Rassismuserfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und Familiengerichten
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jesica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahre 2022 wurden laut Statistischen Bundesamt insgesamt 29 848 Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung (§ 42 Artikel 1 Nummer 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)) durchgeführt, davon hatten 13 135 Kinder bzw. Jugendliche mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft, das entspricht einem Anteil von 44 Prozent (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/Tabellen/inobhutnahmen.html, in der Statistik sind Doppelzählungen möglich).
Einzelne Medienberichte weisen auf Fälle hin, in denen es offenbar zu Inobhutnahmen kam, bei denen eine rassistische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann (www.nd-aktuell.de/artikel/1172009.rassismus-im-jugendamt-rassismus-im-jugendamt-berlin-und-ploetzlich-ist-das-kind-weg.html). Das ist für Menschen, für die Rassismuserfahrungen zum Alltag gehören, dramatisch.
Umso wichtiger ist, dass Ämter besonders sensibel vorgehen. Das ist leider nicht immer der Fall, und wiederholt kommt es zu Handlungen, die als rassistisch wahrgenommen werden. So trennte beispielweise im Juni 2020 das Jugendamt Frankfurt am Main eine Romni von ihrem Kind. Nach Informationen der Frankfurter Prostituiertenselbsthilfeorganisation Doña Carmen e. V. teilte das Jugendamt der Mutter daraufhin mit, sie würde ihr Kind wiederbekommen, falls sie das ihr angebotene Rückreiseticket nach Bulgarien in Anspruch nehme. Doña Carmen e. V. warf dem Jugendamt Frankfurt am Main daraufhin institutionellen Rassismus vor (www.donacarmen.de/kindesentzug-bei-sexarbeiterinmit-roma-hintergrund/). Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft legt nahe, dass in Bremen in den vergangen Jahren teilweise sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA) in Obhut genommen wurden, obwohl eine Unterbringung bei ihren Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen möglich gewesen wäre (www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2021-09-15_Drs-20-500%20S_b3785.pdf). Der damalige Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) forderte im Jahr 2019, Kinder von kriminellen Mitgliedern sogenannter Clans in Obhut zu nehmen. Falko Liecke wurde daraufhin Rassismus und der Versuch, Kinder als juristisches Druckmittel zu missbrauchen, vorgeworfen (www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/clans-in-berlin-neukoelln-jugendstadtrat-falko-lieckewill-kinder-aus-kriminellen-familien-holen-li.8825).
Auch an Familiengerichten kommt es Medienberichten zufolge zu rassistisch motivierten Urteilen, wie im Falle eines aus Ghana stammenden Vaters, dem im Jahre 2013 aufgrund seiner Herkunft das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde (www.migazin.de/2015/01/07/rassismus-afrikanische-erziehungsmethoden-jugendamt-richter-fluechtling/2/). Im sogenannten Fall Görgülü durchlief ein in der Türkei geborener Kurde nach eigenen Angaben von 2000 bis 2008 insgesamt 82 Gerichtsverfahren, ehe ihm das Sorgerecht für sein Kind zugesprochen wurde, wobei das Oberlandesgericht Naumburg immer wieder Entscheidungen zugunsten des Vaters aufhob. Sogar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden dabei vom Oberlandesgericht Naumburg ignoriert (www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/rechtspersonen/kazim-goerguelue-der-leibliche-vater-1577833.html). Das Oberlandesgericht Naumburg, in dessen Urteil mit der Nationalität Kazim Görgülüs argumentiert wurde, wurde daraufhin mit Rassismusvorwürfen konfrontiert (taz.de/!721362/).
Ebenso sind entsprechende Vorfälle bei Standesämtern bekannt geworden: Das Bremer Standesamt versagte pauschal Kindern von Müttern mit ghanaischer und nigerianischer Staatsbürgerschaft die Ausstellung einer Geburtsurkunde, verbunden mit dem Vorwurf, dass die Mütter falsche Pässe und Urkunden vorlegten (taz.de/Urteil-gegen-Bremer-Standesaemter/!5930655/). Das Bremer Standesamt warf den Familien vor, Vaterschaftsanerkennungen durch einen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft erfolgen zu lassen, damit das Kind dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein daraus abgeleitetes Aufenthaltsrecht bekäme (www.fr.de/politik/rassismus-deutschland-report-gegen-rechts-faelle-justiz-text-91244304.html).
Jugendämter sind Anwälte der Kinder. Es ist ihre Aufgabe, Kinderrechte zu wahren. Und gleichzeitig agieren sie als staatliches Wächteramt im Kinderschutz. Der weit überwiegende Teil der Mitarbeitenden in den Jugendämtern kommt dieser Aufgabe nach Ansicht der Fragestellenden gewissenhaft nach. Daher ist es wichtig, rassistische oder vermeintlich rassistische Vorgehensweisen in Jugendämtern vorzubeugen. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Strukturen wie die Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII oder die Selbstorganisation nach § 4a SGB VIII zu stärken und vom Bund zu fördern, um bundesweit wirksam zu sein. Auch Familiengerichte und Standesämter müssen diskriminierungsfreie Orte sein. Rassismusvorwürfe müssen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aufgeklärt werden. Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, Rassismus zu bekämpfen. Diese Kleine Anfrage fragt nach Kenntnissen und Vorhaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit Rassismus in Ämtern und Familiengerichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Eltern sich über rassistische Diskriminierung vonseiten von Jugendämtern im Kontext von Inobhutnahmen beklagen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der Beschwerden bei Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII wegen Inobhutnahmen vor, die aus Sicht der betroffenen Familien auf rassistischer Diskriminierung fußen (bitte nach Jahren seit 2021 und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn hierzu bisher keine statistischen Daten erfasst sind, wie und bis wann plant die Bundesregierung diese Datenlücke zu schließen?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die bundesweiten vernetzenden Strukturen der Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII zu stärken, und wenn ja, welche?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die selbstorganisierten Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung im Rahmen von § 4a SGB VIII zu stärken, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von dem nach Einschätzung der Fragesteller in 2022 außergewöhnlich hohen (relativen) Anteil der Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung (§ 42 Artikel 1 Nummer 2 SGB VIII) von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils mit 44 Prozent der gesamten Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung innerhalb des Jahres, und wenn ja, wie erklärt sie sich diesen (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/Tabellen/inobhutnahmen.html)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Minderjährige durch das Jugendamt gemäß § 42a Artikel 1 SGB VIII oder § 42 SGB VIII in Obhut genommen (bitte nach Jahren seit 2018, Bundesländern und im Fall des § 42 SGB VIII nach genauer Rechtslage aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um neu eingereiste Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit, bei denen bei der Inobhutnahme Hinweise oder Angaben vorlagen, dass die betroffenen Minderjährigen bei ihren Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen lebten bzw. beide Seiten dies beabsichtigten (vgl. § 42a Artikel 2 Nummer 2 SGB VIII)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche, die angaben, nach ihrer Einreise bei ihren Eltern zu wohnen, außerhalb des Haushalts eines Elternteils in der Jugendhilfe untergebracht, und warum (z. B. aufgrund von Kindeswohlgefährdung oder anderer Gründe)?
Sieht die Bundesregierung – soweit ihr die Thematik grundsätzlich bekannt ist – den eingangs geschilderten Fall aus dem Jahre 2020 der Trennung einer Romni von ihrem neugeborenen Kind (vgl. auch verfassungsblog.de/systematische-diskriminierung-oder-nur-rechtswidrige-praxis/) in Einklang mit Artikel 3 Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), in dem grundsätzlich die Trennung von Eltern und Kindern verboten wird und der nur in Betracht kommt, wenn alle anderen Maßnahmen ungeeignet sind, um die konkrete Kindeswohlgefährdung abzuwenden, die von den Eltern ausgeht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Finanzierung und die Ausbildung der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Qualifikation der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeit mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittler besser zu fördern?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jugendämtern bezüglich interkultureller Kompetenzen und Kommunikation, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang finden diese statt?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um den Bekanntheitsgrad der in § 9a SGB VIII gesetzlich verankerten Ombudsstellen zu steigern, und wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bekanntheitsgrad der Ombudsstellen?
Wie vielen Eltern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Inobhutnahme ihrer Kinder eine Sprachmittlung durch das Jugendamt verweigert (bitte nach Jahren seit 2018 und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Familienhilfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Honorarbasis tätig, und wie viele Familienhilfen haben keinen sozialpädagogischen Abschluss (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, empirische Forschung über strukturelle und individuelle Ursachen sowie über den Verbreitungsgrad von Inobhutnahmen, um mögliche rassistische Vorurteile gegenüber betroffenen Familien zu eruieren, auf der Grundlage systematischer Aktenanalysen und Befragungen von Betroffenen sowie Expertinnen und Experten zu veranlassen, wenn ja, bis wann, und wie, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung diese Forschungslücke zu schließen, und bis wann?
Welche Kenntnisse über die Folgen solcher Inobhutnahmen für das Wohlbefinden und für die Gesundheit der betroffenen Kinder liegen der Bundesregierung vor?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Eltern sich über rassistische Diskriminierung vonseiten von Familiengerichten in Kontext von Sorgerechtsentzügen beklagen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen Sorgerechtsentzüge infolge von Gerichtsentscheidungen auf einer Begründung der Herkunft eines Elternteils des Kindes beruhen, wie im Falle eines aus Ghana stammenden Vaters aus dem Jahre 2013 (www.migazin.de/2015/01/07/rassismus-afrikanische-erziehungsmethoden-jugendamt-richter-fluechtling/2/), und wenn ja, welche (bitte nach Jahren seit 2018, Bundesland und Geschlecht des Elternteils aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Geschehens?
In wie vielen familiengerichtlichen binationalen Verfahren hat nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder die alleinige elterliche Sorge erhalten (bitte nach Jahren seit 2018 und Bundesländern aufschlüsseln), und wie hoch ist dabei jeweils der prozentuale Anteil zu allen familiengerichtlichen binationalen Verfahren?
Wie verhält sich die Bundesregierung – sofern ihr die entsprechende Thematik bekannt ist – zu der Tatsache, dass es an der Deutschen Richterakademie, eine föderale Einrichtung von Bund und Ländern, im Jahr 2023 keine Fortbildung gibt, die sich mit institutionellen Rassismus vonseiten der Justiz beschäftigt, denn laut Programm fokussiert sich die einzige Tagung, die sich explizit mit Rassismus beschäftigt, auf „rassistisch motivierte Straftaten“ und „unbewusste individuelle Prägungen“ in der Justiz (vgl. www.deutsche-richterakademie.de/icc/drade/med/f6d/f6d67707-2e4b-281d-4587-b531923acd24,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf)?
Plant die Bundesregierung, empirische Forschung über strukturelle und individuelle Ursachen sowie über den Verbreitungsgrad von Sorgerechtsentzügen, um mögliche rassistische Vorurteile gegenüber betroffenen Familien zu eruieren, auf der Grundlage systematischer Aktenanalysen und Befragungen von Betroffenen sowie Expertinnen und Experten zu veranlassen, wenn ja, bis wann, und wie, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung diese Forschungslücke zu schließen, und bis wann?
Welche Kenntnisse über die Folgen solcher Sorgerechtsentzüge für das Wohlbefinden und für die Gesundheit der betroffenen Kinder liegen der Bundesregierung vor?
Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung strukturelle Diskriminierungen im Zusammenspiel von Jugendämtern und Familiengerichten in Deutschland?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Eltern sich über rassistische Diskriminierung vonseiten von Standesämtern in Kontext von Vaterschaftsanerkennungen oder dem Ausstellen von Geburtsurkunden beklagen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass durch die systematische Weigerung des Bremer Standesamts, in Bremen geborenen schwarzen Kindern eine Geburtsurkunde auszustellen, das Kindeswohl zahlreicher Kinder gefährdet wurde (vgl. taz.de/Oberlandesgericht-Bremen-stoppt-Schikane/!5933966/)?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Standesämter sich systematisch geweigert haben, Kindern eine Geburtsurkunde auszustellen, mit gleicher oder ähnlicher Begründung wie der des Bremer Standesamts?
In wie vielen Fällen seit 2018 hat nach Kenntnis der Bundesregierung die beurkundende Stelle die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung wegen des Verdachts des Missbrauchs nach § 1597a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgesetzt?
In wie vielen dieser Fälle wurde später festgestellt, dass die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich war (§ 85a AufenthG)?
In wie vielen Fällen hatte der Anerkennende oder die Mutter oder das Kind einen Asylantrag gestellt und die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes besessen (bitte jeweils nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass durch § 1597a BGB Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylgesetzes, die eine Vaterschaftsanerkennung vornehmen, in diskriminierender und unzulässiger Weise unter Generalverdacht der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gestellt werden, da diese Gruppe im Gesetz explizit als verdächtiger Personenkreis angeführt wird, wenn ja, welche Vorhaben plant sie, um diesen Generalverdacht entgegenzuwirken, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, empirische Forschung über strukturelle und individuelle Ursachen sowie über den Verbreitungsgrad von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen nach § 1597a BGB, um mögliche rassistische Vorurteile gegenüber betroffenen Familien zu eruieren, auf der Grundlage systematischer Aktenanalysen und Befragungen von Betroffenen sowie Expertinnen und Experten zu veranlassen, wenn ja, bis wann, und wie, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung diese Forschungslücke zu schließen, und bis wann?
Welche Kenntnisse über die Folgen solcher missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen auf das Wohlbefinden und auf die Gesundheit der betroffenen Kinder liegen der Bundesregierung vor?