Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8002 –
Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe 2021 bis 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen diverser Berichte und aus Antworten der Bundesregierung auf
Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wurde bekannt, dass die
Bundeswehr an vielen Standorten Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe durchführt und teilweise auch längerfristig mit ihnen kooperiert
(zuletzt Bundestagsdrucksache 19/27419). Unter anderem Kindertagesstätten,
stationäre Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Beratungseinrichtungen
der Jugendhilfe fanden Unterstützung auf vielfältige Art und Weise durch die
Bundeswehr. Zu den Aktivitäten zählen u. a. Hausaufgabenhilfe und
außerschulische Freizeitbetreuung, Lesepatenschaften für Grund- und
Vorschulkinder, Arbeitsleistungen für Kindertageseinrichtungen, Kinderfreizeiten bei der
Marine, Besuche von Truppenübungsplätzen durch Kitakinder,
Spendenübergaben oder die Bereitstellung von Fahrzeugen. Tausende minderjährige
Kinder ab dem ersten Lebensjahr kamen im Rahmen der Aktivitäten der
Bundeswehr in direkte Berührung mit der Bundeswehr. Dabei war bis einschließlich
2020 eine Zunahme der Aktivitäten zu verzeichnen (z. B.
www.spiegel.de/leb
enundlernen/schule/was-will-die-bundeswehr-bei-kita-kindern-a-119916
4.html; vergleiche auch Bundestagsdrucksache 18/7494, 19/1259 bzw. zuletzt
19/27419). Viele der Besuche sind auch fotografisch dokumentiert (z. B.
www.nordkurier.de/regional/ueckermuende/bundeswehr-hilft-beim-umzug-bi
s-der-bar-in-flecktarn-kam-1152502;
www.blick-aktuell.de/Berichte/Besonder
e-Freundschaftzwischen-Bundeswehr-und-Kinderheim-470087.html;
www.kit
a-ladelund.de/galerieview.php?galerie=49).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen das Engagement der Bundeswehr
in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kritisch und lehnen es ab. Das
Thema Bundeswehr und Umgang mit Kindern und Jugendlichen war auch
Gegenstand der Beratungen in der Kinderkommission des Deutschen
Bundestages in der 18. Wahlperiode. In der Stellungnahme der Kinderkommission
zum Verhältnis von Militär und Jugend in Deutschland stellte die
Kinderkommission eine Nichteinhaltung des Werbeverbotes an Minderjährigen fest, wie
es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Der Umgang mit Kindern würde
wiederum für Werbezwecke missbraucht, merkt die Kinderkommission an:
„Werbung mit Kindern erfolge beispielsweise dadurch, dass von den erwähn-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8284
20. Wahlperiode 07.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
6. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten Besuchen von Kindergartengruppen und Schulklassen Berichte und Fotos,
auf denen die Kindern [sic] teilweise deutlich erkennbar sind, auf
Internetseiten der Bundeswehr gestellt, beziehungsweise für deren Social-Media-
Auftritte verwendet werden oder Kinder und Jugendliche schlicht in Werbespots
der Bundeswehr auftauchten. […] Kinder und Jugendliche würden hierdurch
als Werbeträger:innen für Interessen, die nicht zwingend mit ihren eigenen
korrespondieren, instrumentalisiert.“ (Kinderkommission des Deutschen
Bundestages, Kommissionsdrucksache 18/16:
www.bundestag.de/resource/blob/4
82006/b8fa4487dcd13f0730e96386957ddcff/stellungnahme_militaer_und_jug
end_in_deutschland-data.pdf). Dies wurde von verschiedenen Expertinnen
und Experten in drei öffentlichen Anhörungen im Januar und Februar 2016
kritisch betrachtet und bewertet (siehe Protokolle der öffentlichen
Expertengespräche vom 13. Januar 2016:
www.bundestag.de/rsource/blob/409882/5b56ef
f3e145-ca06f38b5498ca40c191/wortprotokoll-data.pdf; vom 27. Januar 2016:
www.-bundestag.de/resource/blob/414994/e73da22c25bd00397a91b2256fc23
7bb/wortprotokoll-data.pdf; vom 17. Februar 2016:
www.bundestag.de/resour
ce/-blob/415296/f1d3372f4bac93fd89323bf9fbfc062e/wortprotokoll-dat
a.pdf).
Die Bundeswehr hingegen sieht die Aktivitäten, die autonom durch die
Standorte durchgeführt werden, als Beweis für eine gute Verankerung im
gesellschaftlichen Umfeld und als Beleg für das ehrenamtliche Engagement ihrer
Angehörigen. Mit den Aktivitäten vor Ort soll das Ansehen der Bundeswehr
im Allgemeinen sowie des soldatischen Dienstes im Besonderen gesteigert
werden (z. B. zuletzt Bundestagsdrucksache 19/27419).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Hinsichtlich der mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Maßnahmen der
Bundeswehr bestätigt die Bundesregierung weder die Angaben zum
Sachverhalt noch macht sie sich die Wertungen der Fragestellenden zu eigen. Bei
Kontakten der Bundeswehr mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe handelt
es sich weder um an Kinder und Jugendliche gerichtete „Werbemaßnahmen“
noch um Öffentlichkeitsarbeit im eigentlichen Sinne. Die vielfältigen
Maßnahmen der Bundeswehr mit ihrem Personalkörper von rund 260 000 zivilen und
militärischen Angehörigen sind vielmehr eine Unterstützung für unsere
Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie fördern in ihren Einzelmaßnahmen die Integration
unserer Parlamentsarmee in die Zivilgesellschaft und unterstreichen den
Grundsatz des Leitbildes vom Staatsbürger in Uniform.
Die Standorte sind hinsichtlich der benannten Aktivitäten autonom. Zu den
Aktivitäten können daher vereinzelt auch Spendensammlungen für wohltätige
Zwecke, u. a. für Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, gehören.
Zu dem Thema „Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung“ wurde im Rahmen der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8159 bereits Stellung genommen.
1. An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022
Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege
bzw. Kindertageseinrichtungen besucht (bitte detailliert nach Standort,
Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der
Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie
Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
Die durch die Bundeswehr besuchten Einrichtungen sowie die entsprechenden
Träger dieser Einrichtungen sind – soweit bekannt – der Anlage 1* zu
entnehmen. Grundsätzlich ist der Träger einer Kindertageseinrichtung verpflichtet,
das Einverständnis der Personensorgeberechtigten einzuholen, da diese einen
Betreuungsvertrag schließen. In den Fällen, in denen die Bundeswehr Kenntnis
davon hat, dass eine separate Einwilligung der Personensorgeberechtigten
eingeholt wurde, ist dies ebenfalls in der Anlage 1* vermerkt.
2. An welchen Standorten haben in den Jahren 2021 und 2022
Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw.
Kindertageseinrichtungen Einrichtungen der Bundeswehr besucht (bitte
detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter
und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem
Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
Die durch diese Einrichtungen besuchten Bundeswehreinrichtungen sind –
soweit bekannt – der Anlage 2* zu entnehmen. Soweit der Träger der Einrichtung
bekannt ist, wurde dieser beigefügt. Grundsätzlich ist der Träger einer
Kindertageseinrichtung verpflichtet, das Einverständnis der
Personensorgeberechtigten einzuholen, da diese einen Betreuungsvertrag schließen. In den Fällen, in
denen der Bundeswehr bekannt ist, dass eine separate Einwilligung der
Personensorgeberechtigten eingeholt wurde, ist dies in der Anlage 2* vermerkt.
3. An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2021 und 2022
Truppenteile bzw. Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr
Kooperationsbzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw.
Unterstützung, Austausch mit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen
wie Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen beinhalten?
Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und
inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils
detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum
sowie Inhalt der Kooperation bzw. Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der
Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
Die durch die Bundeswehr in der Vergangenheit bzw. aktuell unterhaltenen
Kooperationsvereinbarungen, Beziehungen bzw. Patenschaften und die damit
verbundenen Inhalte bzw. Aktivitäten mit diesen Einrichtungen sind der Anlage 3*
zu entnehmen. Soweit der Träger der Einrichtung bekannt ist, wurde dieser
beigefügt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8284 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. An welchen Standorten wurden in den Jahren 2021 und 2022 von der
Bundeswehr bzw. von Angehörigen der Bundeswehr während der
Dienstzeit Einrichtungen der frühkindlichen Förderungen wie
Kindertagespflege bzw. Kindertageseinrichtungen durch Infrastruktur bzw.
Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert nach Standort, Name und
Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art bzw. Inhalt der
Unterstützung aufschlüsseln)?
Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und
Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und
aufführen)?
Die durch die Bundeswehr unterstützten Einrichtungen sind der Anlage 4* zu
entnehmen. Soweit der Träger der Einrichtung bekannt ist, wurde dieser
beigefügt. Bei der Unterstützung durch die Bereitstellung von Infrastruktur wurden
Mitbenutzungsverträge geschlossen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
5. An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2021 und
2022 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen
der frühkindlichen Förderungen wie Kindertagespflege bzw.
Kindertageseinrichtungen (bitte detailliert nach Standort, Höhe und Art der Spende,
Name und Träger der begünstigten Einrichtungen aufschlüsseln)?
Die durch die Bundeswehr durchgeführten Spendensammlungen bzw.
Spendenübergaben sind der Anlage 5* zu entnehmen. Soweit der Träger der
Einrichtung bekannt ist, wurde dieser beigefügt.
6. An welchen Standorten hat die Bundeswehr in den Jahren 2021 und 2022
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder-
und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, besucht (bitte
detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Datum, Alter
und Anzahl der Kinder, durchgeführten Aktivitäten bzw. durchgeführtem
Programm sowie Zustimmung Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
Die durch die Bundeswehr besuchten Einrichtungen sowie deren Träger sind –
soweit bekannt – der Anlage 6* zu entnehmen. Grundsätzlich ist der Träger der
Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, das Einverständnis der
Personensorgeberechtigten einzuholen, da diese eine entsprechende vertragliche Bindung haben.
In den Fällen, in denen der Bundeswehr bekannt ist, dass eine separate
Einwilligung der Personensorgeberechtigten eingeholt wurde, ist dieses in der
Anlage 6 vermerkt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8284 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. An welchen Standorten haben in den Jahren 2021 und 2022
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw.
Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, Einrichtungen der
Bundeswehr besucht (bitte detailliert nach Standort, Name und Träger der
Einrichtungen, Datum, Alter und Anzahl der Kinder, durchgeführten
Aktivitäten bzw. durchgeführtem Programm sowie Zustimmung
Elterneinverständnis aufschlüsseln)?
Die durch diese Einrichtungen besuchten Bundeswehreinrichtungen sind –
soweit bekannt – der Anlage 7* zu entnehmen. Grundsätzlich ist der Träger der
Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, das Einverständnis der
Personensorgeberechtigten einzuholen, da diese eine entsprechende vertragliche Bindung haben.
In den Fällen, in denen der Bundeswehr bekannt ist, dass eine separate
Einwilligung der Personensorgeberechtigten eingeholt wurde, ist dieses in der
Anlage 7 vermerkt.
8. An welchen Standorten unterhielten in den Jahren 2021 und 2022
Truppenteile bzw. Organisationsbereiche usw. der Bundeswehr
Kooperationsbzw. Patenschaftsvereinbarungen, die engere Beziehungen bzw.
Unterstützung, Austausch etc. mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
wie beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote
der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und
Jugendsozialarbeit, beinhalten?
Was ist Gegenstand solcher Kooperationen bzw. Patenschaften, und
inwiefern sehen diese die Durchführung von Aktivitäten vor (bitte jeweils
detailliert nach Standort, Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum
sowie Inhalt der Kooperation bzw. Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Kooperation für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der
Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und aufführen)?
Die durch die Bundeswehr in der Vergangenheit oder aktuell unterhaltenen
Kooperationsvereinbarungen, engeren Beziehungen bzw. Patenschaften und die
damit verbundenen Inhalte bzw. Aktivitäten mit diesen Einrichtungen sind der
Anlage 8* zu entnehmen. Soweit der Träger der Einrichtung bekannt ist, wurde
dieser beigefügt.
9. An welchen Standorten wurden in den Jahren 2021 und 2022 von der
Bundeswehr bzw. von Angehörige der Bundeswehr während der
Dienstzeit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit bzw. Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit, durch
Infrastruktur bzw. Dienstleistungen unterstützt (bitte detailliert nach Standort,
Name und Träger der Einrichtungen, Zeitraum sowie Art bzw. Inhalt der
Unterstützung aufschlüsseln)?
Ist die Unterstützung der Einrichtung für die jeweiligen Nutzerinnen und
Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und
aufführen)?
Die durch die Bundeswehr unterstützten Einrichtungen sind der Anlage 9* zu
entnehmen. Soweit der Träger der Einrichtung bekannt ist, wurde dieser
beigefügt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8284 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. An welchen Standorten der Bundeswehr gab es in den Jahren 2021 und
2022 Spendensammlungen für bzw. Spendenübergaben an Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bzw.
Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit (bitte detailliert nach Standort,
Höhe und Art der Spende, Name und Träger der begünstigten
Einrichtungen aufschlüsseln)?
Die durch die Bundeswehr durchgeführten Spendensammlungen bzw.
Spendenübergaben sind – soweit bekannt – der Anlage 10* zu entnehmen.
11. Gab es weitere Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe bzw. mit Kindertagesstätten, die nicht durch die Fragen 1 bis 10
abgedeckt sind (bitte jeweils detailliert nach Standort, Name und Träger der
Einrichtungen, Zeitraum sowie Inhalt der Kooperation bzw.
Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Ist die Aktivität der Bundeswehr für die jeweiligen Nutzerinnen und
Nutzer der Einrichtungen transparent (bitte jeweils einzeln erläutern und
aufführen)?
Weitere durch die Bundeswehr durchgeführten Aktivitäten mit Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kindertageseinrichtungen sind – soweit
bekannt – der Anlage 11* zu entnehmen. Soweit bekannt, ist die Tranzparenz der
Maßnahmen für die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen mit angegeben
worden.
12. Ist es im Rahmen der Aktivitäten zu besonderen Vorfällen, wie
beispielsweise Unfällen mit Verletzten oder Ähnliches gekommen (bitte detailliert
ausführen und dabei Datum, Aktivität, Vorfall benennen sowie nach den
Bereichen der Fragen 1 bis 11 aufschlüsseln)?
Es liegen keine Informationen vor, dass es zu Vorfällen bei den in den
Anlagen 1 bis 11* aufgelisteten Aktivitäten gekommen ist.
13. Welche Kosten sind der Bundeswehr durch ihr Engagement, ihre
Aktivitäten bzw. Unterstützung gemäß den Fragen 1 bis 11 entstanden (bitte
nach den Bereichen der Fragen 1 bis 11 sowie den einzelnen Aktivitäten
und insgesamt aufschlüsseln)?
Die dem Bundesministerium der Verteidigung entstandenen Kosten sind –
soweit Angaben hierzu verfügbar waren – in den Anlagen 1 bis 11* der
aufgelisteten Aktivitäten aufgeführt.
14. Hat sich der Zweck der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Bundesregierung seit
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/27419 geändert?
Der Zweck der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe hat sich nicht geändert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8284 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Existieren für die erfragten Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe Handreichungen, Dienstvorschriften oder anderweitige
Kriterien, wenn ja, was beinhalten die entsprechenden Dokumente, und
wo sind diese abrufbar, und wenn nein, ist geplant, entsprechende
Dokumente zu erstellen?
Patenschaften und Maßnahmen der Patenschaftspflege regelt die Zentrale
Dienstvorschrift A-2640/18 „Patenschaften von Dienststellen mit
Bundesländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden“.
Patenschaften von Dienststellen der Bundeswehr mit Bundesländern,
Landkreisen, Städten und Gemeinden im Inland sind als sichtbares Zeichen der
gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung vorgesehen. Sie schaffen für
Dienststellen, Verbände und Einheiten lokale und regionale Bindungen und
sollen das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und den Dienst der
Soldatinnen und Soldaten im Besonderen steigern.
Maßnahmen der Patenschaftspflege sind dabei auch mit Einrichtungen für
Kleinkinder möglich. Kleinkinder sind jedoch keine Zielgruppe der
Öffentlichkeitsarbeit.
Näheres regelt die Zentrale Dienstvorschrift A-2110/2 „Arbeiten auf
wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der
Öffentlichkeitsarbeit“ und die Allgemeine Regelung A-600/1 „Informationsarbeit“.
Die Mitbenutzung von Teilen einer Liegenschaft der Bundeswehr ist in der
Zentralvorschrift A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“
geregelt. Näheres regeln die zwischen den beteiligten Parteien geschlossenen
Mitbenutzungsverträge .
Im Übrigen wird auf Anlage 4* zu Frage 4 verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, die Aktivitäten der Bundeswehr in Kitas und
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auszubauen, und wenn ja,
warum, und wie (bitte detailliert ausführen)?
Die Bundesregierung plant aktuell keinen Ausbau der Aktivitäten in Kitas und
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8284 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 1 Besuch von Kindertageseinrichtungen (KiTas) und ähnlicher Einrichtungen der frühkindlichen Förderung durch die Bundeswehr
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Datum Alter
der
Kinder
Anzahl
der
Kinder
Aktivität / Programm Zustimmung
der Eltern
(ja/nein/
Träger)
Kosten
1.
Korvettengeschwader
(Korv
Geschw)
Besatzung BRAVO
Sankt (St.) Martinstift –
Evangelische (Ev.)
Kirche
Dezember 2021 2-6 Circa (ca.)
60
Sportliche Aktivitäten keine
1. Korv
Geschw
Besatzung BRAVO
St. Martinstift – Ev.
Kirche
11. Dezember
2022
2-6 ca. 60 Sportliche Aktivitäten keine
BAD FRAN-
KENHAU-
SEN
Kindertageseinrichtung
(Kita) „Haus der
kleinen Eselchen“,
Träger: Gemeinde
Clingen
11. Mai 2022 1-6 Ca. 45 Teilnahme am Frühlingsfest der Kita zur
Erhöhung der Bindung zwischen
Patengemeinde und Kompanie; Einladung erfolgte
durch Kita-Leitung
Ja, durch Eltern
und Träger
keine
BAD FRAN-
KENHAU-
SEN
Kita „Haus der kleinen
Eselchen“,
Träger: Gemeinde
Clingen
2. November
2022
1-6 Ca. 45 Teilnahme am Herbstfest der Kita zur
Erhöhung der Bindung zwischen Patengemeinde
und Kompanie; Einladung erfolgte durch
Kita-Leitung
Ja, durch Eltern
und Träger
keine
BAD FRAN-
KENHAU-
SEN
Kita „Haus der kleinen
Eselchen“,
Träger: Gemeinde
Clingen
6. Dezember
2022
1-6 Ca. 45 Übergabe von Nikolausgeschenken für alle
Gruppen der Kita durch Spenden der
Soldaten der 1./ Panzerbataillon (PzBtl) 393;
Gesprächsrunden mit den Erzieherinnen und
Erziehern;
Organisation der Veranstaltung erfolgte
durch Kita-Leitung und KpChef 1./PzBtl 393
Ja, durch Eltern
und Träger
keine
Anlage 1 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 1 Besuch von Kindertageseinrichtungen (KiTas) und ähnlicher Einrichtungen der frühkindlichen Förderung durch die Bundeswehr
2
BAD FRAN-
KENHAU-
SEN
Kita „Haus der kleinen
Eselchen“,
Träger: Gemeinde
Clingen
15. Dezember
2022
1-6 Ca. 45 Teilnahme an der Veranstaltung „Singender
Weihnachtsmann“ der Kita;
Einladung erfolgte durch Kita-Leitung
Ja, durch Eltern
und Träger
keine
BAD SÜLZE
„Lütt Matten“
Stralsund
Internationaler Bund
(IB)-Gruppe
4. November
2022
4-6 ca.35 Zeigen von persönlicher Ausrüstung (ohne
Waffen/Waffenzubehör) und Bekleidung der
Soldatinnen/Soldaten (Dauer betrug ca. 2
Stunden)
Grund: Einladung im Rahmen der
Themenwoche Bereich Sicherheit
Träger keine
ECKERN-
FÖRDE
Marinekäfer
Eckernförde; Pädiko
6. Dezember
2022
1-3 10
„Nikolaus“ läuft mit dem Uboot ein und
verteilt dann Geschenke
ja keine
KIEL
Pfarramt Kreuzkirche
und Kindertagesstätte
Kreuzkirche
31. Juli 2022 3 bis
Schulein
trittsalter
20 Im Rahmen Besuch der Patenstadt Tender
WERRA in Eschwege gemeinsames
Frühstück und Kirchenbesuch mit gemeinsamem
Singen
keine
SANITZ
Siebenbuche
Kindergarten Sanitz
14. Juli 2021 4-6 20 Sport/Fahrzeuge/Schnitzeljagd/Kübelspritze Ja/Eltern/
Träger
Anlage 2 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 2 Besuch von Dienststellen der Bundeswehr durch KiTas und ähnlichen Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Datum Alter der
Kinder
Anzahl
der
Kinder
Aktivität / Programm
1. KorvGeschw
Besatzung
BRAVO
St. Martinstift 18. November
2021
Es waren
nur
Betreuer*innen vor
Ort
Es waren
nur
Betreuer*innen vor
Ort
Kommandoübergabe an Fregattenkapitän (FKpt) (ehem.
Korvettenkapitän (KKpt)) Seifert
BAD REICHEN-
HALL
Kindergarten Bayerisch Gmain
Gemeinde Bayerisch Gmain
7. Dezember
2022
5-6 40 Besuch der Kinderstallweihnacht 2022
BAD REICHEN-
HALL
Kindergarten Insula
Evangelisch-Lutherische
Diakoniewerk Hohenbrunn
7. Dezember
2022
5-6 35 Besuch der Kinderstallweihnacht 2022
BAD SÜLZE
4./
Flugabwehrraketengruppe
(FlaRakGrp) 24
„Märchenland“
Gnoien
Deutsches-Rotes-Kreiz (DRK)
28. April 2022 4-6 ca. 30 Abholung der Kinder zu einer 4-stündigen Veranstaltung am
Standort Warbelow
Spiel und Spaß mit Gerätschaften vom
Familienbetreuungszentrum Schwerin (Hüpfburg, etc.)
sowie Durchführung von Geschicklichkeits- und Sportspielen
Grund: Patenschaftsvertrag mit der Stadt Gnoien
HAMBURG Ev. Kita Blankenese im Bereich
der Führungsakademie der
Bundeswehr (FüAkBw)
Jährlicher Termin 2-6 ca. 40 Jährliche Durchführung eines Weihnachtssingens innerhalb
der Clausewitz-Kaserne (Führungsakademie der
Bundeswehr).
HAMBURG Ev. Kita Blankenese im Bereich
d. FüAkBw
Jährlicher Termin 2-6 ca. 80 Jährliche Durchführung eines KITA-Festes innerhalb der
Clausewitz-Kaserne (Führungsakademie der Bundeswehr).
Anlage 2 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 2 Besuch von Dienststellen der Bundeswehr durch KiTas und ähnlichen Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
2
LAUPHEIM Kindergarten Biberach 30. Juni 2022 3-6 20 Besichtigung Hubschrauber CH-53, Erste Hilfe Erlebnispfad
LAUPHEIM Kindergarten Illertissen 10. November
2022
3-6 25 Besichtigung Hubschrauber CH-53 und Feuerwache
LAUPHEIM Kindergarten Laupheim 16. November
2022
3-6 30 Besichtigung Hubschrauber CH-53, Erste Hilfe Erlebnispfad
Anlage 3 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 3 Kooperation / Patenschaft / enge Beziehung zwischen Dienststellen der Bundeswehr und KiTas oder ähnlichen Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Zeitraum
der
Aktivität
Art / Inhalt der Kooperation Kosten
1. KorvGeschw Besatzung
BRAVO
St. Martinstift – Ev. Kirche seit 16.
Dezember
2018
Patenschaft mit regelmäßigen und
gegenseitigen Besuchen, Spenden
Fahrtkosten, Unterkünfte
HAMBURG / Helmut-Schmidt-
Universität (HSU)/
Universität der Bundeswehr
(UniBw) Hamburg
Leseclub „BoKids Leselöwen“ –
Leseclub der Schule
Bonhoefferstraße
seit 2017 Leseclub im Rahmen der Nachmittags-
betreuung der Schule Bonhoefferstraße.
Der Leseclub wird über die
Stiftung Lesen aus Mitteln
des Programms
„Kultur macht stark –
Bündnisse für Bildung“
des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung
finanziert.
HAMBURG / HSU/UniBw
Hamburg
Schule Bonhoefferstraße seit 2015 Lesepatenschaften für Kinder der Schule
durch HSU-Studierende im Rahmen des
ISA-Kurses „Leseleo“
keine
HAMBURG / HSU/UniBw
Hamburg
Schule Sterntalerstraße seit 2011 Lesepatenschaften für Kinder der Schule
durch HSU-Studierende im Rahmen des
ISA-Kurses „Leseleo“
keine
HAMBURG / HSU/UniBw
Hamburg
Malteser Hilfsdienst e.V. aus Basis
eines Kooperationsver- trags mit
Balu und Du e.V.
seit 2011 Übernahme von Freizeitpatenschaften durch
Studierende der HSU im Rahmen des
Interdisziplinäre Studienanteile (ISA)-Kurses
„Balu und Du“
Lehrauftragsvergütung von
1.152,- je Trimester
Anlage 4 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 4 Unterstützung KiTas oder ähnlicher Einrichtungen der frühkindlichen Förderung durch Infrastruktur / Dienstleistungen
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Zeitraum der
Aktivität
Art / Inhalt der Unterstützung Kosten
EUTIN Arbeiter Wohlfahrt (AWO) KiTa
"Anny Trapp"
Eutin
seit 19. Juni 2015 Mitbenutzungsvertrag Sporthalle (freitags 08:40 - 10:10
Uhr) gemäß den Vorgaben der Zentralvorschrift A1-
1800/0-6570 "Die Liegenschaften der Bundeswehr"
keine
HAMBURG Ev. KiTa St. Stephan
Stephanstr. 152a
22047 Hamburg
November 2022 Nutzung der Gehwege und Straßen innerhalb der
Liegenschaft Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) Hamburg zur
Durchführung des Laternenumzuges mit Eltern und Familie
keine
STETTEN
a.k.M.
Kindergarten kleine Raupe
Sipplingen am Bodensee, Stadt
Sipplingen
19. November
2021
Austausch des Sandes im Sandkasten des Kindergartens
ohne Anwesenheit von Kindern durch 5./ Jägerbataillon
(JgBtl) 292.
keine
TORGELOW Integrative Kita
„Sternschnuppe“
TORGELOW
10. Juni 2021 Unterstützung beim Umzug des Waldspielplatzes
„Koboldnest“; Bezug: Haff-Zeitung Mittwoch 09. Juni 2021
Seite11 / Nordkurier Donnerstag
keine
Anlage 5 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 5 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an KiTas oder ähnliche Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Art / Höhe der Spende Kosten
1. KorvGeschw
Besatzung
BRAVO
St. Martinstift – Ev. Kirche 11. Dezember 2022: 1400 € keine
1. KorvGeschw
Besatzung
BRAVO
St. Martinstift – Ev. Kirche Dezember 2021: 3000 € keine
1. KorvGeschw
Besatzung
BRAVO
Kita „Ostseekrümel“ – Arbeiter-Samariter-
Bund (ASB)
25. April 2022: 2500 € keine
AUGUSTDORF Kita „Stachel-Bär“ Spendenübergabe durch das Kraftfahrt-Ausbildungszentrum (KfAusbZ)
am 29. Oktober 2021 Augustdorf in Höhe von 600 €
keine
AUGUSTDORF Kita „Stachel-Bär“ Spendenübergabe durch das KfAusbZ am 03. November 2022 in
Augustdorf in Höhe von 400 €
keine
BAD FRANKEN-
HAUSEN
Kita „Haus der kleinen Eselchen“, Träger:
Gemeinde Clingen
- Sammlung von rund 1.200 € für die Kita in der Patengemeinde
Clingen,
- Vollständige Umsetzung der Geldspenden in Spielzeug und
Sachspenden wie z. B. Lernspiele, Steckspielzeug (LEGO und
Playmobil), Vorlesebücher, Lernbücher, Lernspiele, Dreiräder
und Laufräder, TONIE-Regal, etc.
Keine Übergabe von Geldspenden
keine
GERA Kindergarten Crossen
„Clementinen Haus“
Überreichung Nikolauspräsente, 16. Dezember 2021 250 €
Anlage 5 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 5 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an KiTas oder ähnliche Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
2
GERA 44 Kindergärten Überreichung Weihnachtsbaum, Dezember 2021 keine
GERA 41 Kindergärten Überreichung Weihnachtsbaum, Dezember 2022 keine
HAVELBERG Kita Sandau/Elbe Geldspende/Scheckübergabe 215 € keine
MANCHING Kindergarten Geisenfeld /
Stadt Geisenfeld
Geldspende 300,40€ zur Beschaffung von Spielgerät für Kindergarten keine
MANCHING Kindergarten Reichertshofen/
Stadt Reichertshofen
Geldspende 358,00€ zur Beschaffung von Spielgerät für Kindergarten keine
MANCHING Kindergarten Manching /
Stadt Manching
Geldspende 710,00€ zur Beschaffung von Spielgerät für Kindergarten keine
MURNAU Geschenke Aktion für Kinder in Not Geldspende 200 € keine
MÜNCHEN Lichtblick Hasenbergl 2021: Leergutsammlung/ Second-Hand – Kleidung/ Elektrogeräte/
Haushaltswaren/ Spielsachen: 750,00 Euro
2022: Spende Benefizkonzert: 1210,00 Euro,
Leergutsammlung/ Second-Hand – Kleidung/ Elektrogeräte/
Haushaltswaren/ Spielsachen: 1000,00 Euro
keine
Anlage 5 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 5 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an KiTas oder ähnliche Einrichtungen der frühkindlichen Förderung
3
MÜNSTER Kita Regenbogen Münster Bollerwagen im Wert von 100 € keine
MÜNSTER Kita Eichenaue Münster Bollerwagen im Wert von 200 € keine
PFREIMD Franziskus Kindergarten
– Träger: Bistum Regensburg
- Christbaumübergabe (Übergabe eines Christbaums an den
Kindergarten. Dauer: ca. 1 Stunde jährlich im Wechsel zwischen
Kindergarten und Altenheim stattfindende Veranstaltung zur Stärkung der
Bindung mit Garnisonstadt); 1. Dezember 2022
Ca. 20 €
PFREIMD St. Martin Kindergarten mit Krippe und
Hort
– Träger: Stadt Pfreimd
- Christbaumübergabe (Übergabe eines Christbaums an den
Kindergarten. Dauer: ca. 1 Stunde jährlich im Wechsel zwischen
Kindergarten und Altenheim stattfindende Veranstaltung zur Stärkung der
Bindung mit Garnisonstadt); 1. Dezember 2022
Ca. 20 €
STETTEN a.k.M. Evangelische Kindertagesstätte
„Regenbogen“
Träger: Evangelische Kirchengemeinde
500 €
Erlös aus Standort (StO) Weihnachtsmarkt 2022
keine
STETTEN a.k.M. Katholischer (Kath.) Kindergarten „Arche
Noah“
Träger: Römisch (Röm.)-Kath.
Kirchengemeinde Heuberg St. Barbara
500 €
Erlös aus StO Weihnachtsmarkt 2022
keine
STETTEN a.k.M. Kath. Kindergarten „St. Raphael
Schwenningen“
Träger: Kath. Kirchengemeinde
Schwenningen/Heuberg
500 €
Erlös aus StO Weihnachtsmarkt 2022
keine
WEISSENFELS Kita St. Elisabeth
Katholische Kirchengemeinde „St.
Elisabeth“
Geldspende in Höhe von 825 € keine
Anlage 6 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 6 Besuch von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit) durch die Bundeswehr
1
Standort Name und
Träger
der Einrichtung
Datum Alter
der
Kinder
Anzahl
der
Kinder
Aktivität / Programm Zustimmung
der Eltern
(ja/nein/Träger)
Kosten
APPEN Großstadt-
Mission (GM)
Hamburg-Altona e.V.
GM Jugendhilfe
GmbH/
Familienanaloge
Wohngruppen Prisdorf
6. Dezember
2021
4-16 ca. 20 Veranstaltung/Feier zum
„Nikolaus“ mit Geschenkübergabe
ja/Träger keine
APPEN Großstadt-
Mission Hamburg-
Altona e.V.
GM Jugendhilfe
GmbH/
Familienanaloge
Wohngruppen Prisdorf
6. Dezember
2022
4-16 ca. 20 Veranstaltung/Feier zum
„Nikolaus“ mit Geschenkübergabe
ja/Träger keine
FRANKFURT AM
MAIN
Wohn- und
Tagesgruppe Paul-
Ehrlich-Str. 59,
60596 Frankfurt
am Main
Träger: Stiftung
Waisenhaus
2021 und 2022 12-18
Jahre
n. b. 1. Teilnahme von
Besatzungsmitgliedern des
Einsatzgruppenversorgers „Frankfurt am Main“ an
Feierlichkeiten der Einrichtung.
2. Verkaufsstand der Besatzung auf
dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
zu Gunsten der Wohn- und
Tagesgruppe Paul-Ehrlich-Straße
Träger keine
Anlage 7 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 7 Besuch von Dienststellen der Bundeswehr durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit)
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Datum Alter
der
Kinder
Anzahl
der
Kinder
Aktivität / Programm Zustimmung
der Eltern
(ja/nein/
Träger)
Kosten
BAD REICHEN-
HALL
Katholisches Pfarramt Bad
Reichenhall
7. Dezember
2022
8-10
Jahre
35 Besuch der Kinderstallweihnacht
2022
Träger keine
BAD REICHEN-
HALL
Trachtengruppe Anger,
Trachtenverein Anger
7. Dezember
2022
9-14
Jahre
25 Besuch der Kinderstallweihnacht
2022
Träger keine
SCHÖNE-
WALDE
AWO Herzberg 9. September
2021
7-13 15 Kindertag in Zusammenarbeit
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für
Soldatenbetreuung e.V. (EAS),
Besichtigung einer Feuerwehr,
Hüpfburg, Basteln
Träger Keine
Anlage 8 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 8 Kooperation/Patenschaft/enge Beziehung zwischen Dienststellen der Bundeswehr und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit)
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Zeitraum der
Aktivität
Art / Inhalt der Kooperation Kosten
1. KorvGeschw
Besatzung AL-
PHA
Kinder- und
Jugendschutzhaus Ölper (öffentlicher
Jugendhilfeträger der Stadt
Braunschweig)
Seit 2021 Patenschaft Transportkosten
in nicht
erfasster Höhe
SONTHOFEN Heilpädagogisches Kinder-
und Jugendheim St. Maria,
Kalzhofen
Träger: Stiftung Kinderheim
Gundelfingen
seit 1968 Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten, bei
Renovierungsarbeiten und bei der Organisation und Durchführung von Ausflügen
und Feierlichkeiten
keine
Anlage 9 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 9 Unterstützung Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit) durch Infrastruktur / Dienstleistungen
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Zeitraum der
Aktivität
Art / Inhalt der Unterstützung Kosten
FRANKFURT AM MAIN Kinderkrebshilfe Juli 2021 sowie
Juli 2022
Unterstützung je ein Arbeitstag Auf- und Abbau der
Spielgeräte vor und nach dem Sommerfest der Kinderkrebshilfe
auf einem Festplatz
keine
FRANKFURT AM MAIN Kinderkrebshilfe Juli 2022 Einrichtung eines Betreuungszimmers bei der
Kinderkrebshilfe (Aufbau von Möbeln)
keine
HANNOVER Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.
19. Mai 2022 Personelle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher
Aktivitäten von Kindern mit Behinderungen mit 30 Soldaten
der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr
keine
HANNOVER Behinderten-Sportverband
Niedersachsen e.V.
23. September
2021
Personelle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher
Aktivitäten von Kindern mit Behinderungen mit 30 Soldaten
sowie 2 Arbeitnehmenden der Schule für Feldjäger und
Stabsdienst der Bundeswehr
27,51 €
TORGELOW Haff-Grundschule
Ueckermünde
6. September
2021 bis 23.
September 2021
Mitbenutzungsvertrag für die Schwimmhalle und Sporthalle
KARPIN gemäß den Vorgaben der Zentralvorschrift A1-
1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“.
keine
TORGELOW Sonderpädagogisches
Förderzentrum Eggesin
3. November
2022
Im Zeitraum 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr; zwei Soldaten mit
Kraftfahrzeug Lkw zum Herbstfest.
Im Rahmen der Aktion „Retten macht Schule“ wurden
Schüler in Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult.
keine
TORGELOW Sportverein (SV) Eggesin 90
e.V.
16. Oktober
2022
Mitbenutzungsvertrag für die Sporthalle KARPIN gemäß
den Vorgaben der Zentralvorschrift A1-1800/0-6570 „Die
Liegenschaften der Bundeswehr“.
keine
Anlage 9 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 9 Unterstützung Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit) durch Infrastruktur / Dienstleistungen
2
TORGELOW SV Eggesin 90 e.V. 17. Oktober
2021
Mitbenutzungsvertrag für die Sporthalle KARPIN gemäß
den Vorgaben der Zentralvorschrift A1-1800/0-6570 „Die
Liegenschaften der Bundeswehr“.
keine
TORGELOW Haff-Grundschule
Ueckermünde
12. September
2022 bis 29.
September 2022
Mitbenutzungsvertrag für die Schwimmhalle und Sporthalle
KARPIN gemäß den Vorgaben der Zentralvorschrift A1-
1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“.
keine
Anlage 10 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 10 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit)
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Art / Höhe der Spende Kosten
1. KorvGeschw
Besatzung ALPHA
Kinder- und Jugendschutzhaus Ölper
(öffentlicher Jugendhilfeträgers der Stadt
Braunschweig)
Geldspende:
2021: 1200 €
2022: 777 €
keine
APPEN Großstadt-Mission Hamburg-Altona e.V.
GM Jugendhilfe GmbH/Familienanaloge
Wohngruppen Prisdorf
Sachspende, Geschenke zum „Nikolaus“ im Wert von ca.
1.000 € (jährlich)
keine
APPEN Kindesglück und Lebenskunst e.V. Sachspende, Geschenktüten zu Weihnachten im Wert
von 1.072 €
keine
AUGUSTDORF Deutscher Kinderhospizverein Spendenübergabe durch das PzBtl 203 am 06.12.2021 in
Paderborn in Höhe von 3070,00 €
keine
BAD REICHENHALL Gemeinde Anger 2500 € durch die Spendensammlung Stallweihnacht zum
Aufbau eines Erlebnisspielplatzes (Patengemeinde)
keine
Deutsch/Britisches
Pionierbrückenbataillon
(DEU/GBR PiBrBtl 130)
MINDEN
Elsa-Brandström-Jugendhilfe Minden Spendensammlung erfolgte im Rahmen des jährlich
stattfindenden Adventskonzertes 2022 im Dom zu
Minden in Höhe von 762,83 €
keine
DILLINGEN Kreisjugendring Geldspende 2.500 € keine
Anlage 10 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 10 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit)
2
EUSKIRCHEN Caritas Euskirchen Unterstützung mit Geschenken durch die Mitarbeitenden
für die Caritas Wunschbaumaktion 2021
keine
EUSKIRCHEN Caritas Euskirchen Unterstützung mit Geschenken durch die Mitarbeitenden
für die Caritas Wunschbaumaktion 2022
keine
FRANKFURT AM MAIN Wohn- und Tagesgruppe Paul-Ehrlich-Str. 59,
60596 Frankfurt am Main
Träger: Stiftung Waisenhaus
2021: 2021 €
2022: 2022 €
keine
GERMERSHEIM Kinder- und Jugenddorf Maria-Regina
St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe
gGmbH, Sitz Ludwigshafen
Geldspende in Höhe von 1.600 € keine
HAVELBERG Jugendzentrum Havelberg Geldspende/Scheckübergabe 215 € keine
HAVELBERG Freizeitsportverein Havelberg/Kamern Geldspende/Scheckübergabe 215 € keine
LAUPHEIM Radio 7 Drachenkinder Geldspende 1900 € keine
MURNAU Sozialpädagogisches Jugendhaus
Bad Tölz
8x Fahrradausstattung (Gebrauchte Räder & Helme) 14.
September 2021
keine
MURNAU Unterstützung bei Benefizaktion „Weihnachten
im Schuhkarton“
Ca. 200 € in Spendendose
November 2022
keine
Anlage 10 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 10 Spendensammlungen oder -übergaben durch Dienststellen der Bundeswehr an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit)
3
MÜNSTER Kinder-Lebens-Lauf
Bundesverband Kinderhospiz e.V.
Geldspende 1.000,00 € keine
MÜNSTER Kinderschlaganfallhilfe Geldspende 1.000,00 € keine
MÜNSTER Kinderschlaganfallhilfe Geldspende 1.200,00 € keine
MÜNSTER Kindertumorhilfe Münster Geldspende 1.000,00 € keine
MÜNSTER Kinderhospiz Königskinder Geldspende 1.200,00 € keine
SCHÖNEWALDE AWO Herzberg Spendencheck für Spielplatz in Höhe von 7200 € keine
SONTHOFEN Heilpädagogisches Kinder- und Jugendheim St.
Maria, Kalzhofen
Träger: Stiftung Kinderheim Gundelfingen
seit 1968
Spendensammlungen und –übergaben
keine
WEISSENFELS Jugend City Pastoral Weißenfels
Katholische Pfarrei St. Elisabeth Weißenfels
Geldspende in Höhe von 825 € keine
Anlage 11 zu PSts‘in bei dem Bundesminister der Verteidigung Möller
BMVgAVL V20625 vom 6. September 2023
Frage 11 Weitere Aktivitäten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Freizeiteinrichtungen, Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendsozialarbeit) und KiTas oder ähnlicher Einrichtungen der frühkindlichen Förderung)
1
Standort Name und Träger
der Einrichtung
Zeitraum der
Aktivität
Art / Inhalt der Unterstützung Kosten
APPEN Großstadt-Mission Hamburg-
Altona e.V.
GM Jugendhilfe GmbH/
Familienanaloge Wohngruppen Prisdorf
August 2022 ein Wochenende „Kinderspaß“ im Serengeti Park
Hodenhagen
keine
DEU/GBR PiBrBtl 130
MINDEN
Lebenshilfe Minden e.V.
Ferienspiele
Anne Frank,
August 2021
Besuch der Mindener Pioniere am Pionierübungsplatz
(Wasser an der Weser)
Darstellung der Amphibie, S-Bootschaukel,
Wasserspritze (Feuerwehrschlauch)
keine
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333