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
erhalten hatten.
Weitere 120 000 Geflüchtete verfügten Ende 2022 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1,
§ 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut
17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4
AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer
individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und lag Ende 2022 bei 523 000.
Die Angaben des Ausländerzentralregisters zu ausreisepflichtigen Personen
sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne
Duldung können z. B. das Land längst wieder verlassen haben, und viele
angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/12725 und die Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache
19/3860, sowie: https://www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvoll
zugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die
Bundesregierung auf Nachfragen der Fragesteller einräumen, dass von den
Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne
Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort
zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige
Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen
ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen
aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der
Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/1048). Auf Nachfrage hierzu verwies die Bundesregierung auf eine
„Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-
Datenbank infolge des ersten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, eine
„zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.) – ein halbes Jahr später wurde
auf umfangreiche technische und fachliche Abstimmungsmaßnahmen
verwiesen, ab 1. November 2022 würden solche Datensätze „kontinuierlich korrigiert“
(Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201). Allerdings hieß es
Ende Februar 2023 erneut, dass „weiterhin umfangreiche
Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ seien, um
entsprechende Datenbereinigungen vornehmen zu können (Antwort zu
Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über
drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen
statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR
„Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 35
auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Dies führt im Ergebnis
zu einer statistisch überhöhten Zahl vermeintlich in Deutschland lebender
Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die
Ausreise von ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung gibt.
248 000 der rund 304 000 zum Ende des Jahres 2022 Ausreisepflichtigen
(82 Prozent) verfügten über eine Duldung, etwa wegen medizinischer
Abschiebungshindernisse, einer Ausbildung bzw. Beschäftigung oder weil
Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind.
Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht abgeschoben werden dürfen
oder sollen, wird im AZR nicht erfasst. Ein Drittel der Duldungen wurde aus
„sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall
sein oder wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen mit
Aufenthaltsrecht bestehen. Bei 26 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende
Reisedokumente“ als Erteilungsgrund im AZR vermerkt, ohne dass die Betroffenen
dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu die Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur 10 Prozent der Duldungen wurden nach
§ 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre
Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(bitte, auch bei den Unterfragen, nach internationalem bzw. nationalem
subsidiärem Schutz differenzieren) lebten zum 30. Juni 2023 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im ersten Halbjahr 2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zum 30. Juni 2023 anhängig (bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
ersten Halbjahr 2023?
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
(vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis zum 30. Juni 2023 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
in Frage 13 differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie in Frage 13 differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie in Frage 13
differenzieren)?
d) Bei wie vielen der insgesamt kriegsbedingt aus der Ukraine
Geflüchteten war zu diesem Datum nach Angaben des AZR eine
erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt (bitte wie in Frage 13 und gesondert
nach Alter – ab 15 Jahre, sieben bis 14 Jahre, 0 bis 6 Jahre –
differenzieren)?
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
ersten Halbjahr 2023?
15. Wie viele Personen lebten 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte
differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw.
Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für
§ 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung
vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
(bitte wie oben differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter – 0-11, 12-15, 16-17, 18-20, 21-29, 30-39, 40-49, 50-59,
60-69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen die genauen
Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und die Duldungen nach §§ 60a, 60b,
60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern, auflisten), und wie viele von ihnen
erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung inzwischen die Aussagekraft der
Daten im AZR zu Duldungen nach § 60b AufenthG (vgl. zuletzt die
Antwort zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 20/5870), und wie
bewertet sie den Anteil dieser Duldungen an der Gesamtzahl aller
Duldungen (etwa 10 Prozent; vgl. ebd., Antwort zu Frage 18), vier Jahre
nach der gesetzlichen Einführung dieses neuen Status (bitte ausführen
und begründen)?
b) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Vorhaben im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP („Mehr
Fortschritt wagen“) zur Abschaffung der „Duldung light“ (ebd.,
Zeile 4668), zur Klärung der Identität durch Versicherungen an Eides statt
(ebd., Zeile 4680 ff.), zum generellen Zugang zu Integrationskursen
(ebd., Zeile 4683 f.) und zur Beseitigung der Sprachnachweise im
Ausland beim Ehegattennachzug (ebd., Zeile 4721 ff.), womit das
Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits Anfang des Jahres 2023
befasst war (Erstellung eines Entwurfs zur Umsetzung, vgl. die
Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache 20/5870; bitte den
aktuellen Stand und etwaige Planungen zur Umsetzung differenziert
benennen)?
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis
heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang
ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?
21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw.
Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie schätzt die Bundesregierung die Verlässlichkeit dieser
Zahlen ein, hat sie Kenntnisse oder Einschätzungen zur Zahl der gestellten
Anträge auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in den
Bundesländern (wenn ja, welche), und wie bewertet sie es in Hinblick auf die Ziele
der Neuregelung, dass nach einer Umfrage des Mediendienstes Integration
mindestens 49 000 solcher Anträge gestellt worden sein sollen (vgl.
https://mediendienst-integration.de/artikel/zehntausende-geduldete-beantra
gen-den-chancenaufenthalt.html)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2023
in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit
(bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2023?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im ersten Halbjahr 2023 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend –
durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni
2023 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2023 im Ausländerzentralregister
erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren
hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende
und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni
2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2023 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?
30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2023 zur Festnahme
(mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte
differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser
Personen lebten zum 30. Juni 2023 noch in Deutschland, und bei wie
vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im ersten Halbjahr 2023?
31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des AZR-Gesetzes – AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt
wurden, waren zum 30. Juni 2023 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen
lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum
30. Juni 2023 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch
in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG;
bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30.
Juni 2023 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie
viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen
waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden
sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen
Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des
Freizügigkeitsrechts (bitte die Antworten zu allen Fragen der Frage 33 jeweils
nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten),
und zu wie vielen Personen wurde im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr
2022 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
34. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es seit der Antwort zu
Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/5870 gegeben, und welche konkreten
Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche
Personengruppen waren infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen
auflisten und Korrekturen wenn möglich quantifizieren), und welche
Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit
welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im
Einzelnen auflisten)?
35. Wie ist der aktuelle Stand der in der Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/3201 ab dem 1. November 2022 angekündigten
automatisierten Datenbereinigung in Bezug auf unerlaubt eingereiste bzw.
aufhältige Personen, denen keine aktenführende Behörde zugeordnet wurde (bitte
soweit möglich mit konkreten Zahlen etwaiger Änderungen im AZR
unterlegen), und wann ist mit einer Beendigung dieser Bereinigung zu rechnen?
36. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2023 Dokumente nach § 6
Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) AZRG an das AZR
übermittelt, in wie vielen dieser Fälle erfolgte eine Speicherung der
Dokumente, in wie vielen dieser Fälle wiederum wurden die gespeicherten
Dokumente zuvor geschwärzt, insbesondere um den Kernbereich privater
Lebensgestaltung zu schützen (bitte jeweils nach Monaten und den
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie ist der aktuelle Stand der technischen und praktischen Umsetzung
dieser Neuregelung, und welche Probleme haben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung dabei gegebenenfalls ergeben (bitte im Detail
ausführen)?
b) Wie ist der Stand der Entwicklung entsprechender
Weisungsinstrumente zur Umsetzung der Neuregelung, die zunächst für das erste Quartal
2023 angekündigt war (Antwort zu Frage 35g auf
Bundestagsdrucksache 20/5870), sich dann aber im Juni 2023 immer noch „in der
Abstimmung“ befand und „kurzfristig implementiert“ werden sollte
(Antwort zu Frage 8d auf Bundestagsdrucksache 20/7095), und was genau
beinhalten diese Weisungsinstrumente gegebenenfalls (etwa zu der
Frage, nach welchen Kriterien Anonymisierungen zu erfolgen haben und
wann überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer
Speicherung entgegenstehen (vgl. § 6 Absatz 5 Satz 2 AZRG, bitte
ausführen)?
c) Wie viel Personal welcher Abteilung wird für die Übermittlung bzw.
Anonymisierung entsprechender Dokumente (BAMF-Bescheide,
Gerichtsentscheidungen) eingesetzt, und welcher Arbeitsaufwand ist dabei
im ersten Halbjahr 2023 insgesamt bzw. durchschnittlich pro
Übermittlung bzw. Anonymisierung solcher Dokumente im Einzelfall
entstanden (bitte ausführen, und welche Erfahrungen und Unterschiede gibt es
insbesondere bei der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen, in
denen sich nach Einschätzung der Fragestellenden häufig bzw.
regelmäßig schutzwürdige Angaben zum Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung finden lassen werden?
d) Ist die Antwort zu Frage 8j auf Bundestagsdrucksache 20/7095 so zu
verstehen, dass es keine regelmäßige oder stichprobenartige
verwaltungsinterne Kontrolle gibt, ob die Schutzvorkehrungen des § 6
Absatz 5 Satz 2 AZRG angemessen umgesetzt werden, und dass die
einzige „Kontrolle“ darin besteht, dass hierzu Weisungsvorgaben gemacht
werden (deren Einhaltung aber nicht kontrolliert wird, bitte
nachvollziehbar ausführen und begründen)?
37. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 30. Juni 2023 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie
vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2023 erlaubt bzw. versagt
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren
und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 13. Juli 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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