Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8041 –
Situation religiöser und ethnischer Minderheiten im Nordirak, insbesondere in
der êzîdischen Gemeinschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag anerkannte auf Grundlage des interfraktionellen
Antrages der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und
Êzîden 2014“ (Bundestagsdrucksache 20/5228) den an der êzîdischen
Gemeinschaft durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verübten
Völkermord und gedachte der Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit durch den IS. Christen und Angehörige weiterer
Religionsgemeinschaften zählen zu den Opfern.
Die Voraussetzungen für die Rückkehr der seit 2014 noch immer rund 300 000
Êzîdinnen und Êzîden aus den Flüchtlingslagern in der Region Kurdistan-Irak
und ein friedliches Zusammenleben aller religiösen und ethnischen
Minderheiten in ihrer Heimat, dem nordirakischen Niniveh-District, insbesondere in
Sinjar, zu schaffen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller als dringend zu
lösende Aufgabe in Verantwortung der irakischen Regierung, der kurdischen
Regionalregierung und in Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der interfraktionelle Beschluss des Deutschen Bundestages zum Völkermord
an der êzîdischen Gemeinschaft durch die Terrororganisation Islamischer Staat
(IS) in Irak am 18. Januar 2023 „Antrag: Anerkennung und Gedenken an den
Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden“ (Bundestagsdrucksache 20/5228)
hat durch die irakische Regierung sowie die êzîdische Gemeinschaft in
Deutschland und im Irak höchste Anerkennung und Dank erfahren. Die
Bundesregierung erkennt auch aufgrund der großen in Deutschland lebenden
Diaspora eine besondere Verantwortung für die êzîdische Gemeinschaft an und wird
sich weiter für diese ebenso wie für andere Minderheiten im Irak einsetzen. Der
genannte interfraktionelle Antrag stellt dabei einen für die Bundesregierung
wichtigen Bezugspunkt dar, für dessen Umsetzung sie sich einsetzt. Konkret
unterstützt die Bundesregierung im Irak etwa die Klärung von
Vermisstenschicksalen, die juristische Aufarbeitung von IS-Verbrechen und hilft Überleb-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8360
20. Wahlperiode 14.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
enden des Völkermords dabei, die Gräuel der Vergangenheit zu überwinden
und in die Zukunft zu blicken. Weiterhin wird sich die Bundesregierung
gemeinsam mit internationalen Partnern gegenüber der irakischen Regierung
dafür einsetzen, dass Binnenvertriebene in ihre Heimatregionen zurückkehren
können und nachhaltige Lebensperspektiven geschaffen werden. Bei ihrer
Reise in den Irak im März 2023 hat die Bundesministerin des Auswärtigen,
Annalena Baerbock, in diesem Sinne einen besonderen Schwerpunkt auf die
Situation der Êzîdinnen und Êzîden und anderer Minderheiten im Nordirak
gelegt, und besuchte als erste europäische Außenministerin die traditionelle
Heimatregion der Êzîdinnen und Êzîden in Sinjar. Ebenfalls besuchte der
Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank
Schwabe, im April 2023 den Irak und Nordirak und führte in diesem Rahmen
Gespräche zur Lage der Êzîdinnen und Êzîden sowie anderer religiöser
Minderheiten.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, zu ergreifen, um welche internationalen Strukturen zur politischen
und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes zu fördern (bitte zu den
jeweiligen Strukturen einzeln ausführen)?
Mit Blick auf die politische Aufarbeitung des Völkermords an den Êzîdinnen
und Êzîden im Irak unterstützt die Bundesregierung insbesondere die
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen im Irak UNAMI (United Nations
Assistance Mission for Iraq), die mit der Aushandlung des sogenannten Sinjar-
Abkommens eine Zukunftsagenda für die Heimatregion der Gemeinschaft in
Sinjar vermittelt hat. Zudem unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Projekte
verschiedener internationaler Organisationen – unter anderem vom
Internationalen Roten Kreuz und von der Internationalen Kommission für vermisste
Personen (ICMP) – dabei, Vermisstenschicksalen nachzugehen und diese
aufzuklären. Der Irak gehört zu den Ländern mit der höchsten Anzahl vermisster
Menschen weltweit. Um die strafrechtliche Aufarbeitung des Völkermords im
internationalen Rahmen voranzubringen, unterstützt die Bundesregierung als einer
der größten Geber die Arbeit des Ermittlerteams der Vereinten Nationen
(United Nations Investigative Team to Promote Accountability for Crimes
Committed by Da’esh/ISIL, UNITAD). Die Ermittlungsergebnisse von UNITAD
fließen in strafrechtliche Prozesse unter anderem in Deutschland und anderen
europäischen Ländern gegen mutmaßliche IS-Kämpfer ein.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, zu ergreifen, um welche nationalen Strukturen zur politischen und
juristischen Aufarbeitung des Völkermordes zu fördern (bitte zu den
jeweiligen Strukturen einzeln ausführen)?
Bis heute sind Völkerrechtsverbrechen nicht Bestandteil des irakischen
Strafrechts. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des Ermittlerteams
der Vereinten Nationen (UNITAD) aktiv, gemeinsam mit der irakischen
Regierung Optionen dafür zu entwickeln, völkerstrafrechtliche Tatbestände – wie
etwa Völkermord – in das irakische Strafgesetzbuch zu integrieren. UNITAD
befindet sich hierzu in intensiven Gesprächen mit der irakischen Regierung.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, zu ergreifen, um das Mandat UNITAD zu stärken?
Die Bundesregierung hat UNITAD seit dem Jahr 2019 mit rund 4,7 Mio. Euro
gefördert und damit ermöglicht, die Beweiserhebung und -sicherung für im Irak
durch den IS begangene Verbrechen auszuweiten, die auch bei Verfahren in
Deutschland herangezogen werden können. Deutsche Gerichte und der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) kooperieren mit UNITAD
insofern bei Ermittlungen zur extraterritorialen Ahndung von durch den IS
begangenen Verbrechen in Anwendung des Weltrechtsprinzips. Die
Bundesregierung unterstützt UNITAD auch personell durch die Entsendung von
sogenannten „Friedensexpertinnen und -experten“.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, zu ergreifen, um die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des IS
und die Verfolgung von IS-Tätern in Deutschland konsequent
fortzusetzen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die
Aufarbeitung von Völkerrechtsstraftaten, darunter auch der Verbrechen des IS, für
die deutsche Justiz weiter zu verbessern. Dafür wurde im Juli 2023 der Entwurf
eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vorgelegt, der unter
anderem Strafbarkeitslücken im Bereich der sexualisierten Gewalt schließen
und einen möglichst weitgehenden Gleichklang zwischen dem Römischen
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 und dem deutschen
Völkerstrafgesetzbuch herstellen soll.
Die deutsche Justiz hat in den vergangenen Jahren die juristische Aufarbeitung
der Verbrechen des IS maßgeblich vorangetrieben und nimmt damit
international eine wichtige Vorreiterrolle ein. So hat der GBA eine Vielzahl von
Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von IS-Angehörigen in Deutschland eingeleitet.
Deutsche Gerichte haben bereits zahlreiche IS-Täterinnen und -Täter verurteilt.
Mit dem Ziel, nationale Urteile mit Bezügen zum Völkerstrafrecht zu
verbreiten und damit einen Beitrag zur Fortentwicklung und Stärkung des
Völkerstrafrechts und seiner Anwendung zu leisten, lässt das Bundesministerium der Justiz
international wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht nunmehr in die
englische Sprache übersetzen, damit weltweit auch die nicht-deutschsprachige Justiz
und Rechtswissenschaft diesbezüglichen Zugang erhält.
Völkerstraftaten von IS-Angehörigen an Êzîdinnen und Êzîden sowie sonstige
Völkerstraftaten IS-Angehöriger im Zusammenhang mit dem syrischen
Bürgerkriegsgeschehen werden vom GBA auch im Rahmen von
Strukturermittlungsverfahren untersucht.
5. Durch welche Maßnahmen wurde die Zusammenarbeit der
Gemeinsamen Ermittlungsgruppe unter dem EUROJUST-Schirm gestärkt, und
welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung dazu?
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe
(GEG) um eine europäische Maßnahme der justiziellen strafrechtlichen
Zusammenarbeit. Die zuständige EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen ist Eurojust; Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit der
GEG können daher nur von Eurojust ausgehen. Eurojust unterstützt auch bei
der Einrichtung von GEG und fördert deren Arbeit im Rahmen der dafür
vorgesehenen Haushaltsmittel. Finanziert wird Eurojust aus dem EU-Haushalt und
damit anteilig auch von Deutschland. Mithilfe von Eurojust haben Frankreich
und Schweden im Jahr 2021 auch eine GEG zur Verfolgung von Straftaten an
der êzîdischen Gemeinschaft gebildet, der Belgien und die Niederlande im Jahr
2023 beigetreten sind. Der GBA kooperiert mit der GEG und bringt seine
Erfahrung bei der Verfolgung von Straftaten an Êzîdinnen und Êzîden und die
Ergebnisse der Strukturermittlungsverfahren ein. Weitere Unterstützung in
Form der justiziellen Zusammenarbeit bietet außerdem das Netzwerk
Völkermord (Genocide Network), welches eine enge Zusammenarbeit und einen
Austausch von operativen Informationen, Beweisen, Wissen und Ressourcen
zwischen den nationalen Behörden bei der Untersuchung und Strafverfolgung von
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
ermöglicht.
6. In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die Einrichtung einer
gesonderten Rechtshilfeeinheit im Rahmen der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe, und wann wurde diese geschaffen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Schaffung einer gesonderten Rechtshilfeeinheit im Rahmen einer
Gemeinsamen Ermittlungsgruppe ist nicht erforderlich, da es sich bei einer
Gemeinsamen Ermittlungsgruppe bereits selbst um ein Instrument der justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen handelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung sich gegenüber der irakischen
Regierung für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Römischen Statuts
des Internationalen Strafgerichtshofs sowie für Reformen des irakischen
Strafrechts, hinsichtlich der Aufnahme der Straftatbestände Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord
ausgesprochen, zu welchem Anlass, und mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum
nicht, und welche weitere Vorgehensweise ist geplant?
Die Bundesregierung wirbt in Gesprächen und regelmäßigen Demarchen
gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern gegenüber der irakischen Regierung für
die Unterzeichnung und Ratifizierung des Römischen Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs. Mit Blick auf die etwaige Aufnahme von
Völkerrechtsverbrechen als Straftatbestand in das irakische Strafrecht unterstützt die
Bundesregierung die Arbeit von UNITAD, das hierzu in engem Dialog mit der
irakischen Regierung und dem Parlament steht. Die Bundesregierung plant, den
Vorsitz einer in Bagdad tagenden internationalen Arbeitsgruppe im Irak hierzu
zu übernehmen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. In welcher Höhe flossen Mittel zur finanziellen Stärkung der
Beweiserhebung in der Region Kurdistan-Irak, und wie wurden diese konkret
verwandt?
Die Bundesregierung hat die Beweiserhebung für im Irak durch IS begangene
Verbrechen – etwa im Rahmen der Unterstützung von UNITAD sowie über
Instrumente des Zivilen Friedendienstes – seit dem Jahr 2016 mit Mitteln in Höhe
von rund 8 Mio. Euro gefördert. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt
ohne geographische Begrenzung auf einzelne Landesteile, sondern erstreckt
sich auf Aktivitäten im ganzen Land, einschließlich der Region Kurdistan-Irak.
9. Welche Projekte und mit welchen Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung welche internationalen und regionalen Partner bei der
Ermittlung und Suche durch den IS verschleppter vor allem êzîdischer Frauen
und Kinder sowie vermisster Angehöriger, und inwieweit ist die
Fortschreibung der Projekte geplant (bitte vollständig einzeln ausführen)?
Die Aufklärung von mit dem IS-Terror in Verbindung stehenden
Vermisstenfällen ist ein wichtiger Schwerpunkt des Engagements der Bundesregierung im
Irak. In diesem Sinne fördert die Bundesregierung die Arbeit der
Internationalen Kommission für vermisste Personen (ICMP) seit dem Jahr 2016 und
gehört zu ihren größten Gebern im Land. Diese Förderung konzentrierte sich
anfangs auf Massengräber im Hauptsiedlungsgebiet der êzîdischen Gemeinschaft
im Irak, dem Sinjar. Mittlerweile umfasst die Förderung das Vermisstendossier
im gesamten Land. Die Aktivitäten erstrecken sich dabei auf alle vermissten
Personen ohne Unterscheidung zwischen ethnischer oder religiöser
Zugehörigkeit. Auch in IS-befreiten Gebieten Nordost-Syriens unterstützt die
Bundesregierung verschiedene Organisationen im Bereich der Vermisstensuche und
der Vernetzung von Vermisstenorganisationen, darunter auch êzîdische.
10. Im Rahmen welcher Gespräche rief die Bundesregierung die irakische
Regierung auf, das Gesetz „Yazidi Survivors Law (YSL)“ umzusetzen,
um u. a. die darin vorgesehene Entschädigung den Überlebenden der IS-
Verbrechen zukommen zu lassen?
Die aktuelle irakische Regierung hat angekündigt, die Umsetzung des
Entschädigungsgesetzes aktiv vorantreiben zu wollen. Die Bundesregierung begrüßt
dies. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben zu konkreten
Überlegungen in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Gesprächen mit
Vertreterinnen und Vertretern der irakischen Regierung geführt, sowohl auf
hochrangiger als auch auf technischer Ebene. Die Bundesregierung steht zudem
mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Überlebende im Irak und
Deutschland bei der Beantragung der Entschädigungsleistungen unterstützen,
in engem Kontakt und fördert diese politisch und finanziell.
11. Welche Projekte und mit welchen Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung welche internationalen und regionalen Partner bei der
Durchführung von Deradikalisierungsprogrammen für Kinder, die in IS-
Gefangenschaft versklavt oder als Kindersoldaten missbraucht wurden?
Die Bundesregierung unterstützt seit mehreren Jahren eine Vielzahl von
zivilgesellschaftlichen Partnern bzw. Nichtregierungsorganisationen, die im Irak
umfangreiche Arbeit im Bereich der psychosozialen Unterstützung und
Traumaverarbeitung für Opfer von IS-Terror leisten, darunter auch für Kinder, die in
IS-Gefangenschaft geraten sind oder als Kindersoldaten missbraucht wurden.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die Deradikalisierung von
Minderjährigen durch bilaterale Maßnahmen, die etwa durch die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt werden. Schließlich wird das
Institut für Psychotherapie in Dohuk zur Ausbildung von Therapeuten für die
Traumabewältigung seit mehreren Jahren institutionell durch den Deutschen
Akademischen Austauschdienst gefördert. Zuvor gab es keine Möglichkeit für
Studierende, eine Ausbildung zur Traumatherapeutin oder zum
Traumatherapeuten im Irak zu absolvieren. Die Unterstützung der Bundesregierung hat
insofern wichtige Fortschritte ermöglicht.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, für die Schaffung eines gemeinsamen Archiv- und
Dokumentationszentrums in Deutschland für die vom IS begangenen
Völkerrechtsverbrechen an der êzîdischen Gemeinschaft, das ebenso als Ort der Erinnerung,
des Gedenkens und der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem
Völkermord dienen kann?
13. Wie und in welchem Rahmen wird die Zivilgesellschaft in den
Entscheidungsprozess für die Errichtung des Archiv- und
Dokumentationszentrums eingebunden?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung fördert derzeit ein Projekt im Irak, in dessen Rahmen ein
Gemeindearchiv in der Stadt Mosul errichtet wird. Mit dem Vorhaben sollen
die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer von IS-Verbrechen auch für
künftige Generationen zugänglich gemacht werden.
Im Rahmen der ersten Phase des Projekts zur Errichtung des genannten
Gemeindearchivs werden Geschichten und Material von Familien im Irak sowie
aus der in Deutschland und Kanada lebenden êzîdischen Diaspora gesammelt
und aufbereitet. Dabei arbeitet das Projekt mit Überlebenden, die vom
sogenannten Islamischen Staat entführt wurden, insbesondere mit Frauen und
Kindern. Im weiteren Projektverlauf soll das Archiv durch zusätzliche Materialien,
Zeugnisse und Geschichten erweitert werden.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in welchem Rahmen
ergriffen und welche plant sie für die Unterstützung von Mechanismen zur
Aufarbeitung des IS-Terrors im Irak und in der Region Kurdistan-Irak,
um die Versöhnung und ein friedliches Miteinander der
Religionsgemeinschaften zu initiieren und zu stärken?
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen sowie
Projekten der Vereinten Nationen und deutscher Durchführungsorganisationen
in Nordirak, die sich der Traumabewältigung und der Versöhnung zwischen den
im Irak ansässigen Bevölkerungsgruppen widmen. Dazu gehören insbesondere
Dialogmaßnahmen zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen
Gruppen, sowie Ansätze der Übergangsjustiz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
dabei auf êzîdischen Binnenvertriebenen als von IS-Gräueltaten besonders
betroffener Gruppierung. Bilaterale Maßnahmen etwa, die von den deutschen
Durchführungsorganisationen umgesetzt werden, setzen unter anderem einen
Schwerpunkt auf die Stärkung der Fähigkeiten staatlicher und nichtstaatlicher
Organisationen, Ansätze der Vergangenheitsbearbeitung umzusetzen. Maßnahmen der
Konfliktbewältigung werden auch durch den Zivilen Friedensdienstes (ZFD)
im Nordirak unterstützt. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Stärkung
der lokalen Wirtschaft in Rückkehrregionen. Da alle Maßnahmen in gleicher
Weise Geflüchteten und der ansässigen Bevölkerung unabhängig von der
sozialen, politischen und religiösen Zugehörigkeit zu Gute kommen, werden soziale
Spannungen verringert und möglichen Folgekonflikten vorgebeugt.
15. Hat die Bundesregierung, und aus welchem Anlass, die irakische
Regierung und die kurdische Regionalregierung dazu aufgefordert, das Sinjar-
Abkommen von 2020 unter Einbezug der êzîdischen Gemeinschaft
vollständig konsequent umzusetzen, und wie soll die Umsetzung konkret
aussehen?
Inwieweit wurden hier die unterschiedlichen weiteren betroffenen
Religionsgemeinschaften und ethnischen Gruppen, wie z. B. Christen,
Schabak, Turkmenen und sunnitische Moslems, eingebunden?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch sowohl mit der irakischen
Regierung also auch mit der kurdisch-irakischen Regionalregierung. Zu
vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
16. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in der
internationalen Gemeinschaft eine Vorreiterrolle bei der Vermittlung
zwischen Bagdad, Erbil und êzîdischen Vertreterinnen und Vertretern zu
übernehmen sowie bei der Erarbeitung einer umfassenden Strategie zu
unterstützen, die unter Berücksichtigung vorhandener Bemühungen dazu
beiträgt, den im Irak und in der Region Kurdistan-Irak lebenden
Êzîdinnen und Êzîden ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen
und dort die weitere Durchsetzung demokratischer Prinzipien zum
Schutz von Minderheiten aller Volksgruppen und
Religionsgemeinschaften stärkt?
Die irakische Regierung hat mit ihrem Amtsantritt im Oktober 2022 die
Verbesserung der Lage der êzîdischen Gemeinschaft und eine nachhaltige
Stabilisierung der Region Sinjar als politische Priorität benannt. Die Bundesregierung
hat dies dezidiert und in mehreren hochrangigen Gesprächen begrüßt und ihre
Unterstützung angeboten.
Deutschland hat bei der Thematik angesichts seines umfangreichen
Engagements für die êzîdische Gemeinschaft bereits eine Vorreiterrolle inne. Im Sinne
lokaler Teilhabe und Verantwortlichkeit fördert die Bundesregierung aktuell
sowohl zivilgesellschaftliche Ansätze als auch Überlegungen der irakischen
Regierung bzw. der kurdisch-irakischen Regionalregierung, die darauf zielen,
gesellschaftlichen Dialog zu stärken und allen Menschen im Irak ein
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu gehört etwa eine umfangreiche
Unterstützung für die Umsetzung des Entschädigungsgesetzes für êzîdische Überlebende
des Völkermordes, welche durch die Bundesregierung an die Internationale
Organisation für Migration geleistet wird, als auch zivilgesellschaftliche
Dialogprojekte.
17. Welche Schritte hat die Bundesregierung mit auf Blick auf gute
Regierungsführung im Dialog mit der irakischen Regierung unternommen, und
welche konkreten Zusagen der Regierung und der Vertreter religiöser
Gruppen der Mehrheitsgesellschaft sind dabei im Hinblick auf ein
friedliches Miteinander zwischen ihnen und den religiösen und ethnischen
Minderheiten zu verzeichnen?
Mit Blick auf gute Regierungsführung fördert die Bundesregierung über
bilaterale Instrumente aktuell Dialog- und Partizipationsprozesse zwischen
Gemeinden und Regierungsvertreterinnen und -vertretern. Diese haben zum Ziel,
gemeinsame Aktionspläne zu erarbeiten, die von allen beteiligten Akteuren
gemeinschaftlich umgesetzt werden.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu
ergreifen, um den Schutz von Religionsgemeinschaften und ethnischen
Minderheiten insbesondere im Nordirak zu stärken, und welche Kriterien
liegen den Maßnahmen zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer sowohl politischen als auch
projektbezogenen Unterstützung im Nordirak in den vergangenen Jahren
intensiv dafür eingesetzt, die Kapazitäten und Rechte von religiösen Minderheiten
zu stärken. Die deutschen Auslandsvertretungen führen zudem regelmäßig
politische Gespräche mit deren Vertreterinnen und Vertretern. Bei seiner Reise im
April 2023 hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe, diese Gespräche vertieft. Die
Bundesregierung sieht mit Sorge, dass viele Angehörige religiöser Minderheiten als
Reaktion auf die IS-Gräueltaten das Land verlassen haben. Die Bundesregierung setzt
sich dafür ein, die religiöse und gesellschaftliche Vielfalt in den Ländern des
Nahen und Mittleren Osten zu erhalten.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu
ergreifen, um den interreligiösen, interkulturellen und interethnischen
Dialog im Irak zu fördern, und zu welchen Ergebnissen führen diese?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 16 wird verwiesen.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung den Ansatz, Geflüchtete,
Binnenvertriebene und ihre Aufnahmeregionen gemeinsam und ganzheitlich zu
unterstützen, beispielsweise bei Beschäftigungsmaßnahmen und lokaler
Wirtschaftsförderung in Rückkehrregionen. Die Tatsache, dass sämtliche Gruppierungen
von den Maßnahmen profitieren, verringert nachweislich soziale Spannungen
und beugt Folgekonflikten vor.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, auf Grundlage welcher strategischen Überlegungen und unter
Einbezug welcher internationalen Partner, um die Rückkehr Geflüchteter
vorrangig aus dem Sinjar-Gebiet durch den Wiederaufbau zerstörter Städte
und Dörfer zu ermöglichen?
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren mit umfangreichen
Maßnahmen für den Wiederaufbau von zerstörten Städten und Dörfern
engagiert, auch in Sinjar. Sie setzt dieses Engagement weiterhin fort, insbesondere
in Zusammenarbeit mit Organisationen der Vereinten Nationen wie der
Internationalen Organisation für Migration, dem Flüchtlingswerk der Vereinten
Nationen, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen sowie mit
bilateralen Instrumenten über die Durchführungsorganisationen GIZ und die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie nimmt dabei unter anderem den
wirtschaftlichen Wiederaufbau und lokale Infrastruktur in den Blick, und unterstützt die
Menschen dabei, neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. In Sinjar ist
dabei die schwierige Sicherheitssituation eine besondere Herausforderung für die
Umsetzung von Hilfe. In Bagdad und Erbil findet fortlaufend eine enge
Koordinierung aller engagierten Geberländer statt. Gleichzeitig verdeutlicht die
Bundesregierung in Abstimmung mit anderen internationalen Partnern, dass die
irakische Regierung allein die Verantwortung für die künftige Entwicklung des
Landes trägt und internationale Partner sich in ihrer Unterstützung an der
Vision der irakischen Regierung ausrichten.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Korruption
und Veruntreuung durch Kooperationspartner im Irak und in der Region
Kurdistan-Irak auszuschließen?
Grundsätzlich definiert die Bundesregierung mit Blick auf Projekte
verbindliche Vorgaben mit dem Ziel, Antikorruption und Integrität in der
Zusammenarbeit sicherzustellen. Dies ist in strengen Compliance-Vorgaben der deutschen
Durchführungsorganisationen reflektiert. Mit Unterstützung der deutschen
Durchführungsorganisationen erarbeitet die Bundesregierung zurzeit ein
länderspezifisches Profil für den Irak. Dies sieht eine regelmäßige Prüfung der
Umsetzung von Präventions- und Mitigationsmaßnahmen vor.
22. Hat die Bundesregierung über Fälle von Korruption und Veruntreuung
Kenntnis, wurden diese durch die Maßnahmen der Bundesregierung
aufgedeckt, und um welche Kooperationspartner handelte es sich?
Durch interne Kontrollsysteme der Durchführungsorganisationen wurden
insgesamt vier individuelle Fälle von Korruption und Veruntreuung aufgedeckt.
Die Bundesregierung hat die erforderlichen Konsequenzen für die
Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen gezogen. Einer Aufschlüsselung
nach lokalen Kooperationspartnern stehen nach sorgfältiger Abwägung mit
dem parlamentarischen Informationsanspruch im Ergebnis Grundrechte Dritter
sowie das Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und
adäquaten Aufgabenerfüllung in der Entwicklungszusammenarbeit entgegen.
Eine vertrauliche Behandlung der oben genannten Informationen ist
grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit der
Bundesregierung mit Dritten und stellt sicher, dass Hinweisgeber nicht abgeschreckt und
Mittelfehlverwendungen auch weiterhin von diesen offengelegt werden.
Darüber hinaus würden mit einer solchen Veröffentlichung einzelne Menschen vor
Ort in Ländern mit fragiler Sicherheitslage und defizitären rechtsstaatlichen
Strukturen identifizierbar. Diese müssten befürchten, dass die Veröffentlichung
der abgefragten Informationen ernste und umfassende Auswirkungen auf ihre
persönliche Sicherheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) haben wird. Die
Veröffentlichung der erfragten Informationen ginge mit einer direkten Gefahr für Leib und
Leben der Hinweisgebenden selbst und ihrer Familien einher und steht damit
ihrem Grundrecht auf persönliche Unversehrtheit entgegen.
23. Welches Ergebnis ergab die Prüfung zur Durchführung einer
internationalen politischen Konferenz für Sicherheit und Wiederaufbau der Sinjar-
Region, welche internationalen und regionalen Partner sind in den
Prüfprozess und in die folgende Durchführung der Konferenz einbezogen,
und wo soll die Konferenz und unter Beteiligung wessen stattfinden?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 15 und 16 wird verwiesen.
Die Bundesregierung befindet sich in Gesprächen mit den Vereinten Nationen
im Irak sowie der irakischen sowie kurdisch-irakischen Regierung zum Thema,
sowie der Umsetzung des Sinjar-Abkommens an sich.
24. Mittels welcher Maßnahmen und in welcher Höhe finanzieller Mittel
stellt die Bundesregierung in Kooperation mit internationalen Partnern
die humanitäre Hilfe in den Flüchtlingscamps sicher?
Aus Mitteln der humanitären Hilfe werden im Jahr 2023 insgesamt 16,25 Mio.
Euro für hilfsbedürftige Menschen im Irak zur Verfügung gestellt. Hiervon
erhält das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge 4,7 Mio.
Euro für syrische Flüchtlinge. Weitere 3,8 Mio. Euro werden für humanitäres
Minenräumen von Handicap International, Norwegian Peoples Aid und Mines
Advisory Group umgesetzt. Die übrigen Mittel werden zur Unterstützung von
Binnenvertriebenen und Rückkehrerende über die Internationale Organisation
für Migration, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, das
Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, das Deutsche Rote Kreuz und
Ärzte der Welt verausgabt. Eine genaue Aufteilung, welcher Anteil der Hilfe in
Flüchtlingscamps bzw. außerhalb erfolgt, ist aufgrund der Flexibilität, die die
Bundesregierung ihren Projektpartnern in der Umsetzung einräumt, nicht
möglich.
25. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Mittel für Hilfeleistungen der
Bundesregierung, die in den Flüchtlingslagern zum Einsatz kamen, und
wie hoch ist der prozentuale Anteil von Mitteln für Hilfeleistungen, für
die in die Sinjar-Region zurückgekehrten Minderheiten, insbesondere,
die der êsîdischen Gemeinschaft zugute kamen (bitte für die
zurückliegenden acht Jahre jeweils ausführen)?
Für die Bundesregierung gilt der Grundsatz, dass alle vom Konflikt betroffenen
Menschen unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit von
Unterstützungsleistungen profitieren sollten. Auch humanitäre Hilfe wird etwa
nach den humanitären Prinzipien, das heißt bedarfsorientiert und unabhängig
von ethnischen und religiöser Zugehörigkeit, geleistet. Eine prozentuale
Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.
26. Wie und in welchen Projekten und mit welcher Fallzahl innerhalb der
letzten fünf Jahre werden insbesondere Frauen, Mädchen und Kinder in
den Flüchtlingslagern psychologisch und traumatherapeutisch von
welchen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen aus welchen
Ländern unterstützt, und wie sehen die konkrete internationale Planung und
die Koordinierung in diesem Bereich für die kommenden Jahre aus?
Eine Übersicht zu humanitären Projekten innerhalb der letzten fünf Jahre kann
über das Financial Tracking System des VN-Büros für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten abgerufen werden (fts.unocha.org/appeals/1083/su
mmary). Für ergänzende Informationen zu Fallzahlen in den letzten fünf Jahren
wird auf die humanitären Bedarfserhebungen und Reaktionspläne der Vereinten
Nationen verwiesen. Aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage im Irak
haben die Vereinten Nationen im Jahr 2023 keinen humanitären Hilfsplan mehr
aufgestellt.
Neben Maßnahmen der humanitären Hilfe wurde in den vergangenen Jahren
umfangreiche Unterstützung für psychologische und traumatherapeutische
Projekte über Mittel der Stabilisierung und der Entwicklungszusammenarbeit
geleistet. So konnten in den vergangenen fünf Jahren zum Beispiel präventive
Netzwerke zur Beratung von Frauen mit geschlechtsspezifischen
Gewalterfahrungen in Geflüchtetenunterkünften und Gastgemeinden aufgebaut werden. In
von der Bundesregierung geförderten Schutzhäusern wurden zudem Frauen
unterstützt, die sexualisierte Gewalt durch den IS erfahren haben. Da diese
Maßnahmen oft im Rahmen breiter angelegter Projekte durchgeführt werden, ist
eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nicht möglich.
27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation im
Flüchtlingslager „Al Hol“ in Nordost-Syrien, insbesondere im Hinblick auf die
Lage der durch den IS verschleppten êzîdischen Frauen und Mädchen?
Die Sicherheitslage im Camp Al-Hol bleibt weiterhin extrem angespannt. Die
Anti-IS Koalition hat das Thema ebenso sowie die Verbesserung der
Lebensbedingungen in Al Hol seit dem Jahr 2022 zu einer Priorität ihres Handelns
gemacht. Zur Lage der durch den IS verschleppten êzîdischen Frauen und
Mädchen in Al Hol liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
28. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung seit wann finanziell,
personell oder in anderer Weise in den Flüchtlingslagern im für die
Zukunft von Kindern und Jugendlichen zentralen Bereich der Bildung, und
wie sehen die konkrete internationale Planung und die Koordinierung in
dem Bereich für die kommenden Jahre aus?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
dafür ein, die Resilienz vulnerabler Gruppen, darunter Kinder und Jugendliche,
Geflüchtete, Binnenvertriebene und Mitglieder aufnehmender Gemeinden, zu
stärken und ihren Zugang zu Basisgrundversorgung sicherzustellen. Dies
geschieht im Irak unter anderem über Maßnahmen im Bereich Bildung und
Kinderschutz, etwa über das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF,
oder über die Nichtregierungsorganisation Save the Children.
29. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Binnenvertriebenen (IDP = Internally
Displaced Person) in der Region Kurdistan-Irak, und wie viele IDP
wollen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Sinjar-Region
zurückkehren?
Welche Akteure und Organisationen (national und international)
engagieren sich und in welcher Form für deren Rückkehr, und inwieweit wird
dieses Engagement koordiniert?
Laut Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) leben
weiterhin 1,157 Millionen Binnenvertriebene im Irak, die meisten davon in
formellen Camps für Binnenvertriebene in der Region Kurdistan Irak. Gemäß einer
Erhebung der IOM von November 2022 beabsichtigen 63 Prozent der
Binnenvertriebenen aus Sinjar in ihre Heimat zurückzukehren, 26 Prozent am
gegenwärtigen Aufenthaltsort zu bleiben und 8 Prozent das Land zu verlassen.
Zuständig für die Rückkehr der Binnenvertriebenen im Irak ist das Ministerium
für Migration und Vertriebene sowie in der Region Kurdistan-Irak die
kurdischirakische Regionalregierung. Im internationalen Rahmen engagieren sich die
VN-Organisationen IOM (Internationale Organisation für Migration), UNDP
(Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), WFP
(Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen) sowie eine Vielzahl von nationalen und
internationalen Nichtregierungsorganisationen dafür, die Bedingungen für eine
Rückkehr von Binnenvertriebenen nach Sinjar zu ermöglichen. Die Mission der
Vereinten Nationen für den Irak, UNAMI, koordiniert im Irak das
internationale Engagement zu Sinjar.
30. Welche Programme in den Bereichen Wiederaufbau, Strukturförderung,
Bildung und Gesundheitsversorgung werden in der Sinjar-Region aktuell
mit welchen internationalen Partnern umgesetzt, und wie werden dabei
lokale Akteure, insbesondere êzîdische Stämme und weitere religiöse
und ethnische Minderheiten und deren Organisationen (bitte namentlich
nennen) eingebunden, um die Reintegration zurückkehrender religiöser
und ethnischer Minderheit zu unterstützen und Konfliktprävention bzw.
Friedenssicherung zu gewährleisten?
In welcher Höhe erfolgt die Finanzierung dieser Projekte jeweils?
Die Bundesregierung fördert Wiederaufbau, Strukturförderung, Bildung und
Gesundheitsversorgung in der Sinjar-Region mit einer breiten
Instrumentenpalette. Ziel des deutschen Engagements ist es dabei, die Rückkehr in von IS
befreite Gebiete zu ermöglichen und die Lebensbedingungen vor Ort zu
verbessern. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit örtlichen Behörden und
lokalen Dorfkomitees. Bei den Projekten werden alle in Sinjar vertretenen
ethnischen und religiösen Minderheiten berücksichtigt. Informationen zu den
Projekten der Bundesregierung in der Sinjar-Region sind in der Anlage 1*
aufgelistet. Die Mehrheit der Projektzuweisungen der Bundesregierung erlaubt keine
spezifische lokale bzw. regionalspezifische Aufschlüsselung. Grundsätzlich
sind Informationen zu Projektenüber das BMZ Transparenzportal öffentlich
zugänglich.
31. Für welche Programme und Projekte erfolgte bzw. erfolgt ein Monitoring
unter Einbezug welcher Akteure, und welche Schlüsse wurden aus der
Bilanzierung abgeschlossener Programme und Projekte für zukünftige
gezogen?
Die Bundesregierung führt für sämtliche Projekte, die mit den deutschen
Durchführungsorganisationen umgesetzt werden, ein wirkungsbasiertes und
konfliktsensibles Monitoring durch, dessen Ergebnisse in jährlichen
Fortschrittsberichten dokumentiert werden. Für eine Vielzahl der Programme und
Projekte können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Schlüsse gezogen werden,
da diese noch nicht abgeschlossen sind. Einzelne bilaterale Projekte, etwa zur
Stabilisierung der Lebensgrundlagen in der Region Ninewa, wurden auf Basis
der guten Erfahrungen und Implementierungserfolge durch eine
Folgemaßnahme ergänzt. Des Weiteren wird auf die ressortgemeinsame strategische
Evaluierung des Irak-Engagements verwiesen, dessen Empfehlungen durch einen
Umsetzungsplan intern nachgehalten werden.
32. Inwieweit und in welcher Form bindet die Bunderegierung weibliche
Angehörige religiöser Minderheiten, insbesondere Êzîdinnen, als
„Agents of Change“ in ihre Außen- und Entwicklungspolitik ein, und
durch welche Maßnahmen werden die Frauen gefördert?
Im Rahmen der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik stellt die
Förderung von Frauen und Mädchen generell einen Schwerpunkt des Handels der
Bundesregierung dar. Ein besonderer Fokus gilt dabei den Frauen und Mädchen
aus der êzîdischen Gemeinschaft. Dabei steht häufig die Stärkung der
Autonomie und der Befähigung dieser Zielgruppe im Mittelpunkt. Exemplarisch dafür
stehen etwa von der Bundesregierung geförderte Sport – sowie
Berufsbildungsprojekte in Camps für êzîdische Binnenvertriebene. Im Rahmen eines solchen
Projekts werden beispielsweise êzîdische Familien mit weiblichen Haushalts-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8360 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
vorständen unterstützt, deren Bedarfe zur Absicherung der Lebensgrundlagen
mit Kleinmaßnahmen unterstützt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen
im Irak konsultieren regelmäßig Frauen aus Wirtschaft, Politik,
Zivilgesellschaft zu deren Lage, und auch bezüglich konkreten Perspektiven auf die
Projektarbeit.
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, welche
Maßnahmen plant sie, um Bildungs- und Forschungsangebote zur
Auseinandersetzung in den Bereichen Theologie, Historie und Kultur zu stärken und
Vorurteile gegenüber dem Êzîdentum in Deutschland abzubauen?
a) Welche êzîdischen Organisationen und/oder Einzelpersonen sind in
die Planung dieser Bildungs- und Forschungsangebote eingebunden?
b) Mit welchen êzîdischen Organisationen werden die daraus
entstandenen Projekte umgesetzt?
Die Fragen 33 bis 33b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel einen Beitrag im Bereich Forschungsförderung zu leisten, um
die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Kultur des Êzîdentums zu
fördern. Die Planungen hierfür wurden noch nicht abgeschlossen.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Etablierung eines
interdisziplinären Lehrstuhls, und wie unterstützt sie dessen
Einrichtung?
Die Einrichtung von Lehrstühlen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der
Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu
ergreifen, um religiöse und ethnische Minderheiten, insbesondere die
êzîdische Gemeinschaft, vor Angriffen religiöser Extremisten im Irak, in
der Region Kurdistan-Irak und in Deutschland zu schützen?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der Anti-IS Koalition sowohl
militärisch als auch mit zivilen Mitteln im Kampf gegen die Terrororganisation
IS und beabsichtigt, dieses Engagement fortzusetzen. Mit der militärischen
Unterstützung sollen die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte weiterhin
nachhaltig dazu befähigt werden, die Sicherheit und Stabilität im Irak
eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken des IS zu verhindern.
Militärisches und ziviles Engagement greifen im Sinne eines Ansatzes integrierter
Sicherheit dabei eng ineinander.
KA 20/8041
Anlage 1 zu Frage 30
Die Mehrheit der Projektzuweisungen der Bundesregierung erlaubt keine spezifische lokale bzw. regionalspezifische Aufschlüsselung. Die nachfolgende
Übersicht stellt die Maßnahmen dar, bei denen spezifische Projektaktivitäten bzw. -komponenten in Sinjar vereinbart wurden.
Durchführungsorganisationen Projekttitel
Internationale
Partnerorganisationen
Auftragsvolumen
in Euro
Deutsche
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
(GIZ)
Stärkung der Resilienz im Umgang mit Krisen und Konflikten in Ninewa
Mercy Corps; Danish
Refugee Council (DRC)
63.500.000
GIZ Förderung von Dialog- und Partizipationsprozessen im Irak Oxfam 8.800.000
GIZ Stärkung der Teilhabe von Frauen am Wiederaufbau- und Friedensprozess im Irak n/a 14.700.000
GIZ Sport für Entwicklung n/a 12.350.000
GIZ Vergangenheitsarbeit und Friedensförderung im Nordirak (Ziviler Friedensdienst, ZFD) n/a 4.260.000
GIZ Programm Migration für Entwicklung (Phase III) n/a 12.600.000
GIZ Beschäftigungsförderung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrer/innen und
sozial schwache Haushalte in aufnehmenden Gemeinden
NRC; DRC; CARE;
Welthungerhilfe 107.000.000
KA 20/8041
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(KfW)
Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft, Phasen II – V.
Internationale
Organisation für
Migration (IOM)
102.250.000
KfW
Lokale Infrastruktur im ländlichen Anbar / Local Infrastructure in Rural Anbar (LIRA),
Phase II
Büro für
Projektdienste der
Vereinten Nationen
(UNOPS)
20.000.000
KfW Marktbasierte landwirtschaftliche Lebensgrundlagen / Activating Market-based
Agricultural Livelihoods (AMAL)
Norwegian Refugee
Council (NRC)
30.000.000
KfW Förderung der Resilienz durch Beschäftigung/ Building Resilience through Employment
Promotion (BREP)
Entwicklungsprogram
m der Vereinten
Nationen (UNDP)
48.000.000
KfW
UNICEF Landesprogramm Bildung, Kinderschutz und WASH (UN-Programm Wasser,
Sanitärversorgung und Hygiene)
Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen
(UNICEF)
86.000.000
Hinweis: Genannte Finanzierungen umfassen nicht ausschließlich in Sinjar implementierte Aktivitäten, sondern beinhalten zusätzliche Aktivitäten, die nicht Teil
dieser Anfrage sind bzw. die genannte Zielgruppe betreffen-
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