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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Polizeikooperation mit Tunesien

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.09.2023

Aktualisiert

27.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/799810.08.2023

Polizeikooperation mit Tunesien

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mitte Juli 2023 unterzeichneten die EU und Tunesien eine Absichtserklärung zur Verhinderung „irregulärer Migration“ über das Mittelmeer. Das Paket sieht vor, dass die EU-Kommission Wirtschaftshilfen in Höhe von 900 Mio. Euro für Tunesien auf den Weg bringen kann. Im Bereich Migration soll Tunesien 105 Mio. Euro erhalten, um u. a. folgende Ziele zu verwirklichen: eine verstärkte „operative Partnerschaft gegen Menschenschmuggel und Menschenhandel“, die „Verbesserung der Koordinierung von Such- und Rettungsaktionen auf See“, eine „wirksame Grenzverwaltung“ sowie die „Entwicklung eines Systems zur Identifizierung und Rückführung“ irregulärer Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer. Zusätzlich erklärte die EU die Absicht, weitere Mittel für die Ausbildung und Ausstattung des tunesischen Grenzschutzes zur Verfügung zu stellen (www.proasyl.de/news/eu-tunesien-deal-ein-pakt-gegen-schutzsuchende/).

Die Bundespolizei hat bereits seit 2015 ein bilaterales Polizeiprojekt in Tunesien. Sie arbeitet dort mit der Nationalgarde, der Grenzpolizei und der Nationalpolizei zusammen. Damit wird nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat das Ziel verfolgt, „effektive Polizeistrukturen auf Grundlage rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Grundsätze aufzubauen“. Neben der Ausbildung tunesischer Polizisten beinhaltet die Kooperation auch deren Ausstattung mit Fahrzeugen für den Grenzschutz, Nachtsichtgeräten und mit schnellen Schlauchbooten (www.migazin.de/2023/06/18/fluechtlingspolitik-faeser-tunesien-grenzpolizei-europa/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind aktuell im Projektbüro in Tunis eingesetzt, und welche Funktionen übernehmen sie dort? Wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt, und sind Veränderungen der Personalstärke geplant, und wenn ja, welche?

2

Wie viele tunesische Polizistinnen und Polizisten hat die Bundespolizei seit 2015 aus- bzw. weitergebildet (bitte nach Jahren und nach Funktion bzw. Einsatzgebieten der ausgebildeten Beamten aufschlüsseln sowie angeben, ob die Maßnahmen in Tunesien oder in Deutschland stattgefunden haben)?

3

Was beinhalten die Aus- bzw. Weiterbildungen im Einzelnen (bitte möglichst genau auflisten), und wie lange dauern sie?

4

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren insgesamt seit 2015 in Tunesien im Einsatz (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

In welcher Höhe werden jährlich Mittel zur Finanzierung der Polizeitrainings zur Verfügung gestellt (bitte für den gesamten Zeitraum seit 2015 nach Jahren auflisten)?

6

Welche Sachmittel hat die Bunderegierung seit 2015 an tunesische Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert, und um welche Hersteller handelte es sich jeweils (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch die jährlichen Kosten nennen)?

7

Inwieweit wurden Tunesien solche Sachmittel einschließlich technischer Mittel zur Grenzüberwachung unmittelbar von der Bundesregierung überlassen, inwieweit hat sich Tunesien solche Mittel von deutschen Herstellern selbst beschafft?

Inwiefern war die Beschaffung von technischer Ausrüstung und Ausstattung bei deutschen Unternehmen an die Ausbildung der tunesischen Einsatzkräfte durch die Bundespolizei gebunden (auch durch mündliche Nebenabsprachen)?

Gab oder gibt es Beamtinnen oder Beamte der Bundespolizei, die im Rahmen einer Nebenbeschäftigung, für die sie von der Bundespolizei freigestellt wurden, tunesische Behörden im Umgang und in der Bedienung von technischen Einrichtungen zur Grenzüberwachung ausgebildet haben?

8

Welche multi- oder bilateralen Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der deutschen und der tunesischen Regierung im Bereich Migration, Grenzsicherung und Terrorismus gab es seit 2021 (bitte mit Datum auflisten und auch darstellen, was dabei besprochen bzw. vereinbart wurde)?

9

Mittel in welcher Höhe hat die EU Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 im Bereich Migration, Grenzschutz usw. jährlich zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und hat die EU Tunesien seither auch Sachmittel geliefert, und wenn ja, in welchem Umfang?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Mitte Juli 2023 unterzeichnete Absichtserklärung der EU mit Tunesien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die weitere multi- und bilaterale Zusammenarbeit mit Tunesien?

11

Welche konkreteren Angaben kann die Bundesregierung zu den Inhalten der Absichtserklärung bzw. zu deren konkreter Umsetzung machen, etwa zur verstärkten „operativen Partnerschaft gegen Menschenschmuggel und Menschenhandel“, zur „Verbesserung der Koordinierung von Such- und Rettungsaktionen auf See“, zur „wirksamen Grenzverwaltung“ sowie zur „Entwicklung eines Systems zur Identifizierung und Rückführung“ irregulärer Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer?

Inwieweit wird die Bundesregierung bzw. werden Bedienstete der Bundespolizei oder anderer deutscher Behörden sich an der Umsetzung beteiligen, und welche Absprachen und Planungen gibt es dazu?

Sind aktuell Treffen zwischen der EU, einzelnen Mitgliedstaaten und Tunesien geplant, um weitere Absprachen zu treffen?

12

Ist die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Tunesien nach wie vor „eng und vertrauensvoll“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 19/28193), und wie lässt sich dies damit vereinbaren, dass tunesische Behörden im Vorfeld der Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung mit der EU Hunderte Schutzsuchende ohne Wasser und Nahrung in die Wüste abschoben haben (www.fr.de/politik/flucht-migrationspakt-eu-menschenleben-gefluechtete-tunesien-wueste-ausgesetzt-saied-migration-zr-92388244.html), was aus Sicht der Fragestellenden eine eklatante Verletzung von Menschenrechten darstellt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in Tunesien aus menschenrechtlicher und demokratiepolitischer Sicht, vor dem Hintergrund, dass Präsident Kais Saied Berichten zufolge zunehmend autoritär regiert, bürgerliche Freiheiten einschränkt und Oppositionelle, Journalistinnen und Gewerkschafter inhaftieren lässt (www.tagesschau.de/ausland/afrika/tunesien-arabischer-herbst-100.html), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die künftige Zusammenarbeit mit der tunesischen Regierung?

Berlin, den 2. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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