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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung - Aktueller Stand

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

31.08.2023

Aktualisiert

27.12.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/797508.08.2023

Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung – Aktueller Stand

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr ist seit Längerem um eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu: „Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7334).

632 Kinderbetreuungsplätze konnte die Bundeswehr durch den Aufkauf von sogenannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen 2020 zur Verfügung stellen, im Juli 2014 waren es noch 277 (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 18/2080 und 19/26634). Dabei handelt es sich um „Kita-Plätze, die gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehr-Angehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14).

Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht aber ein Mangel an über 380 000 Plätzen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6442). Die Bundeswehr bemüht sich, diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 18/2080, 18/7334, 19/797 und 19/26634 wird ersichtlich, dass Belegrechte vor allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt.

Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privilegierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für gerechtfertigt: „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können, sind vielfältig. Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu decken“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2080) Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlte die Bundeswehr im Jahr 2020 bis zu 1 600 Euro pro Monat und Kitaplatz (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26634).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

An welchen Standorten bestanden in den Jahren 2021 und 2022 Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. Einrichtungen der Bundeswehr mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, die zum Ziel haben, Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Bestanden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?

2

An welchen Standorten planen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)?

3

An welchen Standorten führen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?

4

Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2026 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wurden in den Jahren 2021 und 2022 aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern, Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen, sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr mittlerweile Kenntnisse über die Inanspruchnahme von sogenannten Altbelegrechten (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 bzw. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/7334 bzw. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/797), und wenn ja, wie werden diese durch Angehörige der Bundeswehr in Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis bzw. Hinweise darüber, ob der Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen durch die Bundeswehr dazu führte, dass andere Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dieser in einer Einrichtung verwehrt blieb, und wenn ja, wo (bitte detailliert ausführen)?

8

Wo betrieb die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 eigene Kindertageseinrichtungen bzw. hat einen anderen Träger mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung beauftragt, und welche dieser Einrichtungen sind auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen?

Erhielt die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (bitte jeweils nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)?

9

Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger, und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2026 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

10

War die Bundeswehr oder waren einzelne Standorte der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 an dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beteiligt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

11

Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte bzw. Abteilungen der Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 ein Zertifikat vom „audit berufundfamilie“ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitetet Zielvereinbarung, und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

12

In welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nahm die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 teil, und welche Aufgaben nahm die Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)?

Berlin, den 3. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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