Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7975 –
Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung,
Erziehung und Betreuung – Aktueller Stand
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeswehr ist seit Längerem um eine verbesserte Vereinbarkeit von
Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu:
„Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der
Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende
Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu: „Hierzu gehört
auch die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den
Standorten der Bundeswehr“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7334).
632 Kinderbetreuungsplätze konnte die Bundeswehr durch den Aufkauf von
sogenannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren
Angehörigen 2020 zur Verfügung stellen, im Juli 2014 waren es noch 277 (Antworten
der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 18/2080 und 19/26634). Dabei handelt es sich um „Kita-Plätze, die
gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von
Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben
werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehr-Angehörigen – meist
in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen
aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14).
Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr einen
Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur
Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht aber ein Mangel an über 380 000
Plätzen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6442). Die Bundeswehr bemüht sich,
diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus den Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
18/2080,18/7334, 19/797 und 19/26634 wird ersichtlich, dass Belegrechte vor
allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem
tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt.
Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige
der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die
Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privile-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8159
20. Wahlperiode 31.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
22. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für
gerechtfertigt: „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an
den Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können,
sind vielfältig. Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen
Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten
kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu
decken“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2080) Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlte die
Bundeswehr im Jahr 2020 bis zu 1 600 Euro pro Monat und Kitaplatz
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/26634).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bundeswehrangehörige werden im Vergleich mit Tätigkeiten in anderen
Berufen z. B. durch häufige Versetzungen, Teilnahme an Einsätzen und Übungen
usw. vor besondere Herausforderungen gestellt. Um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf/Dienst zu fördern, werden die Angehörigen der Bundeswehr
bei der Bewältigung dieser Herausforderungen u. a. bei der Kinderbetreuung
unterstützt.
Die Betreuungsquote für unter dreijährige Kinder stieg zwischen März 2020
und März 2022 bundesweit lediglich von 35 Prozent auf 35,5 Prozent trotz der
Bemühungen der Länder und Kommunen, ihr Kinderbetreuungsangebot
auszubauen. Noch immer fehlen damit über 380 000 Betreuungsplätze. Dort wo die
Kommunen eine dem mitunter spezifischen Bedarf der
Bundeswehrangehörigen – z. B. wegen der Dienstzeiten – entsprechende Kinderbetreuung nicht
sicherstellen können, unterstützt die Bundeswehr ihre Angehörigen subsidiär bei
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst durch die Bereitstellung von
bedarfsgerechten Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Dies geschieht stets in
Abstimmung und im Einvernehmen mit den jeweiligen Kommunen. Die
Ausbauplanungen der Kommunen und die rechtlichen Rahmenbedingungen finden bei
den bundeswehrseitigen Planungen der Kinderbetreuungsangebote
uneingeschränkt Berücksichtigung.
Die Kosten, die der Bundeswehr durch die Bereitstellung von Belegrechten
entstehen, decken nicht nur den einzelnen Kinderbetreuungsplatz ab, sondern
dienen auch der bedarfsgerechten Erweiterung der Betreuungszeiten an die
spezifischen Dienstzeiten der Bundeswehrangehörigen. Dies kann sich auch positiv
für Personensorgeberechtigte auswirken, die nicht der Bundeswehr angehören.
Die Bundeswehr hat verschiedene Instrumente geschaffen, um nicht in
Anspruch genommene Plätze für die Belegung mit Kindern von Nicht-
Bundeswehrangehörigen freizugeben. Insbesondere ist hierbei die vertragliche
Reduzierung der Belegplätze zu nennen, sofern die Plätze nicht in Gänze durch
Bundeswehrangehörige genutzt werden. Zudem ist in vielen Verträgen eine
temporäre Freigabe der Belegplätze vorgesehen, sofern diese in dem jeweiligen
Kinderbetreuungsjahr nicht durch Bundeswehrangehörige genutzt werden.
Auch finanziell werden Bundeswehrangehörige nicht privilegiert.
Bundeswehrangehörige zahlen die regulären Elternbeiträge, eine Übernahme durch die
Bundeswehr erfolgt nicht.
Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die speziell für Kinder von
Lehrgangsteilnehmenden gebundenen Betreuungsplätze. Personensorgeberechtigte
können hier ihre Kinder mit an den Lehrgangsstandort nehmen und sie dort
vorübergehend betreuen lassen. Die Bundeswehr übernimmt in diesen Fällen
die Betreuungskosten am Lehrgangsstandort, um eine Doppelbelastung der
Personensorgeberechtigten zu vermeiden, denn das deutsche Betreuungssystem
sieht eine temporär vom Wohnort abweichende Kinderbetreuung nicht vor;
Bundeswehrangehörige sind aber regelmäßig zur Teilnahme am Lehrgang
verpflichtet.
Die Unterstützung der Bundeswehrangehörigen bei der Kinderbetreuung wird
im Zusammenhang mit der Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes-
und Bündnisverteidigung infolge der verschärften sicherheitspolitischen Lage
wegen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine weiter ausgebaut. Für
den spezifischen bzw. erhöhten Bedarf bei der Kinderbetreuung, der bei den
Soldatinnen und Soldaten und den zivilen Bundeswehrangehörigen im
Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben im Rahmen der Landes- und
Bündnisverteidigung eintreten kann, werden gezielte Unterstützungsmaßnahmen
entwickelt. Diese dienen sowohl dazu, die Bundeswehr-angehörigen bei ihren
Sorgeaufgaben zu entlasten, als auch zur Sicherstellung der uneingeschränkten
personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Dies gilt auch für die
Unterstützung der Bundeswehrangehörigen bei der Pflege pflegebedürftiger
Angehöriger.
1. An welchen Standorten bestanden in den Jahren 2021 und 2022
Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
bzw. Einrichtungen der Bundeswehr mit Trägern von
Kinderbetreuungseinrichtungen, die zum Ziel haben, Kindern von
Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert
nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen
und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren
sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit
aufschlüsseln)?
Bestanden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen
weitere Kooperationen bzw. Verträge, die über die Belegung von Plätzen
hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte
detailliert ausführen)?
Die durch die Bundeswehr erworbenen Belegrechte sind der beigefügten
Anlage 1* zu entnehmen. Weitere Kooperationen oder Verträge sind der
Bundesregierung derzeit nicht bekannt. Freie Belegrechte können teilweise auch durch
Nicht-Bundeswehrangehörige genutzt werden. Die Bundeswehr hat sich zum
Ziel gesetzt, künftig in sämtlichen Belegrechtsverträgen diese Möglichkeit
vorzusehen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8159 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. An welchen Standorten planen das Bundesministerium der Verteidigung
bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in
Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern,
Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für
Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten
Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der
Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über
die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese
Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)?
3. An welchen Standorten führen das Bundesministerium der Verteidigung
bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche bzw.
Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen
anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen,
Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und
über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der
Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über
weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung
von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese
Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Sobald die Bundeswehr einen Belegrechtserwerb plant, werden auch
entsprechende Gespräche/Verhandlungen geführt. An welchen Standorten ein
Belegrechtserwerb geplant und entsprechende Gespräche geführt werden, kann
Anlage 2* entnommen werden. Weitere Kooperationen oder Verträge sind derzeit
nicht geplant.
4. Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022
durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die
Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2026
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 entstandenen Kosten sind
der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Eine Prognose der Kosten bis zum Jahr 2026 ist lediglich teilweise möglich, da
die Weiterführung der Verträge jährlich evaluiert wird. Dies kann dazu führen,
dass Verträge gekündigt oder bedarfsgerecht angepasst werden.
5. Wurden in den Jahren 2021 und 2022 aus Mitteln des Sondervermögens
für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder
Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert
nach Bundesländern, Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen
Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen, sowie Zeitpunkt des
Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
In den Jahren 2021 und 2022 wurden aus Mitteln des Sondervermögens weder
Einrichtungen der Bundeswehr für den Kitaausbau gefördert noch Belegrechte
in Kinderbetreuungseinrichtungen erworben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8159 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr mittlerweile Kenntnisse
über die Inanspruchnahme von sogenannten Altbelegrechten (vergleiche
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
18/2080 bzw. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 18/7334 bzw. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/797),
und wenn ja, wie werden diese durch Angehörige der Bundeswehr in
Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen,
Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für
Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der
Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass die „Altbelegrechte“ noch
genutzt werden.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis bzw. Hinweise darüber, ob der
Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen durch die
Bundeswehr dazu führte, dass andere Kinder mit einem Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz dieser in einer Einrichtung verwehrt blieb, und
wenn ja, wo (bitte detailliert ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Wo betrieb die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 eigene
Kindertageseinrichtungen bzw. hat einen anderen Träger mit dem Betrieb einer
Kindertageseinrichtung beauftragt, und welche dieser Einrichtungen sind
auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen?
Erhielt die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe (bitte jeweils nach Standorten, Plätzen für Kinder
unter und über drei Jahren und Plätzen, die von
Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen
innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und
Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis
aufschlüsseln)?
Die Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften
sind der Anlage 4* zu entnehmen.
Der Vollständigkeit halber wurden neben den Kindertageseinrichtungen auch
Kindertages- bzw. Großtagespflegen dargestellt.
Alle Kinderbetreuungseinrichtungen sind an die zuständigen Jugendämter
angebunden, verfügen über eine entsprechende Betriebserlaubnis bzw.
Tagespflegeerlaubnis und unterliegen den gleichen Qualitätsstandards wie alle anderen
Kinderbetreuungseinrichtungen ohne Bundeswehrbezug.
Lediglich die bundeswehrnahen Kindertageseinrichtungen „Regenbogenhaus“
in Bonn und „Wasserflöhe“ am Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) Berlin
befinden sich außerhalb einer Kaserne.
Die Bundeswehr erhält keine Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe. Bundeswehrangehörige zahlen den ortsüblichen Elternbeitrag.
Bei von der Bundeswehr initiierten Kinderbetreuungseinrichtungen wird im
Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens der pädagogische Betrieb
der jeweiligen Einrichtung an einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
bzw. an eine Tagespflegeperson vergeben. Die Auswahl des Trägers bzw. der
Tagespflegeperson erfolgt in enger Absprache mit den jeweils zuständigen Ju-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8159 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
gendbehörden (u. a. Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis bzw.
Tagespflegeerlaubnis). Die Bundeswehr entrichtet gegebenenfalls einen
Zuschuss an den Träger bzw. die Tagespflegeperson als Ausgleich für
Fördergeldausfall und längere Öffnungszeiten. Die Nebenkosten für den Betrieb der
Einrichtung hat der pädagogische Träger zu entrichten.
Wie der Anlage 4* zu entnehmen ist, können freie Plätze teilweise auch durch
Nicht-Bundeswehrangehörige genutzt werden. Die Bundeswehr hat sich zum
Ziel gesetzt, künftig in sämtlichen Verträgen diese Möglichkeit vorzusehen.
Im Ausland befinden sich die International School in Brunssum (Niederlande)
und die International School beim Supreme Headquarters Allied Powers
Europe (SHAPE) in Mons (Belgien). An die Schulen ist jeweils eine
Kindertageseinrichtung mit einer deutschen Abteilung angegliedert. Die Dienstposten des
Kinderbetreuungspersonals sind der jeweiligen Bundeswehrverwaltungsstelle
zugeordnet. Kinder von Bundeswehrangehörigen sind zum Besuch dieser
Einrichtungen berechtigt.
Die monatlichen Beiträge für die Nutzung der den Schulen angegliederten
Kindertageseinrichtungen richten sich nach dem Tagesbetreuungskostengesetz
Berlin in der jeweils gültigen Fassung. Im Rahmen bestehender personeller und
infrastruktureller Kapazitäten können auch Kinder anderer Nationen gegen
Entgeltzahlung die Kindertageseinrichtungen nutzen.
9. Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022
durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der
Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger,
und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener
Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung
an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis
2026 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 entstandenen Kosten sind
der beigefügten Anlage 5* zu entnehmen. Der Vollständigkeit halber wurden
neben den Kindertageseinrichtungen auch Kindertages-bzw. Großtagespflegen
dargestellt.
Eine Prognose der Kosten bis zum Jahr 2026 ist lediglich teilweise möglich,
weil die Weiterführung der Verträge jährlich evaluiert wird. Dies kann dazu
führen, dass Verträge gekündigt oder bedarfsgerecht angepasst werden.
10. War die Bundeswehr oder waren einzelne Standorte der Bundeswehr in
den Jahren 2021 und 2022 an dem Unternehmensprogramm
„Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) beteiligt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
Zentraler Bestandteil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ist
das gleichnamige Unternehmensnetzwerk. Folgende Standorte der Bundeswehr
oder Institutionen mit Bundeswehrbezug waren 2021 und 2022 als Mitglieder
im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ registriert:
• Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Baden-Württemberg, Ulm
• Division spezielle Operationen, Bayern, Regensburg
• Universität der Bundeswehr München, Bayern, Neubiberg
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8159 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
• Helmut-Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg,
Hamburg
• Karrierecenter der Bundeswehr Berlin, Berlin
• Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst, Niedersachsen, Leer
• Luftwaffenkaserne Wahn 525/023, Nordrhein-Westfalen, Köln-Wahn
• BWI Informationstechnik GmbH, Nordrhein-Westfalen, Meckenheim
• g.e.b.b. – Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH,
Nordrhein-Westfalen, Köln
• Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung, Sachsen-Anhalt,
Weißenfels
• Zentrale Fortbildung Berufsförderung, Bayern, Oberammergau
• Bildungszentrum der Bundeswehr, Baden-Württemberg, Mannheim
• Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Hamburg
• Planungsamt der Bundeswehr, Berlin
11. Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte bzw. Abteilungen der
Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 ein Zertifikat vom „audit
berufundfamilie“ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitetet
Zielvereinbarung, und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden
(bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 wurde das Zertifikat „audit berufundfamilie“ dem Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
zum 30. September sowie dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr zum 10. Dezember verliehen. Die
Zielvereinbarungen lauten: Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats zum audit
berufundfamilie.
Im Jahr 2022 wurden keine Zertifikate „audit berufundfamilie“ an Standorte
bzw. Abteilungen der Bundeswehr erteilt.
12. In welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nahm die Bundeswehr in
den Jahren 2021 und 2022 teil, und welche Aufgaben nahm die
Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang,
Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr engagiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
fünf Lokalen Bündnissen für Familie (Befragungsstand März 2021). Details
zum eingesetzten Personalumfang sowie der konkreten Aufgabenverteilung im
Lokalen Bündnis werden nicht erhoben.
Bündnisprojekte mit Bundeswehrbeteiligung liegen schwerpunktmäßig im
Bereich der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst am
jeweiligen Standort für die Angehörigen der Bundeswehr und der Verbesserung
des Zugangs zu diesen Angeboten.
Lokale Bündnisse für Familie, an denen die Bundeswehr beteiligt ist:
• Lokales Bündnis für Familie Landkreis Uecker-Randow (Mecklenburg-
Vorpommern)
• Frankenhäuser Familienband (Thüringen)
• Bückeburger Bündnis für Familie (Niedersachsen)
• Koblenzer Bündnis für Familie (Rheinland-Pfalz)
• Lokales Bündnis für Familie Landkreis Friesland (Niedersachsen)
Anlage 1 zu PSts‘in beim Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20527 vom . August 2023
Übersicht über die durch die Bundeswehr vertraglich gebundenen Belegrechte
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
BW
Laupheim
Städtische
Kindertageseinrichtungen
10 6 Sep 20 31.07.2026
7.000,00 pro Platz /Jahr
Mannheim2
Großtagespflege
"Knusperhäuschen"
2 2 Okt 16 31.07.2028
1.390,00 pro Platz /Monat
(Kosten auf Grund des hohen
Flexibilitätserfordernisses und
bedarfsgerechter Kurzzeitbetreuung)
Kindertagespflege
"Schatzinsel"
2 2 Feb 17 31.07.2028
1.429,75 pro Platz /Monat
(Kosten auf Grund des hohen
Flexibilitätserfordernisses und
bedarfsgerechter Kurzzeitbetreuung)
BY
Oberammergau4 Frau und Beruf GmbH
3 bis
31.08.2021
5 ab
01.09.2022
Voll belegt Apr 21 31.08.2023
Bis 31.08.2021:
1.466,77 pro Platz/Monat
Ab 01.09.2021:
1.338,79 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
0,00
Murnau
Frau und Beruf plus e.V.
Großtagespflege im
Innovationsquartier
5 3 Sept 18 31.08.2023
Einmalig 8.962,53 0,47 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
1.260,26 € pro Platz/Monat
Kaufbeuren4
Städtische
Kindertageseinrichtungen
3 (2/1) 0 Sep 21 31.08.2023 36.062,03 pro Jahr für alle Plätze
B Berlin
Kinderakademie (BwKrhs) 6 Voll belegt Aug 13
Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist:
sechs Monate zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
210,00 pro Platz /Monat
Grüne Aue (BiZBw)4 2 2 Feb 22 31.07.2024 800,00 pro Platz/Monat
Stepping Stones
(BMVg)
23
(Reduzierung
in Planung)
13 Jul 13 31.07.2028
210,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 455,00 pro
Platz/Monat
1 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen vereinbart.
2 Standort mit Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende
2
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
BB Potsdam Springfrosch 14 Voll belegt Aug 14
Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist:
sechs Monate zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
200,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 450,00 pro
Platz/Monat
HH
Hamburg (BwKrhs)
Ev.-luth. Kita St. Stephan 11 Voll belegt Feb 22 31.07.2026
200,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung:
U3: 1.478,38 pro Platz/Monat
Ü3: 819,20 pro Platz/Monat
Fröbel (Wandsbek Quarree) 5 2 Aug 21 31.07.2026
200,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 450,00 pro
Platz/Monat
Hamburg (UniBw)
WABE Elfsaal und Dringsheide 18 10 Jan 22 31.07.2026 194,47 pro Platz /Monat
AWO Kita „Stoltenstraße“ 5 2 Aug 21 31.07.2027 170,00 pro Platz /Monat
HH Hamburg (FüAkBw)3
Kita Blankenese 40 Voll belegt Aug 21 31.07.2027
50,00 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
U3: 1.565,16 pro Platz/Monat
Ü3: 820,21 pro Platz/Monat
Fröbel KiTa "Elbwichtel" 7 Voll belegt Aug 20 31.07.2024
1.600,46 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 450,00 pro
Platz/Monat
HE Frankenberg/Eder "Regenbogen" 7 Voll belegt Jan 19
31.07.2025, 1 Jahr optionale
Verlängerung
104,17 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 397,86 pro
Platz/Monat
MV Bad Sülze „Gut Behütet“
3 (1/3) 2 Sep 17 31.08.2021
U3: 306,34 pro Platz/Monat
Ü3: 174,69 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung
U3: 1.319,59 pro Platz/Monat
Ü3: 725,64 pro Platz/Monat
2 (1/1) Voll belegt Sep 21 31.08.2026
0,00 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
U3: 1.319,59 pro Platz/Monat
Ü3: 752,64 pro Platz/Monat
NI Leer „Zwergenburg“
10 9 Dez 17 30.11.2022 644,40 pro Platz /Monat
10 9 Dez 22 31.07.2026
720,00 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
3 Standort mit Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende
3
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
1.400,00 pro Platz/Monat
Bückeburg4 Julianen-Kita 10 (6/4) 8 Okt 19 31.07.2024
772,61 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
U3 932,00 pro Platz/Monat
Ü3:643,00 pro Platz/Monat
Faßberg
Ev.-luth. Michael-Kita 15 Voll belegt Aug 21 31.07.2027
U3: 251,00 pro Platz/Monat
(8-stündige Betreuung)
282,00 pro Platz/Monat
(9-stündige Betreuung)
Ü3: 297,00 pro Platz/Monat
(8-stündige Betreuung)
334,00 pro Platz/Monat
(9-stündige Betreuung)
371,00 pro Platz/Monat
(10-stündige Betreuung)
Bei Nichtbelegung
371,00 pro Platz/Monat
DRK-Kitas 5 Voll belegt Aug 21 31.07.2027
U3: 251,00 pro Platz/Monat
(8-stündige Betreuung)
282,00 pro Platz/Monat
(9-stündige Betreuung)
Ü3: 297,00 pro Platz/Monat
(8-stündige Betreuung)
334,00 pro Platz/Monat
(9-stündige Betreuung)
371,00 pro Platz/Monat
(10-stündige Betreuung)
Bei Nichtbelegung
371,00 pro Platz/Monat
Holzminden
Johanniter "KinderZeit" 10 Voll belegt Aug 15 31.07.2021
500,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung:
U3: 1.008,00 pro Platz/Monat
Ü3: 1.050,00 pro Platz/Monat
Johanniter „Grashüpfer“ 10 Voll belegt Aug 22 31.07.2027 615,00 € pro Platz/Monat
Munster Kita „Lebenshilfe“ 10 Voll belegt Sep 20 31.07.2026 U3: 1.014,62 pro Platz/Monat
4 Standort mit Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende
4
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
Ü3: 549,88 pro Platz/Monat
Bei Belegung Zahlung nur für
gemeindefremde Kinder
NI
Nienburg
"Johannisbär" 11 7 Okt 13 31.07.2022
U3: 412,00 pro Platz/Monat
Ü3: 241,00 pro Platz/Monat
"Johannisbär" 10 7 Aug 22 31.07.2028
U3: 692,03 pro Platz/Monat
Ü3: 335,02 pro Platz/Monat
Seedorf Kinderhaus „Hollandhaus“ 40 (15/25) 35 Sep 09 31.07.2027
Für gemeindefremde Kinder
U3: 392,00 pro Platz/Monat
Ü3: 296,00 pro Platz/Monat
Westerstede Kita „Jahnallee“ 20 Voll belegt Nov 09
Kita-Jahr 2039/2040, Kündigungsfrist:
sechs Monate zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
324.000,00 Einmalzahlung, keine
weiteren Kosten
Wilhelmshaven
Kita "Drachennest" 37 (12/25) Voll belegt Sep 15
Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende
des Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
(erstmalig 2030)
U3: 447,92 pro Platz/Monat
Ü3: 255,83 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung:
U3: 642,91 pro Platz/Monat
Ü3: 409,33 pro Platz/Monat
Kita „Lüttje Oog“ 30 29 Aug 19
Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende
des Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
(erstmalig 2034)
456,95 pro Platz/Monat bei Belegung
761,58 pro Platz/Monat bei
Nichtbelegung
Wunstorf Kita „KinderZeit“ 20 Voll belegt Aug 21 31.07.2027
3.000,00 pro Platz/Jahr
Bei Nichtbelegung: zusätzlich Kosten in
Höhe des Elternbeitrages für einen 30-h-
Betreuungsplatz
Schortens Kinderkrippe „Oestringsfelde“
6 bis 31.07.
2022
10 ab
01.08. 2022
Voll belegt Feb 21 31.08.2026
0,00 pro Platz/Monat; max. 400,00 für
kommunalfremde Kinder
Bei Nichtbelegung:
740,00 pro Platz/Monat
NW
Augustdorf GTP "Stachelbär" 7 Voll belegt Dez 16
31.07.2026, Kündigungsfrist: sechs
Monate zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres (31.07.)
230.000,00 Einmalzahlung, keine
weiteren Kosten
Aachen Am Kirchberg 7 4 Aug 18
Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist:
sechs Monate zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres (31.07.),
erstmals zum 31.07.2023
Max. 103.000 /pro Jahr
Min. 37.000 /pro Jahr inkl.
Randzeitenbetreuung
5
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
Erndtebrück5 AWO „Klima-Kita 6 5 Jul 21 31.07.2026
1.948,94 pro Platz/Monat für einen
Lehrgangsplatz
Bei Nichtbelegung:
1.948,94 pro Platz/Monat
Köln (linksrheinisch)
„An St. Matthias“ 9
26
Aug 20 31.07.2024
350,00 pro Platz /Monat
2.200 für max. einen nichtbelegten Platz
„Kreative Strolche“ 6 Aug 20 31.07.2024
350,00 pro Platz /Monat
2.200 für max. einen nichtbelegten Platz
„Sternschnuppe“ 6 Aug 20 31.07.2024
350,00 pro Platz /Monat
2.200 für max. einen nichtbelegten Platz
„Die Spürnasen“ 9 Aug 20 31.07.2024
350,00 pro Platz /Monat
2.200 für max. einen nichtbelegten Platz
Köln-Wahn Kita „Fliegerhorst“ 48 Voll belegt Aug 12
Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 6
Monate zum Ende eines jeden
Kalendermonats
1.250,00 pro Platz/Jahr
Nörvenich „Burgmäuse“ 5 2 Nov 22 31.07.2027 540,83 pro Platz/Monat
SL Saarlouis
„Kinderland“
(flexible Notfallbetreuung)
3 1 Nov 17
Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist:
sechs Monate zum 31.01. und 31.07.
mit kommunaler Förderung:
U3: 210,00 pro Platz/Monat
Ü3: 210,00 pro Platz/Monat - ohne
kommunale Förderung
U3: 641,00 pro Platz/Monat
Ü3: 261,00 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung: 0,00
SN
Dresden Kita „Marienallee 12“ 40 Voll belegt Aug 15 unbefristet
Keine, da Mitbenutzung von Teilen der
Liegenschaft
Leipzig 7 Kitas im Stadtgebiet 20 11 Aug 21 31.07.2027 210,00 pro Platz/Monat
SH Eutin
Tagespflegestelle Pädiko 3 3 Feb 15 31.07.2022 5.000 pro Platz/Jahr
„Kinderinsel“ 3 3 Aug 22 31.07.2027 290,00 pro Platz/Monat
5 Standort mit Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende
6
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)1
Belegung
2022
Vertragsbeginn
Laufzeit
Kosten in Euro
belegt/unbelegt
Flensburg
Adelby 1 "Kiwi"6 5 4 Aug 19 31.07.2024
Tageskostensatz: 13,04 pro Platz /Tag
Bei Nichtbelegung: 68,64 pro Platz/Tag
(Kosten auf Grund der hohen
Flexibilitätserfordernis und
bedarfsgerechten Kurzzeitbetreuung)
DIAKO 8 6 Aug 19 31.07.2024
100,00 pro Platz /Monat
Bei Nichtbelegung: 235,00 pro
Platz/Monat
Stadum
Kommunale Kindertagesstätte
Ladelund
7 7 Okt 20 31.07.2025
Bei Nichtbelegung 800,00 pro
Platz/Monat
TH Erfurt „Springmäuse am Südpark“ 20 10 Mrz 14 29.02.2024
100.000,00 Einmalzahlung, keine
weiteren Kosten
FRA Illkirch-Grafenstaden
Einrichtungen der Léa & Léo
Groupe
11 U3 Jan 22 31.12.2027 916,66 pro Platz/Monat
Einrichtungen von KRYSALIS 10 U3 Sep 22 31.08.2028
1.695,53 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung: 1.645.53 pro
Platz/Monat für max. 6 Monate
Tagespflege Kehl (Deutschland) 9 Ü3 Sep 22 31.08.2028
1.375,00 pro Platz/Monat
Bei Nichtbelegung: 1.300 pro
Platz/Monat
ITA Sigonella Kita „Pachamama“ 5
Vertrag noch
nicht begonnen
Sep 23 31.07.2026 430 pro Platz/Monat
Legende (gilt auch für die Anlagen 2 und 4):
BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern; B: Berlin; BB: Brandenburg; HH: Hansestadt Hamburg; HE: Hessen; MV: Mecklenburg-Vorpommern; NI: Niedersachsen;
NW: Nordrhein-Westfalen; RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland; SN: Sachsen, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen, FRA: Frankreich, ITA: Italien
6 Standort mit Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende
Anlage 2 zu PSts‘in beim Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20527 vom . August 2023
Übersicht Standorte mit geplantem Belegrechtserwerb
Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung
Anzahl
(U3/Ü3)7
Vertragsbeginn Kosten Laufzeit
BY
Füssen n.n n.n. n.n. n.n n.n.
Oberammergau n.n. 5 Geplant: 01.09.2023 Geplant: 31.08.2029 n.n.
Murnau GTP im Innovationsquartier 5
Geplant:
01.09.2023
Geplant: 31.08.2029 n.n.
NI
Celle n.n. 5 n.n. n.n. n.n.
Grafschaft n.n. 8 n.n. n.n. n.n.
Munster n.n 15 n.n. n.n. n.n.
NW
Ahlen10 n.n. n.n. n.n. n.n. n.n.
Sankt Augustin n.n. 15 01.08.2026 31.07.2046 1290,94 Euro pro unbelegten Platz/Monat
Wesel Hessenviertel 3 n.n. n.n. n.n.
MV
Laage8
(bei Rostock)
n.n. 3 n.n. n.n. n.n.
BB Schwielowsee10 n.n 30 n.n. n.n. n.n.
7 Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen wurde nicht bei allen Planungen vorgesehen.
8 Standort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende"
1
Anlage 3 zu PSts‘in beim Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20527 vom . August 2023
Übersicht über die der Bundeswehr entstandenen/entstehenden Kosten für Belegrechte
(Angaben in Euro)
Bundesland 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Baden-Württemberg 164.327,47 105.416 106.226 106.226 106.226 106.226
Bayern 71.226,95 146.432,94 157.946,53 174.000 174.000 174.000
Berlin 129.013 142.560,72 81.287 156.000 156.000 156.000
Brandenburg 79.565 62.201 33.565 40.000 40.000 40.000
Hamburg 276.915,15 307.252,93 275.155,52 271.270 265.320 265.320
Hessen 11.771,21 8.750 8.750 8.750 8.750 8.750
Mecklenburg-Vorpommern 3.958,77 860,02 25.000 25.000 25.000 26.350
Niedersachsen 832.013,80 818.898,96 1.014.388,24 1.009.024,24 1.093.238,24 1.172.738,24
Nordrhein-Westfalen 210.697,58 231.833,06 245.198,64 227.887,28 254.387,28 244.642,58
Saarland 0,00 1.084,75 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachsen 26.250 25.200 25.200 25.200 25.200 25.200
Schleswig-Holstein 214.284,32 153.463,86 143.000 143.000 143.000 143.000
Sigonella (Italien) 0,00 0,00 9.350 24.400 24.400 24.400
Illkirch-Grafenstaden (Frankreich) 0,00 196.094,48 577.000 589.000 600.000 612.000
Anlage 4 zu PSts‘in beim Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20527 vom . August 2023
Übersicht über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen/Großtagespflegen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften
Kindertages-/Großtagespflegen
Bundesland Standort
Name der
Betreuungseinrichtung
Anzahl (U3/Ü3)9 Nicht-Bw Offen für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen ja/nein Rechtsform
BE Berlin Großstadtzwerge 10
2021: 1
2022: -
Ja Privatpersonen
BY
Kümmersbruck Schwepperling 10 U3 - nein Privatpersonen
München Villa Schabernack 10 - nein GmbH
Neuburg a. d. Donau Luftikus 8
2021: -
2022: 4
ja Privatpersonen
Roding Die Wilde 13 10
2021: 1
2022: -
ja Privatpersonen
Sonthofen Die Gipfelstürmer 10
2021: 2
2022: 3
ja GbR
MV Laage Villa Sternschnuppe 10 U3
2021: 5
2022: 5
nein Privatpersonen
9 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen
vereinbart.
2
Bundesland Standort
Name der
Betreuungseinrichtung
Anzahl (U3/Ü3)9 Nicht-Bw Offen für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen ja/nein Rechtsform
NI
Lüneburg Theos Zwergenstube 10 - Ja Gemeinnütziger Verein (e.V.)
Osterholz-Scharmbeck Garlstedter-Waldflitzer 10 - nein GbR
Rotenburg (Wümme) Luhner Landdrachen 10
2021: 1
2022: 0
ja Privatpersonen
Wittmund Wattkiefer 10
2021: 0
2022: 1
nein Gemeinnütziger Verein (e.V.)
SH Plön Die Rappelkiste 5 U3
2021: 3
2022: 3
ja Privatpersonen
RP
Koblenz (KdoSan) Kommandokrümel 10 - nein GmbH
Koblenz (BAAINBw) Grönchen 5 U3 - nein gGmbH
Lahnstein Wuzelhausen 5 U3 - nein Privatperson
NW Höxter Libelli 9 U3
2021: 3
2022: 3
ja Gemeinnütziger Verein (e.V.)
3
Kindertageseinrichtungen innerhalb von bzw. an Bundeswehrliegenschaften
Bundesland Standort
Name der
Betreuungseinrichtung
Anzahl (U3/Ü3)10 Nicht-Bw Offen für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen ja/nein Rechtsform
BE
Berlin Wasserflöhe 26/27
2021: 19
2022: 19
ja gemeinnütziger Verein (e.V.)
Berlin Wilde Wiese 20/30
2021: 8
2022: 9
ja gemeinnütziger Verein (e.V.)
BW Ulm Villa SanIgel 30/20/20 - ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gGmbH
BY München/Neubiberg Campusküken 36 U3
2021: 6
2022: 11
ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gemeinnütziger Verein (e.V.)
NI Hannover Kinderinsel 15 - nein gGmbH
NW Bonn Regenbogenhaus
32/60; seit Aug
2021: 40/60
2021: 23
2022: 23
ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gGmbH
RP Koblenz Lazarett-Zwerge 24/30 - ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gGmbH
SH
Eckernförde Marinekäfer 30 (mind. 10 U3) - ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gemeinnütziger Verein (e.V.)
Kiel Fördewichtel 20 U3
2021: 5
2022: 4
ja gemeinnütziger Verein (e.V.)
Husum Husumer Wattwürmchen 20 U3
2021: 2
2022: 0
ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gGmbH
10 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3/AG (Kinder unter drei / über drei Jahren /
altersgemischte Gruppe) Plätzen vereinbart.
Anlage 5 zu PSts‘in beim Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20527 vom . August 2023
Übersicht über die der Bundeswehr entstandenen/entstehenden Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegen (Angaben in Euro)
Bundesland 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Baden-Württemberg 392.207,82 339.281,69 340.000 340.000 340.000 340.000
Bayern 340.435,64 362.305,20 403.000 403.000 399.000 394.000
Berlin 116.365,97 164.737,62 145.542,58 180.000 180.000 180.000
Niedersachsen 317.430,63 481.097 422.150 459.000 457.000 457.000
Nordrhein-Westfalen 1.178.652,78 1.372.317,09 1.352.498,75 1.350.000 1.350.000 1.350.000
Rheinland-Pfalz 326.245,52 379.178,59 451.841,15 423.500 425.000 420.000
Brunssum (Niederlande) 1.063,32 2.096,94 2.400 2.400 2.400 2.400
SHAPE (Belgien) 1.328,71 1.380,21 2.400 2.400 2.400 2.400
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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