Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2021 bis 2022
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen diverser Berichte und aus Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wurde bekannt, dass die Bundeswehr an vielen Standorten Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchführt und teilweise auch längerfristig mit ihnen kooperiert (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/27419). Unter anderem Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Beratungseinrichtungen der Jugendhilfe fanden Unterstützung auf vielfältige Art und Weise durch die Bundeswehr. Zu den Aktivitäten zählen u. a. Hausaufgabenhilfe und außerschulische Freizeitbetreuung, Lesepatenschaften für Grund- und Vorschulkinder, Arbeitsleistungen für Kindertageseinrichtungen, Kinderfreizeiten bei der Marine, Besuche von Truppenübungsplätzen durch Kitakinder, Spendenübergaben oder die Bereitstellung von Fahrzeugen. Tausende minderjährige Kinder ab dem ersten Lebensjahr kamen im Rahmen der Aktivitäten der Bundeswehr in direkte Berührung mit der Bundeswehr. Dabei war bis einschließlich 2020 eine Zunahme der Aktivitäten zu verzeichnen (z. B. www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/was-will-die-bundeswehr-bei-kita-kindern-a-1199164.html; vergleiche auch Bundestagsdrucksache 18/7494, 19/1259 bzw. zuletzt 19/27419). Viele der Besuche sind auch fotografisch dokumentiert (z. B. www.nordkurier.de/regional/uckermuende/bundeswehr-hilft-beim-umzug-bis-der-bar-in-flecktarn-kam-1152502; www.blick-aktuell.de/Berichte/Besondere-Freundschaftzwischen-Bundeswehr-und-Kinderheim-470087.html; www.kita-ladelund.de/galerieview.php?galerie=49).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen das Engagement der Bundeswehr in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kritisch und lehnen es ab. Das Thema Bundeswehr und Umgang mit Kindern und Jugendlichen war auch Gegenstand der Beratungen in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode. In der Stellungnahme der Kinderkommission zum Verhältnis von Militär und Jugend in Deutschland stellte die Kinderkommission eine Nichteinhaltung des Werbeverbotes an Minderjährigen fest, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Der Umgang mit Kindern würde wiederum für Werbezwecke missbraucht, merkt die Kinderkommission an: „Werbung mit Kindern erfolge beispielsweise dadurch, dass von den erwähnten Besuchen von Kindergartengruppen und Schulklassen Berichte und Fotos, auf denen die Kindern [sic] teilweise deutlich erkennbar sind, auf Internetseiten der Bundeswehr gestellt, beziehungsweise für deren Social-Media-Auftritte verwendet werden oder Kinder und Jugendliche schlicht in Werbespots der Bundeswehr auftauchten. […] Kinder und Jugendliche würden hierdurch als Werbeträger:innen für Interessen, die nicht zwingend mit ihren eigenen korrespondieren, instrumentalisiert.“ (Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Kommissionsdrucksache 18/16: www.bundestag.de/resource/blob/482006/b8fa4487dcd13f0730e96386957ddcff/stellungnahme_militaer_und_jugend_in_deutschland-data.pdf).
Dies wurde von verschiedenen Expertinnen und Experten in drei öffentlichen Anhörungen im Januar und Februar 2016 kritisch betrachtet und bewertet (siehe Protokolle der öffentlichen Expertengespräche vom 13. Januar 2016: www.bundestag.de/rsource/blob/409882/5b56eff3e145-ca06f38b5498ca40c191/wortprotokoll-data.pdf; vom 27. Januar 2016: www.-bundestag.de/resource/blob/414994/e73da22c25bd00397a91b2256fc237bb/wortprotokoll-data.pdf; vom 17. Februar 2016: www.bundestag.de/resource/blob/415296/f1d3372f4bac93fd89323bf9fbfc062e/wortprotokoll-data.pdf).
Die Bundeswehr hingegen sieht die Aktivitäten, die autonom durch die Standorte durchgeführt werden, als Beweis für eine gute Verankerung im gesellschaftlichen Umfeld und als Beleg für das ehrenamtliche Engagement ihrer Angehörigen. Mit den Aktivitäten vor Ort soll das Ansehen der Bundeswehr im Allgemeinen sowie des soldatischen Dienstes im Besonderen gesteigert werden (z. B. zuletzt Bundestagsdrucksache 19/27419).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen besucht (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
An welchen Standorten haben in den Jahren 2021 und 2022 Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen Einrichtungen der Bundeswehr besucht (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2021 und 2022 Truppenteile bzw. Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr Kooperationsbzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw. Unterstützung, Austausch mit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen beinhalten?
Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation bzw. Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
An welchen Standorten wurden in den Jahren 2021 und 2022 von der Bundeswehr bzw. von Angehörigen der Bundeswehr während der Dienstzeit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen durch Infrastruktur bzw. Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art bzw. Inhalt der Unterstützung aufschlüsseln)?
Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2021 und 2022 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen (bitte detailliert nach Standort, Höhe und Art der Spende, Name und Träger der begünstigten Einrichtungen aufschlüsseln)?
An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, besucht (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
An welchen Standorten haben in den Jahren 2021 und 2022 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, Einrichtungen der Bundeswehr besucht (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2021 und 2022 Truppenteile bzw. Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr Kooperationsbzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw. Unterstützung, Austausch etc. mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, beinhalten?
Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation bzw. Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
An welchen Standorten wurden in den Jahren 2021 und 2022 von der Bundeswehr bzw. von Angehörige der Bundeswehr während der Dienstzeit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, durch Infrastruktur bzw. Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art bzw. Inhalt der Unterstützung aufschlüsseln)?
Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2021 und 2022 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit (bitte detailliert nach Standort, Höhe und Art der Spende, Name und Träger der begünstigten Einrichtungen aufschlüsseln)?
Gab es weitere Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. mit Kindertagesstätten, die nicht durch die Fragen 1 bis 10 abgedeckt sind (bitte jeweils detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation bzw. Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Aktivität der Bundeswehr für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
Ist es im Rahmen der Aktivitäten zu besonderen Vorfällen, wie beispielsweise Unfällen mit Verletzten oder Ähnliches gekommen (bitte detailliert ausführen und dabei Datum, Aktivität, Vorfall benennen sowie nach den Bereichen der Fragen 1 bis 11 aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind der Bundeswehr durch ihr Engagement, ihre Aktivitäten bzw. Unterstützung gemäß den Fragen 1 bis 11 entstanden (bitte nach den Bereichen der Fragen 1 bis 11 sowie den einzelnen Aktivitäten und insgesamt aufschlüsseln)?
Hat sich der Zweck der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27419 geändert?
Existieren für die erfragten Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Handreichungen, Dienstvorschriften oder anderweitige Kriterien, wenn ja, was beinhalten die entsprechenden Dokumente, und wo sind diese abrufbar, und wenn nein, ist geplant, entsprechende Dokumente zu erstellen?
Plant die Bundesregierung, die Aktivitäten der Bundeswehr in Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auszubauen, und wenn ja, warum, und wie (bitte detailliert ausführen)?