Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/8088 –
Lobbykontakte ehemaliger Amts- und Mandatsträger zur Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Lobbyregister des Deutschen Bundestages listet aktuell 6 001
Lobbyorganisationen bzw. Einzelpersonen auf (Stand 26. Juli 2023, vgl.
www.lobbyregis
ter.bundestag.de/startseite?lang=de). Die vorliegende Kleine Anfrage dient der
Ermittlung der Lobbykontakte ehemaliger Amts- und Mandatsträger und ihres
Einflusses auf die Willensbildung und Gesetzgebung der Bundesregierung. Da
ehemalige Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder Spitzenbeamte aus ihrer
aktiven Zeit über ein breites Netzwerk verfügen, ist es naheliegend, dass
Konzerne und Interessenorganisationen diese als Lobbyisten verpflichten, damit
durch einen Anruf im Deutschen Bundestag oder im Bundesministerium
Türen geöffnet werden.
Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de sind aktuell mehr als 100
ehemalige Abgeordnete und Regierungsmitglieder im Lobbyregister aufgeführt.
Hinzu kämen hochrangige Spitzenbeamte wie der Präsident des
Bundeskartellamtes a. D. oder ehemalige Geheimdienstchefs. Diese seien mittlerweile als
Vorstände in Unternehmen, Verbänden oder Vereinen tätig, arbeiteten als
hauptberufliche Lobbyistinnen und Lobbyisten oder betrieben eine Beratungsfirma
(vgl.
www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/diese-liste-zeigt-fue
r-wen-ueber-100-ex-politikerinnen-heute-arbeiten). Die Fragestellenden bitten
darum, dass die Bundesregierung die Angaben zu den entsprechenden
Lobbykontakten bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter vornimmt,
so wie es die Änderungen der die Bundesregierung tragenden Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem
Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Bundestagsdrucksache
20/7346) vorgesehen haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Ziel des Lobbyregisters ist es, Interessenvertretung transparenter zu machen,
um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene
zu stärken. Der intensive und auch vertrauensvolle Austausch mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern ist ein wichtiger Faktor für gute
Regierungsarbeit.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8475
20. Wahlperiode 21.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 20. September 2023 übermittelt. Mit Schreiben vom 19. April 2024 wurde die Anlage 1 korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Schon aufgrund der Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) ist es Aufgabe jedes Hauses, eine rechtzeitige
Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen zu gewährleisten. Dies gilt auch, soweit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ehemals als
Regierungsmitglieder, Mandatsträger oder in hohen Funktionen der Bundesverwaltung tätig
waren.
Ziel des Lobbyregistergesetzes ist es gerade nicht, diese Kontakte
einzuschränken oder eine gar lückenlose Dokumentation zu ermöglichen.
Dementsprechend sind im Lobbyregister keine Einzelkontakte zwischen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern mit der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag aufgeführt. Auch der am 20. Juni 2023 von den
Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eingebrachte Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes sieht keine Einführung
einer Kontaktdokumentation vor, wie die Vorbemerkung der Fragesteller
unterstellt. Der Gesetzentwurf sieht vielmehr vor, dass Interessenvertretung im Sinne
des Lobbyregistergesetzes auch dann vorliegt, wenn sich eine Einzelperson
oder eine Organisation ausschließlich an die Ebene der Referatsleitungen eines
Bundesministeriums wendet. Dies kann im Wege von schriftlichen Eingaben
und Stellungnahmen, aber auch mündlichen Kontakten erfolgen. Auch eine
solche Änderung des Lobbyregistergesetzes würde es aber nicht erforderlich
machen, dass die Bundesministerien entsprechende Kontakte als solche
registrieren oder dokumentieren. Vielmehr obläge es jeder Einzelperson oder
Organisation, die Einflussnahme auf die Willensbildung und Entscheidungsprozesse der
Bundesregierung ausüben will, zu prüfen, ob die Schwelle zur
Registrierungspflicht im Lobbyregister durch entsprechende Kontakte überschritten wird. Bei
der Bestimmung dieses Schwellenwertes müssen künftig dann auch Kontakte
zur Referatsleiterebene einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund werden vorliegend bei Abfragen von dienstlichen
Kontakten der Bundesregierung (z. B. in den Fragen, 4, 7, 8 und 9) Informationen
zu Kontakten der Mitglieder der Bundesregierung nach Artikel 62 des
Grundgesetzes (GG) sowie zum Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes und der
Bundesministerien übermittelt.
Die von den Fragestellern erbetene Einbeziehung von Lobbykontakten bis zur
Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter wäre im Übrigen unzumutbar.
Dies hätte eine Abfrage bei sämtlichen Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleitern, Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern sowie
Referatsleiterinnen und Referatsleitern erfordert. Dieser Personenkreis umfasst allein
für das Bundesministerium des Innern und für Heimat mehr als 150 Personen.
Ähnliche Größenordnungen gelten für die weiteren Bundesministerien und das
Bundeskanzleramt.
Nach Ansicht der Bundesregierung wäre der damit verbundene Arbeitsaufwand
für die Datenerhebung und Datenzusammenführung unzumutbar, da hierdurch
in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte
Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre.
2. Im Hinblick auf die Tiefe und Breite der im Einzelnen nachgefragten
Kontakte weist die Bundesregierung auf Folgendes hin:
a) Sofern in der vorliegenden Kleinen Anfrage nach Kontakten der
Bundesregierung gefragt ist (Fragen 1 bis 4, 7 bis 9 und 11), umfasst die Antwort der
Bundesregierung – wie auch auf vergleichbare Kleine Anfragen (z. B. auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211)
– nachfolgenden Personenkreis: Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre.
Hinsichtlich der Beteiligten auf Regierungsseite sind damit nur die
Vertreterinnen und Vertreter des Leitungsbereichs benannt worden. Das parlamentarische
Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung, in
der die politisch relevanten Entscheidungen durch die Amtsträger der
Hausleitungsebenen getroffen werden. Eine pauschale und anlasslose Einbeziehung
praktisch der gesamten Arbeitsebene der Bundesministerien überschreitet in der
Regel die Grenzen des parlamentarischen Kontrollrechts. Jenseits von
konkreten Einzelfällen, ist eine pauschale und lückenlose Abfrage der Beteiligung bis
auf Arbeitsebene für die Zwecke der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich
weder notwendig noch zielführend. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu
Nummer 1 der Vorbemerkungen verwiesen.
Die Abfrage bezieht sich zudem auf die aktuelle Bundesregierung und erfasst
dienstliche Kontakte seit deren Amtsantritt am 8. Dezember 2021. Soweit
Mitglieder der Bundesregierung seit dem Amtsantritt ausgeschieden sind, so sind
die Kontakte der aktuellen Amtsinhaber berücksichtigt worden. Soweit erfragte
Kontakte bei der Beantwortung durch die Bundesregierung der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211 angegeben
wurden, sind in der vorliegenden Antwort lediglich nachfolgende Kontakte
ergänzend dazu angegeben. Bezugszeitraum für alle Antworten ist im Übrigen
grundsätzlich der Zeitpunkt des Amtsantritts der Bundesregierung bis zum
Zeitpunkt der Fragestellung (8. Dezember 2021 bis 23. August 2023).
b) Sofern in der vorliegenden Kleinen Anfrage nach dienstlichen Kontakten
gefragt ist (z. B. in den Fragen 4, 5, 7, 8 und 9), versteht die Bundesregierung
hierunter alle dienstlichen Telefonate, Gespräche und Treffen der jeweils
angefragten Personen.
c) Die Bundesregierung weist erneut, wie bereits verschiedentlich zu
vergleichbaren Anfragen, darauf hin, dass die Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
vielfältige Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen
pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw.
deren Ergebnisse, einschließlich von Telefonaten und elektronischer
Kommunikation besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wird innerhalb
der Bundesregierung auch nicht durchgeführt. Insbesondere werden die Art des
Kontakts, von wem die Initiative des Kontakts ausging und welche Themen
jeweils besprochen wurden, nicht umfassend und zentral in den Kalendern
dokumentiert. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Soweit daher die
Bundesregierung in der Beantwortung angibt, dass ein allgemeiner Austausch
stattgefunden hat, erfolgt dies, weil der Austausch entweder tatsächlich
allgemeiner Natur war oder weil im Nachhinein nicht mit hinreichender Sicherheit
feststellbar war, welche Themen im Kontakt abgedeckt worden sind.
Auch eine lückenlose Auflistung der Kontakte kann bei der Beantwortung der
vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht
ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen und Messen oder
sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten gekommen ist. Die Angaben
erfolgen daher allein auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
d) Soweit Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische
Staatssekretärinnen/Parlamentarische Staatssekretäre Treffen oder anderweitige Kontakte als
Abgerdnete des Deutschen Bundestages wahrgenommen bzw. durchgeführt
haben, waren diese nicht zu berücksichtigen. Gleiches gilt, soweit ausgeschiedene
Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre nach dem Ausscheiden aus einem
Amt in der Bundesregierung ein Mandat als Abgeordnete oder Abgeordneter
des Deutschen Bundestages oder eines Landtags wahrnehmen. Es fehlt der
Mandatsbezug der Frage, da es nicht zu den parlamentarischen Aufgaben von
Abgeordneten gehört, andere Abgeordnete im Wege des parlamentarischen
Fragewesens zu kontrollieren. Zudem besteht zu diesem Personenkreis eine
Vielzahl von dienstlichen Kontakten im Zusammenhang mit ihrer
parlamentarischen Arbeit, etwa im Rahmen von Fraktions- und Ausschusssitzungen oder
den unterschiedlichen Gremien zur Bund-Länder-Koordinierung.
e) Schließlich ließen sich die dienstlichen Kontakte in vielen Fällen nicht
automatisch elektronisch zusammenstellen, sondern mussten händisch einzeln aus
Kalendereinträgen ermittelt und herausgesucht werden, soweit sie dort
dokumentiert waren. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig. Bei Kontakten ohne Themen- bzw. Datumsangabe waren genauere
Angaben im Rahmen der Abfrage nicht mehr zu ermitteln.
1. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte in der 20.
Wahlperiode die Bundesregierung mit den im Lobbyregister des
Deutschen Bundestages aufgeführten und nachfolgend genannten ehemaligen
Bundesministerinnen und Bundesministern, ehemaligen
Ministerpräsidenten, ehemaligen Landesministerinnen und Landesministern sowie
ehemaligen Präsidenten von Bundesbehörden unabhängig von den
nachfolgend genannten Tätigkeiten, und zu welchem Thema fand der Kontakt
jeweils statt (bitte jeweils nach Datum und Art des Kontaktes der im
Lobbyregister des Deutschen Bundestages aufgeführten Person und den
aufseiten der Bundesregierung Beteiligten bis zur Ebene der
Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema und auf wessen Initiative hin der
Kontakt ausging auflisten; im Fall von „allgemeinen Themen“ oder
„allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem
Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)
a) Thorsten Albig, Ministerpräsident a. D. Schleswig-Holstein (laut
Lobbyregistereintrag tätig für TAdvisory),
b) Dieter Althaus, Ministerpräsident a. D. Thüringen,
c) Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister a. D. (Allianz Private
Krankenversicherungs-AG),
d) Ole von Beust, Erster Bürgermeister a. D. Hamburg (von Beust &
Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG),
e) Kurt Bodewig, Bundesverkehrsminister a. D. (Deutscher
Verkehrssicherheitsrat e. V.),
f) Joschka Fischer, Bundesaußenminister a. D. (Joschka Fischer &
Company GmbH),
g) Hans-Peter Friedrich, Bundesinnenminister a. D. (China-Brücke e.
V.),
h) Sigmar Gabriel, Bundesaußenminister, Bundesumweltminister,
Bundeswirtschaftminister a. D. (Atlantik-Brücke),
i) Tanja Gönner, Landesministerin a. D. Baden-Württemberg
(Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.),
j) Monika Griefahn, Landesministerin a. D. Niedersachsen (eFuel
Alliance e. V.),
k) Michael Groschek, Landesminister a. D. Nordrhein-Westfalen
(Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e. V.),
l) Ursula Heinen-Esser, Landesministerin a. D. Nordrhein-Westfalen
(Beraterin EUTOP Europe GmbH),
m) Günther Heiß, Präsident des Landesverfassungsschutzes
Niedersachen a. D. (Berater EUTOP Europe GmbH),
n) Bernhard Heitzer, Präsident des Bundeskartellamts a. D. (Berater
EUTOP Europe GmbH),
o) Roland Koch, Ministerpräsident a. D. Hessen,
p) Franz-Josef Lersch-Mense, Landesminister a. D. Nordrhein-
Westfalen (Berater EUTOP Europe GmbH),
q) Thomas de Maizière, Bundesinnenminister a. D. (Deutsche
Telekom Stiftung),
r) Günther Oettinger, Ministerpräsident a. D. Baden-Württemberg
(Oettinger Consulting Wirtschafts- und Politikberatung GmbH),
s) Aygül Özkan, Landesministerin a. D. Niedersachsen (Zentraler
Immobilien Ausschuss – ZIA),
t) Simone Peter, Landesministerin a. D. Saarland (Bundesverband
Erneuerbare Energie – BEE),
u) Carola Reimann, Landesministerin a. D. Niedersachsen (AOK),
v) Rudolf Scharping, Bundesverteidigungsminister a. D. (RSBK
AG),
w) Gerhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendienstes a. D.
(friedrich30 GmbH & Co. KG),
x) Kristina Schröder, Bundesfamilienministerin a. D. (Republik21 e.
V. Denkfabrik für moderne bürgerliche Politik),
y) Ernst Schwanhold, Landesminister a. D. Nordrhein-Westfalen
(PKS Kommunikations- und Strategieberatung GmbH),
z) Peer Steinbrück, Bundesfinanzminister a. D.,
aa) Michael Vesper, Landesminister a. D. Nordrhein-Westfalen (von
Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH),
bb) Christian Wagner, Landesminister a. D. Hessen (Republic
Affairs),
cc) Brigitte Zypries, Bundesministerin a. D. (Beraterin Apple Inc.)?
2. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte in der 20.
Wahlperiode die Bundesregierung mit den im Lobbyregister des
Deutschen Bundestages aufgeführten und nachfolgend genannten ehemaligen
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf Bundes-
und Landesebene sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf
Bundes- und Landesebene unabhängig von den nachfolgend genannten
Tätigkeiten, und zu welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte jeweils
nach Datum und Art des Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung
Beteiligten bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter,
Thema und auf wessen Initiative hin der Kontakt ausging auflisten; im Fall
von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das
Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet
wurden)
a) Hans Beus (Anwalt EUTOP Europe GmbH),
b) Martin Biesel (von Beust & Coll.),
c) Ralf Brauksiepe (Vivawest Wohnen GmbH),
d) Ingrid Fischbach (Confiba UG),
e) Rainer Funke (DLA Piper UK LLP),
f) Stefan Kapferer (50Hertz Transmission GmbH),
g) Eckart von Klaeden (Mercedes-Benz Group AG),
h) Fritz Rudolf Körper (friedrich30 GmbH & Co. KG),
i) Hans-Ulrich Krüger (Berater EUTOP Europe GmbH),
j) Siegmar Mosdorf (CNC – Communications & Network
Consulting AG),
k) Jan Mücke (Deutscher Zigarettenverband e. V.),
l) Hildegard Müller (Verband der Automobilindustrie – vda),
m) Friedhelm Ost (PKS Kommunikations- und Strategieberatung
GmbH),
n) Friedbert Pflüger (iconomy GmbH, Strategic Minds Company
GmbH),
o) Rezzo Schlauch (Die HimmelsSchreiber GmbH),
p) Ole Schröder (SCHUFA Holding AG),
q) Ditmar Staffelt (Berater DWS Alternative Global Limited),
r) Peter Tauber (Deutscher Unternehmensverband
Vermögensberatung e. V.),
s) Oliver Wittke (Zentraler Immobilien Ausschuss – ZIA),
t) Margareta Wolf (navos – Public Dialogue Consultants GmbH)?
3. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte in der 20.
Wahlperiode die Bundesregierung mit den im Lobbyregister des
Deutschen Bundestages aufgeführten und nachfolgend genannten Mitgliedern
des Deutschen Bundestages, Mitgliedern des Europäischen Parlaments
unabhängig von den nachfolgend genannten Tätigkeiten, und zu
welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte jeweils nach Datum und Art
des Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung Beteiligten bis zur
Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema und auf wessen
Initiative hin der Kontakt ausging auflisten; im Fall von „allgemeinen
Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben,
unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)
a) Kerstin Andreae (BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.),
b) Bela Bach (Brainlab AG),
c) Hans-Peter Bartels,
d) Volker Beck (Agentur N.N.),
e) Maik Beermann (Dekra SE),
f) Axel Berg (Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-
Württemberg e. V.),
g) Christoph Bernstiel (Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG),
h) Rolf Bietmann (B-Connect GmbH),
i) Elmar Brok (Berater Rud Pedersen Public Affairs Company
Germany GmbH),
j) Martin Burkert (Allianz pro Schiene e. V.),
k) Leo Dautzenberg (Berater EUTOP Europe GmbH),
l) Martin Dörmann (TKM Consulting GmbH),
m) Hans-Josef Fell (Global Eco Transition gGmbH),
n) Karl-Heinz Florenz (Berater EUTOP Europe GmbH),
o) Thomas Gambke (Grüner Wirtschaftsdialog e. V.),
p) Alois Gerig (Bundesverband der Deutschen Klein- und
Obstbrenner e. V.),
q) Reinhard Grindel (Interel Deutschland, Christ & Company
Consulting),
r) Robert Heinemann (ECE Group Services GmbH & Co. KG),
s) Rudolf Henke (Bundesärztekammer, ABV – Arbeitsgemeinschaft
berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.),
t) Michael Hennrich (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller –
BAH),
u) Robert Hochbaum (Dynamit Nobel Defence GmbH),
v) Franz-Josef Holzenkamp (Deutscher Raiffeisenverband e. V.),
w) Birgit Homburger (Deutsches Aktieninstitut e. V.),
x) Matthias Ilgen (ALP – Advanced Level Politics UG),
y) Johannes Kahrs (Duckdalben Consulting GmbH),
z) Michael Kauch (Kalms Consulting GmbH),
aa) Volker Kauder (Bodensee Kreis),
bb) Stefan Kaufmann (Berater Thyssenkrupp AG),
cc) Marcel Klinge (Die Tourismusbotschaft GmbH, Denkfabrik Union
der Wirtschaft e. V.),
dd) Dieter-Lebrecht Koch (Berater EUTOP Europe GmbH),
ee) Martina Krogmann (ipc Unternehmensberatung),
ff) Rüdiger Kruse (Berater Aurubis AG),
gg) Roy Kühne (Bauerfeind AG),
hh) Alexander Kulitz (China-Brücke e. V.),
ii) Patrick Kurth (Flix SE),
jj) Karl Lamers (Berater Rockwell Collins Deutschland GmbH),
kk) Josef Leinen (Berater EUTOP Europe GmbH),
ll) Ingbert Liebing (VKU – Verband kommunaler Unternehmen e.
V.),
mm) Daniel Mack (Mercedes-Benz Group AG),
nn) Gisela Manderla (Beraterin Republic Affairs),
oo) Patrick Meinhardt (Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.
V.),
pp) Klaus Mindrup (Vorsitzender Energiedialog 2050 e. V.),
qq) Roman Müller-Böhm (Unter den Linden Group Nölke & Müller-
Böhm GbR),
rr) Andreas Nick (Brunswick Group),
ss) Florian Pronold (Anwalt Zentraler Immobilienverband – ZIA),
tt) Eckhardt Rehberg (General Dynamics Land Systems-Deutschland
GmbH),
uu) Katherina Reiche (Westenergie AG),
vv) Stefan Ruppert (B. Braun SE),
ww) Björn Sänger (Sänger, Schwarz & Partner Unternehmensberater),
xx) Christine Scheel (Beraterin EUTOP Europe GmbH),
yy) Norbert Schindler (Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft),
zz) Georg Schirmbeck (Deutscher Forstwirtschaftsrat e. V. – DFWR),
aaa) Marina Schuster (Gauly Advisors GmbH Unternehmensberatung
für Strategie & Kommunikation),
bbb) Martín Schwanholz (Berater Republic Affairs),
ccc) Patrick Sensburg (Verband der Reservisten der Deutschen
Bundeswehr e. V.),
ddd) Carsten Sieling (Beratung 42.0 GmbH),
eee) Frank Sitta (General Atomics Europe GmbH),
fff) Rainer Spiering (Berater EUTOP Europe GmbH),
ggg) Wolfgang Steiger (Wirtschaftsrat der CDU e. V.),
hhh) Ludwig Stiegler (Anwalt EUTOP Europe GmbH),
iii) Katja Suding (Beraterin Rud Pedersen Public Affairs),
jjj) Markus Tressel (Trepublica GmbH),
kkk) Volkmar Vogel (Berater EUTOP Europe GmbH),
lll) Rainer Wend (Deutsche Post AG),
mmm)Andrea Wicklein (Beraterin Republic Affairs GmbH),
nnn) Heino Wiese (Wiese Consult GmbH),
ooo) Willi Zylajew (Contec GmbH)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung muss eine Beantwortung der Fragen 1 bis 3
ausnahmsweise nicht erfolgen, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der
erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche
befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben
gefährdet wäre. Auch die Gewährung einer Fristverlängerung kann zu keinem
anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der
fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen war.
Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 in dem in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Umfang wären Recherchearbeiten in 88
Organisationseinheiten der Bundesregierung zu dienstlichen Kontakten zu 116 Personen mit
einem Zeitaufwand von jeweils mindestens rund 9,5 Stunden pro
Organisationseinheit zu tätigen, was insgesamt einen Arbeitsaufwand allein zur
Beantwortung von Fragen 1 bis 3 von 836 Stunden zur Folge hätte.
Dieser Arbeitsaufwand ergibt sich daraus, dass die Fragen 1 bis 3 dienstliche
Kontakte zu 116 Personen abfragen.
Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:
Für die Abfrage müssten auf Seiten der Bundesregierung Daten des
Bundeskanzlers, der Bundesministerinnen und Bundesminister, der Beauftragten für
Kultur und Medien, der Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
recherchiert werden. Dies ist ein Kreis von 88 Personen (17 Mitglieder des
Bundeskabinetts, 37 Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre sowie 34 Staatssekretärinnen und Staatssekretäre). Für jede dieser
Personen sind durch die jeweiligen Vorzimmer oder andere geeignete
Organisationseinheiten Recherchen zu veranlassen, mithin sind 88
Organisationseinheiten der Bundesregierung mit der Datenerhebung befasst.
Praktisch erfolgt dazu eine Recherche in den jeweiligen Dienstkalendern. Diese
sind in der Regel elektronisch gepflegt und können mit einer einfachen
Suchfunktion geprüft werden. Die Ergebnisse der Suche müssen jedoch händisch in
eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden.
Der Abfragezeitraum reicht dabei vom 8. Dezember 2021 bis zum 23. August
2023, so dass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden
dürfte. Diese Suchtreffer sind daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter
dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die
Fragestellung, sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche
Recherchen erforderlich, um etwa bei allgemein verbreiteten Nachnamen zu
klären, ob einer der abzufragenden Personen betroffen ist (betrifft z. B.
Kontaktanfragen zu Schröder, Schmidt, Schuster) oder auch, ob im Rahmen einer
Sitzungs- oder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die
von der Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Parlamentarischen Staatssekretären ist regelmäßig eine vertieftere Prüfung
erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit
erfolgt ist und infolgedessen nicht aufzuführen ist.
Selbst wenn pro abzufragendem Kontakt ein durchschnittlicher Aufwand von
nur fünf Minuten zugrunde gelegt wird, ergibt dies pro abgefragtem
Regierungsvertreter bzw. dessen Vorzimmer für sämtliche mit dieser Kleinen
Abfrage erfragten Kontakte einen Arbeitssaufwand in Höhe von bis zu 9,5
Stunden (fünf Minuten mal 116 Personen). Für alle auf Seiten der Bundesregierung
betroffenen Personen käme man damit auf einen Arbeitsaufwand in Höhe von
bis zu 836 Stunden für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.
Nach Ansicht der Bundesregierung wäre die notwendige Datenerhebung zu
Fragen 1 bis 3 deswegen mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden,
weshalb eine diesbezügliche Antwort nicht erfolgen kann.
4. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte in der 20.
Wahlperiode die Bundesregierung mit Bundeskanzler a. D. Gerhard
Schröder und Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel, und zu welchem
Thema fand der Kontakt statt (bitte jeweils nach Datum und Art des
Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung Beteiligten bis zur
Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema und auf wessen
Initiative hin der Kontakt ausging auflisten;im Fall von „allgemeinen
Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben,
unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)?
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass weder Bundeskanzler a. D. Gerhard
Schröder noch Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel im Lobbyregister als
Interessenvertreter aufgeführt sind. Die Beantwortung beschränkt sich daher
auf Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, die für
diese dienstlicher Natur sind. Diese ergeben sich für Bundeskanzler a. D.
Gerhard Schröder und Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel insbesondere
aufgrund von nachamtlichen Pflichten, etwa zur Abwicklung fortwirkender
Verpflichtungen, zur Erledigung der mit dem früheren Amt
zusammenhängenden Aufgaben, der Abwicklung früherer Aufgaben sowie der Vorbereitung
nachamtlicher Termine, Vorträge und Publikationen. Hinsichtlich des Umfangs
und der Tiefe der Beantwortung gelten die in der Nummer 2 der Vorbemerkung
aufgezählten Einschränkungen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Gerhard Schröder sind der Tabelle als
Anlage* zu Frage 4 zu entnehmen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Dr. Angela Merkel sind der Tabelle als
Anlage* zu Frage 4 zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8475 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis
der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211
in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung
außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?
a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen
Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung?
d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet,
und wenn ja, inwieweit (bitte entsprechend aufführen)?
e) Wechselten die Personen in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft
in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische
Zuständigkeit des Bundesministeriums; wenn ja, bitte entsprechend
aufführen)?
Die Fragen 5 bis 5e werden gemeinsam beantwortet.
Im von der Frage erfassten Zeitraum hat die Bundesregierung über Anzeigen
der Bundesministerin a. D. Anja Karliczek und des Bundesministers a. D.
Heiko Maas entschieden, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung
außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen zu wollen. Die Entscheidungen
der Bundesregierung mit weiteren Angaben zu den angezeigten nachamtlichen
Beschäftigungen sind jeweils im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und zu welchem Zeitpunkt die angezeigten
Beschäftigungen aufgenommen wurden.
6. Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/3211 in die private Wirtschaft
(Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen
Dienstes) gewechselt?
a) Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen
Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung?
d) Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet,
und wenn ja, inwieweit (bitte entsprechend aufführen)?
e) Wechselten die Personen in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft
in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische
Zuständigkeit des Bundesministeriums; wenn ja, bitte entsprechend
aufführen)?
Die Fragen 6 bis 6e werden gemeinsam beantwortet.
Im von der Frage erfassten Zeitraum hat die Bundesregierung über mehrere
Anzeigen ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretärinnen und
Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister entschieden,
eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen
Dienstes aufnehmen zu wollen. Dies betraf im Einzelnen folgende Personen:
Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Michael Meister, Parlamentarischer
Staatssekretär a. D. Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Volkmar Vogel. Die
Entscheidungen der Bundesregierung mit weiteren Angaben zu den
angezeigten nachamtlichen Beschäftigungen sind jeweils im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und zu welchem Zeitpunkt die
angezeigten Beschäftigungen aufgenommen wurden.
7. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate,
Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung ggf. zu welchem Thema seit
dem jeweiligen Wechsel der betreffenden Person (bitte jeweils nach
Datum und Art des Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung
Beteiligten bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema
und auf wessen Initiative hin der Kontakt ausging auflisten; im Fall von
„allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das
Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)
a) mit den in den Fragen 5 und 6 genannten Personen, und
b) seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211 mit den
dort in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 genannten Personen?
Hinsichtlich des Umfangs und der Tiefe der Beantwortung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung Nummer 2 verwiesen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Frage 7a sind der Tabelle als Anlage* zu
Frage 7a zu entnehmen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Frage 7b:
Die Frage 7b enthält offensichtlich einen Verweisfehler: es dürften statt der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211 die dienstlichen
Kontakte zu dem mit den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2935 erfragten Personenkreis
gemeint sein. Zu Frage 7b werden in diesem Sinne daher folgende dienstliche
Kontakte angegeben, die der Tabelle als Anlage* zu Frage 7b zu entnehmen
sind.
8. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte in der 20.
Wahlperiode die Bundesregierung mit ehemaligen Bundesministerinnen
und Bundesministern, die bereits zwischen dem 1. November 2009 und
dem 25. Juli 2015 aus ihrem Amt ausgeschieden und in der 20.
Wahlperiode keine Mitglieder des Deutschen Bundestages sind
(beispielsweise der ehemalige Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg), und
zu welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte jeweils nach Datum und
Art des Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung Beteiligten bis
zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema und auf
wessen Initiative hin der Kontakt ausging auflisten; im Fall von
„allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema
angeben, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)?
Hinsichtlich des Umfangs und der Tiefe der Beantwortung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung Nummer 2 verwiesen. Der nach der Fragestel-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8475 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
lung zu ermittelnde Personenkreis der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder
ist auf diejenigen ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesminister
beschränkt worden, die im gegenständlichen Zeitraum aus der Bundesregierung
ausgeschieden sind. Soweit darüber hinaus dienstliche Kontakte aus diesem
Personenkreis bereits Gegenstand der Antwort zu Frage 7b sind oder der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3211, wird auf die dortigen
Antworten verwiesen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Frage 8 sind der Tabelle als Anlage* zu
Frage 8 zu entnehmen.
9. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate,
Gespräche, Treffen) hatte in der 20. Wahlperiode die Bundesregierung mit
dem ehemaligen Vizekanzler, Bundesminister a. D. und heutigen
Aufsichtsratsvorsitzenden der Thyssenkrupp Steel Europe AG, Sigmar
Gabriel, bei denen es um
a) Beihilfen des Bundes für Thyssenkrupp Steel Europe AG,
b) ein anderes Thema ging
(bitte jeweils nach Datum und Art des Kontaktes der im Lobbyregister
des Deutschen Bundestages aufgeführten Person und den aufseiten der
Bundesregierung Beteiligten bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und
Referatsleiter, Thema und auf wessen Initiative hin der Kontakt ausging
auflisten; im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem
Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente zu dem
Kontakt veraktet wurden)?
Bundesminister a.D. Sigmar Gabriel ist im Lobbyregister als gesetzlicher
Vertreter des Vereins Atlantik-Brücke aufgeführt. Hinsichtlich des Umfangs und
der Tiefe der Beantwortung gelten die in der Nummer 2 der Vorbemerkung
aufgezählten Einschränkungen.
Dienstliche Kontakte in Bezug auf Frage 9 sind der Tabelle als Anlage* zu
Frage 9 zu entnehmen.
10. Aus welchem Grund und auf wessen Betreiben wurde der
Kabinettsbeschluss zu einer Reform des Lobbyregistergesetzes dahin gehend
abgeändert, dass Kontaktaufnahmen von Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern im Gesetzesprozess nur noch bis zur Ebene der
Referatsleitungen einbezogen werden und nicht, wie zuvor vom Kabinett
beschlossen, bis hinunter zur Referentenebene (vgl. Süddeutsche Zeitung vom
21. Juni 2023,
www.sueddeutsche.de/politik/lobbyregister-bundestag-1-l
esung-1.5954217), und gibt diese Abschwächung des
Kabinettsbeschlusses die Position der gesamten Bundesregierung wieder?
Der Kabinettbeschluss zu einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen
für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden
Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 7. Juni 2023 besteht
unverändert fort.
Der Kabinettbeschluss wurde nach der Kabinettbefassung den
Koalitionsfraktionen zur Verfügung gestellt. Zu Beweggründen der den Gesetzentwurf
tragenden Abgeordneten für die abweichende Formulierung kann die
Bundesregierung keine Auskunft geben. Inhaltlich hält die Bundesregierung die Abwei-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8475 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
chung aber für eine Anpassung, die keine praktische Auswirkung haben wird.
Kontaktaufnahmen zu Bundesministerien werden auf Referatsebene regelmäßig
an die Referatsleitung gerichtet oder erfolgen ohne konkrete persönliche
Ansprache, womit dann auch zunächst die jeweilige Referatsleitung über die
weitere Behandlung zu befinden hat. Beide Formen der Adressierung sind auch
von der gegenwärtigen Formulierung des Gesetzentwurfs der
Koalitionsfraktionen auf Bundestagsdrucksache 20/7346 erfasst, so dass sie bei
entsprechender Verabschiedung des Änderungsgesetzes damit künftig die durch den
Koalitionsvertrag avisierte erweiterte Registrierungs- bzw. Angabepflicht auslösen
könnten.
11. Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte die
Bundesregierung mit externen Dritten (Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lobbyregistergesetzes, für das das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine
Formulierungshilfe erstellt hat (bitte jeweils nach Datum und Art des
Kontaktes der im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
aufgeführten Person und den aufseiten der Bundesregierung Beteiligten bis zur
Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter, Thema und auf wessen
Initiative hin der Kontakt ausging auflisten; im Fall von „allgemeinen
Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben,
unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)?
Hinsichtlich des Umfangs und der Tiefe der Beantwortung wird auf die
Vorbemerkung Nummer 2 verwiesen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lobbyregistergesetzes wurde am 20. Juni 2023 durch die Fraktionen der SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in den Bundestag eingebracht. Zu
diesem Gesetzentwurf hat es seitens der Bundesregierung noch keine Kontakte im
Sinne der Fragegestellung gegeben.
12. Hat die Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Lobbyregistergesetzes eine Verbändeanhörung nach § 47 Absatz 3
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
durchgeführt, und falls ja,
a) welche Interessengruppen wurden vonseiten der Bundesregierung
beteiligt (kontaktiert),
b) welche Interessengruppen haben sich daraufhin bei der
Bundesregierung zurückgemeldet,
c) welche Interessengruppen haben zu dem Gesetzentwurf von sich aus
Kontakt mit der Bundesregierung aufgenommen,
d) welche Stellungnahmen zum Gesetz- bzw. Referentenentwurf
erreichten die Bundesregierung (bitte alle Stellungnahmen etc. mit
Angabe der bzw. des Einreichenden, des Eingangsdatums, des
Empfängers und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung
veröffentlicht worden sind auflisten)?
Die Fragen12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keinen Gesetzentwurf zur Änderung des
Lobbyregistergesetzes beschlossen, sondern eine Formulierungshilfe vorgelegt. Für
Formulierungshilfen gelten die allgemeinen Bestimmungen der GGO nicht.
Verbändebeteiligungen nach § 47 GGO werden allenfalls in Einzelfällen
durchgeführt. Zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der
Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur
Änderung des Lobbyregistergesetzes hat keine Verbändebeteiligung stattgefunden.
13. Fällt die Kontaktaufnahme von Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern zu Bundesoberbehörden wie dem Bundeskartellamt oder dem
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich unter das
Lobbyregistergesetz, sofern die Kontaktaufnahme dem Zweck der
unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder
Entscheidungsprozess der Bundesregierung dient (bitte begründen), und
falls nein, wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass künftig
Lobbyisten einer Eintragungspflicht im Lobbyregister unterliegen, wenn
sie zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme
Kontakt zum Bundeskartellamt oder anderen Bundesoberbehörden
aufnehmen?
Gemäß § 1 des Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) gilt das Gesetz
für Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung. Die Bundesregierung
setzt sich gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes zusammen aus dem
Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemäß § 1 Absatz
2 LobbyRG gelten die Regelungen für die Bundesregierung ebenfalls für die
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre,
die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter sowie die Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter.
Es ist sachgerecht, dass der Gesetzgeber darüber hinaus Bereiche, in denen die
administrative Arbeit im Mittelpunkt steht, aus dem Anwendungsbereich
ausgenommen hat. Damit fällt eine Kontaktaufnahme zu
Geschäftsbereichsbehörden im Sinne der Fragestellung grundsätzlich nicht unter das
Lobbyregistergesetz.
14. Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu Vorschlägen, dass
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ihre Kontakte zur
Bundesregierung gesetzlich verpflichtend veröffentlichen müssen
(Kontakttransparenz), und vertreten die Bundesregierung bzw. die Koalitionspartner
hierzu eine einheitliche Position (bitte entsprechend ausführen und
begründen)?
15. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, ihre Kontakte mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auch ohne eine gesetzlich
verpflichtende Regelung von sich aus auf den Internetseiten des
Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien zu veröffentlichen, und vertritt
die Bundesregierung bzw. vertreten die Koalitionspartner hierzu eine
einheitliche Position?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister
hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages
zur Umsetzung eines exekutiven Fußabdrucks berücksichtigt werden könnten.
Dies betrifft auch die Offenlegung von Kontakten zwischen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und der Bundesregierung im Kontext der
Abfassung von Gesetzentwürfen. Eine generelle Kontakttransparenz ist gegenwärtig
nicht Gegenstand von Überlegungen der Bundesregierung.
16. Werden bei Kontakten der Bundesregierung mit den in den Fragen 1 bis
3 aufgeführten Interessenvertreterinnen oder Interessenvertretern sowie
mit allen anderen Interessengruppen grundsätzlich alle im
Zusammenhang mit dem Kontakt stehenden Aufzeichnungen wie Korrespondenzen,
Vermerke, Notizen o. Ä. – sofern sie aufbewahrt werden – veraktet, und
falls nein, warum nicht?
Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel
20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Die ordnungsgemäße
Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit
dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle
entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls
in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit), sowie vollständig,
wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind. Dies gilt aber nur für
Informationen, die für die inhaltliche Bearbeitung sowie für die
Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Vollständigkeit eines Verwaltungsvorgangs relevant
sind. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen
Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Gegebenenfalls sind aktenrelevante Informationen zu verschriftlichen (z. B.
Telefonate). Im Übrigen besteht keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse (siehe Vorbemerkung).
17. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die bisherige
Karenzzeitregelung bewährt, wonach Mitgliedern der Bundesregierung bzw.
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretären die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des
öffentlichen Dienstes für die Zeit von höchstens 18 Monaten nach
Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagt werden kann (bitte
begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die gesetzliche Regelung in der Praxis
bewährt. Es wurde ein transparentes Verfahren geschaffen, mit dem mögliche
Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen bei einem geplanten Wechsel eines
Regierungsmitgliedes in eine nachamtliche Beschäftigung außerhalb des
öffentlichen Dienstes frühzeitig identifiziert werden können.
Die Karenzzeitregelungen ermöglichen ausgewogene Entscheidungen, die
öffentliche Interessen und grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit in jedem
Einzelfall angemessen zum Ausgleich bringen. Mit der Anordnung einer
Karenzzeit nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes (BminG)
wird eine zeitliche Distanz zwischen bisheriger Amtstätigkeit und künftiger
Tätigkeit hergestellt. Der im Laufe einer Karenzzeit eintretende
„Abkühlungseffekt“ lässt eventuelle Interessenkonflikte zwischen dem Amtsverhältnis und
einer Beschäftigung nach Ende des Amtes entfallen und verhindert den
Anschein einer voreingenommenen Amtsführung. Damit wird das Vertrauen der
Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung gestärkt. Darüber hinaus
kann das Verfahren dazu beitragen, die Betroffenen vor Unsicherheit oder
ungerechtfertigter Kritik zu schützen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein früheres Mitglied der
Bundesregierung und bzw. oder eine frühere Parlamentarische Staatssekretärin
bzw. ein früherer Parlamentarischer Staatssekretär gegen die
Anzeigepflicht nach § 6a des Bundesministergesetzes (BMinG) bzw.
entsprechend § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG; Karenzzeitregelung) verstoßen hat,
indem eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des
öffentlichen Dienstes nicht innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden
aus dem Amt bei der Bundesregierung angezeigt wurde, und wenn ja, um
welche Fälle handelt es sich, und welche Konsequenzen zogen diese
jeweils nach sich?
19. Trifft die Schlussfolgerung der Fragesteller zu, dass es die
Bundesregierung für möglich hält, dass ehemalige Regierungsmitglieder bezüglich
der Karenzzeitregelung kein „rechtstreues Verhalten“ an den Tag legen
könnten, wenn sie die grundsätzlich gehaltene Aussage macht, sie gehe
von der „Eigenverantwortung ehemaliger Regierungsmitglieder für
rechtstreues Verhalten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt aus“
(vgl. SPIEGEL.de vom 15. April 2023,
www.spiegel.de/politik/deutschla
nd/knigge-fuer-minister-geschenke-kleidung-hubschrauberfluege-was-si
e-duerfen-und-was-nicht-a-0a553358-a922-4a2b-825d-5461238d5778),
und wenn nein, wie ist diese Aussage sonst zu verstehen (bitte
begründen)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Verstöße im Sinne der
Fragestellung und sieht keine Veranlassung, nicht von einem eigenverantwortlichen
rechtstreuen Verhalten ehemaliger Regierungsmitglieder auch nach dem
Ausscheiden aus dem Amt auszugehen.
20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Umsetzung der von
der Vorgängerregierung (CDU, CSU, SPD) aufgebrachten Idee einer
Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der
Bundesregierung begonnen, die der „transparenten Beteiligung von Bürgern und
Verbänden“ dienen und zu denen die Bundesregierung dann Stellung
nehmen sollte (vgl. Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und
SPD, Zeile 2031 bis 2033; archiv.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ko
alitionsvertrag_2018.pdf?file=1), in welcher Form ist dies geschehen,
und was hält die Bundesregierung von dieser Idee?
Der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition sieht vor, ein digitales
Gesetzgebungsportal zu schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich Vorhaben
befinden. Dort sollen öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erprobt
werden. Die Umsetzung des Vorhabens wird gegenwärtig innerhalb der
Bundesregierung geprüft.
Seite 1 von 2
Anlage 1
Kleine Anfrage 20/8088
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 4:*
Gerhard
Schröder
Datum Ressort Art des Kontakts
(Initiative für den
Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
05.01.2022 BMI Treffen auf Initiative
von PSt Johann
Saathoff im
Nachgang der
Funktion von Herrn
Saathoff als
Koordinator der
Bundesregierung
für die
zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit
mit Russland, den
Ländern der
östlichen
Partnerschaft und
Zentralasien
PSt Johann Saathoff
(Situation der
Zivilgesellschaft in
Russland)
Dr. Angela
Merkel
Datum Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
13.01.2023 BMWK Veranstaltung PSt Michael Kellner
(Aktionstag
fahrscheinfreier
Stadtverkehr Templin)
28.02.2023 BMZ Telefonat St Jochen Flasbarth
(allgemeiner
Austausch)
22.03.2023 BMZ Telefonat St Jochen Flasbarth
(allgemeiner
Austausch)
26.08.2022 BMG Telefonat BM Prof. Dr. Karl
Lauterbach
(allgemeiner
Austausch)
16.05.2023 BMG Verleihung
Staatspreis
NRW an BK'in
a. D. Merkel
BM Prof. Dr. Karl
Lauterbach
(allgemeiner
Austausch)
* Mit Schreiben vom 19. April 2024 korrigiert.
Seite 2 von 2
Dr. Angela
Merkel
Datum Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
12.01.2023 BKM Treffen
(BKM-Initiative)
StMin Claudia Roth
(BKM-geförderte
Einrichtungen)
15.03.2023 BMFSFJ Treffen BMin Lisa Paus
(allg. Austausch mit der
Amtsvorgängerin zu
den Themen
Gleichstellung,
Demokratie, Corona-
Folgen für die junge
Generation)
22.02.2023 AA Treffen BMin Annalena
Baerbock
(allgemeiner Austausch
zu außenpolitischen
Themen)
07.03.2023 AA Treffen BMin Annalena
Baerbock (allgemeiner
Austausch zu
außenpolitischen
Themen)
12.01.2023 AA Telefonat St Andreas Michaelis
(allgemeiner
Austausch)
02.03.2023 AA Gespräch Stin Jennifer Morgan
(Vorschläge für den
Gulbenkian-Preis)
03.01.2023 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(Allgemeiner
Austausch)
04.04.2023 BK-Amt Telefonat BK Olaf Scholz
(Allgemeiner
Austausch)
17.04.2023 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(Verleihung
Verdienstorden an BK'n
a. D.)
Anlage 2
Seite 1 von 5
Kleine Anfrage 20/8088
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 7a:
Ehemaliger BM/PSt Datum Ressort Art des Kontakts
(Initiative für den
Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Volkmar Vogel 04.04.2023 BMUV Telefonat PSt Christian Kühn
(allgemeiner
Austausch)
Heiko Maas 21.03.2023 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(allgemeiner
Austausch)
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 7b:
Ehemaliger BM/PSt Datum
ab
29.08.2022
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Prof. Dr. Maria Böhmer 09.12.2022 BMUV Parallele
Teilnahme an
Sitzung der
Nationalen
Plattform BNE
PSt Christian Kühn
(Sitzungsteilnahme)
Florian Pronold 22.02.2023 BMWSB Treffen BMin Klara Geywitz
(ESG)
Oliver Wittke 12.10.2022 BMWSB Treffen BMin Klara Geywitz
(Bündnistag –
Bündnis bezahlbarer
Wohnraum)
Oliver Wittke 10.05.2023 BMWSB Treffen BMin Klara Geywitz
(Tag der
Immobilienwirtschaft)
Oliver Wittke 28.11.2022 BMWSB Telefonat
(Initiative Herr
Wittke)
St Dr. Rolf Bösinger
(allgemeiner
Austausch)
Oliver Wittke 07.12.2022 BMWSB Videokonferenz
(Initiative Herr
Wittke)
St Dr. Rolf Bösinger
(allgemeiner
Austausch)
Oliver Wittke 25.01.2023 BMWSB Telefonat PSt Sören Bartol
(allgemeiner
Austausch zu
wohnungswirtschaftlichen
Themen)
Seite 2 von 5
Ehemaliger BM/PSt Datum
ab
29.08.2022
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Christian Schmidt 31.07.2023 BMZ Telefonat St Jochen Flasbarth
(Republik Srpska)
Dr. Thomas de
Maizière
09.05.2023 BMI Telefonat BMin Nancy Faeser
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
16.05.2023 BMI Telefonat Stin Juliane Seifert
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Ole Schröder 10.08.2023 BMI Telefonat PSt Mahmut Özdemir
(BDSG)
Prof. Dr. Maria Böhmer 29.08.2022 BMEL Telefonat BM Cem Özdemir
(allgemeiner
Austausch)
Christian Lange 06.09.2022 BMJ Telefonat Stin Dr. Angelika
Schlunck
(Deutsche Stiftung für
internationale
rechtliche
Zusammenarbeit e.
V. [IRZ])
Christian Lange 21.11.2022 BMJ Treffen PSt Benjamin
Strasser
(Deutsche Stiftung für
internationale
rechtliche
Zusammenarbeit e.
V. [IRZ])
Annegret Kramp-
Karrenbauer
19.12.2022 BMAS Videokonferenz
mit dem
Deutschen
Volkshochschul-
Verband
BM Hubertus Heil
(Austausch zum
Aus- und
Weiterbildungsgesetz
)
Dr. Peter Tauber 09.02.2023 BMVg Gespräch St Benedikt Zimmer
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
09.06.2023 BMVg Treffen beim
Kirchentag in
Nürnberg
GenInspBw General
Carsten Breuer
(allgemeiner
Austausch)
Christian Schmidt 20.12.2022 BMVg Treffen,
Initiative nicht
bekannt
PStin Siemtje Möller,
(allgemeiner
Austausch)
Seite 3 von 5
Ehemaliger BM/PSt Datum
ab
29.08.2022
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Dr. Thomas de
Maizière
26.05.2023 BMBF Kuratorium der
Deutschen
Telekomstiftung,
Telefonat
BMin Bettina Stark-
Watzinger
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
26.06.2023 BMBF Kuratorium der
Deutschen
Telekomstiftung,
Sitzungsteilnah
me
BMin Bettina Stark-
Watzinger
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
22.03.2023 BMBF Videokonferenz PSt Dr. Jens
Brandenburg
(allgemeiner
Austausch; bitkom
Bildungskonferenz/po
litisches Hauptpanel
„Klappe die Zweite:
ein Digitalpakt, der
umkrempelt“)
Annegret Kramp-
Karrenbauer
07.02.2023 BMBF Parlamentarisch
er Abend des
Deutschen
Volkshochschul-
Verbandes
PSt Dr. Jens
Brandenburg
(allgemeiner
Austausch)
Prof. Dr. Maria Böhmer 08.03.2023 BMBF Besuch BMBF
Stand/BNE
Stand auf der
Didacta
PSt Dr. Jens
Brandenburg
(allgemeiner
Austausch)
Prof. Dr. Maria Böhmer 08.05.2023 BMBF Verleihung
BNE-Preis
PSt Dr. Jens
Brandenburg
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
30.11.2022 BMBF Telefonat
(eigene
Initiative)
Stin a. D. Kornelia
Haugg (Mitgliedschaft
im AR des Futurium)
Prof. Dr. Johanna
Wanka
05.12.2022 BMBF Telefonat Stin a. D. Kornelia
Haugg
(allgemeiner
Austausch)
Brigitte Zypries Juni 2023 BMWK Telefonat PStin Dr. Franziska
Branther (Frauen in
der Wirtschaft)
Seite 4 von 5
Ehemaliger BM/PSt Datum
ab
29.08.2022
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Dr. Barbara Hendricks 23.01.2023 BMWK Gespräch mit
Dr. Barbara
Hendricks u.
Alex Voigt,
HH2E AG,
PSt Stefan Wenzel
(grüner Wasserstoff)
Dr. Thomas de
Maizière
14.12.2022 BMWK Treffen
(Initiative
Kirchentag)
St Sven Giegold
(Austausch zum
Kirchentag 2023)
Dr. Ole Schröder 10.08.2023 BMF Treffen PSt Dr. Florian
Toncar
(BDSG
Reformvorschlag;
Scoring relevante
Verfahren am EuGH)
Annegret Kramp-
Karrenbauer
17. -
19.02.2023
AA Begegnung bei
Münchner
Sicherheitskonferenz
StM Dr. Tobias
Lindner
(allgemeiner
Austausch)
Annegret Kramp-
Karrenbauer
17.04.2023 AA Begegnung bei
Zapfenstreich
für General Zorn
StM Dr. Tobias
Lindner
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Thomas de
Maizière
07.11.2022 BK-Amt Treffen,
Initiative
Arbeitsstab Ost
StM Carsten
Schneider
(Standortwettbewerb
für das
Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und
Europäische
Transformation;
Auftaktveranstaltung)
Dr. Thomas de
Maizière
10.01.2023 BK-Amt Treffen,
Initiative
Arbeitsstab Ost
StM Carsten
Schneider
(Standortwettbewerb
für das
Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und
Europäische
Transformation;
Bereisung Halle
[Saale])
Seite 5 von 5
Ehemaliger BM/PSt Datum
ab
29.08.2022
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Dr. Thomas de
Maizière
24.01.2023 BK-Amt Treffen,
Initiative
Arbeitsstab Ost
StM Carsten
Schneider
(Standortwettbewerb
für das
Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und
Europäische
Transformation;
Bereisung Frankfurt
[Oder])
Dr. Thomas de
Maizière
07.02.2023 BK-Amt Treffen,
Initiative
Arbeitsstab Ost
StM Carsten
Schneider
(Standortwettbewerb
für das
Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und
Europäische
Transformation;
Bereisung
Leipzig/Plauen)
Dr. Thomas de
Maizière
14.02.2023 BK-Amt Treffen,
Initiative
Arbeitsstab Ost
StM Carsten
Schneider
(Standortwettbewerb
für das
Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und
Europäische
Transformation;
Abschlussveranstaltu
ng)
Dr. Thomas de
Maizière
10.07.2023 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(Gespräch bei
Teilnahme am
Deutschen
Evangelischen
Kirchentag)
Dr. Thomas de
Maizière
11.07.2023 BK-Amt Treffen BM Wolfgang
Schmidt
(allgemeiner
Austausch)
Anlage 3
Seite 1 von 2
Kleine Anfrage 20/8088
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 8:
Ehemalige BM Datum
Ressort Art des Kontakts
(Initiative für den
Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Daniel Bahr 08.02.2023 BMBF Treffen im BMBF Stin Judith
Pirscher
(Nationale Dekade
gegen Krebs, hier:
Vision Zero)
Dirk Niebel 07.12.2022 BMWK Gespräch (am
Rande einer
Konferenz in
Johannesburg /
Südafrika)
BM Dr. Robert
Habeck
(allgemeiner
Austausch)
Dirk Niebel 31.05.2022 BMDV Gespräch
PSt Michael
Theurer
(Digitalisierung,
Schienenverkehr
und Logistik
Sabine
Leutheusser-
Schnarrenberger
25.01.2023 BMDV
Treffen PSt Michael
Theurer
(allgemeine
Themen der
Digitalisierung/
Datenschutz)
Dr. Philipp Rösler 05.05.2023
BMDV Veranstaltung
„Gemeinsames
Hoffest von Junge
Union + JuLis
Karlsruhe“
PSt Michael
Theurer
(Diskussion mit
politisch
interessierten
Jugendlichen)
Sabine
Leutheusser-
Schnarrenberger
23.05.2022 BMF Veranstaltung
„Werteorientierte
Politik im Wandel"
der Friedrich-
Naumann-Stiftung
für die Freiheit
St Steffen
Saebisch
(allgemeiner
Austausch)
Ronald Pofalla regelmäßig
BMF regelmäßiger
Austausch
St Werner Gatzer
(mit BM a. D.
Ronald Pofalla
bestand bis zu
dessen
Ausscheiden aus
dem Vorstand der
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Ehemalige BM Datum Ressort Art des Kontakts
(Initiative für den
Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
Deutschen Bahn
AG über diese
Funktion
regelmäßiger
Kontakt mit Blick
auf das
Aufsichtsratsmand
-at von St Werner
Gatzer bei der
Deutschen Bahn
AG)
Dirk Niebel 10.11.2022 AA Treffen Stin Susanne
Baumann
(allgemeiner
Austausch)
Dirk Niebel 07.12.2022 AA Zufälliges Treffen
beim Empfang
während Reise mit
BM Dr. Robert
Habeck nach
Südafrika
StMin Katja Keul
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Franz Josef
Jung
29.09.2022 BK-Amt Treffen BM Wolfgang
Schmidt
(Dinner Speech
anlässlich des 3.
Sicherheitssymposium 49 +
1, Moderation Dr.
Franz Josef Jung)
Ronald Pofalla 07.12.2022 BK-Amt Telefonat BM Wolfgang
Schmidt
(allgemeiner
Austausch)
Dr. Franz Josef
Jung
25.04.2023 BK-Amt Treffen BM Wolfgang
Schmidt
(Treffen mit der
Vereinigung
ehemaliger MdB
und MdEP,
Moderation Franz
Josef Jung zum
allgemeinen
Austausch).
Anlage 4
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Kleine Anfrage 20/8088
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 9a:
Sigmar
Gabriel
Datum
Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte zum
Thema Beihilfen des
Bundes für
Thyssenkrupp Steel
Europe AG
14.04.2023 BMWK Telefonat St Udo Philipp
Dienstliche Kontakte in Bezug zu Frage 9b:
Sigmar
Gabriel
Datum Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
26.05.2023 BMZ Gespräch St Jochen Flasbarth
(allgemeiner Austausch)
10.05.2022 BMVg Abendessen
und Gespräch
(auf Initiative
von Sigmar
Gabriel)
PStin Siemtje Möller
(Transatlantischer
Parlamentarierdialog)
23.02.2022 BMWK Gemeinsame
Aufzeichnung
für
Maischberger
BM Dr. Robert Habeck
(beide Beteiligte waren bei
derselben TV-
Aufzeichnung anwesend;
ob bilateral gesprochen
wurde, ist nicht bekannt)
21.12.2022 BMWK Gespräch im
BMWK
BM Dr. Robert Habeck
(allgemeiner Austausch)
15.05.2022 AA Kurze
Begegnung im
Rahmen der
Eröffnung der
DEU-CAN-
Konferenz
Atlantik-Brücke
StM Dr. Tobias Lindner
(allgemeiner Austausch)
28.02.2023 AA Telefonat St Andreas Michaelis
(allgemeiner Austausch)
06.07.2023 AA Treffen St Andreas Michaelis
(Atlantik-Brücke)
07.04.2022 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(ThyssenKrupp
/Herrenknecht)
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Sigmar
Gabriel
Datum Ressort Art des
Kontakts
(Initiative für
den Kontakt)
Beteiligte
(Gesprächsthema)
02.05.2022 BK-Amt Treffen
St Jörg Kukies
(Stahlindustrie)
17.05.2022 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(Auswirkungen Änderung
EU-
Emissionshandelssysteme)
19.05.2022 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(Förderung ausländischer
Investitionen in DEU)
05.07.2022 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(allgemeiner Austausch)
19.07.2022 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(Stahlindustrie /
Wiederaufbau UKR)
05.12.2022 BK-Amt Treffen BK Olaf Scholz
(allgemeiner Austausch)
13.12.2022 BK-Amt Treffen St Jörg Kukies
(Zukunft Stahlindustrie)
07.04.2023 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(allgemeiner Austausch)
12.6.2023 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(Grüner Stahl)
17.8.2023 BK-Amt Telefonat St Jörg Kukies
(Energiekosten in
Deutschland)
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ISSN 0722-8333