Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7946 –
Entwicklung von Kinderarmut in der abklingenden Corona-Krise sowie
inflationärer Entwicklung infolge des Ukraine-Krieges
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie mit ihren vielfältigen direkten und indirekten Folgen
war gerade im Abklingen begriffen, als mit dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die nächste Krise mit massiven globalen
Auswirkungen ihren Lauf nahm. Insbesondere getrieben vom Schock der
explodierenden Energiepreise stieg der Verbraucherpreisindex seit Beginn des
Krieges Ende Februar 2022 mit Raten zwischen 5,9 Prozent und 8,8 Prozent,
jeweils bezogen auf den Vorjahresmonat. Besonders stark fallen die
Teuerungsraten im Bereich der Lebensmittel aus: Hier wurde im März 2023 im
Vergleich zum März des Vorjahres eine Erhöhung von 21,2 Prozent
ausgegeben (vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Bas
isdaten/vpi001j.html).
Insbesondere sind von diesem Preisanstieg Haushalte mit geringem
Einkommen betroffen, da bei ihnen der Anteil der Nahrungsmittel an den
Konsumausgaben größer ist. Für das Jahr 2021 werden etwa die Ausgaben für
Lebensmittel bei Haushalten mit unter 1 250 Euro Einkommen auf 18,7 Prozent
geschätzt – bei Haushalten mit einem Einkommen von über 5 000 Euro macht
der Anteil hingegen nur 13,8 Prozent aus. Hinzu kommt, dass es für Haushalte
mit niedrigem Einkommen kaum möglich ist, die Ausgaben für Lebensmittel
in einer Krise noch weiter zu senken, ohne Einschnitte bei der Qualität oder
der Quantität hinnehmen zu müssen. Die monatlichen Ausgaben für Nahrung
in der Einkommensgruppe von monatlich unter 1 250 Euro
Haushaltsnettoeinkommen betrug 193 Euro, was wiederum einem täglichen Betrag von knapp
über 6 Euro im Jahr 2021 entspricht. Zum Vergleich: Der bundesweite
Durchschnitt für Lebensmittelausgaben lag im Jahr 2021 bei 402 Euro pro Monat
(vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsu
m-Lebensbedingungen/Konsumausgaben-Lebenshaltungskosten/Tabellen/priv
ater-konsum-haushaltsnettoeinkommen-lwr.html).
Ein weiterer Hinweis auf die besonderen Auswirkungen auf Menschen mit
niedrigem Einkommen ist die sogenannte regelbedarfsrelevante Inflation. Für
diesen besonders gewichteten Warenkorb, der die alltäglichen Ausgaben von
Menschen mit geringem Einkommen besser erfasst, gibt die Bundesregierung
in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 112 und 113 der Abgeordneten
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8059
20. Wahlperiode 18.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
17. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/6390 ab August 2022 Werte an, die
höher liegen, als die allgemeine Inflationsrate und die ab September 2022 bis
zum letzten verfügbaren Stand im Februar 2023 stets und meist deutlich über
10 Prozent liegen (siehe Bundestagsdrucksache 20/6390, S. 83). Immer mehr
Menschen waren auf nicht-staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen –
die Tafeln sahen sich in den letzten Monaten einem Rekordansturm ausgesetzt
(vgl. taz.de/Rekordandrang-beduerftiger-Menschen/!5919645/).
Mit der Verschiebung der Krisenlage ging auch eine Veränderung der Folgen
für Kinder und Jugendliche einher. Von der Corona-Krise und den
Maßnahmen zu deren Bekämpfung waren zunächst einmal alle Kinder gleichermaßen
betroffen. Geschlossene Kitas, Schulen, Jugendzentren und Trainingsausfall in
Sportvereinen oder der Ausfall des Musikunterrichts trafen alle. Unterschiede
gab es erst bei der Frage, wie diese Ausfälle kompensiert wurden oder eben
nicht. Im Haus mit Garten und Eltern, mit der Möglichkeit, im Homeoffice zu
arbeiten oder gar Stunden zu reduzieren, ohne zu große finanzielle Einschnitte
verkraften zu müssen, konnte ganz anders mit der Situation umgegangen
werden als in den beengten Wohnungen beispielsweise in Brennpunktquartieren
oder anderen prekären Lebenslagen. Besonders betroffen waren auch hier
wieder Alleinerziehende und ihre Kinder. Dementsprechend sind die Befunde,
dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem
Einkommen von den Folgen der Pandemie, aber auch der Pandemie an sich,
besonders getroffen wurden, wenig verwunderlich (siehe z. B. die Antworten der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 20/5027 und 20/1272).
Die Folgen der aktuellen Krise sind hingegen anders gelagert. Eine
Verschlechterung der finanziellen Situation macht sich naturgemäß insbesondere
bei unteren und mittleren Einkommen bemerkbar. Zwar hat die
Bundesregierung diverse Entlastungspakete mit Einmalzahlungen auf den Weg gebracht,
eine leichte Erhöhung der Regelsätze im Bürgergeld vorgenommen und den
Kinderzuschlag erhöht sowie einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro
eingeführt – diese Veränderungen sind aber aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht ausreichend, um die Mehrbelastungen abzufedern. Vorschläge
der Fraktion DIE LINKE., wie etwa die Mehrwertsteuer auf
Grundnahrungsmittel auszusetzen (Bundestagsdrucksache 20/2077), wesentlich früher
wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Preissteigerungen im Energiesektor zu
verabschieden (Bundestagsdrucksache 20/682) oder den Kindersofortzuschlag
auf 100 Euro zu erhöhen (Bundestagsdrucksache 20/1504), wurden von der
Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt. Die aktuelle Diskussion in
der Bundesregierung und Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP um die Ausstattung der Kindergrundsicherung zeigt deutlich:
Weitere Entlastungen für insbesondere von Armut betroffenen Familien sind nicht
vorgesehen.
Armut hat jedoch auch noch eine weitere Dimension, nämlich mangelnde
soziale und kulturelle Teilhabe. Umso wichtiger wäre es, dass die
Bundesregierung ihr Möglichstes unternimmt, um die Türen für Kinder und Jugendliche so
weit wie möglich aufzustoßen. Stattdessen wurde im Kinder- und Jugendplan,
dem wichtigsten Instrument zur Förderung der Jugendarbeit auf Bundesebene,
für 2023 eine Kürzung um über 20 Prozent vorgenommen und für 2024 sind
weitere Kürzungen vorgesehen. Bei der Kinder- und Jugendarbeit, also dem
Bereich, mit dem Verbände usw. finanziert werden, um mit entsprechenden
Angeboten möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen, wurde gar
um ein Drittel gekürzt (vgl.
www.bundeshaushalt.de/static/daten/2023/soll/Bu
ndeshaushaltsplan_HH_2023.pdf, S. 2549). Der Haushaltsentwurf 2024
enthält weitere Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller ist es aber dringend geboten, die Folgen der Corona-Krise durch
Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien über das 2022
ausgelaufene Corona-Aufholpaket hinaus abzumildern und die anhaltenden
Preissteigerungen, beschleunigt durch den Krieg in der Ukraine, besonders für
arme Familien zu kompensieren. Daher ist es insbesondere auch in der aktuellen
Debatte um die Kindergrundsicherung unabdingbar, die Entwicklungen der
letzten Monate bezüglich Kinder- und Jugendarmut transparent zu machen.
Gleichzeitig wird mit dieser Kleinen Anfrage die Abfragereihe zur
Entwicklung von Kinderarmut in Folge der Corona-Krise ihren Abschluss finden.
1. Wie hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren in Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren,
Bundesländern und gesamt aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich das Armutsrisiko von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zwischen 18 und unter 25 Jahren in Deutschland seit 2017 entwickelt
(bitte nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern und gesamt
aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich das Armutsrisiko von Alleinerziehendenhaushalten in
Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren, Anzahl der Kinder,
Bundesländern und gesamt aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich das Armutsrisiko von Familien in Deutschland seit 2017
abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt entwickelt (bitte nach
Jahren, Anzahl der Kinder, Bundesländern und gesamt aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich das Armutsrisiko von Familien mit Migrationsgeschichte in
Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren, Anzahl der Kinder,
Bundesländern und gesamt aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich das Armutsrisiko von Familien unter Berücksichtigung des
Qualifikationsniveaus in Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte nach
Jahren, Anzahl der Kinder, Bundesländern und gesamt aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beanwortet.
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen
Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent
des mittleren, mit der neuen OECD-Skala gewichteten, Einkommens
verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe
und zeitliche Entwicklung je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen
können.
Daten zur Armutsrisikoquote in regionaler Differenzierung stellt die
Sozialberichtserstattung von Bund und Ländern auf Basis des Mikrozensus zur
Verfügung. Allerdings sind die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr
2020 durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit denen früherer
Erhebungsjahre vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von
Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für
Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. Auch ist eine
Differenzierung der Armutsrisikoquote sowohl nach Familienstand als auch nach
Migrationshintergrund oder Qualifikationsniveau nicht verfügbar. Soweit Daten
in den weiteren erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie über folgende
Internetseiten der Statistischen Ämter heruntergeladen werden.
Gemessen am Bundesmedian:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/
einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehr
dung-und-4.
Gemessen am jeweiligen Landesmedian:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/
ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/ar
mutsgefaehrdung-und-5.
7. Wie viele Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und
Förderung waren seit März 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung von
Quarantänemaßnahmen betroffen und mussten in diesem Kontext den
Betrieb reduzieren bzw. vorrübergehend einstellen (bitte nach
Bundesländern, Monaten, Anzahl betroffener Einrichtungen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile weitergehende Erkenntnisse
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/1272) über die Anzahl betroffener Kinder vor (wenn
ja, bitte nach Monaten und Bundesländern seit März 2020
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat im Zeitraum von Juni 2020 bis Dezember 2022 gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Corona-KiTa-Studie finanziert, die
vom Deutschen Jugendinstitut und vom Robert Koch-Institut durchgeführt
wurde. In Modul 2 der Studie wurde der Frage nachgegangen, wie sich die
Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und in der
Tagespflege vollzog, inwieweit Schutz- und Hygienemaßnahmen durchgeführt wurden
oder wie sich das Infektionsgeschehen auf Einrichtungsebene entwickelte.
Antworten auf diese Fragen lieferten die Ergebnisse des KiTa-Registers.
Hinsichtlich detaillierterer Ausführungen zum KiTa-Register wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/1272 verwiesen.
An den wöchentlichen Abfragen im KiTa-Register nahmen im Zeitraum der
Kalenderwoche 9/2022 (28. Februar bis 6. März 2022) bis zur Kalenderwoche
22/2022 (30. Mai bis 5. Juni 2022) im Durchschnitt rund 3 299
Kindertageseinrichtungen teil. In diesem Zeitraum wurden im KiTa-Register die in den
Tabellen im Anhang dargestellten pandemiebedingten Einrichtungs- und
Gruppenschließungen berichtet. In den Tabellen wird der Anteil der gemeldeten
Einrichtungsschließungen (Tabelle A) beziehungsweise Gruppenschließungen
(Tabelle B) an der Gesamtzahl der Meldungen im KiTa-Register pro Monat
(Spalten) nach Bundesland (Zeilen) angegeben.
Hinsichtlich der Entwicklung der im Zuge der Corona-KiTa-Studie
ausgewerteten Meldedaten der Gesundheitsämter zu Ausbrüchen in
Kindertageseinrichtungen seit März 2022 wird auf den Abschlussbericht der Corona-KiTa-Studie
verwiesen. Dieser ist unter
https://www.wbv.de/shop/Kindertagesbetreuung-und-I
nfektionsgeschehen-waehrend-der-COVID-19-Pandemie-I73262 als E-Book
(PDF) im Open Access frei verfügbar. Über die durch die Studie gewonnen
Erkenntnisse hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren systematisch
erfassten Erkenntnisse zum Fragegegenstand vor.
8. Liegen der Bundesregierung gegenüber der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272 weitergehende Erkenntnisse darüber vor, wie
die Betreuung der Kinder für den Zeitraum entsprechender Maßnahmen
sichergestellt wurde (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Der Bundesregierung liegen über die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/1272 dargelegten Erkenntnisse hinaus keine weitergehenden Erkenntnisse
über die Betreuungssituation im Zeitraum entsprechender Maßnahmen vor.
9. Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Informationen zur
Gewährung von Entschädigungsleistungen nach § 56 des
Infektionsschutzgesetzes vor?
a) Wenn ja, wie viele Familien erhielten seit März 2020 Entschädigung
aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden
Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen (bitte
nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage bzw. Art der
Entschädigung, Höhe der Entschädigung, Alter und Anzahl betroffener
Kinder sowie Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, von den Bundesländern
Informationen über die Gewährung von Entschädigungsleistungen gemäß
§ 56 des Infektionsschutzgesetzes einzuholen, insbesondere über die
Zahl der Familien, um so die Wirksamkeit der Regelung beurteilen
zu können?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Inanspruchnahme von Entschädigungsleistungen nach § 56 des
Infektionsschutzgesetzes von Müttern und Vätern aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272.
10. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen entwickelt, für die
seit Dezember 2021 Hartz IV bzw. SGB II (Zweites Buch
Sozialgesetzbuch)-Leistungen gewährt wurden (bitte nach Monaten und
Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im April 2023
in Bedarfsgemeinschaften rund 1,96 Millionen Kinder unter 18 Jahren, darunter
rund 0,93 Millionen Kinder (47,7 Prozent) in einer Alleinerziehenden-
Bedarfsgemeinschaft. Die Entwicklung von Dezember 2021 bis April 2023 können der
Tabelle im Anhang entnommen werden. Daten liegen mit einer Wartezeit von
drei Monaten vor.
11. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie
sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt
hat, deren Eltern Kurzarbeitergeld erhielten (wenn ja, bitte nach Monaten
und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien
aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende
Erkenntnisse vorliegen)?
a) Liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber vor,
wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Kurzarbeitergeld entwickelt hat, in deren Haushalten Kinder bei der
Berechnung des Kurzarbeitergeld berücksichtigt wurden (bitte nach
Monaten und Bundesländern und wenn möglich nach
Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
b) Wird bei der Gewährung des Kurzarbeitergelds statistisch erfasst, ob
der reguläre oder der erhöhte Leistungssatz gewährt wird, weil im
betreffenden Haushalt Kinder zu berücksichtigten sind, und wenn ja,
wie hat sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger seit
März 2020 entwickelt, und wenn nein, wieso werden diese Angaben,
die relevant für die Wirksamkeit des Kurzarbeitergelds sind, nicht
einheitlich erfasst?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf ihre Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272.
12. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie
sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt
hat, deren Eltern Arbeitslosengeld I erhielten (wenn ja, bitte nach
Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien
aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende
Erkenntnisse vorliegen)?
Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber
vor, wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Arbeitslosengeld I seit Januar 2022 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/1272) entwickelt hat, in deren
Haushalten Kinder bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I
berücksichtigt wurden (bitte nach Monaten und Bundesländern und wenn
möglich nach Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
Aktuelle Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern
Arbeitslosengeld beziehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Angaben der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosengeldbeziehenden
insgesamt, sowie zu Beziehenden, die den erhöhten Leistungssatz erhalten, weil im
Haushalt mindestens ein Kind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
berücksichtigt wurde, können für den Zeitraum Dezember 2021 bis Mai 2023 der
Tabelle im Anhang entnommen werden. Zu Angaben für die Monate April
2020 bis November 2021 wird auf Bundestagsdrucksache 20/1272 verwiesen.
Eine Untergliederung nach Alleinerziehenden kann nicht vorgenommen
werden.
13. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit Januar 2023
entwickelt, für die Kinderzuschlag gewährt wurde (bitte nach Monaten
und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag seit Januar
2023 ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Die Kinderzahlen im
Kinderzuschlag basieren auf Hochrechnungen anhand der monatlichen
Haushaltsausgaben für diese Leistung. Die Schwankungen ergeben sich unter anderem
dadurch, dass im Rahmen der Hochrechnungen neben den laufenden Zahlungen
auch Nachzahlungen für Vormonate zu berücksichtigen sind, die in
unterschiedlicher Zahl in Abhängigkeit von der Belastungssituation in der
Familienkasse anfallen.
14. Wie hat sich der Anteil von Alleinerziehenden, die Kinderzuschlag
erhalten, seit März 2022 entwickelt (bitte nach Monaten und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des Anteils von Alleinerziehenden an den Berechtigten im
Kinderzuschlag ist in der Tabelle im Anhang abgebildet.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Wohngeldstatistik
2021 vor, und wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen seit Januar 2021 entwickelt, deren Eltern Wohngeld erhielten
(bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von
Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Wohngeld
beziehen, liegen im Rahmen der amtlichen Wohngeldstatistik vor und können der
Tabelle im Anhang entnommen werden. Aktuell liegen Ergebnisse zum 31.
Dezember 2021 vor. Zu unterjährigen Entwicklungen der Zahl der Wohngeldfälle
nach Monaten liegen keine Informationen vor. Falls auch Daten für das
Berichtsjahr 2020 erfragt werden sollten, wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/1272 verwiesen.
16. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit dem vierten
Quartal 2021 entwickelt, für die Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bewilligt wurden (bitte nach Quartalen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die jeweils zum Ende eines jeden Quartals erhobene Zahl der Kinder, für die
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden, hat sich seit
2021 nur wenig verändert. Es liegen die Ergebnisse bis zum 31. März 2023 vor,
die der Tabelle im Anhang entnommen werden können:
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme
von BuT (Bildung und Teilhabe)-Leistungen seit 2021 entwickelt (bitte
nach Art der BuT-Leistung, Monaten und Bundesländern sowie Anteil
von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Eine gemeinsame Statistik für alle Rechtskreise zu Bildungs- und
Teilhabeleistungen liegt nicht vor. Statistische Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket
werden getrennt nach Rechtskreisen erhoben.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet für den Rechtskreis des
Zweites Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ausschließlich über die Anzahl der
Leistungsberechtigten mit festgestelltem Leistungsanspruch auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe. Die jährliche Berichterstattung liegt aktuell bis zum
Berichtsjahr 2022 vor und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://bp
aq.de/bmas-a62. Angaben des Statistischen Bundesamtes für die Rechtskreise
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) liegen bis einschließlich März 2023 vor. Die Anzahl
der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im Rechtskreis der
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII kann in der gefragten
Differenzierung über den Link
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf
t-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/liste-hilfe-lebensunterhalt-but-bundesla
ender-empfaenger-leistungen.html abgerufen werden. Die Zahl der
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im Rechtskreis des AsylbLG kann
den Tabellen im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/1272
verwiesen.
Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) wird die Zahl der
tatsächlichen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des Bildungspakets
statistisch nicht erfasst. Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen des
Bildungspakets nach dem BKGG ist der Bezug von Kinderzuschlag und/oder
Wohngeld. Anders als der Kinderzuschlag werden die Bildungs- und
Teilhabeleistungen in den Ländern und Kommunen durch die unterschiedlichsten
Stellen gewährt. Bei den Trägern der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt
keine flächendeckende statistische Erfassung für den Rechtskreis BKGG.
18. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, wie viele
Anträge auf Kostenübernahme für die Beschaffung von digitalen Endgeräten
für Schülerinnen und Schüler gestellt und bewilligt wurden (bitte nach
Bundesländern, Rechtskreis, bewilligten und abgelehnten Anträgen
aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Bewilligungshöhe (bitte nach
Bundesländern, Rechtskreis aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf ihre Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272.
19. Liegen der Bundesregierung mittlerweile detailliertere Informationen zur
Gewährung von Lohnersatzleistungen nach dem Kinderkrankentagegeld
gemäß § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vor im
Kontext der Corona-Krise (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 20/1272)?
a) Wenn ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt, deren Eltern
Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen erhielten (bitte nach
Monaten und Bundesländern, Anzahl der in Anspruch genommenen
Tage sowie, wenn möglich, dem Anteil von Alleinerziehenden
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse
darüber vor, wie sich die Anzahl der Versicherten entwickelt hat, für die
Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen gewährt wurde (wenn
möglich, bitte nach Monaten und Bundesländern, Anzahl der in
Anspruch genommenen Tage und dem Anteil von Alleinerziehenden
aufschlüsseln)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Verteilung
der in Anspruch genommenen Tage zwischen Müttern und Vätern?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausgaben für Kinderkrankengeld beliefen sich nach den endgültigen
Rechnungsergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für das Jahr
2021 auf insgesamt 540 Mio. Euro sowie für das Jahr 2022 auf 538 Mio. Euro.
Hierin nicht miteingerechnet sind darauf zu entrichtende
Sozialversicherungsbeiträge. Eine Differenzierung nach dem Grund der Leistungsgewährung
(Wegfall der Betreuungsmöglichkeit oder Erkrankung des Kindes) ist anhand der
amtlichen GKV‑Statistik nicht möglich. Gemäß der amtlichen Statistik über
Leistungsfälle und -tage (KG2) wurden für das Jahr 2021 rund sieben Zehntel
der Leistungsfälle (70 Prozent) und ‑tage (71 Prozent) bei Erkrankung eines
Kindes von Frauen in Anspruch genommen. Weitere Ergebnisse können der
Tabelle im Anhang entnommen werden. Die entsprechende Statistik für das Jahr
2022 ist Mitte August zu erwarten. Detailliertere Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
20. Welche weiteren neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/1272 zu Armutslagen
von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise und deren
Entwicklung vor (bitte detailliert ausführen)?
Kinder und Jugendliche waren und sind aufgrund der COVID-19-Pandemie
besonders belastet. Das Bundeskabinett hat dieses Thema bereits im Juni 2021
aufgegriffen und die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ unter gemeinsamem
Vorsitz des BMFSFJ und des BMG eingesetzt. Während es 2021 um kurzfristig
umsetzbare Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in
der Pandemie ging, befasste sich die IMA nach ihrer Wiedereinsetzung im Jahr
2022 insbesondere mit den sekundären gesundheitlichen Folgen der Pandemie
und legte dabei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Kinder und
Jugendliche. Grundlage dafür war die 7. Stellungnahme des Corona-Expert
Innenrates der Bundesregierung vom Februar 2022, in der auf die
schwerwiegende sekundäre Krankheitslast durch psychische und physische Erkrankungen bei
Kindern und Jugendlichen infolge der Pandemie aufmerksam gemacht und
dabei die besondere Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen aus sozial
benachteiligten Familien in den Fokus gerückt wurde.
Kinderarmut wurde dementsprechend bei der Erstellung des Abschlussberichts
und der Entwicklung spezifischer Handlungsbedarfe und Maßnahme in
besonderer Weise berücksichtigt. Auf den Abschlussbericht wird an dieser Stelle
verwiesen:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/214866/fbb00bcf0395b4450d103
7616450cfb5/ima-abschlussbericht-gesundheitliche-auswirkungen-auf-kinder-u
nd-jugendliche-durch-corona-data.pdf
21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich psychischer
Belastungen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien in Abhängigkeit
von der sozialen Lage vor seit der Antwort zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?
Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ wurde die besondere
Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten
Familien in Bezug auf die sekundären gesundheitlichen Folgen der Pandemie und
somit die psychische Belastung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien in
Abhängigkeit von der sozialen Lage in den Fokus gerückt (vgl. Antwort zu
Frage 20).
Der Abschlussbericht der IMA, der am 8. Februar 2023 vom Bundeskabinett
beschlossen worden ist, weist darauf hin, dass die Corona-Pandemie typische
psychosoziale und psychische Belastungsfaktoren für Kinder und Jugendliche
und deren Familien in vielfacher Weise verstärkt hat und dass Risiko dafür
stark mit einem niedrigen sozioökonomischen Status der Familie korreliert.
Aktuelle Daten der COPSY-Längsschnittstudie zeigen beispielsweise, dass im
Zeitraum der Corona-Pandemie vom Sommer 2020 bis Sommer 2022 etwa
16 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf ihre psychische
Gesundheit besonders vulnerabel waren. Ein beengter Wohnraum und bezüglich
der Eltern eine geringe Bildung, Migrationshintergrund, psychische Probleme
oder hohe Belastungen waren diesbezügliche Risikofaktoren und führten bei
Kinder, die dieser Risikogruppe angehörten zu einem 2- bis 3-fach erhöhten
Risiko für eine verringerte Lebensqualität und ein 3- bis 5-fach erhöhtes Risiko
für psychische Probleme.
Auch die Ergebnisse der Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“
(KIDA) des Robert Koch-Instituts weisen in eine vergleichbare Richtung. Die
KIDA-Studie untersucht, wie sich die psychische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren auch mit Berücksichtigung der
sozialen Lage im Verlauf der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von Februar 2022
bis Juni 2023 darstellte und entwickelte. Analysen aus dem 1. Teil des 4.
Quartalsberichts (abrufbar unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonito
ring/Studien/Kida/kida_node.html) zeigen beispielsweise, dass die soziale Lage
eine wichtige Determinante im Zusammenhang mit psychosozialen
Belastungen von Kindern und Jugendlichen darstellt. Kinder und Jugendliche aus
Familien mit niedrigem Einkommen waren häufiger durch Kontakteinschränkungen,
Veränderungen der Schul- und Betreuungssituation sowie durch Konflikte in
der Familie, finanzielle Einschränkungen, Zukunftssorgen oder Trennung der
Eltern belastet.
Ausgehend von der Analyse der gesundheitlichen Situation von Kindern und
Jugendlichen anhand von Daten und Studien entwickelte die IMA Maßnahmen
zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in fünf Handlungsfeldern.
Die IMA empfiehlt Maßnahmen so niedrigschwellig und diskriminierungsfrei
wie möglich auszugestalten, um Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag über
die Regelsysteme zu erreichen. Dementsprechend untergliedern sich die
Vorschläge auf die sekundären gesundheitlichen Folgen. Handlungsfelder sind (1)
Frühe Hilfen, (2) Kindertagesbetreuung, (3) Schulen, (4) Gesundheitswesen,
(5) Jugendhilfe, Familienhilfe. Des Weiteren empfiehlt die IMA eine
Verstetigung und flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen, die sich bewährt
haben, sowie eine Vernetzung und Zusammenarbeit über die Handlungsfelder und
auch über fachliche und föderale Grenzen hinweg, um Kräfte zu bündeln,
Umsetzungsschwierigkeiten zu verringern und Synergieeffekte zu erzeugen.
Der Abschlussbericht der IMA enthält neben den genannten Empfehlungen
auch konkrete Maßnahmen des Bundes, darunter unter anderen das Programm
„Mental Health Coaches“ des BMFSFJ. Ausgehend von den
Studienergebnissen, die anhaltenden psychischen Stress bei vielen Kindern und Jugendlichen
ausweisen, werden ab dem Schuljahr 2023/2024 an ausgewählten Schulen
sozialpädagogische Fachkräfte als Mental Health Coaches eingesetzt. Sie sollen
zum einen präventive Angebote zum Thema psychische Gesundheit
unterbreiten und zum anderen als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler mit
psychischen und sozialen Problemen zur Verfügung stehen, sie im Sinne einer
„Ersten psychischen Hilfe“ stabilisieren und bei längerfristigem Hilfebedarf in
weitere Hilfen vor Ort vermitteln.
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich zusätzlicher Bedarfe
in der Kinder- und Jugendhilfe seit der Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272 vor, und wenn ja, welche (bitte detailliert
ausführen)?
Zu den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/1272 ausgeführten Erkenntnissen auf Grundlage amtlicher Statistiken
liegen inzwischen neuere Daten vor. So hat das Statistische Bundesamt für das
Jahr 2021 Statistiken zu den Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. des Achten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie für die Jahre 2021 und 2022
Statistiken zu den Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII und den
Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII veröffentlicht.
Weiterhin gilt, dass diese Statistiken nicht direkt den vorliegenden Bedarf in
der Bevölkerung, sondern die durch die kommunalen Jugendämter gewährten
Hilfen bzw. durchgeführten Maßnahmen erfassen.
Vor diesem Hintergrund sind in den Hilfen zur Erziehung je nach
Leistungssegment (Erziehungsberatung, ambulante Hilfen und Fremdunterbringungen)
leicht unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. So hat sich der
rückläufige Trend der Vorjahre bei den neu begonnenen Fremdunterbringungen auch
2021 weiter fortgesetzt. Bei den begonnenen ambulanten Leistungen wurde
2021 hingegen – nach dem zwischenzeitlichen Rückgang im Jahr 2020 – ein
neuer Höchststand erreicht. Bevölkerungsrelativiert beträgt der Zuwachs
zwischen 2019 und 2021 jedoch weniger als 1 Prozent. Damit hat sich der Anstieg
im Vergleich zum stark steigenden Trend zwischen 2015 und 2019 deutlich
abgeflacht. Bei der Erziehungsberatung, bei der 2020 ein starker Einbruch der
von der Statistik erfassten Fallzahlen zu beobachten war, wurden 2021 wieder
etwas mehr Fälle gezählt. Jedoch blieb das Niveau auch 2021 noch weit unter
dem bisherigen Höchststand im Jahre 2019.
Die Zahl der Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII ist 2021 und insbesondere
2022 im Vergleich zu 2020 deutlich gestiegen. Allerdings ist dieser Anstieg
ausschließlich darauf zurückzuführen, dass mehr unbegleitete ausländische
Minderjährige eingereist sind. Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen blieb die Zahl der Inobhutnahmen sowohl 2021 als
auch 2022 unter dem Niveau von 2019. Die Gesamtzahl der durchgeführten
Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII
ist in den Jahren 2021 und 2022 nur noch geringfügig gestiegen. Der bis 2020
anhaltende stark zunehmende Trend der Vorjahre wurde also unterbrochen.
Weder bei den Inobhutnahmen noch bei den Gefährdungseinschätzungen
werden somit größere „Nachholeffekte“ oder andere Hinweise darauf sichtbar, dass
entsprechende Schutzbedarfe aufgrund der Pandemie erst verspätet erkannt
wurden. Auch die aktuelle Datenlage unterstützt somit die auf Grundlage
früherer Daten getroffene Schlussfolgerung, dass der Kinderschutz auch während der
Corona-Pandemie Priorität für die Arbeit der Jugendämter hatte und Strukturen
sowie Arbeitsabläufe des Kinderschutzes auch unter „Corona-Bedingungen“
größtenteils aufrechterhalten wurden.
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