Führung von Vertrauenspersonen und Informanten bei Bundesbehörden der Polizei und des Zolls
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Medienberichterstattung hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf vorgelegt, um in Zukunft die Tätigkeit von Vertrauenspersonen der Polizeien in Bund und Ländern gesetzlich stärker zu regulieren. Dem Referentenentwurf nach sollen sich u. a. die Vorgaben ändern, nach denen die Polizei Vertrauenspersonen anwerben darf. So sollen in Zukunft weder Minderjährige noch Personen, die in vergangenen Jahren aufgrund einer Straftat verurteilt wurden, durch die Polizei als Vertrauenspersonen angeworben werden dürfen. Ebenso soll in Zukunft nicht länger als fünf Jahre mit ein und derselben Vertrauensperson zusammengearbeitet werden (www.sueddeutsche.de/politik/v-leute-buschmann-polizei-1.6045752).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Führte oder führt das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei oder der Zoll Vertrauenspersonen bzw. Informanten zur Gewinnung von Informationen, und wenn ja, wie viele seit 2019?
In welchen Phänomenbereichen setzt das BKA, die Bundespolizei oder der Zoll Vertrauenspersonen bzw. Informanten zur Gewinnung von Informationen seit 2019 ein?
Ist den Polizeibehörden und Zoll jeweils untereinander bekannt, welche Vertrauenspersonen bzw. Informanten durch die jeweils anderen Behörden geführt werden, wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Form werden diese Informationen ausgetauscht, und wenn nein, wie wird verhindert, dass Vertrauenspersonen bzw. Informanten für mehrere Behörden gleichzeitig agieren?
Wie wird bei Ermittlungsmaßnahmen, die gleichzeitig Verfahren verschiedener Behörden betreffen oder berühren, der Informationsaustausch auch hinsichtlich des Einsatzes von menschlichen Quellen (Vertrauenspersonen, Verdeckte Ermittler, Informanten, Hinweisgeber, Nachrichtenmittler, nicht offen ermittelnde Beamte u. ä.) der Informationsaustausch durchgeführt?
Wurden bzw. werden ggf. in Frage 1 genannte Vertrauenspersonen bzw. Informanten auch im europäischen Ausland sowie im außereuropäischen Ausland eingesetzt, und wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land, und zu welchem Zeitpunkt seit 2019?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im europäischen Ausland?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Ausland?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/7591), dass der Einsatz von Vertrauenspersonen durch den Zoll in der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 23 des Neapel-II-Übereinkommens erfolgen kann, obwohl sich diese Regelung nach Ansicht der Fragesteller ausdrücklich auf den Einsatz von Bediensteten von Behörden, also Verdeckte Ermittler, und nicht von Vertrauenspersonen bezieht?
In wie vielen Fällen wurden seit 2019 Vertrauenspersonen bzw. Informanten durch die in Frage 1 genannten Behörden nicht unmittelbar im Ausland eingesetzt, reisten aber im Zusammenhang mit ihrem Einsatz, beispielsweise anlässlich einer beabsichtigten Informationsgewinnung über Tat-, Begleit- bzw. Vorbereitungshandlungen ins Ausland, und welche Verpflichtungen bestehen für die Vertrauenspersonen (VP), entsprechende Vorgänge ihren VP-Führern zu melden?
Welche Konsequenzen können sich im Zusammenhang mit Beantwortung der Frage 8 für die die Vertrauensperson bzw. den Informanten führende Behörde im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den im Ausland grundsätzlich zuständigen Behörden ergeben?
Wurden durch die in Frage 1 genannten Behörden auch Vertrauenspersonen bzw. Informanten mit einer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft eingesetzt, und wenn ja, durch welche Bundesbehörde, welche Staatsbürgerschaften waren bei Vertrauenspersonen bzw. Informanten vertreten, und zu welchen Zeitpunkten seit 2019 wurden die Vertrauenspersonen bzw. Informanten eingesetzt?
Nach welchen Kriterien kann von der Verfolgung von Straftaten oder damit in Zusammenhang stehenden Begleit- bzw. Vorbereitungshandlungen, in die im Einzelfall Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls verwickelt sind, abgesehen werden?
Gibt es insoweit in der europäischen bzw. internationalen Zusammenarbeit Vereinbarungen oder Regelungen, die auch eine abweichende oder besondere Vorgehensweise erlauben, und welche Behörden bzw. Stellen sind bei einer entsprechenden Entscheidung zu beteiligen?
Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch in Frage 1 genannte Behörden seit 2019 eingesetzt bzw. geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauenspersonen bzw. als Informant, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Strafvorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Behörde und Jahren auflisten)?
Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch in Frage 1 genannten Behörden seit 2019 eingesetzt bzw. geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauensperson bzw. als Informant stehen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Strafvorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Behörde und Jahren auflisten)?
Wurden gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch die in Frage 1 genannten Behörden seit 2019 eingesetzt bzw. geführt wurden, strafgerichtliche Verfahren geführt, oder wurden verbundene Verfahren, in denen Vertrauenspersonen bzw. Informanten angeklagt wurden, abgetrennt (bitte nach Behörde, unter Angabe von Jahr, Strafvorwurf, zuständigem Gericht auflisten)?
Gab oder gibt es gegen Beamte der in Frage 1 genannten Behörden seit 2019 disziplinarische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten, und wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf und welchem Ergebnis der Ermittlungen?
Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, bei denen seit 2019 durch Behörden der Polizei (auch Landespolizeien) und des Zolls unter Einbeziehung des BKA Ermittlungen geführt wurden im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten, einschließlich solchen wegen Vorwürfen, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauenspersonen standen (bitte nach Behörde, Jahr, beteiligte Polizeibehörde und Ausgang des Ermittlungsverfahrens auflisten)?
Wie viele behördeninterne Kontrollinstanzen existierten beim BKA, bei der Bundespolizei und beim Zoll für die Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten, und welchen organisatorischen Veränderungen war die Struktur der in Frage 1 genannten Behörden seit 2019 unterworfen?
Welche Richtlinien existieren bei BKA, Bundespolizei und Zoll für die Zahlung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen an Vertrauenspersonen bzw. Informanten, und welche Veränderungen haben diese seit 2019 erfahren?